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Der Ständerat überwies die im Vorjahr von der grossen Kammer gutgeheissene solothurnische Standesinitiative für die rasche Ausarbeitung eines Konsumkreditgesetzes mit einem auf 15% fixierten Höchstzinssatz und einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten ebenfalls.

Standesinitiative des Kantons Luzern Sozialschutz Solothurner Standesinitiative

Mis en place en 1989 par le Conseil fédéral, mais s'inscrivant néanmoins dans l'action prônée par la Convention-cadre sur les changements climatiques, le Groupe de travail interdépartemental sur l'évolution des systèmes climatiques a présenté son rapport sur le réchauffement planétaire. Ce document recense, d'une part, les émissions de gaz à effet de serre et propose, d'autre part, un certain nombre de recommandations afin de les réduire. Le problème principal est le CO2 qui représente 74% des gaz à effet de serre, ce qui correspond à 49 mégatonnes pour l'année de référence 1988. Sur cette quantité, 37% des émissions proviennent des transports, 28% de l'habitat, 15% des services et 14% de l'industrie. L'impact d'un réchauffement de l'atmosphère sur la Suisse pourrait être de diverses natures: fonte des glaciers, élévation de la limite des chutes de neige, réduction de la durée de la saison d'hiver, nouvelles migrations de populations, etc. Pour limiter tout phénomène de ce type, le rapport propose plusieurs stratégies, comme augmenter le prix des carburants, substituer le mazout par le gaz naturel pour le chauffage, intensifier l'isolation des bâtiments, promouvoir l'énergie solaire et les pompes à chaleur ou imposer des économies d'énergie par des prescriptions en matière de consommation. L'instrument principal devrait néanmoins consister en des taxes incitatives, notamment sur le CO2.

rapport sur le réchauffement planétaire

Die Unternehmerverbände forderten die politischen Instanzen wiederholt zu einer raschen Realisierung der in Aussicht genommenen Reformen auf. Die Linke hingegen zeigte sich in vielen Bereichen – allerdings nicht beim Kartellrecht – skeptisch, befürchtet sie doch von dem auch mit dem Schlagwort Deregulierung bezeichneten Prozess einen Abbau von sozialen Rechten und Schutzmassnahmen für die Arbeitnehmer.

Die Unternehmerverbände forderten die politischen Instanzen wiederholt zu einer raschen Realisierung der in Aussicht genommenen Reformen auf

Auch die Vertreter der Kantonsregierungen stellten ihre Vorarbeiten für die Vereinheitlichung und Liberalisierung der Submissionsordnungen vor. Dabei waren sie sich einig, dass sowohl kantonal als auch kommunal jegliche Benachteiligung oder gar der Ausschluss von auswärtigen Anbietern abgeschafft werden soll. Unter der Voraussetzung, dass Gegenrecht gehalten wird, soll dies auch für im Ausland domizilierte Unternehmen gelten. Die Baudirektoren liessen fürs erste ein Mustergesetz ausarbeiten und in die Vernehmlassung geben; auf längere Frist kündigten sie ein Konkordat an. Die an Deutschland angrenzenden Kantone und Baden-Würtemberg gaben bekannt, dass sie eine gegenseitige Vereinbarung über eine vollständige Liberalisierung der Vergabe öffentlicher Aufträge und auch der für Aktivitäten im anderen Land erforderlichen Arbeitsbewilligungen anstreben. Erste konkrete Schritte unternahm die Regierung von Basel-Stadt mit der Vorlage eines revidierten Submissionsgesetzes.

Kantonsregierungen Vorarbeiten für die Vereinheitlichung und Liberalisierung der Submissionsordnungen Die an Deutschland angrenzenden Kantone und Baden-Würtemberg
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung

