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Die Beratungen der politischen Agenda des Bundesrats sind immer wieder ein umstrittener Diskussionspunkt in den Räten. Dies zeigte sich auch bei der Beratung der Legislaturplanung 2019–2023 während der Sommersession im Ständerat. Die neuerliche Diskussion, ob die Legislaturplanung vom Parlament lediglich zur Kenntnis genommen oder detailliert beraten und als einfacher, nicht bindender Bundesbeschluss verabschiedet werden soll wie dies seit 2004 vorgesehen ist, wurde zusätzlich durch die Corona-Krise angeheizt. Die ausserordentliche Situation zeige – so etwa Damian Müller (fdp, LU) –, dass es richtig sei, wenn die Legislaturplanung zu einem nicht bindenden Beschluss führe, weil der Bundesrat nur so auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren könne. Das bedeute aber eben auch, dass es keine langen Beratungen und keine Legislaturplanungskommission brauche, weil dies letztlich viel zu viel unnötige Zeit und Kosten in Anspruch nehme. Man habe bessere Instrumente, um ganz spezifisch einzelne Massnahmen mitzusteuern, die man dann aber im konkreten Moment anwenden solle. Eine einfache Kenntnisnahme der Legislaturplanungsbotschaft reiche vollends. Dies habe er auch in einer parlamentarischen Initiative so angeregt, für dessen Unterstützung der Luzerner Freisinnige denn in seinem Votum auch schon vorsorglich warb. Heidi Z'graggen (cvp, UR) erwiderte, dass der Weg des Bundesrats, auf den das Land gesteuert werden solle, ein genaues Hinschauen verdiene und nicht einfach durchgewinkt werden sollte. Auch Carlo Sommaruga (sp, GE) führte die Pandemie an, wies aber darauf hin, dass es wegen unvorhergesehener Ereignisse wichtig sei, die Legislaturplanung auch als Legislative anpassen zu können. Thomas Minder (parteilos, SH) wiederum reihte sich zu den Kritikern des aktuellen Vorgehens ein und wies darauf hin, dass zahlreiche Massnahmen im Bericht nach der Corona-Krise Makulatur geworden seien. Er warf dem Bundesrat und der Legislaturplanungskommission deswegen «Unflexibilität» vor. Man müsse neu planen und eine angepasste Vision präsentieren. «Die Sitzung heute Nachmittag ist für mich ein verlorener Tag», schloss der Schaffhauser Ständerat. Auch Olivier Français (fdp, VD) monierte, man habe für die Beratung des Papiers viel zu viel Zeit einberaumt. In der Folge äusserte sich Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga zu Wort und gab zu bedenken, dass ein ans Parlament überwiesener Bundesbeschluss nicht einfach so zurückgenommen werden könne. Man habe aber durchaus Flexibilität bewiesen, indem eben der Bericht auch zusammen mit der Legislaturplanungskommission noch einmal überarbeitet worden sei, was sich ja auch in verschiedenen, nachträglich zu debattierenden Änderungsanträgen niedergeschlagen habe. Das Parlament müsse die Möglichkeit haben, die Planung der Regierung zu überprüfen, so die Magistratin.
Nach diesem Vorgeplänkel – eine Eintretensdebatte gab es nicht, weil Eintreten für die Legislaturplanung obligatorisch ist – wurden in der kleinen Kammer also besagte Änderungen diskutiert. Covid-19 spielte dabei freilich nur noch eine marginale Rolle, indem Artikel 1 mit einem Passus ergänzt wurde, dass sich die Politik des Bundes nach den drei Leitlinien zu richten und dabei auch die Lehren aus der Covid-19-Pandemie zu ziehen habe. Zusätzlich wurde als Massnahme eine Vernehmlassung zu einer Revision des Epidemiengesetzes angenommen. Der erste Änderungsantrag betraf zudem die dritte Leitlinie, die nicht nur den Schutz des Klimas, sondern zusätzlich auch den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen anstreben soll. Der Rat folgte mit 28 zu 13 Stimmen diesem Vorschlag und lehnte damit einen Minderheitsantrag Sommaruga ab, der auch die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 in der dritten Leitlinie verankern wollte. Die von Carlo Sommaruga angeführten Minderheitsvorschläge für einen verstärkten Einbezug von Nachhaltigkeitszielen blitzten auch in der Folge samt und sonders ab. Eine Mehrheit fand aber eine von der Legislaturplanungskommission vorgeschlagene sprachliche Änderung einer Massnahme zur Erreichung des 2. Ziels von Leitlinie 1 (effiziente und digitale Erbringung staatlicher Leistungen). Statt die Bundesaufgaben «kontinuierlich» zu überprüfen, sollen sie «regelmässig» überprüft werden. Neu eingeführt wurden zudem verschiedene zusätzliche Massnahmen in verschiedenen Zielen: die Stärkung des Wirtschaftsstandorts, eine Strategie zur Umsetzung einer digitalen Gouvernanz, die Gewährleistung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit der EU und dem UK, die Erarbeitung einer Strategie für Barrierefreiheit, die Gewährleistung einer optimalen IKT-Infrastruktur in allen Regionen der Schweiz, einen Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung, die Erneuerung der Mittel zum Schutz der Bevölkerung «gegen Bedrohungen aus der dritten Dimension» (gemeint ist die Luftabwehr), einen Aktionsplan «Biodiversität» sowie eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz. Lange diskutiert wurde im Rat über Bildungsthemen. Auf taube Ohren stiess dabei die Minderheit Chiesa (svp, TI) für eine Strategie zur Initiierung globaler Bildungsprogramme. Heidi Z'graggen forderte vergeblich die Streichung einer von der Kommission eingeführten Botschaft zur politischen Bildung der jungen Generation und gab zu bedenken, dass die Bildung Sache der Kantone bleiben müsse. Angenommen wurde hingegen eine Minderheit Juillard (cvp, JU), die als Massnahme einen Aktionsplan für die Förderung der Mehrsprachigkeit und den Unterricht in Heimatlicher Sprache unter Einbezug der Kantone forderte. Keine Chance hatten die Anträge von rechts, mit welchen die Massnahmen für die geregelten Beziehungen der Schweiz zur EU gestrichen oder wenigstens abgeschwächt hätten werden sollen. Eine Gesamtabstimmung war für diese Art Geschäft nicht vorgesehen. Die derart ergänzte Legislaturplanung ging nun an den Nationalrat.

Legislaturplanung 2019-2023 (BRG 19.078)
Dossier: Legislaturplanungsberichte

Am 12. Juni 2020 verstarb Nationalrat Albert Vitali (fdp, LU) wegen eines Krebsleidens. Der 64-jährige war 2011 in den Nationalrat gewählt worden und hatte 2019 als einziger Luzerner Freisinniger seine dritte Legislatur angetreten. Er sei ein «beharrlicher Schaffer» gewesen würdigte Ständeratspräsident Hans Stöckli (sp, BE) den FDP-Vertreter in seinem Nachruf. Der grösste Erfolg Vitalis sei die Annahme seiner Motion gewesen, die eine umfassendere Auswertung von DNA-Tests ermöglichte. Ein schweres Sexualverbrechen in seiner Heimatregion sei Auslöser gewesen. Der Rat würdigte Vitali mit einer Schweigeminute.
Es kommt gar nicht so selten vor, dass Parlamentsmitglieder im Amt versterben. Vor Vitali war dies in den letzten 10 Jahren vier Mal der Fall gewesen (Alexander Tschäppät, sp, BE 2018; Pankraz Freitag, fdp GL 2014; Otto Ineichen fdp, LU 2012; Ernst Leuenberger sp, SO, 2010). Speziell war, dass der Nachfolger von Vitali, Peter Schilliger (fdp, LU) 2012 schon einmal für einen im Amt Verstorbenen nachrutschte; damals für Otto Ineichen (fdp, LU).

