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Nachdem es das Volk 1992 abgelehnt hatte, den Parlamentariern Mittel für die Einstellung von persönlichen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, unternahm die SPK des Nationalrats im Berichtsjahr einen neuen Anlauf. Ausgehend von der grossen und weiter zunehmenden Arbeitslast der Parlamentarier und der Überlegung, dass eine substanzielle Erhöhung der Entschädigungen in einer Volksabstimmung keine Chance hätte, beantragte sie, jedem Parlamentsmitglied einen zweckgebundenen jährlichen Kredit von CHF 40'000 zu gewähren, mit welchem persönliche Mitarbeiter zur Vorbereitung der Ratstätigkeit angestellt werden können. Da aus diesem Betrag nur eine Teilzeitstelle finanziert werden kann, dürfen Parlamentarier ihre Kredite auch zusammenlegen, um gemeinsam Assistenzpersonal einzustellen. Gleichzeitig beantragt wurde auch eine Titeländerung des relevanten Gesetzes: dieses soll in Zukunft nicht mehr Entschädigungsgesetz heissen, sondern „Bundesgesetz über die Bezüge und Infrastrukturen der Mitglieder“.

Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben (Anstellung von persönlichen Mitarbeitern) (02.400)

Aufgrund eines Gesuchs der Bezirksanwaltschaft Zürich, welche gegen Nationalrat Blocher (svp, ZH) ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Verbot der Rassendiskriminierung durchführen wollte, musste sich das Parlament mit der Aufhebung von Blochers Immunität befassen. Anlass der Klage war eine Rede Blochers von 1997, in welcher er das Vorgehen von internationalen jüdischen Organisationen im Streit um die nachrichtenlosen Konten bei Schweizer Banken kritisiert hatte. Die Mehrheit der Rechtskommission plädierte auf Ablehnung des Gesuchs, da Blocher seine Ansprache in seiner Funktion als Politiker gehalten habe und – in einer summarischen Beurteilung – der monierte Tatbestand des Antisemitismus nicht gegeben sei. Gegen den Widerstand der SP, welche die Äusserungen Blochers als klar antisemitisch taxierte und deshalb die Immunität aufheben wollte, folgte der Rat seiner Kommission und lehnte das Gesuch der Bezirksanwaltschaft ab. Der Ständerat schloss sich diesem Entscheid diskussionslos an.

Immunität von Nationalrat Blocher 2001

Die Büros der beiden Parlamentskammern beantragten mit einer parlamentarischen Initiative eine Anpassung der seit 1990 unveränderten Entschädigung der Parlamentsangehörigen an die seither eingetretene Teuerung. Dabei sollte die ganze Erhöhung über das Taggeld erfolgen, und die im Gesetz festgeschriebene und deshalb dem fakultativen Referendum unterstellte Jahresentschädigung unverändert bleiben. Zudem schlugen sie vor, die Sonderzulagen für die Ratspräsidenten und ihre Stellvertreter deutlich anzuheben. Gleichzeitig nahmen sie eine gemeinsame Anregung der Generalsekretäre der vier Bundesratsparteien für eine substanzielle Erhöhung der Fraktionsbeiträge auf. Mit der Begründung, dass damit die bisherige Quersubventionierung der Fraktionen durch die Parteien reduziert würde, und zudem der Gefahr begegnet werden könnte, dass die Fraktionen in Abhängigkeit von anderen Sponsoren (namentlich Interessenorganisationen) geraten, beantragten sie eine Erhöhung sowohl des Grundbeitrags als auch des Beitrags pro Mitglied um 50% auf CHF 90'000 resp. 16'500. Der Bundesrat unterstützte dieses Anliegen. Für die letzte Teuerungsanpassung der Fraktionsbeiträge im Vorjahr siehe hier.

Im Nationalrat bekämpfte Nationalrat Mörgeli (ZH) im Namen der SVP-Fraktion vergeblich die Anpassung der Taggelder an die Teuerung. Sein Nichteintretensantrag wurde mit 129:20 Stimmen abgelehnt. Nachdem auch die kleine Kammer zugestimmt hatte, verabschiedete das Parlament die Teuerungsanpassung, die Verdoppelung der Präsidialentschädigung und die Erhöhung der Fraktionsbeiträge in der Herbstsession. Der „Bund der Steuerzahler“ protestierte in Inseraten gegen diese Ratsbeschlüsse. Breite Unterstützung bei allen Fraktionen fand SVP-Nationalrat Giezendanner (AG) für sein überwiesenes Postulat, im Parlamentsgebäude Dusch- und Fitnessräume einzurichten (00.3385).

