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Die Beanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes nahm, nach dem Rückgang im Vorjahr, wieder leicht zu. Insgesamt Wurden Obligationen und Aktien im Werte von CHF 52.7 Mrd. ausgegeben (1989: 50.7 Mrd.). Für diesen Anstieg zeichneten fast ausschliesslich die Anleihen inländischer Schuldner verantwortlich; die Beanspruchung durch die Ausgabe schweizerischer Aktien war stark rückläufig, und das Angebot an ausländischen Anleihen stagnierte. Der bewilligungspflichtige Kapitalexport (Anleihen und Kredite) konnte sich wieder etwas vom Einbruch des Vorjahres erholen. Vom Betrag von CHF 43.6 Mrd. (1989: 42.0) entfielen 87.0 Prozent auf die Industrieländer (31.6% EG-Staaten, 29.7% Japan, 17.6% USA und Kanada), 2.1 Prozent gingen an osteuropäische Schuldner und knapp 4 Prozent an die Entwicklungsländer Lateinamerikas, Asiens und Afrikas.

Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990
Dossier: Geldmarkt und Kapitalmarkt 1990-1999

In Abweichung von dieser generellen Haltung beantragte der Bundesrat allerdings im September direkte Eingriffe in den Kapitalmarkt. Angesichts der steigenden Hypothekarzinsen und den im Mietrecht vorgesehenen Uberwälzungsmechanismen auf die Mieten sah er sich zum Einschreiten veranlasst. Er schlug dem Parlament vor, mit einem dringlichen Bundesbeschluss die Hypothekarzinsen für die Dauer von drei Jahren einer konjunkturpolitischen Überwachung zu unterstellen. Damit reagierte er auch auf politische Vorstösse, welche eine Kontrolle resp. ein Moratorium für Mietzinsen, aber auch eine Abkehr vom Prinzip der Kostenmiete und dem dazu gehörenden Uberwälzungsmechanismus verlangt hatten. Die Nationalbank hatte sich mit Bestimmtheit gegen diese Massnahme ausgesprochen, da sie davon eine Erschwerung ihrer Geldpolitik und kontraproduktive Wirkungen für die allgemeine Teuerungsbekämpfung befürchtete. Der Bundesrat bekundete zwar Verständnis für die ordnungspolitischen Bedenken der Nationalbank, kritisierte ihre Haltung in dieser Frage aber als zu dogmatisch. Im Nationalrat wurde eine konjunkturpolitisch abgestützte Interventionspolitik nur von der SP und den Grünen unterstützt. Durchsetzen konnte sich gegen den Widerstand der Mehrheiten der Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen schliesslich die von der CVP gewünschte Kompromisslösung einer wettbewerbspolitischen Hypothekarzinsüberwachung. Gegen diesen Vorschlag hatte auch die Nationalbank nichts einzuwenden. Da der Preisüberwacher vor seinen Entscheiden die Nationalbank konsultieren muss, ist auch Gewähr geboten, dass diese in ihrer Autonomie nicht allzusehr eingeschränkt wird: Der Ständerat schloss sich, ebenfalls noch in der Herbstsession, diesen Beschlüssen an.

Bundesbeschluss über Teuerungsbekämpfungsmassnahmen (BRG 90.055)

Die 1988 vom EFD zum Studium des Börsenwesens eingesetzte Arbeitsgruppe legte im Februar ihren Schlussbericht vor. Sie empfahl darin die Schaffung von zwei Bundesgesetzen über den Effektenhandel bzw. über Finanzmarktdienstleistungen. Bundesrat Stich beauftragte im Sommer eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Börsengesetz, welches diese im Dezember vorlegen konnte. Der Entwurf ist als Rahmengesetz konzipiert, das der Selbstregulierung grossen Stellenwert einräumt und die Rolle des Staates auf die Oberaufsicht beschränkt. Die Kontrolle über das korrekte Verhalten der Effektenhändler soll analog zum Bankengesetz eine Kommission ausüben. Die Regierungen der Kantone Baselstadt und Zürich meldeten allerdings föderalistisch begründete Opposition gegen eine bundesstaatliche Regelung dieses bisher den Kantonen überlassenen Bereichs an.

