Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Konjunkturmassnahmen
  • Finanzmarkt

Akteure

Prozesse

378 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Angebotsseitige Massnahmen werden gegenwärtig von vielen Politikern und Wissenschaftern einer nachfrageorientierten Steuerung des Wirtschaftswachstums vorgezogen. Der ehemalige Direktor des BIGA, Nationalrat Bonny (fdp, BE), regte eine entsprechende Neudefinition des Aufgabenbereichs des Bundesamtes für Konjunkturfragen BFK an. Gemäss seinem vom Rat überwiesenen Postulat soll sich dieses Amt in Zukunft schwergewichtig und kontinuierlich der Technologieförderung annehmen. Die 1986 erfolgte Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit einer schweizerischen Beteiligung an Projekten des europäischen Technologieförderungsprogramms EUREKA durch die Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung stellt einen Schritt in der gewünschten Richtung dar. Hans Sieber, der zum neuen Direktor des BFK gewählt wurde, äusserte sich positiv zu einer Ausweitung des Aufgabenbereichs seines Amtes im Sinne des Postulats Bonny. Er wies ferner darauf hin, dass sein Vorgänger W. Jucker diese Entwicklung mit der Aufwertung der Innovationsförderung bereits eingeleitet hatte.

Neudefinition des Aufgabenbereichs des Bundesamtes für Konjunkturfragen (Po. 85.949)

Die befriedigende Konjunkturlage erlaubte es den zuständigen Behörden, ihre im wesentlichen auf die Erhaltung einer relativen Preisstabilität ausgerichtete Konjunkturpolitik fortzuführen. Die Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge blieb mit 2.2 Prozent unter den ursprünglich als Richtwert angegebenen drei Prozent. Sie näherte sich damit jener Grösse von zwei Prozent an, welche die Behörden über längere Zeit einhalten möchten, um eine Übereinstimmung von realem Wirtschaftswachstum und Geldmengenexpansion zu erreichen. Für das Jahr 1986 peilt die Nationalbank im Einvernehmen mit dem Bundesrat ein Geldmengenziel von rund +2 Prozent an. Die noch verbleibende Arbeitslosigkeit ist gemäss übereinstimmender Meinung von Bundesrat und Fachleuten struktureller Art und kann mit nachfrageorientierten Interventionen wie staatlichen Beschäftigungsprogrammen nicht dauerhaft beseitigt werden.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Als präventives Instrument zur Bekämpfung von wirtschaftlichen Krisen stand im Parlament der Vorschlag des Bundesrates für eine Neufassung des Bundesgesetzes über die Bildung von steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven zur Debatte. Mit dieser Revision soll die seit 1951 gültige Regelung, die es den Unternehmen erlaubt, einen Teil des Reingewinns mit Steuervorteilen für schwierige Zeiten zurückzulegen, attraktiver gestaltet werden. Die Vorlage fand in beiden Kammern gute Aufnahme. Umstritten war allerdings die Klausel, die es dem Bundesrat erlaubt hätte, dem Parlament nötigenfalls, d.h. bei zu geringen Einlagen, ein Obligatorium für Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern zu beantragen. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen opponierten dieser von den Unternehmerverbänden strikte abgelehnten Kompetenzeinräumung. Hinter den Bundesrat stellten sich die Linke und die kleinen Parteien der Mitte, während die CVP — wie übrigens auch in andern wirtschaftspolitischen Fragen — gespalten war. Im Nationalrat obsiegten zwar zunächst die Befürworter, nachdem sich aber die Ständekammer mit deutlichem Mehr gegen Vorkehren zur allfälligen Einführung eines Obligatoriums ausgesprochen hatte, fügte sich die Mehrheit der Volksvertreter diesem Entscheid. Die untere Grenze für die Begünstigungsberechtigung wurde etwas flexibler gestaltet, indem die Kantone berechtigt sind, diese mit dem Einverständnis des Bundesrates von 20 auf 10 Mitarbeiter zu reduzieren. Im Interesse der Unternehmer liegt ebenfalls die Erhöhung der Obergrenze der gesamten Einlagen von 10 auf 20 Prozent (bei besonders kapitalintensiven Unternehmen 30%) der jährlichen Lohnsumme. Die Botschaft sah vor, dass die Freigabe der Reserven nicht erst im Krisenfall, sondern bereits bei drohenden Schwierigkeiten präventiv fir strukturverbessernde Investitionen erfolgen kann. Das Parlament erweiterte diesen Paragraphen in dem Sinn, dass für Branchen (nicht aber für einzelne Unternehmen, wie zuerst vom Ständerat beschlossen) die Bewilligung für die; Reserveauflösung auch bei einem ausgewiesenen aussergewöhnlichen Investitionsbedarf erteilt werden kann.

