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Le Conseil national suit l'avis de l'autre chambre concernant la motion pour la promotion de la main-d'oeuvre nationale. Celle-ci fut adoptée sans discussion. Par conséquent, le Conseil fédéral devra soumettre des propositions de modifications législatives en réponse aux demandes relatives à cette motion.


Gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte (Mo. 14.3795)
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften

Selon la conseillère aux Etats Pascale Bruderer Wyss (ps, AG), la Confédération a encore beaucoup à faire en matière d'intégration des personnes handicapées sur le marché du travail. Lors de la défense de son postulat, elle a souligné que l'embellie financière connue dernièrement par l'AI provenait principalement d'un durcissement de l'accès aux rentes. C'est pour cette raison qu'elle appelle le Conseil fédéral à examiner la possibilité d'une conférence nationale en faveur de l'insertion sur le marché du travail des personnes handicapées, à l'instar de la conférence sur les places d'apprentissage mise en place il y a quelques années par la Confédération, alors en pleine pénurie de places d'apprentissage. L'intégration sur le marché du travail est, selon la socialiste, une mesure phare non seulement pour l'intégration sociale et économique des personnes handicapées, mais aussi en regard de la pénurie de main d’œuvre qualifiée. Le postulat a été accepté à l'unanimité par la chambre haute, après avoir été adoubé par le Conseil fédéral, dont les grandes lignes de la réforme de l'assurance-invalidité comprennent l'encouragement de l'intégration professionnelle.

Conférence nationale en faveur de l'insertion sur le marché du travail des personnes handicapées (Po. 15.3206)
Dossier: Weiterentwicklung der IV (2015-2020) und die dazu führenden Vorstösse

En mars 2015, Hans Grunder (pbd, BE) déposait une motion pour une meilleure intégration des requérants d'asile sur le marché du travail. Il chargeait ainsi le Conseil fédéral de créer les bases légales permettant aux requérants d'asile d'accéder au marché du travail. Outre une modification des réglementations, le conseiller national proposait également un système d'incitations financières de la part de la Confédération. Hans Grunder motivait son projet notamment en soulignant l'allégement des coûts de l'asile ainsi qu'un besoin moindre en main-d'oeuvre étrangère que représenterait la mise au travail de requérants d'asile. Le Conseil fédéral, soulignant bien qu'il est d'accord avec le fond de cette motion, propose au Conseil national de la refuser. C'est lors de la session extraordinaire du 10 décembre: "Vague de réfugiés en Europe et contrôles aux frontières" que la présidente Simonetta Sommaruga a pu éclaircir cette position ambiguë du Conseil fédéral. Favoriser la mise au travail des requérants d'asile reconnus (permis B) et de ceux admis provisoirement (permis F) est l'un des objectifs principaux du projet de révision de la loi sur les étrangers (LEtr) envoyé en consultation en février 2015 par le Conseil fédéral. Or, la motion du député Grunder visait les requérants d'asile (permis N). Si dans le projet du Conseil fédéral leur employabilité n'est pas une priorité c'est parce que le souhait du Conseil fédéral est d'accélérer les procédures de demande d'asile. Si une telle solution est acceptée, la durée durant laquelle une personne est requérante d'asile serait significativement réduite et ne nécessiterait pas de mise au travail. En regard des positions de la présidente, le conseiller Grunder a retiré sa motion lors de cette même session extraordinaire.

pour une meilleure intégration des requérants d'asile sur le marché du travail

Der Bundesrat hat dem Parlament gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte zu unterbreiten. Dieser Auffassung war der Ständerat in der Frühjahrssession 2015. Die kleine Kammer nahm zwei gleichlautende Motionen der CVP- und der BDP-Fraktion diskussionslos an (14.3835 bzw. 14.3844). Eine weitere gleichlautende Motion Häberli-Koller (cvp, TG) wurde im Sommer 2015 vom Nationalrat gutgeheissen (14.3795). Der Bundesrat hatte sich von Beginn weg für die Annahme der Vorstösse ausgesprochen. Man wolle, so Wirtschaftsminister Schneider-Ammann, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials laufend verbessern.

Gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte (Mo. 14.3795)
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften

Die Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz ist gemäss den Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zwischen dem 4. Quartal 2013 und dem 4. Quartal 2014 um 2,2% gestiegen und erreichte mit insgesamt 5,008 Mio. Erwerbstätigen einen neuen Höchststand. Dabei gilt es hervorzuheben, dass die Zahl der erwerbstätigen Frauen mit 3,2% wiederholt stärker zunahm als jene der Männer, die in der Vergleichsperiode um 1,4% anstieg. Ebenfalls wuchs im Beobachtungszeitraum die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte (4,2%) stärker an als jene der schweizerischen Arbeitskräfte (1,4%). Die Zahl der Teilzeiterwerbstätigen stieg im Vergleich zum 4. Quartal 2013 um 81‘000 auf 1,665 Mio., wovon 313‘000 gerne mehr arbeiten wollten und damit als unterbeschäftigt galten. Die Quote an Unterbeschäftigten betrug somit im 4. Quartal 2014 6,5% und lag 0,1% über dem Wert der Vergleichsperiode im Vorjahr.

Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz

Gemäss der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) waren in der Schweiz Ende 2014 197‘000 Personen erwerbslos. Dies waren 4‘000 mehr als im Jahr zuvor. Im direkten Vergleich mit der Europäischen Union (EU28: 9,9%) und der Eurozone (EZ18: 11,5%) hatte die Schweiz mit 4,1% eine sehr tiefe Erwerbslosenquote. Aufgrund unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen sind diese Zahlen nicht direkt mit den Schweizer Arbeitslosenstatistiken des oberen Abschnitts vergleichbar. Sie lassen dafür internationale Vergleiche zu.

Taux de chômage (BIT 2013)
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Im März 2014 beschloss der Bundesrat gestützt auf einen Bericht einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Sozialpartner Verbesserungsmassnahmen zu den flankierenden Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt. Erkannte Verstösse auf dem Arbeitsmarkt sollten neu mit bis zu CHF 30'000 geahndet werden können. Die alte Obergrenze lag bei CHF 5'000. Zudem sollte die Kadenz der Kontrollen in den Grenzregionen und besonders gefährdeten Branchen erhöht werden. Schwer tat sich die Arbeitsgruppe bei den Fragen zur Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Die Unternehmensvertreter wehrten sich gegen die Forderung der Gewerkschaften, dass bei Missbräuchen auf das Arbeitgeberquorum zu verzichten sei. Der Bundesrat beschloss in dieser strittigen Frage einen Mittelweg. Künftig sollten Bestimmungen zur Arbeitszeit, zu Spesen, Ferien oder zur Kaution erleichtert allgemeinverbindlich erklärt werden können, auch wenn dem in einer Branche nicht die Mehrheit der Arbeitgeber zustimmt. Zudem sollten auch Gewerkschaften und andere Sozialpartner das Antragsrecht auf eine erleichterte AVE erhalten. Bisher war es Bund und Kantonen vorbehalten, festzsutellen, ob Lohndumping betrieben wird. CVP, FDP und SVP standen in einer ersten Reaktion dem Ausbau der flankierenden Massnahmen kritisch gegenüber. Der Ergebnisbericht der im September 2014 eröffneten Vernehmlassung lag bis Ende Jahr noch nicht vor.

Verbesserungsmassnahmen zu den flankierenden Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt

In der Wintersession 2014 stimmte der Ständerat einer Motion Häberli-Koller (cvp, TG) und der Nationalrat zwei gleichlautenden Motionen der CVP- und der BDP-Fraktion zu, welche den Bundesrat beauftragen, den nationalen Räten gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte zu unterbreiten. Neben der verbesserten Ausschöpfung der bereits vorhandenen Arbeitspotenziale forderten die Motionäre, dass auch die Bildungspolitik vermehrt auf die Nachfrage nach Arbeitskräften ausgerichtet wird. Die Vorstösse waren zum Jahresende in der jeweils anderen Kammer noch hängig.

Gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte (Mo. 14.3795)
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften

In der Herbstsession 2014 sprach sich der Nationalrat für eine Beschleunigung der Massnahmen zur Stärkung des inländischen Arbeitskräftepotenzials aus und überwies diskussionslos ein Postulat der FDP-Die Liberalen-Fraktion. Die Massnahmen in den vier Handlungsfeldern Höherqualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Erwerbstätigkeit im Alter und Innovationen waren 2011 im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI) lanciert worden. Eine Beschleunigung drängte sich laut der FDP-Liberale Fraktion auf, weil die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative den bestehenden Fachkräftemangel noch zusätzlich verschärfe.

