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In einem Bericht soll der Bundesrat aufzeigen, wie die Resilienz des Schweizer Finanzplatzes gegenüber klima- und umweltbedingten Finanzrisiken gestärkt werden kann, forderte ein Postulat Fischer (glp, LU). Dabei sollen die Fragen geklärt werden, inwiefern Schweizer Banken und Versicherungen gegenüber solchen Risiken exponiert sind, wie sie damit umgehen und mit welchen unternehmerischen und regulatorischen Massnahmen ihre Widerstandskraft gestärkt werden kann. Eine solche Analyse soll sowohl für den Finanzsektor im Gesamten, aber auch für die Firmen im Einzelnen vorgenommen werden. Wie die Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, anerkenne der Bundesrat zwar, dass der Klimawandel und der Biodiversitätsverlust erhebliche Risiken für die Finanzmarktstabilität bergen; allerdings beschäftigten sich sowohl die FINMA als auch die SNB im Rahmen ihres Mandates bereits mit solchen Risiken.
In der Herbstsession 2023 folgte eine Mehrheit des Nationalrats, bestehend aus der SVP-, der FDP- und der Mitte-Fraktion, dem bundesrätlichen Antrag auf Ablehnung des Postulats mit 104 zu 88 Stimmen.

Resilienz des Schweizer Finanzplatzes gegenüber klima- und umweltbedingten Finanzrisiken stärken (Po. 22.4474)

Nachdem das Parlament in der Sommersession 2024 die erst fünfte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) beschlossen hatte, gaben die Büros der beiden Kammern Mitte Juni die Mitglieder und das Präsidium der PUK bekannt. Die Untersuchungskommission, die sich den behördlichen Verantwortlichkeiten rund um den Zusammenbruch der Credit Suisse (CS) widme, werde, wie es der einfache Bundesbeschluss des Büro-NR vorgesehen habe, aus jeweils sieben Mitgliedern pro Rat bestehen, wobei sich das Präsidium aus jeweils einem Mitglied jeder Kammer zusammensetzen werde.

Die Vetretenden der beiden Räte wurden von ihren jeweiligen Büros gewählt. Der Nationalrat wird gemäss der Wahl des Büro-NR durch Alfred Heer (svp, ZH), Thomas Matter, (svp, ZH), Roger Nordmann (sp, VD), Leo Müller (mitte, LU), Franziska Ryser (gp, SG), Daniela Schneeberger (fdp, BL) und Roland Fischer (glp, LU) repräsentiert. Das Büro des Ständerats wählte folgende Ständeratsmitglieder in den Untersuchungsausschuss: Isabelle Chassot (mitte, FR), Heidi Z’graggen (mitte, UR), Philippe Bauer (fdp, NE), Andrea Caroni (fdp, AR), Werner Salzmann (svp, BE), Daniel Jositsch (sp, ZH) und Maya Graf (gp, BL).

Am 14. Juni fanden sich die beiden Büros schliesslich zu einer Koordinationskonferenz zusammen, bei welcher sie das Ratspräsidium wählten. Wie der Tages-Anzeiger nach dieser Konferenz rückblickend berichtete, «knackten drinnen im Bundeshaus die Frauen eine der letzten Männerbastionen der Schweizer Politik», während sich auf den Strassen der feministische Streiktag für mehr Gleichstellung abspielte. In der Koordinationskonferenz setzten sich noch im ersten Wahlgang Isabelle Chassot als erste Frau in einem PUK-Präsidium und Franziska Ryser als Vize-Präsidentin gegen die übrigen Kandidaten Roger Nordmann, der eigens für dieses von ihm angestrebte Amt das SP-Fraktionspräsidium aufgegeben hatte, und Alfred Heer durch.

