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Einer Motion des Ständerates Piero Marchesi (svp, TI), wonach der Grundsatz des Lebensmittelpunkts als zentrales Kriterium für die Erteilung oder Erneuerung einer Aufenthaltsbewilligung berücksichtigt werden soll, stimmte der Ständerat in der Wintersession 2022 stillschweigend zu. Bundesrat und Nationalrat hatten sich bereits zuvor für den Vorstoss ausgesprochen.

Grundsatz des Lebensmittelpunkts bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen berücksichtigen (Mo. 21.4076)

Auch nachdem sich ihre Schwesterkommission dagegen ausgesprochen hatte, wollte die SPK-NR im Oktober 2022 mehrheitlich an ihrer parlamentarischen Initiative «Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation» festhalten. Dass die Bedingungen zu restriktiv und die Verwaltungshürden zu hoch seien, zeige sich darin, dass seit deren Einführung relativ wenige Angehörige der dritten Ausländergeneration von der erleichterten Einbürgerung Gebrauch gemacht hätten. Insbesondere der verlangte Ausbildungsnachweis und die Alterslimite von 25 Jahren müssten diskutiert werden; ein gesetzgeberisches Tätigwerden der Kommission sei daher gerechtfertigt. Eine Minderheit vertrat indes die Ansicht, dass die Einbürgerungskriterien nicht gelockert werden sollten, und lehnte die Initiative ab. Das geringe Interesse belege nicht, dass die Hürden zu hoch seien; es gebe auch «ein Recht, sich nicht einbürgern zu lassen», argumentierte Minderheitsvertreterin Barbara Steinemann (svp, ZH). Der Nationalrat folgte in der Wintersession 2022 mit 117 zu 73 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem Antrag der Kommissionsmehrheit und gab der Initiative Folge. Dagegen stimmten neben der geschlossenen SVP-Fraktion die Mehrheit der Mitte-Fraktion und zwei FDP-Vertreter.

Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (Pa.Iv. 22.404)

In einem Bericht soll der Bundesrat der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen. So verlangte es der Ständerat mit der stillschweigenden Überweisung eines Postulats seiner SPK im Herbst 2022. Der Bundesrat hatte es in seiner Stellungnahme als erstrebenswert erachtet, die Datenlage hierzu zu verbessern, und das Postulat zur Annahme beantragt. Der Bericht soll unter anderem aufzeigen, welche Personen der zweiten Ausländergeneration ein Einbürgerungsgesuch stellen und welche nicht, aus welchen Gründen die Gesuchstellung erfolgt bzw. darauf verzichtet wird, aus welchen Gründen solche Gesuche abgelehnt werden, wie hoch die Kosten dafür sind und welche Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen.

Der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen (Po. 22.3397)

In Form einer im Herbst 2020 eingereichten Motion verlangte die SVP-Fraktion unter anderem, dass Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, mit Ausnahme der Notfallversorgung, von der Sozialversicherungspflicht ausgeschlossen werden. In der Sommersession 2022 befand der Nationalrat über die Vorlage. Justizministerin Karin Keller-Sutter führte aus, dass im neuen Bericht des Bundesrates zur «Gesamthaften Prüfung der Problematik der Sans-Papiers» aufgezeigt werde, dass ein Ausschluss der Sans-Papiers von der Sozialversicherungspflicht auf Grund von völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht möglich sei. Der Nationalrat lehnte die Vorlage in der Folge mit 135 zu 53 Stimmen (0 Enthaltungen) deutlich ab, wobei alle 53 befürwortenden Stimmen aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion stammten.

Für eine kohärente Praxis bei illegalen Einwanderern (Sans-Papiers) (Mo. 20.3987)

Nachdem der Bundesrat seinen Bericht zu Ursachen von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld vorgelegt hatte, schrieb der Nationalrat ein Postulat Graf (gp, BL), das die Erstellung eines solchen Berichts gefordert hatte, in der Sommersession 2022 im Rahmen seiner Beratung des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2021 als erfüllt ab.

