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Ende 2022 publizierte der Bundesrat den Bericht «Stopp der Verschotterung von Grünflächen» in Erfüllung des gleichnamigen Postulates von Nationalrätin Martina Munz (sp, SH). Der Bericht hielt fest, dass immer mehr Personen Schottergärten anlegten, obwohl diese negative Auswirkungen auf die Biodiversität zeitigten und im Sommer die Umgebung stark aufheizten. Um diesem Trend entgegenzuwirken, empfahl der Bericht drei Massnahmen: Erstens rief er Gemeinden dazu auf, in ihren Reglementen festzulegen, ob und in welcher Form Schottergärten erlaubt sein sollen. Zweitens wolle der Bundesrat die Gemeinden dabei finanziell unterstützen, die naturnahe Gestaltung der Siedlungsräume zu fördern, wie es auch im indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative vorgeschlagen worden sei. Und drittens sollen sowohl die Behörden als auch Privatpersonen besser über die Vorteile von naturnahen Grünflächen informiert werden.

Stopp der Verschotterung von Grünflächen (Po. 19.3611)

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2022 als Erstrat mit der Biodiversitätsinitiative sowie mit dem indirekten Gegenvorschlag. Die umfassende Vorlage wurde während drei Sitzungen und in über 160 Wortmeldungen diskutiert. Als erstes wurden das Volksbegehren und der Gegenvorschlag von den Kommissionssprechern Matthias Jauslin (fdp, AG) und Christophe Clivaz (gp, VS) vorgestellt. Matthias Jauslin betonte die Wichtigkeit einer intakten Biodiversität für das Wohlergehen der Bevölkerung, aber auch der Wirtschaft. Leider sei rund ein Drittel der bekannten Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in der Schweiz vom Aussterben bedroht – und dies, obwohl die Schweiz seit 2012 über die Biodiversitätsstrategie und den dazugehörigen Aktionsplan verfüge. Da die bislang unternommenen Anstrengungen nicht genügten, um dem Schwinden der Biodiversität Einhalt zu gebieten, brauche es nun griffige Massnahmen. Der Kommissionsmehrheit ginge die Volksinitiative dabei jedoch zu weit, sie schränke insbesondere den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen zu stark ein. Die UREK-NR setze daher mehrheitlich auf den Gegenvorschlag in Form einer Änderung des NHG. Daran anschliessend bat Ursula Schneider Schüttel (sp, FR), Präsidentin von Pro Natura und Mitglied des Initiativkomitees, um Unterstützung für ihren Minderheitsantrag, der die Annahme der Volksinitiative empfehlen wollte. Schneider Schüttel liess es dabei jedoch bei einem allgemeinen Votum bleiben und ging nicht auf die Unterschiede zwischen Volksinitiative und Gegenvorschlag ein. Michael Graber (svp, VS) hingegen votierte mit seinem Minderheitsantrag dafür, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten. Graber vertrat die Ansicht, dass die Biodiversität in der Schweiz nicht schlecht dastehe. Initiative und Gegenvorschlag seien daher gar nicht notwendig. Falls die Initiative oder der Gegenvorschlag angenommen werde, würden insbesondere die Landwirtschaft und die Energieproduktion darunter leiden, so Graber.

