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La CFHA a examiné dans quelle mesure la définition d’une valeur limite d’immission pour l’ammoniac à l’annexe 7 de l’ordonnance sur la protection de l’air (OPair) pouvait simplifier la prescription et l’exécution de mesures visant à réduire les concentrations d’ammoniac d’origine agricole. A ce jour, aucune valeur limite d’immission pour l’ammoniac ne figure dans l’annexe de l’OPair. Au niveau international, la Convention sur la pollution atmosphérique transfrontière à longue distance a défini des critères, notamment les charges critiques pour les dépôts d’azote atmosphérique et les niveaux critiques pour l’évaluation des limites de concentration pour les effets directs de l’ammoniac gazeux sur la végétation. D’après l’analyse du CFHA, les charges critiques offrent une protection plus étendue que les niveaux critiques pour l’ammoniac gazeux. Les charges critiques pour les dépôts d’azote sont dépassées sur un plus grand nombre de surfaces que les niveaux critiques d’ammoniac. La commission recommande donc de ne pas définir de valeur limite d’immission pour l’ammoniac à l’annexe 7 OPair, afin que les niveaux critiques d’ammoniac n'aient pas la primauté sur les charges critiques d’azote. Pour déterminer si des immissions sont excessives, il faut selon elle, recourir en premier lieu aux charges critiques d’azote et dans des cas motivés, aux niveaux critiques d’ammoniac. La CFHA préconise, de plus, une nouvelle analyse dans 5 à 10 ans.
Quelques mois plus tard, Agroscope a proposé 20 mesures pour réduire les émissions de gaz à effet de serre dans l'agriculture sur lesquelles se fonde un système de points pour la protection climatique. Les agriculteurs sous label IP-Suisse devront sélectionner des mesures à mettre en œuvre sur leurs exploitations, cela dans le but de diminuer leurs émissions de gaz à effet de serre.

Studie zum Treibhausgas-Reduktionspotential in der Landwirtschaft

Angela Merkel a été reçue à Berne le 3 septembre pour une visite officielle. A cette occasion, la chancelière fédérale allemande a pu s'entretenir avec les conseillers fédéraux Sommaruga, Schneider-Ammann, Leuthard et Burkhalter à propos de la politique européenne, de la voie bilatérale unissant la Suisse à l'UE et des défis que soulève actuellement la pression migratoire. Lors des discussions ont également été évoquées certaines problématiques relatives aux crises affectant le sud et l'est de l'Europe, ainsi que des questions politiques en lien avec le climat, l'énergie et les transports.

Angela Merkel à Berne

Anfangs Juli 2015 gab das BAFU die Zahlen zur Beurteilung der Zwischenziele für die Reduktion der CO2-Emissionen im Jahr 2014 bekannt. In Einklang mit den aus dem Protokoll zu Kyoto II erwachsenden Bestimmungen, die bereits Bestandteil des 2011 revidierten CO2-Gesetzes sind, verpflichtet sich die Schweiz bis 2020 zu einer Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um 20% im Vergleich zu 1990. Wie der Bund bekannt gab, wurde das zwischenzeitliche Reduktionsziel für das Jahr 2014 verfehlt. Aus diesem Grund wird die CO2-Abgabe auf Brennstoffen mit Beginn des Jahres 2016 von 60 auf 84 CHF pro Tonne CO2 angehoben, was eine Verteuerung des Liters Heizöl extraleicht um 6 Rappen (von 16 auf 22 Rappen) und eines Kubikmeters Erdgas um 5 Rappen (von 12 auf 17 Rappen) bedeutet. Das Reduktionsziel für fossile Brennstoffe wurde jedoch nur knapp verfehlt: Der durch Brennstoffe bedingte CO2-Ausstoss betrug 78,5% des Wertes von 1990. Zur Erreichung des Zwischenziels hätte dieser Wert bei 76% oder tiefer liegen müssen. Noch immer über dem Wert von 1990 (+11%) liegen die CO2-Emissionen aus Treibstoffen; diese sind im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 0,7% gesunken. Als lenkende Massnahmen sieht das CO2-Gesetz hier zum einen die Vorschriften zum CO2-Ausstoss für neue Personenwagen und zum anderen die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure vor. Letztere müssen bis 2020 10% der Emissionen aus dem Verkehr mit inländischen Klimaschutzprojekten gutmachen. Während der WWF die jüngsten Zahlen des BAFU zum Anlass nahm, eine deutliche Verschärfung der bestehenden Kompensationspflicht zu fordern, empörten sich der Hauseigentümerverband, die Erdöl-Vereinigung und der Dachverband für Brennstoffhändler ob der angekündigten Massnahmen für die fossilen Brennstoffe aufgrund einer lediglich knappen Verfehlung des Zwischenziels.