Bericht über das Börsenwesen

Analog zum Geldmarkt reduzierte sich auf dem Kapitalmarkt die Zinsdifferenz zum Ausland. Dies mag mit ein Grund sein, weshalb der schweizerische Kapitalmarkt weniger stark beansprucht wurde als in den vorangegangenen Jahren. Insgesamt wurden Obligationen und Aktien in der Höhe von CHF 50.7 Mia. emittiert (1988: 56.1). Dabei stieg die Beanspruchung durch inländische Schuldner um 21 Prozent auf CHF 19.4 Mia. an, der Wert der neu aufgelegten ausländischen Anleihen war hingegen markant rückläufig. Der bewilligungspflichtige Kapitalexport (Anleihen und Kredite) bildete sich um 18 Prozent auf CHF 42.0 Mia. zurück. Bei insgesamt kleinerem Volumen erhöhten sich die Anteile der Entwicklungsländer und der Staaten Osteuropas an diesen Exporten auf 7.2 Prozent resp. 7.7 Prozent. Vier Fünftel davon gingen aber an Industrieländer: rund 30 Prozent nach Westeuropa und Nordamerika und knapp 50 Prozent nach Japan.

Geld- und Kapitalmarkt 1989.

Die Zinssätze am Geldmarkt blieben weitgehend stabil. Der Satz für Dreimonatsgelder auf dem Eurofrankenmarkt pendelte von Januar bis August zwischen 3.6 Prozent und 3.9 Prozent. Von Ende September bis Mitte Oktober zogen die Sätze etwas an, als die SNB versuchte, das Wachstum der Notenbankgeldmenge leicht zu drosseln. Im Anschluss an den Börsenkrach gingen die Geldmarktsätze wieder zurück. Vor allem aus währungspolitischen Gründen unterstützte die Nationalbank diese Entwicklung, indem sie das Bankensystem mit genügender Liquidität versorgte. Auch die von der Nationalbank auf den 23. Januar, den 6. November und den 4. Dezember verfügten Senkungen des Diskont- und des Lombardsatzes um je 0.5 Prozent auf 2.5 Prozent resp. 4 Prozent waren primär als Signale für den Währungsmarkt gedacht.

Geld- und Kapitalmarkt 1987.

Das Geschehen auf dem Kapitalmarkt war durch die Ereignisse an den Aktienbörsen geprägt. Wir gehen darauf unter dem Stichwort Börse ein. Bei den festverzinslichen Anlagen verlief die Entwicklung ausgesprochen ruhig. Der leichte Zinsanstieg im September wurde nach dem Börsenkrach wieder nach unten korrigiert. Die durchschnittliche Rendite für Anleihen der Eidgenossenschaft war im Monatsmittel im Dezember mit 4.0 Prozent praktisch gleich hoch wie zu Jahresbeginn. Auch die Sätze für andere Anlagen blieben weitgehend stabil.

Geld- und Kapitalmarkt 1987.

Die Beanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes durch Emissionen war leicht rückläufig, wobei sich eine Verlagerung von aus- zu inländischen Schuldnern abzeichnete. Gesteigert wurde gegenüber dem Vorjahr vor allem die Kapitalaufnahme durch Obligationenanleihen der schweizerischen Industrie. Beim Bund, den Kantonen und den Gemeinden übertrafen die Rückzahlungen erneut die Neuaufnahmen. Das Volumen der von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte ging 1987 auf CHF 47.3 Mia. zurück (1986: 51.4). Dabei wurden zwei Trends gebrochen: zum einen gewann der traditionelle Bankkredit wieder an Bedeutung, was auch damit zusammenhängt, dass nach dem Börsenkrach die Aktienemissionen beinahe zum Erliegen gekommen waren. Zum andern stieg der Anteil der Kapitalexporte in Entwicklungsländer wieder an (von 2.8% auf 4.5%). Dies geschah allerdings nicht zu Lasten des Anteils der Exporte in Industrieländer, der weiter von 85.6 Prozent auf 88.0 Prozent zunahm, sondern auf Kosten des Anteils der Mittelaufnahmen von internationalen Entwicklungsinstitutionen.

Geld- und Kapitalmarkt 1987.

