Das Internet der Dinge bringt auch Datenschutzfragen mit sich. Mit der Überweisung eines Postulats Schwaab (sp, VD) im Dezember 2014 wollte der Nationalrat die Eigentumsrechte im Fall von unerwünschten Verbindungen stärken. Der Bundesrat soll prüfen, ob Personen, die in Besitz oder Eigentümer eines Gerätes sind, das sich mit dem Internet oder anderen Netzwerken verbinden kann, das unabdingbare Recht eingeräumt werden soll, diese Verbindungen zu trennen und bei Zulassen einer Verbindung selber zu entscheiden, welche Daten an Dritte weitergegeben werden. Die geforderte „Control by Design“ (Kontrolle ab der Herstellung) bedeutet auch, dass bereits bei der Herstellung solcher Geräte darauf geachtet werden müsste, dass unerwünschte Verbindungen jederzeit getrennt werden können.
Control by Design. Die Rechte auf Eigentum im Falle von unerwünschten Verbindungen verstärken (Po. 14.3739)Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)