Entschädigung der Parlamentarierentschädigungen und der Fraktionsbeiträge (00.434)

Der Nationalrat bekräftigte definitiv seinen Beschluss aus dem Vorjahr, nicht auf die Vorschläge des Ständerats für eine engere Fassung der gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz von Parlamentariern und von diesen gewählten Magistratspersonen vor der Strafverfolgung einzutreten. Der Ständerat hatte zuvor beschlossen, an seinem Projekt festzuhalten.

Keine Änderungen der Bestimmungen über die parlamentarische Immunität (99.435)

1995 war der Ständerat mit seinen Bestrebungen für eine engere Fassung der gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz von Parlamentariern und von diesen gewählten Magistratspersonen vor der Strafverfolgung am Veto des Nationalrats gescheitert. Nun unternahm seine Kommission für Rechtsfragen einen neuen Anlauf. Mit einer parlamentarischen Initiative beantragte sie eine restriktivere Bestimmung, indem festgehalten werden soll, dass diese relative Immunität (d.h. das Erfordernis einer Zustimmung des Parlaments zu einer Strafverfolgung) nur dann gewährt wird, wenn die inkriminierte Handlung in „unmittelbarem“ Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit steht. Da allerdings dieser Zusammenhang nicht objektiv definiert werden kann, wird weiterhin das Parlament darüber zu entscheiden haben, ob ein solcher gegeben sei. Gemäss den Ausführungen des Kommissionspräsidenten Zimmerli (svp, BE) anlässlich der Eintretensdebatte wäre ein solcher unmittelbarer Zusammenhang gegeben, wenn die inkriminierte Person sich bei ihren Äusserungen auf Informationen stützt, die sie im Zusammenhang mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit erworben hat. Der Ständerat stimmte dieser neuen Regelung zu. Gegen den Kommissionsantrag hatten sich zwei Opponenten mit gegensätzlicher Stossrichtung gestellt: Carlo Schmid (cvp, AI) beantragte Nichteintreten, da eine möglichst weitgefasste relative Immunität für die Meinungsfreiheit der Parlamentarier, die eine andere Rolle als die übrigen Bürger zu erfüllen hätten und deren Äusserungen auch viel kritischer wahrgenommen würden, von grosser Wichtigkeit sei. Im Gegensatz zu ihm plädierte der Freisinnige Marty (TI) für die Abschaffung der relativen Immunität, da dieses Privileg für die Ausübung des Amtes für die meisten Parlamentarier ohnehin nicht relevant sei, da gegen sie nie Strafanzeigen eingereicht würden. Der Nichteintretensantrag Schmid wurde vom Rat mit 28:15 Stimmen abgelehnt. Der Antrag der von Marty vertretenen Minderheit, die Immunität nur noch für Handlungen, die sich direkt auf die amtliche Tätigkeit von Parlamentariern beziehen (also z.B. Reden im Parlament und dessen Ausschüssen) zu gewähren, wurde relativ knapp abgelehnt.

Einem einstimmigen Antrag seiner Rechtskommission folgend, beschloss der Nationalrat diskussionslos, auf diesen Entscheid des Ständerats nicht einzutreten. Kommissionssprecher de Dardel (sp, GE) begründete diese Ablehnung einerseits damit, dass diese neuen Bestimmungen noch mehr Interpretationsprobleme schaffen würden als die bisherigen. Andererseits war aus seiner Begründung auch deutlich die Verärgerung über die Haltung der kleinen Kammer im Fall der Immunitätsgewährung für Nationalrat Keller (sd, BL) herauszuhören (siehe dazu hier).

