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Die Verlangsamung des wirtschaftlichen Wachstums wirkte sich auf die Bilanzen der Banken aus. Nach mehreren Jahren mit Gewinnsteigerungen reduzierten sich 1990 die ausgewiesenen Reingewinne der drei grössten Banken um Werte zwischen 9 Prozent und 31 Prozent. Verantwortlich dafür war vor allem die Flaute im Wertpapierhandel. Die Bilanzsumme der 68 von der Nationalbank in der Statistik berücksichtigten Banken erhöhte sich gleich wie im Vorjahr um 7 Prozent. Dabei fiel das Wachstum der Kredite mit 9 Prozent (Dezember 1990) deutlich schwächer aus, als im gleichen Monat des Vorjahres (16%). Der Bestand an Hypotheken, welche volumenmässig die grösste Kreditposition bilden, nahm trotz des Hypothekarzinsanstiegs nochmals um 8 Prozent zu. Da der Zufluss an Publikumsgeldern wie bereits im Vorjahr hinter der Nachfrage nach Krediten zurückblieb, mussten die Banken ihre Finanzanlagen weiter abbauen. Das Total der Publikumsgelder nahm um 6 Prozent zu, wobei sich die Umschichtung von den Sichteinlagen auf die besser verzinsten Termingelder fortsetzte. Im Ausserbilanzgeschäft blieb das Volumen der Treuhandgelder praktisch stabil (-1 %).

Die Entwicklung der Bankbilanzsumme 1990

Die Kartellkommission veröffentlichte einen Bericht zur Wettbewerbslage im inländischen Finanzmarktsektor. Darin verlangte sie von den Banken die Aufhebung verschiedener gesamtschweizerischer Abmachungen, welche vor allem mittels einheitlicher Preise und Gebühren den Wettbewerb behindern. Die von den Banken zur Verteidigung ihrer kartellistischen Praktiken vorgebrachten strukturpolitischen Argumente vermochten nicht zu überzeugen. Nach Ansicht der Kartellkommission ist die gegebene Bankenstruktur nicht an sich schützenswert. Zudem hätten die Absprachen in der Praxis ohnehin weniger dem Schutz der kleinen Banken gedient, als vielmehr den grösseren, effizient arbeitenden Instituten Extraeinkommen verschafft (sog. Differentialrente). Die in der Öffentlichkeit besonders kritisierten regionalen Festsetzungen der Zinssätze (sog. Platzkonvenien) wurden in diesem Bericht noch nicht behandelt.

Abbau der Wettbewerbsbeschränkungen

Gerade die verschärfte Sorgfaltspflichtregelung der schweizerischen Banken hat dazu geführt, dass das Fürstentum Liechtenstein für Umgehungsgeschäfte attraktiver geworden ist. Einige Anwälte, die den neuen Auflagen nicht Folge leisten wollten, haben offenbar ihre Geschäftsbeziehungen zu Schweizer Banken sistiert und die ihnen zur Verwaltung überlassenen Gelder im Nachbarland plaziert. Bundesrat Stich gab deshalb bei der Bankenkommission eine diesbezügliche Untersuchung in Auftrag. Im Nationalrat erkundigte sich Moritz Leuenberger (sp, ZH) beim Bundesrat mit einer Einfachen Anfrage (A. 88.1074) nach den Möglichkeiten, Druck auszuüben, um zu verhindern, dass in der Schweiz nicht mehr tolerierte Geschäfte über Liechtenstein — das als Währung den Schweizer Franken verwendet — abgewickelt werden. Liechtensteins Regierung reagierte auf diese Entwicklung und vereinbarte mit den Banken die Einführung einer Sorgfaltspflichtregelung. Diese geht freilich weniger weit als die schweizerische, indem die Anwälte die Namen ihrer Klienten weiterhin verschweigen dürfen.

Bericht zu den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein

Le bilan intermédiaire de la campagne «Pas un sou pour l'apartheid», visant à boycotter les établissements bancaires helvétiques commerçant avec l'Afrique du Sud, a fait apparaître que 6'037 personnes s'étaient engagées soit à solder leur compte soit à ne pas en ouvrir. Par ailleurs, le mouvement anti-apartheid suisse a exigé – ainsi que l'initiative parlementaire (Iv.pa. 89.233) Rechsteiner (ps, SG) – qu'aucun financement ne soit plus ni accordé ni reconduit avec cet Etat et que le rééchelonnement de sa dette soit subordonné à certaines conditions, dont l'abolition des lois ségrégationnistes.

