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Im Mai 2014 hatte das Büro-SR beschlossen, nachzuziehen und mittels Kommissionsinitiative analog zur parlamentarischen Initiative Schmid-Federer (cvp, ZH) das Geschäftsreglement des Ständerats so anzupassen, dass auch ein Todesfall als Entschuldigungsgrund betrachtet werden kann. In der Frühjahrssession 2015 wurde die Änderung vom Ständerat ohne Diskussion und einstimmig angenommen.

Todesfall als Entschuldigungsgrund

Noch vor den eidgenössischen Gesamterneuerungswahlen im Oktober 2015 rutschten drei neue Personen in den Nationalrat nach. In der Frühlingsession 2015 wurden zwei neue Ratsmitglieder vereidigt. Jean-Pierre Graber (svp, BE) übernahm den Platz des zurückgetretenen Hansruedi Wandfluh (svp, BE) und Rudolf Winkler (bdp, ZH) übernahm das Mandat von Lothar Ziörjen (bdp, ZH). Ziörjen war im Januar per sofort zurückgetreten, weil er seinem Mandat als Gemeindepräsident von Dübendorf und seinem Architekturbüro mehr Zeit widmen wollte. Auch Wandfluh machte berufliche Gründe für seinen Rücktritt geltend. Sein weltweit tätiges Unternehmen stehe vor wichtigen Herausforderungen. Die Nachfolge des Berner Oberländers wurde zu einem "Sesseltanz" – so die Berner Zeitung. Auf dem ersten Ersatzplatz der Berner SVP-Liste fand sich eigentlich Jean-Pierre Graber, der 2011 nicht wieder gewählt worden war. Dies war damals von Bedeutung, weil der Berner Jura damit seine Vertretung in Bern verloren hatte. Nur einen Sitz hinter Graber fand sich Werner Salzmann (BE, svp), der ebenfalls Ambitionen hegte und aufgrund des Alters von Graber (Jahrgang 1946) in der Partei auch grössere Unterstützung fand. In der Presse wurde ein eigentliches Manöver von Graber beschrieben. Dieser würde verzichten, wenn seine Tochter – Anne-Caroline Graber – und Berner Grossrätin für die Nationalratswahlen doppelt auf der Liste geführt würde, wofür die SVP allerdings nicht Hand bieten wollte. Die Kantonalpartei sähe es lieber, wenn Salzmann bei den Wahlen im Oktober als Bisheriger antreten könnte – gab etwa Albert Rösti (svp, BE) zu Protokoll. Darüber hinaus war auch Manfred Bühler (BE, svp) als Vertreter des Berner Juras im Gespräch. Die Bernjurassische SVP befürchtete, dass der Berner Jura nur dann einen Sitz erhält, wenn die Kandidierenden vorkumuliert würden, wogegen sich freilich die gesamtkantonale Partei aussprach. Letztlich einigte man sich darauf, dass Manfred Bühler auf Platz 1 und Anne-Caroline Graber auf Platz 2 der Berner SVP-Liste gesetzt würden. In der Folge trat Jean-Pierre Graber die Nachfolge von Wandfluh an.
Noch kürzer war die Amtszeit in der 49. Legislatur für Christine Häsler (gp, BE), die in der Sommersession als letztes neues Mitglied vereidigt wurde (15.206). Häsler rutschte für den zurücktretenden Alec von Graffenried (gp, BE) nach, der die Dreifachbelastung von Beruf, Familie und Politik als zu intensiv bezeichnete. Auf dem ersten Ersatzplatz hätte zwar eigentlich Urs Muntwyler (BE, gp) nachrutschen sollen, dieser verzichtete aber zugunsten der Berner Grossrätin, die bereits ihre Kandidatur für den Ständerat angekündigt hatte. Dass auch derart kurzzeitige Mandate eine gute Voraussetzung für anstehende Wahlen sein und das Etikett "Bisherig" durchaus zu einem Mehr an Stimmen führen kann, bestätigte sich im Falle von Häsler, die bei den Nationalratswahlen 2015 (wieder-)gewählt wurde, nicht aber im Falle von Winkler, der damit nach lediglich drei Sessionen zum alt-Nationalrat wurde.
Insgesamt wurden in der 49. Legislatur 27 neue Nationalratsmitglieder vereidigt, die zurücktretende oder verstorbene Ratsmitglieder ersetzten.

Mutationen 2015
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Weil sich die Konsumentenpreise und die Teuerung seit dem letzten Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder im Jahr 2012 nur sehr geringfügig verändert hätten, zog das Büro des Nationalrates (Büro-NR) seine parlamentarische Initiative mit dem Ziel einer Teuerungsanpassung wieder zurück. Eine entsprechende Initiative wird jeweils auf das Ende einer Legislatur eingereicht. Gemäss dem Landesindex für Konsumentenpreise sind die Lebenshaltungskosten zwischen 2012 und 2014 um 0,2% gesunken und die Teuerung betrug zwischen 2010 und 2014 minus 0,3%.

