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Ebenso wie im Falle von Eritrea sorgte sich Damian Müller (fdp, LU) auch um Probleme bei der zwangsweisen Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden nach Algerien. Müller forderte den Bundesrat im Februar 2023 mittels einer Motion auf, in Brüssel mit Bezug auf den Schengener Kodex zu intervenieren und Massnahmen gegen Algerien wegen fehlender Kooperation bei der zwangsweisen Rückführung zu verlangen. In seiner Stellungnahme widersprach der Bundesrat dem Motionär und empfahl dem Parlament, die Motion abzulehnen. Nach zwei bilateralen Migrationsdialogen im Jahr 2022 zwischen der Schweiz und Algerien hätten entsprechende, bereits vorher begonnene Verhandlungen abgeschlossen werden können, womit die Rückkehr «auf allen Vollzugsstufen» nun funktioniere. Mittlerweile seien die Rückkehrwerte nicht nur so hoch wie noch nie für Algerien, sondern im Jahr 2022 sogar so hoch wie für fast kein anderes Land – abgesehen von den zahlenmässig noch höheren Ausreisen in die Ukraine.
In der ständerätlichen Ratsdebatte, die in der Sommersession 2023 stattfand, widersprach der Motionär jedoch der zuständigen Bundesrätin: Man müsse die Zahlen nicht nur absolut, sondern auch relativ betrachten. Aufgrund der stark zunehmenden Asylgesuche aus Algerien sei die Zahl der Fälle im Rückführungsunterstützungsprozess gar leicht gestiegen. Zudem erwähne die Regierung in ihrer Stellungnahme nicht, ob auch Rückführungen via Sonderflüge oder über den Seeweg möglich seien – Letzteres fordere eine überwiesene Motion aus seiner Feder (Mo. 20.4477), die noch nicht erfüllt sei. Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider war auch der Ansicht, dass die Asylgesuche aus Algerien zum gegebenen Zeitpunkt «extrêmement nombreuses» seien. Sie verwies jedoch auf die weiterhin positiven Entwicklungen bei den Ausreisen. Die geforderte Intervention könne sich aufgrund der stark verbesserten Situation kontraproduktiv auf die Beziehungen mit Algerien auswirken. Im Anschluss sprach sich jedoch eine klare bürgerliche Ratsmehrheit mit 28 zu 11 Stimmen (3 Enthaltungen) für die Motion aus.

Probleme bei der zwangsweisen Rückführung nach Algerien angehen (Mo. 23.3032)

Nachdem die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommen mit Tadschikistan bereits im Ständerat unbestritten gewesen war, regte sich in der Sommersession 2023 auch im Nationalrat kein Widerstand dagegen. Die vorberatende WAK-NR empfahl ihrem Rat mit grosser Mehrheit die Zustimmung zur Änderung des DBA, um dieses an die neuen BEPS-Mindeststandards anzupassen. Diskussionslos nahm die grosse Kammer den Bundesbeschluss mit 135 zu 41 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) an. Wie üblich bei Änderungen von Doppelbesteuerungsabkommen, die der Umsetzung der BEPS-Standards dienen, stimmte ein Grossteil der SVP-Fraktion dagegen.
In den Schlussabstimmungen stimmte der Ständerat der Änderung einstimmig zu und auch der Nationalrat tat dies mit 140 zu 39 Stimmen (bei 15 Enthaltungen) deutlich.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Tadschikistan (BRG 22.077)
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Am 30. Mai 2023 verabschiedete das Büro des Nationalrats einstimmig einen einfachen Bundesbeschluss über die Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS, worin verschiedene Eckwerte zum Auftrag und zur Gestaltung der PUK festgelegt wurden.

Das Büro-NR sah demnach vor, dass sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat in einem vierzehnköpfigen Gremium mit jeweils sieben Mitgliedern gleichermassen vertreten sein sollen. Die Zusammensetzung der PUK müsse sich gemäss Entwurf bestmöglich nach Fraktionsstärke im Rat sowie nach einer angemessenen Vertretung der Amtssprachen und Landesregionen ausgestalten, wobei allerdings alle Fraktionen in der PUK vertreten sein sollen.
Die Presse vermutete, dass SVP, FDP und Mitte voraussichtlich jeweils drei Mitglieder stellen und sowohl die SP und die Grünen jeweils mit zwei Mitgliedern vertreten sein werden. Die SP habe eine Untervertretung akzeptiert, um der GLP Einsitz ins Gremium zu gewähren. Sie dürfte als Gegenzug das Präsidium der PUK für sich beanspruchen, mutmasste die NZZ.
Den Auftrag der PUK formulierte das Büro-NR entsprechend den Präferenzen der GPK und der beiden Büros sehr generell, um der PUK einen grossen Spielraum zu gewähren. Dies soll ihr erlauben, alle von ihr als relevant erachteten Akteure zu befragen, sofern sie der parlamentarischen Oberaufsicht unterliegen. Der Auftrag der PUK bestehe darin, im Kontext der CS-Krise, die in der Übernahme der Grossbank durch die UBS geendet habe, die Geschäftsführung aller involvierten Organe sowie der Bundesbehörden der vergangenen Jahre aufzuarbeiten und die Rechtmässigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit der Tätigkeiten dieser Akteure sowie deren Zusammenwirken mit Dritten zu untersuchen. Ziel sei, nicht nur die Ereignisse kurz vor der Notfusion zu betrachten, sondern den Blick ebenfalls auf die Jahre zuvor zu richten. Der Abschluss der Arbeiten der PUK werde mit einem Bericht an die Bundesversammlung erfolgen, welcher Aufschluss über die Verantwortlichkeiten und über institutionelle Mängel wie etwa Lücken in der Gesetzgebung, Rechtsanwendung oder Fehler in der Organisation geben und Vorschläge zur deren Behebung beinhalten soll.
Basierend auf einer groben Schätzung des zu erwartenden Aufwands, beantragte das Büro-NR im Bundesbeschluss schliesslich einen Verpflichtungskredit von CHF 5 Mio. zur Finanzierung der Untersuchung unter Einbezug von externen Fachpersonen. Vorgesehen sei, dass der Bundesbeschluss noch in der Sommersession 2023 in die Räte kommen soll.

