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Im Juni 2017 hatte Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) unter dem Titel «Tschüss Roaming-Insel Schweiz» nicht nur eine parlamentarische Initiative, sondern auch eine Motion eingereicht. Während die parlamentarische Initiative eine Regulierung der Roamingkosten vorsah, forderte die Motion gleich die Abschaffung der Roaming-Zuschläge, und zwar für Schweizerinnen und Schweizer in der EU ebenso wie für EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz. Während die Regulierung der Roamingkosten Eingang in die Revision des Fernmeldegesetzes fand, blieb die Motion zur Abschaffung der Roaming-Gebühren einstweilen unbehandelt. Die Motionärin hielt auch nach dem Abschluss der Revision des Fernmeldegesetzes an ihrer Motion fest, so dass diese im Juni 2019 in den Nationalrat kam.
Bundesrätin Sommaruga erinnerte im Ratsplenum an die politische «Grosswetterlage», in der zur Zeit ein bilateraler Vertrag mit der EU kaum möglich sei. Sie sei sich auch sicher, dass ihre Vorgängerin die Roaming-Gebühren längst abgeschafft hätte, wenn es einen «Zauberstab» gäbe, um dies zu tun. Weil das politisch Mögliche in der Revision des Fernmeldegesetzes umgesetzt worden sei, bat die Bundesrätin um Ablehnung. Der Rat folgte diesem Antrag, die Motion wurde mit 99 zu 78 Stimmen (bei 14 Enthaltungen) abgelehnt.

«Tschüss Roaming-Insel Schweiz»

Afin de défendre les consommateurs suisses face aux tromperies, Jacques-André Maire (ps, NE) a repris une motion déposée par Jean-François Steiert (ps, FR). Cette motion cible l’utilisation de numéros de téléphone suisse par des entreprises qui n’ont des activités économiques qu’à l’étranger. Selon la motion, cette pratique aurait pour objectif de tromper les consommateurs helvétiques.
Après adoption par la chambre du peuple, la motion a été examinée par la Commission des transports et des télécommunications du Conseil des États (CTT-CE). La commission propose, sans opposition, à sa chambre de rejeter la motion. En effet, elle estime que les objectifs de la motion ont été repris, dans la mesure du possible, dans la révision de la loi sur les télécommunications (LTC).
La chambre des cantons s’est alignée sur la CTT-CE. Elle rejette la motion à l’unanimité.

défendre les consommateurs suisses face aux tromperies

Eine Motion der KVF-SR wollte den Bundesrat verpflichten, die Verordnung zum Schutz vor nichtioniserender Strahlung (NISV) zu revidieren, um den Kollaps der Mobilfunknetze zu verhindern und den Anschluss an die Digitalisierung sicherzustellen. Die drastische Zunahme in der Auslastung der bestehenden Mobilfunkinfrastruktur der letzten Jahre sowie der erschwerte Bau von neuen Anlagen würden ein entschlossenes Handeln des Bundesrates unumgänglich machen. Die NISV sei zu lockern, damit die Schweiz auch in der nächsten Mobilfunkgeneration wettbewerbsfähig bleibe und die Digitalisierung bewältigen könne.
Eine Kommissionsminderheit Häberli-Koller (cvp, TG) beantragte die Ablehnung der Motion, der Bundesrat empfahl sie zur Annahme. In seinem Antrag wies der Bundesrat auf die Motion 16.3007 der KVF-NR hin, welche ebenfalls eine Anpassung der NISV zum Ziel hatte und deren Annahme er ebenfalls empfohlen hatte, die aber vom Ständerat abgelehnt worden war. Im Ständerat, der im März 2018 über die Motion debattierte, gab es denn auch Stimmen, die sich daran störten, nach nur etwas mehr als einem Jahr bereits wieder auf einen Entscheid zurückzukommen. Neben der Kritik, dass noch keine abschliessenden Erkenntnisse zu gesundheitlichen Folgen vorlägen, wurde moniert, eine Erhöhung der Grenzwerte für die grossen Mobilfunkanlagen wäre keine nachhaltige Lösung, da die Kapazitäten einige Jahre später bereits wieder zu klein wären. Vielmehr seien dezentrale, aber verbundene Netze am zukunftstauglichsten. Dem wurde entgegengehalten, die Einführung von 5G, der Mobilfunktechnologie der fünften Generation, sei ebenso notwendig wie unausweichlich, und die Kapazitätserhöhungen bestehender Mobilfunkanlagen seien dazu der nachhaltigste Weg. Wie schon in der Wintersession 2016 fiel auch diesmal der Entscheid sehr knapp aus: Mit 21 zu 22 Stimmen (2 Enthaltungen) wurde die Motion abgelehnt.

