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Im Juli 2019 entschied die Berner Staatsanwaltschaft, dass sich Pirmin Schwander (svp, SZ) nicht strafbar gemacht habe. Rund drei Jahre hatten die Behörden wegen Verdachts auf Gehilfenschaft zur Entführung und Gehilfenschaft zum Entziehen von Minderjährigen gegen den SVP-Nationalrat ermittelt. Angestrengt hatte das Verfahren die KESB Biel. Schwander, der als Kesb-Kritiker gilt – er gehört dem Komitee an, das für eine Volksinitiative, mit der der Einfluss der KESB beschnitten werden soll, Unterschriften sammelt –, stand unter Verdacht, eine Mutter unterstützt zu haben, die ihre Tochter nicht ins Heim zurückbrachte, sondern mit ihr untergetaucht war. Schwander hatte die Rechtsvertretung der Mutter finanziert, was den Verdacht auf Gehilfenschaft weckte. Die Mutter selber war 2017 zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt worden. Schwander, der sich im Fall einer Strafverfolgung nicht hätte auf seine Immunität berufen können – die IK-NR und die RK-SR hatten 2016 entschieden, dass Schwanders Handlungen nicht mit seinem Nationalratsmandat in Zusammenhang stehen –, gab den Medien zu Protokoll, sich eine Staatshaftungsklage zu überlegen, da er aufgrund des Verfahrens hohe Einkommenseinbussen erlitten habe.

Immunität von Pirmin Schwander

Eigentlich ist im Parlamentsgesetz (Art. 47) geregelt, dass vertraulich sei, was parlamentarische Kommissionen beraten. Allerdings wird diese Regel wohl ziemlich häufig verletzt, da Verbände oder Fraktionsangehörige, aber auch Medienvertreterinnen und -vertreter häufig Informationen über Kommissionssitzungen erhalten dürften. Geben die Medien diese Informationen preis, kann dies für sie selber allerdings rechtliche Folgen haben. In der Tat war 2016 ein Journalist der Basler Zeitung von der Bundesanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Geldbusse von CHF 300 verurteilt worden, weil er in seinem Zeitungsbeitrag detaillierte Diskussionspunkte und Abstimmungen der RK-NR im Vorfeld der Beratungen zum Geldspielgesetz aufgelistet hatte. Zwar war im damaligen Verfahren nicht klar geworden, woher die Informationen stammten, der Medienschaffende wurde aber wegen Publikation geheimer Informationen bestraft (StGB Art. 293). Dies blühte auch einem Blick-Journalisten, der Anfang Mai von einer Sitzung der RK-NR zur Aktienrechtsreform berichtete, bei welcher Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) den Raum verlassen habe. Die Gründe für diesen «Eklat im Bundeshaus», wie der Blick titelte, wurden sehr detailliert, mit Nennung der Personen und ihren Aussagen während der Sitzung ausgeführt. Zahlreiche Medien, darunter gar ein deutsches Nachrichtenportal, nahmen den Ball auf. Es sei zum Eklat gekommen, weil Vogt nicht der gleichen Meinung gewesen sei wie seine Partei und die SP ihm vorgeworfen habe, als Kommissionssprecher – Vogt wäre dafür vorgesehen gewesen – nicht glaubwürdig zu sein. Die verbalen Angriffe gegen den Zürcher seien sehr heftig gewesen. Ende Mai reichte die RK-NR bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verletzung des Kommissionsgeheimnisses ein.

