Der Nationalrat lehnte in der Frühjahrssession 2020 die Motion Abate (fdp, TI) zur Lockerung der Voraussetzungen, unter denen die Öffentlichkeit über ein hängiges Strafverfahren informiert werden darf, ab. Mit 132 zu 52 Stimmen folgte er seiner Kommissionsmehrheit und mass dem Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen sowie den Interessen der Strafverfolgung höheres Gewicht bei als dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Nur die SVP-Fraktion unterstützte den Vorstoss.
Lockerung der Voraussetzungen für die Orientierung der Öffentlichkeit im Strafprozess (Mo. 19.3739)