Albert Vitali verstirbt im Amt

Sans discussion, le Conseil national a accepté la motion Hêche (pdc, JU) qui vise la mise en place d'une stratégie globale pour l'adaptation de la forêt face aux changements climatiques.

Une stratégie globale pour l'adaptation de la forêt face aux changements climatiques (Mo. 19.4177)
Dossier: Der Schweizer Wald und die Herausforderungen des Klimawandels

In der Sommersession 2020 befasste sich der Nationalrat erneut mit der Revision des CO2-Gesetzes, nachdem er in der Wintersession 2018 in alter Besetzung noch Nichteintreten beschlossen hatte. Das Eintreten war dieses Mal eine klare Sache; nur die SVP stimmte nach der knapp zweieinhalbstündigen Eintretensdebatte fast geschlossen dagegen. Darüber hinaus kündigte Pierre-André Page (svp, FR) im Namen der SVP bereits das Referendum an, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden.
Der Nationalrat folgte mit seinen Beschlüssen mit wenigen Ausnahmen seiner vorberatenden UREK-NR und damit auch vielen Entscheiden des Ständerats. Beim generellen Emissionsreduktionsziel sprach sich auch der Nationalrat für ein Ziel von minus 50 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 aus. Geht es nach der grossen Kammer, sollen von diesen 50 Prozent wiederum mindestens 75 Prozent im Inland reduziert werden. In diesem zweiten Schritt zeigte sich der Nationalrat somit ambitionierter als der Ständerat und der Bundesrat. Diese wollten die Klimaziele nur mit mindestens 60 Prozent an inländischen Massnahmen erreichen. Bei den Heizungen beschloss der Nationalrat, dass das Aus von fossilen Heizungen etwas später kommen solle, als vom Ständerat geplant. Zwar soll für Altbauten ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Die Kantone sollen aber eine Übergangsfrist bis 2026 erhalten. Zudem soll der maximale Satz der CO2-Abgabe auf Brennstoffen von heute 120 auf bis zu 210 CHF pro Tonne CO2 steigen, wenn die Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend zurückgehen.
Im Bereich Verkehr stimmte der Nationalrat der viel diskutierten Flugticketabgabe zu, wie sie der Ständerat initiiert hatte. Beim Strassenverkehr war der Nationalrat ebenfalls auf der Linie des Ständerats und beschloss, das Benzin weiter zu verteuern. Künftig sollen Treibstoffimporteure mehr CO2 kompensieren müssen – und einen grösseren Teil davon im Inland. Dazu soll bis im Jahr 2024 der Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuert werden dürfen, ab 2025 um bis zu 12 Rappen. Auch bei den Massnahmen im Bereich der Wirtschaft schuf der Nationalrat Differenzen zum Ständerat: Seit 2008 können sich grössere Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien, wenn sie sich im Gegenzug mittels Zielvereinbarung dazu verpflichten, ihre Emissionen massgeblich zu senken. Nach dem Willen der grossen Kammer soll dieser Weg neu für alle Unternehmen möglich sein. Der Bundesrat hatte einen Schwellenwert für eine CO2-Abgabelast von jährlich CHF 15'000 vorgeschlagen, der Ständerat sprach sich für CHF 10'000 aus. Der Nationalrat möchte, dass auch KMU diese Zielvereinbarungen abschliessen können. Auch beim neu geplanten Klimafonds schuf der Nationalrat gewisse kleinere Differenzen zum Ständerat.

Révision totale de la loi sur le CO2 pour la période postérieure à 2020 (MCF 17.071)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Totalrevision des CO2-Gesetzes
Dossier: Flugticketabgabe
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Im Februar 2020 publizierte der Bundesrat seine Botschaft zu den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank. Darin führte er aus, dass sowohl der Entwicklungsausschuss der Weltbankgruppe (WBG) wie auch die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) eine Kapitalerhöhung der Finanzierungsleistungen bis 2030 beschlossen hätten. Im Fall der Weltbankgruppe verteilen sich die Erhöhungen auf zwei Teilorganisationen, namentlich die IFC und die IBRD. Insgesamt beliefen sich die Kreditbeschlüsse auf CHF 2.7592 Mrd., an denen sich die Schweiz als Mitglied zu beteiligen habe. De facto würde die Schweiz für USD 197.7 Mio. Aktien der IBRD und der IFC sowie für weitere USD 99.7 Mio. Aktien der AfDB kaufen. Der restliche Betrag setze sich aus Garantiekapital für die IBRD (USD 649 Mio.) und die AfDB (USD 1562 Mio.) zusammen. Dieses Garantiekapital wurde in der Vergangenheit noch nie von einer multilateralen Entwicklungsbank eingefordert und dient ausschliesslich der Verbesserung des Bonitätsratings. Zudem beantragte der Bundesrat die Genehmigung der Änderung des Abkommens über die IFC: Die qualifizierte Mehrheitsanforderung für Zustimmungen zu zukünftigen Kapitalerhöhungen der IFC soll von 80 Prozent auf 85 Prozent angehoben werden.
Der Ständerat behandelte die Kapitalerhöhungen in der Sommersession 2020, nachdem die APK-SR die Beteiligung an den Kapitalerhöhungen und die Änderung des IFC-Abkommens mit grosser Mehrheit zur Annahme empfohlen hatte, was Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU) im Rat hervorhob. Zu diskutieren gaben jedoch zwei Minderheitsanträge, welche bereits in der Kommission gescheitert waren. Eine Minderheit Sommaruga (sp, GE) verlangte, dass die Schweiz in den Entscheidungsgremien der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank eine konsequente Null-Toleranz-Politik gegen Korruption führen und sich für die Menschenrechte einsetzen müsste. Sommaruga wies darauf hin, dass auch industrialisierte Staaten wie die Schweiz von den Investitionen der Weltbankgruppe profitierten. Ein oft verwendetes Instrument seien öffentlich-private Partnerschaften mit Beteiligung multinationaler Konzerne, welche der Korruption in Entwicklungsländern Vorschub leisteten. Matthias Michel (fdp, ZG) empfand die Forderung der Minderheit bei einer Krediterhöhung als fehl am Platz. Er teile zwar diese Grundwerte, doch es sei selektiv und etwas zufällig, sich nur gegen Korruption einzusetzen, wenn die Schweiz doch für ein viel breiteres Wertespektrum stehe. Er erwarte, dass der Bundesrat die Schweizer Grundwerte immer zum Ausdruck bringe, auch ohne dass man dies gesetzlich verabschiede. Der Minderheitsantrag Sommaruga wurde mit 28 zu 17 Stimmen abgelehnt.
Eine zweite Minderheit Vara (gp, NE) wollte die Finanzierung von Kohle-, Erdöl- und Erdgasprojekten und von Projekten im Zusammenhang mit Stromerzeugung aus fossilen Energien verbieten lassen. Die Schweiz müsse ihr Gewicht und ihren Einfluss nutzen, um sich für eine kohärente und umfassende Klimapolitik einzusetzen, so die Minderheitsführerin. Damian Müller argumentierte, dass dadurch auch Darlehen und die Beratungstätigkeiten von Banken betroffen wären, was eine Mehrheit der APK-SR abgelehnt habe. Zudem würden sämtliche Projekte der Entwicklungsbanken eng begleitet und evaluiert. So könnte Bundesrat Parmelin als Schweizer Vertreter in der Weltbankgruppe entsprechend Einfluss nehmen, wenn die Projekte den Werten der Schweizer Aussenpolitik zuwiderliefen. Ebenjener Bundesrat warnte in der Folge davor, dass dieser Minderheitsantrag die Arbeit der Entwicklungsbanken erschweren könnte. Schliesslich seien beispielsweise Gaskraftwerke in Ländern mit mangelhafter elektrischer Infrastruktur durchaus als Übergangstechnologie geeignet, um Kohlekraftwerke abzulösen. Auch dieser Minderheitsantrag wurde mit 28 zu 15 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) verworfen.
Die Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe wurden in der Gesamtabstimmung mit 34 zu 4 Stimmen (bei 7 Enthaltungen), jene der Afrikanischen Entwicklungsbank mit 37 zu 4 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) angenommen. Auch den Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Abkommens über die IFC nahm der Ständerat mit 37 zu 4 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an.