Den Kollaps der Mobilfunknetze verhindern und den Anschluss an die Digitalisierung sicherstellen (Mo. 18.3006)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Die Motion Derder (fdp, VD) zur verstärkten Führung der Strategie Digitale Schweiz wurde im Februar 2018 im Ständerat stillschweigend abgelehnt. Zuvor hatte Bundesrätin Sommaruga dargelegt, die Digitalisierungsprozesse würden dezentral, aber koordiniert geführt, weshalb es keinen Sinn mache, ein weiteres Gremium zu schaffen.

Führung der Strategie Digitale Schweiz verstärken

Die KVF-SR empfahl ihrem Rat im Januar 2018, die vom Nationalrat angenommene Motion Gschwind (cvp, JU) zur Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz abzulehnen. Die Kommission sah eine steuerliche Befreiung von Investitionen der Telekommunikationsnetzbetreiber als falschen Weg. Ende Februar 2018 wiederholte Bundesrat Maurer vor dem Ständerat, was er schon im Plenum des Nationalrates zu diesem Geschäft gesagt hatte, und bat erneut um Ablehnung. Der Ständerat folgte seiner Kommission und dem Antrag des Bundesrates diskussionslos.

Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz

Mit einer Motion verlangte Nationalrat Derder (fdp, VD) eine verstärkte Führung der Strategie Digitale Schweiz. Der Motionär wünschte sich eine politische Steuerung, eine „wirkliche Führerschaft“, damit die Strategie Digitale Schweiz zu den erwünschten Ergebnissen führe. Bundesrätin Sommaruga bekräftigte im September 2017 vor dem Nationalrat, dass der Bundesrat Willens sei, der Digitalisierung höchste Aufmerksamkeit zu widmen. Die Bundesrätin bat im Plenum darum, die Motion abzulehnen, da die Schaffung einer neuen zuständigen Stelle nichts bringe: Die Digitalisierung fände in allen Bereichen statt, alle Departemente seien involviert. Der Nationalrat liess sich von den Worten der Justizministerin nicht überzeugen und nahm die Motion mit 100 zu 84 Stimmen (3 Enthaltungen) an.

Führung der Strategie Digitale Schweiz verstärken

Etant donné que le Conseil des Etats a validé le financement de 393 millions de francs requis pour le programme DaziT de modernisation et de numérisation de l'administration fédérale des douanes (AFD), les sénateurs ont estimé que la motion de Courten (svp/udc, BL) devenait superflue. La chambre des cantons a donc rejeté, à l'unanimité, la motion qui visait une réforme informatique des procédures douanières.

