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Für einige Polemik sorgte eine Rangliste aufgrund der Abwesenheit der Nationalräte, die von der Internetplattform Politnetz erstellt wurde. Berücksichtigt wurden dabei alle 1'448 Abstimmungsprotokolle seit Legislaturbeginn im Winter 2011 bis zur Wintersession 2012. Die Rangliste wurde angeführt von Peter Spuhler (svp, TG), der bei 44% aller Abstimmungen fehlte, gefolgt von Christoph Blocher (svp, ZH) mit einer Absenzenquote von 38% und Hans Grunder (bdp, BE) mit 33%. Im Schnitt lag die Quote bei rund 10%. In der Folge reichte Yvette Estermann (svp, LU) Ende Berichtjahr eine Motion ein, mit der sie eine Streichung der Sitzungsgelder bei unentschuldigtem Fehlen an mehr als 30% der Abstimmungen fordert.

Abwesenheit der Nationalräte

In den Ratsdiskussionen um die Erhöhung der eigenen Entschädigung werden immer wieder Stimmen laut, die es als stossend empfinden, dass sich das Parlament selber eine Lohnerhöhung gewähren kann. Um eine institutionelle Kontrolle einzuführen, wurden im Berichtsjahr zwei parlamentarische Initiativen aus SVP-Kreisen eingereicht (12.410, 11.497), die die Unterstellung von Lohnerhöhungen des Parlamentes unter das fakultative Referendum fordern. Beide wurden im Berichtsjahr noch nicht behandelt. Die SPK des Nationalrates empfahl jedoch beide knapp mit 11 zu 10 Stimmen zur Ablehnung.

Lohnerhöhungen des Parlamentes sollen fakultativen Referendum unterstehen (Pa.Iv. 12.410)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Der im Berichtsjahr angekündigte Rücktritt von Peter Spuhler (svp, TG) und der längere gesundheitsbedingte Ausfall von Natalie Rickli (svp, ZH) lösten eine Debatte über die Grenzen des Milizsystems aus. Spuhler kündigte an, aufgrund seiner hauptberuflichen Belastung keine Zeit mehr für die nationale Politik zu haben und Rickli musste sich aufgrund eines Burnouts behandeln lassen. Auf der einen Seite wurde moniert, dass aufgrund des hohen Zeitaufwands und der hohen Entschädigung für nationale Mandate das Milizsystem sowieso ein Mythos sei. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass das halbprofessionelle Parlament zur Schweiz gehöre und wesentlich effizienter sei als ein Berufsparlament. Darüber hinaus seien Milizparlamentarier unabhängiger von Partei- und Verbandsinteressen.

Grenzen des Milizsystems
Dossier: Milizparlament in der Krise?