Teuerungsausgleich für Ratsmitglieder

In einer im Januar 2015 veröffentlichten Untersuchung trug die liberale Denkfabrik "Avenir Suisse" die Probleme des Milizsystems zusammen und machte Vorschläge zur Überwindung der Krise, in welcher die Idee des ehrenamtlichen politischen Engagements als bedeutendes Element des politischen Systems der Schweiz stecke. Die Idee, dass politische Ämter nebenberuflich ausgeübt werden, verkomme zu einer Fiktion. Vielmehr nehme die Anzahl Berufspolitiker und Berufspolitikerinnen nicht nur im nationalen Parlament laufend zu. War früher ein politisches Amt wichtiges Sprungbrett für eine wirtschaftliche Karriere, werde es heute eher als Zeitvergeudung betrachtet. Eine Mehrheit der Gemeinden bekundete schliesslich grosse Mühe, ihre politischen Ämter zu besetzen. Als mögliche Lösung dieser Probleme schlug Avenir Suisse einen obligatorischen Bürgerdienst vor: Alle Bürgerinnen und Bürger zwischen 20 und 70 Jahren müssten 200 Diensttage zu Gunsten der Allgemeinheit leisten. Dazu zählten militärische Dienstleistungen, Einsätze in der Feuerwehr und im Sozialwesen, aber eben auch die nebenamtliche politische Betätigung. Mit dem Pflichtdienst könnten die Vorteile des Milizsystems erhalten werden – insbesondere die Verhinderung einer Zweiteilung in abgehobene politische Elite und passive Bevölkerung, von Avenir Suisse als "Zuschauerdemokratie" bezeichnet. Die Milizidee sei nach wie vor positiv besetzt, aber individuelles Engagement lasse sich ohne Zwang nicht mehr fördern.
Andere Schlüsse zog eine Untersuchung der Gemeindeexekutiven im Kanton Aargau durch das Zentrum für Demokratie in Aarau. Zwar zeigten sich auch im Kanton Aargau Schwierigkeiten hinsichtlich der Rekrutierung von Exekutivmitgliedern, allerdings treffe dies für grössere Gemeinden in geringerem Umfang zu. Im Gegenteil zu Avenir Suisse empfiehlt die Aarauer Studie, die Idee der unbezahlten Ehrenamtlichkeit aufzugeben, die Exekutivämter stärker zu professionalisieren und sie auf strategische Aufgaben zu konzentrieren. Operative Aufgaben sollten hingegen einem Geschäftsführer überlassen werden. Unbezahlte Fronarbeit, die zudem auf Kosten einer beruflichen Karriere gehe, befriedige niemanden. Im Gegenteil führe das Festhalten am unbezahlten Milizprinzip eher zu Misstrauen gegenüber Milizpolitikerinnen und Milizpolitikern, wenn diese mehr Entlohnung forderten oder wenn sich nur noch zu einem Amt überredete Rentner zur Verfügung stellten. Empfohlen wird von den Aarauer Forschenden auch, dass Milizämter in Kombination mit Weiterbildungsmöglichkeiten stärker als berufliche Qualifikation und persönliche Entwicklung genutzt werden können. Unabdingbar – so weitere kritische Stimmen zum Beitrag von Avenir Suisse – sei auch ein Ende der Verunglimpfung von Politikerinnen und Politikern als "classe politique".
Mitte Juni trugen auch der Arbeitgeberverband und Economiesuisse mit einem Appell zugunsten des Milizprinzips zur Diskussion bei. Der Rückzug der Wirtschaft aus der Politik sei keine gute Entwicklung – so der Präsident von Economiesuisse, Heinz Karrer. Das Bewusstsein für die Bedeutung des Milizprinzips als mögliche Brücke zwischen Politik und Wirtschaft müsse wieder geschärft werden. Der Appell wurde von rund 200 Unternehmen unterstützt, die ihre Kader und Mitarbeitenden ermuntern wollen, sich vermehrt politisch zu engagieren. Flexible Arbeitszeitmodelle, zusätzliche Ferientage oder administrativer Support seien Hilfsmittel, die dazu eingesetzt werden könnten.
Ein Postulat von Jean-Pierre Grin (svp, VD), das die Möglichkeit von steuerlichen Erleichterungen für Arbeit im öffentlichen Dienst prüfen will – Grin hebt explizit die Arbeit in kommunalen Exekutiven hervor –, wurde im Nationalrat noch nicht diskutiert. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats.

Lösungen zur Krise des kommunalen Milizsystems
Dossier: Milizparlament in der Krise?