Coûts de réglementation. Accölörer l'informatisation des opérations douanières

Une motion reprise par Jacques-André Maire (sp/ps, NE) souhaite défendre les consommateurs suisses face aux tromperies menées par des entreprises étrangères qui possèdent un numéro de téléphone suisse. La motion charge le Conseil fédéral de, premièrement, prendre des mesures pour éviter que des entreprises qui ont leurs activités à l’étranger n’obtiennent un numéro suisse de la part des fournisseurs de télécommunications helvétiques, dans l’optique de harceler les consommateurs suisses, et deuxièmement, de faciliter les procédures pour que chaque citoyen puisse se protéger contre ces comportements indésirables. Selon le dépositaire, cette pratique de harcèlement téléphonique viole l’art.4, al.1, let.u de la loi fédérale contre la concurrence déloyale (LCD) car les entreprises qui utilisent ces stratégies commerciales exercent leurs activités économiques dans un pays tiers.
Pour sa part, le Conseil fédéral a précisé que le projet de consultation, dans le cadre de la révision de la loi sur les télécommunications (LTC), prenait déjà en compte cette problématique. En outre, il a mentionné le contexte international qui encadre tout débat sur la télécommunication. Ainsi, il propose d’attendre les recommandations de la Conférence européenne des administrations des postes de télécommunications avant d’envisager des pistes nationales. Par ailleurs, il a précisé que les nouvelles technologies comme le Voice over IP ou la falsification de numéro «spoofing» rendaient obsolètes les mesures proposées dans la motion. Lors du vote, le Conseil national a pris le contre-pied du Conseil fédéral et a soutenu la motion par 110 voix contre 76 et 6 abstentions. Les voix du "non" se sont élevées parmi les rangs de la droite, et plus précisément de l’UDC et du PLR.

défendre les consommateurs suisses face aux tromperies

Eine Motion Gschwind (cvp, JU) mit dem Titel ”Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz“ verlangte eine steuerliche Befreiung von Investitionen öffentlicher und privater Telekommunikationsnetzbetreiber, so dass auch in den Randregionen der Schweiz eine Hochbreitbandversorgung aufgebaut und gewährleistet werden könne. Obschon Bundesrat Maurer im Mai 2017 im Plenum des erstberatenden Nationalrat mahnte, derartige Fördermassnahmen würden oft zu Lösungen führen, die vom technologischen Fortschritt schnell obsolet gemacht würden, nahm der Nationalrat die Motion mit 101 zu 73 Stimmen (bei 16 Enthaltungen) an.

Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz

Une motion de Courten (svp/udc, BL) entend accélérer les projets de réforme informatique des procédures douanières de l'Administration fédérale des douanes (AFD). Le dépositaire a expliqué que les coûts de réglementation qui accompagnent les procédures douanières coûtent 500 millions de francs par an aux entreprises. Selon lui, il faudrait prioriser budgétairement les projets informatiques de l'AFD afin qu'ils ne soient pas ralentis financièrement.
Le Conseil fédéral a concédé que la charge administrative liée aux procédures douanières pesait négativement sur l'économie suisse. Ensuite, il a précisé qu'un site internet, pour régler les formalités douanières en ligne, était en cours de conception à la suite de l'acceptation de plusieurs motions. Néanmoins, il a rappelé que l'AFD étudiait actuellement la mise en place de son futur système informatique. Dès lors, il faudrait atteindre la fin de cette analyse avant de pouvoir solliciter des ressources supplémentaires. Le Conseil national a pris le contre-pied du Conseil fédéral. Il a adopté la motion par 130 voix contre 61.