Eine parlamentarische Initiative Berberat (sp, NE) forderte eine Regulierung des Zugangs von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude. Mit einer Akkreditierung solle dem an sich legitimen und für das Funktionieren einer Demokratie wichtigen Lobbyismus mehr Transparenz verliehen werden. Der Zutritt soll – so die Forderung des Initianten – nicht mehr lediglich zwei Personen pro Parlamentarier erlaubt sein, sondern eine Akkreditierung unter bestimmten Massnahmen und noch zu bestimmenden Voraussetzungen sollte es allen Vertretern von Interessengruppen ermöglichen, Zutritt zum Parlament zu erhalten. Die staatspolitische Kommission des Ständerats empfahl, der Initiative keine Folge zu geben. Die Transparenz sei seit der Veröffentlichung der Liste mit den zugangsberechtigten Personen bereits wesentlich verbessert worden. Sie warnte vor einer noch höheren Frequentierung des Parlamentsgebäudes. Bereits heute würden sich ab und an zu viele Personen in den Vorzimmern des Ständerates aufhalten. Eine Kommissionsminderheit machte geltend, dass die jetzige Situation – Lobbyisten erhalten quasi als Gäste von Parlamentariern getarnt Zutritt – stossend sei. In der Presse wurde gemutmasst, dass einzelne von Parlamentariern vergebene Badges gar gegen Geld verkauft wurden. Eine knappe Mehrheit der kleinen Kammer (19 zu 17 Stimmen) entschied schliesslich, der Initiative keine Folge zu geben. Ausschlaggebend war auch, dass sich die Ausformulierung der Kriterien für eine Akkreditierung als sehr diffizil und bürokratisch erweisen könnte. Im Nationalrat reichte Andrea Caroni (fdp, AR) kurz nach dem abschlägigen Entscheid der kleinen Kammer eine parlamentarische Initiative mit ähnlicher Stossrichtung ein (12.430), die im Berichtsjahr von der SPK-NR aber noch nicht behandelt wurde. Eine Verschärfung der Zugangsregelung verlangte auch eine parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH) (12.401): seine Forderung, Lobbyisten den uneingeschränkten Zugang ganz zu verbieten und die beiden Badges nur noch persönlichen Mitarbeitern oder Familienmitgliedern abzugeben, wurde im Rat mit 17 zu 22 Stimmen abgelehnt. Die knappe Mehrheit wurde jedoch als Unmut ob der aktuellen Situation interpretiert. Schliesslich scheiterte auch eine Motion Baumann (svp, TG) (11.4029), die strengere Regeln für ehemalige Parlamentsmitglieder verlangt hätte. Altparlamentarierinnen und -parlamentarier geniessen einen privilegierten Zugang zum Parlamentsgebäude und nutzen diesen nach ihrem Rücktritt auch für die Vertretung von Interessen. Die im Nationalrat diskussionslos angenommene, im Ständerat aber knapp (22:17 Stimmen) abgelehnte Motion hätte die Ausarbeitung einer bis jetzt fehlenden Regelung für die Zutrittsberechtigung ehemaliger Ratsangehöriger verlangt. Seit Anfang 2012 können zudem Kantone je einen Interessenvertreter mit einem separaten Zutrittsausweis nach Bern schicken. Davon Gebrauch machten bisher die Kantone Tessin, Genf, Waadt und Basel-Stadt. Ziel ist ein stärkerer Einfluss auf Bundesebene. Schliesslich erliess der Bundesrat Ende November die neue Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden, welche die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verfahren für die Zulassung von Medienschaffenden für das Medienzentrum im Bundeshaus regelt und per 1.1.2013 in Kraft tritt.

Transparenz und Regulierung beim Lobbyismus (Pa.Iv. 11.448)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Aufgrund der Affäre Hildebrand musste die 2011 neu geschaffene Immunitätskommission erstmals tagen und über die Immunität von Christoph Blocher (svp, ZH) entscheiden. Zur Debatte stand, ob Blocher, der unter Verdacht stand, Anfang Dezember 2011 Bankdaten an Dritte weitergegeben zu haben, als Parlamentarier gehandelt hatte oder nicht. Blocher war zwar zur fraglichen Zeit bereits in den Nationalrat gewählt und stellte sich auf den Standpunkt, dass er auch in seiner Funktion als Nationalrat gehandelt habe, die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, die das Strafverfahren eröffnet hatte, war hingegen der Ansicht, dass die zu untersuchenden Handlungen Blochers nicht der Immunität unterstehen. Dies betraf eine ebenfalls 2011 neu geschaffene Regelung betreffend die so genannte relative Immunität. Bisher musste lediglich ein Zusammenhang zwischen Handlung und Mandat bestehen, um Immunität geniessen zu können; neu wurde ein unmittelbarer Zusammenhang verlangt. Die neun Mitglieder der nationalrätlichen Kommission luden Blocher Mitte April zu einem Hearing ein und entschieden dann, dass er für die erste vermutete Bankgeheimnisverletzung vom 3. Dezember 2011 keine Immunität erhält, wohl aber für die zweite vermutete Widerhandlung gegen das Bankengesetz, die vermutlich am 27. Dezember stattgefunden haben soll. Die Kommission begründete ihren Entscheid damit, dass Blocher erst am 5. Dezember als Nationalrat vereidigt worden war. Die ständerätliche Rechtskommission – anders als der Nationalrat hatte die kleine Kammer für Fragen der Immunität keine neue Kommission geschaffen – überstimmte die Immunitätskommission Ende Mai. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass die Handlungen Ende Dezember nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Nationalratsmandat stehen und deshalb auch hierfür keine Immunität gelte. Weil beide Kommissionen an ihrem Entscheid festhielten, wurde Blocher die Immunität entzogen und die Zürcher Staatsanwaltschaft konnte ihre Ermittlungen weiterführen. Im November musste die Immunitätskommission ein weiteres Mal über die Aufhebung der Immunität eines Parlamentariers befinden. Alfred Heer (svp, ZH) hatte sich in einer Fernsehsendung abschätzig über Tunesische Asylbewerber geäussert, worauf zwei Tunesier eine Strafanzeige einreichten. Die Kommission entschied, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Aussage und Parlamentsmandat bestehe und dass die Aussage nicht gravierend, sondern eine sehr pointierte Meinung in einer lebhaften Diskussion gewesen sei. Sie hob die Immunität Heers entsprechend nicht auf. Unmittelbar nach dem definitiven Entscheid zur Aufhebung der Immunität von Christoph Blocher reichte die SVP zwei parlamentarische Initiativen ein (12.455, 12.458), mit denen sie das neue Immunitätsverfahren ganz oder zumindest teilweise rückgängig machen wollte. Insbesondere sollte die Möglichkeit einer Beschwerde ans Ratsplenum eingebaut werden.