Postulat fordert Bericht zu Ursachen von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld (Po. 19.3618)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

In der Sommersession 2022 setzte sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative Aeschi (svp, ZG) zur Erhebung der Nationalität der stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten in Schweizer Krankenhäusern auseinander. Andreas Glarner (svp, AG) erklärte für die Minderheit der SGK-NR, dass die Bevölkerung, welche für «diese ganze Geschichte» aufkommen müsse, ein Anrecht darauf habe zu wissen, wer hospitalisiert werde und «allenfalls überdurchschnittliche Leistungen» beanspruche. Die Erhebung der Spitäler basierten auf Selbstdeklarationen. In Zukunft sollen die Angaben jedoch geprüft und systematisch angegangen werden. Weiter stellte Glarner die Frage, was denn gegen das Anliegen spreche und ob man etwa «unangenehme Wahrheiten» fürchte. Für die Kommissionsmehrheit ergriff Jörg Mäder (glp, ZH) das Wort. Er bestätigte zwar unter anderem, dass die Nationalitätsangaben in erster Linie Selbstdeklarationen seien, und wies auf Unterschiede in der Datenerhebung zwischen den Spitälern hin. Dennoch sei die SGK-NR der Auffassung, dass die Erhebungsmethodik angebracht sei. Denn eine strengere Reglementierung gehe mit einem grösseren administrativen Aufwand einher, welche mit dem bestenfalls minimalen Erkenntnisgewinn nicht aufgewogen werden könne. Bestehe zudem wirklich das Interesse, Erkenntnisse bezüglich Hospitalisierung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu erlangen, müssten neben der Nationalität weitere Variablen wie beispielsweise der soziodemografische Status erfasst werden. Mit 136 zu 50 Stimmen sprach sich die grosse Kammer gegen Folgegeben aus.

Erhebung der Nationalität von stationären Patienten in Schweizer Spitälern (Pa.Iv. 20.495)

Bei Anhörungen im Herbst 2021 stellte die SPK-NR fest, dass die 2017 von der Stimmbevölkerung angenommene Einbürgerungsregelung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation ihr Ziel nicht erreicht habe, nämlich die Einbürgerung für jene Personen wirklich zu erleichtern. Verschiedene Hürden erschwerten den Zugang zum erleichterten Verfahren, weshalb die Kommission im Januar 2022 mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung eine parlamentarische Initiative beschloss, um den Zugang zu erleichtern und unnötige administrative Hürden zu beseitigen. Ihre Schwesterkommission lehnte die parlamentarische Initiative im Mai 2022 jedoch mit 5 zu 4 Stimmen ab. Vier Jahre nach Inkrafttreten sei es zu früh für eine Revision, argumentierte sie. Ausserdem müsste mehr über die Gründe bekannt sein, weshalb Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation auf ein Einbürgerungsgesuch verzichten, merkte die SPK-SR weiter an.

Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (Pa.Iv. 22.404)

Ende März 2022 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht «Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht – Ein PACS nach Schweizer Art?» in Erfüllung der Postulate Po. 15.3431, Po. 15.4082 und Po. 18.3234.

Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht (Po. 18.3234)
Dossier: Ein Pacs nach Schweizer Art?

An der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Verbands für Seniorenfragen (SVS) im März 2022 wurde Rudolf Joder zum neuen Präsidenten gewählt. Joder, der früher Präsident der Berner SVP-Kantonalpartei und Nationalratsmitglied gewesen war, folgte im Verbandspräsidium auf Karl Vögeli.
Der SVS vereint als Dachorganisation lokale, regionale und kantonale Senioren- und Rentnerverbände sowie gesamtschweizerisch tätige Pensioniertenvereinigungen, die im Frühling 2022 insgesamt rund 40’000 Mitglieder zählten. Statutarischer Zweck des Verbands ist die Förderung der Lebensqualität, der Interessen und der Würde der älteren Menschen in der Schweiz. Zusammen mit der Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS) bildet er seit 2001 den Schweizerischen Seniorenrat (SSR).