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)

Spürbar geringer fiel demgegenüber der allgemeine Zufriedenheitsgrad nach der parlamentarischen Behandlung des Preisüberwachungsgesetzes für Waren und Leistungen marktmächtiger Unternehmen und Organisationen, namentlich von Kartellen, aus. Hauptstreitpunkt bei diesem Gesetz, das den 1982 vom Volk angenommenen Verfassungsartikel über die Preiskontrolle realisieren will, bildete die Frage, ob es auf den erwähnten Märkten sämtliche Preise für Güter und Dienstleistungen erfassen soll. Die Konfliktlinie im Parlament verlief ähnlich wie beim Kartellgesetz. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen sowie ein Teil der CVP plädierten für eine Nichtunterstellung der Zinsen auch in den Fällen, wo diese, wie etwa die Hypothekarzinsen, von regionalen Zinskonvenien festgelegt werden. Das ungehinderte Funktionieren dieser Abmachungen ist ihrer Meinung nach für die Existenz der kleinen Banken lebenswichtig. Zudem hielten sie dafür, dass die Entgelte für das Bereitstellen von Kapital (Zinsen) analog zu den Entschädigungen für den Einsatz von Arbeitskraft (Löhne) behandelt werden müssten. Der Bundesrat sprach sich im Sinne eines einheitlichen Wettbewerbsrechts gegen die Ausklammerung bestimmter Branchen aus; eine Gefährdung der Durchführung geldpolitisch begründeter Massnahmen der Nationalbank durch die Preisüberwachung hatte er in seinem Entwurf von vornherein ausgeschlossen. Unter Namensaufruf strichen der Nationalrat (90 : 79 Stimmen) und der Ständerat (25 : 7) die Kredite aus dem Kompentenzbereich des Preisüberwachers. Ebenfalls nicht zur Zufriedenheit der Initianten fielen die Entscheide in bezug auf die Überwachung von Preisen aus, die entweder von den Behörden festgelegt resp. genehmigt oder aber durch eine Verwaltungsinstanz kontrolliert werden. Gemäss Ratsbeschluss kommt dem Preisüberwacher im ersten Fall lediglich ein Empfehlungsrecht zu, im zweiten muss er nicht einmal – wie dies die Exekutive immerhin vorgeschlagen hatte – konsultiert werden. In persönlichen Erklärungen im Rat bezeichneten enttäuschte Vertreterinnen der Konsumenten, aber auch ein Sprecher der SP das Gesetz als nicht dem Verfassungsauftrag entsprechend. Erstere lehnten die Vorlage bei der Schlussabstimmung im Parlament ab, die SP und die äussere Linke enthielten sich der Stimme. Da im neuen Gesetz u.a. die Versicherungsprämien, die Spitaltaxen, die Verkehrstarife, die Hypothekarzinsen und die Preise für Landwirtschaftsprodukte der Verfügungsgewalt des Preisüberwachers entzogen sind, kann nach Ansicht der Kritiker davon kein namhafter Beitrag zur Tiefhaltung der Lebenskosten erwartet werden. Immerhin verzichteten die Opponenten in der Folge darauf, das Referendum zu ergreifen; die Fédération romande des consommatrices kündigte jedoch eine neue Volksinitiative an, in welcher unter anderem die Zinsen explizite Erwähnung finden sollen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die verbesserte Konjunkturlage und die Erkenntnis, dass die weiterhin bestehenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt in erster Linie strukturelle Ursachen haben, führten dazu, dass sich die Konjunkturpolitik wieder vorwiegend auf die Erhaltung einer relativen Preisstabilität ausrichten konnte. Das im Vorjahr in Gang gesetzte Beschäftigungsprogramm wurde zwar planmässig weitergeführt, eine Neuauflage wurde hingegen weder gefordert noch von den Behörden in Aussicht genommen. Die Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge blieb mit 2.6 Prozent (vorgesehen waren 3.0%) im Rahmen der stabilitätspolitischen Zielsetzung; auch für 1985 ist mit einer Expansion um rund drei Prozent die Beibehaltung dieses Kurses geplant.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Der Gesetzesentwurf wurde sowohl von den Befürwortern als auch von den seinerzeitigen Gegnern der Volksinitiative als politisch gangbarer Kompromiss gewertet. Es wurde freilich ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass sich in weiten Bevölkerungskreisen Enttäuschung verbreiten könnte, wenn diese konstatieren müssten, dass der von ihnen herbeigewünschte Preisüberwacher bei einer Vielzahl von Preiserhöhungen infolge der wettbewerbspolitischen Beschränkung seines Aktionsfeldes gar nicht eingreifen kann. Noch vor der Veröffentlichung der Botschaft hatten der SGB, der Schweizerische Mieterverband und die Stiftung für Konsumentenschutz in einer gemeinsamen Eingabe die Unterstellung der Kredite unter das Gesetz verlangt.

