Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Territorialfragen

Akteure

Prozesse

134 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Die bernische Regierung reichte beim Bundesgericht staatsrechtliche Klage gegen die Gutheissung der Volksinitiative "Unir" durch das jurassische Parlament und gegen die staatlichen Beiträge an den "Wiedervereinigungsfonds" ein. Sie sieht darin einen Verstoss gegen die in der Bundesverfassung verankerte Garantie des kantonalen Territoriums, welcher noch gravierender sei, als der 1977 von der Bundesversammlung gestrichene Wiedervereinigungsartikel der jurassischen Kantonsverfassung. Bereits vorher war die bernische Exekutive vom Grossen Rat mit einer von SVP, SP und FDP unterstützten Motion Houriet (fdp) aufgefordert worden, sich mit konkreten Massnahmen gegen die Gebietsansprüche des Kantons Jura zu widersetzen. Ebenfalls mit einer Motion hatte ein anderer Berner Jurassier (Benoit, svp) verlangt, dass als Gegengewicht zum jurassischen Wiedervereinigungsfonds ein bernischer Fonds zur Verteidigung der territorialen Integrität zu gründen sei. Auf Antrag der Regierung, welche auf die schlechten Erfahrungen mit staatlichen Propagandafonds hinwies, lehnte der Grosse Rat diesen Vorstoss ab.

Volksinitiative "Unir" (1988-1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt
Dossier: Rassemblement jurassien (RJ) nach der Gründung des Kantons Jura

Das jurassische Kantonsparlament erklärte ohne Gegenstimmen die im Vorjahr eingereichte Volksinitiative "Unir" als gültig und beauftragte damit die Regierung, bis Mitte 1991 ein Gesetz vorzulegen, welches das Begehren konkretisiert. Die Initiative verlangt von den Behörden eine aktive Politik zur Eingliederung der bernisch gebliebenen französischsprachigen Bezirke in den neuen Kanton. In der konkreten Formulierung des Gesetzgebungsauftrags ersetzte das Parlament den annektionistisch gefärbten Begriff "Wiedervereinigung" durch die Umschreibung "institutionelle Einheit des Juras". Im weiteren stimmte das Parlament ebenfalls ohne Gegenstimme dem Antrag der Regierung zu, die "Fondation pour la réunification du Jura" mit einem Beitrag von CHF 300'000 zu unterstützen.

Volksinitiative "Unir" (1988-1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt
Dossier: Rassemblement jurassien (RJ) nach der Gründung des Kantons Jura

Eine vierzigköpfige Gruppe von bekannten Baslern, darunter auch Politiker wie die Nationalräte Euler (sp), Hubacher (sp) und Weder (ldu), nahm im April einen neuen Anlauf zur Zusammenführung der beiden nordwestschweizerischen Halbkantone. Sie propagierte in ihrem "Manifest für einen Kanton Basel" freilich nicht eine Wiederauflage der 1969 in der Volksabstimmung am Votum Basellands gescheiterten Vereinigung, sondern schlugen vor, dass sich Baselstadt – ähnlich wie das Laufental – um eine Aufnahme in den Kanton Baselland bemühen solle. Erreichen wollen sie ihr Ziel mit einer kantonalen Volksinitiative, welche allerdings noch nicht lanciert worden ist. Ein Entwurf dazu wurde im November an die Parteien zur Vernehmlassung geschickt.

Volksinitiative für ein Beitrittsgesuchs Basels an Basel-Landschaft 1990
Dossier: Kantonszusammenarbeit und Fusionsbemühungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Auch der Bundesrat nahm im Berichtsjahr Stellung zur Jurapolitik. Auf Ersuchen der Regierungen Berns und des Juras beauftragte er das EJPD, gemeinsam mit den beiden Regierungen "Gespräche über Stand und Weiterentwicklung der Juraproblematik sowie über Möglichkeiten der Konfliktbewältigung und Entspannung" aufzunehmen. In seiner Antwort auf zwei Interpellationen verurteilte er die 1989 vom jurassischen Parlament verabschiedete Motion für einen kantonalen Beitrag an die Stiftung für die Wiedervereinigung als eine Provokation, welche die Souveränität des Kantons Bern verletze.

Stellungnahme des Bundesrates zur Jurapolitik 1990

Entgegen dem Antrag der Regierung und seiner vorberatenden Kommission hiess der bernische Grosse Rat die Beschwerden gegen die Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals vom November des Vorjahres mit 102:78 Stimmen gut und annullierte damit den beschlossenen Kantonswechsel. Beobachter waren sich einig, dass sich dabei die Parlamentsmehrheit eher von politischen als von juristischen Motiven leiten liess. Die Befürworter eines Anschlusses an Baselland rekurrierten gegen diesen Entscheid mit einer staatsrechtlichen Beschwerde beim Bundesgericht.