Keine Änderungen der Bestimmungen über die parlamentarische Immunität (99.435)

Auf Antrag seiner Kommission lehnte der Ständerat den Entscheid des Nationalrats aus dem Vorjahr ab, die Immunität von Nationalrat Keller (sd, BL) im Fall einer Strafverfolgung wegen Verstosses gegen das Anti-Rassismusgesetz aufzuheben. Die Kommission verurteilte zwar die Äusserungen Kellers, begründete ihren ablehnenden Antrag jedoch damit, dass bei dem hier vorliegenden Fall der relativen Immunität (Keller hatte sein Communiqué als Nationalrat und Parteipräsident gezeichnet) ein gewisser Ermessensspielraum bestehe. Insbesondere könne die Immunität gewährt bleiben, wenn ungenügende Anhaltspunkte für eine Verurteilung vorliegen. Dies war nach Ansicht der Kommission der Fall: Keller habe unmittelbar nach seiner Tat klargestellt, dass sich der Boykottaufruf nicht gegen Juden im allgemeinen richte, sondern gezielt als Gegenmassnahme gegen diejenigen amerikanischen jüdischen Firmen, welche zu einem Boykott der Schweiz aufrufen, gedacht sei. Für den Berner Zimmerli (svp) war diese Argumentation nicht stichhaltig. Da es sich nicht um einen unbedeutenden Fall von Ehrverletzung handle, sondern um die Auslegung eines neuen und unter Menschenrechtsaspekten sehr wichtigen Gesetzes, könne nicht das Parlament in einem summarischen Vorverfahren über die Strafwürdigkeit urteilen. Sein Antrag, die Immunität von Nationalrat Keller aufzuheben, unterlag mit 27:15 Stimmen. Der Nationalrat bestätigte hingegen mit dem praktisch gleichen Stimmenverhältnis wie im Dezember 1998 (96:55) seinen Aufhebungsentscheid. In der Differenzbereinigung hielt die kleine Kammer mit 25:11 Stimmen an ihrem ursprünglichen Entscheid fest, womit das Geschäft aus den Traktanden gestrichen und die Immunität von Keller nicht aufgehoben wurde.

Immunität von Nationalrat Keller 1999

Der Nationalrat hatte über die Aufhebung der Immunität von Nationalrat Keller (sd, BL) zu entscheiden. Die Bezirksanwaltschaft Zürich hatte ein entsprechendes Gesuch gestellt, nachdem Keller wegen Verletzung des Rassendiskriminierungsverbots angezeigt worden war. Zur Last gelegt wurde ihm ein Boykottaufruf gegen „amerikanische und jüdische Waren, Restaurants und Ferienangebote“. Er hatte diesen Aufruf als Reaktion auf Boykottbeschlüsse amerikanischer Staaten und Gemeinden gegen schweizerische Unternehmen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um Bankguthaben von Holocaustopfern an die Redaktionen verschiedener Schweizer Medien zwecks Veröffentlichung geschickt. Da Keller seine Pressemitteilung als Nationalrat und Präsident der Schweizer Demokraten unterzeichnet hatte, war die Einstufung als Fall der relativen Immunität unbestritten. Eine Kommissionsmehrheit sprach sich für deren Aufhebung aus, da der Tatbestand der Rassendiskriminierung mit grosser Wahrscheinlichkeit erfüllt sei und – gerade angesichts der besonderen Verwerflichkeit von Antisemitismus – ein grosses öffentliches Interesse an einem Gerichtsurteil bestehe. Eine Minderheit der Kommission lehnte eine Immunitätsaufhebung ab. Sie verurteilte zwar den Aufruf Kellers ebenfalls, zweifelte aber daran, dass das für eine Immunitätsaufhebung geforderte Kriterium einer wahrscheinlichen Verurteilung erfüllt sei, da der Aufruf nicht gegen Personen, sondern gegen Firmen gerichtet sei und zudem vom Gericht die besondere Situation (Reaktion auf Boykottmassnahmen) berücksichtigt werden müsste. Mit 94 gegen 45 vor allem von der SVP und der FP kommenden Stimmen sprach sich der Rat für die Immunitätsaufhebung aus.

Immunität von Nationalrat Keller 1999

Das Parlament hatte sich mit einem Begehren auf Immunitätsaufhebung des Bezirksgerichts Zofingen (AG) zu befassen, welches eine Ehrverletzungsklage der Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen Nationalrat Giezendanner (svp, AG) zu beurteilen hat. Der Angeklagte hatte diese Organisation im Zusammenhang mit unbewilligten Demonstrationen und Strassensperren in Faxschreiben an Medienredaktionen als „Terroristenorganisation“ bezeichnet. Obwohl Giezendanner diesen Prozess führen wollte und deshalb für Aufhebung seiner Immunität plädierte, beschloss der Nationalrat auf Antrag seiner Rechtskommission, diese nicht aufzuheben. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass es sich hier eindeutig um eine politische Auseinandersetzung handle und deshalb, namentlich bei strafrechtlich eher unbedeutenden Fällen, die relative Immunität gelte. Der Ständerat schloss sich diesem Entscheid an.