La Suisse ne reprend pas les sanctions économiques contre l'Afrique du Sud
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten

Bei der Behandlung des Begehrens der philippinischen Regierung um Repatriierung der vom ehemaligen Staatschef Marcos und seiner Familie auf Schweizer Bankkonten angelegten Gelder konnten einige kleinere Fortschritte erzielt werden. Die Affäre ist allerdings äusserst komplex, da Marcos zur Verschleierung seiner Vermögensverhältnisse und Transaktionen eine Vielzahl von Gesellschaften und Stiftungen verwendet hatte. Die Zürcher Behörden und danach auch das Bundesgericht lehnten einige der rund dreissig Rekurse ab, welche Anwälte von Marcos und beteiligte Banken gegen die Blockierung der Gelder eingereicht hatten. Die Behörden Genfs und Freiburgs lieferten im Rahmen der internationalen Rechtshilfe der philippinischen Justiz Akten aus. Die Justizbehörden der Vereinigten Staaten haben nun ihrerseits eine Strafuntersuchung gegen Marcos in die Wege geleitet und von der Schweiz Rechtshilfe zugesichert erhalten.

Marcos-Gelder

Unmittelbar nach der 1986 erfolgten Ablehnung des Kleinkreditgesetzes durch den Ständerat hatte der Sozialdemokrat Eggli (ZH) in der Volkskammer eine parlamentarische Initiative für ein Verbot der Lohnzession bei Kleinkreditverträgen eingereicht. Auf Antrag seiner vorberatenden Kommission stimmte der Nationalrat diesem Vorstoss zu, wobei er es allerdings noch offen liess, ob eine entsprechende Revision des Obligationenrechts von einer Ratskommission selbst vorbereitet werden soll, oder ob der Bundesrat mit einer Motion damit zu beauftragen sei.

Parlamentarische Initiative (86.240) für ein Verbot der Lohnzession bei Kleinkreditverträgen

Dank der weiterhin guten Wirtschaftslage konnten die Behörden auf besondere konjunkturpolitische Aktivitäten verzichten. Daran vermochte auch der Börsenkrach vom 19. Oktober nichts zu ändern. Zwar führten im Nationalrat dringliche Interpellationen der Fraktionen der Freisinnigen (D.Ip. 87.930), der SP (D.Ip. 87.932) und der SVP (D.Ip. 87.931) zu einer allgemeinen Aussprache über die Konsequenzen des Sturzes der Aktienkurse und des Wertes des Dollars auf die Wirtschaft und die Beschäftigung. Dabei überwog die auch von Wissenschaftern und anderen Analytikern geteilte Meinung, dass der Börsenkrach nicht konjunkturelle Ursachen habe, sondern vielmehr in einer Krise des Finanzmarktes begründet sei. Da sich der Wert des Schweizer Frankens im Gleichschritt mit anderen Währungen gegenüber dem Dollar verteuert hatte, wurden auch die Gefahren für die Exportwirtschaft als relativ gering eingestuft. Konjunkturpolitische Stützungsmassnahmen drängten sich angesichts des ungebrochenen Wachstums keine auf und wurden auch nicht verlangt. Immerhin forderte im Nationalrat der Gewerkschafter Reimann (sp, BE) den Bundesrat auf, solche in Bereitschaft zu halten.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Das Börsenjahr 1987 war geprägt vom weltweiten massiven Einbruch der Aktienkurse am 19. Oktober. Nur zwei Monate, nachdem der Aktienindex der New Yorker Börse einen neuen Rekordstand erreicht hatte, verzeichnete er einen Einbruch, der mit einer Tageseinbusse von 22.6 Prozent den Verlust vom sogenannten Schwarzen Freitag von 1929 um beinahe das Doppelte übertraf. Auch an den Schweizer Börsen, die erst zwei Wochen zuvor einen absoluten Höchststand registriert hatten, war es noch nie zu einem vergleichbaren Kurssturz gekommen. Gemessen am Index des Schweizerischen Bankvereins fielen die Kurse am 19. Oktober um 11 Prozent und lagen am Jahresende sogar um rund 25 Prozent tiefer als vor der Krise. Als Gründe für den Kollaps wurden eine überfällige Korrektur der seit 1982 haussierenden Börse, die steigenden Zinsen, die Globalisierung des Marktes sowie der computerisierte Handel und die neuen Finanzinstrumente in den Vordergrund gestellt. Auf politischer Ebene wurden diese Ereignisse in der Schweiz vor allem im Zusammenhang mit allfälligen Auswirkungen auf die Wirtschaftslage und die Währungsrelationen diskutiert. Von der sozialdemokratischen Fraktion (D.Ip 87.932) wurde im Nationalrat aber auch angeregt, dass der Bund im Bereich der neuen Finanzinstrumente – und dabei insbesondere für den Handel mit Financial Futures – einen rechtlichen Rahmen schaffe. Bereits vor dem Börsenkrach hatte Nationalrat Pini (fdp, TI) die auf den 1. Januar 1988 angekündigte Eröffnung einer Börse für den Handel mit neuen Finanzmarktinstrumenten (Soffex) in Zürich zum Anlass für eine ähnliche Interpellation genommen (Ip. 87.487).