Der Bundesrat erachte die gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die CS als notwendig und sinnvoll, weshalb er die Einsetzung einer PUK begrüsse und dem Parlament beim vorliegenden Entwurf sowie im gesamten Vorhaben seine volle Unterstützung zusicherte. Dies ging aus seiner im Juni 2023 veröffentlichten Stellungnahme hervor.

Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS (Pa.Iv. 23.427)
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

In Chișinău (Republik Moldau) fand Anfang Juni 2023 das zweite Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) statt; die Schweiz wurde von Bundespräsident Berset vertreten. An diesem Treffen, an dem insgesamt 47 Staaten plus die Institutionen der EU teilnahmen, tauschten sich die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs zu verschiedenen Themen, wie etwa zu Sicherheit, Energieversorgung, Mobilität und Infrastruktur aus. Der Bundesrat erklärte in seiner Medienmitteilung, dass die Schweiz die EPG, welche vom Französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron ins Leben gerufen worden war, als Forum für den politischen Dialog auf europäischer Ebene sehr schätze.

Treffen der «Europäischen Politischen Gemeinschaft»
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2022

An den Krönungsfeierlichkeiten von König Charles III. und Königin Camilla im Mai 2023 in London wurde die Schweiz von Bundespräsident Alain Berset vertreten. Der Bundespräsident habe dem Paar im Namen des Gesamtbundesrats und der Schweizer Bevölkerung gratuliert und den beiden die besten Wünsche für eine lange und glückliche Regentschaft überbracht, teilte das EDI in einer Medienmitteilung mit.

Bundespräsident Berset vertrat die Schweiz an den Krönungsfeierlichkeiten in London
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Eine Motion Hurni (sp, NE) forderte die Einführung eines öffentlich zugänglichen Registers über die wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und Trusts. Das Register solle gemäss der Einschätzung der FATF als wirksames Instrument der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dienen und so dem Schweizer Finanzplatz und Wirtschaftsstandort die nötige Transparenz geben. Staaten wie das Vereinigte Königreich, Dänemark und Norwegen hätten ein solches Register bereits eingeführt und auch das Europäische Parlament habe diesbezüglich Beratungen aufgenommen. Das undurchsichtige Finanzsystem und die grosse Komplexität von juristischen Personen hätten in der Vergangenheit bereits zu verschiedenen Verwicklungen der Schweiz in Skandale und zu generellen Schwierigkeiten geführt. Die Problematik zeige sich etwa bei den von der Schweiz übernommenen Sanktionen gegen Russland, wo es schwierig sei festzustellen, ob eine juristische Person unter die internationalen Sanktionen falle oder nicht. Finanzministerin Karin Keller-Sutter vertrat im Rat die ablehnende Position des Bundesrats und wies darauf hin, dass der Bundesrat das EFD mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs für ein zentrales Bundesregister über wirtschaftlich Berechtigte von Schweizer Unternehmen sowie über Kategorien von ausländischen Unternehmen beauftragt habe. Dieses Register könne ab Sommer 2023 bestimmte Schwachstellen bei der Überwachung und Anwendung von Sanktionen ausmerzen, soll aber anders als vom Motionär gefordert nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein. Während die Fraktionen der SP, der Grünliberalen und der Grünen geschlossen hinter der Motion standen, stellten sich ihr die SVP- und die FDP-Fraktion entgegen. Die Mitte-Fraktion zeigte sich gespalten. Der Nationalrat nahm die Motion in der Sondersession 2023 schliesslich mit 95 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.

Zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung muss ein Register über die wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und Trusts eingeführt werden (Mo. 21.4396)
Dossier: Transparenz ausländischer Beteiligungen in Schweizer Handelsgesellschaften

Mittels Motion forderte SVP-Nationalrat Bruno Walliser (ZH) die Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage, um die Regulierungen der FINMA auf ihre Stufengerechtigkeit zu überprüfen. Da die FINMA selber über die Art und den Einsatz ihrer Regulierungsfunktion und -tätigkeit entscheiden könne und die Regulierungen eigenständig auf ihre Stufengerechtigkeit überprüfe, könne die Good Governance nicht gewährleistet werden. Die Überprüfung der Stufengerechtigkeit sei deshalb auf eine andere, neutrale Instanz wie die RAB zu übertragen, forderte der Motionär. Finanzministerin Karin Keller-Sutter entgegnete, dass die FINMA keineswegs frei in ihrer Tätigkeit sei, sondern vielmehr inhaltliche und prozessuale Vorgaben des übergeordneten Rechts zu beachten habe. So seien die Rechtsetzungskompetenzen der FINMA beschränkt und sie müsse verschiedene Grundsätze wie den Einbezug von Betroffenen oder der Öffentlichkeit berücksichtigen. Der Bundesrat beantragte folglich die Ablehnung der Motion. Entsprechend der Position der Landesregierung lehnte der Nationalrat die Motion Walliser in der Frühlingssession 2023 mit 139 zu 52 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Ist die Good Governance der Finma auch gewährleistet? (Mo. 22.3689)

In der Frühlingssession 2023 eröffnete WAK-Kommissionssprecher Martin Landolt (mitte, GL) im Nationalrat die Eintretensdebatte zum Entwurf der parlamentarischen Initiative Vogt (svp, ZH) für die Schaffung eines Straftatbestands im FinfraG im Fall von unwahren oder unvollständigen Angaben in öffentlichen Kaufangeboten. Wie Landolt zusammenfasste, sei die Vorlage in der Vernehmlassung weitgehend positiv aufgenommen worden; es seien ausschliesslich zwei Kritikpunkte geäussert worden. Die Kritik bezog sich einerseits darauf, dass die Gesetzesanpassung nicht im Rahmen der gegenwärtig laufenden Evaluation zum FinfraG erfolge und andererseits auf den Fahrlässigkeitstatbestand, den die Kommission in ihrem Entwurf vorsah. Betreffend die erste Kritik sei in der Kommission ein Sistierungsantrag diskutiert worden, welcher schliesslich mit der Begründung abgelehnt worden war, dass dies die Arbeiten um mehrere Jahre verzögern würde. Mit Blick auf die Kritik bezüglich Fahrlässigkeitstatbestand sei die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass sich der Vorsatznachweis in diesem Bereich als schwierig erweisen würde, weil die für öffentliche Kaufangebote erforderlichen Angaben in einem Angebotsprospekt genau umschrieben seien und von der Prüfgesellschaft vor der Veröffentlichung kontrolliert würden. In der Praxis werde der Fahrlässigkeitstatbestand demnach wohl häufiger bejaht werden als der Vorsatztatbestand. Die Kommission habe deshalb befunden, dass zur Schliessung der Strafbarkeitslücke ein Fahrlässigkeitstatbestand unabdinglich sei. Die grosse Kammer trat stillschweigend auf das Geschäft ein.

