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Zumindest bezüglich der Frage, ob die UBS berechtigt sei, die Rechtmässigkeit der Verfügung der ESTV im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch Frankreichs an die Schweiz gerichtlich überprüfen zu lassen, schaffte das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen mit seinem Urteil von Ende Oktober Klarheit. Die UBS sei durch die betreffende Verfügung durchaus in ihren Interessen betroffen und entsprechend zur Beschwerde berechtigt. Ausschlaggebend war für die Richter dabei einerseits die grosse Anzahl der betroffenen Bankkunden: Daraus erwachse der UBS hoher administrativer Aufwand und überdies eine mögliche Rufschädigung durch den erweckten Eindruck, das Handeln der Bank könnte ein systematisches gewesen sein. Andererseits sah das Gericht die Gefahr, dass Frankreich durch das Amtshilfeverfahren gewonnene Erkenntnisse auch in einem laufenden Strafverfahren gegen die UBS nutzen könnte.
Ob das Amtshilfegesuch berechtigt sei und die geforderten Bankdaten deshalb ausgeliefert werden müssen, dazu äusserte sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil jedoch nicht, sodass in diesen Fragen weiterhin Unklarheit herrschte.

UBS-Kundendatenlieferung an Frankreich

Ende September 2016 verkündete das Bundesstrafgericht in Bellinzona sein Urteil im Prozess gegen Dieter Behring. Das Gericht verurteilte den Financier wegen gewerbsmässigen Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Haft und folgte damit weitestgehend der Bundesanwaltschaft, welche eine Strafe von 6 Jahren und 9 Monaten gefordert hatte. Zudem wurde Behring eine Zusatzforderung zugunsten des Bundes über CHF 100 Mio. auferlegt, wobei diese allfällige Zivilforderungen noch nicht berücksichtigte. Eine Verurteilung wegen Geldwäscherei konnte das Gericht jedoch nicht aussprechen, da diese allfälligen Delikte bereits verjährt sind.
Mit diesem Urteil fand ein sowohl in seiner Dauer als auch in der Höhe der Deliktsumme (CHF 800 Mio.) bemerkenswertes Gerichtsverfahren zumindest ein vorläufiges Ende. Dass seit dem Zusammenbruch des Investitionsvehikels Behrings im Jahre 2004 bis zum Urteilsspruch gegen diesen 12 Jahre vergangen waren, war einerseits darauf zurückzuführen, dass der Fall in seinem Ausmass und in seiner Komplexität die Justiz vor erhebliche Probleme stellte. Ausdruck dieser Mühen war unter anderem ein Entscheid der Bundesanwaltschaft im Jahre 2013, die Ermittlungen gegen sämtliche Geschäftspartner Behrings fallen zu lassen und stattdessen einzig eine Verurteilung gegen diesen anzustreben. Dieses Vorgehen hatte der Beschuldigte dann zum Anlass für zahlreiche Klagen gegen das Gericht genommen, weil er in diesem von der Bundesanwaltschaft vorgenommenen Strategiewechsel einen Verstoss gegen das Fairnessprinzip sah. Diese Beschwerden trugen ebenfalls dazu bei, das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Allerdings dürfte der Fall für die Justiz auch nach 12 Jahren noch nicht endgültig abgeschlossen sein, denn das Urteil des Bundesstrafgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden - eine Vorgehensweise, die die Anwälte des Verurteilten noch am Tage der Urteilsverkündung als wahrscheinlich erachteten.

Prozess gegen Dieter Behring

Zu Beginn der Nullerjahre machte in einem vom Platzen der New-Economy-Blase und sinkenden Börsenindizes geprägten Umfeld der Basler Financier Dieter Behring auf sich aufmerksam: Während der SMI im Jahr 2002 27 Prozent seines Wertes verlor, erwirtschaftete Behring auf seinem Hedge-Fund einen Zuwachs von 47 Prozent. Der Financier führte seinen Erfolg auf eine neuartige Software zurück, die automatisch Investitionsentscheidungen treffe und sichere Gewinne verspreche. Viele Anleger liessen sich von diesem Geschäftsmodell überzeugen und investierten in diese Anlage. Zwei Jahre später führten erste Zweifel an der Seriosität dieses Anlagevehikels dazu, dass Investoren begannen, ihre Mittel abzuziehen. Bald darauf wurde deutlich, dass das Konstrukt Behrings auf einem gigantischen Schneeballsystem aufbaute, worauf die Justiz Ermittlungen wegen Anlagebetrug aufnahm.
Zwölf Jahre später begann Ende Mai der Prozess gegen Dieter Behring vor dem Strafgerichtshof in Bellinzona. Ihm wird vorgeworfen, 2000 Anleger um 800 Mio. CHF betrogen zu haben. Das Urteil wird für den Herbst 2016 erwartet.

Prozess gegen Dieter Behring