Auch 2014 kam es im Parlament zu einigen Mutationen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr elf neue Parlamentsmitglieder vereidigt. Tragisch war dies im Falle beider Ständeräte aus dem Kanton Glarus. Für den 2013 überraschend verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) und den 2014 zurückgetretenen und kurz darauf aufgrund seines Krebsleidens aus dem Leben geschiedenen This Jenny (svp, GL) wurden in Ersatzwahlen Thomas Hefti (fdp, GL) und Werner Hösli (svp, GL) als Nachfolger bestimmt (vgl. Kapitel 1e, Wahlen). Gleich vier Nationalräte rutschten aus dem Kanton Zürich nach: Christoph Blocher (svp, ZH) und Hans Kaufmann (svp, ZH) wollten eigentlich jüngeren SVP-Mitgliedern Platz machen, aber Ernst Schibli (svp, ZH; Jahrgang 1952), der 2011 nach 10 Jahren nicht mehr in den Nationalrat gewählt worden, aber erster Ersatz auf der SVP-Liste war, entschied sich für eine Rückkehr nach Bern. Für Blocher rutschte dann freilich der 15 Jahre jüngere Thomas Matter (svp, ZH) nach. Markus Hutter (fdp, ZH) trat zurück, weil er sich seinem Unternehmen widmen wollte. Für ihn kam Beat Walti (fdp, ZH) zum Handkuss. Der zweite neue Zürcher FDP-Vertreter war Hans-Peter Portmann (fdp, ZH). Er wurde Nachfolger von Filippo Leutenegger (fdp, ZH), der in die Zürcher Stadtexekutive gewählt wurde. Auch der ehemalige Präsident der FDP, Fulvio Pelli (fdp, TI) hatte seinen Rücktritt eingereicht und machte Platz für Giovanni Merlini (fdp, TI). Der fünfte Abgeordnetenaustausch für die FDP wurde zwischen Pierre-André Monnard (fdp, NE) und Laurent Favre (fdp, NE) getätigt. Favre war bei Ersatzwahlen in die Neuenburger Regierung gewählt worden. Neben Blocher, Jenny und Kaufmann trat für die SVP mit Caspar Baader (svp, BL) ein weiteres Schwergewicht zurück. Er wurde durch Christian Miesch (svp, BL) ersetzt. Die SP – Rebecca Ruiz (sp, VD) rutschte für Josiane Aubert (sp, VD) nach – und die BDP – mit Heinz Siegenthaler (bdp, BE) für Ursula Haller (bdp, BE) – hatten je eine Mutation vorzunehmen. Die 49. Legislatur war damit bis Ende 2014 bereits von 24 Wechseln geprägt. Fast jeder zehnte Sitz im nationalen Parlament wurde damit ausserhalb der regulären Wahlen getauscht.

Mutationen 2014
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Barbara Schmid-Federer (cvp, ZH) das Geschäftsreglement des Nationalrates revidieren. Neu soll ein Todesfall eines engen Familienmitgliedes eines Parlamentariers als Entschuldigungsgrund dienen und im Protokoll entsprechend vermerkt werden. Das Büro des Nationalrates gab dem Begehren Mitte Februar 2014 Folge und legte bereits in der darauffolgenden Herbstsession eine Änderung vor, mit der die bisherigen Entschuldigungsgründe – Auftrag einer Delegation, Mutterschaft, Unfall oder Krankheit – entsprechend ergänzt werden. Das Büro wollte die Lücke im Reglement sofort schliessen. Der Nationalrat schloss sich dem sowohl bei der Gesamt- wie auch bei der Schlussabstimmung oppositionslos an.

Todesfall als Entschuldigungsgrund

Weil die ständerätliche SPK im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission 2013 der parlamentarischen Initiative Moret (fdp, VD) keine Zustimmung gab, kam das Begehren in der Sommersession in den Nationalrat. Die Initiantin forderte mehr Transparenz bezüglich der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Sie wollte, dass im Register der Interessenbindungen Tätigkeiten aufgeführt werden, die mit mehr als CHF 1'000 pro Jahr entschädigt werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten hätten bewusst nicht deklariert werden müssen. Die SPK des Ständerates hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass die vorgesehene Lösung nicht befriedigend sei, da lediglich zwischen ehrenamtlichen und nicht-ehrenamtlichen Tätigkeiten unterschieden werden könne, über deren Umfang aber keine Klarheit herrschen würde. Zudem wurde die Praktikabilität der Lösung angezweifelt und volle Transparenz in diesem Bereich an und für sich hinterfragt. Die Mehrheit in der grossen Kammer folgte diesen Argumenten und gab der Initiative mit 109 zu 77 Stimmen keine Folge.