Das PUK-Präsidium sei «eine der ganz grossen Weihen in der Schweizer Politik», denn mit Kurt Furgler und Moritz Leuenberger hatten in der Vergangenheit zwei der vier bisherigen PUK-Präsidenten in die Landesregierung Eingang gefunden, erklärte der Tages-Anzeiger im Nachgang der Wahl. Die Wahl Chassots, so mutmasste die Presse, die als Quereinsteigerin in die Finanzmarktthematik komme, sei teilweise auch ihrer Parteizugehörigkeit geschuldet. Denn die Mitte-Partei sei die einzige politische Gruppierung in Bundesbern, die im CS-Dossier nicht auf irgendeine Art und Weise vorbelastet sei, analysierte die NZZ. So richte sich die Untersuchung der PUK unter anderen gegen die Finanzministerin Karin Keller-Sutter und ihren Vorgänger Ueli Maurer, die von der FDP respektive von der SVP gestellt wurden. Wie der Tages-Anzeiger ausführte, habe die bürgerliche Mehrheit im Parlament den Posten zudem nicht der Ratslinken überlassen wollen. Denn gemäss Aargauer Zeitung (AZ) hatte sich die SP in den ersten Tagen des CS-Debakels zu klar positioniert und die NZZ war der Ansicht, dass sich die Partei in den vergangenen Monaten und Jahren als «Anti-Banken-Partei» profiliert habe. Den Grünen und der GLP fehlte es gemäss Presse an politischem Einfluss, den der «Posten dieser Gewichtsklasse» (AZ) voraussetze. Von den drei Mitte-Parlamentsmitgliedern in der PUK sei Chassot die Leitung dieser «höchst komplexen Untersuchung» schliesslich am ehesten zugetraut worden, so der Tages-Anzeiger.
Wenige Tage später eröffnete der Bundesrat in seiner Medienmitteilung, dass Karin Keller-Sutter die Landesregierung in der PUK vertreten werde. Es sei Usus, dass die Vorsteherin des Departements des zu untersuchenden Dossiers die Vertretung in der PUK übernehme.
Die damit vollständig besetzte PUK sollte ihre Arbeit nach Ablauf der Sommersession 2024 aufnehmen.

Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS (Pa.Iv. 23.427)
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Eine Motion Hurni (sp, NE) forderte die Einführung eines öffentlich zugänglichen Registers über die wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und Trusts. Das Register solle gemäss der Einschätzung der FATF als wirksames Instrument der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dienen und so dem Schweizer Finanzplatz und Wirtschaftsstandort die nötige Transparenz geben. Staaten wie das Vereinigte Königreich, Dänemark und Norwegen hätten ein solches Register bereits eingeführt und auch das Europäische Parlament habe diesbezüglich Beratungen aufgenommen. Das undurchsichtige Finanzsystem und die grosse Komplexität von juristischen Personen hätten in der Vergangenheit bereits zu verschiedenen Verwicklungen der Schweiz in Skandale und zu generellen Schwierigkeiten geführt. Die Problematik zeige sich etwa bei den von der Schweiz übernommenen Sanktionen gegen Russland, wo es schwierig sei festzustellen, ob eine juristische Person unter die internationalen Sanktionen falle oder nicht. Finanzministerin Karin Keller-Sutter vertrat im Rat die ablehnende Position des Bundesrats und wies darauf hin, dass der Bundesrat das EFD mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs für ein zentrales Bundesregister über wirtschaftlich Berechtigte von Schweizer Unternehmen sowie über Kategorien von ausländischen Unternehmen beauftragt habe. Dieses Register könne ab Sommer 2023 bestimmte Schwachstellen bei der Überwachung und Anwendung von Sanktionen ausmerzen, soll aber anders als vom Motionär gefordert nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein. Während die Fraktionen der SP, der Grünliberalen und der Grünen geschlossen hinter der Motion standen, stellten sich ihr die SVP- und die FDP-Fraktion entgegen. Die Mitte-Fraktion zeigte sich gespalten. Der Nationalrat nahm die Motion in der Sondersession 2023 schliesslich mit 95 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.

Zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung muss ein Register über die wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und Trusts eingeführt werden (Mo. 21.4396)
Dossier: Transparenz ausländischer Beteiligungen in Schweizer Handelsgesellschaften

Mittels Motion forderte SVP-Nationalrat Bruno Walliser (ZH) die Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage, um die Regulierungen der FINMA auf ihre Stufengerechtigkeit zu überprüfen. Da die FINMA selber über die Art und den Einsatz ihrer Regulierungsfunktion und -tätigkeit entscheiden könne und die Regulierungen eigenständig auf ihre Stufengerechtigkeit überprüfe, könne die Good Governance nicht gewährleistet werden. Die Überprüfung der Stufengerechtigkeit sei deshalb auf eine andere, neutrale Instanz wie die RAB zu übertragen, forderte der Motionär. Finanzministerin Karin Keller-Sutter entgegnete, dass die FINMA keineswegs frei in ihrer Tätigkeit sei, sondern vielmehr inhaltliche und prozessuale Vorgaben des übergeordneten Rechts zu beachten habe. So seien die Rechtsetzungskompetenzen der FINMA beschränkt und sie müsse verschiedene Grundsätze wie den Einbezug von Betroffenen oder der Öffentlichkeit berücksichtigen. Der Bundesrat beantragte folglich die Ablehnung der Motion. Entsprechend der Position der Landesregierung lehnte der Nationalrat die Motion Walliser in der Frühlingssession 2023 mit 139 zu 52 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Ist die Good Governance der Finma auch gewährleistet? (Mo. 22.3689)

Mit Blick auf zahlreiche Cyberangriffe gegen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, welche in den vergangenen Jahren publik geworden waren, forderte Roger Nordmann (sp, VD) mittels Motion ein Verbot der Bezahlung von Lösegeldern über Kryptowährungen. Um den Finanzflüssen von cyberkriminellen Aktivitäten, welche mitunter aufgrund der Möglichkeit, mit Kryptowährungen anonymes Lösegeld zu erlangen, zu einer hyperprofessionellen Industrie mutiert seien, einen Riegel vorzuschieben, brauche es mehr Regulierungen. So sollen in der Schweiz ansässige Krypto-Anbietende künftig die im Rahmen von Transaktionen wirtschaftlich berechtigten Personen zwingend identifizieren müssen, fand Nordmann. Könne die Identität der wirtschaftlich berechtigten Personen nicht geklärt oder sichergestellt werden, solle die Benutzung von Kryptowährungen gänzlich verboten werden, schlug der Motionär vor. Nicht zuletzt solle der Bundesrat eine diplomatische Initiative lancieren, um diese Standards international einzuführen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter führte im Ratsplenum aus, dass zur Bekämpfung von Cyberattacken mittlerweile viel getan worden sei und der Bundesrat deshalb derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf sehe. So sei etwa ein neues Bundesamt für Cybersicherheit am VBS geschaffen worden und das Geldwäschereigesetz und die Geldwäschereiverordnung sowie die Finanzmarktinfrastrukturverordnung revidiert worden, welche nun auch auf Kryptowährungen Anwendung fänden. Dem Bundesrat sei zwar bewusst, dass im Krypto-Bereich weiterhin Anfälligkeiten bestünden, er sehe diese allerdings vorwiegend in der internationalen Zusammenarbeit – konkret in der Umsetzung des Standards der FATF und im Bereich der Strafverfolgung. Während sich die Mehrheit der vorberatenden WAK-NR ebenfalls gegen die Motion ausgesprochen hatte, unterstützte sie eine Minderheit Bendahan (sp, VD).
In der Frühlingssession 2023 folgte der Nationalrat allerdings dem Antrag der Landesregierung und lehnte die Motion mit 128 zu 50 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab.

