Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Finanzmarkt

Akteure

Prozesse

206 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Januar gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Ausweitung der Bestimmungen gegen die Geldwäscherei auf den ganzen Finanzsektor in die Vernehmlassung. Dem neuen Gesetz sollen nicht nur wie bisher Banken unterstellt sein, sondern alle im Finanzmarkt tätigen Akteure, also auch Versicherungen, PTT, Treuhänder, Anwälte und andere mit Finanzierungs- und Kreditgeschäften befasste Personen und Firmen. Vorgesehen ist eine Identifizierungspflicht für Kunden (bei Bargeschäften ab CHF 25'000) und die Abklärung der wirtschaftlichen Hintergründe und des Zwecks der Transaktion bei Anzeichen von verdächtigen Handlungen. Bei Gewissheit oder begründetem Verdacht soll eine Meldepflicht eingeführt werden.
Die Reaktionen auf den Vorschlag des Bundesrates fielen überwiegend negativ aus. Keinen dringenden Handlungsbedarf konnten die ins Visier genommenen Treuhänder ausmachen. Für die Banken ist zwar ein solcher durchaus gegeben, die neuen Regeln würden aber ihrer Ansicht nach die bestehenden Normen konkurrenzieren und zu Ungereimtheiten führen. Die vorgesehene Meldepflicht bei verdächtigen Transaktionen lehnten sie, wie übrigens auch die FDP und die SVP, ab.

Geldwäschereigesetz in der Vernehmlassung
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

Der schweizerische Finanzmarkt hat in den letzten Jahren wesentlich an Attraktivität eingebüsst. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Deregulierungspolitik der meisten westeuropäischen Staaten. Dazu gehörte, namentlich in der EG, neben der Offnung der Finanzmärkte auch der Abbau von steuerlichen Belastungen auf Finanzmarktgeschäften. Um die Position der Schweiz wieder zu stärken hatte das Parlament im Vorjahr einer Revision des Stempelsteuergesetzes zugestimmt, welche wesentliche steuerliche Wettbewerbsnachteile des schweizerischen Marktes aufhob. Im Sinne eines politischen Kompromisses sollten freilich diese Beschlüsse nur im Rahmen einer gesamten Neuordnung der Bundesfinanzen Gültigkeit erlangen.

Schweizer Finanzmarkt 1991

Der Bundesrat anerkannte in seiner Stellungnahme im Prinzip die Notwendigkeit eines Abbaus der Stempelabgaben. Von den über den Parlamentsbeschluss von 1990 hinausgehenden Anträgen akzeptierte er die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fondsanteilen. Die angespannte Lage der Bundesfinanzen bewog ihn aber, den Verzicht auf die Stempelsteuer bei Umstrukturierungen und Sitzverlegungen abzulehnen. Ebenfalls aus Sorge um den Bundeshaushalt beantragte er, zu erwartende Einnahmenausfälle nicht allein durch neue Finanzmarktsteuern für Inländer teilweise auszugleichen, sondern zur Kompensation auch das Versicherungsgeschäft beizuziehen.

Pa.Iv. zur Revision des Stempelsteuergesetzes

Die 1988 vom EFD zum Studium des Börsenwesens eingesetzte Arbeitsgruppe legte im Februar ihren Schlussbericht vor. Sie empfahl darin die Schaffung von zwei Bundesgesetzen über den Effektenhandel bzw. über Finanzmarktdienstleistungen. Bundesrat Stich beauftragte im Sommer eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Börsengesetz, welches diese im Dezember vorlegen konnte. Der Entwurf ist als Rahmengesetz konzipiert, das der Selbstregulierung grossen Stellenwert einräumt und die Rolle des Staates auf die Oberaufsicht beschränkt. Die Kontrolle über das korrekte Verhalten der Effektenhändler soll analog zum Bankengesetz eine Kommission ausüben. Die Regierungen der Kantone Baselstadt und Zürich meldeten allerdings föderalistisch begründete Opposition gegen eine bundesstaatliche Regelung dieses bisher den Kantonen überlassenen Bereichs an.

Bericht über das Börsenwesen

Dank der weiterhin guten Wirtschaftslage konnten die Behörden auf besondere konjunkturpolitische Aktivitäten verzichten. Daran vermochte auch der Börsenkrach vom 19. Oktober nichts zu ändern. Zwar führten im Nationalrat dringliche Interpellationen der Fraktionen der Freisinnigen (D.Ip. 87.930), der SP (D.Ip. 87.932) und der SVP (D.Ip. 87.931) zu einer allgemeinen Aussprache über die Konsequenzen des Sturzes der Aktienkurse und des Wertes des Dollars auf die Wirtschaft und die Beschäftigung. Dabei überwog die auch von Wissenschaftern und anderen Analytikern geteilte Meinung, dass der Börsenkrach nicht konjunkturelle Ursachen habe, sondern vielmehr in einer Krise des Finanzmarktes begründet sei. Da sich der Wert des Schweizer Frankens im Gleichschritt mit anderen Währungen gegenüber dem Dollar verteuert hatte, wurden auch die Gefahren für die Exportwirtschaft als relativ gering eingestuft. Konjunkturpolitische Stützungsmassnahmen drängten sich angesichts des ungebrochenen Wachstums keine auf und wurden auch nicht verlangt. Immerhin forderte im Nationalrat der Gewerkschafter Reimann (sp, BE) den Bundesrat auf, solche in Bereitschaft zu halten.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Das Börsenjahr 1987 war geprägt vom weltweiten massiven Einbruch der Aktienkurse am 19. Oktober. Nur zwei Monate, nachdem der Aktienindex der New Yorker Börse einen neuen Rekordstand erreicht hatte, verzeichnete er einen Einbruch, der mit einer Tageseinbusse von 22.6 Prozent den Verlust vom sogenannten Schwarzen Freitag von 1929 um beinahe das Doppelte übertraf. Auch an den Schweizer Börsen, die erst zwei Wochen zuvor einen absoluten Höchststand registriert hatten, war es noch nie zu einem vergleichbaren Kurssturz gekommen. Gemessen am Index des Schweizerischen Bankvereins fielen die Kurse am 19. Oktober um 11 Prozent und lagen am Jahresende sogar um rund 25 Prozent tiefer als vor der Krise. Als Gründe für den Kollaps wurden eine überfällige Korrektur der seit 1982 haussierenden Börse, die steigenden Zinsen, die Globalisierung des Marktes sowie der computerisierte Handel und die neuen Finanzinstrumente in den Vordergrund gestellt. Auf politischer Ebene wurden diese Ereignisse in der Schweiz vor allem im Zusammenhang mit allfälligen Auswirkungen auf die Wirtschaftslage und die Währungsrelationen diskutiert. Von der sozialdemokratischen Fraktion (D.Ip 87.932) wurde im Nationalrat aber auch angeregt, dass der Bund im Bereich der neuen Finanzinstrumente – und dabei insbesondere für den Handel mit Financial Futures – einen rechtlichen Rahmen schaffe. Bereits vor dem Börsenkrach hatte Nationalrat Pini (fdp, TI) die auf den 1. Januar 1988 angekündigte Eröffnung einer Börse für den Handel mit neuen Finanzmarktinstrumenten (Soffex) in Zürich zum Anlass für eine ähnliche Interpellation genommen (Ip. 87.487).

Einbruch der Aktienkurse am 19. Oktober 1987