Der Entwurf der WAK-NR sah vor, dass die Strafandrohung für unwahre oder unvollständige Angaben in einem Angebotsprospekt oder in der Voranmeldung eines öffentlichen Kaufangebots bei vorsätzlicher Tatbegehung (unwahre Angaben) Busse bis zu CHF 500'000 und bei fahrlässiger Tatbegehung (unvollständige Angaben) Busse bis zu CHF 150'000 betragen soll. Die Detailberatung des Entwurfs erfolgte diskussionslos und endete deshalb in der stillschweigenden Annahme des Kommissionsentwurfs. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf schliesslich mit 123 zu 37 Stimmen bei 11 Enthaltungen an, womit das Geschäft an den Ständerat ging. Während alle übrigen Fraktionen für die Vorlage stimmten, lehnten ihn die SVP-Fraktionsmitglieder ab oder enthielten sich. SVP-Vertreter Thomas Aeschi (ZG) hatte ursprünglich Nichteintreten beantragen wollen, diesen Antrag dann aber zurückgezogen. Er hatte zur Zurückhaltung bei der Einführung neuer Straftatbestände gemahnt.

Loi sur l'infrastructure des marchés financiers. Sanctions en cas d'indications fausses ou incomplètes dans les offres publiques d'achat (In. Pa. 18.489)

Mit Blick auf zahlreiche Cyberangriffe gegen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, welche in den vergangenen Jahren publik geworden waren, forderte Roger Nordmann (sp, VD) mittels Motion ein Verbot der Bezahlung von Lösegeldern über Kryptowährungen. Um den Finanzflüssen von cyberkriminellen Aktivitäten, welche mitunter aufgrund der Möglichkeit, mit Kryptowährungen anonymes Lösegeld zu erlangen, zu einer hyperprofessionellen Industrie mutiert seien, einen Riegel vorzuschieben, brauche es mehr Regulierungen. So sollen in der Schweiz ansässige Krypto-Anbietende künftig die im Rahmen von Transaktionen wirtschaftlich berechtigten Personen zwingend identifizieren müssen, fand Nordmann. Könne die Identität der wirtschaftlich berechtigten Personen nicht geklärt oder sichergestellt werden, solle die Benutzung von Kryptowährungen gänzlich verboten werden, schlug der Motionär vor. Nicht zuletzt solle der Bundesrat eine diplomatische Initiative lancieren, um diese Standards international einzuführen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter führte im Ratsplenum aus, dass zur Bekämpfung von Cyberattacken mittlerweile viel getan worden sei und der Bundesrat deshalb derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf sehe. So sei etwa ein neues Bundesamt für Cybersicherheit am VBS geschaffen worden und das Geldwäschereigesetz und die Geldwäschereiverordnung sowie die Finanzmarktinfrastrukturverordnung revidiert worden, welche nun auch auf Kryptowährungen Anwendung fänden. Dem Bundesrat sei zwar bewusst, dass im Krypto-Bereich weiterhin Anfälligkeiten bestünden, er sehe diese allerdings vorwiegend in der internationalen Zusammenarbeit – konkret in der Umsetzung des Standards der FATF und im Bereich der Strafverfolgung. Während sich die Mehrheit der vorberatenden WAK-NR ebenfalls gegen die Motion ausgesprochen hatte, unterstützte sie eine Minderheit Bendahan (sp, VD).
In der Frühlingssession 2023 folgte der Nationalrat allerdings dem Antrag der Landesregierung und lehnte die Motion mit 128 zu 50 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab.

Hacking gegen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Bezahlung von Lösegeldern über Kryptowährungen unterbinden (Mo. 21.4068)

In der Frühjahrssession 2023 lehnte der Nationalrat mit 124 zu 68 Stimmen eine Motion Molina (sp, ZH) für ein Verbot von Barkäufen bei Immobilien ab. Mit der bestehenden Gesetzgebung, welche im SchKG für öffentliche Versteigerungen Barzahlungen bis zu einem Betrag von CHF 100'000 erlaube und dabei keine Sorgfaltspflichten vorsehe, sei es in der Schweiz relativ einfach, beim Kauf von Immobilien den «Ursprung des Geldes zu verschleiern», erklärte Molina. Die Intransparenz des schweizerischen Immobilienmarktes sei nicht zuletzt im Rahmen der Umsetzung der Sanktionen gegen Russland verstärkt thematisiert worden. Im Sinne der Sicherheit der Schweiz und zum Schutz der Opfer von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung forderte der Motionär die grosse Kammer auf, einem Verbot der Barzahlungen bei Immobilienkäufen zuzustimmen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, dass sie sich der Risiken der Geldwäscherei im Immobilienmarkt bewusst sei. Nicht zuletzt seien aus diesem Grund die Handelsregisterführenden auf diese Problematik sensibilisiert worden, zudem empfehle der entsprechende Branchenverband seinen Mitgliedern eine Obergrenze für Barmitteltransaktionen von CHF 15'000. Das EFD arbeite zudem gegenwärtig an einer Gesetzesvorlage für eine erhöhte Transparenz und für die erleichterte Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen. Im Rahmen dieser Arbeiten würden verschiedene Anpassungen im Geldwäscherei-Abwehrdispositiv geprüft, so etwa die Einführung von Sorgfaltspflichten für Personen in Rechtsberufen oder eine Senkung der Schwelle, bei der Barzahlungen Sorgfaltspflichten auslösen. Der Bundesrat hatte die Motion deshalb zur Ablehnung empfohlen.