Hacking gegen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Bezahlung von Lösegeldern über Kryptowährungen unterbinden (Mo. 21.4068)

In der Frühjahrssession 2023 lehnte der Nationalrat mit 124 zu 68 Stimmen eine Motion Molina (sp, ZH) für ein Verbot von Barkäufen bei Immobilien ab. Mit der bestehenden Gesetzgebung, welche im SchKG für öffentliche Versteigerungen Barzahlungen bis zu einem Betrag von CHF 100'000 erlaube und dabei keine Sorgfaltspflichten vorsehe, sei es in der Schweiz relativ einfach, beim Kauf von Immobilien den «Ursprung des Geldes zu verschleiern», erklärte Molina. Die Intransparenz des schweizerischen Immobilienmarktes sei nicht zuletzt im Rahmen der Umsetzung der Sanktionen gegen Russland verstärkt thematisiert worden. Im Sinne der Sicherheit der Schweiz und zum Schutz der Opfer von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung forderte der Motionär die grosse Kammer auf, einem Verbot der Barzahlungen bei Immobilienkäufen zuzustimmen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, dass sie sich der Risiken der Geldwäscherei im Immobilienmarkt bewusst sei. Nicht zuletzt seien aus diesem Grund die Handelsregisterführenden auf diese Problematik sensibilisiert worden, zudem empfehle der entsprechende Branchenverband seinen Mitgliedern eine Obergrenze für Barmitteltransaktionen von CHF 15'000. Das EFD arbeite zudem gegenwärtig an einer Gesetzesvorlage für eine erhöhte Transparenz und für die erleichterte Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen. Im Rahmen dieser Arbeiten würden verschiedene Anpassungen im Geldwäscherei-Abwehrdispositiv geprüft, so etwa die Einführung von Sorgfaltspflichten für Personen in Rechtsberufen oder eine Senkung der Schwelle, bei der Barzahlungen Sorgfaltspflichten auslösen. Der Bundesrat hatte die Motion deshalb zur Ablehnung empfohlen.

Verhinderung von Geldwäscherei. Verbot von Barkäufen bei Immobilien (Mo. 21.4549)

Die Finma soll künftig zusätzlich zu ihren bestehenden Aufsichtsinstrumenten wirksame Sanktionen gegen fehlbare Finanzinstitute und verantwortliche Personen ergreifen können, forderte ein Postulat Birrer-Heimo (sp, LU) aus dem Jahr 2021. Der Finma lägen zwar bereits heute Instrumente wie etwa Berufs- und Tätigkeitsverbote sowie die Möglichkeit zur Einziehung von Vermögenswerten vor, diese kämen im Falle von fehlbaren Finanzinstituten und verantwortlichen Personen allerdings selten zur Anwendung. Wie die Postulantin in der Sondersession 2023 im Nationalrat ausführte, hätten insbesondere die jüngsten Ereignisse rund um die Credit Suisse gezeigt, wie wichtig eine gute Aufsicht mit «entsprechend scharfen Instrumenten» sei. Dies insbesondere in Anbetracht dessen, dass fehlbare Finanzinstitute ihrer Kundschaft, dem Wirtschaftsstandort Schweiz und der gesamten Gesellschaft erheblichen Schaden zufügten. Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, dass der Bundesrat entgegen seiner ursprünglichen Position die Annahme des Postulats beantrage. Er sei der Ansicht, dass dieser Prüfauftrag auf der Linie der in der ausserordentlichen Session angenommenen Vorstösse liege. Der Nationalrat überwies das Postulat in der Sondersession 2023 schliesslich stillschweigend.