Danach folgten die Voten der Fraktionen:
Die Grünen sprachen sich sowohl für die Initiative als auch für den Gegenvorschlag aus. Während Delphine Klopfenstein (gp, GE) darauf hinwies, dass die Klimakrise und der Biodiversitätsverlust zusammen angegangen werden müssten, betonte Bastien Girod (gp, ZH), dass für die Grünen insbesondere die Steigerung der Qualität in ohnehin bereits geschützten Gebieten sowie die Vernetzung der Lebensräume im Zentrum stehe.
Auch die SP-Fraktion unterstützte beide Projekte. Martina Munz (sp, SH) unterstrich, dass die Landwirtschaft auf die Biodiversität angewiesen sei, da diese die Bodenfruchtbarkeit und die Bestäubung sichere und damit erst die Ernährungssicherheit garantiert werden könne.
Die GLP-Fraktion unterstützte die Initiative teilweise, sprach sich aber geschlossen für Eintreten auf den Gegenvorschlag aus. Roland Fischer (glp, LU) bemängelte, dass die Schweiz bislang quasi tatenlos zugesehen habe, wie die Biodiversität immer weiter abgenommen habe. Die Schweiz stehe im internationalen Vergleich sehr schlecht da. Folglich müssten die entsprechenden finanziellen Mittel für den Erhalt der Biodiversität bereitgestellt werden, da ein weiterer Verlust an Biodiversität die Schweiz viel teurer zu stehen kommen werde.
Die FDP.Liberale-Fraktion hingegen unterstützte den indirekten Gegenvorschlag mehrheitlich, wie Susanne Vincenz-Stauffacher (fdp, SG) ausführte. Allerdings sei bei der Ausgestaltung des NHG darauf zu achten, dass die Zielkonflikte, insbesondere zwischen der Produktion erneuerbarer Energien und dem Schutz der Biodiversität, immer durch eine umfassende Güterabwägung, die auch die Interessen der Wirtschaft miteinbeziehe, gelöst würden. Die Initiative lehnte die Fraktion mit dem Verweis ab, dass dadurch praktisch die ganze Schweiz unter Schutz gestellt würde.
Die Mitte-Fraktion zeigte sich ähnlich wie die FDP-Fraktion gespalten bei der Haltung zum Gegenvorschlag; die Initiative lehnte sie ab. Wie Priska Wismer-Felder (mitte, LU) ausführte, würde die Initiative dazu führen, dass die Produktion von Nahrungsmitteln eingeschränkt würde, was die Versorgungssicherheit in Frage stellen würde. Beim Gegenvorschlag stosse insbesondere das Flächenziel von 17 Prozent an Flächen, die dem Schutz von Lebensräumen und Arten dienen (so genannte Kerngebiete), auf Widerstand in ihrer Fraktion. Sie bemängelte zudem, dass «die Flächen, auf denen heute schon aktive Biodiversitätsförderung betrieben wird, [...] den 17 Prozent Kerngebiet nicht angerechnet werden» könnten. Eine Minderheit der Mitte-Fraktion gehe jedoch davon aus, dass der Gegenvorschlag die Biodiversität fördere, ohne die Versorgungssicherheit in den Bereichen Ernährung und Energie zu schwächen.
Die SVP-Fraktion lehnte schliesslich sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. Pierre-André Page (svp, FR) bezeichnete die Initiative als extrem und sprach von einer Diktatur der Biodiversität auf Kosten der Landwirtschaft und der Energie. Aber auch der Gegenvorschlag sei abzulehnen, zumal er teilweise sogar weiterginge als die Initiative.
Auch Umweltministerin Sommaruga äusserte sich in ihrem Eintretensvotum zu diesem – für sie – vermeintlichen Widerspruch. Sommaruga zeigte sich erstaunt, dass versucht werde, den Schutz der Biodiversität gegen die Landwirtschaft auszuspielen, da diese sich doch gegenseitig bedingten.
Bevor der Rat zur Detailberatung überging, wurde der Nichteintretensantrag Graber mit 106 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, eine Mehrheit der Mitte-Fraktion sowie einzelne Mitglieder der FDP-Fraktion stimmten gegen Eintreten.