Ein wesentliches Element des vom Bundesrat im Januar vorgestellten Revitalisierungsprogramms für die Schweizerische Wirtschaft bildete die Ankündigung einer Revision des Kartellgesetzes. Ende Oktober gab der Bundesrat den Vorentwurf in die Vernehmlassung. Gestützt auf die Vorschläge einer von ihm eingesetzten Studienkommission möchte er Kartelle zwar nicht gänzlich verbieten, jedoch Absprachen für die Bereiche Preise, Mengen und Gebietsaufteilungen als Behinderung des wirksamen Wettbewerbs erklären und deshalb im Normalfall nicht mehr zulassen. Zudem sprach er sich auch für die Einführung einer Genehmigungspflicht für Fusionen ab einer bestimmten Umsatzsumme aus. Die Klageberechtigung gegen kartellistische Praktiken soll neben betroffenen Firmen, Privatpersonen und Branchenverbänden auch den Konsumentenorganisationen zugesprochen werden. Auf organisatorischer Ebene schlug der Bundesrat die Schaffung eines Bundesamtes für die Durchführung von Marktuntersuchungen vor sowie die Umwandlung der bestehenden Kartellkommission in einen Wettbewerbsrat mit Entscheidungskompetenzen. Bereits vor der Vernehmlassung hatte der Vorort Kritik an einer Fusionskontrolle geübt und der Gewerbeverband grundsätzliche Einwände gegen eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts angemeldet.

Revision des Kartellgesetzes (BRG 94.100)
Dossier: Kartellgesetz

In der Wintersession übernahm der Ständerat die vom Nationalrat eingefügten wettbewerbspolitischen Bestimmungen, beharrte ansonsten aber auf einer ganzen Reihe von Differenzen zum Nationalrat. Insbesondere strich er die von der grossen Kammer eingeführte Verpflichtung der Versicherer, in der Krankheitsverhütung aktiv zu werden, wieder aus der Vorlage, ebenso wie die Anhörungspflicht gegenüber Patientenorganisationen vor Abschluss eines Tarifvertrages. Die Kompetenz zur Regelung der Selbstdispensation der Ärzte wollte er bei den Kantonen belassen, den Risikoausgleich unter den Krankenkassen auf zehn Jahre beschränken und die Globalbudgetierung ausschliesslich im stationären Bereich gelten lassen. Als umstrittenster Punkt erwies sich eindeutig die Regelung der Prämienverbilligungen. Der Ständerat berücksichtigte dabei die Opposition der Kantone gegen die ihnen von Regierung und Nationalrat auferlegte Verpflichtung zur Mitfinanzierung der Verbilligungsbeiträge im Umfang von einer Milliarde Franken. Er wollte diesen Gesamtbeitrag auf 30% des Bundesbeitrages begrenzen, was etwa 600 Mio. Fr. entsprechen würde.

Revision der Krankenversicherung – Schaffung des KVG (BRG 91.071)
Dossier: Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1988-1994)
Dossier: Prämienverbilligung

Eine Standesinitiative des Kantons Luzern, welche in bezug auf Sozialschutz ähnlich wie die 1991 vom Parlament überwiesene Motion Affolter (fdp, SO) über die jetzt verabschiedeten Bestimmungen hinausging, wurde zwar vom Ständerat gutgeheissen, vom Nationalrat aber gegen den Widerstand der Linken als erfüllt abgeschrieben. Nachdem der Ständerat in der Differenzbereinigung jedoch auf seinem positiven Entscheid beharrte, gab der Nationalrat nach. Er überwies danach auch gleich noch eine Solothurner Standesinitiative, welche die rasche Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über Kleinkredite verlangt, das den Maximalzins von 15% und die Höchstlaufzeit auf 24 Monate beschränkt.

Standesinitiative des Kantons Luzern Sozialschutz Solothurner Standesinitiative

Ebenfalls zum Revitalisierungsprogramm des Bundesrates gehört eine Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens. Für den Bereich des Bundes gab der Bundesrat eine Revision der entsprechenden Verordnung in die Vernehmlassung. Demnach hat die Vergabe im Wettbewerb zu erfolgen, an dem sich auch Ausländer beteiligen können, ohne dass sie, wie dies der EWR von Firmen aus Nichtmitgliedländern verlangt, um 3% günstiger sein müssen. Aufträge im Bauhauptgewerbe sind öffentlich auszuschreiben, wenn sie die Summe von einer Mio. Fr. übersteigen. Um ein Sozialdumping zu vermeiden, müssen in der Schweiz tätige ausländische Unternehmen aber die Löhne nach schweizerischen Kollektivverträgen kalkulieren.

Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung

Der Bundesrat möchte mit einer Revision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Bestimmungen über die Durchführung von Aus- und Sonderverkäufen lockern. In der Vernehmlassung sprach sich einzig die SP gegen eine totale Liberalisierung aus; ihre Zustimmung zu einer teilweisen Lockerung durch die Aufhebung der Bewilligungspflicht machte sie von flankierenden Konsumentenschutzmassnahmen abhängig.

Teilrevision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Dossier: Gesetzesrevision zu unlauterem Wettbewerb

Nachdem die Benzinzollerhöhung um 20 Rappen pro Liter vom Volk angenommen worden war, drängte sich in der Diskussion um die CO2-Abgabe die Frage auf, ob nur Brennstoffe oder auch Treibstoffe besteuert werden sollten, wodurch die Autofahrer und die Transportunternehmer zusätzlich belastet würden. BUWAL-Direktor Philippe Roch heizte die Diskussion um die CO2-Abgabe noch mehr an, als er in einem Interview ankündigte, eine Lenkungsabgabe von acht Rappen pro Liter Benzin resp. Diesel werde stufenweise bis ins Jahr 2000 eingeführt. Da der Bundesrat bezüglich der CO2-Abgabe noch keinen Entscheid gefällt hatte, wurde Roch nach Einleitung einer Administrativuntersuchung durch seine Departementsvorsteherin Dreifuss für sein Vorprellen verwarnt. Der Bundesrat hat noch keinen Grundsatzentscheid in Sachen CO2-Abgaben getroffen. Um den Ausgang der Abstimmung über die Einführung der Mehrwertsteuer nicht zu gefährden, verschob er einen ersten Entscheid und das Vernehmlassungsverfahren vorerst auf 1994. Innerhalb der Bundesratsparteien zeichnete sich immerhin schon ein relativ breiter Konsens zugunsten einer CO2-Abgabe ab. Im Gefolge der intensiven Diskussionen um eine Umweltabgabe kündigte der TCS prophylaktisch ein Referendum gegen eine eventuelle CO2-Abgabe an, ohne deren genaue Ausgestaltung überhaupt zu kennen.

Diskussion um die CO2-Abgabe

Die Polemik um die Ausrüstung von Tankstellenzapfsäulen mit Benzindampfrückführung dauerte im Berichtsjahr an. Verschiedene Mineralölgesellschaften und der Autogewerbe-Verband der Schweiz (AGVS) kritisierten, das BUWAL habe die Umrüstungspflicht für die Tankstelleninhaber bis Ende 1994 zu kurzfristig angesetzt. Ein neues, bedienungsfreundlicheres System mit aktiver Benzindampfabsaugung, welches effizienter als das Passivsystem sei, komme erst noch auf den Markt. Auf die Anfragen Maurer (svp, ZH) und Steinemann (ap, SG) nach der Umrüstungspflicht auf das passive Benzinrückführungssystem antwortete Bundesrätin Dreifuss, die Pflicht, ein bestimmtes System zur Dampfrückführung anzuschaffen, habe gar nie bestanden. Die Tankstelleninhaber seien in der Wahl des Systems frei, vorausgesetzt, dieses erfülle die Anforderungen des in der Luftreinhalteverordnung vorgeschriebenen Wirkungsgrads.

Ausrüstung von Tankstellenzapfsäulen mit Benzindampfrückführung

Grundsätzlich einverstanden waren beide Räte auch mit der Einführung einer verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht. Der bereits bei der Swisslex unterlegene Antrag der SP und der Grünen, diese auch auf gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen auszuweiten, unterlag im Nationalrat erneut. Abgelehnt wurde aber auch ein Antrag von bürgerlicher Seite, die Gesamthaftung wie in Deutschland auf eine Summe von 130 Mio Fr. zu begrenzen. Mit einem Postulat forderte der Nationalrat den Bundesrat auf, mit den EU- und den EWR-Staaten bilaterale Verträge über eine gegenseitige Anerkennung der Produktehaftpflicht abzuschliessen. Eine 1990 eingereichte parlamentarische Initiative Neukomm (sp/ps, BE) für die Einführung der Produktehaftpflicht konnte als erfüllt abgeschrieben werden.

verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht

In die gegenteilige Richtung zielten verstärkte Bemühungen französischsprachiger Parlamentarier für die Berücksichtigung regionalpolitischer Kriterien bei der Vergabe von Bundesaufträgen. Aus einem Postulat Delalay (cvp, VS) lehnte der Ständerat diejenige Passage ab, welche forderte, bei der Vergabe von Bundesaufträgen nicht nur das Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern auch regionalpolitische Aspekte einzubeziehen. Darauf doppelte Zwahlen (cvp, BE) mit einer von insgesamt 87, darunter praktisch allen französischsprachigen Nationalräten unterzeichneten Motion nach, worin er eine Untersuchung über die Gründe für allfällige Nichtberücksichtigungen von welschen Anbietern verlangt und eine gleichmässige Verteilung der öffentlichen Aufträge auf alle Regionen fordert.

verstärkte Bemühungen französischsprachiger Parlamentarier für die Berücksichtigung regionalpolitischer Kriterien bei der Vergabe von Bundesaufträgen
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung

Der Bundesrat hat die Abgasvorschriften für schwere Motorfahrzeuge den ab Oktober des Berichtsjahres geltenden Normen der EU angepasst. Insbesondere wollte die Regierung damit eine Übereinstimmung des zulässigen Russpartikelausstosses erreichen. Im Bereich der Abgasnormen für Personenwagen äusserte der Bundesrat die Absicht, Verschärfungen nur im Gleichschritt mit der EU zu verwirklichen.

Abgasvorschriften für schwere Motorfahrzeuge

Im Gegensatz zum Konkordat der schweizerischen Krankenkassen, welches diese Vorschläge positiv aufnahm, wurden sie von der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) als Schritt in Richtung zur Zweiklassenmedizin abgelehnt. Doch auch der Bundesrat, welcher in seiner Vorlage selber kein Kartellverbot vorgesehen hatte, sprach sich für eine diesbezügliche Verschärfung des neuen Krankenversicherungsgesetzes aus, überliess es aber dem Parlament, über eine allfällige Ergänzung im Sinn der Kartellkommission zu entscheiden.

Revision der Krankenversicherung – Schaffung des KVG (BRG 91.071)
Dossier: Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1988-1994)
Dossier: Prämienverbilligung

Umstritten war auch die Ausgestaltung des Gesetzes über den Kleinkredit. Wie bereits bei der Eurolex versuchten Vertreter der SP vergeblich, schärfere Bestimmungen einzubringen. Sie unterlagen ebenfalls, als der Nationalrat einem Antrag Oehler (cvp, SG) zustimmte, der die Gesetzgebung über Konsumkreditverträge (mit Ausnahme des gemäss OR den Kantonen vorbehaltenen Erlasses von Höchstzinssätzen) zur ausschliesslichen Bundessache erklärte, womit kantonal strengere Bestimmungen nicht mehr zulässig wären. Dieser Vorschlag war bereits in der erstberatenden Ständekammer von der Kommissionsmehrheit eingebracht, aber auf Antrag von Josi Meier (cvp, LU) abgelehnt worden. In der Differenzbereinigung schwächte der Ständerat den Beschluss des Nationalrats insofern ab, als dass er dem Bund zwar die Kompetenz zur abschliessenden Regelung des privatrechtlichen Bereichs zugestand, gleichzeitig aber sicherstellte, dass in bezug auf Sozialschutz über die Swisslex hinausgehende kantonale öffentlichrechtliche Bestimmungen in Kraft bleiben können. Die grosse Kammer schloss sich diesem Entscheid an.

Swisslex: Gesetz über den Kleinkredit (BRG 93.110)
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Der Nationalrat befasste sich mit der im Vorjahr eingereichten parlamentarischen Initiative Jaeger (ldu, SG) für einen Wechsel von der Missbrauchsgesetzgebung zu einer in der Verfassung verankerten Kartellverbotsregelung. Eine relativ knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission fand, dass das Kartellrecht zwar einer dringenden Revision bedürfe und reichte zu diesem Zweck auch ein Postulat ein. Da der von Jaeger eingeschlagene Weg angesichts der Vorarbeiten der Regierung zu umständlich sei, schlug sie aber eine Ablehnung seines Vorstosses vor. Gegen den Widerstand der SP, des LdU und der GP hiess der Rat diesen Antrag gut. Der Ständerat beriet die im Vorjahr von der grossen Kammer überwiesene Motion für die Umwandlung der Kartellkommission in ein Kartellamt und für eine Fusionskontrolle. Da er beide Anliegen mehrheitlich skeptisch beurteilte, wandelte er den Vorstoss in ein Postulat um.