Beschleunigung der Massnahmen zur Stärkung des inländischen Arbeitskräftepotenzials (Po. 14.3465)
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften

Der Ständerat überwies in der Herbstsession 2014 seinerseits ein Postulat Graber (cvp, LU), welches vom Bundesrat die Prüfung eines Konzepts zur Förderung von Wiedereinstiegerinnen verlangte. Der Ständerat forderte dabei explizit, dass die Prüfung in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden erstellt und bestehende Initiativen und Programme mitberücksichtigt werden sollten.

Förderung von Wiedereinstiegerinnen (Po. 14.3451)
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften

Im Juli 2014 publizierte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den zehnten Observatoriumsbericht zum Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU. Danach waren im Jahr 2013 netto 66'200 Staatsangehörige der EU/EFTA-Staaten in die Schweiz eingewandert. Das war der höchste Wert, der seit der Einführung des Freizügigkeitsabkommens im Jahr 2002 festgestellt worden war. Der Bericht analysierte hauptsächlich die Auswirkungen des FZA auf den Schweizer Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen und kam zu einem mehrheitlich positiven Schluss. Das FZA hätte, so der Bericht, den inländischen Unternehmen den Zugang zum europäischen Arbeitskräftepotenzial erleichtert und damit der Schweiz ein überdurchschnittliches Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum ermöglicht. Verschiedene Indikatoren liessen auf eine über die Lohnverteilung hinweg insgesamt ausgewogene und positive Lohnentwicklung schliessen. Die flankierenden Massnahmen hätten auch ein Abgleiten der tieferen Löhne verhindert. Die starke Zuwanderung habe zudem seit 2002 die Alterung der Bevölkerung verlangsamt und damit die umlagefinanzierten Sozialversicherungen der ersten Säule entlastet. Gewisse Mehrkosten waren demgegenüber der Arbeitslosenversicherung erwachsen, doch waren diese laut Bericht im Rahmen der Erwartungen geblieben.

Observatoriumsberichte zum Freizügigkeitsabkommen

Der Bundesrat erhielt in der Herbstsession durch die ständerätliche Annahme eines Postulats Rechsteiner (sp, BS) den Auftrag, die Einberufung einer nationalen Konferenz zum Thema "Ältere Arbeitnehmende" zu prüfen und dabei die Sozialpartner miteinzubeziehen.

Nationale Konferenz zum Thema «Ältere Arbeitnehmende» (Po 14.3569)
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften
Dossier: Ältere Arbeitnehmende

In der Sommersession 2014 überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Heim (sp, SO), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu den Chancen und Perspektiven älterer Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt zu erarbeiten. Die Landesregierung soll aufzeigen, welche Massnahmen Bund und Wirtschaft seit 2003 respektive 2006 zur Verbesserung der Chancen älterer Arbeitskräfte ergriffen haben.

Chancen und Perspektiven älterer Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt (Po. 14.3235)
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften
Dossier: Ältere Arbeitnehmende

Nachdem der Ständerat in der Sommersession 2014 ein Postulat Recordon (gp, VD) angenommen hatte, muss der Bundesrat prüfen, ob europäische Unternehmen, die Personal in die Schweiz entsenden, ein Zustelldomizil in der Schweiz haben müssen. Der Postulant sah in einer hiesigen Adresse für europäische Unternehmen eine Möglichkeit, wie die in den internationalen Übereinkommen vorgesehene Zustellung der gefällten Entsendungsentscheide auf diplomatischem Wege umgangen und damit der Missbrauch im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmenden eingedämmt werden könnte. Da die Zustellung auf diplomatischem Wege aufgrund der zu langen Zustellungsfristen kaum praktikabel sei, würden viele Ämter ihre Entscheide auf dem Postweg zustellen. Diese würden – insbesondere im Falle von Bussgeldern – häufig erfolgreich angefochten, was die Behörden ihrerseits dazu zwänge, den Entscheid aufzuheben. Der Bundesrat, der sich gegen eine Annahme des Postulats aussprach, befürchtete seinerseits, dass eine Pflicht zur Begründung einer vorübergehenden Niederlassung in der Schweiz eine unbegründete und unverhältnismässige Einschränkung der Personenfreizügigkeit bedeutet und gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen verstosse.