Immunitätsentzug bei Blocher

Im Berichtsjahr kam es zu fünf Mutationen im Parlament. Für den in den Bundesrat gewählten Ständerat Alain Berset (sp, FR) wurde Christian Levrat (sp, FR) gewählt (siehe hier). Dessen Nationalratssitz erbte Ursula Schneider Schüttel (sp, FR). Zwei Räte verstarben 2012 im Amt: Otto Ineichen (fdp, LU) und Peter Malama (fdp, BS). Ihre Sitze übernahmen Peter Schilliger (fdp, LU) und Daniel Stolz (fdp, BS). Schliesslich musste Bruno Zuppiger (svp, ZH) aufgrund einer Erbschaftsaffäre zurücktreten. Für ihn rutschte Gregor Rutz (svp, ZH) nach.

Mutationen 2012
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Die Verordnung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments wurde im Berichtjahr von beiden Kammern gutgeheissen. Sie beruht auf einer 2009 von der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates eingereichten parlamentarischen Initiative, die auf eine Verbesserung der Wirksamkeit und der Koordination der internationalen Tätigkeiten der Bundesversammlung abzielt. Neben einer besseren Regelung der Empfänge ausländischer Delegationen sollten die zahlreichen eigenen Abgeordnetengruppen besser koordiniert und die aussenpolitische Aktivität des Parlaments fokussiert werden. In der im Berichtsjahr nötig gewordenen Differenzbereinigung pochte der Nationalrat auf eine Verschlankung der Vorlage. Die grosse Kammer befürchtete, dass die geplanten zusätzlichen Ausschüsse etwa für den Empfang ausländischer Delegationen eine Überreglementierung mit sich bringen würden. Aufgrund der oft kurzfristigen Anmeldungen ausländischer Delegationen würden sich die bisherigen Ad-hoc-Gruppen besser eignen. Der Ständerat seinerseits beharrte auf einer festgeschriebenen Verpflichtung für die zuständigen Kommissionen, sich mindestens jährlich fundiert mit den Berichten zu den internationalen politischen Versammlungen auseinandersetzen zu müssen. Die Kammern akzeptierten die Differenzen und nahmen die Verordnung einstimmig (45:0) bzw. mit 139 zu 46 Stimmen an. Die SVP lehnte die Vorlage geschlossen ab.

Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments
Dossier: Internationale Beziehungen des Parlaments