Anschliessend befasste sich der der Rat in einem ersten Block der Detailberatung mit den Themen hohe Baukultur und ökologische Infrastruktur.
Zuerst stimmte der Nationalrat einer Minderheit Müller-Altermatt (mitte, SO) zu, welcher den Begriff «Schönheit» aus dem Zweckartikel streichen wollte. Andere Minderheiten, wie etwa diejenige von Michael Graber zur Entfernung der Vernetzung der für Tiere und Pflanzen wichtigen Lebensräume aus dem Zweckartikel, fanden keine Mehrheit. Graber hatte vergeblich argumentiert, dass ein «Netz von grünen Korridoren, von grünen Autobahnen» keinen Platz mehr für die Menschen übrigliesse. Sodann beschloss der Nationalrat stillschweigend, der Kommission zu folgen und die Bestimmungen zur hohen Baukultur aus dieser Vorlage zu streichen und in einer Motion (22.3892) anzugehen. Diese Motion forderte den Bundesrat dazu auf, gesetzliche Bestimmungen zur Förderung der Baukultur im Rahmen der nächsten Kulturbotschaft 2025-2028 vorzuschlagen. Der Bundesrat hatte dieses Vorgehen der Auslagerung und die Motion zuvor unterstützt.
Im Anschluss stimmte der Rat über einen viel diskutierten Minderheitsantrag II Jauslin ab, welcher im Artikel über die ökologische Infrastruktur den festen Prozentsatz an Kerngebieten an der Landesfläche streichen wollte und stattdessen dafür plädierte, die Definition von Kerngebieten dem Bundesrat zu überlassen. Dieser solle dabei neben den Biotopen von nationaler Bedeutung auch so genannte Biodiversitätsgebiete von nationaler Bedeutung bezeichnen und die Ziele für diese Gebiete festlegen können. Die Kantone sollen gemäss Jauslin die zur Erreichung der Ziele notwendigen Massnahmen ergreifen und die Umsetzung sicherstellen. Ursula Schneider Schüttel legte als Sprecherin dieser Minderheit dar, dass eine Nutzung dieser Biodiversitätsgebiete und Vernetzungsgebiete durch die Landwirtschaft nicht ausgeschlossen sei. Auch könnten in diesen Gebieten alternative Energieerzeugungsanlagen betrieben werden. Die Kommissionsmehrheit wollte hingegen eine abschliessende Liste an Gebieten festlegen, welche als Kerngebiete kategorisiert werden können. Bundesrätin Sommaruga zeigte sich offen gegenüber dem Minderheitsantrag Jauslin, zumal damit womöglich gewisse Abwehrreflexe gegenüber dem fixen Flächenziel von 17 Prozent gestoppt werden könnten. In den Abstimmungen obsiegte der Antrag II Jauslin gegenüber der Kommissionsmehrheit und auch gegenüber zwei weiteren Minderheiten und einem Einzelantrag Müller-Altermatt. Diese Minderheitsanträge hatten einen Anteil der Kerngebiete an der Landesfläche von 30 Prozent (Klopfenstein Broggini), die Bekämpfung der Vergandung und Verwaldung der Landwirtschaftsflächen (Graber) sowie eine bessere Honorierung der Leistungen der Landwirtschaft (Müller-Altermatt) gefordert.

In einem zweiten Block der Detailberatung wurden weitere Änderungen des NHG sowie anderer Erlasse diskutiert. Dabei blieben alle Minderheitsanträge bis auf einen erfolglos. So lehnte der Rat etwa die erneut geforderte Streichung der Vernetzung von Schutzgebieten – dieses Mal der Biotope von nationaler Bedeutung – ab (Minderheit Rüegger; svp, OW) und konnte sich auch nicht für das Verbot der Übertragung von Vollzugsaufgaben an Private erwärmen (Minderheit Rösti; svp, BE). Abgelehnt wurde aber auch ein Antrag von links-grüner Seite, welcher die Vernetzung für bedrohte und prioritäre Tier- und Pflanzenarten stärker fördern wollte (Minderheit Clivaz). Hingegen vermochte sich die Minderheit Schneider Schüttel mit ihrem Anliegen, auch die Biotope von regionaler Bedeutung in den ökologischen Leistungsnachweis aufzunehmen, mit Stichentscheid von Ratspräsidentin Kälin (gp, AG) knapp durchzusetzen. Der Mehrheit folgend angenommen wurde sodann eine Ergänzung des JSG, wonach der Bundesrat im Einvernehmen mit den Kantonen Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung bezeichnen kann; diese dienen der grossräumigen Vernetzung der Lebensräume der Wildtiere.

In der Gesamtabstimmung sprach sich die grosse Kammer mit 104 zu 83 Stimmen bei 5 Enthaltungen für den Entwurf des indirekten Gegenvorschlags aus. Dagegen votierten die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, eine Mehrheit der Mitte-Fraktion sowie einzelne Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion. Bei der Abstimmung zur Volksinitiative sprach sich der Rat mehrheitlich dafür aus, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen (101 zu 72 Stimmen bei 19 Enthaltungen), wobei ähnliche Koalitionen zu beobachten waren wie bei der Abstimmung zum indirekten Gegenvorschlag; die Enthaltungen stammten zu einem grossen Teil von der GLP-Fraktion. Zudem verlängerte der Nationalrat die Behandlungsfrist für die Volksinitiative bis zum 8. März 2024.