Dank der weiterhin guten Wirtschaftslage konnten die Behörden auf besondere konjunkturpolitische Aktivitäten verzichten. Daran vermochte auch der Börsenkrach vom 19. Oktober nichts zu ändern. Zwar führten im Nationalrat dringliche Interpellationen der Fraktionen der Freisinnigen (D.Ip. 87.930), der SP (D.Ip. 87.932) und der SVP (D.Ip. 87.931) zu einer allgemeinen Aussprache über die Konsequenzen des Sturzes der Aktienkurse und des Wertes des Dollars auf die Wirtschaft und die Beschäftigung. Dabei überwog die auch von Wissenschaftern und anderen Analytikern geteilte Meinung, dass der Börsenkrach nicht konjunkturelle Ursachen habe, sondern vielmehr in einer Krise des Finanzmarktes begründet sei. Da sich der Wert des Schweizer Frankens im Gleichschritt mit anderen Währungen gegenüber dem Dollar verteuert hatte, wurden auch die Gefahren für die Exportwirtschaft als relativ gering eingestuft. Konjunkturpolitische Stützungsmassnahmen drängten sich angesichts des ungebrochenen Wachstums keine auf und wurden auch nicht verlangt. Immerhin forderte im Nationalrat der Gewerkschafter Reimann (sp, BE) den Bundesrat auf, solche in Bereitschaft zu halten.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Das Börsenjahr 1987 war geprägt vom weltweiten massiven Einbruch der Aktienkurse am 19. Oktober. Nur zwei Monate, nachdem der Aktienindex der New Yorker Börse einen neuen Rekordstand erreicht hatte, verzeichnete er einen Einbruch, der mit einer Tageseinbusse von 22.6 Prozent den Verlust vom sogenannten Schwarzen Freitag von 1929 um beinahe das Doppelte übertraf. Auch an den Schweizer Börsen, die erst zwei Wochen zuvor einen absoluten Höchststand registriert hatten, war es noch nie zu einem vergleichbaren Kurssturz gekommen. Gemessen am Index des Schweizerischen Bankvereins fielen die Kurse am 19. Oktober um 11 Prozent und lagen am Jahresende sogar um rund 25 Prozent tiefer als vor der Krise. Als Gründe für den Kollaps wurden eine überfällige Korrektur der seit 1982 haussierenden Börse, die steigenden Zinsen, die Globalisierung des Marktes sowie der computerisierte Handel und die neuen Finanzinstrumente in den Vordergrund gestellt. Auf politischer Ebene wurden diese Ereignisse in der Schweiz vor allem im Zusammenhang mit allfälligen Auswirkungen auf die Wirtschaftslage und die Währungsrelationen diskutiert. Von der sozialdemokratischen Fraktion (D.Ip 87.932) wurde im Nationalrat aber auch angeregt, dass der Bund im Bereich der neuen Finanzinstrumente – und dabei insbesondere für den Handel mit Financial Futures – einen rechtlichen Rahmen schaffe. Bereits vor dem Börsenkrach hatte Nationalrat Pini (fdp, TI) die auf den 1. Januar 1988 angekündigte Eröffnung einer Börse für den Handel mit neuen Finanzmarktinstrumenten (Soffex) in Zürich zum Anlass für eine ähnliche Interpellation genommen (Ip. 87.487).

Einbruch der Aktienkurse am 19. Oktober 1987

Auf dem Geld- und Kapitalmarkt setzte sich über das ganze Jahr gesehen der leichte Zinsabbau fort. Einzig im Mai und Juni ergab sich namentlich auf dem Geldmarkt eine momentane Anspannung als Folge von erhöhter Geldnachfrage der Banken zu Monatsende. Die Nationalbank reagierte auf diese Liquiditätsengpässe mit einer etwas flexibleren Geldmengenpolitik. Der Satz für Dreimonatsgelder auf dem Eurofrankenmarkt bewegte sich im Monatsmittel von Januar bis April zwischen 3.9 Prozent und 4.1 Prozent, stieg dann auf 5.0 Prozent im Juni und reduzierte sich bis Dezember wieder auf 4.2 Prozent. Im Jahresdurchschnitt lag er mit 4.2 Prozent um 0.7 Prozent tiefer als im Vorjahr. Diskont- und Lombardsatz blieben auf den im März 1983 festgelegten Werten von 4.0 Prozent resp. 5.5 Prozent. Die Zinsen auf dem Kapitalmarkt entwickelten sich im grossen und ganzen ähnlich wie diejenigen auf dem Geldmarkt. Die durchschnittliche Rendite für Anleihen der Eidgenossenschaft verringerte sich im Monatsmittel von 4.4 Prozent auf 4.1 Prozent. Auch die Zinssätze für Kassenobligationen wurden leicht zurückgenommen, während diejenigen für Sparhefte und Neuhypotheken 1986 noch weitgehend stabil blieben. Allerdings kündigten die in diesen Bereichen marktführenden Banken Hypothekar- und auch Sparheftzinssenkungen um je 0.25 Prozent für 1987 an. Diesen Verlautbarungen waren Zinssenkungsentscheide einzelner kleiner Institute vorangegangen, und auch die Vereinigung privater Lebensversicherungen hatte ihren Mitgliedern eine Reduktion um 0.25 Prozent auf den 1. August 1986 empfohlen.