Nachdem der Ständerat im Vorjahr der parlamentarischen Initiative seines Büros Folge gegeben hatte, welche die Entschädigungen und Beiträge der Ratsmitglieder an die Teuerung anpassen wollte und einen Systemwechsel bei der beruflichen Vorsorge vorschlug, beschloss die grosse Kammer in der Frühjahrssession knapp mit 78 zu 74 Stimmen (Teuerungsausgleich) bzw. mit 80 zu 74 Stimmen (berufliche Vorsorge) Nichteintreten. Während die bürgerliche Mehrheit den Gürtel enger schnallen und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit gutem Beispiel vorangehen wollte, wies die links-grüne Minderheit auf den Umstand hin, dass das Milizparlament kein Freiwilligenparlament sei und es lediglich darum gehe, die teilweise seit 2001 nicht mehr erhöhten Entschädigungen der Teuerung anzupassen. Der Ständerat, an den das Geschäft zurückging, hielt am Eintreten fest, kam dann aber in der Sommersession auf seinen Entscheid zum zweiten Teil der Vorlage (berufliche Vorsorge) zurück. Sein Büro hatte eine Sistierung verlangt, um noch genauere Abklärungen vornehmen zu können. Somit musste das erste Teilgeschäft noch einmal in der grossen Kammer behandelt werden. Die diesmal etwas breiter besetzten Ränge führten dazu, dass mit 92 zu 83 Stimmen Eintreten beschlossen und die Vorlage bei der Schlussabstimmung mit 98 zu 90 Stimmen angenommen wurde. Der Ständerat nahm den Entwurf mit 36 zu 2 Stimmen bei drei Enthaltungen an. In seiner parlamentarischen Initiative nahm Thomas Aeschi (svp, ZG) (12.418) sodann ein in der Debatte häufig vorgebrachtes Argument auf. Nämlich einen Teuerungsausgleich jeweils nicht am Anfang, sondern am Schluss einer Legislaturperiode zu beraten, damit nicht die aktuellen Ratsmitglieder über die eigene Erhöhung entscheiden müssen, sondern diese quasi von ihren Vorgängerinnen und Vorgängern gewährt wird. Der Vorstoss wurde im Berichtsjahr noch nicht verhandelt.

Teuerungsausgleich für Ratsmitglieder

Der Ständerat nahm ein Postulat Recordon (gp, GE) an, das vom Bundesrat eine Übersicht über verschiedene Grundsätze und Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten und das allfällige Aufzeigen von Handlungsbedarf verlangt. Recordon machte am Beispiel des Rücktritts von Nationalbankpräsident Hildebrand geltend, dass Unsicherheit über das Vorgehen bei Interessenkonflikten herrsche. Konflikte zwischen privaten und öffentlichen Interessen sind in der Verwaltung, in Aufsichtsbehörden, aber auch in parlamentarischen Stellen möglich, die Untersuchungs- und Aufsichtskompetenzen besitzen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, einen Bericht zu verfassen, zeigte sich aber skeptisch gegenüber der Herbeiführung von Verbesserungen mit einheitlichen Regeln.

Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten (12.3114)

In einer von der ETH durchgeführten Studie „Sicherheit“ wurde das Vertrauen der Schweizer Bevölkerung in verschiedene Institutionen abgefragt. Dabei wurde eine markante Zunahme des Vertrauens in die Polizei (7,6 Punkte auf einer Skala von 1 bis 10), die Gerichte (7,0), den Bundesrat (6,8) und ins Parlament (6,2) gemessen. Nach wie vor lediglich mittelmässig ist laut der ETH-Studie hingegen das Vertrauen in die Parteien (5,1) und die Medien (5,1).

Vertrauen

Auch 2012 stiess das Anliegen für eine Offenlegungspflicht der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier auf taube Ohren. Nachdem 2011 bereits zwei Vorstösse gescheitert waren, wollte der Nationalrat im Berichtjahr auch einer parlamentarischen Initiative Tschümperlin (sp, SZ) keine Folge geben. Die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer wehrte sich mit 96 zu 84 Stimmen gegen eine obligatorische jährliche Auskunftspflicht über die eigene berufliche Tätigkeit und Nebeneinkünfte im Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat. Neben den geschlossen für das Anliegen stimmenden GLP-, GP- und SP-Fraktionen fanden sich auch vereinzelte Pro-Stimmen aus dem bürgerlichen Lager. Darunter etwa Lukas Reimann (svp, SG), der seine im Vorjahr lancierte Transparenzinitiative mit ähnlichem Ansinnen im September des Berichtsjahres aufgrund ungenügender Unterschriftenzahlen als gescheitert erklären musste.