Wirksame Sanktionen der Finma gegen fehlbare Finanzinstitute (Po. 21.4628)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Im Lichte der Ereignisse rund um die Credit Suisse (CS) im März 2023 und der anschliessenden Bekanntgabe der Übernahme der Grossbank durch die UBS, reichte das Büro des Nationalrats bereits Ende März 2023 auf Antrag der beiden Fraktionschefs Thomas Aeschi (svp, ZG) und Roger Nordmann (sp, VD) sowie unter Zuspruch aller Parlamentsfraktionen per einstimmigem Beschluss eine parlamentarische Initiative ein, die die Schaffung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten rund um die Notfusion der CS mit der UBS forderte. Bei der PUK handle es sich um «die schärfste Waffe des Parlaments, um Ereignisse ‹grösserer Tragweite› aufzuarbeiten» (AZ) sowie um «die schweizerische Form eines Misstrauensvotums gegenüber der Landesregierung und der Bundesverwaltung» (NZZ), die zwar «oft gefordert, [aber] selten umgesetzt» werde (NZZ), denn eine PUK habe es in der Schweizer Geschichte bisher erst vier Mal gegeben.

Wenige Tage später gab die GPK-NR mittels Medienmitteilung bekannt, den Einsatz einer PUK mit Blick auf die Tragweite der Geschehnisse grundsätzlich ebenfalls zu befürworten. Sie habe hierbei Abklärungsbedarf identifiziert, der insbesondere die bundesrätliche Umsetzung des geltenden Rechts, die Beaufsichtigung der CS, die Prüfung alternativer Lösungswege, das Frühwarnsystem des Bundes sowie die Anwendung des Notrechts betreffe. Zum Zwecke einer grösseren Entscheidungsgrundlage wolle sie bis Mitte Mai jedoch verschiedene Abklärungsarbeiten vornehmen, womit sie sich den von ihrer Schwesterkommission bereits wenige Tage nach Bekanntgabe der Übernahme der CS durch die UBS beschlossenen Arbeiten anschloss. Bis Mitte Mai führten die beiden Geschäftsprüfungskommissionen sodann Anhörungen mit dem Bundespräsidenten Alain Berset, der EFD-Vorsteherin Karin Keller-Sutter sowie Vertretenden der SNB und der FINMA durch und liessen sich zudem über die Vorabklärungen der von der GPK beauftragten Subkommissionen informieren. Nach Abschluss dieser Abklärungsarbeiten sprach sich schliesslich auch die GPK-SR für weiterführende Untersuchungen durch eine PUK aus.

Mitte Mai äusserte sich auch das Büro des Ständerats zur Thematik und gab bekannt, den Einsatz einer PUK ebenfalls einstimmig zu befürworten. Es sei zum Schluss gekommen, dass im vorliegenden Fall die Tragweite der Ereignisse, aber auch die finanziellen Auswirkungen den Einsatz einer PUK rechtfertigten. Das Büro-SR, welches sich beim Einsatz von PUKs gemäss Blick häufig zurückhaltender zeige, hatte erst die Ergebnisse der Arbeiten der beiden GPKs abwarten wollen. Für dessen Entschluss sei deshalb insbesondere ausschlaggebend gewesen, dass sich beide Geschäftsprüfungskommissionen für das Vorhaben ausgesprochen hatten, schrieb das Büro in seiner Medienmitteilung. Es begrüsse vor allem die breite Formulierung des Untersuchungsmandats, welches alle Akteure einschliesse, die der parlamentarischen Oberaufsicht unterstünden sowie auch die Vorgänge der letzten Jahre beinhalte, die schliesslich in dieser Notfusion geendet hatten.

Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS (Pa.Iv. 23.427)
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Im März 2023 verschlechterte sich die Situation der Credit Suisse (CS) – welche seit Jahren mit wiederkehrenden Verlusten, Managementwechseln und Skandalen zu kämpfen hatte – wegen verschiedener Ereignisse praktisch täglich dramatisch. Die Aktien der Grossbank, die «sich bereits seit zwei Jahren von Tiefpunkt zu Tiefpunkt» hangle (NZZS) – brachen drastisch ein und stabilisierten sich trotz einer Liquiditätsspritze der Nationalbank nicht. Die CS stecke in einer tiefen Vertrauenskrise und schaffe es trotz intakter Kapitalisierung nicht, die massiven Geldabflüsse zu stoppen, analysierte etwa SRF. Am Freitag, dem 17. März, begann laut Tages-Anzeiger die «Gerüchteküche» über eine mögliche Fusion der CS und der UBS in Folge eines Artikels der Financial Times erneut verstärkt zu brodeln und die Spekulationen in der nationalen und der internationalen Presse nahmen weiter zu.