Regionale Volksabstimmung über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals 1989
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals

Die im Vorjahr vom Rassemblement jurassien (RJ) im Kanton Jura lancierte Volksinitiative "Unir" konnte am 15. November mit 23'277 Unterschriften, das sind rund die Hälfte aller Stimmberechtigten, eingereicht werden. Sie verlangt in der Form einer nichtformulierten Gesetzesinitiative, dass sich die jurassischen Behörden mit Nachdruck für die Integration der bernisch gebliebenen südjurassischen Bezirke in den neuen Kanton einsetzen müssen. Das jurassische Kantonsparlament seinerseits stimmte oppositionslos einer Motion Roland Béguelins (sp) zu, welche die Regierung beauftragt, die "Stiftung für die Wiedervereinigung" mit einem Beitrag von CHF 300'000 zu unterstützen. Auch der Gemeinderat von Moutier (BE) genehmigte einen Beitrag an diese von vielen jurassischen Gemeinden unterstützte Stiftung. Das RJ stellte im weitern den ersten Teil einer Studie vor, welche die Vor- und Nachteile ökonomischer und sozialer Art bei der Gründung eines von der Schweiz unabhängigen jurassischen Kleinstaates nach dem Vorbild Liechtensteins aufzeigen soll.
Bernische Politiker und Politikerinnen reagierten auf die Motion des jurassischen Parlaments mit Protesten: Der Grosse Rat beauftragte die Kantonsregierung, sich beim Bundesrat gegen die "Annexionspolitik" des Kantons Jura einzusetzen, und im Nationalrat erkundigten sich bernische Abgeordnete beim Bundesrat mit Interpellationen über dessen Beurteilung der Situation.

Volksinitiative "Unir" (1988-1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt
Dossier: Rassemblement jurassien (RJ) nach der Gründung des Kantons Jura

Bereits am Tag nach dem Entscheid erhoben Gegner des Kantonswechsels beim bernischen Grossen Rat Beschwerde gegen die Abstimmung und verlangten deren Annulierung wegen unzulässiger Beeinflussungsversuche. Zudem verlangten sie angesichts des knappen Ausgangs eine Überprüfung der Stimmzettel und der Stimmrechtsausweise. Diese Nachkontrolle ergab keine bedeutenden Unregelmässigkeiten bei der Stimmabgabe. Die Berner Regierung beurteilte hingegen zwei der beanstandeten Beeinflussungsversuche, darunter die Aktion von Gewerbetreibenden, als unzulässig. Da diese jedoch das Resultat nicht entscheidend beeinflusst hätten, empfahl sie dem Grossen Rat, die Abstimmungsbeschwerden abzulehnen.

Regionale Volksabstimmung über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals 1989
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals

Die Neuauflage der Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals konnte am 12. November stattfinden. Diese Wiederholung des Plebiszits vom 11. September 1983 war notwendig geworden, nachdem das Bundesgericht Ende 1988 festgestellt hatte, dass die verdeckte finanzielle Unterstützung Berntreuer durch die Kantonsregierung unzulässig gewesen sei. Unmittelbar nach diesem Entscheid hatten sich Delegationen der Regierungen Berns und Basel-Lands sowie des Laufentaler Bezirksrates auf ein rasches Vorgehen geeinigt und beschlossen, diesmal nur objektiv zu informieren und weder direkt noch indirekt in die Propagandakampagne einzugreifen. Obwohl sich die Behörden an diese Abmachung hielten, verlief die Kampagne wie beim ersten Plebiszit sehr animiert und teilweise auch gehässig. Es kam dabei auch zu Entgleisungen, so etwa, als einige Gewerbetreibende ihren Angestellten bei einem Ja zu Basel-Land einen bezahlten Feiertag versprachen und andere Arbeitgeber in einem Brief zur Nachahmung aufforderten.
Das Resultat fiel bei dieser zweiten Abstimmung äusserst knapp aus: bei einer Beteiligung von 93.6% entschied sich der Bezirk Laufen mit 4'652 zu 4'343 Stimmen (51.7%:48.3%) für einen Kantonswechsel. Kommentatoren erklärten den Umschwung einerseits mit den Negativwirkungen der Aufdeckung der früheren Praktiken der Berner Regierung und andererseits mit der in den letzten Jahren verstärkten Zuwanderung von Einwohnern, welche in der Agglomeration Basel arbeiten.

Regionale Volksabstimmung über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals 1989
Dossier: Kantonswechsel des Laufentals

Die von der jurassischen Regierung eingereichte Beschwerde gegen die Plebiszite von 1974, welche dazu geführt hatten, dass sich der neue Kanton nur aus den drei nördlichen Bezirken zusammensetzt, wurde vom Bundesgericht noch nicht behandelt. Die Kantonsregierung reichte eine zusätzliche Beschwerde gegen die Vermögensaufteilung ein: auch diese müsse nach dem Aufdecken der von der Berner Regierung geführten "schwarzen Kassen" revidiert werden. (Zur Vermögensaufteilung siehe auch hier.) In der Frage der umstrittenen Kantonszugehörigkeit der Gemeinden Vellerat (BE) und Ederswiler (JU) wurde bekannt, dass das EJPD 1988 den beteiligten Kantonen einen Staatsvertrag über den Abtausch der beiden Orte vorgeschlagen hatte. Diese Lösung entspräche dem von der Berner Regierung bereits früher gemachten, aber von den jurassischen Behörden und der Gemeinde Vellerat stets abgelehnten Vorgehen.

Jurassische Beschwerde gegen die Vermögensaufteilung und Staatsvertrag bezüglich Vellerat (BE) und Ederswiler (JU)
Dossier: Jurassische Beschwerden gegen die Plebiszite von 1974/75
Dossier: Vellerat und Ederswiler