Coûts de réglementation. Accölörer l'informatisation des opérations douanières

Mit ihrer Motion „Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen” forderte die KVF-NR den Bundesrat auf, die Erkenntnisse aus dem Bericht „Zukunftstaugliche Mobilfunknetze” (resultierend aus den Postulaten Noser 12.3580 und FDP-Liberale Fraktion 14.3149) umgehend umzusetzen. Es seien eine Revision der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) anzustossen, der Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel zu vereinfachen, ein NIS-Monitoring aufzubauen und die Finanzierung des Monitorings in der bevorstehenden Revision des Fernmeldegesetzes einzuplanen.
Eine Minderheit Hardegger (sp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion, die im Juni 2016 zusammen mit dem Postulat KVF-NR (16.3008) im Nationalrat behandelt wurde. Der Bundesrat begrüsste die in der Motion geforderten Schritte und beantragte die Annahme der Motion. Mit 96 zu 89 Stimmen bei 3 Enthaltungen nahm der Nationalrat die Motion an.
Im Dezember 2016 beriet der Ständerat über die Motion. Die KVF-SR beantragte die Annahme, eine Minderheit Häberli-Koller (cvp, TG) wollte die Motion ablehnen und berief sich in erster Linie auf die in der Bevölkerung verbreiteten Ängste vor der Strahlung, die vom Mobilfunknetz ausgeht. Viele Ständeratsmitglieder erwähnten in ihren Voten die Flut an Zuschriften von Menschen, die unter gesundheitlichen Problemen leiden, die sie der Strahlenbelastung zuschreiben. Bundesrätin Leuthard berief sich im Rat auf die WHO, die eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkantennen ausschliesse, und führte ins Feld, dass eine höhere Dichte an Antennen die Strahlungsbelastung sogar minimiere. Ihren Ausführungen zum Trotz lehnte der Ständerat die Motion ab – wenn auch sehr knapp mit 20 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Ausbau der Mobilfunkversorgung (Mo. 16.3007)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Nachdem der Ständerat die Motion Theiler (fdp, LU) zur Senkung der Richtfunkkonzessionsgebühren 2014 angenommen hatte, debattierte der Nationalrat im März 2015 über das Anliegen. Bundesrätin Leuthard vertrat im Rat die Ansicht, der Markt habe die Preise bestimmt. Sie habe zwar gestaunt über die grossen Summen, aber man könne nun nicht einfach „für einige Bereiche während des Spiels die Regeln ändern“. Der Bundesrat werde im Hinblick auf die nächste Auktion die Fernmeldegebührenverordnung als Ganzes überprüfen. Die Gebühren sollten für alle Technologien im gleichen Verhältnis stehen, weshalb die Motion Theiler, welche nur die Richtfunkkonzessionen betreffe, abgelehnt werden solle.
Der Nationalrat folgte jedoch der kleinen Kammer und nahm die Motion mit 111 zu 72 Stimmen (1 Enthaltung) an.

Richtfunkkonzessionsgebühren

Zwei im Jahr 2011 eingereichte Motionen zu den als zu hoch empfundenen Mobiltelefonie-Gebühren für Dienstleistungen von inländischen Anbietern im Ausland wurden im Berichtjahr von den Räten behandelt. Die fast gleichlautenden Motionen Wyss (sp, BE) und Fuchs (svp, BE) verlangen vom Bundesrat die Festlegung einer Preisobergrenze für die Mobiltelefonie-Gebühren, welche über Schweizer Anbieter im Ausland anfallen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates hat mit Blick auf den Handlungsbedarf und auf die technische Entwicklung ein Postulat (13.3009) eingereicht, welches den Bundesrat einlädt, bis Ende 2014 einen Bericht über die Entwicklung der Roaming-Gebühren zu verfassen. Dabei sollen folgende Punkte betrachtet werden: Preise beim Mobilfunkverkehr mit EU-Ländern und mit Nicht-EU-Ländern, die technologische Entwicklung, neue Gebührenmodelle sowie den Regelungsbedarf und die Regelungsmöglichkeiten des Bundes. Die Kommission empfahl, die Motionen Wyss und Fuchs zu sistieren und stattdessen das Postulat zu überweisen. Die Motion Wyss „Schluss mit überrissenen Handy-Gebühren im Ausland“ wurde am 19. März des Berichtjahrs vom Ständerat mit 22 zu 14 Stimmen bis Ende 2014 sistiert. Das Postulat der KVF-SR wurde am selben Tag überwiesen. Ebenfalls im März nahm der Nationalrat die Motion Fuchs (svp, BE) an: Bundesrätin Leuthard betonte in der Debatte die Freiheit des Marktes und den Umstand, dass technische Lösungen von den Anbietern gesucht und eingeführt würden, und beantragte deshalb die Ablehnung der Motion. Natalie Rickli (svp, ZH), welche die Motion nach Ausscheiden von Fuchs aus dem Parlament übernommen hatte, forderte hingegen, dass mit der Annahme der Motion der Druck auf die Telekomanbieter aufrechtzuerhalten sei, bis sich die Situation für die Schweizer Kunden tatsächlich gebessert habe. Der Nationalrat nahm die Motion mit 162 zu 12 Stimmen an, wobei die ablehnenden Stimmen grösstenteils der FDP-Fraktion angehörten. Der Ständerat verhandelte die Motion im Juni des Berichtjahrs und sistierte sie ebenfalls. Es wurde argumentiert, dass eine Preisregulierung durch die Schweiz im internationalen Markt nicht akzeptabel sei und dass technische Lösungen auf dem Weg zur Realisation seien. Gemäss dem Postulat der KVF des Ständerates werde der Bundesrat die Situation aufzeigen und durch die Sistierung könne die Forderung später wieder aufgenommen werden, falls dies notwendig sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass die inhaltlich ähnliche Motion Wyss bereits aus diesen Gründen sistiert worden sei. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation im September des Berichtjahrs und sistierte die Motion gemäss dem einstimmigen Antrag seiner KVF-NR [26].