Verhinderung von Geldwäscherei. Verbot von Barkäufen bei Immobilien (Mo. 21.4549)

Eine im Oktober 2022 von der APK-NR eingereichte Motion forderte das Büro des Nationalrates dazu auf, die Zusammenarbeit des Nationalrates und der taiwanesischen Legislative zu verstärken. Eine intensivere Zusammenarbeit trage dazu bei, Demokratie sowie Frieden und Stabilität in der Region zu fördern. Die vorliegende Motion diene quasi der praktischen Umsetzung des überwiesenen Postulats 21.3967 zur Verbesserung der Beziehungen mit Taiwan. Das Büro des Nationalrates sprach sich mehrheitlich für Annahme der Motion aus.
Der Nationalrat befasste sich in der Sondersession im Mai 2023 mit dem Anliegen. Die Kommissionssprecher Fabian Molina (sp, ZH) und Nicolas Walder (gp, GE) stellten die Motion vor. Nicolas Walder erläuterte für die Mehrheit, dass die geforderte parlamentarische Diplomatie eine gute Ergänzung zur Diplomatie des Bundesrates darstelle. Weiter vertrete die Kommission die Auffassung, dass es im Interesse der Schweiz liege, wenn der Status von Taiwan von den betroffenen Parteien politisch und friedlich geregelt werde. Eine bewaffnete Auseinandersetzung in der Region würde aufgrund der starken wirtschaftlichen Verflechtungen auch in der Schweiz zu negativen Konsequenzen führen, so Walder. Hans-Peter Portmann (fdp, ZH), der die starke Minderheit für Ablehnung der Motion vertrat, widersprach diesen Ausführungen. Es sei eine grosse Provokation gegenüber China, wenn das Schweizer Parlament offiziell mit der taiwanesischen Legislative zusammenarbeiten würde, da Taiwan kein international anerkannter Staat sei. Die Schweiz riskiere mit dieser Zusammenarbeit ihre Glaubwürdigkeit und stelle die Beziehungen zu China ganz generell infrage. Die grosse Kammer nahm die Motion letztlich mit 97 zu 87 Stimmen bei 8 Enthaltungen an. Die ablehnenden Stimmen stammten von den geschlossen stimmenden SVP- sowie FDP.Liberalen-Fraktionen sowie von einigen Mitgliedern der Mitte-Fraktion. Mit Annahme der Motion im Nationalrat war diese überwiesen.

Zusammenarbeit von Nationalrat und Legislative Yuan (Taiwan) verstärken (Mo. 22.4259)

Die Finma soll künftig zusätzlich zu ihren bestehenden Aufsichtsinstrumenten wirksame Sanktionen gegen fehlbare Finanzinstitute und verantwortliche Personen ergreifen können, forderte ein Postulat Birrer-Heimo (sp, LU) aus dem Jahr 2021. Der Finma lägen zwar bereits heute Instrumente wie etwa Berufs- und Tätigkeitsverbote sowie die Möglichkeit zur Einziehung von Vermögenswerten vor, diese kämen im Falle von fehlbaren Finanzinstituten und verantwortlichen Personen allerdings selten zur Anwendung. Wie die Postulantin in der Sondersession 2023 im Nationalrat ausführte, hätten insbesondere die jüngsten Ereignisse rund um die Credit Suisse gezeigt, wie wichtig eine gute Aufsicht mit «entsprechend scharfen Instrumenten» sei. Dies insbesondere in Anbetracht dessen, dass fehlbare Finanzinstitute ihrer Kundschaft, dem Wirtschaftsstandort Schweiz und der gesamten Gesellschaft erheblichen Schaden zufügten. Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, dass der Bundesrat entgegen seiner ursprünglichen Position die Annahme des Postulats beantrage. Er sei der Ansicht, dass dieser Prüfauftrag auf der Linie der in der ausserordentlichen Session angenommenen Vorstösse liege. Der Nationalrat überwies das Postulat in der Sondersession 2023 schliesslich stillschweigend.

Wirksame Sanktionen der Finma gegen fehlbare Finanzinstitute (Po. 21.4628)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Ende April 2023 reiste der botsuanische Präsident Mokgweetsi Eric Keabetswe Masisi für einen zweitägigen Staatsbesuch in die Schweiz. Es handelte sich hierbei um einen Gegenbesuch, nachdem Bundespräsident Berset im Februar 2023 nach Botsuana gereist war.
Für viel Aufsehen sorgte Masisis Besuch an der Landsgemeinde in Appenzell Innerrhoden, an die er gemeinsam mit dem Bundespräsidenten reiste. Das EDI teilte in seiner Medienmitteilung mit, dass es in Botsuana vergleichbare Versammlungen gebe (sogenannte «Kgotlas») und wies damit auf die demokratischen Gemeinsamkeiten der beiden Länder hin. An einer solchen Kgotla habe Bundesrat Berset während seines Besuchs im Februar ebenfalls teilgenommen.
Tags darauf wurde Präsident Masisi nach einem Besuch der Universität Freiburg vom Bundesrat in Bern in corpore in Empfang genommen, bevor er bilaterale Gespräche mit den Bundesräten Parmelin, Cassis und Berset führte. Der Bundesrat teilte mit, dass die Beziehungen mit Botsuana in den vergangenen Jahren intensiviert worden seien, insbesondere im Gesundheitsbereich. Auch wirtschaftliche Themen standen auf dem Programm. Die Schweizer Vertreter betonten diesbezüglich die Bedeutung von Nachhaltigkeitsklauseln, um die Gespräche über eine Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und der Zollunion des Südlichen Afrika abschliessen zu können.
Für die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit hat Botsuana eine grosse Bedeutung, da die Hauptstadt Gaborone Sitz der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) ist. Beziehungen zu Regionalorganisationen wie der SADC sind ein Schwerpunkt der Schweizer Subsahara-Afrika-Strategie 2021-2024. Entsprechend ging es bei den Gesprächen auch um Themen wie die Kooperation der beiden Länder in der UNO, um Demokratie und Menschenrechte sowie um die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine auf Afrika. Zum Abschluss des Staatsbesuchs unterzeichneten die beiden Parteien eine Absichtserklärung für eine verstärkte bilaterale Zusammenarbeit in weiteren Bereichen wie beispielsweise Kultur und Wirtschaft.

