Nachdem es das Volk 1992 abgelehnt hatte, den Parlamentariern Mittel für die Einstellung von persönlichen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, unternahm die SPK des Nationalrats im Berichtsjahr einen neuen Anlauf. Ausgehend von der grossen und weiter zunehmenden Arbeitslast der Parlamentarier und der Überlegung, dass eine substanzielle Erhöhung der Entschädigungen in einer Volksabstimmung keine Chance hätte, beantragte sie, jedem Parlamentsmitglied einen zweckgebundenen jährlichen Kredit von CHF 40'000 zu gewähren, mit welchem persönliche Mitarbeiter zur Vorbereitung der Ratstätigkeit angestellt werden können. Da aus diesem Betrag nur eine Teilzeitstelle finanziert werden kann, dürfen Parlamentarier ihre Kredite auch zusammenlegen, um gemeinsam Assistenzpersonal einzustellen. Gleichzeitig beantragt wurde auch eine Titeländerung des relevanten Gesetzes: dieses soll in Zukunft nicht mehr Entschädigungsgesetz heissen, sondern „Bundesgesetz über die Bezüge und Infrastrukturen der Mitglieder“.
Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben (Anstellung von persönlichen Mitarbeitern) (02.400)- Schlagworte
- Datum
- 24. Januar 2002
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 02.400
- Quellen
-
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- BBl, 2002, S. 3985 ff.
- BBl, 2002, S. 4006 ff.
- Presse vom 29.1.02; NZZ, 18.3.02.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 24.02.2021
Aktualisiert am 24.02.2021