Kapitalerhöhungen Weltbankgruppe und Afrikanische Entwicklungsbank (BRG 20.024)

Die ständerätliche Skepsis gegenüber der Abschaffung der Überbrückungshilfe für Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich bereits im Hin und Her beim Folgegeben der parlamentarischen Initiative von Natalie Rickli (svp, ZH) bemerkbar gemacht hatte, zeigte sich auch bei der ständerätlichen Beratung der vom Nationalrat in der Wintersession 2019 abgeänderten Vorlage der SPK-NR. Auf Empfehlung ihrer SPK-SR entschied die kleine Kammer, nicht auf den Entwurf einzutreten.
Thomas Hefti (fdp, GL) führte in der Debatte in der ständerätlichen Sommersession 2020 die wichtigsten Gründe für die Empfehlung seiner Kommission aus. Die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfen müsse mit Einreichung eines Auszugs des Steuerausweises beantragt werden. Das mache man nicht einfach so, sondern nur dann, wenn man die finanzielle Hilfe wirklich brauche. Es gebe – das könne er auch als Mitglied der Verwaltungsdelegation bestätigen – keinen Missbrauch. Das von den Befürworterinnen und Befürwortern der Abschaffung ins Feld geführte Argument, dass auch abgewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier einfach stempeln und Arbeitslosengelder beziehen könnten, wie jede Person, die arbeitslos werde, hinke, weil Parlamentsmitglieder ja eben keine Angestellten mit Arbeitsvertrag seien. Er kenne Kollegen, die nach einer Nichtwiederwahl auch in ein finanzielles Loch gefallen seien. Für sie bestehe heute die Überbrückungshilfe. Zwischen 2004 und 2019 seien total CHF 950'000 an 28 Personen ausbezahlt worden, also nicht einmal CHF 100'000 pro Jahr. Thomas Minder (parteilos, SH), der die Minderheitsposition vertrat, hob einen in seinen Augen «gravierenden Mangel» der Überbrückungshilfe hervor: Überbrückungshilfe erhalte auch, wer eigentlich über Vermögen verfüge. Die Vermögensseite werde – anders etwa als bei der Gewährung von Sozialhilfe bei Bürgerinnen und Bürger – nicht überprüft, was eine klare Besserstellung von Ratsmitgliedern gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bedeute. Im Gegensatz zur Arbeitswelt, wo man aufgrund von Wirtschaftskrisen unverschuldet arbeitslos werde, sei ein Ratsmitglied zudem selber für seine Nichtwiederwahl verantwortlich. Geld zu erhalten für eine Nichtwiederwahl sei «demokratisch betrachtet falsch»; man wisse, dass Wahlen auch immer die Gefahr beinhalteten, nicht bestätigt zu werden und man müsste sich entsprechend auch finanziell darauf vorbereiten. Stossend sei zudem, dass auch freiwillig aus dem Rat ausscheidende Parlamentarierinnen und Parlamentarier Überbrückungshilfe beantragen könnten. Wer dies tue, wisse man freilich nicht, da die Namen der Bezügerinnen und Bezüger nicht bekannt gemacht würden. Minder machte sich zudem für den Entscheid des Nationalrats stark, der die Überbrückungshilfe ja nicht gänzlich abschaffen, sondern wenigstens von zwei Jahren auf sechs Monate beschränken wollte. Hefti ergriff noch einmal das Wort, um richtigzustellen, dass auch die Vermögenssituation betrachtet würde. Zudem handle es sich «in aller Regel» um Parlamentsmitglieder, die nicht wiedergewählt wurden. Dies lasse sich daraus schliessen, dass die Hilfe jeweils in den Jahren nach eidgenössischen Wahlen gesprochen worden sei. Die Ständerätinnen und Ständeräte liessen sich von diesen Argumenten überzeugen und stimmten mit 31 zu 6 Stimmen (3 Enthaltungen) gegen Eintreten, womit das Geschäft zurück an den Nationalrat ging.

Überbrückungshilfe für Parlamentarierinnen und Parlamentarier (Pa. Iv. 16.460)

Mit einer knappen Mehrheit von 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung empfahl die SPK-NR, der parlamentarischen Initiative Masshardt (sp, BE) zur Schaffung von Transparenz bei Lobbyreisen nicht Folge zu geben. Der Vorstoss verlangte die Veröffentlichung von Reisen, zu denen Parlamentsmitglieder von öffentlichen Behörden oder Interessengruppen im In- sowie Ausland eingeladen werden und die in Zusammenhang mit ihrem Mandat stehen. Eine Veröffentlichungspflicht besteht seit Beginn der 51. Legislatur bereits für amtliche Reisen, welche auf Kosten des Bundes unternommen werden. Sie ist das Resultat einer umgesetzten parlamentarischen Initiative Heer (svp, ZH). Die Kommissionsmehrheit war einerseits der Ansicht, dass diese neu bestehende Pflicht genüge und eine erneute Diskussion im Moment nicht nötig sei. Andererseits habe man eine ähnliche Forderung erst vor kurzer Zeit abgelehnt. Die links-grüne Kommissionsminderheit beantragte Folgegeben und forderte, die von Masshardt in ihrer Begründung als unlogisch, inkonsequent und unverständlich betitelte Trennung von amtlichen Reisen und solchen auf Einladung aufzuheben und mit sehr geringem bürokratischen Aufwand mehr Transparenz zu schaffen.

Transparenz bei Lobbyreisen (Pa.Iv. 18.492)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Auch Lukas Reimann (svp, SG) wollte mit einer parlamentarischen Initiative zur Stärkung der Krisenresistenz des Parlaments beitragen. Um in Zukunft Absagen oder Unterbrüche von Sessionen zu vermeiden – Reimann spielte auf den Covid-19-bedingten Abbruch der Frühlingsssession 2020 an – müsse das Parlamentsgesetz so revidiert werden, dass andere Tagungsorte als Bern und eine Teilnahme an Sessionen mittels zeitgleicher Bild- und Tonübertragung ermöglicht werden.
Die Sicherstellung einer beschlussfähigen Bundesversammlung war auch ein Anliegen der SPK-NR, die der Initiative Reimann wie auch einer ähnlichen Idee von Thomas Brunner (glp, SG; Pa.Iv. 20.423) einstimmig Folge gab.

Beschlussfähige Bundesversammlung sicherstellen (Pa. Iv. 20.479)
Dossier: Parlament in Krisensituationen

Die Motion KVF-SR für Rahmenbedingungen für emissionsärmere Nutzfahrzeuge fand Ende Mai 2020 auch in ihrer Schwesterkommission Gehör. Die KVF-NR nahm in der Behandlung der Motion zwei Textänderungen vor: Sie ersetzte den Begriff «emissionsärmer» und ähnliche durch die Formulierung «fossilfrei angetrieben», zudem sollen Fahrzeuge mit fossilfreiem Antrieb nicht von einer Befreiung, sondern von einer Reduktion der LSVA profitieren. Die so präzisierte Motion empfahl die KVF-NR ihrem Rat mit 17 gegen 7 Stimmen zur Annahme.