Ziegler

Die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Parlamentskammern möchten die Totalrevision der Bundesverfassung nutzen, um auch die Beziehungen zwischen Regierung und Parlament teilweise neu zu ordnen. Ihr am 6. März verabschiedeter Zusatzbericht schlägt gewisse Kompetenzverschiebungen zugunsten der Bundesversammlung sowie einige Neuerungen bei der Organisation der parlamentarischen Arbeit vor. Die wohl bedeutendste der beantragten Kompetenzverschiebungen betrifft die Aussenpolitik. Hier soll in Zukunft nicht mehr die Regierung, sondern das Parlament die wichtigen Zielsetzungen beschliessen. Im weiteren soll die bereits bestehende Praxis, dass das Parlament über wichtige Bundesprojekte entscheiden und bei der allgemeinen politischen Planung mitwirken kann, verfassungsmässig abgesichert werden. Mehr Mitwirkungsrechte sieht der Entwurf auch beim Erlass von Verordnungen vor. Das Parlament soll das Recht erhalten, das vom Bundesrat dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich vorzugeben. Verordnungen, die sich nicht auf Gesetze, sondern direkt auf den Verfassungsauftrag (Schutz der Landesinteressen sowie der inneren und äusseren Sicherheit) stützen, müssten gemäss Kommissionsentwurf nachträglich vom Parlament genehmigt werden. Als weitere Neuerung schlugen die Kommissionen vor, die in den beiden Räten nicht gleich gehandhabte Anwendung der verbindlichen Aufträge an den Bundesrat in der Form von Motionen zu klären. Bisher hatte der Bundesrat oft Motionen aus formellen Gründen als sogenannt unechte Motionen bekämpft, weil sie seine eigenen oder an ihn delegierte Kompetenzbereiche betrafen. Der Ständerat hatte für diese Fälle 1986 anstelle der Motion das Instrument der Empfehlung eingeführt, sich in der Praxis allerdings nicht immer daran gehalten. Neu soll nun – als Alternative oder als Ergänzung zur Motion – das neue Instrument des Auftrags geschaffen werden. Für den Kompetenzbereich des Parlaments wäre ein derartiger Auftrag wie die bisherigen Motionen verbindlich; für den Kompetenzbereich der Regierung oder an sie delegierte Bereiche käme ihm der Charakter einer Richtlinie zu. Für Leistungsaufträge im Rahmen der Verwaltungsführung nach den Prinzipien des NPM hat das Parlament diese Neuerung im Berichtsjahr bereits eingeführt.

Im Bereich der Parlamentsorganisation sieht der Entwurf vor, dass die Ratspräsidien durch die Wahl eines zweiten Vizepräsidenten gestärkt, und die Parlamentsdienste vollständig, das heisst auch administrativ, der Bundesversammlung unterstellt werden. Die parlamentarischen Kommissionen sollen aufgewertet werden, indem ihnen gewisse Entscheidkompetenzen übertragen werden. Gedacht wird dabei an Beschlüsse im Zusammenhang mit der administrativen Parlamentsorganisation, aber auch der parlamentarischen Oberaufsicht (z.B. Genehmigung des Geschäftsberichtes), hingegen nicht an die Gesetzgebung.

Schliesslich nahm der Vorschlag der SPK auch zwei alte Anliegen auf: Erstens sollen die Wählbarkeitskriterien für die Bundesversammlung flexibler und für beide Räte gleich gestaltet werden. In Zukunft soll nur noch Personen, die an den Entscheidungsprozessen der Regierung beteiligt sind, die Ausübung eines Parlamentsmandats verwehrt sein. Die generelle Inkompatibilität eines Nationalratsmandats mit einer Bundesbeamtenstelle – und auch mit einem geistlichen Amt – würde damit aufgehoben. Zweitens möchte die Reform eine Ombudsstelle für den Verkehr der Bürger mit der Verwaltung schaffen. Ein entsprechender Vorstoss war 1994 vom Nationalrat als überflüssig abgelehnt worden.