Nach einem «dramatischen Wochenende» (NZZ) beriefen Bundespräsident Alain Berset, Finanzministerin Karin Keller-Sutter sowie verschiedene Vertretende der FINMA, der SNB, der CS und der UBS am Sonntagabend, dem 19. März 2023, eine ausserordentliche Medienkonferenz ein. Dabei bestätigten sie die etwa in der NZZ am Sonntag geäusserten Befürchtungen der vergangenen Tage: Bundespräsident Alain Berset gab die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und damit das Ende der seit 1856 bestehenden Grossbank und des einstigen Vorzeigeinstituts der Schweiz bekannt (Blick). Für insgesamt CHF 3 Mrd. in Form von UBS-Aktien, was laut Aargauer Zeitung einem «Schnäppchenpreis» von 76 Rappen pro CS-Aktie entspreche, übernahm die UBS das gesamte Geschäft der CS. Dies entsprach laut NZZ weniger als der Hälfte des Marktwerts der CS, der am 19.3.2023 noch CHF 7.4 Mrd. betragen hatte.
Das Schicksal der CS, der zweiten Schweizer Grossbank neben der UBS, sei nicht nur für die Schweiz, ihre Unternehmen, Privatkunden und Angestellten von Bedeutung, sondern aufgrund ihrer internationalen Stellung als global systemrelevante Bank auch für die Gesamtstabilität des internationalen Finanzsystems, erklärte der Bundespräsident die Tragweite der Ereignisse und die Bedeutung, die diesem Entscheid zukomme.
Der Landesregierung sei bewusst gewesen, dass das Vertrauen in die Bank aufgrund der Volatilität auf dem internationalen Finanzmarkt nicht wiederhergestellt werden könne und es eine sofortige Lösung brauche, um einen unkontrollierten Konkurs zu verhindern mit dem die Stabilität des gesamten Systems gefährdet gewesen wäre. Der Bundesrat habe sich im Rahmen der Lösungsfindung mit verschiedenen Szenarien für die Zukunft der CS befasst und sei dabei zum Schluss gekommen, dass die Übernahme durch die UBS die deutlich geringsten Risiken für den Bund und für den Finanzplatz Schweiz hätten, erklärte Karin Keller-Sutter während der Medienkonferenz. Die Übernahme sei die geeignetste Lösung, um das Vertrauensproblem und das daraus entstehende Liquiditätsproblem der CS anzugehen. Wie zudem der Medienmitteilung zu entnehmen war, unterstütze die Landesregierung die Übernahme der CS und werde zum Schutz der Finanzmarktstabilität und der Schweizer Volkswirtschaft die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, um eine erfolgreiche Umsetzung zu garantieren.