Die namhafteste Opposition kam von den Banken, die sich gegen den Einbezug der Kredite und damit der Zinsen wandten. Da in diesem Bereich oft in sogenannten Konvenien lokale Absprachen vorgenommen werden, könnten gewisse Zinsen (z.B. für Hypotheken) von der Kontrolle erfasst werden. Vorgesehen ist allerdings, dass die geldpolitisch motivierten Massnahmen der Nationalbank damit nicht unterlaufen werden dürfen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates stimmte mit knapper Mehrheit für die Unterstellung der Kredite unter das Preisüberwachungsgesetz und nahm auch sonst am Entwurf keine bedeutenden Anderungen vor.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Das bedeutendste Ereignis auf der Ebene der Wettbewerbspolitik stellte die Veröffentlichung der Botschaft zu einem Preisüberwachungsgesetz für Märkte mit Kartellen und marktmächtigen Unternehmen dar. Es handelt sich dabei um die Ausführungsgesetzgebung zur 1982 vom Volk gegen den Willen der Regierung und des Parlamentes gutgeheissenen Initiative der Konsumentenschutzverbände. Der Geltungsbereich des neuen Gesetzes umfasst Preise für Waren, Dienstleistungen und Kredite auf Märkten mit Kartellen oder marktmächtigen Unternehmen auf der Anbieterseite. Besteht auf solchen Märkten allerdings trotzdem ein wirksamer Wettbewerb, so wird Preismissbrauch grundsätzlich ausgeschlossen. Als missbräuchlich befundene Preise im privaten Bereich können von der Kontrollbehörde mittels einer Verfügung korrigiert werden, bei sogenannt administrierten Preisen (z.B. Posttaxen oder Tarife öffentlicher Verkehrsunternehmungen) steht ihr hingegen bloss ein Empfehlungsrecht zu. In seiner Botschaft spricht sich der Bundesrat für ein eigenes Gesetz und gegen eine Integration in das Kartellgesetz aus. Mit der Überwachungsaufgabe soll eine in die Verwaltungshierarchie eingegliederte Einzelperson – mit zugehörigem Stab – betraut werden. Nachdem in diesen beiden Punkten den Wünschen der Initiantinnen Rechnung getragen wurde, berücksichtigt der Entwurf in anderen Bereichen auch anlässlich der Vernehmlassung von Arbeitgeberseite sowie von der Kartellkommission vorgebrachte Einwände. So bildet bei der Frage, wann ein Preismissbrauch vorliegt, das Kostenprinzip nur noch eine der verschiedenen zu berücksichtigenden Evaluationsmethoden. Aufgrund der Annahme, dass der Preisüberwacher ohnehin ausreichend mit Meldungen aus dem Publikum versorgt werden wird, verzichtet der Entwurf auf die beträchtlichen administrativen Aufwand verursachende Meldepflicht für Preiserhöhungen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die seit 1951 gültigen Vorschriften über die freiwillige Bildung von steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven hatten sich in den letzten Jahren als zuwenig attraktiv erwiesen, um ihren Zweck erfüllen zu können. Nachdem die Vernehmlassung zum Entwurf für ein neues Gesetz weitgehend positiv verlaufen war, legte der Bundesrat eine entsprechende Botschaft vor. Dadurch, dass die steuerliche Begünstigung bereits bei der Reservenbildung und nicht erst bei ihrer Auflösung eintritt, will er die Unternehmen wieder vermehrt zur Bildung von Rücklagen für schwierige Zeiten animieren. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sollen die Arbeitsbeschaffungsreserven nicht nur in konjunkturellen Krisenzeiten branchenweise (und bloss als Ausnahme für Einzelbetriebe) freigegeben werden, sondern auch unter normalen Verhältnissen individuell für Unternehmen, die sich mit Investitionen präventiv gegen strukturelle Probleme wappnen wollen. Um eine genügende Liquidität der Mittel zu gewährleisten, müssen diese gemäss dem Entwurf vollständig auf einem zinstragenden Sperrkonto beim Bund oder im Bankensystem angelegt werden. Anrecht auf diese Begünstigungen haben Unternehmen des zweiten und dritten Sektors mit mindestens 20 Arbeitnehmern. Wie in der bisherigen Regelung soll die Reservenbildung auf freiwilliger Basis erfolgen. Der Bundesrat will sich allerdings die Kompentenz einräumen, im Falle ungenügenden Zuspruchs dem Parlament ein Obligatorium für Betriebe mit mindestens 100 Arbeitnehmern zu beantragen. In der vorberatenden Nationalrat-Kommission stiess namentlich die Kompetenz zum Erlass eines Obligatoriums auf eine gewisse Opposition