Geld- und Kapitalmarkt 1986.

Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarkts nahm nochmals zu. Die Steigerungsrate bei den inländischen Schuldnern lag bei rund 30 Prozent, für die Emissionen von Ausländern fehlen zuverlässige Nettozahlen, doch deutet der Anstieg bei den Bruttowerten um rund einen Viertel ebenfalls auf ein markantes Wachstum hin. Die gute Verfassung sowohl der Wirtschaft als auch der Börse veranlasste die schweizerische Industrie zu einer lebhaften Aktienemissionstätigkeit. Die vorwiegend guten Rechnungsabschlüsse beim Bund, den Kantonen und Gemeinden erlaubten es der öffentlichen Hand, ihre Verschuldung auf dem Kapitalmarkt abzubauen. Bei den von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporten trat mit einem Total von CHF 52.5 Mia. erneut eine Steigerung ein. Die Aufteilung nach Ländergruppen zeigt, dass sich das Schwergewicht noch mehr auf die Industrieländer verlegt hat (85.7% gegenüber 79.2% im Vorjahr). Besonderes Gewicht kam dabei den japanischen Schuldnern zu, die 28 Prozent aller bewilligungspflichtigen Kapitalexporte beanspruchten. Der Anteil der Entwicklungsländer bildete sich auf 2.7 Prozent zurück (1985: 4.7%).

Geld- und Kapitalmarkt 1986.

Die Nationalbank setzte 1986 ihre Deregulierungspolitik auf dem Kapitalmarkt fort. Auf den 29. Mai strich sie die Vorschriften bezüglich der Laufzeiten und dervorzeitigen Rückzahlung von Anleihen ausländischer Schuldner. Im Bereich der Notesemissionen hob sie die Mindeststückelung von CHF 50'000 ebenso auf wie die Depotpflicht. Beibehalten wurden hingegen die sogenannten Syndizierungsvorschriften, welche verlangen, dass bei Emissionsgeschäften in Schweizer Franken alle am Ausgabesyndikat beteiligten Gesellschaften in der Schweiz domiziliert sein müssen. Dieses Gebot stellt einen gewissen Wettbewerbsschutz für die inländischen Gesellschaften dar und verhindert zudem, dass diese Geschäfte zwecks Umgehung der Stempelabgabe im Ausland abgewickelt werden. Die Liberalisierungsbeschlüsse der Nationalbank erhöhten die Dringlichkeit eines verbesserten Anlegerschutzes bei der Emission von Notes. Der Versuch der Behörden, die Banken zum Abschluss einer Konvention über die Prospektpflicht für die Ausgabe von Notes zu veranlassen, scheiterte jedoch vorerst an deren ablehnender Haltung. Die Bankenkommission kündigte daraufhin an, dass sie beabsichtige, in Zukunft nicht mehr zwischen Obligationen und öffentlich begebenen Notes zu differenzieren, und auch für die zweiten einen Prospekt zu fordern.

Deregulierungspolitik auf dem Kapitalmarkt

Die Zinssätze auf dem Geld- und Kapitalmarkt machten eine ähnliche Entwicklung durch wie der Dollarkurs. Der Satz für Dreimonatsgelder auf dem Eurofrankenmarkt stieg im Monatsmittel im ersten Quartal von 5.1 Prozent auf 5.7 Prozent, bis zum Jahresende erfolgte dann ein stetiger Abbau auf 4.0 Prozent. Damit waren die Geldmarktzinsen auf dem niedrigsten Niveau seit Frühjahr 1984 angelangt. Im Jahresdurchschnitt lagen sie allerdings noch um rund ein halbes Prozent über dem Vorjahreswert. Der insgesamt ruhige Verlauf spiegelte sich auch darin, dass die Nationalbank, wie bereits 1984, die Sätze für Lombard- und Diskontkredite unverändert auf 5.5 Prozent resp 4.0 Prozent beliess.

Geld- und Kapitalmarkt 1985.