Offenlegungspflicht der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

Weil die SPK des Ständerates der parlamentarischen Initiative Caroni (fdp, AR) ihre Zustimmung verweigert hatte, nachdem sich die nationalrätliche Schwesterkommission vorerst noch für Folge geben stark gemacht hatte, wurde das Begehren im Nationalrat debattiert. Die Initiative verlangt ein Akkreditierungssystem für Lobbyistinnen und Lobbyisten. Caroni geisselte vor allem das bestehende Badge-System: jeder Parlamentarier darf zwei Personen Zutritt zum Parlament verschaffen. Die meisten so zutrittsberechtigten Personen sind Vertreter von Interessenorganisationen, aber auch private Mitarbeiter und Familienangehörige. Caroni sprach dabei von einem Badge-Basar, der nicht nur für die Interessenvertreterinnen und -vertreter unwürdig sei, sondern auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ins Zwielicht bringe. Mit einer Akkreditierung könnte nicht nur diesem Basar ein Ende bereitet werden, sondern es würde auch transparenter, wer in welcher Funktion im Bundeshaus ein- und ausgehe. In der Zwischenzeit hatte die SPK-NR knapp ihre Meinung geändert. In ihrem Bericht vom Mai 2014 machte sie geltend, dass ein Akkreditierungssystem zu kompliziert sei und kaum befriedigende Kriterien für Zugangsbewilligungen gefunden werden dürften. Die unbürokratische Badge-Regel, bei der die Verantwortung bei den Parlamentsmitgliedern verbleibe, sei vorzuziehen. Die Initiative hingegen würde nicht die Transparenz, sondern die Bürokratie erhöhen. Eine deutliche Minderheit der Kommission, die sich im zweiten Anlauf mit 10 zu 9 gegen Folge geben entschieden hatte, machte allerdings geltend, dass die wichtige Interessenvertretung, die zur Politik gehöre, in geordnete Bahnen gelenkt werden könne, wenn durch klare Kriterien festgelegt werde, wer Zugang zum Bundeshaus haben soll. Die Argumente des Initianten und der Kommissionsminderheit verfingen jedoch nicht: die Mehrheit der grossen Kammer lehnte das Begehren mit 113 zu 66 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab, wobei die Mehrzahl der befürwortenden Stimmen aus den Fraktionen der SP und der GP stammten. Das Thema Lobbyismus wurde von den Medien das ganze Jahr hindurch sporadisch diskutiert.

Zugang von Lobbyisten (Pa.Iv. 12.430)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Das Büro NR reichte im März 2014 eine parlamentarische Initiative ein, mit der die Aufzeichnung und die Auswertung der elektronischen Zugriffsprotokolle der Ratsmitglieder geregelt werden sollen. Die Thematik hätte bereits mit der mittlerweile zurückgezogenen parlamentarischen Initiative für die Erweiterung der Zugriffsrechte geregelt werden sollen. Mit dem neuen Vorstoss ging es nun lediglich noch darum, zu definieren, wie mit so genannten Randdaten verfahren werden darf. Hierbei handelt es sich um Daten, die bei der Nutzung elektronischer Infrastruktur entstehen und die über Nutzerin oder Nutzer, Dauer und Pfade von Kommunikation, nicht aber über den Inhalt von Vorstössen Auskunft geben. Beide Büros beschlossen noch im Jahr 2014 Folge geben.

Aufzeichnung und Auswertung elektronischer Zugriffsprotokolle der Ratsmitglieder

Der Nationalrat folgte mit 105 zu 63 Stimmen seiner SPK und gab der parlamentarischen Initiative Feri (sp, AG) keine Folge, die eine Erhöhung des Sessionsrhythmus gefordert hätte, z.B. alle zwei Monate Session während zwei Wochen. Dies würde nicht nur der veränderten Zusammensetzung des Parlaments, in dem immer mehr auch Erziehende sitzen, sondern auch den beruflichen Verpflichtungen neben dem Parlamentsmandat besser Rechnung tragen – so die Begründung für den Vorstoss. Die SPK wollte dieser Argumentation nicht folgen. Das jetzige System mit vier dreiwöchigen Sitzungen hätte sich über Jahrhunderte bewährt. Es gäbe sehr unterschiedliche berufliche und familiäre Situationen, denen man so oder so nicht allen gerecht werden könne. Das Begehren erhielt zwar ausser aus der SVP- und der BDP-Fraktion aus allen Fraktionen einige Sympathiestimmen, nur die SP-Fraktion sprach sich aber geschlossen dafür aus.