Wettbewerbspolitische Fusionskontrolle
Dossier: Kartellgesetz

Mit der am 6. Dezember des Vorjahres erfolgten Ablehnung des EWR-Vertrags durch das Volk konnten auch die unter dem Titel Eurolex vorgenommenen Anpassungen an den Acquis communautaire der EU nicht in Kraft treten. Im Sinne einer mit der europäischen Gesetzgebung weitgehend kompatiblen schweizerischen Rechtsordnung, namentlich auch im Wirtschaftsbereich, entschloss sich der Bundesrat, insgesamt 27 der damals vom Parlament beschlossenen Erlasse in einem Swisslex genannten Paket neu aufzulegen. Enthalten waren darin auch alle konsumentenpolitischen Vorlagen der Eurolex.
Sowohl beim Konsumkreditgesetz als auch der Produktehaftpflicht, der Ausdehnung des Widerrufsrechts für Haustürgeschäfte, dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und der rechtlichen Definition und den Mindestanforderungen für touristische Pauschalreisen übernahm der Bundesrat jeweils die vom Parlament 1992 verabschiedete Fassung mit einigen redaktionellen Änderungen.
In der parlamentarischen Behandlung waren diese fünf Vorlagen vor allem im Nationalrat nicht unumstritten. Gegen den vor allem von der SVP, der LP und der AP getragenen Widerstand setzte sich die Neuerung, dass ein Richter im Rahmen des UWG die Beweislast für Werbebehauptungen umkehren kann, nur relativ knapp durch. Die kleine Kammer hatte der Revision oppositionslos zugestimmt. Auch die Bestimmungen über touristische Pauschalreisen wurden, trotz des Widerstands der SVP-Fraktion im Nationalrat, von beiden Räten verabschiedet. Unbestritten war in beiden Kammern die Erweiterung des Widerrufsrechts.

Swisslex: Konsumentenpolitische Vorlagen der Eurolex (BRG 93.123)
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)
Dossier: Verhandlungen über den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union (EU)

Die Grüne Partei schlug im Zusammenhang mit der Diskussion um eine neue Finanzordnung erneut eine ökologische Steuerreform vor, die anstelle der Arbeit vermehrt die zur Herstellung eines Industrieprodukts oder einer Dienstleistung eingesetzte Energie besteuert. Dadurch sollen einerseits durch konkurrenzfähigere Produktion Arbeitsplätze erhalten und andererseits umwelt- und ressourcenschonendere Techniken gefördert werden.

ökologische Steuerreform

In Zusammenhang mit der Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes machte die Kartellkommission eine Reihe von Anregungen, welche kostendämpfenden Wettbewerb in die soziale Krankenversicherung bringen sollten. Die Kommission ging von der Feststellung aus, dass im Schweizer Gesundheitswesen — anders als in einem funktionierenden Markt — die Preise bei steigendem Angebot nicht sinken. Trotz stetig zunehmenden Arztezahlen in den vergangenen Jahren gaben die Tarife nicht nach. Das ärztliche Einkommen sei durch die Zahlungspflicht der Krankenkassen quasi garantiert, konstatierte die Kartellkommission und empfahl, das in den Standesregeln der kantonalen Arztegesellschaften festgelegte Konkurrenz- und Vertragsabschlussverbot sei ebenso aufzuheben wie die durch Meistbegünstigungs- und Ausschliesslichkeitsklauseln fixierte Tarifordnung. Dadurch erhielten die Kassen die Möglichkeit, nur mit besonders günstigen Medizinern Tarifverträge abzuschliessen. Nach Auffassung der Kartellkommission sollen auch die Krankenkassen aus der Verbandspflicht entlassen werden, was ihnen ein wettbewerbsorientierteres Vorgehen ermöglichen würde. Den Kassen wurde empfohlen, das Verbot von Preis- und Leistungsvergleichen zu lockern und das Abwerbeverbot von bereits Versicherten aufzuheben. Problematisch erschien der Kommission auch die Rolle der Kantone, die als Finanzierer öffentlicher Spitäler sowohl Vertragspartei als auch Richter in eigener Sache sind, wenn Vertragsverhandlungen zwischen Spitälern und Kassen scheitern, da im Streitfall heute die Kantone festlegen, welche Tarife zur Anwendung kommen. Vom Bund wünschte sich die Kommission eine aktivere Rolle in der Spitalplanung. Das mit den vorgeschlagenen Anderungs- und Ergänzungsvorschlägen verbundene Sparpotential wurde längerfristig auf zwei bis drei Milliarden Franken geschätzt.