Ähnlich stabil blieben die Zinsen auf dem Kapitalmarkt, dies trotz grosser Beanspruchung durch in- und ausländische Schuldner. Die durchschnittliche Rendite für Bundesanleihen nahm im Monatsmittel zuerst von 4.74 Prozent auf 4.94 Prozent zu und reduzierte sich dann wieder auf 4.52 Prozent im Dezember. Während die Zinssätze für Kassenobligationen leicht zurückgenommen wurden, blieben diejenigen für Sparhefte und 1. Hypotheken konstant. Die erneut vorgebrachten Forderungen des Mieterverbandes nach Senkung der Hypothekarzinsen fanden bei den Banken kein Gehör. Diese argumentierten unter anderem damit, dass ein möglichst stabiles Zinsniveau auch im Interesse der Mieter läge. Die den Banken drohende Gefahr, dass diejenigen Zinsen, die im Rahmen von lokalen Konvenien zwischen den Banken abgesprochen werden, in den Geltungsbereich des Preisüberwachungsgesetzes für kartellartig organisierte Märkte fallen könnten, wurde vom Parlament gebannt. Gegen den Antrag des Bundesrats lehnten beide Kammern die Unterstellung der Kredite unter das neue Gesetz ab. Allerdings lancierte eine Konsumentinnenorganisation bereits eine neue Volksinitiative, in welcher die Kredite ausdrücklich Erwähnung finden.

Geld- und Kapitalmarkt 1985.

Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes durch öffentlich aufgelegte Aktienemissionen und Obligationenanleihen in- und ausländischer Schuldner erreichte mit CHF 22.6 Mia. einen neuen Rekordstand. Im Inlandbereich war das starke Wachstum weitgehend auf neu aufgelegte Obligationenanleihen der Banken zurückzuführen. Dank der verbesserten Finanzlage blieb hingegen die Nachfrage der öffentlichen Hand relativ gering. Bei der einheimischen Industrie ist die Selbstfinanzierungskraft in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie nutzte zudem die Hausse an den Börsen zur günstigen Beschaffung von Eigenkapital über Aktienemissionen. Die starke Steigerung der Nettobeanspruchung durch ausländische Schuldner wurde zum Teil auf die von der Nationalbank auf den 15. Mai vorgenommene Aufhebung des bisher geltenden Maximalbetrags von CHF 200 Mio. für Auslandanleihen zurückgeführt. Das Total der von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte lag mit CHF 46.4 Mia. deutlich über dem Vorjahreswert. Der Anteil der Industrieländer erhöhte sich von 73.7 Prozent auf 79.2 Prozent. Jener der Entwicklungs- und Schwellenländer, welcher im Mittel der vorangegangenen fünf Jahre 11.2 Prozent betragen hatte, bildete sich hingegen auf 4.8 Prozent zurück. Die internationalen Entwicklungsorganisationen, darunter die Weltbank als grösster Einzelschuldner auf dem schweizerischen Kapitalmarkt, beanspruchten rund 12 Prozent.

Geld- und Kapitalmarkt 1985.

Die privat plazierten Notes (mittelfristige Schuldverschreibungen) sind für ein breiteres Publikum zu einer attraktiven Anlageform geworden. Eine aus Vertretern des EFD, der Bankenkommission und der Nationalbank gebildete Arbeitsgruppe bemüht sich um die Ausarbeitung von Regeln, mit denen der Anlegerschutz in diesem Bereich verbessert werden könnte. Im Vordergrund steht dabei für Notes mit kleiner Mindeststückelung die Einführung der Prospektpflicht, wie sie bei den Obligationenanleihen besteht. Die Banken sprachen sich allerdings aus praktischen Gründen dagegen aus, da ein Vorteil der Notesemissionen in ihrer schnellen und unkomplizierten Abwicklung bestehe. Sie leisteten insofern einen Beitrag zur Entschärfung des Problems, als sie 1984 eine Vereinbarung mit dem Zweck der Verbesserung der Information für die Anleger abschlossen.

privat plazierten Notes

Die Entwicklung auf dem Geld- und Kapitalmarkt verlief in ruhigen Bahnen. Die meisten Zinssätze befanden sich zu Jahresende auf oder geringfügig über dem Vorjahresniveau. Aber auch im Jahresverlauf hielten sich die Schwankungen in engen Grenzen. Die ausgeprägtesten Fluktuationen fanden auf dem Geldmarkt statt. Die Rate für Dreimonatsdepots auf dem Eurofrankenmarkt stieg relativ kontinuierlich von 3.6 Prozent im Frühjahr auf 5.1 Prozent im November und ermässigte sich dann wieder auf 4.7 Prozent zu Jahresende. Im Mittel lag dieser Satz um rund 1 Prozent über dem Vorjahreswert. Die offiziellen Leitzinsen der Nationalbank, der Lombard- und der Diskontsatz, blieben das ganze Jahr unverändert auf 5.5 Prozent resp. 4 Prozent stehen.