Erhöhung des Sessionsrhythmus (Pa.Iv. 13.410)
Dossier: Milizparlament in der Krise?
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Nachdem der Ständerat in der Herbstsession 2013 die Revision des Parlamentsressourcengesetzes gutgeheissen hatte, mit der die Distanz- und Übernachtungsentschädigung neu geregelt werden sollte, gelangte das Geschäft in der Frühjahrssession 2014 in den Nationalrat. Die Revision ging auf eine parlamentarische Initiative des Büros SR zurück, die Entschädigungen für Übernachtungen nicht mehr aufgrund einer Kilometerdistanz, sondern aufgrund der Reisezeit vergeben wollte. Bisher waren Ratsmitglieder, die in einem Umkreis von 25 Kilometern zum Bundeshaus wohnen, nicht entschädigt worden, obwohl ihre Reisezeit allenfalls wesentlich länger war als für Ratsmitglieder, die zwar weiter weg wohnen, aber bessere Verkehrsanbindungen haben. Bei einem Schwellenwert von neu 30 Minuten würden aktuell 21 Ratsmitglieder keine Übernachtungsentschädigungen mehr erhalten. Allerdings könnten nach wie vor Entschädigungen geltend gemacht werden, wenn ein Ratsmitglied – etwa aufgrund sehr früh anberaumter Kommissionssitzungen – gezwungen ist, in Bern zu übernachten. Ohne grosse Diskussion hiess die grosse Kammer die Verordnung mit 107 zu 41 Stimmen bei 7 Enthaltungen gut. Die Nein-Stimmen kamen insbesondere aus den Lagern der SVP und der BDP. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft im Ständerat einstimmig (39:0 bei 2 Enthaltungen) und im Nationalrat mit 131 zu 60 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Wieder stammten die Nein-Stimmen aus den diesmal etwas besser besetzten Fraktionen der SVP und der BDP.

Distanz- und Übernachtungsentschädigung

Bei der Vorbereitung einer parlamentarischen Initiative stiess Yvonne Feri (sp, AG) auf Schwierigkeiten, weil systematische Angaben über die Zusammensetzung der Bundesversammlung sowie Angaben zur zeitlichen Auslastung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier fehlen. Feri regte deshalb via Postulat einen Bericht an, der die gesellschaftliche Zusammensetzung der Bundesversammlung über die Zeit beleuchtet sowie das Zeitbudget und die Bedürfnisse der Parlamentsmitglieder erhebt. Der Nationalrat folgte allerdings seinem Büro und lehnte das Postulat ab. Solche Studien müssten von unabhängiger, wissenschaftlicher Seite indiziert werden und nicht von der Bundesversammlung. In der recht lebendigen Debatte wurden dabei auch die Vor- und Nachteile des Milizsystems im Vergleich zu einem Berufsparlament diskutiert, was sich letztlich auch im Links-Rechts-Graben bei der Ablehnung des Vorstosses zeigte, der nur bei der Ratslinken Unterstützung fand.

Angaben über die Zusammensetzung der Bundesversammlung (Po. 13.3691)
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Die parlamentarische Initiative des Büros des Nationalrates, die eine Erweiterung der Zugriffsrechte für die Ratsmitglieder auf Kommissionsprotokolle verlangt hätte, wurde 2014 zurückgezogen. Aufgrund der kritischen Haltung des Bundesrates, hatte sich das Büro entschieden, den Antrag zurückzuziehen und in einer neuen Form wieder einzureichen.

Zugriffsrechte für die Ratsmitglieder auf Kommissionsprotokolle

Die Diskussion um ein Miliz- vs. Berufsparlament wurde im Berichtsjahr angeheizt durch Berechnungen der durchschnittlichen Entschädigung der Parlamentarier einerseits und durch die Resultate einer bereits 2010 erschienenen Studie zum Professionalisierungsgrad der Politikerinnen und Politiker im Bundeshaus andererseits. Im Schnitt erhält ein Mitglied der grossen Kammer CHF 138‘108. In der kleinen Kammer beläuft sich die Entschädigung auf durchschnittlich CHF 155‘571. Dies entspricht einem mittleren Kaderlohn und im Prinzip ist ein Parlamentarier nicht auf weitere Einkünfte angewiesen, die er etwa aufgrund seines Berufes, dem er als Milizpolitiker nachgeht, zusätzlich erhält. Die erwähnte Studie hatte bei den Parlamentariern den Arbeitsaufwand erfragt, den sie für ihr politisches Mandat erbringen. Wer mehr als zwei Drittel seiner Arbeitszeit für die Arbeit im National- oder Ständerat opfert, gilt dabei als Vollzeit- oder Berufspolitiker. Die Studie weist für das Jahr 2007 einen Anteil von 28,4% aller Nationalräte aus, die dieser Kategorie zugeordnet werden können. Im Ständerat beträgt der Anteil gar 57,6%. Die Studie spricht in der Folge von Scheinmiliz: die Arbeitspensen entsprechen zwar mehrheitlich einem Berufsparlament, die Strukturen sind aber nach wie vor auf ein Milizparlament ausgerichtet. Ein 2012 erschienener Beitrag der Universität Lausanne zeigt auf, dass die Professionalisierung im Schweizer Parlament in den letzten 100 Jahren zugenommen hat, dass das Milizsystem aber in den Köpfen nach wie vor sehr stark verankert ist. Noch einmal angeheizt wurde die Diskussion im Mai nach dem Rücktritt von Christoph Blocher (svp, ZH). Der ehemalige Bundesrat äusserte sich nicht nur abfällig über den Parlamentsbetrieb, sondern forderte auch eine drastische Kürzung der Entschädigungen, um den Milizcharakter des Parlaments wieder zu stärken. Die auf diese Forderung folgende Kritik von links machte darauf aufmerksam, dass es zutiefst undemokratisch sei, wenn nur noch Reiche ein Parlamentsmandat annehmen könnten, weil nur diese sich dies leisten könnten. Die SVP hielt die Idee allerdings bis zum Jahresende am Köcheln.