Parlament und Bundesrat in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Das Parlament hatte sich mit einem Gesuch der Zürcher Strafverfolgungsbehörden um Aufhebung der Immunität von Nationalrat Scherrer (fp, BE) zu befassen. Dieser war angezeigt worden, in der TV-Diskussionssendung "Arena" mit abfälligen Äusserungen über Asylbewerber gegen das Anti-Rassismusgesetz verstossen zu haben. Das Parlament erkannte einen engen Zusammenhang zwischen Scherrers Auftritt in der "Arena" und seiner politischen Tätigkeit und damit grundsätzlich auf die Zuerkennung der relativen Immunität. Da überdies die Aussagen Scherrers den Tatbestand des Diskriminierungsverbots wahrscheinlich ohnehin nicht erfüllen würden, kam es zum Schluss, dass in diesem Fall das Interesse an der freien politischen Meinungsäusserung von Parlamentsmitgliedern höher zu bewerten sei, als dasjenige an einer Strafverfolgung. Beide Kammern beschlossen ohne Gegenstimme, dem Gesuch um Aufhebung der relativen Immunität nicht stattzugeben.

Ziegler

Der Ständerat lehnte zuerst mit 28 zu 8 Stimmen einen Nichteintretensantrag Büttiker (fdp, SO) ab, welcher sich angesichts der hohen staatlichen Defizite und der schlechten Wirtschaftslage grundsätzlich gegen eine Besserstellung der Parlamentarier ausgesprochen hatte. In der Detailberatung übernahm der Rat weitgehend die Beschlüsse der grossen Kammer. Er erwies sich aber als etwas knausriger, indem er die Anpassung der Übernachtungsentschädigung von 130 auf 160 Fr. ablehnte. Den Beitrag an die Vorsorge reduzierte er auf die Höchstsumme für steuerlich anerkannte Einzahlungen an die private Selbstvorsorge (3. Säule) von 5587 Fr. (Stand 1996). In der Differenzbereinigung beharrte der Nationalrat erfolgreich auf einer Erhöhung der Übernachtungsspesen und fügte sich beim Beitrag für die Vorsorgeentschädigung dem Beschluss des Ständerats.

Pa. Iv. zur Erhöhung der Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder (1996)
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Nach der 1994 erfolgten Ablehnung durch den Ständerat unternahm das Büro des Nationalrats einen neuen Anlauf zur Verbesserung der Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder. Es beantragte mit einer parlamentarischen Initiative eine Heraufsetzung der gebundenen Jahresbeiträge des Bundes an die private Altersvorsorge von 2500 auf 6000 Fr. Im weitern schlug es eine Teuerungsanpassung bei der Spesenrückerstattung vor, welche zudem teilweise pauschalisiert werden soll. Das Büro verzichtete jedoch darauf, eine Teuerungsanpassung bei der seit 1988 auf 30 000 Fr. festgelegten Grundentschädigung und den seit 1991 unveränderten Taggeldern vorzuschlagen. Der Bundesrat begrüsste angesichts der angespannten Finanzlage diese Zurückhaltung und erklärte sich mit den beantragten Verbesserungen einverstanden. Der Nationalrat übernahm die Vorschläge seines Büros mit einigen Detailkorrekturen.

Pa. Iv. zur Erhöhung der Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder (1996)
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Die im Vorjahr vom Ständerat in Ausführung einer parlamentarischen Initiative Rüesch (fdp, SG) beschlossene präzisierende Einschränkung des Immunitätsprivilegs für Aktivitäten ausserhalb des Parlaments (relative Immunität) fand im Nationalrat keine Zustimmung. Nach dessen Ansicht, die anschliessend auch vom Ständerat übernommen wurde, besteht diesbezüglich zur Zeit kein Regelungsbedarf.

Pa.Iv. zur Einschränkung der parlamentarischen Immunität (91.424)

Einmal mehr hatte sich das Parlament mit einem Begehren eines Untersuchungsrichters um die Aufhebung der Immunität von Nationalrat Jean Ziegler (sp, GE) zu befassen. Eine Tessiner Finanzfirma hatte Ziegler eingeklagt, sie im Rahmen einer Fernsehsendung kreditschädigend und verleumderisch angegriffen zu haben. Die Kommissionen beider Räte vermochten einen Zusammenhang zwischen Zieglers Abgeordnetentätigkeit und seinen Äusserungen im Fernsehen auszumachen und sprachen sich deshalb für die Ablehnung des Gesuchs aus. Diskussionslos folgten beide Kammern diesem Antrag.

Ziegler

Die in der parlamentarischen Initiative Stucky (fdp, ZG) gestellte Forderung nach einer mässigen Erhöhung der Entschädigungen wurde nach dem negativen Ausgang der Volksabstimmung vom Herbst 1992 vom Nationalrat als nicht opportun betrachtet und abgelehnt.

