Am 8. März 2018 reichte Giovanni Merlini (fdp, TI) eine Motion ein, mit der er forderte, die Verordnung über die schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit (VEP) dahingehend zu ändern, dass die Nichteinhaltung des Meldeverfahrens durch selbständige Schweizer Dienstleistungserbringende oder Schweizer Arbeitgebende mit einer Verwaltungsstrafe und nicht mit einer Busse sanktioniert wird. Damit sollen die Regelungen in der Verordnung (VEP) und dem Entsendegesetz vereinheitlicht werden. Zum gegebenen Zeitpunkt erhielten ausländische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Nichteinhaltung der Meldepflicht Verwaltungssanktionen, während schweizerischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei demselben Fehler ein Strafverfahren und Strafsanktionen drohe, kritisierte der Motionär. Diese erhebliche Ungleichbehandlung solle nun korrigiert werden.
In seiner Stellungnahme befürwortete der Bundesrat eine Vereinheitlichung prinzipiell, lehnte aber den in der Motion vorgeschlagenen Weg ab. Dieser sei nicht umsetzbar, da eine Änderung der VEP eine Änderung des Ausländergesetzes bedingen würde. Stattdessen wollte der Bundesrat zusammen mit den zuständigen kantonalen Stellen vorgängig das Interesse an einer entsprechenden Harmonisierung abklären. Folglich beantragte er die Motion zur Ablehnung. Im Rahmen der Nationalratsdebatte in der Frühjahrssession 2020 nahm der Nationalrat die Motion jedoch mit 117 Stimmen zu 68 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an. Unterstützung erhielt die Motion von der Grünliberalen Fraktion, der SVP-Fraktion, der FDP-Liberalen Fraktion und der Mitte-Fraktion. Dagegen stimmten die Sozialdemokratische Fraktion und die Grünen.