Miliz- vs. Berufsparlament - eine Frage der Entschädigung?
Dossier: Milizparlament in der Krise?

Erneut verschaffte sich die Internetplattform Politnetz mediale Aufmerksamkeit mit ihrer Auswertung zur Präsenz der Nationalräte bei Abstimmungen. Ausgewertet wird der Anteil unentschuldigter Abwesenheit bei Gesamt- und Schlussabstimmungen auf der Basis der Abstimmungsprotokolle. Vergeblich wehren sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier jeweils mit dem berechtigten Hinweis, dass die Parlamentsarbeit vor allem in den Kommissionen und Fraktionen geschehe und die Abstimmung zu einem Thema nur noch das Resultat dieser Arbeit darstelle und man sich vor allem bei klaren Ausgangslagen durchaus auch erlauben dürfe, hier nicht anwesend zu sein. Die mediale Beachtung dieser Ranglisten ist trotz dieser Einwände gross. Für das Jahr 2013 mit insgesamt 1042 Abstimmungen wies Politnetz Christoph Blocher (svp, ZH; unentschuldigt abwesend bei 34,9% aller Abstimmungen), Oskar Freysinger (svp, VS; 32,9%) und Lorenzo Quadri (lega, TI; 31,1%) als „Schwänzer des Jahres“ aus, wie die Schweiz am Sonntag titelte.

Abwesenheit der Nationalräte

Im Berichtjahr wurden nicht weniger als elf Parlamentsmandate neu besetzt. Die Mutationen waren einerseits Folgen kantonaler Wahlen. Gleich drei Genfer Nationalräte – Luc Barthassat (cvp), Antonio Hodgers (gp) und Mauro Poggia (mcg) – wurden in den Genfer Regierungsrat gewählt. Auch Yvan Perrin (svp) und Alain Ribaux (fdp) zogen das kantonale Exekutivamt in Neuenburg dem nationalen Parlamentsmandat vor. Für die fünf abtretenden Parlamentarier rutschten Guillaume Barazzone(cvp/pdc GE), NR/CN] (cvp, GE), Anne Mahrer (gp, GE), Roger Golay (mcg, GE), Raymond Clottu (svp, NE) und Sylvie Perrinjaquet (fdp, NE) nach. Golay wurde – im Gegensatz zu seinem Vorgänger Poggia – in die SVP-Fraktion aufgenommen. Bereits 2012 waren Franziska Teuscher (gp, BE) und Ursula Wyss (sp, BE) in die Stadtberner Regierung gewählt worden. Sie traten ebenfalls von ihren Nationalratsmandaten zurück und wurden im Berichtjahr durch Aline Trede (gp, BE) und Nadine Masshardt (sp, BE) ersetzt. Bereits 2012 ihren Rücktritt angekündigt hatten Hildegard Fässler-Osterwalder (sp, SG) und Peter Spuhler (svp, TG), nach 16 resp. 13 Jahren Tätigkeit im nationalen Parlament. Hans-Jürg Fehr (sp, SH), ein weiterer lang gedienter Parlamentarier, trat nach 14 Jahren zurück. Für die SP St. Gallen wurden Claudia Friedl, für die SP Schaffhausen Martina Munz und für die SVP Thurgau Verena Herzog neu vereidigt. Seinen Rücktritt für 2014 kündigte Fulvio Pelli (fdp, TI) an. Auch im Ständerat wird es noch vor den Gesamterneuerungswahlen 2015 zu Veränderungen kommen. Für den verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) musste im Kanton Glarus eine Ersatzwahl durchgeführt werden, die auf das Frühjahr 2014 angesetzt wurde.