Revision der Krankenversicherung – Schaffung des KVG (BRG 91.071)
Dossier: Schaffung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1988-1994)
Dossier: Prämienverbilligung

Die Diskussion um die Einführung von neuen marktwirtschaftlichen Lenkungsabgaben im Umwelt- und Energiebereich, insbesondere der CO2-Abgaben, wurde durch die Veröffentlichung der Studie «Umweltabgaben in Europa», welche vom Büro Ecoplan im Auftrag des BUWAL und des BEW erstellt wurde, neu angeheizt. In der ländervergleichenden Studie stellten die Autoren fest, dass in der Schweiz zwar strenge Umweltschutzregelungen in Form von gesetzlichen Vorschriften und Verboten herrschen, die schweizerischen Energiepreise insgesamt (sowohl Elektrizität als auch Heizöl und Benzin) jedoch zusammen mit den luxemburgischen die niedrigsten in Europa sind. Gemäss der Studie wurden Energiesteuern inklusive einer CO2-Abgabe als Teil des globalen Steuersystems mit Lenkungseffekt bisher erst in den skandinavischen Ländern eingeführt.

Studie "Umweltabgaben in Europa"

Der WWF reichte bei den Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bundesrat ein, in welcher er den Vollzugsnotstand im Bereich der Luftreinhaltung, insbesondere was die kantonalen Massnahmenpläne anbelangt, anprangerte. Seiner Ansicht nach ist die gesamte Landesregierung verantwortlich für den schleppenden Vollzug. Ende des Berichtsjahres waren vier kantonale Massnahmenpläne noch nicht vorgelegt (AR, JU, VD und VS).

Kantonale Massnahmenpläne zur Einhaltung der Luftreinhalteverordnung

Die in den beiden Basler Halbkantonen eingeführten marktwirtschaftlichen Instrumente im Umweltschutz in Form von handelbaren Emissionsgutscheinen für die Unterschreitung der Grenzwerte der LRV blieben ohne Erfolg, da die Rahmenbedingungen unangepasst waren. Gemäss einer wissenschaftlichen Studie trugen sowohl die sich verändernden eidgenössischen Grenzwerte in Form von Rechtsunsicherheit als auch der Ausschluss der Kleinemittenten vom Gutscheinhandel zum Misserfolg bei.

Handelbare Emissionsgutscheine gescheitert

Im Rahmen der gemeinsam von den bürgerlichen Parteien getragenen Vorstösse für eine Revitalisierung der Wirtschaft hatte die Liberale Partei in beiden Räten Motionen für ein verschärftes Wettbewerbsrecht eingereicht. Diese verlangten insbesondere eine Öffnung der von staatlichen Regiebetrieben dominierten Märkte, eine Liberalisierung der Submissionspraxis und eine Fusionskontrolle, hingegen kein Kartellverbot. Der Nationalrat überwies die von Gros (lp, GE) vertretene Motion in der Dezembersession. Der Ständerat, dem eine identische Motion Coutau (lp, GE) vorlag, schloss sich diesem Entscheid an, allerdings mit einer Ausnahme: die Forderung nach einer Offnung der von staatlichen Unternehmen beherrschten Märkte überwies er bloss als Postulat.

Motionen für ein verschärftes Wettbewerbsrecht
Dossier: Kartellgesetz