Staatsbesuch des Präsidenten Botsuanas in der Schweiz
Dossier: Staatsbesuche und öffentliche Besuche in der Schweiz seit 1990

Die WAK-SR entschied im April 2023, die mittlerweile von Bastian Girod (gp, ZH) übernommene Motion von Adèle Thorens Goumaz (gp, VD) für eine explizite Aufnahme der Klimarisiken in die treuhänderische Pflicht bis auf Weiteres zu sistieren. Wie sie in der entsprechenden Medienmitteilung ausführte, wollte sie die Arbeiten des Bundesrats und der Verwaltung in diesem Bereich abwarten.

Finance et climat. Intégrer explicitement les risques climatiques au devoir fiduciaire (Mo. 19.3766)
Dossier: Sustainable Finance

Im April 2023 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht in Erfüllung des Postulats der APK-NR zur Verbesserung der Beziehungen mit Taiwan. Darin hielt der Bundesrat fest, dass die Schweiz seit der Anerkennung der Volksrepublik China am 17. Januar 1950, eine Ein-China-Politik verfolge. Wie in der China-Strategie 2021-2024 festgehalten, anerkenne und pflege die Schweiz diplomatische Beziehungen mit der Regierung in Peking, während sie Taiwan keine eigene Staatlichkeit zugestehe. Daher unterhalte sie keine diplomatischen Beziehungen zu Behörden in Taiwan und könne keine Verträge mit diesen abschliessen. Man pflege aber den Austausch mit den taiwanesischen Behörden auf Fachebene, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Hochrangige Besuche in Taiwan – beispielsweise durch Staatssekretäre und -sekretärinnen – seien möglich, jedoch lade der Bundesrat bewusst keine hohen politischen Funktionäre und Funktionärinnen für offizielle Besuche in der Schweiz ein. Das Parlament sei unabhängig darin, wie es seine Beziehungen zur Yuan (dem Parlament Taiwans) gestalten wolle, jedoch sollte die Ein-China-Politik der Schweiz dabei berücksichtigt werden. Wirtschaftliche Interessen würden durch das «Trade Office of Swiss Industries» in Taipeh vertreten, welches privatrechtliche Abkommen mit der Kultur- und Wirtschaftsdelegation Taipeh abschliesse, sofern ein überwiegendes Interesse der Schweiz an einer Regelung bestehe.
Der Bundesrat erklärte in seinem Bericht zudem, dass die Schweiz in multilateralen Gremien den Austausch mit Taiwan auf Fachebene begrüsse. Man sehe aber davon ab, die Kandidatur Taiwans für gewisse internationale Organisationen wie die WHO zu unterstützen, da dies einer politischen Instrumentalisierung der Gremien gleichkäme.
Im Rahmen des Berichts sollte der Bundesrat auch mögliche Kooperationsbereiche für die Zukunft identifizieren. Aufgrund der «Gesamtkontextes und der internationalen politischen Lage» erachte es der Bundesrat aktuell als nicht zweckmässig, bilaterale Abkommen – beispielsweise Freihandels- oder Investitionsschutzabkommen – mit Taiwan abzuschliessen. In den Bereichen kultureller Austausch, Bildung, Forschung und Innovation hingegen gebe es bereits zahlreiche Programme und Verbindungen zwischen unabhängigen Schweizer und taiwanesischen Einrichtungen, welche weitergeführt werden sollen.

Verbesserungen der Beziehungen mit Taiwan

Im April 2023 reiste Aussenminister Cassis für einen dreitägigen Arbeitsbesuch nach Italien und in den Vatikan. Im Vatikan weihte der Bundesrat den neuen Sitz der Schweizer Botschaft im Heiligen Stuhl offiziell ein und führte Gespräche mit dem Staatssekretär des Heiligen Stuhls, Kardinal Pietro Parolin, sowie dem Sekretär für staatliche Beziehungen des Heiligen Stuhls, Paul Richard Gallagher. Besprochen wurden die bilateralen Beziehungen der beiden Länder, internationale Geschehnisse, sowie ihr Engagement für Frieden und Menschenrechte. Auch die Renovation der Kaserne der Schweizer Garde, an der sich der Bund und verschiedene Kantone beteiligten, kam zur Sprache.
Der anschliessende Besuch Cassis' in Italien war der erste seit dem Amtsantritt der neuen italienischen Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Cassis traf sich mit dem italienischen Aussenminister Antonio Tajani und tauschte sich mit diesem über die Beziehungen der beiden Länder, den in Italien ausgerufenen Notstand aufgrund der steigenden Migration, den Ukraine-Krieg, den Schweizer Einsitz im UNO-Sicherheitsrat und über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU aus. Mit Wirtschaftsminister Giancarlo Giorgetti unterhielt sich Bundesrat Cassis zudem über ungeklärte finanzpolitische Fragen. Cassis zeigte sich erfreut darüber, dass Italien die Schweiz von ihrer seit 1999 existierenden schwarzen Liste betreffend die Besteuerung von natürlichen Personen streichen wollte. Die beiden Parteien unterhielten sich auch über die Ratifizierung des Abkommens über die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern.

Aussenminister Cassis zu Besuch in Italien und im Vatikan
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Bundespräsident Berset reiste im April 2023 nach Berlin, um sich dort mit dem deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Olaf Scholz zu treffen. Mit diesen unterhielt sich der Bundespräsident wenig überraschend über den Krieg in der Ukraine und warb für Verständnis für die Position der Schweiz bezüglich Kriegsmaterial-Wiederausfuhren. Man könne die Schweiz nicht dazu zwingen, gegen ihre eigenen Gesetze zu verstossen, zitierte die Aargauer Zeitung Berset. Gemäss NZZ hatten sich im Vorfeld des Besuchs verschiedene deutsche Politiker kritisch zur Rolle der Schweiz geäussert, dieser Kritik habe Bundeskanzler Scholz aber während des Treffens kaum Ausdruck verliehen. Stattdessen lobte der deutsche Bundeskanzler die Schweiz für die vollständige Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland und bemerkte im Allgemeinen eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen. Der Schweizer Bundespräsident habe sich eher darauf fokussiert, die Hilfeleistungen der Schweiz für die Ukraine in anderen Bereichen, wie beispielsweise den Guten Diensten, hervorzuheben, schrieb die NZZ. Das Treffen habe zwar länger gedauert als ursprünglich angekündigt, schrieb «Le Temps», doch die Differenzen über die Frage der Schweizer Neutralität und die Waffenwiederausfuhren seien bei der Pressekonferenz dennoch augenscheinlich gewesen.
Weitere Themen des Treffens waren gemäss Medienmitteilung des Bundesrats die Europapolitik der Schweiz und auch die Etablierung eines von Deutschland initiierten Klimaclubs. Hinsichtlich der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU erwähnte Bundespräsident Berset die positive Dynamik, welche sich zuletzt in den Sondierungsgesprächen eingestellt habe. Es sei gelungen, ein gemeinsames Verständnis über den neuen Paketansatz des Bundesrats zu entwickeln. Nun seien noch die letzten offenen Fragen zu klären, um eine Basis für die Vorbereitung des Verhandlungsmandats festzulegen. Auch die Zusammenarbeit beider Länder auf internationaler Ebene wurde thematisiert. Diesbezüglich legte Bundespräsident Berset die Prioritäten der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat dar und informierte die deutsche Delegation über die bevorstehende Schweizer Ratspräsidentschaft.