Diese Rahmenbedingungen goss der Bundesrat in der Folge in verschiedene Notverordnungen. So verabschiedete er am Donnerstag, dem 16. März, zwei Massnahmen zum Schutz der Liquidität der CS. Damit ergänzte er gemäss Medienmitteilung die bereits ausbezahlte und nicht ausreichende Nationalbankhilfe ELA. Er schuf zudem die rechtliche Grundlage, um den beiden betroffenen Banken Zugang zu weiteren Liquiditätshilfe-Darlehen der SNB in der Höhe von CHF 200 Mrd. zu gewähren. Da die CS nicht in der Lage sei, dieses Darlehen selbstständig abzusichern, schuf der Bundesrat für eine erste Tranche von CHF 100 Mrd. ein Konkursprivileg im Sinne einer «ELA Plus» (Karin Keller-Sutter) zur Absicherung der SNB im Falle eines Konkurses der CS. Diese erste Tranche käme der CS und der UBS zugute, erläuterte die NZZ. Die zweite Tranche wurde durch eine Ausfallgarantie an die SNB abgesichert, für welche der Bund haftete. Diese Ausfallgarantie, die erst subsidiär zur ersten Tranche und unter strengen Voraussetzungen zum Zuge komme, sei Teil eines neuen Instruments zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors, dem sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB), so der Bundesrat. Bereits im vergangenen Jahr habe die Landesregierung beschlossen, dieses im Ausland verwendete Instrument in der Schweiz zu übernehmen, und man habe bereits Vorbereitungen für eine Vernehmlassung getroffen, die in den kommenden Monaten eröffnet werde. Mit der Zuspitzung der Lage rund um die CS habe der Bundesrat jedoch entschieden, den PLB bereits einzusetzen. Die durch den PLB garantierte Tranche diene als zusätzliche Liquiditätshilfe für die CS, erklärte die NZZ.
Zur Reduktion der Risiken, die für die UBS durch den Kauf der CS entstünden, schuf der Bundesrat ebenfalls noch am Sonntag, dem 19. März, als dritte Massnahme mittels Verordnung eine Verlustabsicherung. Bei «potenziellen Verlusten aus bestimmten Aktiven», die die UBS übernehme, käme der Bund für Verluste in der Höhe von insgesamt CHF 9 Mrd. auf, so die Medienmitteilung. Diese Garantie komme allerdings erst beim Überschreiten einer gewissen Schwelle zum Tragen, denn die UBS müsse Verluste bis zu CHF 5 Mrd. selbst tragen.
Für die Gewährleistung der Darlehen sowie der Garantien beantragte der Bundesrat der FinDel einen dringlichen Verpflichtungskredit, dem diese am Sonntagnachmittag schliesslich zustimmte. Später musste sie auch dem Parlament noch zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Bekanntgabe der Fusion von UBS und CS löste in der Presse eine Welle an Berichten aus und führte zu einer breiten öffentlichen Debatte rund um die Verantwortlichkeiten, den Umgang und die Folgen des Zusammenbruchs der CS. Das Parlament reagierte auf deren Untergang mit einer Reihe von Vorstössen mit denen die Geschehnisse aufgearbeitet werden sollen.

Die UBS übernimmt die CS
Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Der Nationalrat beriet die Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) in der Frühlingssession 2023. Die vorberatende WAK-NR beantragte – wie zuvor bereits ihre Schwesterkommission – einstimmig die Annahme des Entwurfs. Kommissionssprecherin Petra Gössi (fdp, SZ) erklärte, diese Massnahme, welche dem Schutz des Schweizer Börsenplatzes diene, habe sich in der Vergangenheit bewährt und der Schweiz gar Profite eingebracht. Finanzministerin Karin Keller-Sutter fügte an, dass sich der Bundesrat weiterhin für eine unbefristete Börsenäquivalenz einsetze. Es sei zudem denkbar, dass die EU in naher Zukunft ihr Recht so ändern werde, dass diese Schutzmassnahme obsolet werde; bis dahin bleibe sie für den Schweizer Börsenplatz allerdings äusserst zentral. Der Entwurf war auch im Plenum des Nationalrats unbestritten. Die grosse Kammer trat ohne Gegenantrag auf das Geschäft ein und stimmte dem Beschluss des Ständerats diskussions- und oppositionslos zu.

Die Schlussabstimmungen konnten somit ebenfalls in der Frühlingssession 2023 stattfinden. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat stimmten dem gänzlich unumstrittenen Entwurf jeweils einstimmig zu.

Loi sur l’infrastructure des marchés financiers (LIMF). Modification (transfert de la mesure visant à protéger l’infrastructure boursière) (Ob. 22.050)