Schweizer Treibhausgasemissionen (ab 2013)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Jährliche Treibhausgasemissionen
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000

Nicht nur bei den Zahlen zur Erreichung der Zwischenziele zur Reduktion des CO2-Ausstosses durch fossile Brennstoffe gab man sich uneinig; ähnliche Differenzen zeigten sich auch bei den Strafzöllen auf Neuwagen, die als Lenkungsmassnahme zur Reduktion der durch Treibstoffe verursachten Treibhausgasemissionen eingeführt worden waren. Auf der einen Seite hatte die Vereinigung der Autoimporteure, Auto-Schweiz, vor Sanktionen in der Höhe von CHF 80 Mio. pro Jahr gewarnt, während auf der anderen Seite der VCS dies als Panikmache abgetan hatte.
Aufschluss über die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2014 bot das BFE im Juni 2015: Während Fahrzeugimporteure aufgrund der Verfehlung des Reduktionsziels im Jahr 2013 (durchschn. max. 130 g CO2/km bei 75% der gesamten Neuwagenflotte) noch CHF 5,1 Mio. Sanktionen zahlen mussten, wurde das Zwischenziel 2014 – in diesem Jahr bereits für 80% der Neuwagenflotte geltend – im Schnitt erreicht; lediglich einzelne Importeure überschritten die individuellen Zielvorgaben und mussten Strafzahlungen von insgesamt CHF 1,7 Mio. entrichten. Übermässig von den Sanktionen betroffen sind jedoch Kleinimporteure, bei denen die Überschreitungen der Zielvorgabe bei einzelnen Wagen aufgrund geringerer Kompensationsmöglichkeiten durch Wagen, die darunter liegen, weit stärker ins Gewicht fallen.

CO2-Ausstoss von Neuwagen

Auf mehr Widerstand stiess die Genehmigung der Änderung des Kyoto-Protokolls (Kyoto II) im März 2015 im zweitbehandelnden Nationalrat. Während eine breite Kommissionsmehrheit für Eintreten und Weiterführung des Kyoto-Protokolls plädierte – unter anderem mit der Begründung, dass das im Rahmen von Kyoto II beschlossene Reduktionsziel von 20% im Vergleich zu 1990 mit dem 2011 verabschiedeten CO2-Gesetz bereits im Einklang stehe und es deswegen im Moment keiner weiteren Gesetzesanpassung bedürfe – stellte sich eine Kommissionsminderheit bestehend aus SVP-Vertretern gegen ein Eintreten auf die Vorlage. Zum einen bemängelte die Minderheit die fehlende Bereitschaft der grossen Emissionsverursacher wie China oder die USA, bei Kyoto II mitzuwirken, womit die Wirksamkeit des Protokolls in Frage gestellt und die Schweizer Wirtschaft unnötig geschwächt werde. Ferner wehrte sie sich gegen den zusätzlichen personellen Aufwand, der aufgrund gestiegener Anforderungen an die jährliche Berichterstattung zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen sowie aufgrund des Einbezugs weiterer Treibhausgase und zusätzlicher Senkungsleistungen in Kyoto II erbracht werden und zumindest indirekt über die CO2-Abgabe von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden müsse. Diese Argumentation fand jedoch über die eigene Fraktion hinaus kein Gehör, womit die Vorlage noch in derselben Session von den beiden Räten in der Schlussabstimmung verabschiedet werden konnte – im Ständerat mit 35 zu 7 Stimmen (2 Enthaltungen) und im Nationalrat mit 137 zu 55 Stimmen (3 Enthaltungen).

Parlament genehmigt Änderung von Doha zum Kyoto-Protokoll (Kyoto II) (BRG 14.033)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: UNO-Klimakonferenzen

Entgegen dem Nationalrat, der im Vorjahr befürwortete, dass das BFE und das Astra den Automobilimporteuren anstelle der jährlichen Übermittlung allmonatlich und kostenlos aktuelle Daten liefern sollen, lehnte der Ständerat auf Anraten seiner Kommission die in eine Motion Hutter (fdp, ZH) verpackte Forderung im März 2015 ab. Diese Daten sollten den Importeuren zur Überprüfung dienen, dass ihre Fahrzeuge im Durchschnitt nicht mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen. Kommissionssprecher Bischofberger (cvp, AI), der 10 von 13 Kommissionsmitglieder hinter sich wusste, argumentierte dabei ähnlich wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2012. Die Bereitstellung der Daten sei mit einem erheblichen administrativen und technischen Aufwand bei der Verwaltung verbunden und es stehe den Autoimporteuren bereits heute frei, Daten in höherer Frequenz gegen Gebühr zu beziehen. Eine kostenlose monatliche Lieferung der aufbereiteten Daten würde nach Schätzungen der Verwaltung und gemäss heutiger Gebührenordnung zu Mindereinnahmen von CHF 1,5 Mio. führen. Zudem sei es momentan so, dass die Rohdaten der Vereinigung der Automobilimporteure zur Verfügung gestellt würden und dort in aufbereiteter Form von den Importeuren bezogen werden können.