Rahmenbedingungen für emissionsärmere Nutzfahrzeuge (Mo. 19.4381)
Dossier: Potential und Einsatz von Wasserstoff

Es gebe Parlamentsmitglieder, «die lieber an einem Rettungspaket für sich selber arbeiten», statt das Land aus der Corona-Krise zu bringen, kritisierte der Sonntags-Blick Mitte April 2020. Stein des medialen Anstosses war die bei der Verwaltungsdelegation platzierte Forderung einzelner Parlamentarierinnen und Parlamentarier, trotz abgebrochener Frühlingssession und ausgefallener Kommissionssitzungen Taggelder auszubezahlen. Als «ziemlich dreiste Forderung» bezeichnete der Tages-Anzeiger diese Anfrage. Es sei eine «Frage des Charakters»: Politikerinnen und Politiker müssten sich vielmehr solidarisch zeigen und auf einen Teil ihres Lohnes verzichten – zugunsten von Menschen, die wirklich um ihre Existenz bangen müssten, so der Kommentar.
Ebendiese Forderung stellte dann Lukas Reimann (svp, SG) in der ausserordentlichen Session Anfang Mai 2020 in Form eines Ordnungsantrags. Konkret verlangte er vom Nationalrat, auf die Hälfte der Taggelder aus der anstehenden Sondersession zu verzichten, um ein Zeichen der Solidarität zu setzen. Dies sei zudem eine Möglichkeit, wenigstens einen ganz kleinen Teil der in dieser Session beschlossenen Ausgaben einzusparen, und könne auch als Beweis der «Volksnähe des Parlaments» gedeutet werden. Mit 126 zu 49 Stimmen bei 13 Enthaltungen wurde der Ordnungsantrag abgelehnt. Die Zustimmung kam vorwiegend aus der SVP-Fraktion; Ja-Voten und Enthaltungen gab es aber auch in allen anderen Fraktionen.

Die Sonntags-Zeitung bezeichnete es als «erstaunlich, wer den Antrag alles abgelehnt hat». Zwar seien die Führungskräfte der SVP hinter dem Solidarbeitrag gestanden, zudem habe es bei der SP immerhin vier und bei den Grünen eine Ja-Stimmen gegeben, betonte die Zeitung. «Viele bekannte Politiker [...], selbst solche, die bei den Superreichen gerne eine Sondersteuer eintreiben möchten», hätten allerdings gegen die rund CHF 132'000 gestimmt, die mit Annahme des Ordnungsantrags eingespart worden wären. Selbst bei der SVP hätten einige Fraktionsmitglieder ein Nein eingelegt. Die meisten Nationalrätinnen und Nationalräte seien wohl der Meinung gewesen, dass sie mit «rund 70'000 Franken pro Jahr» nicht «übertrieben viel» verdienten, so die Sonntags-Zeitung. Vor der Abstimmung hatte Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (fdp, VD) überdies darauf hingewiesen, dass die Forderung von Lukas Reimann nicht als Ordnungsantrag hätte eingereicht werden dürfen, weil sie einen Gesetzestext tangiere. Es müsse also vielmehr eine parlamentarische Initiative eingereicht werden. Sie lud deshalb die Nationalrätinnen und Nationalräte ein, «à rejeter la motion d'ordre Reimann Lukas, car elle viole la loi». Natürlich sei es jedem Parlamentsmitglied trotzdem freigestellt, einen Teil der eigenen Taggelder zu spenden, schloss Moret. Ob und wer dies in der Folge getan hat, war freilich nicht mehr Gegenstand medialer Recherche.

Ordnungsantrag auf Verzicht auf Taggelder

Im April 2020 veröffentlichte das BAFU die Zahlen der Schweizer Treibhausgasemissionen für das Jahr 2018. Diese beliefen sich insgesamt auf 46,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Die Emissionen lagen damit 2018 insgesamt rund 14 Prozent tiefer als im Basisjahr 1990. Im Vergleich zu 2017 nahmen sie um 1,5 Millionen Tonnen ab. Das Treibhausgasinventar für 2018 zeigte, dass zur Erreichung des Reduktionsziels von minus 20 Prozent bis 2020 noch weitere grosse Anstrengungen notwendig sind: Im Gebäudesektor lagen die Emissionen 2018 um 34 Prozent unter dem Wert im Basisjahr 1990. Die Reduktion war aber vor allem auf den sehr milden Winter respektive auf den dadurch bedingten verminderten Öl- und Gasverbrauch zurückzuführen. Wenn man den Effekt der Witterung herausrechne, zeige sich für diesen Sektor eine Abnahme der Emissionen um nur rund 0,3 Millionen Tonnen pro Jahr. Im Verkehr war für 2018 kein Rückgang der Emissionen zu verzeichnen; er betrug 2018 rund 15 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Die Emissionen lagen damit 1 Prozent über dem Wert des Basisjahrs 1990. Zwar seien viele sparsamere Autos auf den Strassen unterwegs; die Zunahme bei den gefahrenen Kilometern machten diesen Effekt aber wieder zunichte. Die Industrie stiess im Jahr 2018 11,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente aus; dies entsprach einer Reduktion von 14 Prozent gegenüber 1990. Um das Reduktionsziel für 2020 von 15 Prozent zu erreichen, sei eine weitere Verminderung der Emissionen notwendig.
Nach heutiger Einschätzung werde die Schweiz ihr nationales Klimaziel für das Jahr 2020 von minus 20 Prozent Treibhausgasausstoss gegenüber 1990 gesamthaft deutlich verfehlen, so das BAFU in seiner Medienmitteilung.

Schweizer Treibhausgasemissionen (ab 2013)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Jährliche Treibhausgasemissionen
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000

Eine Motion der KVF-SR für Rahmenbedingungen für emissionsärmere Nutzfahrzeuge wurde im März 2020 von der kleinen Kammer angenommen. Der Bundesrat solle Gesetze und Verordnungen im Bereich von Nutzfahrzeugen regelmässig überprüfen und anpassen, um möglichst gute Rahmenbedingungen für die Umstellung auf emissionsärmere Fahrzeuge zu schaffen. Insbesondere sollen Nutzfahrzeuge mit alternativem Antrieb von einer Reduktion oder einer Befreiung von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) profitieren. Hybridfahrzeuge sollen für jene Kilometer von der LSVA befreit werden, die sie elektrisch zurückgelegt haben. Mit Wasserstoff betriebene Sattelschlepper sollen etwas länger sein dürfen, damit neben dem Wasserstoffbehälter noch das übliche Transportvolumen Platz findet.
Für den Bundesrat, der die Motion ablehnte, erklärte Bundesrätin Sommaruga im Rat, man müsse vorsichtig sein mit der Befreiung von der LSVA, schliesslich brauche man diese Gelder auch in der Strassenfinanzierung. Der Ständerat nahm die Motion trotzdem mit 35 Stimmen ohne Gegenstimme (3 Enthaltungen) an.