Rudolf Joder neuer Präsident des Schweizerischen Verbands für Seniorenfragen

Im Rahmen der Sommersession 2022 beschäftigte sich der Ständerat mit der Motion des ehemaligen Nationalrats Giovanni Merlini (fdp, TI), die den Bundesrat beauftragen wollte, die Verordnung über die schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit (VEP) dahingehend zu ändern, dass die Nichteinhaltung des Meldeverfahrens durch selbständige Schweizer Dienstleistungserbringende oder Schweizer Arbeitgebende mit einer Verwaltungsstrafe und nicht mit einer Busse sanktioniert wird. Kommissionssprecher Stefan Engler (mitte, GR) erklärte, dass die WAK-SR einstimmig beantrage, die Motion abzulehnen. Der in der Motion vorgeschlagene Lösungsweg zur Harmonisierung der Sanktionsverfahren über eine Verordnungsänderung sei nicht gangbar, so die Kommission: Um das Anliegen der Motion umzusetzen, wäre eine Anpassung des AIG nötig, was auch bereits der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme zur Motion betont hatte. Der Ständerat lehnte die Motion daraufhin stillschweigend ab.

Motion "Meldepflicht nach dem Entsendegesetz und nach der VEP. Sanktionsverfahren bei Verstössen vereinheitlichen"

Piero Marchesi (svp, TI) störte sich daran, dass das Bundesgericht in zwei im Jahr 2020 gefällten Entscheiden geurteilt hatte, dass die Verschiebung des Lebensmittelpunktes ins Ausland keinen ausreichenden Grund für den Entzug der Aufenthaltsbewilligung darstelle. Auch ein im September 2021 gefälltes Urteil verzichte darauf, den Lebensmittelpunkt als Kriterium für eine Aufenthaltsbewilligung zu nennen und setze stattdessen nur eine «minimale Präsenz» voraus, so der Tessiner Nationalrat. Aus diesem Grund verlangte er mit einer Motion, dass der Grundsatz des Lebensmittelpunkts ein zentrales Kriterium für die Erteilung oder Erneuerung einer Aufenthaltsbewilligung darstellen soll. Der Bundesrat anerkannte, dass die neue Rechtsprechung insbesondere dazu führe, dass die Aufenthaltsbewilligung von Personen, die ihren Sitz ins angrenzende Ausland verlegen und danach als Grenzgängerinnen und Grenzgänger in die Schweiz zur Arbeit pendeln, nicht mehr erlischt. Die sich «im Fluss» befindende Rechtsprechung könne durch die Motion beeinflusst werden, zeigte sich der Bundesrat überzeugt, und beantragte die Annahme der Motion. In der Frühjahrssession 2022 kam der Nationalrat diesem Antrag stillschweigend nach.

Grundsatz des Lebensmittelpunkts bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen berücksichtigen (Mo. 21.4076)

Im März 2022 wurde der parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) zur Ungültigerklärung von Ehen mit Minderjährigen im Nationalrat auf Antrag der RK-NR ohne Gegenstimme Folge gegeben. Wiederum liegt das Zepter nun bei der RK-SR, die die parlamentarische Initiative im Februar 2021 abgelehnt hatte, um eine Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates abzuwarten.

Keine Anerkennung von Kinder- und Minderjährigenehen in der Schweiz (Pa. Iv. 18.467)

Anfang Mai 2020 lancierte Nationalrätin Sibel Arslan (basta, BS) eine Motion zum Schutze des Aufenthaltsstatus und der Einbürgerungen während der Corona-Pandemie. Demnach sollten durch die Pandemie verursachte Verschuldung oder Sozialhilfebezüge weder den Aufenthaltsstatus, noch potenzielle Familiennachzüge oder Einbürgerungen der Betroffenen behindern. Denn ausländische Menschen sollten in der Schweiz nicht aufgrund des Kriteriums der «wirtschaftlichen Integration» während der Coronakrise zusätzlich bestraft werden.
Anfang März 2022 entschloss sich die Motionärin, ihren Vorstoss angesichts der Ukrainekrise zurückzuziehen, unter anderem aufgrund eines in ihren Worten «widerlichen» NZZ-Artikels, der die aus der Ukraine geflohenen Personen als «echte» Flüchtende bezeichnet habe. Sie habe «keine Kraft [...] für weitere solche Erklärungen hier im Parlament», nehme aber den Verweis des Bundesrates auf Einzelfallabklärungen und das Verhältnismässigkeitsprinzip sowie auf die Ermutigung an die Kantone, ihren Ermessensspielraum während der Covid-19-Krise auszuschöpfen, zur Kenntnis.