Die Zinsen auf dem Kapitalmarkt erhöhten sich noch geringfügiger und glichen sich deshalb an diejenigen des Geldmarktes an. Die durchschnittliche Rendite für Bundesanleihen steigerte sich von 4.53 Prozent auf 4.77 Prozent. Die Zinsen für Spareinlagen und für Hypotheken blieben im Jahresverlauf konstant, wogegen bei den Kassenobligationen eine leichte Aufwärtstendenz konstatiert wurde. Die Aufforderung des Schweizerischen Mieterverbandes und der Stiftung für Konsumentenschutz an die Banken, angesichts ihrer hohen Gewinne eine Reduktion der Hypothekarsätze vorzunehmen, blieb ohne Folgen. Mehr zu reden gab hingegen der Antrag des Bundesrates, in das Gesetz über die Preisüberwachung auf Märkten mit Kartellen oder marktmächtigen Unternehmen auch die Zinsen einzubeziehen. Den Banken wurde in diesem Zusammenhang verschiedentlich empfohlen, ihre lokalen Zinskonvenien sowie kartellartige Abmachungen fallen zu lassen und somit dem Geltungsbereich der Preiskontrolle zu entgehen. Einen ersten Schritt in diese Richtung tat die Nationalbank, indem sie, die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen der Banken über beabsichtigte Zinsveränderungen auf Kassenobligationen bloss noch zur Kenntnis nahm und die Konkurrenzbanken darüber nicht mehr orientierte.

Geld- und Kapitalmarkt 1984.

Gesamthaft betrachtet blieben demnach die Zinsen in der Schweiz trotz der anziehenden Konjunktur und der Sogwirkung der amerikanischen Märkte auf ihrem auch inflationsbereinigt verhältnismässig niedrigen Niveau. Dazu hat sicher die Stagnation bei der Beanspruchung des Kapitalmarktes durch die Emission von Aktien und Anleihen beigetragen. Praktisch im selben Ausmass, wie sich das Volumen der öffentlichen Anleihen ausländischer Schuldner auf einen neuen Rekordstand erhöhte, bildete sich die inländische Nachfrage zurück. Wichtige Gründe für diese Zurückhaltung der Inländer wurden in den relativ guten Abschlüssen der öffentlichen Haushalte und der gestärkten Eigenfinanzierungskraft der Wirtschaft gesehen. Das Total der von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte übertraf mit CHF 40.9 Mia. den Vorjahresstand nur um weniges. Der Anteil der Industrieländer daran reduzierte sich zugunsten desjenigen der internationalen Organisationen (v.a. Weltbank) und belief sich auf knapp 74 Prozent.

Geld- und Kapitalmarkt 1984.

Im September entschloss sich die Nationalbank in der Tat zu einer gewissen Limitierung der Ausfuhr von Kapital; Ziel der Massnahme war jedoch nicht die Senkung des Zinsniveaus, sondern der Schutz der Exportindustrie. Die Währungsbehörde wollte der zunehmenden Benachteiligung schweizerischer Exporteure durch staatlich subventionierte Exportfinanzierung im Ausland entgegenwirken. Sie ersuchte deshalb die Geschäftsbanken, vorerst keine Gesuche für Anleihen ausländischer Exportfinanzierungsinstitute mehr einzureichen. Aufgrund veränderter Verhältnisse konnte diese Massnahme im November aber bereits wieder weitgehend gelockert werden. Insgesamt nahmen die von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte 1983 um rund 7 Prozent zu. Sie beliefen sich damit auf etwas mehr als CHF 40 Mia. Nahezu 80 Prozent der Exportbewilligungen entfielen auf Industrieländer. Die Quote der Entwicklungs- und der Staatshandelsländer war leicht rückläufig.

Limitierung der Ausfuhr von Kapital

Der für das Vorjahr festgestellte Abbau der Zinssätze auf dem Geld- und Kapitalmarkt hielt zunächst an. Vom Februar an machte er dann aber einer Hausse Platz, die ihrerseits im Verlaufe des zweiten Semesters wiederum von einem leichten Abwärtstrend abgelöst wurde. Ende Dezember lagen die Sätze mehrheitlich — mit Ausnahme insbesondere der offiziellen Diskont- und Lombardsätze sowie der wenig flexiblen Spar- und Hypothekarzinssätze — über ihrem entsprechenden Vorjahresstand. Im Jahresmittel hingegen blieben sie unter dem Niveau von 1982. Wegen des markanten Rückgangs der Inflation war die reale Verzinsung 1983 aber doch höher.