Überrissene Mobiltelefonie-Gebühren im Ausland (11.3524 / 11.3472)

Zeitgemässe technische Vorschriften für die Arbeitsabläufe bei Notrufen fordert eine Motion des ehemaligen SVP-Nationalrats von Rotz (svp, OW), welche von Sebastian Frehner (svp, BS) übernommen worden war. Ziel des Vorstosses ist es, die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) an neue technische Möglichkeiten anzupassen. Dabei geht es um die Möglichkeit, Notrufe aus VoIP-Quellen (Internettelefonie) korrekt zu leiten und eine GPS-Ortung von Mobilfunkgeräten zu ermöglichen. Die Blaulichtorganisationen sollen damit auf möglichst umfassende Informationen zum Standort der Notrufabgabe zugreifen können. Überdies soll bei Überlastung einer Notrufzentrale die Weiterleitung des Notrufs an eine zweite, nahe gelegene Notrufzentrale möglich sein. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen und begründete dies damit, dass im Bakom bereits entsprechende Vorarbeiten im Gange seien und dass er bevorzuge, die technologieneutralen Formulierungen in der FDV so zu belassen. Im Nationalrat wurde die Motion im März des Berichtjahres aber deutlich gutgeheissen. Der Ständerat befasste sich in der Sommersession mit der Motion und stimmte einer Änderung seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) zu: Die Forderungen sollen unter Vorbehalt der technischen Entwicklung und unter Berücksichtigung internationaler Standards umgesetzt werden. Mit dieser Ergänzung zeigte sich Bundesrätin Leuthard (cvp) einverstanden. In der Folge stimmten beide Kammern dem Geschäft zu.

Zeitgemässe technische Vorschriften für Notrufe (Mo. 11.3352)
Dossier: Notrufe

Der Auftrag einer ursprünglich auch von der Frage nach der Verfügbarkeit von neuen Kommunikationstechnologien in peripheren Landesteilen motivierten parlamentarischen Initiative Maissen (cvp, GR) (03.465), eingereicht 2003, wurde von der KVF des Ständerates in eine Motion aufgenommen, welche im Parlament 2005 bzw. 2006 angenommen worden ist. Die Motion fordert eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung, welche nicht auf einzelne Sachbereiche beschränkt ist und auf abschliessende Aufzählung der betroffenen Gebiete verzichtet. Im Dezember 2011 hatte der Bundesrat den Bericht zur Motion eingereicht und beantragt, die Motion abzuschreiben. Der Bericht wurde im Juni des Berichtjahres im Nationalrat behandelt. Voten, welche den Mehrheitsantrag (Abschreibung der Motion) stützten, wiesen mehrfach darauf hin, dass der Zugang zur Grundversorgung allgemein in Artikel 43a Absatz 4 der Bundesverfassung garantiert und dass die Grundversorgung darüber hinaus im Kommunikations-, Verkehrs- und Post-/Fernmeldebereich in entsprechenden Gesetzen im Detail geregelt seien. Trotzdem stimmte eine Mehrheit (der Mitte-Links-Fraktionen sowie Teilen der SVP) schliesslich dem Minderheitsantrag Amherd (cvp, VS) (Nichtabschreiben der Motion) zu, in der Meinung, dass eine allgemeine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung entgegen der Einschätzung des Bundesrates durchaus notwendig sei.

Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (05.3232)
Dossier: Verfassungsartikel für die Grundversorgung

In der Herbstsession überwies der Ständerat als Zweitrat eine Motion Cathomas (cvp, GR) zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung. Gleichzeitig behandelte er eine Motion Maissen (cvp, GR) (09.3617), welche die beschleunigte Erschliessung mit Glasfaseranschlüssen mittels regionaler Ausschreibungsverfahren forderte. Beide Vorstösse beabsichtigen, der befürchteten Benachteiligung der Randregionen in der Versorgung mit leistungsfähigen Glasfasernetzen entgegenzutreten. Nachdem der Ständerat die Motion Cathomas überwiesen und der Bundesrat versichert hatte, die im Fernmeldegesetz von 2007 festgelegte Breiband-Grundversorgung regelmässig über den Verordnungsweg an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse anzupassen, zog Theo Maissen seine Motion zurück.

Verbesserung Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung (10.3742)

Die hohen Roamingkosten für Kunden schweizerischer Mobilnetzanbieter beschäftigten im Berichtsjahr verschiedene Akteure. Auf Druck von Konsumentenorganisationen räumte Swisscom ihren Kunden ab Februar die Möglichkeit ein, eine persönliche Kreditlimite festzulegen für Ferngespräche aus dem Ausland, die über das Mobiltelefon getätigt werden. Im Juni kündigten Swisscom und Sunrise an, Warnungen und Kostenlimiten fürs Datenroaming einführen zu wollen. Im Herbst gab Swisscom bekannt, die Roamingtarife schrittweise auf 65 Rappen pro Gespräch zu senken. Eine im Mai des Berichtsjahrs im Nationalrat eingereichte Motion Fuchs (svp, BE) verlangte „Faire Handy- und SMS-Gebühren auch für Schweizerinnen und Schweizer“. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, die Höchsttarife für das Roaming an den EU-Standard anzupassen, der bis zu viermal tiefer angesetzt ist als die Schweizer Preise. Der Vorstoss wurde nach Fuchs‘ verpasster Wiederwahl im Oktober von Nathalie Rickli (svp, ZH) übernommen. In der ersten Session der 49. Legislatur nahm der Rat gegen den Willen des Bundesrats mit 181 zu 5 Stimmen eine praktisch gleichzeitig eingereichte, inhaltlich deckungsgleiche Motion Wyss (sp, BE) an.

Überrissene Mobiltelefonie-Gebühren im Ausland (11.3524 / 11.3472)

Die Räte überwiesen eine Motion Barthassat (cvp, GE), die eine Verlängerung der Aufbewahrungspflicht für Protokolle über die Zuteilung von IP-Adressen verlangte. Der Bundesrat unterstützte den Vorstoss mit dem Hinweis, dass eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs im Rahmen der laufenden Totalrevision vorgesehen sei. Zum strafrechtlichen Aspekt (Cyberkriminalität) siehe hier. Zum Schutz der Kinder vor Pornografie siehe auch hier.

Zuteilung von IP-Adressen

Le Conseil national a décidé d’améliorer la couverture à large bande relevant du mandat de service universel. En ce sens, il a adopté tacitement une motion Cathomas (pdc, GR) chargeant le Conseil fédéral d’augmenter le débit de transmission minimal garanti par l’ordonnance sur les services de télécommunication afin de l’adapter aux progrès techniques récents.

Verbesserung Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung (10.3742)

In der Herbstsession billigte der Ständerat eine Motion Pfisterer (fdp, AG) (06.3246), welche einen Abbau der Beteiligung des Bundes an der Swisscom auf 51% oder einen Drittel mit Garantien in Bezug auf die Grundversorgung in ländlichen Regionen verlangte. Eine ebenfalls überwiesene Motion Escher (cvp, VS) fordert, dass die Swisscom eine schweizerisch beherrschte Gesellschaft bleibt, welche die Grundversorgung sicherstellt. Bundesrat Merz erklärte, in dieser Legislatur keine neue Vorlage zum Abbau der Bundesbeteiligung an der Swisscom vorlegen zu wollen. Es brauche nun Zeit für Reflexion und eine umfassende Auslegeordnung. Der Nationalrat stimmte einem Postulat der CVP-Fraktion für die Ausarbeitung eines Berichts über die Folgen der Privatisierungen ehemaliger Telekom-Monopolisten in den europäischen Ländern zu (06.3331).