Corona-Krise darf Aufenthaltsstatus und Einbürgerungen nicht gefährden (Mo. 20.3406)

«Ausbeuterische Arbeitsverhältnisse sind in einigen Branchen zur geduldeten und lukrativen Realität geworden», konstatierte Nationalrätin Marianne Streiff-Feller (evp, BE). Sie begründete damit ihre im Sommer 2020 eingereichte Motion zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs um einen Tatbestand der Arbeitsausbeutung. Viele Ausbeutungssituationen würden von den geltenden rechtlichen Instrumenten nicht erfasst, argumentierte sie, da etwa der Tatbestand des Menschenhandels nicht greife, wenn Menschen aus wirtschaftlicher Not heraus «freiwillig» – und nicht weil sie dazu gezwungen werden – unter prekären Arbeitsbedingungen arbeiteten. Nach Ansicht des Bundesrates erfasse das geltende Strafrecht die Arbeitsausbeutung jedoch hinreichend, weshalb er die Ablehnung der Motion beantragte. So könnten neben dem Menschenhandel je nach Fall auch die Straftatbestände der Körperverletzung, der Gefährdung des Lebens, der Drohung, der Nötigung oder Freiheitsberaubung, des Betrugs und des Wuchers sowie Schutzbestimmungen für Arbeitnehmende aus dem Arbeitsgesetz und dem Entsendegesetz anwendbar sein, erläuterte Bundesrätin Karin Keller-Sutter in der Frühjahrssession 2022 im Nationalratsplenum. Sie wies weiter darauf hin, dass der Nachfolge-NAP nach der Auswertung des zweiten Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel einen Fokus auf die Ausbeutung der Arbeitskraft legen werde. Mit 101 zu 80 Stimmen bei 8 Enthaltungen nahm der Erstrat die Motion gegen die Opposition aus den Fraktionen der SVP- und der FDP-Fraktion an.

Arbeitsausbeutung als Straftatbestand (Mo. 20.3630)

Das BFS publizierte im Februar 2022 eine Studie zu den Bildungsverläufen von jungen Erwachsenen. Es hatte dazu im Jahr 2020 die Bildungsabschlüsse aller damals 25-Jährigen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz lebten, analysiert. In der Studie wurde dargelegt, dass 91.4 Prozent dieser rund 82'500 jungen Erwachsenen einen Abschluss auf der Sekundarstufe II – also im Wesentlichen eine eidgenössisch anerkannte Maturität oder eine berufliche Grundbildung (Lehre) – erreicht hatten. Wichtige Faktoren, die einen Einfluss darauf haben, ob eine Person diese Zertifizierung erlangt hat oder nicht, sind gemäss Studie die Aufenthaltsdauer in der Schweiz, der Bildungsverlauf in der obligatorischen Schule sowie das Bildungsniveau der Eltern. So hatten von den im Ausland geborenen 25-Jährigen, die aber kurz nach der Geburt in die Schweiz gekommen sind, 84.2 Prozent eine Zertifizierung auf der Sekundarstufe II gegenüber 77 Prozent der im Alter von 12 bis 15 Jahren in die Schweiz gezogenen Jugendlichen. Im Hinblick auf den Bildungsverlauf zeigte sich, dass insbesondere Jugendliche, die ein Jahr der obligatorischen Schulzeit wiederholen mussten, im Vergleich zu den anderen Jugendlichen grössere Schwierigkeiten hatten, einen Abschluss auf der Sekundarstufe II zu erlangen. Schliesslich erreichten lediglich 84.5 Prozent der Jugendlichen, deren Eltern über keine nachobligatorische Ausbildung verfügten, eine Zertifizierung auf der Sekundarstufe II; dies im Gegensatz zu 95.2 Prozent der Jugendlichen, bei denen mindestens ein Elternteil einen Tertiärabschluss erlangt hatte.