Erhöhung der Löhne der Parlamentarier*Innen
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats legte in Ausführung der 1992 überwiesenen parlamentarischen Initiative Rüesch (fdp, SG) ihre Anträge für eine restriktivere Handhabung des Immunitätsprivilegs für Parlamentarier und von der Bundesversammlung gewählte Amtsträger vor. Die absolute Immunität für Voten im Rat und in Ratskommissionen will sie beibehalten. Hingegen schlug sie vor, den relativen Schutz vor Strafverfolgung - der durch einen Parlamentsbeschluss aufgehoben werden kann - für andere im Zusammenhang mit der politischen Stellung stehende Handlungen (z.B. Äusserungen oder Amtsgeheimnisverletzungen) einzuschränken. Dieser soll nur noch dann beansprucht werden dürfen, wenn sich diese Handlungen "zur Hauptsache" auf die amtliche Stellung oder Tätigkeit beziehen. Diese präzisierende Einschränkung fand auch die Unterstützung des Bundesrates. Der Ständerat stimmte der Gesetzesrevision zu.

Pa.Iv. zur Einschränkung der parlamentarischen Immunität (91.424)

In Ausführung einer von beiden Kammern überwiesenen Motion Schmid (gp, TG) legte das Büro des Nationalrats seine Vorschläge für eine Verbesserung der Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder vor. Es beantragte eine Verdoppelung der Beiträge des Bundes auf 5000 Fr. pro Jahr; diese Summe wäre neu zweckgebunden. Die Parlamentarier sollen dabei wählen können, ob sie das Geld an ihre eigene Pensionskasse oder an eine neu zu schaffende Ruhegehaltskasse überweisen wollen. Der Bundesrat äusserte sich vor allem sehr skeptisch zur Schaffung einer Ruhegehaltsinstitution, welche den Parlamentariern mit mindestens zwölf Amtsjahren nach der Pensionierung eine monatliche Rente von 2000 Fr. ausrichten sollte. Er erklärte, dass die Kosten, die dem Bund daraus entstehen würden, nicht tragbar seien. Nachdem sich Vertreter der FP vergeblich für Nichteintreten ausgesprochen hatten, hiess der Nationalrat die beiden Teile der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit Stimmenverhältnissen von 3:1 gut.

Ehröhung der Pensionskassenbeiträge der Parlamentarier
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Nachdem das Volk im Herbst 1992 einen Ausbau der persönlichen Infrastruktur und eine Verbesserung der Entlöhnung der Parlamentarier abgelehnt hatte, beantragte das Büro des Nationalrats nun mit einer parlamentarischen Initiative eine Erhöhung der 1990 letztmals heraufgesetzten Beiträge an die Fraktionen um real rund 15%. Der Grundbeitrag sollte gemäss diesem Vorschlag von 50 000 auf 70 000 Fr., der Beitrag pro Mitglied von 9000 auf 12 000 Fr. steigen. Gleichzeitig sprach sich das Büro gegen eine parlamentarische Initiative [93.432] Stucky (fdp, ZG) für eine Erhöhung der persönlichen Bezüge für Parlamentarier aus. Der Nationalrat lehnte einen Antrag Leuba (lp, VD), welcher lediglich den Ausgleich der Teuerung verlangt hatte, ab und verabschiedete den Beschluss mit 71:37 Stimmen. Im Ständerat fand das Anliegen weniger freundliche Aufnahme. Zuerst war ein Stichentscheid des Präsidenten erforderlich, um überhaupt auf das Geschäft eintreten zu können. Dann beschloss der Rat auf Antrag seines Büros, nur die aufgelaufene Teuerung auszugleichen. Da sich der Nationalrat diesem Entscheid fügte, erhalten die Fraktionen in Zukunft einen Grundbeitrag von 58 000 Fr. und einen Beitrag von 10 500 Fr. je Mitglied.

Pa. Iv. zur Eröhung der Fraktionsbeiträge
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat einer Motion Schmid (gp, TG) zu, die eine Erhöhung der Vorsorgeentschädigung für Parlamentarier verlangt. Damit soll ein Manko bei der beruflichen Vorsorge ausgeglichen werden, das den Mandatsinhabern aus dem teilweisen Verzicht auf ihre ordentliche Erwerbsarbeit entsteht.