Einbruch der Aktienkurse am 19. Oktober 1987

Dem Begehren der philippinischen Regierung um Repatriierung der vom ehemaligen Staatschef Marcos und seiner Familie auf Schweizer Bankkonten angelegten Gelder konnte noch nicht entsprochen werden. Die Rekurse der Anwälte Marcos' gegen die 1986 verfügte vorsorgliche Blockierung der Konten wurden zwar von den kantonalen Gerichten und auch vom Bundesgericht abgewiesen. Das Bundesgericht stellte in seinem Entscheid fest, dass der Gewährung von Rechtshilfe prinzipiell nichts im Wege stehe. Voraussetzung dazu sei aber, dass das Gesuch von einem ordentlichen philippinischen Gericht und nicht von einer Untersuchungskommission der Regierung eingereicht werde.

Marcos-Gelder

La politique suisse face à l'Afrique du Sud est orientée selon trois axes. Le premier réside dans le contrôle du commerce, tant des capitaux que de l'or et d'autres marchandises, par le biais d'un groupe de travail créé par le Conseil fédéral.
L'on sait que la Suisse se refuse à prendre toute sanction économique à l'encontre de cet Etat afin, d'une part, de sauvegarder le principe de neutralité et, d'autre part, de ne pas pénaliser les populations noires. Le second axe de notre politique consiste dans une aide à la formation des Noirs d'Afrique du sud, le troisième visant un encouragement du dialogue entre l'opposition (ANC) et le gouvernement.
L'Union syndicale suisse, en collaboration avec l'organisme Solifonds et la participation du PSS, a organisé en février une journée sur l'Afrique du Sud consacrée notamment à l'examen de la politique helvétique en la matière. Le fait que la moitié des exportations d'or de cet Etat soit commercialisée par les trois grandes banques suisses a également été évoqué.

La Suisse ne reprend pas les sanctions économiques contre l'Afrique du Sud
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten

Bei den Banken entwickelte sich auch 1986 die Geschäftstätigkeit vorwiegend positiv. Die von den fünf Grossbanken ausgewiesenen Reingewinne erreichten Steigerungsraten zwischen 11.7 Prozent und 21 Prozent. Obwohl sich der tiefere Umrechnungskurs des Dollars dämpfend auswirkte, war das Wachstum der Bilanzsumme der 71 von der Nationalbank monatlich erfassten Banken mit 10.3 Prozent wieder etwas höher als 1985 (+ 7.2%). Die anhaltend gute Konjunkturlage bewirkte, dass die Kredite etwa im selben Mass zunahmen wie im Vorjahr. Das Wachstum der Passiven beschleunigte sich leicht, wobei eine Verschiebung von Festgeldanlagen zu den dank hohen Realzinsen attraktiv gewordenen Spareinlagen und Kassenobligationen stattfand. Die niedrigen Geldmarktsätze und der schlechtere Umrechnungskurs für den Dollar hatten zur Folge, dass sich das Volumen der Treuhandgelder erneut zurückbildete (–12.6%).

Konjunkturlage und Bankbilanzsumme 1986

L'aggravation de la situation de la communauté noire en Afrique du Sud a posé une nouvelle fois le problème de savoir quelle attitude devait prendre la Suisse face au principe du respect des Droits de l'homme, bafoués dans cette partie du monde. Si les Etats-Unis, le Canada, le Japon, la Communauté européenne et l'ensemble des Etats occidentaux ont tous décrété durant l'automne diverses sanctions économiques contre l'Afrique du Sud, la position du Conseil fédéral, elle, par contre, n'a pas changé d'un iota. Si l'exécutif a condamné une fois de plus clairement «la ségrégation et la discrimination raciales, ainsi que les violations des droits de l'homme les plus fondamentaux partout où elles surviennent», il s'est contenté de réaffirmer que pour lui «l'application de sanctions économiques et autres ne constituait pas une mesure appropriée pour corriger une situation politique donnée». Le Conseil fédéral s'est toutefois engagé à prendre des mesures pour éviter que le territoire suisse ne soit utilisé pour contourner celles prises par des Etats tiers. Face à cette attitude gouvernementale pour le moins prudente et l'isolement de la Suisse dans ce conflit, le groupe socialiste et l'extrême-gauche, lors de la session d'hiver du Conseil national, ont tous deux exigé du Conseil fédéral des mesures concrètes bien plus fermes. Ils ont été soutenus en cela par la fraction indépendante-évangélique. Le socialiste saint-gallois P. Rechsteiner a ainsi tenté de faire adopter sous forme de motion une pétition du «Mouvement antiapartheid» demandant la prise de sanctions économiques. Par 84 voix contre 41, celle-ci a été classée, le camp bourgeois ayant soutenu l'attitude du Conseil fédéral. P. Aubert a rappelé à cette occasion que, pour le collège gouvernemental, la solution à l'apartheid passait par une entente entre tous les partenaires concernés et que la Suisse pourrait jouer là, en décidant de ne décréter aucune sanction, un rôle extrêmement utile. La gauche quant à elle a adressé de vives critiques aux banques et aux milieux économiques suisses, coupables, selon elle, de tirer profit des relations entretenues par notre pays avec l'Etat africain. P. Rechsteiner (ps, SG) a aussi déposé une initiative parlementaire (Iv.pa. 86.234) demandant un arrêté fédéral soumettant à la règle du courant normal toute exportation de capitaux vers l'Afrique du Sud ainsi que le commerce de l'or avec ce pays.