Soziale Herkunft, Aufenthaltsdauer und Bildungsverlauf beeinflussen stark die Zertifizierung auf Sekundarstufe II

Ende Februar 2022 kündigte der Genfer Regierungsrat ein Pilotprojekt an, das zum Ziel hat, Mieterinnen und Mietern in Zahlungsschwierigkeiten finanziell zu unterstützen, so dass sie ihre Mietwohnung behalten können. Das «Domos» getaufte Projekt richtet sich laut dem Regierungsrat hauptsächlich an Personen der «unteren Mittelschicht», also Menschen, die zu reich sind, um Sozialhilfe zu erhalten, aber zu arm, um plötzlich sinkende Einkommen abzufedern. Vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten, ausgelöst etwa durch die Coronavirus-Pandemie, Trennung oder Arbeitslosigkeit, sollen für diese Menschen durch rasche und unkomplizierte finanzielle Zuschüsse ausgeglichen werden, so dass ihnen nicht der Mietvertrag gekündigt wird.
Der Regierungsrat begründete das Projekt mit aus der Pandemie gezogenen Lehren. Erstens habe man gemerkt, dass die existierenden Systeme der sozialen Sicherheit nicht auf plötzliche Einkommensausfälle ausgerichtet seien. Zweitens könnten gerade im Wohnbereich solche Ausfälle schnell drastische Folgen haben. Zusammen mit Partnerorganisationen aus dem Immobilien- und Sozialbereich – die Union suisse des professionnels de l'immobilier (USPI Genève), die Chambre genevoise immobilière (CGI), der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MV) und das Hospice général – stellte der Kanton deshalb Domos auf die Beine. Hauptverantwortlich für die Prüfung von Anträgen soll das Hospice général sein, das bei einem positiven Entscheid Geld aus einem privaten Fonds nehmen und rasch als Zuschuss an die betroffenen Personen überweisen soll. Laut den beteiligten Organisationen sei das Projekt eine win-win-Lösung, die für alle Beteiligten Vorteile habe: Die Mieterinnen und Mieter könnten in schwierigen Zeiten in ihren Wohnungen bleiben, die Verwaltungen bekämen ihre Mieten, hätten Stabilität und müssten keinen administrativen Aufwand betreiben. Für den Kanton habe das Projekt den Vorteil, dass dadurch die Warteliste für Sozialwohnungen nicht noch stärker anwachsen würde. Das Pilotprojekt ist anfänglich für zwei Jahre geplant. Der Regierungsrat schätzt, dass Domos etwa 350 Personen pro Jahr helfen werde.

Genfer Pilotprojekt «Domos»

Am 13. Februar 2022 beschloss die Genfer Stimmbevölkerung, den Zugang zu Sozialwohnungen zu erschweren. Konkret haben mit der Änderung nur noch Personen, die mindestens vier der letzten acht Jahre im Kanton Genf gewohnt haben, Zugang zu einer der knapp 20'000 Genfer Sozialwohnungen. Bisher lag diese Frist bei zwei Jahren Aufenthalt innerhalb der letzten fünf Jahre. Wie die Zeitung Tribune de Genève berichtete, seien aktuell rund 7'300 Personen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung, wobei rund 90 Prozent der Bewerbenden das Vierjahreskriterium erfüllen dürften.
Die Änderung ging auf eine vom MCG im Genfer Grossen Rat angestossene und von rechten Parteien mitgetragene Gesetzesänderung zurück. Der MCG begründete sein Anliegen damit, dass es nicht fair sei, dass jemand nach bereits 24 Monaten Aufenthalt Zugang zu einer Sozialwohnung bekomme. Dieser Umstand habe Menschen in prekären Situationen von ausserhalb des Kantons angezogen und dazu geführt, dass Genferinnen und Genfer keine Wohnung finden könnten und gezwungen seien, Genf Richtung Frankreich oder den Kanton Waadt zu verlassen. Die Gesetzesänderung war im Juli 2021 vom Parlament beschlossen worden, wobei anschliessend linke Parteien, Gewerkschaften und Mietverbände das Referendum ergriffen hatten. Die linken Parteien, die sich gegen die Anpassung ausgesprochen hatten, beschrieben das Projekt als «diskriminierend und unsozial» und monierten, dass es nichts am eigentlichen Problem ändere: dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Genf. Ausserdem kritisierten sie die Vorlage für ihren «spaltenden und rein propagandistischen» Charakter. Eine knappe Mehrheit von 50.7 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sprach sich für die Änderung aus. Die Stimmbeteiligung lag bei 54.0 Prozent.