Ehröhung der Pensionskassenbeiträge der Parlamentarier
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Im Fall Jeanprêtre (sp) änderte der Nationalrat im Berichtsjahr seine Meinung und schloss sich dem Entscheid des Ständerates an, die Immunität der Waadtländer Nationalrätin nicht aufzuheben.

Ziegler

Die eidgenössischen Räte hatten sich im Vorjahr mit einer Reihe von richterlichen Begehren für die Aufhebung der Immunität von Parlamentsmitglieder befassen müssen, wobei die Beurteilung nicht immer einheitlich ausfiel. Der Ständerat überwies nun eine parlamentarische Initiative Rüesch (fdp, SG) für eine restriktivere Regelung des Immunitätsprivilegs für Parlamentarier. Diese verlangt, dass das den Parlamentariern zustehende Recht auf Schutz vor Strafverfolgung nur noch für im Parlament oder in parlamentarischen Kommissionen gemachte Aussagen gilt (absolute Immunität). Die sogenannte relative Immunität, bei welcher das Parlament entscheiden muss, ob anderswo ausgesprochene Ehrverletzungen, Verleumdungen etc. in engem Zusammenhang mit der politischen Arbeit stehen und deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen, soll hingegen aufgehoben werden.

Pa.Iv. zur Einschränkung der parlamentarischen Immunität (91.424)

Nicht gegeben war diese relative Immunität nach Ansicht beider Parlamentskammern hingegen im Fall Ziegler (sp, GE) gegen den Genfer Geschäftsmann Gaon, welchen Ziegler in einem seiner Bücher als Spekulanten und Schieber bezeichnet hatte. Die vorberatenden Kommissionen waren zwar zum Schluss gekommen, dass die inkriminierten Äusserungen in einem engen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit Zieglers stehen und deshalb die Immunität nicht aufgehoben werden soll. Der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession aber mit 97 zu 72 Stimmen der Kommissionsminderheit, welche argumentiert hatte, dass Ziegler seine Äusserungen in seiner Funktion als Professor und Publizist gemacht habe und sie daher nicht in Zusammenhang mit seinem politischen Mandat stehen. Da in solchen Fällen kein Anspruch auf Immunität besteht, sei, auch wenn das Parlament in der bisherigen Praxis diese Bestimmung nicht konsequent angewendet habe, auf das Gesuch nicht einzutreten und damit der Genfer Justiz freie Hand zur Beurteilung der Verleumdungsklage gegen Ziegler zu erteilen. Der Ständerat schloss sich mit 16:15 Stimmen diesem Entscheid an.
In Kommentaren sprachen linke Kreise von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit und Rache an einem missliebigen Politiker. Die Befürworter des Beschlusses betonten den Aspekt der Rechtsgleichheit. Es sei stossend, so argumentierten sie, dass ein Parlamentarier das Privileg besitzen soll, über andere Personen Behauptungen in die Welt zu setzen, ohne dafür gegebenenfalls vor Gericht den Wahrheitsbeweis antreten zu müssen. Ziegler wurde in der Folge vom Genfer Generalprokurator zu einer Busse von 1000 Fr. wegen übler Nachrede verurteilt, legte gegen diesen Entscheid jedoch Berufung ein.
Mehr Verständnis fand Ziegler bei seinen Ratskollegen im Fall der Ehrverletzungsklage des Bieler Geschäftsmannes Simonian. Hier konnte der Angeschuldigte nachweisen, dass er die in einem Buch publizierte Anschuldigung, bei der Firma des Simonian handle es sich um ein Geldwäschereiunternehmen, bereits zuvor im Nationalratssaal vorgebracht hatte. Nach bisheriger Rechtsauslegung besteht in derartigen Fällen, d.h. bei der Wiederholung von Ratsvoten, ein absoluter Immunitätsschutz. Sowohl der National- als auch der Ständerat traten deshalb in diesem Fall auf das Gesuch ein und lehnten die Aufhebung der Immunität des streitbaren Genfer Nationalrats ab.