Rahmenbedingungen für emissionsärmere Nutzfahrzeuge (Mo. 19.4381)
Dossier: Potential und Einsatz von Wasserstoff

Den Europarat als Vorbild nehmen wollte Regula Rytz (gp, BE) mit ihrer parlamentarischen Initiative, mit der sie die Deklaration von Einkünften aus Mandaten bei Interessenorganisationen forderte. Die Offenlegung der Interessenbindungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier sei noch immer mangelhaft geregelt, begründete die Bernerin in der Ratsdebatte, die nötig geworden war, weil die SPK-NR dem Anliegen mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung keine Folge geben wollte. Mängel gebe es einerseits hinsichtlich Kontrolle der Einträge ins Register der Interessenbindungen, die die Parlamentsmitglieder vornehmen müssen, so Rytz weiter. Es werde nicht überprüft, ob diese Einträge vollständig und richtig seien. Andererseits fehlten jegliche Angaben zu Einkünften, die mit diesen Mandaten erzielt würden. Diese Intransparenz werde immer wieder von internationalen Gremien wie der Greco oder Transparency International kritisiert. Es sei aber – so zeige eben das Beispiel Europarat – ganz einfach, hier Transparenz zu schaffen und diese Einnahmen offenzulegen.
Kommissionssprecher Gerhard Pfister (mitte, ZG) eröffnete sein im Namen der SPK-NR vorgetragenes Plädoyer gegen den Vorstoss damit, dass nichts dagegen spreche, dass Forderungen immer wieder neu gestellt würden. In der Tat waren in den vergangenen Jahren gleich zwei ähnliche parlamentarische Initiativen abgelehnt worden: Sowohl der Initiative Berberat (sp, NE; Pa.Iv. 15.438) als auch der Initiative Reynard (sp, VS; Pa.Iv. 18.476) war keine Folge gegeben worden. Allerdings müsse man im Falle wiederholter Vorstösse auch damit rechnen, dass die Gegenargumente die immer gleichen seien, setzte Pfister fort. Im Europarat habe man die Regelungen wegen gravierender Korruptionsfälle eingeführt. Dies sei ebensowenig auf die Schweiz übertragbar, wie die Kritik der Greco, die auf ein Berufs-, nicht aber auf ein Milizparlament passen würde. Wenn ein Parlamentsmandat nicht vollberuflich ausgeübt werde, mache die Offenlegung von Nebeneinkünften keinen Sinn, da ja damit keine Offenlegung der hauptberuflichen Tätigkeit einhergehe. Man müsse nun die Abstimmung zur Transparenzinitiative abwarten und schauen, wie die Bevölkerung zu mehr Offenlegung stehe. Je nachdem müssten dann die verschiedenen Vorstösse neu beurteilt werden, schloss Pfister.
Ohne weitere Diskussion folgte der Nationalrat mit 100 zu 80 Stimmen seiner Kommissionsmehrheit und gab auch dieser Initiative keine Folge. Die Befürworterinnen und Befürworter fanden sich in den Fraktionen der SP, der Grünen und dem Grossteil der GLP. Mit Lukas Reimann (svp, SG) und Barbara Steinemann (svp, ZH) fand das Anliegen für mehr Transparenz auch Unterstützung bei zwei SVP-Ratsmitgliedern.

Europarat als Vorbild. Deklaration von Einkünften aus Mandaten (Pa. Iv. 19.473)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Mit einer Anpassung des Parlamentsrechts wollte Mattea Meyer (sp, ZH) «überrissene Mandate» für Parlamentarierinnen und Parlamentarier verunmöglichen. Ihre parlamentarische Initiative sah vor, dass die Höhe von Entschädigungen von extra-parlamentarischen Mandaten die Entlohnung für das Parlamentsmandat nicht übersteigen darf. Gut bezahlte Lobby-Ämter würden nicht nur die Unabhängigkeit der Parlamentsmitglieder, sondern auch das politische Vertrauen bedrohen, begründete die Zürcherin. Zwar müssten die Bindungen an Interessenorganisationen bereits heute transparent gemacht werden, die Höhe der Entschädigung für diese Mandate sei jedoch nach wie vor ein Geheimnis.
Die SPK-NR sprach sich Ende November 2020 mit 17 zu 5 Stimmen (2 Enthaltungen) gegen Folge geben aus. Der Vorschlag könne weder Korruption noch Lobbyismus einschränken, so die Begründung. Die Kommission anerkenne zwar, dass der Erhalt von Mandaten im Zusammenhang mit der Parlaments- oder der Kommissionsarbeit problematisch sei und als Käuflichkeit interpretiert werden könnte, die bestehenden Transparenzregeln seien aber geeigneter, um diesem Problem Herr zu werden. Zudem wolle die Kommission der parlamentarischen Initiative von Beat Rieder (cvp, VS; Pa.Iv. 19.414) Folge gegeben, mit der das Problem enger gefasst werden könne: Die Initiative Rieder sehe ein Verbot von bezahlten Mandaten im Zusammenhang mit Kommissionsmandaten vor. Nachdem besagte Zustimmung im Februar 2021 erfolgt war, zog Meyer ihren Vorstoss zurück.

Schutz vor Korruption. Keine überrissenen Mandate für Parlamentarierinnen und Parlamentarier (Pa.Iv. 19.462)

La motion Gschwind (pdc, JU) «Pour des revenus agricoles moins volatils» n'aura pas tenu face aux arguments mobilisés par la majorité de la CER-CE. En effet, comme précisé par le rapporteur de la commission, Martin Schmid (plr, GR), les agricultrices et agriculteurs peuvent d'ores et déjà constituer des réserves fiscales, sous certaines conditions. Ainsi, leur permettre de constituer d'autres réserves impliquerait un traitement de faveur face à d'autres secteurs également sensibles aux aléas du climat (le tourisme par exemple).
Le Conseil fédéral est du même avis, comme l'a souligné le ministre des finances, Ueli Maurer, lors des débats en chambre. Il en a profité pour rappeler que la nouvelle politique agricole PA 22+ se penche sur ces problèmes d'aléas climatiques. Les autorités souhaitent aider les paysans et paysannes à acquérir des assurances leur permettant de faire face financièrement à la perte de récoltes.
Les sénatrices et sénateurs n'ont été que 12 à soutenir ce présent texte tandis qu'ils et elles ont été 27 à s'y opposer – avec une abstention – mettant un terme à la motion.

Pour des revenus agricoles moins volatiles (Mo. 17.3480)

Der Kanton Genf reichte im März 2020 eine Standesinitiative mit dem Titel «Moratorium für die 5G- (und 4G-plus-) Technologie in der Schweiz» ein. Die Standesinitiative forderte ähnlich wie die Initiative des Kantons Neuenburg, ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes in der Schweiz zu verhängen, in Kooperation mit den Kantonen ein nationales Funkwellen-Kataster zu erstellen und auch bei der Vorbereitung der Netzabdeckung mit den Kantonen zusammenzuarbeiten und deren Stellungnahmen miteinzubeziehen.
In der Begründung der Initiative wurde festgehalten, dass vor dem Aufbau des 5G-Netzes eine Grundsatzdebatte über das Für und Wider von 5G stattfinden müsse, zumal die gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Natur noch nicht geklärt seien. Auch seien die Auswirkungen auf das Klima sehr fragwürdig. Während die Befürworterinnen und Befürworter von 5G davon ausgehen würden, dass «durch ein präziseres Prozessmanagement Energie und Ressourcen gespart werden können», war der Kanton Genf der Ansicht, dass es durch 5G eher zu einer Erhöhung des CO2-Ausstosses kommen werde.