Mutationen 2013
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Eine Motion Aeschi (svp, ZG) wollte dem Projekt „Digitales Parlament“ Beine machen und den papierlosen Legislativbetrieb bis zu den Wahlen 2015 umsetzen. Das Projekt war bereits 2004 eingeleitet worden und hatte unter anderem das Extranet hervorgebracht, auf dem die Ratsmitglieder Unterlagen für ihre Kommissions- und die Ratsgeschäfte abrufen können. Einige Ratsmitglieder verzichten bereits vollständig auf die postalische Zustellung von Dokumenten. Auch die Öffentlichkeitsarbeit via Internet (parlament.ch oder Curia Vista) sind wichtige Bestandteile des „Digitalen Parlaments“. Aeschi beanstandete, dass es zwar viele Einzelprojekte gebe, dass diese aber zu wenig gut koordiniert seien, worunter auch die Effizienz der Ratsarbeit leide. Das Büro des Nationalrates empfahl die Motion zur Ablehnung, weil es der Auffassung war, dass das Projekt bereits auf gutem Wege sei. Zuerst folgte die Mehrheit der grossen Kammer der Empfehlung des Büros und lehnte die Motion mit 102 zu 61 Stimmen ab. Nach einem gutgeheissenen Ordnungsantrag Wermuth (sp, AG) – die SP-Fraktion habe aufgrund einer internen Falschinformation nicht korrekt abgestimmt – kippte das Resultat allerdings: Mit 88 zu 81 Stimmen passierte das Begehren die grosse Kammer. Die kleine Kammer machte dann in der Wintersession allerdings kurzen Prozess und lehnte die Motion ab. Der Sprecher des Büros des Ständerats machte dabei unter anderem geltend, dass sich der Ständerat schon immer systematisch gegen die Nutzung elektronischer Geräte im Saal ausgesprochen habe. Mit der Motion müsste zu rasch ganz auf Papier verzichtet werden.

Digitales Parlament

Für einige Diskussionen sorgte die rege Reisetätigkeit des Ständeratspräsidenten Filippo Lombardi, der in seinem Präsidialjahr bei 13 Auslandreisen 22 Länder besuchte und dabei insgesamt 27 Parlamentspräsidenten, sechs Staatschefs, zwei Premierminister, sieben Aussenminister und sechs weitere Minister traf. Die Diplomatie gehöre zur Aufgabe des Präsidenten, verteidigte sich Lombardi. Auch die Reisen der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-NR) stiessen auf Kritik und die geplante, mit CHF 11'500 pro Person budgetierte USA-Reise der Bildungskommission wurde vom Büro des Nationalrates nicht bewilligt.

Reisetätigkeit des Ständeratspräsidenten Lombardi

Mitte November wurde Hannes Germann (SH) mit einem ausgezeichneten Resultat zum Ständeratspräsidenten für 2014 gewählt. Der als konsensual und dossiersicher geltende Politiker scheut sich nicht, auch einmal von der SVP-Parteilinie abzuweichen, was ihm gar bei politischen Gegnern offensichtlich Sympathien einbrachte.

Ständeratspräsidenten

Verschiedene erfolglose Vorstösse hatten in der Vergangenheit eine Offenlegungspflicht der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier gefordert, so zuletzt 2012 und 2011. Ebenfalls auf verbesserte Transparenz zielte eine parlamentarische Initiative Moret (fdp, VD). Allerdings soll auf eine Offenlegung des genauen Betrages verzichtet werden. Im Register mit den Interessenbindungen müsste nur jeweils angegeben werden, ob eine Tätigkeit über dem Betrag von CHF 1'000 pro Jahr liegt und infolgedessen als entschädigt gilt oder ob es sich um ein ehrenamtliches, geringfügig entschädigtes Engagement handelt. Im Berichtjahr äusserten sich beide Staatspolitischen Kommissionen zum Vorstoss, wobei sich die nationalrätliche Arbeitsgruppe mit 12 zu 9 Stimmen für, die ständerätliche aber mit 5 zu 3 Stimmen dagegen aussprach. Während die eine Seite die Angaben als sinnvolle Ergänzungen wertete, sah die andere Seite keinen Handlungsbedarf, weil damit keine brauchbaren Zusatzinformationen geschaffen, sondern lediglich voyeuristische Interessen befriedigt würden.

Offenlegungspflicht der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

Von den im Vorjahr behandelten Vorstössen, die den Zugang von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude besser regeln wollten, hatte keiner die Zustimmung beider Räte erhalten. Hängig war allerdings noch eine parlamentarische Initiative Caroni (fdp, AR), die den Einbezug von allen Kategorien von Interessenvertretern (ständige Lobbyisten, Tageslobbyisten, alt Parlamentarier, etc.) unter dasselbe Reglement forderte. Darüber hinaus verlangt das Begehren den Ersatz von Zutrittskarten durch ein Akkreditierungssystem, Transparenz über Mandate und Arbeitgeber der Interessenvertreter sowie klare Verhaltensregeln für die Lobbyisten. Auch regte Caroni eine Selbstregulierung durch die Branche selber an. Wie bereits im Vorjahr zeigte sich die nationalrätliche Staatspolitische Kommission in dieser Frage reformfreudiger als ihre Schwesterkommission im Ständerat. Während sich die SPK-NR mit 16 zu 6 Stimmen für Folge geben aussprach, lehnte die SPK-SR das Begehren mit 8 zu 3 Stimmen ab. Als Hauptargumente gegen das Anliegen wurden der hohe bürokratische Aufwand und die geringe Praktikabilität eingebracht. In den Räten wurde die Initiative noch nicht behandelt.