Transparenzinitiative und pa.Iv. Tschümperlin scheitern (2011/12)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

Eine parlamentarische Initiative Galladé (sp, ZH) verlangte einen neuen Sessionsrhythmus, der die Vereinbarkeit des Parlamentsmandates mit Beruf, Familie und Aus- bzw. Weiterbildung verbessere. Die Miliztauglichkeit werde aufgrund unregelmässiger und wenig berechenbarer Sitzungszeiten strapaziert. Es seien Modelle auszuarbeiten, die auf einem regelmässigeren Rhythmus aufbauten – die Initiantin schlug als Beispiel wöchentliche Plenums- und Kommissionssitzungen jeweils von Montag bis Mittwoch vor. Die Mehrheit der staatspolitischen Kommission empfahl dem Nationalrat, der Initiative keine Folge zu geben, da es nicht möglich sei, ein Modell zu finden, das den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier gerecht würde. Eine Kommissionsminderheit wies allerdings darauf hin, dass das heutige System vielen Personen ein Parlamentsmandat verunmögliche, da dieses nicht mit der privaten oder beruflichen Situation vereinbar sei. Die Initiative könnte deshalb auch zu einer verbesserten Repräsentativität des Parlaments führen. Dieses Argument verfing im Rat allerdings nur bei links-grün: die geschlossenen GP, GLP und SP-Fraktionen standen mit ihren 69 Stimmen gegen die 89 bürgerlichen Stimmen auf verlorenem Posten.

Neuer Sitzungsrhythmus im Parlament (Pa.Iv. 11.453)
Dossier: Milizparlament in der Krise?
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

In der ersten Session der neuen Legislatur nahm der Ständerat eine parlamentarische Initiative seines Büros an, die auf der Grundlage des Parlamentsressourcengesetzes die Entschädigungen und Beiträge der Ratsmitglieder an die Teuerung anpassen wollte und einen Systemwechsel bei der Vorsorgeentschädigung vorschlug. Diese soll nicht mehr einem einheitlichen Betrag entsprechen, sondern in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten Einkommen aus parlamentarischer Tätigkeit berechnet werden. Der neu gewählte Thomas Minder (parteilos, SVP-Fraktion, SH) plädierte, unterstützt von seinen Fraktionskollegen, für Nicht-Eintreten, da eine Erhöhung der Entschädigung für Parlamentarier in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht angebracht sei. Nach lebendiger Debatte beschloss die kleine Kammer dann aber nicht nur Eintreten, sondern sie nahm den Antrag auch mit 33 zu 5 Stimmen bei zwei Enthaltungen an.

Teuerungsausgleich für Ratsmitglieder

Eine letztlich abgelehnte parlamentarische Initiative Widmer (sp, LU) führte zu einer eigentlichen Nabelschau im Nationalrat. Die Initiative hätte zum Ziel gehabt, dass für das Schweizer Milizparlament Strukturen geschaffen würden, mit denen ein Berufsparlament möglich würde. Der Initiant vertreten durch Tschümperlin (sp, SZ) brachte vor, dass es in beiden Kammern kaum mehr Milizpolitiker gebe und dass sich das Parlament schleichend zu einem Berufsparlament wandle. Der Umstand, dass aufgrund der zeitlichen Belastung ein politisches Mandat nicht mit allen Berufstätigkeiten vereinbar sei, sei stossend. Ein Berufsparlament würde der Entwicklung entgegen wirken, dass praktisch nur noch Führungskräfte und selbständig Erwerbende im Milizparlament Einsitz nehmen könnten. Die Kommissionsmehrheit sah die Vorteile eines Milizparlamentes jedoch als erwiesen an: Miliz lasse auch einen freiwilligen Rücktritt oder eine unfreiwillige Abwahl problemlos zu. Im Gegensatz zu Berufsparlamenten könne man so die Zeit auf Politik und nicht auf die eigene Wiederwahl verwenden. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dieser Argumentation und gab der Initiative mit 38 zu 124 Stimmen keine Folge.

Berufs- statt Milizparlament (Pa. Iv. 10.434)
Dossier: Milizparlament in der Krise?