Europäische Unternehmen, die Personal in die Schweiz entsenden (Po. 14.3106)

Im Zusammenhang mit der Annahme der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" wurde dem Bundesrat in der Sommersession 2014 eine Motion zur Linderung des Fachkräftemangels überwiesen. Beide Kammern nahmen eine gleichlautende Motion ihrer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR/WBK-SR) an. Diese beauftragen die Regierung, "angesichts der neuen Ausgangssituation" die Strategie zur Behebung des Fachkräftemangels zu überarbeiten. Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei störte sich an der direkten Bezugnahme auf den Volksentscheid vom 9. Februar 2014. Ohne Kenntnis über den Umsetzungsvorschlag des Bundesrates, so SVP-Fraktionsvertreter, seien keine Aussagen über eine allfällige Verschärfung des Fachkräftemangels möglich.

Linderung des Fachkräftemangels (Mo. 14.3380)
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften

Ende April, respektive im Mai, 2014 liefen die in den Jahren zuvor eingeführten Kontingente (Ventilklausel) für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die der EU 2004 beigetreten sind (EU-8), respektive der „alten“ EU-Mitglieder (EU-17) aus. Die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige dieser Staaten zu kontingentieren, war im Freizügigkeitsabkommen (FZA) der Schweiz mit der EU so vorgesehen. Mit dem Auslaufen der Ventilklausel galt für die Staatsangehörigen dieser 25 EU-Mitgliedstaaten die volle Personenfreizügigkeit, sofern sie in der Schweiz eine Arbeitsstelle hatten oder als Nichterwerbstätige über genügend finanzielle Mittel für ihren Unterhalt verfügten. In welcher Weise der vom Stimmvolk am 9. Februar 2014 beschlossene Systemwechsel das FZA beeinflussen würde, war Ende 2014 noch nicht vorherzusehen.

clause de sauvegarde

Im April 2014 lancierte die Tessiner SVP die kantonale Volksinitiative «Prima i nostri». Sie verlangte, die Grundsätze der Masseneinwanderungsinitiative, die am 9. Februar 2014 in einer eidgenössischen Abstimmung angenommen worden war, in der kantonalen Verfassung zu verankern. Ihre Hauptforderung war die Schaffung eines Inländervorrangs auf dem Arbeitsmarkt: Bei der Besetzung von Arbeitsplätzen im Tessin müssten Arbeitnehmende aus dem Tessin zukünftig vorrangig berücksichtigt werden, womit gleichzeitig die Einstellung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern wenn möglich vermieden werden sollte. Zudem zielte die Volksinitiative darauf ab, das Lohndumping zu reduzieren und zu verhindern, dass Tessiner Arbeitnehmende durch ausländische ersetzt und deshalb entlassen würden. Zu den Urheberinnen und Urhebern der Initiative gehörte auch Marco Chiesa (TI, svp) als Mitglied des Grossen Rats. Die Unterschriftensammlung dauerte vom April bis Juni 2014, anschliessend reichte das Initiativkomitee 10'991 gültige Unterschriften bei der kantonalen Kanzlei ein; 10'000 waren für das Zustandekommen der Initiative erforderlich.

Ab Januar 2016 beriet der Tessiner Grosse Rat über das Anliegen und erklärte die Initiative in einem ersten Schritt als zulässig. Im Juni 2016 debattierte das Parlament wieder über die Initiative und lehnte sie ab, weil sie als juristisch nicht umsetzbar und einschneidend erachtet wurde. Um die Initiative umsetzen zu können, wären auch Änderungen im Bundesrecht nötig. Die Mehrheit des Parlaments nahm hingegen einen Gegenvorschlag zur Initiative an, der von einem CVP-Vertreter und Mitglied des Grossen Rates, Fabio Bacchetta-Cattori (TI, cvp), formuliert worden war. Im Gegenvorschlag wurde ebenfalls der Grundsatz der Bevorzugung von einheimischen Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt, also der Kern der Initiative, aufgenommen. Laut Bacchetta-Cattori, zitiert in La Regione, vermeide der Gegenvorschlag aber «eine unnötige Bürokratisierung der Wirtschaft und korrigierte einige Aspekte bezüglich der Form der entsprechenden Verfassungsänderung». Der Corriere del Ticino nannte den Gegenvorschlag «wirksamer, prägnanter und zeitgemässer als der von der Initiative vorgeschlagene Weg». In der Folge nahm der Grosse Rat den Gegenvorschlag mit 34 zu 26 Stimmen an, wobei die befürwortenden Stimmen von Mitgliedern der FDP, der CVP und der SP stammten.