monatliche Datenlieferung zur Kontrolle der CO2-Sanktionen

Ende Februar 2015 bestätigten das UVEK und das BAFU, was im November des Vorjahres bereits von inoffizieller Seite gemunkelt worden war: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 50% gegenüber 1990 gesenkt werden. Damit befinde sich die Schweiz „im ehrgeizigen Durchschnitt der Empfehlungen der Klimaexperten (IPCC)“. Im Gegensatz zum 20%-Reduktionsziel bis 2020, das vollständig im Inland zu erfolgen hat, sieht der Bundesrat vor, dass eine Senkung von 30% im Vergleich zu 1990 im Inland zu erfolgen habe, weitere 20% der Reduktionen darüber hinaus jedoch im Ausland reduziert werden können. Dies begründete der Bundesrat mit der Effizienz der Reduktionsmassnahmen: Die Schweiz sei verantwortlich für 0,1% der globalen Treibhausgasemissionen. Durch die kohlenstoffarme Energieproduktion und die gering ausgeprägte Schwerindustrie seien die Kosten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in der Schweiz hoch. Diametral verschieden fielen die Reaktionen von Rechts und Links aus: Während die Grünen und der WWF diese Ziele als völlig ungenügend kritisierten, erachteten sie die SVP und Economiesuisse als unrealistisch. Bundesrätin Leuthard ihrerseits bezeichnete die Ziele zwar als ambitioniert, aber machbar. Der Entwurf einer entsprechenden Revision des CO2-Gesetzes soll Mitte 2016 in die Vernehmlassung geschickt werden.

Klimagesetzgebung ab 2020 (Lima 2014)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Klimawandel in der Schweiz
Dossier: UNO-Klimakonferenzen

Le Conseil fédéral a adopté le rapport Environnement Suisse 2015, exposant l'état et l'évolution de l'environnement en Suisse sur la base des mesures prises par la Confédération et des progrès réalisés par rapport à ceux des pays voisins. Il satisfait pour la première fois l'engagement pris de publier un rapport tous les quatre ans, suite à la ratification de la Convention d'Aarhus. Le rapport dresse les succès constatés, à savoir la diminution des charges de polluants, l'amélioration de la qualité de l'air, la bonne qualité de l'eau, l'utilisation efficace de l'énergie et des matières premières. Toutefois, la Suisse ne remporte pas que des succès. Le mitage et le morcellement ne cessent de s'accroître, outre une forte imperméabilisation des sols. De plus en plus d'espèces sont menacées et le bruit est toujours excessif. Par ailleurs, par le biais de ses importations, la Suisse favorise la surexploitation des ressources naturelles à l'étranger. Face à ce bilan contrasté, le Conseil fédéral s'est fixé trois priorités pour ces prochaines années: la protection du climat, la conservation de la biodiversité et la gestion des ressources naturelles. Il souhaite également accroître l'attention portée à l'exécution des lois en collaboration avec les cantons et promouvoir le dialogue avec la population sur la valeur de l'environnement.

Bericht «Umwelt Schweiz 2015»
Dossier: Bericht «Umwelt Schweiz»

Seit Mitte 2014 besteht in der Schweiz ein nationales Netzwerk für Ressourceneffizienz (Reffnet), das dafür sorgen will, dass die durch Unternehmen verursachte Umweltbelastung jährlich um 74 Mrd. sogenannte Umweltbelastungspunkte (UBP) – eine Masszahl, welche die Gesamtheit an negativen Umwelteinflüssen durch Luftverschmutzung, Klimawandel etc. ausdrückt – sinkt. Das als Verein organisierte Netzwerk – zum gegebenen Zeitpunkt sind etwas über 20 Beraterinnen und Berater tätig – berät Firmen bezüglich Steigerung der Ressourceneffizienz im Energie- und – in erster Linie – im Materialbereich. Ein Jahr später zog Reffnet zum ersten Mal Bilanz: Bis Mitte Jahr hätte man bereits 50 Mrd. Umweltbelastungspunkte einsparen können, was der Umweltbelastung eines Dorfes mit einer Bevölkerung von 2500 Leuten entspreche. Bisher hätten sich 50 Unternehmen von Reffnet beraten lassen. Die acht Betriebe, die bereits konkrete Massnahmen umgesetzt hätten, konnten insgesamt Einsparungen im Wert von CHF 2.5 Mio. verzeichnen. Das BAFU unterstützt Reffnet jährlich mit einem maximalen Betrag von CHF 1.1 Mio. Der Verein ist angehalten, mindestens den gleichen Betrag aus dem eigenen Topf oder durch weitere Finanzierungsquellen beizusteuern.

Reffnet

Im April legte der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Genehmigung der in Doha beschlossenen Änderung des Kyoto-Protokolls (Kyoto II) vor, welche die teilnehmenden Staaten im Zeitraum 2013-2020 zu einer weiteren Treibhausgasreduktion verpflichtet. Da sich das Parlament im Rahmen der Beratung zum CO2-Gesetz im Jahr 2011 bereits für eine Emissionsreduktion bis 2020 im Umfang von 20% im Vergleich zu 1990 ausgesprochen hatte, zieht die Genehmigung der Änderung von Doha keine Gesetzesanpassungen nach sich. Dies war wohl mit ein Grund, wieso die Vorlage im erstberatenden Ständerat auf wenig Widerstand stiess. Nichtsdestotrotz liess es sich Werner Hösli (svp, GL) nicht nehmen, die Nicht-Teilnahme an Kyoto II von gewichtigen Verursachern von Treibhausgasemissionen - namentlich Kanada, Japan, China, Brasilien, Indien, Südafrika und die USA - anzuprangern, und die zweite Verpflichtungsperiode als "Rohrkrepierer" zu bezeichnen, der durch die "Umherreiserei" fast mehr Schadstoffe verursache als er einsparen könne. Sowohl die Bundesrätin wie auch Kommissionssprecher Bischofberger (cvp, AI) appellierten im Gegenzug an die Vorbildrolle der Schweiz. Mit 33 zu 6 Stimmen beschloss die Kantonskammer in der Wintersession 2014 die Genehmigung von Kyoto II und leitete das Geschäft an den Nationalrat weiter, der sich 2014 noch nicht zur Vorlage äusserte.