Erschwerter Zugang zu Sozialwohnungen im Kanton Genf

Im Februar 2022 bekräftigte die RK-NR ihren Entscheid, einer parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) zur Ungültigerklärung von Ehen mit Minderjährigen Folge zu geben. Sie fällte diesen Entscheid einstimmig und im Wissen um den mittlerweile vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Entwurf zur Verbesserung des Schutzes von minderjährig verheirateten Personen. Die Kommission brachte damit ihren Willen zum Ausdruck, das Anliegen der parlamentarischen Initiative mit dem laufenden Gesetzgebungsprojekt zu koordinieren.

Keine Anerkennung von Kinder- und Minderjährigenehen in der Schweiz (Pa. Iv. 18.467)

Thomas Aeschi (svp, ZG) wollte mittels parlamentarischer Initiative erreichen, dass in Schweizer Krankenhäusern künftig die Nationalität von stationären Patientinnen und Patienten erfasst werden soll. Der Initiant begründete seinen Vorstoss mit Argumenten der Transparenz und der Verfügbarkeit statistischer Daten. Im Kontext der Covid-19-Pandemie hätten schätzungsweise um die 40 Prozent der Neuangesteckten einen «fremdsprachigen Hintergrund» oder kämen aus «einem entsprechenden Umfeld». Der Bund sei jedoch nicht im Besitz von Angaben zur Nationalität von hospitalisierten Personen mit Covid-19. Die SGK-NR behandelte das Geschäft im Januar und Februar 2022 und entschloss sich mit 15 zu 7 Stimmen gegen Folgegeben. Die Kommissionsmehrheit sah keinen Mehrwert in der parlamentarischen Initiative. In Schweizer Spitälern werde die Nationalität der Patientenschaft bereits erfasst. Zudem erhebe das BAG Daten von mit Covid-19 angesteckten Personen – darunter fielen auch deren Nationalität und ein allfälliger Spitalaufenthalt im Zusammenhang mit der Infizierung. Eine Kommissionsminderheit rund um Andreas Glarner (svp, AG) war indes der Auffassung, dass es nötig sei, dem Thema nachzugehen. Unter anderem sei problematisch, dass bei einer Doppelbürgerschaft nicht konkretisiert werde, welche Nationalität erhoben werde.

Erhebung der Nationalität von stationären Patienten in Schweizer Spitälern (Pa.Iv. 20.495)

Mit 21 zu 2 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) beschloss die SPK-NR im November 2021, eine parlamentarische Initiative einzureichen mit dem Ziel, ausländische Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen. Nach Auflösung der Ehe- oder Familiengemeinschaft haben Opfer von häuslicher Gewalt auch bei Nichterfüllen anderer Kriterien bereits heute Anrecht auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Konkret soll mittels Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) nun erreicht werden, dass es für betroffene Personen einfacher wird, den Nachweis zu erbringen, dass sie Opfer häuslicher Gewalt sind. Die geplante Gesetzesanpassung soll somit bewirken, dass Personen nicht aus Angst vor Verlust der Aufenthaltsbewilligung beim gewalttätigen Ehepartner bleiben, nur weil sie den Nachweis von häuslicher Gewalt nicht erbringen können. Mit 8 zu 3 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gab die SPK-SR der Initiative im Januar 2022 ebenfalls Folge.