Am 25. September 2016 stimmte die Tessiner Bevölkerung über die kantonale Volksinitiative sowie über den Gegenvorschlag ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 44.9 Prozent. Mit 58 Prozent Ja-Stimmen sprach sich die Tessiner Bevölkerung für Annahme der Initiative aus, während der Gegenvorschlag nur von 37 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger befürwortet wurde. In der Stichfrage entschieden sich 52 Prozent der Tessinerinnen und Tessiner für die Initiative.

Auch die NZZ berichtete, dass ein «Harmonisierungsproblem der entsprechenden Anpassungen in der Katonsverfassung mit dem übergeordneten Recht» bestehe. Bundesratssprecher Simonazzi betonte, dass es in der Kompetenz von Bundesrat und Parlament liege zu entscheiden, ob die kantonale Initiative mit dem Bundesrecht vereinbar sei. Im August respektive Ende 2017 befürworteten der Bundesrat und das Parlament die Gewährung der Verfassungsänderung, weil die neuen kantonalen Bestimmungen nur Ziele vorgeben würden und der Kanton Tessin nur einen geringen Handlungsspielraum bei der Umsetzung der Initiative hätte. Im August 2019 reichte die Tessiner Kantonsregierung schliesslich eine Standesinitiative mit der Forderung ein, den Artikel 336 des OR so zu ändern, damit Kündigungen im Zusammenhang mit Lohndumping als missbräuchliche Kündigungen gelten. Dies sollte es dem Kanton Tessin erlauben, die Initiative schliesslich umzusetzen. National- und Ständerat gaben der Standesinitiative in den Jahren 2021 und 2022 jedoch keine Folge.

Tessiner Volksinitiative «Prima i nostri»

Mit der Annahme einer bereits 2013 eingereichten Motion Glanzmann (cvp, AG), hatte der Nationalrat grünes Licht für die Berücksichtigung regionalpolitischer Bedürfnisse bei der Aufhebung militärischer Standorte gegeben. So forderte die Motionärin, dass im Stationierungskonzept der Armee künftig darauf geachtet werden soll, dass prioritär in städtischen Gebieten Infrastruktur freizugeben sei, um beispielsweise Wohnraum und Arbeitsplätze zu schaffen. Als Hauptbegründung wird angeführt, dass die Aufgabe von Standorten in ländlicheren Gebieten den lokalen Arbeitsmarkt stark beeinflusst, beziehungsweise diese Arbeitsplätze in jenen Gebieten schwierig zu ersetzen seien. Vorbehältlich einer Prüfung nach militärischen Zielen, zeigte sich auch die Regierung bereit, diesen Vorstoss zu berücksichtigen. Verteidigungsminister Maurer hatte sich in der Beratung entsprechend positiv geäussert, gab jedoch auch bekannt, dass das VBS diese Stossrichtung strategisch bereits eingeschlagen habe. Gleichzeitig hatte er zum Standort Sion/VS und dem dortigen Flugplatz Stellung nehmen müssen, da Ständerat Jean-René Fournier (cvp, VS) die Sorgen eines besonders peripheren Kantons angemahnt hatte. Das Wallis beherbergt an mehreren Standorten teils grosse Bauten der Armee und sieht sich im Standortkonzept benachteiligt. Das Ratsplenum stimmte der Motion Anfang 2014 zu.

Stationierungskonzept der Armee (Mo. 13.3495)