Parlament genehmigt Änderung von Doha zum Kyoto-Protokoll (Kyoto II) (BRG 14.033)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: UNO-Klimakonferenzen

Mit Hilfe eines Postulats wollte der freisinnige Ständerat Felix Gutzwiller (fdp, ZH) die Grundlagen für eine faktenbasierte Klimapolitik schaffen. Um griffige Klimaziele bis 2030 zu erarbeiten - eine Aufgabe, der sich die Verwaltung im Auftrag des Bundesrates gegenwärtig widmet - sei eine gute Entscheidungsgrundlage zwingend. Des Weiteren habe der Bericht in Erfüllung des Postulats Girod (gp, ZH) gezeigt, dass die Energiestrategie 2050 alleine nicht ausreiche, um das globale Ziel der maximalen Erderwärmung um 2 Grad zu erreichen. Demzufolge müsste auch in weiteren, treibhausgasrelevanten Sektoren wie etwa der Abfallbewirtschaftung, der Landwirtschaft oder im Luftverkehr aufgezeigt werden, wie diese Ziele erreicht werden könnten, so der Initiant. In seiner befürwortenden Stellungnahme bekräftigte der Bundesrat sein Vorhaben, im Rahmen der anstehenden Arbeiten zur Klimagesetzgebung nach 2020 sektorbasiert verschiedene Optionen zur Verringerung des Treibhausgasausstosses prüfen zu wollen. Der Ständerat überwies das Anliegen in der Wintersession diskussionslos.

Grundlagen für eine faktenbasierte Klimapolitik (Po. 14.3571)
Dossier: Totalrevision des CO2-Gesetzes
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Bis 2020 wird der durch die Stiftung Klik verwaltete Fonds der Erdölvereinigung durch die seit 2013 bestehende Erhebung einer Abgabe bei allen Brennstoffverkäufern eine Milliarde Schweizer Franken eingenommen haben. Die eingenommenen Mittel dienen zur Erfüllung der Kompensationspflicht von Treibstoff-Importeuren und Betreibern fossil-thermischer Kraftwerke und sollen zur Unterstützung von CO2-Einsparprojekten eingesetzt werden. Problematisch sei nur, dass bis anhin zu wenig Projekte zur CO2-Kompensation bestehen würden, wie ein Bericht des Tagesanzeigers im März 2014 aufdeckte. Die Stiftung machte für diesen Umstand den Bund verantwortlich, der die Projekte bewilligen muss, wobei die zuständigen Ämter bei der Beurteilung, ob die Reduktion tatsächlich auf die vorgeschlagene Massnahme zurückzuführen sei, einen grossen Ermessensspielraum hätten. Aufgrund von Zweifeln an der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen hatten die Bundesämter für Energie und Umwelt (BFE, BAFU) bereits zwei Projekte abgelehnt. Die Schwierigkeit, Projekte mit grossem Reduktionspotential zu lancieren, liege unter anderem darin, dass der Bund mit seinen eigenen Massnahmen im Verkehrs- und Gebäudesektor bereits beträchtliche Möglichkeiten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ausschöpfe. Da die Investitionen innert sieben Jahren (bis 2020) amortisiert sein müssten, würden sich die Massnahmen zusätzlich verteuern. Aus all diesen Gründen forderte Klik die erneute Möglichkeit zur Kompensation von CO2-Emissionen im Ausland. Im Unterschied zur Vorperiode hatte das Parlament mit der 2011 verabschiedeten Revision des CO2-Gesetzes beschlossen, dass Kompensationsmassnahmen künftig nur noch im Inland möglich sein sollen. Im Oktober des Berichtsjahres verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der CO2-Verordnung, die unter anderem auch eine Erleichterung zur Durchführung von Projekten zwecks Emissionsreduktion im Inland beinhaltete. Einen Beitrag an die Erreichung der Klimaziele leisten künftig auch die Kehrichtverbrenner: Sie verpflichteten sich 2014 in einer Zielvereinbarung mit dem UVEK, ihre CO2-Emissionen bis 2020 um 200'000 t im Vergleich zu 2010 zu reduzieren.

Schweizer Treibhausgasemissionen (ab 2013)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Jährliche Treibhausgasemissionen
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000

Trotz gewisser erzielter Erfolge beim Rückgang des CO2-Ausstosses von Neuwagen heizte sich das Klima bei den Autoimporteuren 2014 an. Im Berichtsjahr mussten diese nämlich CHF 5,1 Mio. Sanktionen zahlen, da der Ausstoss von Neuwagen im Jahr davor im Schnitt noch immer bei 145 g CO2/km gelegen und somit den seit 2013 geltenden Zielwert von 130 g CO2/km überstiegen hatte. Darüber hinaus folgte der Nationalrat im Rahmen der Debatte zur Energiestrategie 2050 dem Bundesrat und verlangte im Einklang mit der EU-Norm verschärfte Reduktionsziele bis 2020 (95 g CO2/km für Personenneuwagen). Das Argument von Christian Wasserfallen (fdp, BE), dass die topographischen Gegebenheiten in der Schweiz im Unterschied zu den meisten EU-Ländern vermehrt den Einsatz von Vierradantrieben verlangen würden, konterte Beat Jans (sp, BS) erfolgreich mit der Aussage, die Eigentümer von Personenwagen mit dem höchsten CO2-Ausstoss seien an der Goldküste heimisch.