Besserer Schutz für ausländische Opfer von häuslicher Gewalt (Pa.Iv. 21.504)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Mittels Motion forderte Ständerätin Lisa Mazzone (gp, GE) eine Änderung der BV, sodass neben ausländischen Personen der dritten Generation auch Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation erleichtert eingebürgert werden können. Die zweite Generation habe aufgrund der Geburt oder dem Aufwachsen in der Schweiz eine Beziehung sowie ein Zugehörigkeitsgefühl zur Schweiz entwickelt und erfülle damit die selben Voraussetzungen wie die Menschen der dritten Generation. In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Eine erleichterte Einbürgerung für die zweite Generation gemäss BV bedeutete, dass diese Kompetenz neu auf Bundesebene angesiedelt würde, und damit ein weiterer Bedeutungsverlust für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Die unteren Staatsebenen könnten in diesem Fall nur noch über die Einbürgerung der ersten Generation verfügen, so der Bundesrat. Infolge eines Ordnungsantrags von FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR) in der Wintersession 2021 wurde der Vorstoss der SPK-SR zur Vorberatung zugewiesen.

Am 17. März 2023 wurde die Motion schliesslich abgeschrieben, da die Zweijahresfrist ohne abschliessende Behandlung in Rat verstrichen war.

Die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation erleichtern (Mo. 21.3112)

In Erfüllung eines Postulats Graf (gp, BL) präsentierte der Bundesrat im Dezember 2021 seinen Bericht zu Ursachen von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld sowie zu Massnahmen zu deren Verhinderung. Dem Bericht lagen von der Universität St. Gallen im Auftrag des EBG ausgewertete Daten zu Ursachen von Homiziden innerhalb der Partnerschaft vor. Gemäss diesen Auswertungen sind die Opfer in neun von zehn Fällen weiblich. Die Studie eruierte verschiedene Risikofaktoren für Tötungsdelikte im häuslichen Umfeld, namentlich eine Trennung und die vorhergehende Ausübung von häuslicher Gewalt – inklusive Stalking –, Alkohol- und Drogenkonsum, Schusswaffenbesitz, finanzielle Schwierigkeiten oder auch «kulturell geprägte Vorstellungen über Geschlechterrollen mit einem Besitzanspruch sowie Macht- und Kontrollverhalten seitens des Mannes». Gerade im häuslichen Bereich bestehe Handlungsbedarf für Präventions- und Schutzmassnahmen, da die Tötungsdelikte dort im Gegensatz zu denjenigen ausserhalb der Partnerschaft über die Zeit nicht abgenommen hätten. Die sieben von den Autorinnen und Autoren im Bericht festgehaltenen Empfehlungen zielen unter anderem darauf ab, sowohl gewaltbetroffene als auch gewaltausübende Personen während der Trennung besser professionell zu betreuen, Schusswaffen schwieriger erhältlich zu machen und die Wirksamkeit von Präventionsinstrumenten stärker zu erforschen.
Aufgrund des Berichts beschloss der Bundesrat sechs Massnahmen: Erstens sollen fedpol und das VBS die Herkunft der für Homizide verwendeten Waffen erforschen, damit basierend auf diesen Grundlagen weitere Massnahmen zur Einschränkung des missbräuchlichen Waffengebrauchs beschlossen werden können. Zweitens soll zur Prävention von Tötungsdelikten erforscht werden, «mit welchen Massnahmen in der Schweiz auf gewaltbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen eingewirkt werden kann». Drittens sollen Fachpersonen aus der Medizin, Psychiatrie, der Suchtberatung und dem sozialen Bereich sensibilisiert und Hilfsangebote verstärkt werden. Ebenfalls sollen – viertens – solche Hilfsangebote besser koordiniert und besser vermittelbar werden. Da etwas mehr als ein Viertel der Tötungsdelikte in der Partnerschaft mit dem Suizid des Täters oder der Täterin enden, soll fünftens diese Kategorie von Fällen verstärkt untersucht werden. Sechstens soll das SEM prüfen, wie Migrantinnen und Migranten besser über häusliche Gewalt und die für diesen Fall zur Verfügung stehenden Hilfsangebote informiert werden können.

Nach Kenntnisnahme des Berichts beschloss die WBK-NR mit 16 zu 7 Stimmen die Lancierung einer Kommissionsmotion, um regelmässige Präventionskampagnen gegen häusliche, geschlechterbezogene und sexuelle Gewalt in der ganzen Schweiz durchzuführen. Der Bundesrat stand diesem Anliegen positiv gegenüber. Ähnliche Anliegen verfolgten drei unmittelbar nach Publikation des Berichts von Nationalrätinnen unterschiedlicher politischer Lager eingereichte Motionen.