Biodiversitätsinitiative (BRG 22.025)
Dossier: Biodiversitätsinitiative und indirekter Gegenvorschlag

Martina Munz (sp, SH) machte im Juni 2019 mittels eines Postulates auf die Problematik der Verschotterung von Grünflächen, also das Zudecken von Grünflächen mit Steinen, aufmerksam. Sie forderte den Bundesrat auf, in einem Bericht aufzuzeigen, wie der mit der Verschotterung von privaten und öffentlichen Arealen einhergehenden «ökologischen Verarmung» entgegengetreten werden könne. So genannte Schottergärten hätten in den letzten Jahren zugenommen, weil sie als pflegeleicht gelten. Sie stünden aber im Widerspruch zu einer hochwertigen und biodiversitätsfreundlichen Siedlungsentwicklung nach innen und verstärkten die Sommerhitze in Wohngegenden. Aus diesen Gründen solle im Bericht geprüft werden, ob solche Gärten einer Bewilligungspflicht unterstellt werden können oder ob es Fördermassnahmen und Anreize gebe, um die Ausbreitung solcher Schottergärten zu begrenzen.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats und erklärte, er habe das Thema Verschotterung öffentlicher und privater Grünflächen bereits im Rahmen eines Pilotprojekts des Aktionsplans zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz thematisiert. Im Jahr 2022 würden die Ergebnisse aus diesem Pilotprojekt evaluiert und geprüft, ob Massnahmen zu ergreifen sind.
Nachdem das Postulat zweimal von SVP-Vetretern bekämpft worden war, kam es in der Sommersession 2021 doch noch in den Nationalrat. Dort argumentierte Erich Hess (svp, BE) für eine Ablehnung des Postulats, da es in die Privatsphäre eingreife, indem es der Bevölkerung vorschreiben wolle, wie private Gärten gestaltet werden sollten. Umweltministerin Sommaruga hingegen plädierte für Annahme des Vorstosses. Sie verwies dabei auf die Forderung der GPK-NR, dass der Bundesrat mehr zum Schutz der Biodiversität unternehmen solle, sowie auf den bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative, der einen Fokus auf die Gestaltung des Siedlungsraumes lege und damit ebenfalls zur Stossrichtung des Postulates passe. Der Nationalrat nahm das Postulat schliesslich mit 122 zu 62 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) klar an. Die ablehnenden Stimmen stammten von einer Mehrheit der SVP-Fraktion sowie von Minderheiten der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion.

Stopp der Verschotterung von Grünflächen (Po. 19.3611)

Jahresrückblick 2019: Umweltpolitik

Die Umweltpolitik der Schweiz war 2019 sehr stark durch das Thema Klimawandel/Klimaerwärmung geprägt. In zahlreichen grossen Streiks und Demonstrationen äusserten viele Jugendliche, aber auch Besorgte älteren Semesters ihren Unmut gegenüber der Politik und der Wirtschaft, welche sich in ihren Augen zu wenig gegen die Klimaerwärmung engagierten. Viele wiesen aber auch darauf hin, dass jede einzelne Person etwas gegen den Klimawandel unternehmen könne. Sie folgten damit dem Beispiel der Schwedin Greta Thunberg, welche mit ihrem «Schulstreik für das Klima» mediale Berühmtheit erlangte. Die Besorgnis über den Klimawandel widerspiegelte sich auch in zahlreichen politischen Vorstössen und in den Beratungen zur Revision des CO2-Gesetzes (vergleiche etwa Po. 18.4211 oder Po. 19.3385). Nachdem der Nationalrat in der Wintersession 2018 die Revision des CO2-Gesetzes in der Gesamtabstimmung noch abgelehnt hatte, nahm der Ständerat das Geschäft in der Herbstsession 2019 wieder auf und formulierte zahlreiche Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase. Der Bundesrat wiederum äusserte im Sommer 2019 die Absicht, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral sein soll, also unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen soll. Der Klimawandel war auch das bestimmende Thema im Wahlkampf zu den eidgenössischen Parlamentswahlen 2019. Breit diskutiert wurde dabei unter anderem der politische Richtungswechsel der FDP. Während die FDP-Parlamentarier und -Parlamentarierinnen Ende 2018 noch zu den Verhinderern eines griffigeren CO2-Gesetzes gehört hatten, schwenkte die Partei 2019 auf einen klimafreundlicheren Kurs um und machte das Klima gar zu ihrem Wahlkampfthema. Am Wahlsonntag musste die FDP dennoch Verluste im Nationalrat hinnehmen. Besser erging es den beiden Parteien, die das «grün» bereits im Namen tragen; die guten Resultate der Grünen und der Grünliberalen widerspiegelten dementsprechend die Wichtigkeit dieses Themas bei den Wählerinnen und Wählern.
Eine breite Palette an Themen rund um das Klima war in den Monaten Juli, August und September auch für einen Peak in der Umweltberichterstattung in den Schweizer Zeitungen verantwortlich. Die Medien berichteten beispielsweise intensiv über die Beratungen des CO2-Gesetzes im Ständerat und über die verschiedenen Klimastreiks (beispielsweise derjenige in Lausanne mit Greta Thunberg) sowie über die Radikalisierungstendenzen einiger Protesierender in Form der Blockade von Banken oder des so genannten "Die-In" an Flughäfen.