CO2-Ausstoss von Neuwagen

Ein in der Sommersession 2014 vom Nationalrat angenommenes Postulat der FDP-Liberalen Fraktion veranlasst den Bundesrat zu prüfen, ob eine CO2-Abgabe auf importiertem Strom erhoben werden kann, sofern dieser aus CO2-belasteter Produktion stammt. Nachdem der Bundesrat das Anliegen befürwortet hatte - eine solche Prüfung werde im Rahmen der zweiten Etappe der Energiestrategie 2015 möglich sein -, überwies es die grosse Kammer stillschweigend.

CO2-Abgabe auf importiertem Strom

Für das Jahr 2010 wurden in einer Studie zu Handen des ARE erstmals anhand einer vollständig aktualisierten Datengrundlage die externen und volkswirtschaftlichen Umwelt-, Unfall- und Gesundheitseffekte des Verkehrs in der Schweiz erhoben. Die Kosten wurden für zwölf Bereiche erhoben, darunter etwa Schäden am Wald, Lärm, Klima, Biodiversitätsverluste, Unfälle und luftverschmutzungsbedingte Gesundheitsschäden. Zudem wurden erstmals auch die externen Kosten im Luft- und Schiffsverkehr ermittelt und der Strassenverkehr wurde um den Fuss- und Veloverkehr ergänzt. Zudem wurden die positiven Effekte der körperlichen Betätigung im Langsamverkehr auf die Gesundheit mit einberechnet. Insgesamt beliefen sich die externen Kosten des Verkehrs auf CHF 9.4 Mrd.
Für den grössten Kostenanteil war dabei der motorisierte private Personen- und Güterverkehr auf der Strasse mit rund CHF 6.5 Mrd. verantwortlich. Auf den Schienenverkehr entfielen Kosten von CHF 740 Mio., auf den Schiffsverkehr von CHF 57 Mio. Für den Langsamverkehr resultierte ein Netto-Nutzen von rund CHF 400 Mio. In der Studie wurde darauf hingewiesen, dass diese Zahlen auch im Verhältnis zu den Verkehrsleistungen der einzelnen Verkehrsträger betrachtet werden müssen: Im Strassenverkehr werden deutlich mehr Personen und Güter transportiert als mit den anderen Verkehrsträgern.

Externe Effekte des Verkehrs 2010
Dossier: Externe Kosten und Nutzen des Verkehrs

Markus Hutter (fdp, ZH) vertrat die Ansicht, dass das BFE den Automobilimporteuren nicht ausreichende Informationen bereitstelle, um ihren aus dem CO2-Gesetz und der entsprechenden Verordnung erwachsenden Verpflichtungen nachkommen zu können. Überschreiten die Fahrzeugimporte den Zielwert von 130 g CO2 pro km, müssen die Autoimporteure mit Sanktionen rechnen. Damit diese die Daten des BFE zu den CO2-Emissionen der Fahrzeuge mit den Angaben der Autohersteller angemessen vergleichen könnten, verlangte die - wegen Rücktritt Hutters durch Parteikollege Favre (fdp, NE) übernommene - Motion von BFE und Astra die kostenlose monatliche Datenlieferung zur Kontrolle der CO2-Sanktionen an die Adresse der Autoimporteure. Trotz ablehnendem Antrag des Bundesrates, der sich gegen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand sträubte und der Ansicht war, dass eine regelmässigere Datenlieferung Sache des Branchenverbandes und nicht die Aufgabe der Administration sei, da sie ja bereits eine transparente Jahresendabrechnung an die Importeure adressiere, nahm der Nationalrat das Anliegen mit knappen 95 zu 89 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Vergeblich dagegen stellten sich die geschlossenen Fraktionen der GLP, GP und der SP, wobei sie durch eine starke Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion unterstützt wurden. Der Ständerat äusserte sich 2014 noch nicht zum Anliegen.

monatliche Datenlieferung zur Kontrolle der CO2-Sanktionen

Damit die Schweiz der UNO an der Klimakonferenz in Paris Ende 2015 ihr Angebot zur Reduktion der Treibhausgasemissionen nach 2020 unterbreiten kann, beauftragte der Bundesrat das UVEK im Mai 2014 mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Klimagesetzgebung ab 2020. Der im November veröffentlichte Bericht des Weltklimarats der UNO (IPCC) hielt die internationale Weltgesellschaft zu verstärkten Bemühungen an, was auch eine drastische Reduktion der Treibhausgasemissionen nach sich ziehen müsse. Das an der UNO-Klimakonferenz in Lima im Dezember verabschiedete Dokument mit dem Namen "Lima Call for Climate Action" soll in Paris in ein verbindliches Klimaschutzabkommen für alle UNO-Mitgliedsstaaten ab 2020 münden. Obwohl bis Ende Jahr von offizieller Seite noch keine Bestätigung vorlag, eröffnete Radio SRF im November, der Bund plane bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 50% im Vergleich zu 1990. Dass - gemäss Angaben von Radio SRF - die Emissionen im Inland nur zu 30% im Vergleich zum Basisjahr gesenkt werden müssten (weitere 20% dürften im Ausland reduziert werden), provozierte sogleich Kritik von verschiedensten Umweltorganisationen.