Postulat fordert Bericht zu Ursachen von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld (Po. 19.3618)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Die Mehrheit der SGK-SR sah bei ihrer Vorberatung der Motion zu den Ersatzleistungen für befristete Drittbetreuungskosten durch den krankheits- oder unfallbedingten Ausfall von Betreuungspersonen «keinen Handlungsbedarf auf Ebene des Bundes». Zwar sei diese Problematik in der Tat nicht geregelt, eine entsprechende bedarfsorientierte Notfallhilfe liege jedoch in der Verantwortung der Kantone. Die Kommissionsminderheit verwies hingegen auf mögliche Notsituationen, weshalb die Problemstellung geprüft werden solle. Nach ausführlichen Wortmeldungen sprach sich der Ständerat in der Sommersession 2021 äusserst knapp mit 21 zu 20 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen die Annahme der Motion aus, womit diese Problematik weiterhin ungeregelt bleibt.

Ersatzleistungen für befristete Drittbetreuungskosten infolge krankheits- oder unfallbedingter Unfähigkeit zur Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen

In der Sommersession 2021 schrieben die eidgenössischen Räte die beiden gleichlautenden Motionen ihrer Rechtskommissionen «Gerechtigkeit für Verdingkinder» (Mo. 19.3971 und 19.3973) ab. Deren Forderung, den ehemaligen Verdingkindern die Genugtuung ohne Anrechnung an die Ergänzungsleistungen auszubezahlen, war mit der parlamentarischen Initiative 19.476 inzwischen erfüllt worden.

Gerechtigkeit für Verdingkinder: Gewährleistung der Ergänzungsleistungen (Mo. 19.3971 und 19.3973, Pa.Iv. 19.476)
Dossier: Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen

Im Mai 2020 reichte Marco Chiesa (svp, TI) zwei parlamentarische Initiativen für Änderungen der Pauschalbesteuerung ein, nachdem er sich bereits im Jahr 2019 mit zwei Motionen dieses Themas angenommen hatte. In seiner ersten Initiative (Pa.Iv. 20.421) wollte er Besteuerung nach dem Aufwand, also die sogenannte Pauschalbesteuerung, zukünftig auch ausländischen Personen ermöglichen, die in der Schweiz erwerbstätig sind – bisher war sie auf in der Schweiz nicht erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer beschränkt. Dabei solle das in der Schweiz erworbene Nettoeinkommen separat besteuert werden.
Mit seiner zweiten parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 20.422) beabsichtigte er, auch mit Schweizerinnen oder Schweizern verheirateten Ausländern oder Ausländerinnen Zugang zur Pauschalbesteuerung zu gewähren – bisher durfte bei einer Besteuerung nach dem Aufwand keiner der Ehegatten die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. Dabei sollten die Übergangsbestimmungen der Revision von 2012, die bis Ende 2020 in Kraft sind, weiterhin gelten, damit die ausländischen Ehegatten ihr Recht auf Besteuerung nach dem Aufwand nicht verlieren würden.
Andere Länder, beispielsweise Italien, hätten attraktivere Pauschalbesteuerungsregeln als die Schweiz, begründete Chiesa seine zwei Vorstösse. Unter anderem kenne gerade Italien eben auch eine Besteuerung nach dem Aufwand bei in Italien Erwerbstätigen. Folglich müsse hier die Schweiz nachziehen, um diesbezüglich wettbewerbsfähig zu bleiben, zumal sie mit der Besteuerung nach dem Aufwand «nicht zu vernachlässigende Steuereinnahmen» generiere.
Mitte April 2021 beriet die WAK-SR die beiden Initiativen und entschied mit 10 zu 2 Stimmen gegen Folgegeben. Die Akzeptanz für eine Anpassung der Regelungen der Pauschalbesteuerung in der Bevölkerung sei gering, überdies könnten die Vorstösse nur geringes zusätzliches Steuersubstrat generieren.
In der Sommersession 2021 zog der Initiant seinen Vorstoss ohne Begründung zurück.

Änderungen an der Pauschalbesteuerung (Pa.Iv. 20.421 und Pa.Iv. 20.422)