La Suisse ne reprend pas les sanctions économiques contre l'Afrique du Sud
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten

Dem Parlament gelang es – allerdings auf überraschende Art – sich der ältesten Bundesratsvorlage auf seiner Traktandenliste zu entledigen. Der 1978 von der Regierung vorgelegte Entwurf für ein neues Gesetz über das Konsum- und Kleinkreditwesen wurde im Laufe des Berichtsjahres von beiden Kammern zu Ende beraten. In der Schlussabstimmung in der Wintersession versagte ihm jedoch der Ständerat die Zustimmung. Bevor es zu diesem Eklat kam, hatte der Nationalrat weitere Entschärfungen vorgenommen, denen sich im Differenzbereinigungsverfahren auch der Ständerat anschloss. So verlängerte er gegen den Widerstand der Regierung die maximale Laufzeit auf 48 Monate. Die Bedenken von Bundesrätin Kopp, dass mit dieser Streckung der Rückzahlungsfrist die Attraktivität von Kleinkrediten gesteigert werde, fanden kein Gehör. Die Volkskammer strich zudem das Verbot, mehr als zwei Kredite zur selben Zeit aufzunehmen. Anstelle dieser Vorschrift, die den Zweck hatte, sozial Schwache vor untragbarer Verschuldung zu schützen, setzte das Parlament eine vermehrte Sorgfaltspflicht für die Krediterteiler bei der Auswahl ihrer Kunden. Da mit diesen Abänderungen den wichtigsten Einwänden der Banken Rechnung getragen wurde, kam die negative abschliessende Stellungnahme des Ständerats überraschend. Eine Diskussion im Plenum fand vor dem Entscheid nicht statt; allerdings hatte zu Sessionsbeginn der Urner Ständerat F. Muheim (cvp), der auch im Verwaltungsrat einer Grossbank sitzt, das Gesetz in einem Aufsatz massiv kritisiert. Grosses Bedauern löste der mit 25:11 Stimmen gefällte Entscheid nicht aus. Nach der weitgehenden Opferung des ursprünglichen Leitgedankens des Sozialschutzes zugunsten der Vertragsfreiheit mochte die Linke ohnehin nicht mehr richtig zu dem neuen Gesetz stehen. Das praktisch einzige wertvolle Element, das in der Vorlage verblieben wäre, hätte ihrer Ansicht nach das Verbot der Lohnzession gebildet. Nationalrat Eggli (sp, ZH) reichte denn auch sofort eine parlamentarische Initiative für eine diesbezügliche Revision des Obligationenrechts ein.

Bundesgesetz über Konsum- und Kleinkredit (BRG 78.043)

1984 hatte der Bundesrat beschlossen, statt einer Total- lediglich eine Teilrevision des Bankengesetzes vorzunehmen. Sein damaliges Argument, dass sich auf diesem Weg die zutage getretenen Mängel der bestehenden Gesetzgebung zügiger beheben lassen würden, hat sich in der Zwischenzeit angesichts des Widerstands der Banken als unzutreffend erwiesen. Nachdem Bundesrätin Kopp bereits am Bankiertag vom 3. Oktober entsprechende Ankündigungen gemacht hatte, stimmte im Dezember die Regierung einer Zurückstellung der Teilrevision zu. Gemeinsam mit der Eidgenössischen Bankenkommission und der Nationalbank ist sie der Ansicht, dass sich wichtige Fragen, wie etwa die Verbesserung der Regelung über die Entgegennahme von Geldern oder die Beaufsichtigung der sogenannten Parabanken (Finanzgesellschaften etc.), befriedigender und vor allem rascher mittels einer schärferen Auslegung des geltenden Gesetzes lösen lassen. Die Verschiebung der Teilrevision sollte es zudem dem Gesetzgeber ermöglichen, die Wandlungen auf den Finanzmärkten und ihre Auswirkungen auf die Handhabung der Bankenaufsicht besser zu berücksichtigen. Hier ist in erster Linie an die Tendenz zur Verdrängung des traditionellen Kreditgeschäfts durch die bilanzunwirksame Vermittlung von Anleihen (sogenannte Securitization) gedacht.