Klimagesetzgebung ab 2020 (Lima 2014)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Klimawandel in der Schweiz
Dossier: UNO-Klimakonferenzen

An einer Pressekonferenz im April 2014 gab das BAFU bekannt, dass das Ziel zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, nämlich den Ausstoss zwischen 2008-2012 im Vergleich zu 1990 um mindestens 8% zu verringern, knapp erreicht werden konnte. Noch ganz anders hatte die Bilanz im Januar 2012 gelautet, worauf sich Bundesrätin Leuthard zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit der Stiftung Klimarappen entschlossen hatte. Ohne den Erwerb von Emissionszertifikaten im Ausland, die zu einem Drittel der Treibhausgasreduktion beitrugen, hätte die Schweiz das Kyoto-Ziel nicht erreichen können. Dieser Umstand trug den Bundesbehörden denn auch Kritik von Umweltorganisationen und den Grünen ob der so "geschönten" Zahlen ein. Sowohl der WWF wie auch Exponenten der Grünen Partei stiessen sich ferner daran, dass im Ausland entstandene Emissionen zur Herstellung von Elektrizität, die in die Schweiz importiert wurde, nicht in die Berechnungen eingeflossen waren. In einem NZZ-Kommentar wurde der Bundesrat auch von Rolf Hartl, Präsident der Erdölvereinigung und der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK), der Schönfärberei beschuldigt. Wenn man die Senkenwirkung des Waldes, resp. die zunehmende Bindung von CO2 durch Wald, auslasse, die in der Schweiz im betrachteten Zeitraum zu einer beachtlichen Reduktion von 1,6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente geführt hatte, seien ganze 87% der Treibhausgasreduktionen im Ausland erfolgt. Selbst das BAFU rief nicht zu unverhohlenem Optimismus auf: Dem 2011 geäusserten Willen des Parlaments folgend habe die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 20% zu reduzieren - und das ausschliesslich durch Massnahmen im Inland. Ferner konnten die Emissionen nicht in allen Sektoren reduziert werden. Während sich die Haushalte und der Dienstleistungssektor mit grösseren Reduktionsleistungen schmücken durften, nahmen die Emissionen im Verkehr im Vergleich zu 1990 gar zu. Mit 32% war der Verkehrssektor im Jahr 2012 für fast einen Drittel aller Treibhausgasemissionen in der Schweiz verantwortlich. Die im Sommer 2014 veröffentlichte CO2-Statistik für das Jahr 2013 wies zwar einen leichten Rückgang der durch den Brenn- und Treibstoffverbrauch verursachten Emissionen auf, hielt jedoch auch fest, dass der Brennstoffverbrauch noch deutlich über dem Zwischenziel für 2014 liegen würde, was eine mögliche Erhöhung der CO2-Lenkungsabgabe per 2016 näher rücken lässt.

Schweiz: Erreichung der Reduktionsziele des Kyoto-Protokolls I
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Jährliche Treibhausgasemissionen
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Der Bundesrat verabschiedete im April 2014 den zweiten Teil seiner Anpassungsstrategie an den Klimawandel in Form des Aktionsplans für die Jahre 2014 bis 2019. Die Reduktion der Treibhausgase bleibe die wichtigste Massnahme der Klimapolitik des Bundes; da der Klimawandel aber bereits eine Tatsache sei, würden auch Anpassungsmassnahmen immer wichtiger. Im Aktionsplan wurden daher 63 Anpassungsmassnahmen der involvierten Bundesämter für neun Sektoren aufgeführt. Bei den neun Sektoren handelt es sich um die Bereiche Wasserwirtschaft, Umgang mit Naturgefahren, Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Energie, Tourismus, Biodiversitätsmanagement, Gesundheit sowie Raumentwicklung.
Als Beispiel wie der Aktionsplan wirken soll, kann die Wasserwirtschaft dienen. Dort zielen die Anpassungsmassnahmen darauf ab, «die grundlegenden Schutz- und Nutzungsfunktionen der Gewässer auch in einem veränderten Klima zu gewährleisten». Im Fokus stehen dabei die Wasserspeicherung, die Wasserverteilung, die Wassernutzung, die Erarbeitung von Wasserbewirtschaftungsplänen sowie die Prüfung der Rolle künstlicher und natürlicher Seen bei der Wasserversorgung und dem Hochwasserschutz. Ein weiteres Beispiel ist die verbesserte Vorbereitung auf lang andauernde Hitzeperioden im Bereich Gesundheit.
Wichtig sind gemäss Aktionsplan auch die sektorübergreifenden Massnahmen. Diese zielen auf die Verbesserung der Wissensgrundlagen sowie der Koordination; so zum Beispiel die Massnahmen im Hochwasserschutz, wo neben organisatorischen, baulichen und biologischen auch raumplanerische Massnahmen greifen müssen, um die Anpassung an den Klimawandel besser zu etablieren.
Der Bundesrat geht davon aus, dass die Anpassungsmassnahmen mehrere Millionen Franken pro Jahr kosten werden und in Zukunft mit fortschreitendem Klima­wandel weiter zunehmen werden. Diese Beträge würden jedoch nur einen Bruchteil der volkswirtschaftlichen Kosten ausmachen, welche die Auswirkungen des Klimawandels insgesamt mit sich bringen würden.

Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Im Februar erstattete der Bund der UNO im Rahmen der Klimakonvention zum sechsten Mal Bericht über die Schweizer Klimapolitik. Dabei wurde ersichtlich, dass die Schweiz das im Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbarte Treibhausgas-Reduktionsziel von 8% bis 2012 im Vergleich zu 1990 nur unter Berücksichtigung von Massnahmen im Ausland und der zunehmenden Kohlendioxidspeicherung aufgrund der wachsenden Schweizer Wälder erreichen kann. Im Jahr 2011 lagen die Treibhausgasemissionen 5,6% tiefer als im Basisjahr. Dass sich zwischen 2007 und 2011 kein einheitlicher Trend erkennen lasse, liege an den unterschiedlichen Wetterbedingungen im Winter, die den Brennstoffverbrauch steuern. Darüber hinaus verdeutlichte der Bericht, dass die mittlere Jahrestemperatur in der Schweiz zwischen 1864 und 2012 um 1,75 Grad Celsius gestiegen ist, was dem Doppelten der durchschnittlichen weltweiten Zunahme entspricht. Der Bericht informiert die UNO auch über die zu treffenden Massnahmen in der Schweizer Klimapolitik bis 2020.

Schweiz: Erreichung der Reduktionsziele des Kyoto-Protokolls I
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Jährliche Treibhausgasemissionen
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Girod (gp, ZH) ortete der Bundesrat in den Bereichen Verkehr und Wohngebäude mit möglichen Einsparungen im Umfang von je gut 3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente das grösste Potential zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Des Weiteren gab sich die Regierung im Grunde zuversichtlich, durch die Verschärfung bestehender Massnahmen im Inland das 20%-Reduktionsziel bis 2020 erreichen zu können. Zu den wichtigsten Massnahmen der aktuellen Klimapolitik in der Schweiz zählen die CO2-Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe, das Gebäudeprogramm, die Emissionsvorschriften für neue Personenwagen sowie die Verpflichtung von Treibstoff-Importeuren und Betreibern fossil-thermischer Kraftwerke zur CO2-Kompensation im Inland. Gegeben die Fortführung und Verstärkung bestehender Massnahmen könnten die Treibhausgasemissionen bis 2050 gar um 45% gegenüber 2010 gesenkt werden, so der Bundesrat. Der Urheber des Postulats zeigte sich mit dem Bericht zufrieden und vom inländischen Reduktionspotential überzeugt.

Verbesserung der Entscheidungsgrundlage betreffend Massnahmen zur Herabsetzung von Treibhausgasemissionen (Po. 11.3523)
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000

Das Angstbarometer, eine jährlich bei rund 1000 Personen von gfs.zürich durchgeführte Befragung, zeigte eine deutliche Abnahme der gefühlten Bedrohung. Sowohl ein aggregierter Index als auch die verschiedenen abgefragten konkreten Bedrohungen verzeichneten einen Rückgang. Dieser wurde von den Verfassern der Analyse mit einer im Vergleich zu den bewegenden Vorjahren mit der Umweltkatastrophe in Fukushima, der Wirtschaftskrise 2011 sowie der intensiven Diskussion um die Zuwanderung aus der EU im Jahr 2012 relativen Ereignisarmut im Jahr 2013 erklärt. Ein deutliche Abnahme zeigte sich insbesondere bei der sozio-ökonomischen Bedrohung: Die noch 2011 das Angstempfinden prägende Schuldenkrise stellte in den Augen der Befragten im Berichtjahr kaum mehr eine Bedrohung dar. Auch die Angst vor Umweltverschmutzung nahm ab, wurde aber nach wie vor als stärkste Bedrohung wahrgenommen – insbesondere in Form von Luftverschmutzung und Klimaveränderung.

Angstbarometer

2013 fand die vierte und fünfte Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und der EU zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) statt. Innerhalb der EHS können Emissionsrechte, die betroffene Unternehmen pro ausgestossene Tonne CO2 erlangen müssen, gehandelt werden. Die Verknüpfung beider EHS würde Schweizer Unternehmern einen bedeutend grösseren Markt zum An- und Verkauf solcher Emissionsrechte eröffnen. Da im EU-Rat und -Parlament der Entscheid über eine Ausdehnung des EU-EHS von stationären Industrieanlagen auf den Luftverkehr im Berichtsjahr noch ausstand, konnten die Verhandlungen Ende Jahr noch nicht abgeschlossen werden. Ferner publizierte das BAFU als Vollzugsbehörde 2013 zwei Mitteilungen an Unternehmen zur Teilnahme am Schweizerischen Emissionshandelssystem, resp. zur Umsetzung der Abgabebefreiung ohne Teilnahme am EHS.

Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (Schweiz-EU) (BRG 17.073)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Totalrevision des CO2-Gesetzes

Die im November stattfindende 19.UNO-Klimakonferenz in Warschau brachte aus Sicht der Schweiz nicht die erwarteten Ergebnisse. Fortschritte erzielte die Staatengemeinschaft zwar im Bereich des Waldschutzes sowie durch Regelung der Überprüfung freiwilliger Emissionsreduktionen der Entwicklungsländer. Durch den Widerstand der „Like-Minded Developing Countries“, darunter namentlich China, Indien, Saudi Arabien, Venezuela und die Philippinen, wurde jedoch verhindert, dass alle Länder mit der Erarbeitung der Reduktionsverpflichtung zur Treibhausgasemissionen nach 2020 beginnen. Die Konferenz liess auch Dauer, Modalitäten und Formulierung der Reduktionsverpflichtung nach 2020 offen, womit dem vor zwei Jahren an der Klimakonferenz in Durban beschlossenen Ziel, bis im Jahr 2015 ein gültiges Vertragswerk auszuarbeiten und abzuschliessen, wenig Rechnung getragen wurde. Bundesrätin Leuthard (cvp) ermahnte die Staatengemeinschaft an der Konferenz zur Festlegung verbindlicher und allgemein gültiger Reduktionsziele. Nur so könne die Erderwärmung auf einen Anstieg von 2 Grad gegenüber dem Jahr 1990 begrenzt werden. Darüber hinaus sprach sich eine Mehrheit der Industriestaaten, darunter die Schweiz, zusammen mit verschiedenen Inselstaaten, den Ländern der unabhängigen Allianz lateinamerikanischer und karibischer Staaten sowie den ärmsten Ländern der Welt dafür aus, die Bemühungen zur Verringerung der Klimaerwärmung im Zeitraum 2013-2020 zu verstärken. Ein konkreter Plan zur Emissionsreduktion bis 2020 wurde jedoch zum Bedauern der Schweiz nicht verabschiedet. Indes forderten Forscher des an der Universität Bern angesiedelten Oeschger-Zentrums in einer führenden Fachzeitschrift, die Folgen des CO2-Ausstosses nicht ausschliesslich am Temperaturanstieg zu messen. Zunehmende CO2-Emissionen führten unter anderem zu einer Versauerung der Ozeane. Um den damit einhergehenden negativen Auswirkungen Einhalt zu gebieten, wären noch strengere Reduktionsziele angebracht. Der Bericht sowie insbesondere auch das Engagement des am Oeschger-Zentrum tätigen Professors Thomas Stocker für den UNO-Klimarat (IPCC) wurden von der Wochenzeitung „Weltwoche“ äusserst kritisch beurteilt.

Pariser Abkommen über die internationale Klimapolitik nach 2020 (Durban 2011; Varsovie 2013)
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: UNO-Klimakonferenzen

Im November wurde bekannt, dass die Stiftung Klimarappen die Vereinbarungen mit dem Bund zur Reduktion von CO2-Emissionen im Umfang von insgesamt 17 Mio. Tonnen in den Jahren 2008-2012 erfüllt hatte. Die Stiftung Klimarappen wurde im Jahr 2005 als freiwillige Massnahme der Wirtschaft gegründet. Sie erhob bis August 2012 eine Abgabe auf Benzin- und Dieselölimporte in der Höhe von 1,5 Rp. pro Liter. Mit den so erzielten finanziellen Mitteln konnten zwischen 2008 und 2012 durch Investitionen in Projekte zur Treibhausgasreduktion im Umfang von 2,7 Mio. Tonnen CO2 im Inland sowie 16 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente im Ausland eingespart werden, womit die Stiftung ihre Verpflichtungen gar übertraf (2 Mio. t im Inland, 15 Mio. t im Ausland). Das durch Übererfüllung der Vereinbarung durch ausländische Reduktionsleistungen entstandene Vermögen wird 2014 an den Bund gelangen. Die inländischen Reduktionsleistungen im Umfang von rund CHF 50 Mio. werden an die neue Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK) verkauft. Der Verkaufserlös sowie weitere verbleibende Mittel der Stiftung werden weiterhin für Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen im Ausland eingesetzt. Die neue Stiftung KliK erfüllt als branchenweite Kompensationsgemeinschaft seit Beginn des Berichtsjahres die mit Inkrafttreten des revidierten CO2-Gesetzes entstandene gesetzliche Kompensationspflicht für die Importeure fossiler Treibstoffe bis 2020. Ob die Schweiz ihren im Rahmen des Kyoto-Protokolls gefassten Verpflichtungen zur Emissionsreduktion zwischen 2008 und 2012 insgesamt nachkommen konnte, war zum Ende des Berichtsjahres noch nicht abschliessend klar.

Schweiz: Erreichung der Reduktionsziele des Kyoto-Protokolls I
Dossier: Die Kyoto-Protokolle
Dossier: Jährliche Treibhausgasemissionen
Dossier: Klimawandel in der Schweiz