Am Eurofrankenmarkt, der die Situation am schweizerischen Geldmarkt am besten widerspiegelt, fiel der Zinssatz für Dreimonatsfranken Anfang Januar auf 2.5 Prozent, stieg bis Mitte Juni auf über 5 Prozent und schwankte im letzten Quartal um 4 Prozent. Nicht ganz dem Markttrend folgend senkte die Nationalbank im März den Diskont- und den Lombardsatz .um je ein halbes Prozent auf 4 beziehungsweise auf 5.5 Prozent.

Auf dem Kapitalmarkt erhöhte sich die durchschnittliche Rendite von Bundesanleihen im Laufe des Jahres von 4.23 Prozent auf 4.53 Prozent. Abgesehen von einer kurzen Periode im Sommer lag sie stets über den Geldmarktsätzen. Erneut nicht im gleichen Rhythmus wie die übrigen Zinssätze bewegten sich die Spar- und Hypothekarzinsen. Nach einer Reduktion um ein halbes Prozent im Frühjahr blieben sie bis zum Jahresende unverändert. Im Dezember betrug der Satz für 1. Hypotheken bei den Kantonalbanken in der Regel 5.5 Prozent, während Spareinlagen mit 3.5 Prozent verzinst wurden. Nach wie vor stellten die Hypothekarzinsen, welche insbesondere für die Gestaltung der Wohnungsmieten von erheblicher Bedeutung sind, ein Politikum dar. Mit der Begründung, die Gewinne der Banken aus dem Hypothekargeschäft seien zu hoch, forderte der Schweizerische Mieterverband eine weitergehende Herabsetzung des Hypothekarsatzes, und zwar ohne gleichzeitige Anpassung der Sparzinsen. Bankenvertreter hingegen bezeichneten die Gewinnmarge als normal; unter Hinweis auf den allgemeinen Zinstrend wurde eine über die Reduktion vom Frühjahr hinausgehende Hypothekarzinssenkung abgelehnt. Sozialdemokratische Exponenten betonten in diesem Zusammenhang den Einfluss der von den Vereinigten Staaten betriebenen Hochzinspolitik auf den schweizerischen Kapitalmarkt; die attraktiven amerikanischen Anlagemöglichkeiten führten zu einem Abfluss von Geldern aus unserem Land und damit zu einem überhöhten schweizerischen Zinsniveau, was Mieter und Eigenheimbesitzer Hunderte von Millionen Franken koste. In der sozialdemokratischen Presse wurde angeregt, der Austrocknung des hiesigen Kapitalmarktes mittels Beschränkungen des Kapitalexports zu begegnen.

Geld- und Kapitalmarkt 1983.

Die Kapitalbeschaffung stellt nur eines der Probleme dar, denen sich die Klein- und Mittelbetriebe gegenübersehen. Folge der mannigfaltigen Schwierigkeiten und veränderten Rahmenbedingungen sind gewisse Konzentrationstendenzen in der schweizerischen Wirtschaft. Trotz dieser Tendenzen leisten die kleineren Unternehmen aber nach wie vor einen wesentlichen Beitrag zu Produktion und Beschäftigung. Dies geht aus einem Bericht über Bedeutung und Lage der Klein- und Mittelbetriebe hervor, den der Bundesrat im Oktober veröffentlichte. Die angesprochenen Konzentrationserscheinungen machen allerdings teilweise auch vor grösseren Unternehmen nicht halt. Beispiel hierfür war im Berichtsjahr die vielbeachtete Fusion der beiden Uhrenkonzerne ASUAG und SSIH. Die Fusion stand im Zusammenhang mit einer Unternehmenssanierung, zu der Gross- und Kantonalbanken massgeblich beitrugen. Angesichts der für die Uhrenbranche wichtigen Fusion ersuchte der Bundesrat die eidgenössischen Räte um die Kompetenz zur Auflösung der Beteiligung des Bundes am Aktienkapital der ASUAG (Die Beteiligung des Bundes mit CHF 6 Mio am Aktienkapital der ASUAG war 1931 als Hilfsmassnahme für die Uhrenindustrie beschlossen worden). Der Verzicht auf die Beteiligung bedeutet jedoch keineswegs eine Verringerung der Anstrengungen des Bundes zugunsten der von den strukturellen und konjunkturellen Problemen besonders betroffenen Uhrenregion. Diese Anstrengungen erfolgen aber über den bereits erwähnten Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen.

Veräusserung des Anteils des Bundes am Aktienkapital des Uhrenkonzerns ASUAG (BRG 83.069)

Die wirtschaftliche Rezession führte zusammen mit dem Rückgang der Inflationsraten zu einem Zinsabbau auf dem internationalen Geld- und Kapitalmarkt. Die Sätze für Dreimonatsdepots am Eurofrankenmarkt ermässigten sich sukzessive von 9 Prozent auf 3.2 Prozent. Die Nationalbank trug dieser Entwicklung Rechnung und reduzierte den Diskontsatz in drei Schritten auf 4.5 Prozent und den Lombardsatz in zwei Etappen auf 6 Prozent.