Als Reaktion auf das Ja zur Masseneinwanderungsinitiative forderte Parteipräsident Christian Levrat in einem ganzseitigen offenen Brief im "Blick" eine Umsetzung des Begehrens, die möglichst nahe am Volkswillen sei. Die Initiative sei auf dem Land angenommen, in der Stadt aber verworfen worden. Deshalb seien die Massnahmen für die Umsetzung vor allem auf die ländlichen Regionen zu konzentrieren. Levrat forderte neben einer Verschärfung des Raumplanungsgesetzes und der wortgetreuen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative auch eine Beschränkung der Zahl ausländischer Arbeitskräfte für die Landwirtschaft, mehr Kontrollen gegen Schwarzarbeit in ländlichen Gebieten oder die Erhöhung von Hypozinsen in peripheren Regionen. Wenn Kontingentsysteme eingeführt würden, so müssten diese nach Branchen und Kantonen festgelegt werden, wobei die Städte die grössten Kontingente an ausländischen Facharbeitern erhalten müssten. Mit diesen Forderungen wollte Levrat provozieren und die SVP-Versprechungen "entlarven". Er weckte dabei zahlreiche empörte Gegenreaktionen der Initianten. Ende Juni veröffentlichten die Sozialdemokraten dann ihre ernster gemeinten Vorschläge für eine Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Sie wandten sich gegen die Idee von Kontingenten und wollten der Abhängigkeit von ausländischen Fachkräften durch innenpolitische Reformen Herr werden. Frauen und ältere Arbeitnehmende müssten im Markt behalten werden. Zudem soll ein von Arbeitgebern gespeister Fonds geschaffen werden, mit dem die Kosten für die Integration gedeckt werden sollen. Firmen, die ausländische Fachkräfte engagieren, müssten in diesen Fonds einzahlen. Zudem sollen Steuerprivilegien für Ausländer – etwa die Pauschalbesteuerung – abgeschafft werden. Parteiintern stiessen die Forderungen allerdings auch auf Skepsis. Es sei nicht an der SP, für eine fremdenfeindliche SVP-Initiative völkerrechtlich verträgliche Umsetzungskonzepte zu finden – gab etwa Cedric Wermuth (sp, AG) zu Protokoll. Das Papier wurde an der Delegiertenversammlung Ende Oktober in Liestal ausführlich und emotional diskutiert. Letztlich wurde es gutgeheissen, aber auf Antrag der St. Galler und der Waadtländer Kantonalsektion wurde die Idee des Integrationsfonds gestrichen.

Umsetzungsvorschlag der SP zur Masseneinwanderungsinitiative
Dossier: Masseneinwanderungsinitiative

Die Arbeitslosenquote lag 2014 im Jahresdurchschnitt bei 3,2% und präsentierte sich damit im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Während sich in der ersten Jahreshälfte die Arbeitslosenzahlen, die zum Jahresende 2013 aufgrund saisonaler Gegebenheiten gewohnt höher notierten, im Vergleich zu anderen Jahren eher verzögert zurückentwickelten, stiegen sie in der zweiten Jahreshälfte langsamer an als noch im Vorjahr. Ende Dezember waren bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) 147’369 Personen als arbeitslos gemeldet. Dies waren 5'891 weniger als noch zu Jahresbeginn. Den Jahrestiefstwert erreichte die Arbeitslosenzahl im Juni mit 126'632 Arbeitslosen, was einer Arbeitslosenquote von 2,9% entsprach. Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) sank im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte auf 3,2% und notierte damit auf gleichem Niveau wie in den Jahren 2011 und 2012. Während auch bei den 25- bis 49-Jährigen ein leichter Rückgang (0,1 Prozentpunkte) der Arbeitslosigkeit auf 3,3% festgestellt werden konnte, stieg die Zahl der älteren Arbeitslosen (ab 50-Jährig) von 2013 auf 2014 im Jahresdurchschnitt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,8% an.

Arbeitslosenquote 2014
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt präsentierte sich 2014 beinahe wie im Vorjahr. Das anziehende Wirtschaftswachstum hatte einen positiven Einfluss auf die Beschäftigung. Diese nahm innert Jahresfrist um 1,0% zu. Ende 2014 zählte die Schweiz 4,321 Mio. Beschäftigte. Besonders dynamisch entwickelte sich der tertiäre Sektor, in dem 40'000 neue Stellen geschaffen werden konnten. Dies entsprach einer Zunahme um 1,0%. Im Gegensatz dazu verlangsamte sich das Beschäftigungswachstum im zweiten Sektor auf 0,2%. Im Jahresdurchschnitt waren bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) 136‘764 Arbeitslose gemeldet, was einer im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Arbeitslosenquote von 3,2% entspricht. Zusätzlich erschwert hat sich gemäss den Daten des Bundesamts für Statistik die Suche nach qualifiziertem Personal im zweiten und im dritten Sektor.