Debatte 1991 um die Aufhebung der Immunität von verschiedenen Parlamentariern
Dossier: Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen (SG)

Nicht einig waren sich National- und Ständerat in der Beurteilung des Gesuchs um die Aufhebung der Immunität von Nationalrätin Jeanprêtre (sp, VD) zwecks Eröffnung eines Verfahrens wegen Amtsgeheimnisverletzung. Die Angeschuldigte hatte in einem Zeitungsartikel zur Fichen-Affäre nicht nur über die Registriertätigkeiten der Bundesanwaltschaft geschrieben, sondern auch ähnliche Vorkommnisse auf Kommunalebene zitiert, welche ihr in ihrer früheren Funktion als Exekutivmitglied der Gemeinde Morges (VD) zu Ohren gekommen waren. Gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit verneinte eine knappe Mehrheit des Nationalrats einen engen Zusammenhang zwischen dem Nationalratsmandat und dem Zeitungsartikel. Da in diesem Fall kein Anspruch auf Immunität besteht, ist auch keine Aufhebung erforderlich. Der Nationalrat beschloss deshalb, auf das Gesuch nicht einzutreten, d.h. den Gerichtsbehörden freie Hand zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens zu erteilen. Der Ständerat korrigierte jedoch diesen Entscheid. Da Jeanprêtre ihre Aussagen zu einem nationalen Thema, das auch im Nationalrat behandelt worden sei, gemacht habe, erkannte er auf einen Zusammenhang mit der Ausübung des Nationalratsmandats. Er trat deshalb auf das Gesuch ein und beschloss, ihm nicht stattzugeben.

Debatte 1991 um die Aufhebung der Immunität von verschiedenen Parlamentariern
Dossier: Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen (SG)

Insgesamt 62 Parlamentarierinnen und Parlamentarier verzichteten auf eine Verteidigung ihres Mandats; darunter waren sechs bisherige Nationalräte, welche nun für den Ständerat kandidierten. Namentlich unter den zurücktretenden Zürcher Deputierten fanden sich einige bekannte Persönlichkeiten. Der zusammen mit Helmut Hubacher (sp, BS) amtsälteste Nationalrat Paul Eisenring (cvp) zog sich nach 28 Jahren zurück; mit dem freisinnigen Nationalratspräsidenten Ulrich Bremi (16 Jahre im Parlament), Sigmund Widmer (ldu, 17 Jahre im Parlament), Peter Spälti (fdp, 8 Jahre im Parlament) und der sozialdemokratischen Liliane Uchtenhagen (20 Jahre im Parlament) verabschiedeten sich vier weitere bekannte Persönlichkeiten aus der Volkskammer. Andere prominente zurücktretende Nationalratsangehörige waren der ehemalige SGB-Präsident Fritz Reimann (sp, BE), der Oststaatenexperte Peter Sager (svp, BE), der Finanzexperte Hans-Rudolf Feigenwinter (cvp, BL), Felix Auer (fdp, BL) und Paul Zbinden (cvp, FR). Von den 32 Nationalrätinnen traten neben der oben erwähnten Lilian Uchtenhagen auch Susi Eppenberger (fdp, SG), Françoise Pitteloud (sp, VD) — sie war mit 40 Jahren die jüngste abtretende Nationalrätin — und die 43jährige Grüne Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) zurück. Im Ständerat verzichteten unter anderem Esther Bührer (sp, SH), Jakob Schönenberger (cvp, SG), Bruno Hunziker (fdp, AG), Robert Ducret (fdp, GE) und Arthur Hänsenberger (fdp, BE) auf eine weitere Kandidatur.

Vergleichszahlen Rücktritte (National-/Ständerat): 1975: 33/8; 1979: 45/14; 1983: 43/8; 1987: 49/16; 1991: 53/9.

Eidgenössische Wahlen 1991: Rücktritte
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Auch bei der Verleumdungsklage eines – in der Zwischenzeit vom Bundesrat ausgewiesenen – afrikanischen Diplomaten gegen Nationalrat Spielmann (pda, GE) hob das Parlament die Immunität nicht auf. Da Spielmann seine Anschuldigungen nicht nur in der Parteizeitung "Voix Ouvrière" publiziert, sondern in diesem Zusammenhang auch eine Motion eingereicht hatte, war für die Mehrheit beider Räte ein direkter Zusammenhang mit seinem politischen Mandat gegeben. In beiden Fällen hatte eine starke Minderheit der Kommission des Nationalrats für eine Abschaffung der Praxis der sogenannt relativen Immunität votiert. Diese schützt Parlamentarier vor Strafverfolgung, wenn ihre inkriminierten Aktivitäten zwar ausserhalb des Ratsbetriebs stattfinden, aber in einem Zusammenhang mit dem politischen Mandat stehen.

Debatte 1991 um die Aufhebung der Immunität von verschiedenen Parlamentariern
Dossier: Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen (SG)