Auf dem Kapitalmarkt verlief die Entspannung in vergleichbarem Rahmen. Die durchschnittliche Rendite von Bundesanleihen sank von 5.5 Prozent auf 4.2 Prozent und erreichte damit den tiefsten Stand der letzten drei Jahre. Da sich die Geldmarktzinsen jedoch stärker zurückbildeten, ergab sich eine Normalisierung der Zinsstruktur in dem Sinne, dass langfristige Anlagen wieder bessere Renditen erzielten als kurzfristige.

Geld- und Kapitalmarkt 1982.

Die von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte nahmen 1982 um 18 Prozent auf den neuen Rekordstand von CHF 38 Mia. zu. Zahlungsschwierigkeiten diverser Entwicklungs- und Staatshandelsländer mögen mitverantwortlich sein, dass der Anteil dieser Staatengruppen am Gesamtvolumen von 18.5 Prozent auf 11.2 Prozent zurück ging. Diese Liquiditätsprobleme einer Reihe hochverschuldeter Länder stellten im Berichtsjahr das herausragende Thema auf dem internationalen Kapitalmarkt dar. Um die drohende Ausweitung zu einer eigentlichen Krise des weltweiten Kreditsystems zu verhindern, waren intensive Bemühungen der Währungsbehörden und der internationalen Spezialorganisationen (in erster Linie des Internationalen Währungsfonds) erforderlich. Die Nationalbank beteiligte sich mit Zustimmung des Bundesrates an Überbrückungskrediten der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zugunsten von Mexiko, Ungarn, Brasilien und Argentinien. Es handelt sich dabei nicht um direkte Kredite für diese Länder, sondern um Garantieerklärungen zuhanden der BIZ.

Kapitalexporte

Nicht im gleichen Rythmus und vor allem in entgegengesetzter Richtung bewegten sich die Zinsen für Spareinlagen und Althypotheken. Die Banken hielten an ihrer bereits 1981 geäusserten Absicht fest, beide Sätze im Frühjahr 1982 zu erhöhen. Die Zinssteigerung bei den Spareinlagen sei nötig, um die Umlagerung in besser rentierende Anlageformen zu bremsen. Bei den Hypothekarzinsen sei — gemäss der von Vertretern des EFD allerdings in Frage gestellten Argumentation der Banken — die Gewinnmarge derart geschrumpft, dass der Verzicht auf die geplante Erhöhung die Regionalbanken in wirtschaftliche Bedrängnis bringen könnte. Da es der ausgetrocknete Wohnungsmarkt und die Mietgesetzgebung den Hauseigentümern in der Regel gestatten, Kostensteigerungen vollumfänglich an die Mieter weiterzugeben, führen Hypothekarzinsveränderungen in der Schweiz jeweils zu heftigen politischen Auseinandersetzungen. Diesmal war es nicht nur die politische Linke, sondern auch das Finanzdepartement mit Bundesrat Ritschard, welche von den Banken einen Verzicht forderten. Diese Bemühungen — für das EFD wirkte in erster Linie die Sorge um den Teuerungsindex motivierend — blieben jedoch erfolglos. Der Satz für 1. Althypotheken wurde von der Mehrzahl der Banken auf den 1. März um 0.5 Prozent auf 6 Prozent angehoben, wo er dann bis zum Jahresende verharrte; er betrug im Dezember bei den Kantonalbanken im Mittel 5.98 Prozent. Im Zeichen der Flaute in der Baukonjunktur wurden hingegen die Zinsen für 1. Neuhypotheken — die in der Regel bereits seit Jahresbeginn auf 6.5 Prozent standen — im Juli wieder auf das Niveau der Althypotheken gesenkt und von einigen Kantonalbanken auf Jahresende nochmals um 0.5 Prozent reduziert.

Zinsen und Hypothekarzinsen.

Im Herbst beschloss die Landesregierung die Aufhebung der Verordnung über die Emissionskontrolle für inländische Wertpapiere auf Ende 1982. Damit verschwand ein letztes Überbleibsel aus der Zeit, in der die Behörden versucht hatten, die monetäre Entwicklung nicht global über die Geldmenge, sondern mit Vorschriften für einzelne Märkte zu steuern.

Aufhebung der Verordnung über die Emissionskontrolle für inländische Wertpapiere auf Ende 1982