Vorarbeiten zur Teilrevision des Bankengesetzes

Dass die Bankenkommission bestrebt ist, die ihr vom Bankengesetz eingeräumten Kompetenzen weiter als bisher zu fassen, zeigte sich bei der Blockierung der auf Schweizer Konten liegenden Gelder von Marcos und Duvalier. Nach dem Ende Februar erfolgten Sturz des philippinischen Präsidenten Marcos und dessen Flucht ins amerikanische Exil hatten ihn Vertreter der neuen Regierung und der Massenmedien beschuldigt, während seiner Amtszeit illegal erworbene Vermögenswerte ins Ausland und insbesondere auch in die Schweiz transferiert zu haben. Die Bankenkommission machte die Banken auf ihre Sorgfaltspflicht im Umgang mit eventuell kriminell zustandegekommenen Einlagen aufmerksam und wurde daraufhin von einer Bank über einen möglicherweise bevorstehenden Vermögensabzug orientiert. Da zu diesem Zeitpunkt ein Rechtshilfegesuch der philippinischen Regierung noch nicht angekündigt war, verordnete der Bundesrat am 24. März, gestützt auf den aussenpolitischen Kompetenzartikel 1028 BV, eine vorsorgliche Blockierung der Marcos-Konten. Zwei Tage später teilte die Bankenkommission mit, dass es nicht mit der bankengesetzlichen Vorschrift der einwandfreien Geschäftsführung vereinbar wäre, vor Abklärung der Rechtslage den Transfer von Vermögenswerten der Marcos-Familie zuzulassen; sie forderte die Banken ausserdem zur Meldung allfälliger Konten auf. Als rund einen Monat später ein formelles Rechtshilfegesuch eingereicht wurde, konnte die notrechtliche Blockierung durch die im Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe vorgesehene Sperrung ersetzt werden. In der Mehrzahl der Kommentare wurde das Vorgehen des Bundesrats und der Bankenkommission als notwendig für die Wahrung des Ansehens des Landes und auch des Finanzplatzes beurteilt. Namentlich die Banken zogen demgegenüber die ausreichenden rechtlichen Grundlagen für diese Entscheide in Zweifel, und sie wiesen darauf hin, dass der Bundesrat noch 1979 anlässlich des Sturzes des Schahs von Persien ein solches Vorgehen abgelehnt hatte. Im Falle des gestürzten haitischen Diktators Duvalier erübrigten sich aussergewöhnliche Schritte der Regierung und des Aufsichtsorgans. Die offizielle Ankündigung der Einreichung eines Rechtshilfegesuchs durch die neuen Behörden erlaubte dem Bundesamt für Polizeiwesen die vorsorgliche Sperrung der in Frage kommenden Konten, noch bevor das eigentliche Gesuch eintraf.

Marcos-Gelder

Mit dem vorläufigen Verzicht auf eine Teilrevision ist auch die Forderung nach der Verankerung der Sorgfaltspflichtvereinbarung (SVB) bei der Entgegennahme von Geldern im Bankengesetz gescheitert. Die Nationalbank kündigte an, dass sie sich an der auf den 1. Oktober 1987 fälligen Erneuerung dieser 1977 im Anschluss an den Skandal um die Filiale Chiasso der SKA erstmals unter den Banken abgeschlossenen Konvention nicht mehr beteiligen werde. Ihre Teilnahme an dieser privatrechtlichen Vereinbarung erachte sie nicht für nötig und sie gehöre auch nicht in ihren Aufgabenbereich. Die Bankiervereinigung beabsichtigt, die SVB als reine Standesregel zu konzipieren und sie wegen des Ausscheidens der Nationalbank um Sanktionsbestimmungen zu ergänzen. An der umstrittenen Regelung bei der Abwicklung von Geschäften über Anwälte und Treuhänder will sie jedoch festhalten. Diese besagt, dass die Banken auf eine Identitätsüberprüfung verzichten können, wenn eine schriftliche Zusicherung über die Bekanntheit des Mandanten sowie über die Rechtmässigkeit der Herkunft der Gelder vorliegt. Für die Eidgenössische Bankenkommission ist diese Ausnahmebestimmung allerdings unhaltbar. Falls sie in den neuen Standesregeln nicht gestrichen wird, will die Kommission in Zukunft, gestützt auf die im Bankengesetz enthaltene Vorschrift der einwandfreien Geschäftsführung, eine generelle Identitätsfeststellung durch die Banken verlangen.

Neue Regeln für die Sorgfaltspflicht der Banken

Den Banken werden von einem Teil der Öffentlichkeit nicht nur ihre geschäftlichen Beziehungen zu einzelnen korrupten Staatsoberhäuptern, sondern generell zu Entwicklungsländern und Diktaturen vorgeworfen. Kritisiert wurden namentlich die Verbindungen der Grossbanken zu der von immer mehr Staaten und Privatfirmen wegen ihrer Rassenpolitik boykottierten Republik Südafrika. Vorsprachen hoher kirchlicher Amtsträger und die Gründung eines oppositionellen Aktionärskomitees bei der besonders involvierten SBG änderten nichts an der Haltung der Banken, die Geschäfte im bisherigen Rahmen weiterführen zu wollen.