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)

Von einiger Bedeutung für die Effizienz politischer und ganz besonders wirtschaftspolitischer Massnahmen ist die Qualität der zur Verfügung stehenden Statistiken. Mit einem neuen Bundesgesetz über die amtliche Statistik sollen klare rechtliche Grundlagen für entsprechende Erhebungen geschaffen und namentlich die Koordination der diesbezüglichen Aktivitäten bei den diversen Verwaltungsstellen verbessert werden. In der im Berichtsjahr abgeschlossenen Vernehmlassung fand diese Zielsetzung zwar allgemein Anerkennung, von Wirtschaftskreisen wurde jedoch unter anderem kritisiert, dass die Bereiche, in denen die Verwaltung Erhebungen durchführen könne, zu weit gefasst seien. Der Bundesrat beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung einer Botschaft, die er aber laut der Prioritätenordnung zu den Richtlinien für die Regierungspolitik nicht vor Ende der laufenden Legislaturperiode vorlegen wird.

Verordnungsänderung bei Erhebungen zur Wirtschaftsstatistik

Während die Unternehmerverbände, die FDP und die SVP den Vorentwurf des Bundesrates weitgehend ablehnten, gaben Konsumentenorganisationen, Gewerkschaften und Sozialdemokraten ihrem Willen Ausdruck, in den parlamentarischen Gremien für die Einsetzung des Preisüberwachers zu kämpfen. Die wohl vehementeste Kritik an der Vernehmlassungsvorlage erfolgte von seiten des Vororts. Dieser wendet sich gegen die Abstützung auf den Kostenpreis bei der Missbrauchsdefinition; mit einem solchen Vorgehen werde faktisch eine Gewinnkontrolle eingeführt, was die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft beeinträchtigen müsste. Stattdessen empfiehlt der Vorort, zur Beurteilung der Preise im Sinne einer Saldomethode mehrere Kriterien heranzuziehen. Die Melde- und Begründungspflicht für Preiserhöhungen übersteigt nach seiner Stellungnahme den Verfassungsauftrag und ist unverhältnismässig. Nach Ansicht des Gewerbeverbandes ist diese Pflicht gar wirtschaftsfeindlich. Wie der Vorort lehnt auch der Zentralverband der Arbeitgeber die Kostenmethode ab; Preise orientierten sich nicht an den Kosten, sondern am Markt. Demgegenüber kann es nach Meinung des SGB kein anderes Verfahren der Preisüberwachung geben als die Untersuchung der Kostenveränderungen und -bestandteile. Der SGB betonte zudem, dass die Wirkung der Kontrolle nicht durch die Ausnahme von bestimmten Sachgebieten und Wirtschaftszweigen vermindert werden dürfe. Insbesondere sei das Begehren der Banken abzuweisen, die Hypothekarzinsen nicht einzubeziehen; die Zinsfestsetzung stelle eines der striktesten Kartelle dar. Die Konsumentinnenorganisationen – die Initiantinnen der Preisüberwachung – setzten sich für eine Gleichbehandlung öffentlicher und privater Monopole ein. Die Präsidentin des Konsumentinnenforums der deutschsprachigen Schweiz, die Zürcher Nationalrätin Monika Weber (ldu), nahm an einer Pressekonferenz gegen die Idee Stellung, die Preisüberwachung der ohnehin überlasteten Kartellkommission anzuvertrauen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die Frage des Einbaus der Preisüberwachung ins Kartellrecht war im Februar von der nationalrätlichen Kommission aufgeworfen worden, welche sich mit der Revision des Kartellgesetzes befasste. Das Gremium ersuchte den Bundesrat um einen Zusatzbericht zu diesem Thema. In Erwartung des Berichts klammerte die Kommission die Preiskontrolle vorerst aus ihren Beratungen aus.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Im Berichtsjahr wurde die Ausführungsgesetzgebung zur 1982 verfassungsmässig verankerten Preiskontrolle bei Kartellen und marktmächtigen Unternehmen in Angriff genommen. Die Gestaltung dieser Gesetzgebung berührt wichtige Fragen der Wettbewerbspolitik. Im Gegensatz zur Preisüberwachung der Jahre 1973-1978 ist die jetzt zur Diskussion stehende Kontrolle eine Daueraufgabe und nicht in erster Linie konjunkturpolitisch ausgerichtet. Mit der neuen Verfassungsbestimmung wird die Verhinderung missbräuchlicher Preiserhöhungen angestrebt. Im Sommer unterbreitete der Bundesrat Parteien und Verbänden zwei inhaltlich identische Gesetzesentwürfe. Der eine sah ein Spezialgesetz vor, der andere den Einbau der Preisüberwachungsbestimmungen ins Kartellgesetz. Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollte eine Einzelperson die Funktion des Preisüberwachers ausüben. Angelpunkt der Vernehmlassungsvorlage stellte aber die Absicht dar, den Kostenpreis zum Kriterium der missbräuchlichen Preiserhöhung zu machen und eine Melde- und Begründungspflicht für vorgesehene Preiserhöhungen einzuführen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die Zunahme der Arbeitslosigkeit führte zu einer Anpassung der bisherigen Konjunkturpolitik. Dabei blieb die Inflationsbekämpfung allerdings weiterhin ein prioritäres Ziel. Dementsprechend lockerte die Nationalbank ihre Geldpolitik nur leicht: anstelle der vorgesehenen drei Prozent dehnte sie die bereinigte Notenbankgeldmenge um 3.6 Prozent aus; für 1984 ist erneut ein Wachstum von drei Prozent geplant. In der Finanzpolitik jedoch kam es zu einem vorsichtigen Kurswechsel. Zwar blieb das längerfristige Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes bestehen; auf kürzere Sicht aber entschloss sich das eidgenössische Parlament mit der Verabschiedung eines Beschäftigungsprogramms zu einer Vergrösserung des Defizits. Durch das Vorziehen staatlicher Käufe und weitere Massnahmen soll. der Auslastungsgrad der privaten Wirtschaft erhöht und dadurch die Lage auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Der Fehlbetrag in der Staatsrechnung des Bundes, der 1983 CHF 855 Mio betrug, war somit nur noch teilweise Ausdruck eines strukturellen Ungleichgewichts zwischen Ausgaben und Einnahmen. Etwa ein Drittel des Defizits beruht auf einer bewusst konjunktursteuernden Finanzpolitik.