Moratorium für die 5G- (und 4G-plus-) Technologie in der Schweiz (Kt.Iv. 20.309)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

In der Frühjahrssession 2020 kam es zu einer Vereidigung im Nationalrat und somit bereits zur zweiten Mutation in der 51. Legislatur. Weil Jean-Pierre Gallati (svp, AG) Ende 2019 in den Regierungsrat des Kantons Aargau gewählt worden war, rutschte Alois Huber (svp, AG) für ihn nach. Huber war zweiter Ersatz auf der Aargauer SVP-Liste. Der erste Ersatz, Stefanie Heimgartner (svp, AG), war bereits nach der Wahl von Hansjörg Knecht (svp, AG) in den Ständerat nachgerutscht. Der Präsident des kantonalen Bauernverbandes, Alois Huber, legte den Eid ab. Sein Vorgänger Gallati war erst bei den eidgenössischen Wahlen 2019 ins nationale Parlament gewählt worden und entsprechend nur gerade für eine Session in Bern.

Mutationen 2020
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

«Aus Lima und Tokio an Kommissionssitzungen pendeln?» lautete der Titel der parlamentarischen Initiative, mit der Thomas Minder (parteilos, SH) eine Wohnsitzpflicht für Parlamentsmitglieder in der Schweiz forderte. Dies aus finanziellen, demokratiepolitischen, praktischen und ökologischen Gründen: Die Spesen für ein Pendeln von ausserhalb der Schweiz – das Büro-NR gehe von CHF 320'000 pro Parlamentsmitglied mit Wohnsitz ausserhalb Europas für eine Legislatur aus – seien viel zu hoch; Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssten der eigenen Gesetzgebung unterworfen sein, was sie mit Wohnsitz im Ausland aber nicht wären; Tim Guldimann (sp, ZH) habe gezeigt, dass es nicht möglich sei, in einem Milieu zu leben und in einem anderen Politik zu machen – der in Berlin lebende Guldimann war 2015 in den Nationalrat gewählt worden, nach zwei Jahren aber mit dieser Begründung wieder zurückgetreten; und schliesslich würde von ausserhalb wohl vor allem mit dem Flugzeug gependelt, was aus klimapolitischen Gründen unverhältnismässig sei.
Nachdem die SPK-SR Ende Januar 2020 mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen hatte, der Initiative keine Folge zu geben, zog Minder Ende Februar sein Anliegen, der Kommissionsargumentation folgend, zurück. Es wäre nicht nur ein falsches Signal an die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, sondern auch nicht verhältnismässig, aufgrund nur eines bisherigen Falles die Gesetzgebung zu ändern, hatte die Kommission begründet.

Parlamentsmitglieder sollen in der Schweiz wohnen (Pa.Iv. 19.490)

Un nouveau mouvement alliant paysan.ne.s et activistes du climat a vu le jour. Sous le nom «Agriculture du futur», ce collectif, constitué notamment du WFF, de Pro Natura, de Greenpeace, d'Uniterre, de l'Association des petits paysans et des activistes du climat, a organisé une manifestation dans la capitale fédérale à laquelle pas moins de 4'500 personnes ont participé. Le slogan scandé par les manifestant.e.s, «L'alimentation est politique», était directement dirigé contre la nouvelle mouture de la Politique agricole 22+ qui ne va pas assez loin à leur goût. En effet, le collectif appelle à une politique agricole plus solidaire, moins polluante, qui protège les écosystèmes et qui lutte plus activement contre le gaspillage des ressources. Selon «Agriculture du futur», le système agricole actuel aurait comme objectif premier de générer du profit pour les géants de l'agroalimentaire et non de nourrir la population avec des denrées alimentaires saines et accessibles à toutes et tous. Le mouvement a profité de cette manifestation pour publier sa «Vision 2030» qui propose une transformation radicale du système agricole et alimentaire actuel. Mais les revendications portées par «Agriculture du futur» trouvent des échos, au mieux, mitigés au sein des autres organisations paysannes. Ainsi en est-il de l'Association des femmes paysannes vaudoises qui, bien que louant les objectifs affichés, estime que la population et le monde agricole ne sont pas prêts pour de tels changements abrupts. Des pertes de rendement sont redoutées. Du côté de l'USP, on considère que les fermes sont déjà à taille humaine et qu'une agriculture 100 pour cent biologique ne répondrait pas aux demandes du marché, comme le rappelle Jacques Bourgeois (plr, FR), président de l'Union Suisse des Paysans.

Nouveau mouvement alliant paysan.ne.s et activistes du climat
Dossier: Landwirtschaft und Klimawandel

Am 19. Februar 2020 legte der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der neuen Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 vier Bundesbeschlüsse zur Genehmigung vor. Um die IZA weiterzuführen, seien für den Zeitraum 2021-2024 fünf Rahmenkredite über CHF 11.25 Mrd. nötig. Dabei handelte es sich allesamt um Kredite für Posten, die im Rahmen der vorangegangenen Strategie 2017-2020 bereits aufgeführt und bewilligt worden waren. Die IZA umfasst sämtliche Instrumente der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und der Förderung des Friedens sowie der menschlichen Sicherheit, welche vom EDA und dem WBF genutzt werden. Übergeordnet verfolge die Schweiz laut Botschaft insbesondere das erste SDG der Agenda 2030, die Beendigung der extremen Armut, wobei die IZA die Entwicklungsländer auch bei der Erfüllung anderer SDGs unterstützt. Für den Zeitraum 2021-2024 wurden darüber hinaus vier Hauptziele definiert: Die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, die Bekämpfung des Klimawandels, die Reduktion der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration und das Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Frieden. Durch die Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und der langfristigen Armutsreduktion versuche der Bundesrat die IZA und die Migrationspolitik der Schweiz strategisch miteinander zu verknüpfen, so der Bericht. Weitere Schwerpunkte bilden die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor zur Schaffung von Arbeitsplätzen und der nachhaltigen Entwicklung, das Potenzial der Digitalisierung für die Entwicklungszusammenarbeit, multilaterales Engagement in internationalen Organisationen, sektorübergreifende Ansätze im Umgang mit Migration und Klimawandel und die Forschung zur Wirkung der IZA. Im Vergleich zur Strategie 2017-2020 werden die Mittel zur Eindämmung des Klimawandels bis Ende 2024 auf CHF 400 Mio. erhöht (bisher CHF 300 Mio.). Des weiteren soll die strategische Ausrichtung der IZA mithilfe von drei Kriterien (Bedürfnisse der Bevölkerung, Interessen der Schweiz, Mehrwert der IZA) geschärft und auch der geografische Fokus im Gegensatz zur Vorperiode enger gefasst werden. Bei seiner bilateralen Entwicklungszusammenarbeit fokussiert sich das EDA laut Botschaft auf vier Schwerpunktregionen: Nordafrika und Mittlerer Osten, Subsahara-Afrika, Osteuropa sowie Zentral-, Süd- und Südostasien. Die Tätigkeiten in der Entwicklungsarbeit sollen auf den Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und den ausgewählten Partnerstaaten basieren. Der Fokus auf die vier Regionen führe zu einer grösseren Wirksamkeit und Effizienz der Massnahmen und biete Flexibilität, um auf Chancen und Herausforderungen zu reagieren, beispielsweise hinsichtlich der Schweizer Migrationspolitik. Dadurch sinke die Zahl der DEZA-Schwerpunktländer von bisher 46 auf künftig 35. Unter anderem werde die Entwicklungszusammenarbeit des EDA in Lateinamerika bis Ende 2024 sukzessive reduziert.
Erstmals war die internationale Zusammenarbeit einer Vernehmlassung unterzogen worden. Die Neue Zürcher Zeitung hielt Bundesrat Cassis zugute, dass er seinem Credo «Aussenpolitik ist Innenpolitik» nachkomme. Die Teilnahme der 250 Parteien, Kantone und Organisationen dürfte den Rückhalt der Rahmenkredite in Politik und Gesellschaft erhöhen, stellte die NZZ fest. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung laut Botschaft des Bundesrats zwar generell positiv beurteilt, jedoch wurden zahlreiche zum Teil ambivalente Änderungswünsche angebracht. Kritisiert wurde vor allem die nicht erfüllte APD-Quote. So hatte das Parlament 2011 beschlossen, dass die APD-Quote bis 2015 auf 0.5 Prozent angehoben werden müsse, die Vorlage prognostizierte jedoch nur eine Quote von 0.46 Prozent. Um den Finanzplan des Bundesrats einzuhalten wurden jedoch keine Änderungen an den Rahmenkrediten vorgenommen. Erneut überprüft und angepasst wurden hingegen die Kategorisierung der Schwerpunktländer und gewisse Zielformulierungen.

Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 (BRG 20.033)
Dossier: Strategien zur internationalen Zusammenarbeit

Parlamentsangehörige sollen per Bahn statt mit dem Flugzeug reisen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, forderte Michael Töngi (gp, LU) mit einer parlamentarischen Initiative. Es soll gesetzlich geregelt werden, dass vom Bund finanzierte Reisen für Parlamentsangehörige mit der Bahn absolviert werden müssen, wenn sie weniger als acht Stunden Reisezeit in Anspruch nehmen. Eine Bahnreise sei weniger klimaschädlich als eine Flugreise und deshalb ökologischer. Wer es eiliger habe, müsse für die Reisekosten selber aufkommen, schlug der Initiant in der Begründung seines Vorstosses zudem vor.
Wie der Vorschlag genau umgesetzt werden soll, wird allerdings Frage des Büro-NR sein, das, nachdem es selber bereits im November 2019 Folge gegeben hatte, nun durch die im Februar 2020 geäusserte Zustimmung des Büro-SR einen Entwurf für eine Gesetzesänderung ausarbeiten wird.

Parlamentsangehörige sollen per Bahn statt mit dem Flugzeug reisen (Pa.Iv. 19.407)

Mitte Februar 2020 gab auch die SPK-NR mit 15 zu 6 Stimmen der parlamentarischen Initiative Rieder (cvp, VS) Folge, mit der die Kombination von Lobbying und Kommissionsarbeit geregelt werden soll. Der Walliser Ständerat forderte ein Verbot für bezahlte Mandate von Organisationen, die von Regelungen betroffen sein könnten, für welche die Kommission der jeweiligen Abgeordneten zuständig ist. Die Übernahme von Mandaten gegen Entgelt könne die Unabhängigkeit von Parlamentsmitgliedern beeinträchtigen, argumentierte Rieder in der Begründung seiner Initiative. Zwar sei Lobbying in einem Milizparlament unvermeidlich und gar erwünscht, dass Organisationen aber mittels Bezahlung von Kommissionsmitgliedern auf die konkrete, sie betreffende Gesetzgebung Einfluss nehmen könnten, müsse verhindert werden. Rieder schwächte diese Forderung dann allerdings gleich selber wieder ab, indem er Ausnahmen für Mandate vorsehen wollte, die mit dem Hauptberuf eines Kommissionsmitglieds zusammenhängen, die bereits ein Jahr vor Einsitznahme in die Kommission ausgeübt worden sind und die nur minim – also maximal mit CHF 5'000 pro Jahr – entschädigt werden.
Die SPK-NR stimmte bei, dass seit dem Legislaturwechsel in der Tat ein eigentliches «Parlamentariershopping» zu beobachten sei: Organisationen würden gezielt Mitglieder rekrutieren, die in Kommissionen sässen, in denen wichtige Interessen dieser Organisationen tangiert würden. Die SPK-SR, die dem Vorstoss bereits im August 2019 mit 7 zu 2 Stimmen (2 Enthaltungen) mit der Begründung Folge gegeben hatte, dass die Kommissionsarbeit nicht zu einseitig von bestimmten Interessen dominiert werden dürfe, wird also eine Revision des Parlamentsgesetzes ausarbeiten.

Lobbying und Kommissionsarbeit (Pa.Iv. 19.414)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Mathias Reynard (sp, VS) wollte sich den Europarat zum Vorbild nehmen, um mit Hilfe einer Revision des Parlamentsgesetzes die Offenlegung aller Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern zu erzwingen. Die Offenlegungspflicht ist auf europäischer Ebene ziemlich umfassend und betrifft nicht nur berufliche und politische Tätigkeiten für alle kommerziellen oder nicht-kommerziellen, öffentlichen oder privaten Körperschaften, sondern auch alle dabei erhaltenen finanziellen Mittel. Auch alle Tätigkeiten im Rahmen von parlamentarischen Gruppen, Kommissionen oder Expertengremien, alle finanziellen Unterstützungen, Spenden oder bezahlten Reisen sowie alle irgendwie relevanten Tätigkeiten, welche die Parlamentsarbeit beeinflussen könnten, müssten offengelegt werden. Es sei an der Zeit – so Reynard – Transparenz zu schaffen, wie sie von der Bevölkerung verlangt werde und die helfe, die Glaubwürdigkeit der Institutionen zu bewahren. Die Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz im Europarat würden sich diesen Offenlegungspflichten bereits heute beugen; dies sei also nicht unmöglich.
Etwas anders sah dies die Mehrheit der SPK-NR, die das Anliegen Mitte Februar 2020 beriet. Mit 17 zu 8 Stimmen sprach sie sich gegen Folgegeben aus. Die Forderungen seien mit einem Nichtberufsparlament nicht vereinbar und man strebe keine gläsernen Parlamentsmitglieder an. Für die Minderheit war es hingegen eben das Milizparlament, also die Möglichkeit, neben der politischen Tätigkeit weiteren bezahlten Tätigkeiten nachzugehen, das strengere Offenlegungspflichten erforderte. Das Geschäft wird somit in der grossen Kammer beraten werden.

Interessenbindungen offenlegen (Pa.Iv. 18.476)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Aufgrund einer parlamentarischen Initiative Heer (svp, ZH; Pa.Iv. 15.442) und deren Umsetzung im Parlamentsrecht müssen Parlamentsmitglieder seit der 51. Legislatur ihre Auslandreisen offenlegen, wenn diese vom Bund finanziert werden. Bereits bei der Beratung der Umsetzung hatte eine linke Kommissionsminderheit versucht, diese Offenlegungspflicht auch auf Reisen auszudehnen, die auf Einladung von schweizerischen, ausländischen oder internationalen Behörden oder Interessengruppen getätigt werden. Dieses Anliegen brachte Nadine Masshardt (sp, BE) neuerlich mit einer parlamentarischen Initiative (Pa. Iv. 18.492) ein und ging mit einer zweiten parlamentarischen Initiative (Pa. Iv 18.490) gar noch einen Schritt weiter, indem sie forderte, dass solche Reisen nicht nur bekannt gegeben, sondern von den Parlamentsmitgliedern auch selber bezahlt werden müssen. Die Unterscheidung von amtlichen Reisen, die öffentlich gemacht werden müssten, und Reisen auf Einladung sei «unlogisch, inkonsequent und für die Bürgerinnen und Bürger unverständlich», so die Begründung. Es sei nicht nur wichtig zu wissen, wer eine Reise auf Kosten des Bundes unternehme, sondern auch von wem eine Einladung für eine Reise ergehe. Hinsichtlich Bezahlung solcher Reisen gebe es zwar Empfehlungen der Büros, diese müssten aber präzisiert werden. Mit einer Bezahlpflicht ab einem zu bestimmenden Betrag werde zudem Transparenz geschaffen. Lobbyreisen müssten besser geregelt werden, um deutlich zu machen, was erlaubt sei und was nicht, so Masshardt.
Die SPK-NR, die Mitte Februar 2020 über die Anliegen debattierte, empfahl, beiden Anliegen keine Folge zu geben. Die relativ knappen Mehrheiten (Pa. Iv. 18.492: 12 zu 11 bei 1 Enthaltung; Pa. Iv. 18.490: 14 zu 10 bei 1 Enthaltung) lassen freilich eine animierte Debatte in der grossen Kammer erwarten, die über das Schicksal der beiden Initiativen entscheiden wird.