La Suisse ne reprend pas les sanctions économiques contre l'Afrique du Sud
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten

Die Auseinandersetzungen um die internationale Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz hielten auch im Berichtsjahr an. Der Bundesrat legte einen vom Parlament verlangten Bericht zu den fiskalischen Aspekten des Finanzplatzes vor. Er stellte darin fest, dass der Wettbewerb als Folge von Deregulierungsmassnahmen im Ausland härter geworden sei. Der gute Geschäftsgang der Banken und das ungebrochene Wachstum des Bankensektors seien aber Indizien dafür, dass von einer akuten Gefährdung der Stellung der Schweiz nicht gesprochen werden könne. Unter Berücksichtigung des primären politischen Ziels des Budgetausgleichs sowie der Bestrebungen zur Aufhebung der Taxe occulte einerseits und der steuerlichen Entlastung der Familien bei der direkten Bundessteuer andererseits stimmt die Landesregierung fiskalischen Erleichterungen nur in dem Mass zu, als es gelingt, ausreichende Kompensationsmöglichkeiten innerhalb des Finanzmarktes zu finden. Das Argument der Bankenvertreter, dass der Abbau von Umsatzbelastungen zu einer Ausweitung der Geschäftstätigkeit und damit zu grösseren Einnahmen bei der Einkommenssteuer führen würde, wird vom Bundesrat im Prinzip nicht bestritten. Seiner Meinung nach sind diese Auswirkungen jedoch schwer im voraus zu beziffern und würden per Saldo für den Bund wahrscheinlich einen Verlust ergeben. Immerhin zeigte sich die Regierung im Herbst bereit, auf einige der von den Banken und dem Parlament erhobenen Forderungen einzugehen : Auf den 1. Oktober hob sie die 1980 eingeführte Unterstellung des Münz- und Feingoldhandels unter die WUST sowie die Verrechnungssteuer auf Interbankguthaben auf. Zudem reduzierte sie die Umsatzabgabe auf Euro-Emissionen um die Hälfte. Die daraus entstehenden Einnahmenausfälle von geschätzten CHF 70 Mio. erachtet die Regierung vor allem auch deshalb als vertretbar, weil eine gewisse Rückverlagerung dieser Geschäfte in die Schweiz und damit Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer zu erwarten sind. Weitergehende Entlastungen, wie zum Beispiel die Aufhebung der Stempelabgabe auf der Emission von Beteiligungsrechten oder der Umsatzabgabe auf sogenannten Ausland/Ausland-Geschäften, welche die Einnahmen des Bundes um rund CHF 400 Mio. resp. CHF 650–900 Mio. verringern würden, lehnte der Bundesrat ab.
Die bürgerliche Mehrheit im Parlament ist in dieser Frage allerdings anderer Meinung. Der Ständerat überwies eine 1985 vom Nationalrat verabschiedete Motion Feigenwinter (cvp, BL), die eine Aufhebung oder zumindest eine Reduktion der Stempelabgabe auf Aktienemissionen und die Befreiung sowohl des Handels mit Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit bis drei Monaten als auch der Eigenbestände des Effektenhandels von der Umsatzabgabe verlangt. Beide Kammern überwiesen zudem freisinnige Motionen, deren Forderungskatalog zwar noch umfangreicher ist, die jedoch immerhin die Möglichkeit der Kompensation der Einnahmenausfälle erwähnen.

Finanzplatz 1986.

Als Erstrat befasste sich der Ständerat mit der Ergänzung des Strafgesetzbuchs um eine neue Strafnorm für sogenannte Insiderdelikte an der Börse. Die Christlichdemokraten Schmid (AI) und Cavelty (GR) begründeten einen Nichteintretensantrag damit, dass es nicht angehe, ein Gesetz zu schaffen, das vor allem zum Zweck habe, den Banken die Geschäftstätigkeit in den USA zu erleichtern. In andern Bereichen, wie zum Beispiel im Grundstückhandel, werde auch nur der Verrat, nicht jedoch die gewinnbringende Verwendung von Geschäftsgeheimnissen, unter Strafe gestellt. Für die Ratsmehrheit, die den Nichteintretensantrag mit 28:5 Stimmen ablehnte, stellte der Druck der amerikanischen Behörden nur eines der Argumente zugunsten der Schaffung einer Insider-Gesetzgebung dar. Ihrer Meinung nach sind derartige Tatbestände auch in der Schweiz verpönt und schaden dem Vertrauen in die Sauberkeit der Börse. In der Detailberatung nahm die Ständekammer nur wenige Änderungen vor. Insbesondere wurde im Sinne einer Erläuterung präzisiert, was unter dem Begriff der «vertraulichen Tatsache» zu verstehen sei. Die Ausgestaltung als Antragsdelikt drang gegen die bundesrätliche Version eines Offizialdelikts nicht durch: der Schutz der Funktionsfähigkeit der Börse und der Chancengleichheit aller Anleger liege im öffentlichen Interesse und müsse deshalb vom Staat garantiert werden.