konjunkturpolitische Massnahmen 1980er

Zuerst nur vereinzelt, mit der wachsenden Arbeitslosigkeit dann aber doch nachdrücklicher, wurde ein teilweises Abrücken von dieser angebotsseitig orientierten Politik in Richtung auf eine staatliche Belebung der Nachfrage gefordert. Man hütete sich aber – auch auf Seiten der Gewerkschaften – die Lage zu dramatisieren und eine grundlegende konjunkturpolitische Wende zu verlangen. Die politischen Parteien benutzten die wirtschaftlichen Probleme auch kaum zu Profilierungsversuchen; es kam, zumindest unter den vier Regierungsparteien, eher zu einem Schulterschluss. Dies offenbarte sich auch weitgehend während der Debatte über die aktuelle Wirtschaftslage im Nationalrat, deren Auslöser gleichzeitig eingereichte dringliche Interpellationen (Ip. 82.491 - Ip. 82.497) sämtlicher sieben Fraktionen bildeten und an der sich nicht weniger als 53 Redner beteiligten. Eigentliche Arbeitsbeschaffungsaktionen, wie etwa das Vorziehen geplanter Investitionen, kündigte der Bundesrat erst für 1983 an. Dem vorausgegangen war eine gemeinsame Stellungnahme der Regierungsparteien, worin neben dieser Massnahme der Ausbau der Exportrisikogarantie und die Verstärkung des regionalpolitischen Instrumentariums postuliert worden war. Einen ersten Niederschlag fanden diese Bestrebungen anlässlich der parlamentarischen Behandlung des Rüstungsprogramms mit der Verdreifachung einer Lastwagenbestellung bei einer Ostschweizer Firma.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