Eklat in Kommission

Aufgrund der Affäre Hildebrand musste die 2011 neu geschaffene Immunitätskommission erstmals tagen und über die Immunität von Christoph Blocher (svp, ZH) entscheiden. Zur Debatte stand, ob Blocher, der unter Verdacht stand, Anfang Dezember 2011 Bankdaten an Dritte weitergegeben zu haben, als Parlamentarier gehandelt hatte oder nicht. Blocher war zwar zur fraglichen Zeit bereits in den Nationalrat gewählt und stellte sich auf den Standpunkt, dass er auch in seiner Funktion als Nationalrat gehandelt habe, die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, die das Strafverfahren eröffnet hatte, war hingegen der Ansicht, dass die zu untersuchenden Handlungen Blochers nicht der Immunität unterstehen. Dies betraf eine ebenfalls 2011 neu geschaffene Regelung betreffend die so genannte relative Immunität. Bisher musste lediglich ein Zusammenhang zwischen Handlung und Mandat bestehen, um Immunität geniessen zu können; neu wurde ein unmittelbarer Zusammenhang verlangt. Die neun Mitglieder der nationalrätlichen Kommission luden Blocher Mitte April zu einem Hearing ein und entschieden dann, dass er für die erste vermutete Bankgeheimnisverletzung vom 3. Dezember 2011 keine Immunität erhält, wohl aber für die zweite vermutete Widerhandlung gegen das Bankengesetz, die vermutlich am 27. Dezember stattgefunden haben soll. Die Kommission begründete ihren Entscheid damit, dass Blocher erst am 5. Dezember als Nationalrat vereidigt worden war. Die ständerätliche Rechtskommission – anders als der Nationalrat hatte die kleine Kammer für Fragen der Immunität keine neue Kommission geschaffen – überstimmte die Immunitätskommission Ende Mai. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass die Handlungen Ende Dezember nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Nationalratsmandat stehen und deshalb auch hierfür keine Immunität gelte. Weil beide Kommissionen an ihrem Entscheid festhielten, wurde Blocher die Immunität entzogen und die Zürcher Staatsanwaltschaft konnte ihre Ermittlungen weiterführen. Im November musste die Immunitätskommission ein weiteres Mal über die Aufhebung der Immunität eines Parlamentariers befinden. Alfred Heer (svp, ZH) hatte sich in einer Fernsehsendung abschätzig über Tunesische Asylbewerber geäussert, worauf zwei Tunesier eine Strafanzeige einreichten. Die Kommission entschied, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Aussage und Parlamentsmandat bestehe und dass die Aussage nicht gravierend, sondern eine sehr pointierte Meinung in einer lebhaften Diskussion gewesen sei. Sie hob die Immunität Heers entsprechend nicht auf. Unmittelbar nach dem definitiven Entscheid zur Aufhebung der Immunität von Christoph Blocher reichte die SVP zwei parlamentarische Initiativen ein (12.455, 12.458), mit denen sie das neue Immunitätsverfahren ganz oder zumindest teilweise rückgängig machen wollte. Insbesondere sollte die Möglichkeit einer Beschwerde ans Ratsplenum eingebaut werden.

Immunitätsentzug bei Blocher

Ricardo Lumengo, der 2010 wegen Wahlfälschung angeklagt wurde und in der Folge aus seiner Partei austreten musste, im Nationalrat aber als Parteiloser verblieb, wurde vom Obergericht des Kantons Bern in zweiter Instanz freigesprochen. Die bernische Generalstaatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen das Urteil ein, womit sich auch das Bundesgericht noch mit dem Fall beschäftigen wird. Bei den Gesamterneuerungswahlen im Herbst trat Lumengo mit der Sozial-Liberalen Bewegung zur Verteidigung seines Nationalratssitzes an, war allerdings chancenlos.

Ricardo Lumengo wird freigesprochen

Der SP-Nationalrat Ricardo Lumengo (BE) wurde im November wegen Wahlfälschung angeklagt. Bei den Berner Grossratswahlen von 2006 soll er 44 Stimmzettel eigenhändig ausgefüllt haben. Lumengo erklärte, dass er lediglich einigen Leuten beim Ausfüllen geholfen habe und diese dann den entsprechenden Zettel eingeworfen hätten. Der Verdacht, dass Lumengo bei den Nationalratswahlen ebenfalls Wahlfälschung betrieben hatte, erhärtete sich hingegen nicht. Obwohl Lumengo Berufung einlegte, forderte ihn seine Partei zum Rücktritt aus dem Nationalrat auf. Lumengo trat in der Folge aus Partei und Fraktion aus, ohne sein Nationalratsmandat niederzulegen.

Ricardo Lumengo wird freigesprochen