Insider

Das sich seit Jahren im Stadium der parlamentarischen Verhandlungen befindende neue Gesetz über das Konsum- und Kleinkreditwesen soll gemäss der Kommission des Nationalrats weiter entschärft werden. Die maximal zulässige Laufzeit will sie gegenüber dem Ständeratsbeschluss um ein weiteres Jahr auf 48 Monate (in wirtschaftlichen Notlagen gar 60 Monate) ausdehnen. Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrats hatte auf 18 Monate gelautet, der Nationalrat hatte sich 1982 für zwei Jahre entschieden. Als zusätzlicher Streitpunkt kristallisierte sich die Frage der Unterstellung der Kreditkarten heraus. Nach Ansicht der Konsumentenorganisationen müssten zumindest jene Karten einbezogen werden, bei denen die Rechnungen nicht innert Monatsfrist vollständig zu begleichen sind. Bei einem Verzicht darauf würde die Gefahr bestehen, dass die für Abzahlungsgeschäfte vorgesehenen Bestimmungen (z.B. Minimalanzahlung, Rücktrittsmöglichkeit) mit diesen neuen Zahlungsmitteln umgangen würden.

Bundesgesetz über Konsum- und Kleinkredit (BRG 78.043)

Auf politischer Ebene bemühten sich die Banken weiterhin um die Verbesserung der ihnen in der Schweiz gesetzten politischen Rahmenbedingungen. Diese sind zwar, auch nach Meinung der Banken, nicht an sich schlecht, der traditionelle Wettbewerbsvorsprung des Finanzplatzes Schweiz scheint sich jedoch infolge von Liberalisierungen und fiskalischen Erleichterungen im Ausland verringert zu haben. Da in der Schweiz geld- und währungspolitische Schranken seit einiger Zeit nicht mehr in Kraft sind, richtet sich das Hauptaugenmerk auf den finanzpolitischen Aspekt. Nach Ansicht der Banken verschlechtern gewisse Fiskalbelastungen die internationale Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz und verhindern zum Teil sogar, dass bestimmte Geschäfte im Inland abgewickelt werden. Sie verlangten deshalb namentlich, dass die Umsatzabgabe auf dem Handel mit Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten gestrichen und bei einer längeren Dauer nur im Verhältnis zur Laufzeit erhoben wird. Als vordringlich stuften sie ferner die Stempelsteuerbefreiung der sogenannten Ausland-Auslandgeschäfte ein. Dabei handelt es sich um im Ausland durch die Vermittlung einer Schweizerbank zwischen Ausländern abgeschlossene Geschäfte über ausländische Wertpapiere. Weitere Forderungen betreffen die Aufhebung der Umsatzsteuer auf den Beständen der Effektenhändler und auf dem physischen Handel mit Gold. Einige dieser Aspekte machte Nationalrat Feigenwinter (cvp, BL) zum Inhalt einer vom Nationalrat gegen den Antrag des Bundesrats überwiesenen Motion. Die FDP-Fraktion im Nationalrat und der Freisinnige Bürgi (SG) im Ständerat doppelten mit der Einreichung von weiteren Motionen nach, in welchen praktisch alle von der Bankiervereinigung aufgestellten Postulate enthalten sind. Der Bundesrat äusserte sich zu diesen diversen Begehren bisher sehr zurückhaltend. Seiner Meinung nach lassen sich angesichts der angespannten Bundesfinanzen Steuerreduktionen nur in dem Masse vornehmen, als es gelingt, gleichzeitig neue Einnahmequellen zu erschliessen. Um abzuklären, wie gross die angestrebten Steuerausfälle wären und in welchem Umfang sie durch höhere Ablieferungen infolge der damit induzierten Geschäftsbelebung indirekt kompensiert werden könnten, setzte das EFD eine Arbeitsgruppe ein.

politischen Rahmenbedingungen

Einige Aufregung bei Banken und Politikern verursachte ein anfangs 1985 veröffentlichter Bericht der Fiskalkommission der OECD zum Problembereich Bankgeheimnis und Steuerfragen. Darin wurde dem OECD-Rat beantragt, den Mitgliedsstaaten zu empfehlen, das Bankgeheimnis gegenüber in- und in einer späteren Phase auch gegenüber ausländischen Steuerbehörden generell aufzuheben. Mit Unterstützung von seiten Österreichs und Luxemburgs konnten die Vertreter der Schweiz bei der OECD erreichen, dass der Rat auf die Empfehlungen nicht eintrat. Die Aktivität der Schweizer Banken in dem wegen seiner Rassenpolitik weltweit kritisierten Südafrika soll nach der Meinung des Parlaments und der Regierung nicht untersagt werden. Eine Motion Leuenberger (sp, SO), die zumindest ein Verbot für Bankkredite an staatliche südafrikanische Stellen gefordert hatte, wurde lediglich in Postulatsform überwiesen. Der Bundesrat will immerhin darüber wachen, dass die Banken nicht von Boykottbeschlüssen anderer Staaten profitieren und ihre Geschäfte über das Volumen der vergangenen Jahre (courant normal) ausdehnen.