Motion für die Sicherstellung der Grundversorgung durch eine schweizerisch beherrschte Swisscom (06.3306)
Dossier: Versuch der Privatisierung der Swisscom (2005-2007)

Im Zusammenhang mit der von einer Subkommission der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte vorgenommenen Abklärung der Informationspolitik der Landesregierung Ende November 2005 bei ihren Entscheiden über die Geschäftsstrategie der Swisscom reichte die GPK des Nationalrats eine Motion ein. Sie verlangt darin vom Bundesrat eine klare Definition seiner Rolle als Eigner von Unternehmen, die sich mehrheitlich in Bundesbesitz befinden. Nachdem der Bundesrat erklärt hatte, Massnahmen zur Entwicklung einer genaueren Definition seiner Unternehmenspolitik seien bereits eingeleitet, überwiesen der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat die Motion. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst einen entsprechenden Bericht und leitete ihn dem Parlament zu. In ihrem eigenen Untersuchungsbericht kritisierte die GPK sowohl die Art der Beschlussfassung als auch die Kommunikationspolitik der Landesregierung im Fall Swisscom.

Verlässlichkeit der strategischen Ziele des Bundes (Kommunikationspolitik im Fall Swisscom)

Das Parlament überwies eine Motion Maissen (cvp, GR), welche vom Bundesrat verlangt, die Versorgung mit Breitbanddiensten in die Grundversorgung aufzunehmen, damit auch Randregionen und Berggebiete von den neuen Technologien profitieren können. Auf 2008 setzte der Bundesrat eine diesbezügliche Revision der Fernmeldedienstverordnung (FDV) in Kraft: Neu gehört der Breitbandanschluss für den Internetzugang zur Grundversorgung; die Preisobergrenze liegt bei CHF 69 pro Monat. Für nationale Festnetzverbindungen beträgt die Preisobergrenze 7,5 Rappen pro Minute (im Normaltarif 32%, im Niedertarif 17% unter dem bisherigen Höchsttarif). Neu hinzu kommen ausserdem ein sms-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und ein Vermittlungsdienst für Menschen, die keine Telefonnummern wählen können. Aus der Liste der Grundversorgungsdienste gestrichen wurden hingegen der Auskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis.

Breitbandkommunikation als Bestandteil der Grundversorgung (05.3863)

Der Nationalrat überwies eine im Vorjahr von der kleinen Kammer bereits gebilligte Motion der KVF-SR. Diese beauftragt die Regierung, die Prinzipien des Service public in der Bundesverfassung zu verankern, um die Grundversorgung auch in den Randregionen sicherzustellen. (Siehe auch die in den Räten noch nicht behandelte parlamentarische Initiative Maissen ; 03.465).

Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (05.3232)
Dossier: Verfassungsartikel für die Grundversorgung

En automne, Swisscom a annoncé son intention de vendre ses 3'000 antennes radio-télévision répartis sur 400 sites. Le bénéfice escompté était supérieur à CHF 550 millions. Cette décision de vendre les émetteur à ondes ultracourtes (OUC) et à faisceaux dirigés a inquiété l'état-major de l'armée qui a alarmé les commissions du parlement. Le Conseil des Etats a accepté une motion de sa Commission de la politique de sécurité (CPS-CE). La commission correspondante du Conseil National (CPS-CN) a soutenu cette motion et a déposé une deuxième de la même teneur (00.3610). La première demandait au Gouvernement de définir les besoins vitaux du pays en matière de télécommunications et de prendre les mesures pour les définir. Dans la seconde motion, la Commission du National exige que soit pris en compte la sécurité intérieur et extérieur de la Suisse ainsi les intérêts stratégiques du pays et que soit étudié les conséquences d'une vente à un opérateur étranger. Tenant compte des objections suscitées dans le monde politique et militaire, Swisscom a renoncé à vendre son système d'antennes radio-TV.

Plan zum Verkauf der Swisscom-Sendeanlagen (2000)