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Im April 2020 reichte der Kanton Neuenburg eine Standesinitiative betreffend ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes ein; mit ähnlichen Forderungen wie die Standesinitiative des Kantons Genf (Kt.Iv. 20.309). Das Moratorium solle so lange gelten, bis das BAFU das für 2021 angekündigte, schweizweite Monitoring über die Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung eingeführt und Arbeiten zu den Auswirkungen der spezifischen Millimeter-Technologie (Frequenzbereich ab 24 Gigahertz) auf die Gesundheit publiziert habe. Zudem solle die Gesetzgebung dahingehend angepasst werden, dass ein nationales Funkwellenkataster erstellt wird, dass die Kantone und Gemeinden in die Planung der Netzabdeckung miteinbezogen werden und dass die Bevölkerung über Präventionsmassnahmen informiert wird.

Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes (Kt.Iv. 20.314)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Der Kanton Genf reichte im März 2020 eine Standesinitiative mit dem Titel «Moratorium für die 5G- (und 4G-plus-) Technologie in der Schweiz» ein. Die Standesinitiative forderte ähnlich wie die Initiative des Kantons Neuenburg, ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes in der Schweiz zu verhängen, in Kooperation mit den Kantonen ein nationales Funkwellen-Kataster zu erstellen und auch bei der Vorbereitung der Netzabdeckung mit den Kantonen zusammenzuarbeiten und deren Stellungnahmen miteinzubeziehen.
In der Begründung der Initiative wurde festgehalten, dass vor dem Aufbau des 5G-Netzes eine Grundsatzdebatte über das Für und Wider von 5G stattfinden müsse, zumal die gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Natur noch nicht geklärt seien. Auch seien die Auswirkungen auf das Klima sehr fragwürdig. Während die Befürworterinnen und Befürworter von 5G davon ausgehen würden, dass «durch ein präziseres Prozessmanagement Energie und Ressourcen gespart werden können», war der Kanton Genf der Ansicht, dass es durch 5G eher zu einer Erhöhung des CO2-Ausstosses kommen werde.

Moratorium für die 5G- (und 4G-plus-) Technologie in der Schweiz (Kt.Iv. 20.309)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Der Standesinitiative Tessin zur Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots war 2017 Folge gegeben worden. Das Geschäft wurde der KVF-NR zugewiesen, welche bis zur Sommersession 2019 eine Vorlage ausarbeiten sollte. Mit dem Hinweis auf laufende Arbeiten in der Verwaltung zur Anpassung der Grundversorgungsbestimmung im Rahmen der Umsetzung einer Motion Candinas beantragte die Kommission dem Rat im Frühling 2019, die Behandlungsfrist der Standesinitiative um zwei Jahre bis 2021 zu verlängern. Der Rat kam diesem Antrag im März 2019 stillschweigend nach.

Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (Kt.Iv. 16.306)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Eine Standesinitiative des Kantons Tessin forderte die Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots und forderte den Bund auf, im Rahmen seiner Kompetenzen in jenen Regionen der Schweiz aktiv zu werden, in welchen das Hochbreitbandnetz von den Telekommunikationsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert wird. Der Bund soll im Rahmen des Fernmeldegesetzes, des Bundesgesetzes über Regionalpolitik und des neuen Finanzausgleichs über Direktfinanzierungen sowie über eine Neudefinition der Grundversorgung ein landesweit dichtes Hochbreitbandangebot gewährleisten. Den Anstoss zur Standesinitiative gab die SP Tessin, die Bezug nahm auf eine kantonale Motion der Tessiner FDP zum Ausbau des Glasfasernetzes im Tessin. Die Initiative war am 21. März 2016 im Kantonsparlament angenommen worden.

Im Ständerat wurde im März 2017 über die Standesinitiative debattiert. Die KVF-SR hatte dem Rat beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, da das Anliegen des Kantons Tessin im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes aufgenommen werden könne. Eine Minderheit Abate (fdp, TI) beantragte hingegen, Folge zu geben. In der Ratsdebatte äusserten viele Stimmen Unterstützung für die Minderheit Abate, da ihnen das Anliegen von grosser Wichtigkeit schien. Die kleine Kammer gab schliesslich mit 27 zu 13 Stimmen (ohne Enthaltungen) Folge.
Im April 2017 entschied die KVF-NR ohne Gegenstimme, der Standesinitiative Folge zu geben: Die Kommission erachte die Versorgung mit einem Hochbreitbandnetz als zentral für die wirtschaftliche Entwicklung von Randregionen. Die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs könne im Zusammenhang mit der Beratung zur Revision des Fernmeldegesetzes vorgenommen werden.

Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (Kt.Iv. 16.306)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)