Bericht der Fiskalkommission der OECD zum Problembereich Bankgeheimnis und Steuerfragen
Dossier: Bankgeheimnis

Das EFD setzte im Berichtsjahr seine Vorarbeiten zur Teilrevision des Bankengesetzes fort. Auf Anregung der Nationalbank wurde unter anderem die Frage überprüft, ob auch gewisse Finanzgesellschaften dem Gesetz unterstellt werden könnten. Es handelt sich dabei einerseits um Firmen, die bankähnliche Geschäfte tätigen, ihre Mittel jedoch nicht direkt beim Publikum aufnehmen und andererseits um Emissionshäuser, welche die Plazierung von Anleihen und Notes besorgen. Nach Ansicht der Nationalbank rechtfertigt die wachsende Bedeutung dieser Institute den Erlass von aufsichtsrechtlichen Auflagen. Die Bankiervereinigung hätte gegen eine verbesserte Kontrolle der Finanzgesellschaften nichts einzuwenden, sie sprach sich jedoch gegen einen Einbau diesbezüglicher Normen ins Bankengesetz aus.

Vorarbeiten zur Teilrevision des Bankengesetzes

Die Ausarbeitung einer Strafnorm für sogenannte Insiderdelikte kommt weiterhin zügig voran. Derartige Handlungen waren bisher in der Schweiz zwar verpönt, jedoch erlaubt, solange es sich nicht um den Verrat von Geschäftsgeheimnissen an Aussenstehende handelte. Bereits 1976 war der Regierungsrat des Kantons Zürich beim EFD und beim EJPD in dieser Sache vorstellig geworden. Dringlich wurde die Angelegenheit allerdings erst 1981, als die Behörden der Vereinigten Staaten begannen, auf ihrem Territorium tätige Schweizer Banken und deren Kunden massiv unter Druck zu setzen. Mit einem neuen Artikel im Strafgesetzbuch sollen nun unter anderem die Voraussetzungen zur Gewährung von internationaler Rechtshilfe bei Insiderdelikten geschaffen werden. Darüber hinaus erwartet man von der neuen Rechtsnorm auch einen Beitrag zur Sauberkeit am schweizerischen Börsenmarkt und zur Chancengleichheit der daran Beteiligten. Im Mai legte der Bundesrat die entsprechende Botschaft vor. Danach soll bestraft werden, wer die Kenntnis vertraulicher Tatsachen zur Erzielung eines Börsengewinns ausnützt oder damit einem Dritten zu Vermögensvorteilen verhilft. Um Umgehungsmöglichkeiten zu erschweren, wurde der Täterkreis auch auf Personen ausgedehnt, die vom Verrat von Insiderwissen profitieren (sog. Tippees). Der in der Vernehmlassung kritisierte zivilrechtliche Teil wurde vollständig fallengelassen. Auf die von verschiedener Seite ins Spiel gebrachte Forderung nach der Schaffung einer staatlichen Börsenaufsichtskommission, wie sie beispielsweise die USA kennen, antwortete der Bundesrat ablehnend. Der Regierungsentwurf wurde in der Öffentlichkeit und insbesondere von der Bankiervereinigung ohne Vorbehalte begrüsst.

Insider

Für die Banken war 1985 wiederum ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr. Die fünf Grossbanken konnten ihre ausgewiesenen Reingewinne um 17 Prozent bis 34.8 Prozent erhöhen. Infolge des gesunkenen Dollarkurses fiel das Wachstum der Bilanzsummen der 71 von der Nationalbank monatlich erfassten Banken mit 7.2 Prozent relativ gering aus. Die gute Konjunkturlage führte zu einer starken Belebung im Kreditgeschäft, wobei die Impulse vor allem von der Nachfrage inländischer Privater ausgingen. Auf der Passivseite blieben die Spargeld- im Vergleich zu den Festgeldeinlagen weiterhin wenig attraktiv. Da sich die Ausgabesätze der Kassenobligationen nur verzögert an den Zinsrückgang auf dem Kapitalmarkt anpassten, erhöhte sich ihr Bestand in der 2. Jahreshälfte kräftig, nachdem er während zwei Jahren nahezu stagniert hatte. Als Konsequenz der sinkenden Geldmarktsätze und des fallenden Dollarkurses verzeichnete das Treuhandgeschäft lediglich ein geringes Wachstum.

Konjunkturlage und Bankbilanzsumme 1985