Arbeitsmarkt 2014

Malgré une accélération de la croissance économique, le taux de chômage a augmenté en 2013 par rapport à l’année précédente. La moyenne annuelle a atteint 3,2%, contre 2,9% en 2012. Cette hausse de 0,3 point de pourcentage correspond à une progression de 11'000 chômeurs. Le nombre moyen s’est ainsi élevé aux alentours de 136'500. Une nette hausse en début d’année a porté le nombre de personnes inscrites auprès des offices régionaux de placement (ORP) à plus de 148'000. Toutefois, le nombre de chômeurs officiels a sensiblement baissé durant le printemps de l’année sous revue pour atteindre environ 126'500 personnes à la fin du mois de juin. Ce recul de 21'500 personnes a cependant été contrecarré par une hausse enregistrée de 23'000 personnes au fil du deuxième semestre. Les chiffres du chômage sont repartis à la hausse dès juillet. Renforcé par l’influence de facteurs saisonniers, l’accroissement a été particulièrement prononcé en novembre et en décembre. Le chômage des jeunes a affiché une légère hausse de 0,2 point de pourcentage pour atteindre 3,4%. Il est à relever que la progression aura été bien moins importante en Suisse alémanique (+0,1 point de pourcentage) qu’en Suisse latine (+0,3 point de pourcentage), accentuant ainsi le clivage au niveau des régions linguistiques. En effet, le chômage des jeunes se chiffre à 2,8% en Suisse alémanique contre 5,0% en Suisse romande et au Tessin. Pour ce qui concerne la nationalité, l’on observe également un phénomène d’amplification. Alors que le chômage des citoyens suisses n’a progressé que de 0,1 point de pourcentage pour s’élever à 2,2%, celui des étrangers s’est inscrit en nette hausse (+0,5 point de pourcentage) et affiche un taux de 6,0%.

Taux de chômage 2000-2013
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Selon la définition du Bureau international du Travail (BIT), 193'000 personnes se trouvaient au chômage à la fin de l’année 2013, soit 10'000 de moins qu’un an auparavant. Le taux de chômage est ainsi passé à 4,1% de la population active, contre 4,4% au quatrième trimestre de l’année passée. A titre de comparaison, le taux de chômage n’a pas bougé au sein des ressortissants des pays de l’Union européenne (10,7%) alors qu’il a augmenté de 0,2 point de pourcentage pour ceux des 18 pays de la zone euro, s’élevant ainsi à 12,0%.

Taux de chômage (BIT 2013)
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Selon les relevés de l’Office fédéral de la statistique (OFS), le nombre d’actifs occupés sur le marché du travail a progressé de 1,8% durant l’année sous revue pour atteindre 4,899 millions de personnes au quatrième trimestre 2013. Cet indicateur témoigne de la bonne santé du marché du travail suisse. Il est à souligner que la hausse a été plus importante pour les femmes (+2,8%) que pour les hommes (+1,0%). En outre, le nombre d’actifs de nationalité étrangère a enregistré une hausse conséquente de 3,7%, alors que celle observée pour la main-d’œuvre suisse a atteint 1,1%.

Beschäftigung stieg um +1,1% Frauen Überdurchschnittlich gestiegen 2. Sektor

Le Secrétariat d’Etat à l’économie (SECO) a publié en juin le neuvième rapport de l’Observatoire sur la libre circulation des personnes relatif aux répercussions de la libre circulation des personnes. L’accord sur la libre circulation des personnes (ALCP) conclu entre l’Union européenne (UE) et la Suisse, qui est en vigueur depuis onze ans, a eu pour conséquence une forte augmentation de l’immigration en provenance des Etats de l’UE et de l’Association européenne de libre-échange (AELE). Celle-ci s’est élevée en moyenne à 38'400 personnes par année, alors que le solde migratoire était légèrement négatif en ce qui concerne ces pays avant que l’ALCP ne prenne effet. Le rapport dresse un bilan largement positif. Face à cette hausse sensible de l’immigration, le marché suisse du travail a fait preuve d’une bonne capacité d’absorption. De manière générale, les observations à long terme tenant compte de plusieurs cycles conjoncturels indiquent que l’immigration induite par la libre circulation des personnes n’a pas augmenté le taux de chômage. L’analyse plus détaillée révèle que la seule exception concerne cependant les personnes hautement qualifiées nées en Suisse. Pour cette catégorie, le taux de chômage a augmenté de 0,2%. Le rapport établit par ailleurs que les mesures d’accompagnement ayant pour but de lutter contre la baisse des salaires se sont révélées efficaces. Finalement, l’immigration a ralenti le vieillissement de la population en Suisse et a amélioré les comptes de l’AVS.

Observatoriumsberichte zum Freizügigkeitsabkommen