Bundespräsident Berset trifft deutschen Bundespräsidenten Steinmeier und Bundeskanzler Scholz in Berlin
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Der Präsidialbesuch von Bundespräsident Berset in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) Mitte April 2023 stand ganz im Zeichen der Friedensförderung und der Entwicklungszusammenarbeit. Die Reise in die DRK war die zweite, die der Bundespräsident im Vorfeld der Mitte Mai stattfindenden Sitzung des UNO-Sicherheitsrats zum Schutz von Zivilpersonen in Konfliktgebieten unternahm. Zuvor war er im Februar 2023 bereits nach Mosambik gereist, um sich vor Ort mit Behörden unterschiedlicher staatlicher Ebenen, internationalen Organisationen und NGOs auszutauschen.
Die dominierenden Themen des Arbeitstreffens mit Präsident Félix Tshisekedi waren nebst den bilateralen Beziehungen die politische Stabilität, die Sicherheitslage des Landes und das Wohlergehen der Bevölkerung. Der Bundespräsident zeigte sich besorgt über die humanitäre Lage im Osten der Republik Kongo und bot Unterstützung für die regionalen Friedensprozesse an. Auch die MONUSCO (Mission der Vereinten Nationen für die Stabilisierung in der Demokratischen Republik Kongo), einer der grössten friedenssichernden Einsätze der UNO, war Bestandteil des Programms. Da sich auch die Schweiz an diesem Einsatz beteiligte, traf sich Berset mit Schweizer Einsatzkräften vor Ort. Des Weiteren besuchte der Bundespräsident ein Lager für Binnenflüchtlinge und traf sich mit regionalen Behörden, Schweizer Partnerorganisationen und Menschenrechtsaktivisten.

Präsidialbesuch in der Demokratischen Republik Kongo
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Depuis mars 2023, le débat autour de la réexportation d'armes n'a cessé de faire des vagues: que ce soit au Parlement, à l'étranger ou en Ukraine, les armes suisses ont suscité de l'intérêt et de la frustration. En mai, 24 Heures affirmait en effet: «aucune majorité ne se dessine à Berne pour redéfinir la neutralité. Entre UDC, gauche et centre droit, les positions semblent irréconciliables». A la fin de la même semaine, La Liberté publiait un article soufflant qu'atteindre une majorité au Parlement en faveur de la réexportation d'armes restait possible, car seule l'UDC – défenseuse de la neutralité sous sa forme actuelle – et les Vert-e-s – par pacifisme – y sont fermement opposés. Cependant, il faudrait pour cela que les partis acceptent de passer certains différends sous silence, a souligné le journal fribourgeois, car chacun avait jusqu'alors «préféré tirer la couverture à lui et saborder la solution du voisin, sur fond de guerre d'ego et en vue des élections fédérales».
L'indécision du Parlement quant à l'exportation d'armes a eu quelques retombées, notamment lorsque le président de la Confédération Alain Berset a rendu une visite au chancelier allemand Olaf Scholz en avril. Une visite que Le Temps a résumé avec le titre «dialogue de sourds entre Berlin et Berne», avant d'affirmer que les relations entre la Suisse et l’Allemagne n'ont rarement été aussi tendues. Et que dire de la photo d'un char type Eagle – fabriqué en Suisse puis livré au Danemark dans les années 90 – qui s'est retrouvé sur un champ de bataille ukrainien en mars. La Confédération a mené l'enquête afin de reconstruire son histoire. En effet, après sa vente au Danemark, le char serait passé entre les mains d'une entreprise allemande. Cinq ans plus tard, l'ex-directeur de la société en aurait hérité, avant de le réexporter vers l'Ukraine. Dans tous les cas, il avait été soutenu que la Confédération helvétique devait être avertie en cas de réexportation, et possédait un droit de veto le cas échéant. Dans le cas précis, aucune demande n'aurait été faite, ce qui n'excuse pas la Confédération pour autant.

Alors que le débat sur la réexportation d'armes vers l'Ukraine mobilisait les parlementaires, 24 Heures a mis une tout autre réalité en lumière dans son édition du 15 juin. En effet, des pièces détachées suisses auraient été retrouvées dans des armes russes. Ces pièces, de type microélectroniques, n'ont pas été conçues à but militaire, mais leur utilisation aurait été détournée. L'article a toutefois souligné que les échanges commerciaux entre les entreprises concernées et la Russie datent d'avant la guerre et les sanctions. En outre, il n'était pas possible de dire exactement quand ces pièces avaient été acquises par la Russie, car les entreprises concernées, bien qu'appliquant les sanctions envers la Russie, continuaient de livrer des pièces à des pays comme la Turquie et le Kazakhstan, qui détiennent un accord de libre-échange avec la Russie.

En conclusion, la situation géopolitique a, comme exposé dans les paragraphes ci-dessus, été traité en long et en large par les médias. En vue de l'indécision de la politique suisse, les débats pourraient encore perdurer.