Obwohl die Gegner in der Abstimmungskampagne die dem Laien schwer verständlichen ordnungspolitischen Einwände in den Hintergrund rückten, um umsomehr die Gefahr einer Bürokratisierung der Wirtschaft heraufzubeschwören, hatten sie gegen die äusserst populäre Idee der Preisüberwachung keine Chance. Bei einer Stimmbeteiligung von nur 33% obsiegte die Initiative mit 727'394 Ja zu 529'221 Nein; der Gegenvorschlag unterlag mit 238'162 Ja zu 847'762 Nein. Es war der rund 22% der Stimmenden ausmachenden Minderheit, welche jegliche Preisüberwachung ablehnte, also nicht gelungen, das Begehren mit Hilfe des doppelten Nein zu bezwingen. Die aussergewöhnliche Beliebtheit der staatlichen Eingriffe in den Preisbildungsmechanismus geht auch daraus hervor, dass dies die erste siegreiche Volksinitiative seit 1949 ist. Nur gerade in den ländlichen Kantonen AI, AR, NW, OW, SZ, TG, UR und VS fand die Preisüberwachungsinitiative keine Zustimmung; der Gegenvorschlag vermochte in keinem Stand durchzudringen. In der Westschweiz und im Tessin fiel die Zustimmung zur Initiative etwas deutlicher aus als in der Deutschschweiz. Eine nach der Abstimmung durchgeführte Meinungsumfrage ergab, dass – entgegen ersten Vermutungen – Männer dem Begehren ebenso häufig zustimmten wie Frauen. Gemäss dieser Analyse votierten praktisch alle Sympathisanten der SP und des LdU, rund die Hälfte derjenigen der CVP und immerhin ein Drittel der Anhänger von FDP und SVP für die Initiative. Der Bundesrat beschloss, die nun in die Verfassung aufgenommene Preiskontrolle für Kartelle und marktmächtige Unternehmen nicht in das revidierte Kartellgesetz zu integrieren, sondern mit einem eigenen Gesetz zu regeln.

Abstimmung vom 28.11.1982 (Initiative)

Beteiligung: 33%
Ja: 727'394 (56.13%) / Stände: 18
Nein: 529'221 (43.87%) / Stände: 5

Parolen:
- Ja: EVP (1*), LdU, PdA, POCH, SD, SPS; SGB, TravS, VSA
- Nein: EDU, FDP, LPS, REP, SVP (1*); Vorort, SAV, SBV, SGV
- Stimmfreigabe: CVP
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Abstimmung vom 28.11.1982 (Gegenvorschlag)

Beteiligung: 33%
Ja: 238'162 (21.59%) / Stände: 0
Nein: 847'762 (78.41%) / Stände: 23

Parolen:
- Ja: FDP (17*), SVP (5*); SBV
- Nein: EDU, LdU, LPS, PdA, POCH, REP, SPS; Vorort, SAV, SGB, SGV, TravS
- Leer einlegen: EVP (1*), SD
- Stimmfreigabe: CVP
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die wenig dezidierte Haltung der bürgerlichen Parteien zeigte sich dann ebenfalls bei der Parolenausgabe zuhanden der Volksabstimmung vom 28. November. Die CVP überliess den Entscheid ihren Kantonalsektionen, wovon sich eine Minderheit für die Initiative aussprach (CVP-Sektionen für die Initiative: BE, SO, SH, TI, VD). Noch grössere Heterogenität herrschte beim Freisinn, setzten sich doch siebzehn Kantonalparteien für ein Nein zu Initiative und Gegenvorschlag ein, während die Gesamtpartei den Gegenvorschlag unterstützte (FdP-Sektionen mit doppeltem Nein: alle ausser BE, ZG, BS, GR, TI, VS, NE, JU). Bei der SVP votierten einige wichtige Sektionen ebenfalls für ein doppeltes Nein und stellten sich damit in Gegensatz zur Landesorganisation, welche den Gegenvorschlag befürwortete (SVP-Sektionen mit doppeltem Nein: ZH, BE, SZ, TI. Die Bündner SVP empfahl Zustimmung zur Initiative). Gegen jegliche Form der Preisüberwachung kämpften im weitern die Liberalen, die Republikaner, der Vorort und der Gewerbeverband. Für das Volksbegehren setzten sich neben den Konsumentenorganisationen die Linksparteien, der Landesring, die EVP, die NA und die Gewerkschaften ein.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Trotz der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage wurde kein radikaler Kurswechsel in der Konjunkturpolitik vorgenommen. Zu einer über das angestrebte Ziel von drei Prozent hinausgehenden Expansion der Geldmenge, wie dies der SGB in einer Eingabe angeregt hatte, kam es nicht. Auch 1983 will die Nationalbank die bereinigte Notenbankgeldmenge im selben Rahmen wachsen lassen. Das Hauptaugenmerk der Behörden galt weiterhin der Inflationsbekämpfung. Dies geschah mit der Begründung, dass langfristig nur in einem stabilen Klima eine gesunde Wirtschaftsentwicklung möglich sei. Insbesondere sprach sich die Landesregierung gegen die staatliche Unterstützung notleidender Betriebe aus, da mit derartigen Hilfsaktionen der erforderliche Strukturwandel nur hinausgeschoben würde. Einen sinnvollen Beitrag zur Bewältigung der sich in Gang befindlichen Anpassungsprozesse könne die öffentliche Hand hingegen mittels einer zielgerichteten Förderung der Ausbildung und Forschung leisten. Das zu diesem Zweck vom Bundesrat konzipierte Massnahmenpaket stellen wir unter dem Stichwort Strukturpolitik vor.