Ricardo Lumengo, der 2010 wegen Wahlfälschung angeklagt wurde und in der Folge aus seiner Partei austreten musste, im Nationalrat aber als Parteiloser verblieb, wurde vom Obergericht des Kantons Bern in zweiter Instanz freigesprochen. Die bernische Generalstaatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen das Urteil ein, womit sich auch das Bundesgericht noch mit dem Fall beschäftigen wird. Bei den Gesamterneuerungswahlen im Herbst trat Lumengo mit der Sozial-Liberalen Bewegung zur Verteidigung seines Nationalratssitzes an, war allerdings chancenlos.

Ricardo Lumengo wird freigesprochen

Die staatspolitische Kommission des Nationalrates reagierte 2008 mit einer parlamentarischen Initiative auf die damaligen Geschehnisse hinsichtlich Verletzung der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen und Aufhebung der Immunität einzelner Parlamentsmitglieder. (Zu den Debatten um den Entzug der Immunität siehe hier (2007) und hier (2008).) Wichtigster Vorschlag war, die Entscheidung über den Entzug der Immunität nicht mehr dem Rat zu überlassen, sondern dafür eine eigene Kommission einzusetzen. Die SPK-NR versprach sich damit sachlichere und weniger politische Entscheide sowie eine bessere Durchsetzung des Disziplinarrechts und der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen. Zudem stand die Aufhebung der relativen Immunität zur Debatte. Die relative Immunität betrifft strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit der amtlichen Stellung verübt werden. Nicht betroffen ist die absolute Immunität, also das Verbot, Ratsmitglieder aufgrund von Äusserungen im Rat zur Verantwortung zu ziehen. In der grossen Kammer war Eintreten umstritten. Sowohl die BDP- als auch die SVP-Fraktion stimmten dagegen, hatten aber gegen die Ratsmehrheit von 92 zu 77 Stimmen keine Chance. Der Rat sprach sich zuerst gegen die Schaffung einer Disziplinarkommission aus. Bei der Beratung zur Aufhebung der relativen Immunität bildeten sich drei Gruppen: Die Mehrheit der staatspolitischen Kommission und die Grüne Fraktion setzten sich für eine Abschaffung der relativen Immunität ein. Eine Präzisierung verlangte eine Minderheit der staatspolitischen Kommission um linke Ratsmitglieder, sowie eine Mehrheit der Rechtskommission: Relative Immunität sollte nur gewährt werden, wenn die strafbare Handlung einen ‚unmittelbaren‘ Bezug zum Mandat aufweist. Die SVP setzte sich für den Status Quo, also eine weitgehend unbegrenzte relative Immunität, ein. Letztlich setzte sich die Idee der einschränkenden Präzisierung durch. Hatte eine Disziplinarkommission eingangs der Debatte noch keine Chance, sprach sich die Mehrheit des Rates allerdings dann doch für eine ständige Immunitätskommission aus, die in Zukunft über Gesuche um Aufhebung der Immunität entscheiden soll, ohne dass die Ratsplena sich damit befassen müssen. Immunität würde dann aufgehoben, wenn die Kommissionen beider Räte zu einem übereinstimmenden Beschluss kämen. Im Ständerat war Eintreten nicht umstritten. Die kleine Kammer beschloss, die bereits bestehende Kommission für Rechtsfragen mit der Aufgabe der Immunitätsaufhebungsgesuche zu betreuen. Eine Differenz schuf die kleine Kammer allerdings hinsichtlich der Immunität der Bundesangestellten und des Bundesrates. Der Nationalrat hatte als Erstrat beschlossen, die Verfolgungsprivilegien der Bundesangestellten sowie die Unantastbarkeit von Bundesratsmitgliedern und Bundeskanzler aufzuheben: Bisher wurde Immunität auch bei privaten Verbrechen und Vergehen gewährt. Diese Regel wurde allerdings noch nie angewendet. Die kleine Kammer sprach sich gegen beide Aufhebungen aus. Die Differenzen wurden in der Folge bereinigt, indem der Nationalrat hinsichtlich der Beibehaltung der Verfolgungsprivilegien für Bundesangestellte nachgab und der Ständerat sich mit der Aufhebung der Unantastbarkeit der Regierungsmitglieder und des Bundeskanzlers einverstanden erklärte. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 129 zu 56 Stimmen und im Ständerat einstimmig (41 zu 0 Stimmen) angenommen.