Exportation de munitions et d'armes et guerre en Ukraine
Dossier: Die Schweizer Neutralität
Dossier: Der Krieg in der Ukraine und die Schweizer Armee: Sicherheitsfragen

Wie ihre Schwesterkommission reichte auch die FK-NR im Rahmen der Debatte der nachträglichen Genehmigung der Verpflichtungskredite zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ein Mantelpostulat mit offenen Fragen an den Bundesrat ein. Das Mantelpostulat enthielt teilweise dieselben Forderungen wie dasjenige des Ständerats, ging aber in verschiedenen Punkten darüber hinaus. So sollte der Bundesrat zusätzlich auch Bericht zu den «ordnungspolitischen, juristischen und finanziellen Auswirkungen der Integration» der Credit Suisse in die UBS erstatten, und ein hypothetisches alternatives Vorgehen des Bundes – namentlich eine «rein temporär staatliche[...] Bewältigung der CS-Krise» – prüfen. Ebenfalls geprüft werden sollte zudem ein Auszahlungsverbot von variablen Vergütungen an die Leitung der fusionierten Bank während der Dauer der Bundesgarantien und die Befolgung genereller Nachhaltigkeitsziele bei ausserordentlichen Staatshilfen für private Unternehmen. Aufgrund eines Ordnungsantrags Cottier (fdp, NE) behandelte der Nationalrat das Postulat zusammen mit Postulaten anderer Kommissionen im Anschluss an die Ablehnung der Verpflichtungskredite und nahm es mit 123 zu 43 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an. Der Minderheitsantrag Imark (svp, SO) auf Verzicht auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsziele wurde nur von den Mitgliedern der SVP-Fraktion und zwei Mitgliedern der FDP-Fraktion unterstützt.

Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (Po. 23.3441 & Po. 23.3442)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Im Nachgang des Zusammenbruchs der Credit Suisse forderte die WAK-NR mittels eines Postulats eine Analyse der allfällig massgebenden Faktoren des Credit-Suisse-Versagens. Untersuchungsgegenstand sollen einerseits konkret diejenigen Faktoren sein, die zum Untergang der Schweizer Grossbank geführt haben, andererseits auch Faktoren, welche generell zur Destabilisierung von Finanzmärkten führen könnten. Der Bundesrat soll insbesondere darauf eingehen, welche Rolle steigende Zinsen, die Art und Beschaffenheit der von der CS vergebenen Kredite, der spekulative Derivatehandel, Handels-Algorithmen, der Hochfrequenzhandel sowie Ratingagenturen gespielt haben. Im Bericht soll ebenfalls beantwortet werden, welchen generellen Einfluss Revisionsstellen und deren Prüfgegenstände auf die Finanzmarktstabilität ausüben. Das übergeordnete Ziel des Postulats sei es, Lehren aus den Ereignissen zu ziehen und Massnahmen zu treffen, damit «zukünftige Schadensfälle und Staatsinterventionen» (Beat Walti; fdp, ZH) im Fall eines Zusammenbruchs einer Grossbank verhindert werden können, so die Begründung der WAK. Der Bundesrat teilte dieses Anliegen und kündigte an, die Ergebnisse der Analyse innert Jahresfrist vorlegen zu wollen. Die Beratung des Vorstosses erfolgte in der ausserordentlichen Session im April 2023 zusammen mit vier weiteren Kommissionspostulaten der WAK-NR (Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446). Der Nationalrat anerkannte die Notwendigkeit des von seiner Kommission geforderten Berichts und überwies das Postulat stillschweigend.

Analyse der allfällig massgebenden Faktoren des Credit-Suisse-Versagens (Po. 23.3447)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

In der ausserordentlichen Session im April 2023 betreffend die Übernahme der CS durch die UBS beschäftigte sich der Nationalrat neben vier themenähnlichen Vorstössen der WAK-NR (Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447) mit einem Kommissionspostulat zur Zukunft des Finanzplatzes Schweiz. Der Bundesrat soll in einem Bericht potenzielle regulatorische Massnahmen für systemrelevante Banken zur Risikobegrenzung, Risikotrennung, Stärkung der FINMA, Anpassung der Einlagensicherungen und zu weiteren Aspekten zur Reduktion der Risiken für den Finanzplatz prüfen, wie Kommissionssprecher Samuel Bendahan (sp, VD) die neun Forderungen des Postulats zusammenfasste. Eine Minderheit Aeschi (svp, ZG) unterstützte das Postulat zwar in seiner Gesamtheit, lehnte allerdings drei der neun geforderten Massnahmen ab. Konkret handelte es sich dabei um die Prüfung von strikteren Vorgaben oder gar eines Verbots im Eigenhandel, um eine risikodifferenzierte Entschädigung vonseiten systemrelevanter Banken für die faktisch bestehende Staatsgarantie sowie um allfällige Anpassungen der Einlagensicherung. Der Bundesrat teilte die Ansicht der Kommissionsmehrheit bezüglich einer umfassenden Aufarbeitung der Ereignisse, die zur Übernahme der CS durch die UBS geführt haben, und versprach, die Ergebnisse der Analyse, welche durch externe Gutachten erfolgen soll, innert Jahresfrist vorzulegen. Mit Ausnahme der SVP-Fraktion stellte sich der Nationalrat geschlossen hinter die neun Forderungen und überwies das Postulat mit 127 zu 43 Stimmen.

Zukunft des Finanzplatzes Schweiz (Po. 23.3443)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Das Finanzhaushaltsgesetz legt fest, dass ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat eine ausserordentliche Session dann einberufen kann, wenn die FinDel einer dringlichen Verpflichtung von mehr als CHF 500 Mio. zugestimmt hat.
Im Nachgang der im März 2023 bekanntgegebenen Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS und der dringlichen Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt CHF 109 Mrd., welche die FinDel zur Absicherung der Liquidität der CS bewilligt hatte, äusserte das Parlament den Willen, zur nachträglichen Bewilligung dieser Kredite eine ausserordentliche Session abzuhalten.