konjunkturpolitische Massnahmen 1980er

Im September ordnete der Bundesrat die vollständige Freigabe der von der Privatwirtschaft gebildeten Arbeitsbeschaffungsreserven an. Es sind Bestrebungen im Gang, dieses Instrument attraktiver zu gestalten. Der Revisionsentwurf, der namentlich vorsieht, die freiwillige Reservebildung bereits bei der Einzahlung steuerlich zu begünstigen, fand anlässlich der im Berichtsjahr durchgeführten Vernehmlassung grundsätzlich Zustimmung. Allerdings lehnen die Wirtschaftsverbände die Kompetenz des Parlamentes zur Obligatorischerklärung im Falle einer unbefriedigenden freiwilligen Beteiligung ab.

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)

Die Preisüberwachung ist in den Augen der Mehrzahl der Nationalökonomen nicht nur ein wenig wirksames, sondern zudem ein systemwidriges Mittel zur Inflationsbekämpfung. Erneut zeigte sich aber, dass sie beim Stimmbürger sehr, hohes Ansehen geniesst. Der Bundesrat hatte der von den Konsumentinnenorganisationen eingereichten Volksinitiative für die Einführung der Preiskontrolle bei Kartellen und marktmächtigen Unternehmen einen Gegenvorschlag gegenübergestellt, der die Möglichkeit einer allgemeinen Preisüberwachung in Zeiten starker Teuerung vorsieht. Da auf eidgenössischer Ebene ein doppeltes Ja zu Initiative und Gegenvorschlag nicht zulässig, ein doppeltes Nein hingegen erlaubt ist, sprachen die Initianten, die Linke, aber auch einige liberale Parlamentarier von einem taktischen Manöver mit dem Zweck, die Stimmen der Befürworter aufzuspalten. Sie betonten, dieser Verdacht sei umso naheliegender, als die Lösungsvariante des Gegenvorschlags – Preisüberwachung in Ausnahmesituationen – sich auch auf den Notrechtsartikel 89 bis BV abstützen lasse. Die Angst, dass ihr Begehren trotz mehrheitlicher Bejahung des Anliegens am doppelten Nein scheitern könnte, entbehrte nicht der Berechtigung. Bereits dreimal war in den vergangenen zwölf Jahren dieser Fall eingetreten. Im Parlament setzten sich die Sozialdemokraten, der Landesring und die extreme Linke für die Initiative, die bürgerlichen Fraktionen mit Ausnahme der Liberalen für den Gegenvorschlag ein. Beide Kammern sprachen sich für den Gegenvorschlag aus und empfahlen die Initiative zur Ablehnung. In der Volkskammer verlief die Ausmarchung allerdings äusserst knapp; dies vor allem bei der Schlussabstimmung, wo die CVP Stimmfreigabe beschlossen hatte, und rund ein Drittel ihrer Abgeordneten die Initiative unterstützten.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Über die von der aktuellen wirtschaftlichen Situation geprägte Diskussion hinaus musste sich der Bundesrat auch mit der Forderung nach einer dauerhaften Institutionalisierung der Preisüberwachung auseinandersetzen. Mit einer 1979 eingereichten Volksinitiative verlangte das Konsumentinnenforum, dass wenigstens in denjenigen Bereichen eine Preiskontrolle eingerichtet werde, in welchen Kartelle und marktmächtige Unternehmungen das normale Funktionieren des Preisbildungsmechanismus behindern. Dieses ebenfalls von der Expertenkommission für die Kartellgesetzrevision vorgebrachte Anliegen war bereits auf heftigen Widerstand seitens der Wirtschaftsverbände gestossen. Der Bundesrat empfahl deshalb – und auch mit der Begründung, dass der Marktmechanismus in den für die privaten Haushalte wichtigsten Bereichen voll funktioniert – das Volksbegehren zur Ablehnung, nachdem er bereits vorher den strittigen Artikel aus dem Kartellgesetzentwurf gestrichen hatte. Die Initiative für die im Volk sehr beliebte Preisüberwachung will er mit einem Gegenvorschlag bekämpfen. Dieser sieht eine Ergänzung des Konjunkturartikels in der Bundesverfassung durch einen Zusatz vor, der die Einführung der allgemeinen Preisüberwachung in Zeiten starker Teuerung und beim Scheitern der üblichen konjunkturpolitischen Instrumente ermöglicht.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Als taugliches Instrument zur Milderung von konjunkturell bedingten Beschäftigungseinbrüchen hatten sich nach Ansicht der Behörden in der letzten Rezession die von der Privatwirtschaft in guten Zeiten gebildeten Arbeitsbeschaffungsreserven erwiesen. Diese Reservenbildung stützte sich aufeinen Erlass aus dem Jahre 1951, welcher nun, auf der Basis des neuen Konjunkturartikels, an die heutigen Erfordernisse angepasst werden soll. Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Gesetzesentwurf beinhaltet eine steuerliche Begünstigung von freiwillig gebildeten Reserven. Diese Rücklagen sind beim Bund anzulegen, welcher sie verzinst und bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten wieder freigibt. Aus vorwiegend administrativen Gründen sollen nur Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten von diesen Bestimmungen profitieren können. Für den Fall, dass die Reservebildung ungenügend ausfällt, könnte das Parlament ein Obligatorium einführen. Die bedeutendsten Veränderungen gegenüber der bisherigen Regelung bestehen in einer attraktiveren Form der Steuerbegünstigung und in der Möglichkeit, die Reserven auch präventiv gegen drohende konjunkturelle oder strukturelle Schwierigkeiten einzusetzen.

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)

Die aus Nationalökonomen gebildete Expertengruppe (im Volksmund «Kommission der drei Weisen» genannt) veröffentlichte zum letztenmal ihren Bericht zur Wirtschaftslage. Die Nichtweiterführung des seit 1977 vom EVD und der Nationalbank an ausserhalb der Verwaltung stehende Experten erteilten Auftrags, die wirtschaftliche Lage sowie gewisse Spezialgebiete zu analysieren, blieb nicht unwidersprochen. Bundesrat Honegger gab die Zusicherung ab, dass innerhalb der zu reorganisierenden Kommission für Konjunkturfragen ein Unterausschuss aus Hochschulangehörigen gebildet werde, der in Zukunft ähnliche Aufträge übernehmen könnte.

Erstellen von Wirtschaftsprognosen, Erforschung von Konjunkturprognosen

Die Forderung nach Wiedereinführung der Preisüberwachung passt zwar nicht in die aktuelle konjunkturpolitische Landschaft, scheint aber bei vielen Stimmbürgern unvermindert populär zu sein. In einer ersten Stellungnahme zu der 1979 von den Konsumentinnenverbänden eingereichten Volksinitiative lehnte der Bundesrat die dauerhafte Preiskontrolle für Kartelle und andere marktmächtige Anbieter ab. Er beauftragte indessen das EVD mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags, der die Möglichkeit bieten soll, die Preisüberwachung als befristete Massnahme in Ausnahmesituationen und in bestimmten Konjunkturphasen einzuführen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

In Anbetracht der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung und im Einklang mit der zur Zeit dominierenden nationalökonomischen Lehrmeinung beschränkte sich die Konjunkturpolitik der staatlichen Instanzen weitgehend auf die Steuerung der Geldmenge durch die Nationalbank. Das neue, im Berichtsjahr von National- und Ständerat gutgeheissene Bundesgesetz über Konjunkturbeobachtung und -erhebung soll in Zukunft eine regelmässige, genaue und koordinierte Erfassung des Wirtschaftsgeschehens ermöglichen. Zudem ermächtigt es den Bundesrat, spezielle Untersuchungen durchführen zu lassen. Hauptzweck des neuen Gesetzes ist es, durch die Verbesserung der Informationen über Konjunkturschwankungen die Voraussetzungen für den zeit- und sachgerechten Einsatz der konjunkturpolitischen Instrumente zu schaffen.

Erstellen von Wirtschaftsprognosen, Erforschung von Konjunkturprognosen

Die Basler Stimmberechtigten lehnten eine Volksinitiative der POCH zur Bekämpfung von Wirtschaftskrisen mittels der Erhebung einer auf entsprechende Perioden beschränkten Sonderbesteuerung hoher Einkommen und Vermögen deutlich ab. (16 708 Nein : 5621 Ja)

Kantonale konjunkturpolitische Initiativen der POCH