Lobbyreisen regeln (Pa.Iv. 18.490)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Ende Januar 2020 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Legislaturplanung 2019–2023 vor. Sie umfasste eine Bilanz der vergangenen Legislatur (2015–2019), eine aktuelle Lagebeurteilung und beschrieb insbesondere die drei politischen Leitlinien, denen 18 Ziele zugeordnet waren, die mit insgesamt 53 geplanten Massnahmen die Agenda der Regierungspolitik bestimmen sollen.
Die Bilanz über die 50. Legislaturperiode sei gemischt, so der Bericht. 80 Prozent der prioritären Geschäfte seien verabschiedet worden – darunter die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017–2020, die BFI-Botschaft 2017–2020 oder die Botschaft zur Standortförderung 2020–2023. Nicht wie geplant realisiert worden seien hingegen ein FATCA-Abkommen mit den USA oder ein institutionelles Abkommen mit der EU, das bereits seit 2011 als Ziel formuliert worden sei. Zu wenig schnell vorangekommen seien auch Vorhaben zur Reform der AHV oder zur Senkung der Gesundheitskosten. Es könne aber nicht von einer «verlorenen Legislatur» gesprochen werden, da die grossen Leitlinien – Sicherung des Wohlstandes, Förderung des nationalen Zusammenhalts sowie Sicherheit und internationale Zusammenarbeit – erreicht worden seien, wie weiter im Bericht festgehalten wurde.
Bei der Lagebeurteilung wurde im Bericht hervorgehoben, dass die kulturelle und geografische Nähe sowie die starke wirtschaftliche Verflechtung mit der EU einen steten politischen Austausch auf höchster Ebene bedinge. Der Schweizer Forschungsplatz sei stark und habe ein sehr innovationsfreundliches Umfeld. Die Schweiz spiele nach wie vor eine wichtige Rolle als Gaststaat für internationale Organisationen. Auch stellten Terrorismus und internationale Kriminalität nach wie vor eine grosse Herausforderung dar. Weil sie eine grosse Importabhängigkeit hinsichtlich Energieversorgung aufweise, müsse sich die Schweiz um eine Einbettung in den europäischen Strommarkt bemühen. Dabei sei auch die Reduktion der Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen, zu der sich die Schweiz verpflichtet habe. Hervorgehoben wurden die Aussenwirtschaftsbeziehungen, die insbesondere mit China und den USA sehr dynamisch seien. Insbesondere die Ausfuhr chemisch-pharmazeutischer Produkte nehme stark zu, wohingegen der Finanzplatz an Bedeutung verliere. Gemessen am Bruttonationaleinkommen gehöre die Schweiz zu den zehn grössten Beitraggebern an die öffentliche Entwicklungshilfe. Hervorgehoben wurden zudem die sinkende und im internationalen Vergleich tiefe Bruttoverschuldung und die positive Wirtschaftsentwicklung, aber auch die stetig ansteigenden Ausgaben für soziale Sicherheit und Gesundheit. Die Schweiz habe mittlerweile einen ökologischen Fussabdruck von 2.8 und die Konsumausgaben seien seit 2000 fast doppelt so stark gestiegen wie die Bevölkerung gewachsen sei. Auch die Mobilität steigere sich laufend, was sich etwa auch in der Zunahme der Verkehrsstaus bemerkbar mache, deren volkswirtschaftliche Kosten von 2010 bis 2017 um 38.5 Prozent zugenommen hätten. Die Bevölkerung sei mit der Lebensqualität allerdings zufrieden, insbesondere auch mit der eigenen Gesundheit. Die abnehmende Biodiversität und das belastete Grundwasser blieben hingegen weiterhin Herausforderungen. Seit 1980 habe sich der Anteil der ausländischen Bevölkerung mehr als verdoppelt, die Zahl der Asylgesuche habe 2018 aber den tiefsten Wert seit 2007 erreicht. Die Erwerbslosenquote bewege sich stabil bei 4.7 Prozent und die Erwerbsquote von Frauen habe zugenommen. Nach wie vor bestehe aber eine Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen, so der Bericht.
Auf der Basis dieser Lagebeurteilung schlug der Bundesrat die gleichen Leitlinien wie in der vergangenen Legislatur vor: Wohlstand («[d]ie Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung»), Zusammenhalt («[d]ie Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit») und Sicherheit («[d]ie Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt»). Mit jeweils sechs Zielen sollen diese Leitlinien eingehalten werden: (1) Ein ausgeglichener Bundeshaushalt und eine stabile Finanzordnung, (2) eine effiziente und möglichst digitale staatliche Leistungserbringung, (3) stabile und innovationsfördernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen durch die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, (4) die Sicherung des Zugangs zu internationalen Märkten und zum EU-Binnenmarkt, (5) die Behauptung der Spitzenposition in Bildung, Forschung und Innovation und die Nutzung der Chancen der Digitalisierung sowie (6) zuverlässige und solid finanzierte Verkehrs- und IKT-Infrastrukturen sollen mithelfen, den Wohlstand nachhaltig zu sichern. (7) Die Stärkung des Zusammenhalts der Regionen und die Förderung der Verständigung unter den Sprachgruppen, (8) die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern, (9) die Reform und nachhaltige Finanzierung der Sozialwerke, (10) die qualitativ hochstehende und finanziell tragbare Gesundheitsversorgung und ein gesundheitsförderndes Umfeld, (11) das Engagement für multilaterale und internationale Zusammenarbeit und die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für internationale Organisationen sowie (12) geregelte Beziehungen mit der EU sind die Ziele, mit denen die Förderung des nationalen Zusammenhalts und eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit angestrebt werden sollen. Schliesslich sollen die (13) Steuerung der Migration, (14) die Vorbeugung und wirksame Bekämpfung von Gewalt, Kriminalität und Terrorismus, (15) die Kenntnis über Bedrohungen der eigenen Sicherheit, (16) die schonende und nachhaltige Nutzung von Ressourcen, die Sicherung einer nachhaltigen und lückenlosen Energieversorgung und die Förderung einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft, (17) der Einsatz für eine national und international wirksame Umweltpolitik, den Klimaschutz und die Biodiversität sowie (18) die Massnahmen gegen Cyberrisiken zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern und der kritischen Infrastruktur mithelfen, dass die Schweiz für Sicherheit sorgt und als verlässliche internationale Partnerin agieren kann.
Im Bericht wurde zudem auch der Legislaturfinanzplan 2021–2023 vorgelegt, der in allen drei Jahren mit strukturellen Überschüssen rechnet. Allerdings sei die Unsicherheit über die Haushaltsentwicklung sehr hoch. Neu lag dem Bericht auch eine mittelfristige Personalplanung bei, weil die eidgenössischen Räte oft moniert hätten, darüber nicht im Klaren zu sein. Hier ging der Bericht von einem jährlichen Ausgabenwachstum von 1.4 Prozent aus.

Legislaturplanung 2019-2023 (BRG 19.078)
Dossier: Legislaturplanungsberichte