Diese fand vom 11. bis zum 13. April 2023 statt und wurde von Bundespräsident Alain Berset eröffnet. In der Erklärung des Bundesrats, die Berset in beiden Räten verlas, liess er die Ereignisse der vergangenen Monate Revue passieren und ging dabei zum einen auf die Situation der CS in den vergangenen Monaten und zum anderen auf die vom Bundesrat und der SNB getroffenen Massnahmen zum Schutz der Liquidität der Grossbank ein. Weiter unterstrich der Bundespräsident in seiner Rede die Bedeutung der getroffenen Massnahmen, um die Folgen, die dem Staat, den Unternehmen, den Privatkunden und der Reputation der Schweiz im Falle eines Konkurses der CS gedroht hätten, abzuwenden. Die Übernahme durch die UBS sei dabei eines von mehreren Szenarien gewesen und habe sich gegenüber den Alternativen als «la plus à même de rétablir la confiance des marchés» herausgestellt. Ebenfalls erwähnte der Bundespräsident die Massnahmen zu den variablen Vergütungen, die der Bundesrat gegenüber der Grossbank ergriffen hatte. Unter diesen dringlichen Umständen habe die Landesregierung per Notstandsrecht gehandelt, weshalb das Parlament nun über alle diese Entschlüsse entscheiden werde. Es müsse eine breite politische Diskussion über die Ursachen dieser Krise und die daraus zu ziehenden Konsequenzen erfolgen, weshalb der Bundesrat einerseits die Durchführung dieser ausserordentlichen Session begrüsse und andererseits auch die detaillierte Prüfung sämtlicher Too-Big-To-Fail-Regelungen und entsprechende, gezielte Anpassungen unterstütze. Damit soll sichergestellt werden, dass sich diese Art von Krisen in Zukunft – auch mit Blick auf die Grösse der verbleibenden Grossbank – nicht wiederhole.

In den darauffolgenden drei Tagen lehnte das Parlament in einem vielmehr symbolischen Entschluss die Verpflichtungskredite ab und überwies eine Reihe von Prüfaufträgen (Po. 23.3438, Po. 23.3439, Po. 23.3440, Po. 23.3441 und 23.3442, Po. 23.3443, Po. 23.3444, Po. 23.3445, Po. 23.3446, Po. 23.3447). Der Bundesrat wurde so damit beauftragt, innert Jahresfrist einen Bericht vorzulegen, der eine Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten, des Umgangs mit der Situation der CS und der Folgen ihres Zusammenbruchs beinhaltet sowie potenzielle künftige Massnahmen und Gesetzesänderungen zur Verhinderung erneuter Zusammenbrüche von Schweizer Grossbanken eruiert.

Erklärung des Bundesrates: Ausserordentliche Session vom 11. bis 13. April 2023
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Im Rahmen der Kommissionsdebatten zur nachträglichen Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und für die Verlustabsicherung an die UBS seien zahlreiche Fragen aufgetaucht, erklärte die FK-SR Ende März 2023 in einer Medienmitteilung. In Absprache mit zahlreichen anderen Kommissionen, die ebenfalls offene Fragen zu diesem Thema geklärt haben wollten, habe man die eigenen Fragen in ein Mantelpostulat gepackt, anstatt sie bei der Beratung des entsprechenden Nachtrags als Anträge einzubringen, erklärte etwa Alois Gmür (mitte, SZ) später in eben dieser Nachtragsdebatte.
In ihrem Postulat wollte die ständerätliche Finanzkommission den Bundesrat verpflichten, einen Erlassentwurf zur Verbesserung der «Too-big-to-fail»-Regulierung vorzulegen. Sie forderte auch eine Änderung des Bankengesetzes zur Senkung der Risiken durch systemrelevante Grossbanken, unter anderem durch eine Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften, eine Beschränkung variabler Lohnbestandteile und von Leerkäufen sowie eine Verbesserung der Bussenkompetenz der FINMA. Geprüft werden sollten überdies die Einführung eines Trennbankensystems, der Wettbewerbssituation der UBS und die Möglichkeit einer Weiterführung der Credit Suisse (Schweiz) AG. Schliesslich sollte untersucht werden, ob die Führungsverantwortlichen der Credit Suisse zur Rechenschaft gezogen werden können. Stillschweigend nahm der Ständerat das Postulat im Anschluss an seine Zustimmung zu den Verpflichtungskrediten an.

Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (Po. 23.3441 & Po. 23.3442)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Im Januar reiste Bundesrat Cassis ein erstes Mal im Kalenderjahr 2023 in die USA, um sich mit seinem amerikanischen Pendant Anthony Blinken zu treffen. Mit diesem sprach er über die Prioritäten der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat und inwiefern die beiden Länder sich für eine Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit im Sanktionsbereich einsetzen könnten. Ein zweiter Schwerpunkt bildeten die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA. Cassis teilte mit, dass der Bundesrat die Zusammenarbeit mit den USA an seine Amerikas-Strategie 2022-2025 angleichen wolle. Zudem wurden auch Fragen in den Bereichen Bildung, Forschung und neue Technologien diskutiert.

Wenige Monate später, im April 2023, reiste Aussenminister Cassis im Anschluss an einen Besuch in Kuba erneut in die USA. In Kuba zog der Aussenminister Bilanz über die vergangenen zwei Jahrzehnte Entwicklungszusammenarbeit und erklärte den schrittweisen Rückzug der Schweiz aus Kuba bis 2024. Dieser Rückbau entspreche der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024, wie das EDA in der entsprechenden Medienmitteilung bekannt gab. Auch die Menschenrechtssituation auf der Insel und die wirtschaftlichen Herausforderungen für Schweizer Investoren thematisierte Bundesrat Cassis. Danach reiste er nach Washington D.C., wo er am 12. und 13. April an der Frühjahrstagung der WBG und des IWF, sowie dem dritten Ministertreffen der Weltbank zur Unterstützung der Ukraine teilnahm, welches sich mit dem mittelfristigen Wiederaufbau des Landes befasste. Der Bundesrat verkündete anlässlich dieses Treffens, dass die Schweiz im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 weitere CHF 1.5 Mrd. für die Ukraine bereitstellen werde. Gemeinsam mit den bereits für 2023 und 2024 vorgesehenen CHF 300 Mio. werde man der Ukraine in den kommenden sechs Jahren insgesamt CHF 1.8 Mrd. zukommen lassen. Der Aussenminister nutzte seinen Aufenthalt in Washington, um sich mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der WBG und Ländervertretungen der Stimmrechtsgruppe der Schweiz in den Bretton-Woods-Institutionen auszutauschen. Abschliessend besuchte Cassis das Generalkonsulat in Chicago und zog Bilanz über die 2019 erfolgte Wiedereröffnung der diplomatischen Vertretung in der Stadt zur Unterstützung von Schweizer Unternehmen in der Region.

Aussenminister Cassis reist in die USA und nach Kuba
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023