Des Weiteren war auch die Verschmutzung des Wassers mit Pestiziden in 2019 von Belang. Im April dieses Jahres zeigten zwei Studien der Eawag und des Oekotoxzentrums, dass Gewässer in landwirtschaftlich genutzten Einzugsgebieten stark mit Pflanzenschutzmitteln belastet sind. Die Konzentrationen einzelner Stoffe stellten über Monate hinweg ein Risiko für chronische Schäden dar und lagen längere Zeit über Werten, ab denen für Pflanzen und Tiere im Wasser ein akut toxisches Risiko besteht. Im Parlament waren zu diesem Thema Ende 2019 zwei Volksinitiativen hängig: die Initiativen «für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» und «für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz». Der Nationalrat lehnte es in der Sommersession 2019 ab, einen Gegenvorschlag zu diesen beiden Volksinitiativen auszuarbeiten. Die WAK-NR und die WAK-SR stimmten jedoch einer parlamentarische Initiative der WAK-SR (Pa.Iv. 19.475) zu, welche die gesetzliche Verankerung eines Absenkpfads mit Zielwerten für das Risiko beim Einsatz von Pestiziden verlangt. Die beiden WAK wollten diese Vorlage aber explizit nicht als Gegenvorschlag zur Trinkwasserinitiative verstanden wissen.

Hohe mediale und politische Wellen schlug auch der IPBES-Bericht zum globalen Zustand der Artenvielfalt. Der Bericht untersuchte, in welchem Zustand sich Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräumen befanden und stellte der Weltgemeinschaft dahingehend ein Armutszeugnis aus. Etwa eine Million der geschätzten acht Millionen Tier- und Pflanzenarten, die es auf der Welt gibt, seien vom Aussterben bedroht und die Schuld daran trage der Mensch und seine Aktivitäten. Der Bericht führte zu zahlreichen parlamentarischen Vorstössen, in denen etwa die Biodiversitätsverträglichkeit von Schweizer Finanzierungen und Investitionen angesprochen wurde (Ip. 19.3591) oder zu einer Intensivierung des Aktionsplans Biodiversität aufgerufen wurde (Mo. 19.3504).

Zuletzt seien noch zwei Studien zum Thema Food Waste erwähnt, welche im Jahr 2019 erschienen. Die zwei Studien des Bundesamts für Umwelt befassten sich mit den eindrücklichen Zahlen der Lebensmittelverluste aus der Landwirtschaft respektive den Privathaushalten. In der Landwirtschaft fallen jedes Jahr 225’000 Tonnen Lebensmittelverluste an. Davon wären rund 90 Prozent vermeidbar. In den Haushalten sind es rund 1 Million Tonnen Lebensmittelabfälle, wovon fast die Hälfte vermeidbar wäre. In früheren Studien waren bereits die Gastronomie, der Detailhandel und die Lebensmittelindustrie analysiert worden. Auf gesetzlicher Ebene könnte es im Bereich des Detailhandels bald zu einer Änderung kommen, da der Nationalrat in der Sommersession die Motion Munz (sp, SH; Mo. 19.3112) gutgeheissen hat. Diese möchte das Lebensmittelgesetz um eine Berechtigung für den Bundesrat, Bestimmungen für die Abgabe von Lebensmitteln an zertifizierte Organisationen oder Personen zwecks Verhinderung von Lebensmittelverlusten zu erlassen, ergänzen. Nun lag es an der kleinen Kammer zu entscheiden, ob dieser Schritt in Richtung einer Reduktion von Food Waste realisiert wird.

Jahresrückblick 2019: Umweltpolitik
Dossier: Jahresrückblick 2019