Zugang von Lobbyisten (Pa.Iv. 12.430)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

In der Folge der Affäre um den ehemaligen Nationalbankchef Philipp Hildebrand wurde Christoph Blocher im Vorjahr nach Hin und Her zwischen grosser und kleiner Kammer die Immunität entzogen. Blocher stand unter Verdacht, das Bankgeheimnis verletzt zu haben. Die Entziehung der Immunität des Zürcher Nationalrats rief die SVP auf den Plan, die kurz nach dem Entscheid zwei parlamentarische Initiativen einreichte. Die Initiative Baader (svp, BL) (12.455) verlangt, dass einem Beschuldigten in Form der Einsprache ein Rechtsmittel an die Hand gegeben wird, da ein letztlich immer politischer Entscheid zur Aufhebung der Immunität in diesem Fall und nach neuer Regelung nur von einer kleinen Minderheit gefällt wurde. Die Initiative Amstutz (svp, BE) (12.458) wollte die alte Regelung wieder einführen, nach der das ganze Ratsplenum über Immunitätsaufhebung entscheidet. Tatsächlich war mit der Revision des Parlamentsgesetzes 2011 im Nationalrat eine Kommission geschaffen worden, die mit diesen Geschäften alleine betraut wurde. Amstutz wollte zudem die relative Immunität wieder stärken. Weil mit der Revision auch eingeführt worden war, dass die relative Immunität nur dann gelte, wenn eine allfällig strafbare Handlung unmittelbar mit dem Ratsmandat verknüpft werden könne, werde die parlamentarische Tätigkeit erschwert. Die Initiative Baader wurde im Rat mit 127 zu 52 Stimmen aus der SVP deutlich abgelehnt. Adrian Amstutz zog seine Initiative in der Folge zurück. Im Berichtsjahr hatten sich die zuständigen Kommissionen zudem gegen die Aufhebung der Immunität von Toni Brunner ausgesprochen, der wegen des so genannten „Schlitzer-Inserates“ strafrechtlich hätte verfolgt werden sollen.

Immunität

Ein ziemlich profanes Anliegen behandelte eine immerhin von 115 Mitunterzeichnern eingereichte Motion Jacqueline Fehr (sp, ZH), die sich daran störte, dass der IT-Support nur jenen ParlamentarierInnen gewährt wird, welche die Standard-Geräte und -Software (Windows) verwenden. Sie verlangte eine Gleichberechtigung vor allem auch für Apple-NutzerInnen. Der Vorstoss wurde im Nationalrat jedoch mit 100 zu 60 Stimmen und in erster Linie aus Kostengründen abgelehnt. Mit Ausnahme der geschlossen ablehnend stimmenden BDP und der zustimmenden SP gab es in allen Fraktionen Abweichler. Ob es sich dabei um Apple-Nutzer handelte, ist aus dem Ratsprotokoll nicht ersichtlich.

IT-Support

Anfang Berichtjahr beschloss das Büro des Ständerats unter Zustimmung des Schwesterbüros die Position des oder der Verantwortlichen für den Bereich internationale Beziehungen des Parlamentes zu stärken, indem dieser Person der Botschaftertitel verliehen wird. Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme bereit, im Sinne einer einmaligen Ausnahme diesen Titel zu verleihen, damit der Zugang zu ausländischen Amtskolleginnen und -kollegen erleichtert werde. Die Regierung wies allerdings darauf hin, dass die Vertretung der Schweiz nach aussen und der völkerrechtliche Verkehr mit anderen Staaten dem Bundesrat alleine vorbehalten seien. Weil durch die durch den Bundesrat erfolgte Titelverleihung das wesentliche Ziel der Initiative bereits erreicht war, wurde der Entwurf für eine entsprechende Verordnung im September wieder zurückgezogen.

Botschaftertitel für den Verantwortlichen Internationale Beziehungen des Parlamentes
Dossier: Internationale Beziehungen des Parlaments

Der parlamentarischen Initiative Rossini (sp, VS) wurde von der grossen Kammer keine Folge gegeben. Der Vorstoss hätte die Schaffung eines Bundesgesetzes verlangt, mit dem die Unabhängigkeit aller Behörden auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene geregelt werden sollte. Ziel wäre eine Harmonisierung der unterschiedlichen Lösungen bei Interessenkonflikten gewesen, die sich in einem Milizsystem nicht vermeiden lassen. Gegen den Eingriff in die kantonale Autonomie richtete sich im Nationalrat eine Mehrheit von 125 zu 54 Stimmen der Ratslinken.

Pa.Iv. für ein Bundesgesetz über die Unabhängigkeit der politischen Behörden (12.452)