Pa.Iv. zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Immunität (08.447)

Der Ständerat nahm in der Sommersession eine parlamentarische Initiative seiner aussenpolitischen Kommission einstimmig an (28 zu 0 Stimmen), mit der eine Verordnungsrevision zwecks Klärung der Regelungen zur Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments angestrebt wird. Insbesondere die Zuständigkeiten für den Empfang ausländischer Delegationen, die Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen eigenen Delegationen der Bundesversammlung und die Beziehung zum Europäischen Parlament sollen besser geregelt werden.

Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments
Dossier: Internationale Beziehungen des Parlaments

Im Mai lancierte ein Komitee um Nationalrat Lukas Reimann (svp, SG) die Transparenzinitiative für die Offenlegung der Politikereinkünfte. Diese verlangt, dass Stände- und Nationalräte bei Amtsantritt ihre beruflichen Tätigkeiten und die in Zusammenhang mit dem Mandat stehenden Nebeneinkünfte und Geschenke nach Geldwert und Herkunft ausweisen müssen. Die Sammelfrist läuft bis Ende 2012. Reimanns Mutterpartei war nicht begeistert über das Anliegen ihres Jungparlamentariers. Nach der Intervention des SVP-Vorstandes wurde die Forderung nach Offenlegung der Einnahme aus dem Hauptberuf kurz vor der Lancierung aus dem Initiativtext gestrichen und mit der Forderung nach Offenlegung des Stimmverhaltens im Ständerat ergänzt.

Transparenzinitiative und pa.Iv. Tschümperlin scheitern (2011/12)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

Transparenz war im Berichtsjahr ein häufig gebrauchter Begriff: Im April scheiterten eine parlamentarische Initiative Rielle (sp, GE) und ein Postulat Widmer (sp, LU) (10.3268), die eine Offenlegung der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier im Zusammenhang mit beruflichen und anderen Tätigkeiten verlangt hätten. Beide Male unterlag die Ratslinke der rechts-bürgerlichen ablehnenden Mehrheit, die argumentierte, dass die bestehende Offenlegungspflicht der Mandate bereits genüge und alle weitergehenden Begehren nach Transparenz nicht nur politischer Polemik Vorschub leisteten, sondern auch Datenschutzgrundsätze verletzen würden.

Pa.Iv. für Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier (10.419)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

Der Nationalrat hatte als Erstrat bereits 2010 eine parlamentarische Initiative seines Büros angenommen, die eine Lücke im Parlamentsressourcengesetz schliessen will: Falls im Ausland wohnhafte Schweizerinnen oder Schweizer ins Parlament gewählt werden, sollen sie für Reisen nach und Aufenthalt in Bern entsprechend entschädigt werden. Wie schon in der grossen Kammer wurde der Vorstoss auch im Ständerat diskussionslos angenommen. In der Schlussabstimmung waren sich die Ständevertreter einig (43:0 Stimmen; 1 Enthaltung), während im Nationalrat der Grossteil der SVP-Fraktion und etwa die Hälfte der FDP-Fraktion gegen die Vorlage stimmten, die trotzdem mit 112 zu 70 Stimmen angenommen wurde.

Entschädigung der Parlamentsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland (10.506)

Für mehr Transparenz im Bundeshaus wollte die parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG) sorgen, die mittels gesetzlicher Bestimmungen den Zugang und die Akkreditierung von Lobbyisten regeln wollte. Die nationalrätliche Kommission hatte dem Begehren noch knapp mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten Folge leisten wollen. Allerdings hatte die ständerätliche Schwesterkommission Ablehnung signalisiert. Nachdem die Verwaltungsdelegation angekündigt hatte, dass das bestehende System transparenter gestaltet werden sollte, zog die Initiantin ihr Begehren zurück. Jeder Parlamentarier hat zur Zeit das Recht, Zutrittskarten für zwei Gäste zu vergeben, deren Funktionen neu registriert und öffentlich im Internet zugänglich gemacht werden.

Neuregelung der Akkreditierung von Lobbyisten (Pa.Iv. 09.486)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Wie schon im Vorjahr, zeigte sich die grosse Kammer grosszügig in eigener Sache. Der Nationalrat nahm im Berichtsjahr eine parlamentarische Initiative seines Büros an, welche die Entschädigung von Ratsmitgliedern mit Wohnsitz im Ausland im Hinblick auf mögliche Wahlerfolge von Auslandschweizern bei den Wahlen 2011 regeln will, gab jedoch einer Initiative Wobmann (svp, SO) (09.418) keine Folge, die eine Einzelbewilligung von Spesen für Ratsmitglieder gefordert hätte, wenn diese ein Total von CHF 40'000 überschritten hätten.

Entschädigung der Parlamentsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland (10.506)

Der SP-Nationalrat Ricardo Lumengo (BE) wurde im November wegen Wahlfälschung angeklagt. Bei den Berner Grossratswahlen von 2006 soll er 44 Stimmzettel eigenhändig ausgefüllt haben. Lumengo erklärte, dass er lediglich einigen Leuten beim Ausfüllen geholfen habe und diese dann den entsprechenden Zettel eingeworfen hätten. Der Verdacht, dass Lumengo bei den Nationalratswahlen ebenfalls Wahlfälschung betrieben hatte, erhärtete sich hingegen nicht. Obwohl Lumengo Berufung einlegte, forderte ihn seine Partei zum Rücktritt aus dem Nationalrat auf. Lumengo trat in der Folge aus Partei und Fraktion aus, ohne sein Nationalratsmandat niederzulegen.

Ricardo Lumengo wird freigesprochen

Der Nationalrat regelte im Berichtsjahr das Absenzenwesen neu. Bisher galt für die Veröffentlichung der Namensabstimmungen als „entschuldigt“, wer aufgrund eines Mandats für eine ständige parlamentarische Delegation abwesend war. Anderweitig fehlende Parlamentarier wurden unter der Rubrik „nicht teilgenommen“ aufgeführt. Die Parlamentarische Initiative Moser (glp, ZH) forderte, auch Mutterschaft als Entschuldigungsgrund zu akzeptieren. Die Staatspolitische Kommission schlug vor, alle rechtzeitig beim Ratssekretariat eingetroffenen Abmeldungen als Entschuldig zu akzeptieren. Dies ging dem Nationalrat allerdings zu weit und er nahm einen Minderheitsantrag an, der einen abschliessenden Katalog forderte. Neu soll als entschuldigt gelten, wer sich aufgrund eines Mandats in einer ständigen Delegation, wegen Unfall, Krankheit oder Mutterschaft abmeldet.

Neuregelung des Absenzenwesens im Nationalrat (09.532)

Die Regelung des Zugangs von Lobbyisten ins Bundeshaus und dabei insbesondere die Forderung nach Offenlegung der Interessenbindungen zur Schaffung von Transparenz beschäftigte die Räte auch in diesem Berichtsjahr. Eine parlamentarische Initiative Freysinger (svp, VS), die eine Offenlegung der jährlichen Einkünfte verlangte, die mit Vorstands- und Verwaltungsratsmandaten erzielt werden, war 2009 erst im Ständerat gescheitert (07.467). Eine weitere parlamentarische Initiative des Walliser SVP-Politikers forderte eine angemessene Vertretung der Interessengruppen in den Kommissionen, um die Konzentration spezifischer Interessen in einzelnen Arbeitsgruppen zu verhindern (09.467). Der Vorstoss war in der vorberatenden Staatspolitischen Kommission umstritten. Im Nationalrat wurde ihm dann aber mit 99 zu 74 Stimmen keine Folge gegeben. Die parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG), die den Zugang von Lobbyisten zum Bundeshaus gesetzlich regeln wollte, scheiterte am Veto der Staatspolitischen Kommission des Ständerates. In der Schwesterkommission im Nationalrat war sie noch unterstützt worden – allerdings nur dank des präsidialen Stichentscheids. Damit stand zu diesem Thema im Berichtsjahr noch die Motion Reimann (svp, SG) aus, die ebenfalls mehr Transparenz verlangt, von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates jedoch bereits zur Ablehnung empfohlen worden war (09.3835).

Neuregelung der Akkreditierung von Lobbyisten (Pa.Iv. 09.486)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus