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Der Ständerat überwies in der Frühjahrssession zwei Motionen, die ein Verbot von gewaltbeinhaltenden Computerspielen fordern. Während die Motion Hochreutener (cvp, BE) den Verkauf verbieten will, fordert die Motion Allemann (sp, BE) ein grundsätzliches Verbot der Herstellung, des Verkaufs und der Weiterverbreitung. Der Nationalrat hatte beide Motionen bereits 2009 angenommen. Alle Jungparteien hatten sich gegen ein Verbot ausgesprochen. Auch der Bundesrat hatte beide Motionen abgelehnt. Problematisch dürfte die Umsetzung eines Verbots insbesondere bei Online-Spielen werden.

Motionen für ein Verbot von sogenannten "Killerspielen" (Mo. 07.3870 und Mo. 09.3422)

Im Berichtsjahr bot die Firma Google im Internet die neue Dienstleistung “Street View” an, mit der Bilder von Strassen in allen grösseren Städten der Schweiz angeschaut werden können. Auf den Bildern sind teilweise Gesichter und Autonummern zu erkennen. Der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür reichte deswegen Klage gegen „Google Street View“ ein. Thür will mit der Klage klären, ob es das Recht auf das eigene Bild noch gibt.

“Street View”

Der Nationalrat und der Ständerat nahmen zwei fast gleich lautende Postulate Schmid-Federer (cvp, ZH) und Forster-Vannini (fdp, SG) (Po. 09.3521) an, in welchen ein Bericht zum Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games gefordert wird. Insbesondere soll das Ausmass von exzessiver Internetnutzung (Online-Sucht) in der Schweiz und das damit verbundene Gefährdungspotenzial untersucht werden. Zudem sollen dem Bundesamt für Gesundheit Ressourcen zur Prävention in diesem Bereich zugeteilt werden.

Zwei Postulate zum Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games

Der Ständerat nahm eine vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) an, welche den Bundesrat auffordert, das Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention des Europarates unverzüglich aufzunehmen.

Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention einleiten (Mo. 07.3629)
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Der Nationalrat überwies eine Motion Hochreutener (cvp, BE) für ein Verbot des Verkaufs von gewalttätigen Computerspielen (so genannte Ego-Shooter) an Kinder und Jugendliche. Obwohl der Bundesrat für Ablehnung plädierte, weil die rechtlichen Grundlagen für ein Verbot für die Darstellung von grausamer Gewalt bereits bestehen und Verkaufseinschränkungen unter dem Aspekt des Jugendschutzes in der Kompetenz der Kantone liegen, überwies der Nationalrat den Vorstoss. Noch weiter geht eine vom Nationalrat ebenfalls gutgeheissene Motion (09.3422) Allemann (sp, BE), die ein grundsätzliches Verbot der Herstellung, des Verkaufs und der Weiterverbreitung von Computerspielen fordert, bei denen „grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen“. In der Herbstsession verabschiedete der Nationalrat auch noch ein Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH), welches vom Bundesrat einen Forschungsbericht zum grundsätzlichen Gefährdungspotential von Computerspielen, namentlich auch in Bezug auf Suchtgefahr, fordert.

Motionen für ein Verbot von sogenannten "Killerspielen" (Mo. 07.3870 und Mo. 09.3422)

Der Nationalrat stimmte einer Motion Burkhalter (fdp, NE) zu, die vom Bundesrat die Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität fordert. Insbesondere sollen Massnahmen gegen Spionage im Internet und gegen Datenmissbrauch entwickelt werden. Im Vorjahr war die Motion bereits im Ständerat angenommen worden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion empfohlen, dies mit der Begründung, dass die Schweiz bereits über eine Strategie gegen Cyberkriminalität verfüge.

Motion für eine Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (08.3100)

Im Berichtsjahr veröffentlichte das Bundesamt für Statistik eine Publikation mit Indikatoren zur Informationsgesellschaft. Während 1998 rund 10% der Schweizer Bevölkerung ab 14 Jahren das Internet regelmässig nutzte, waren es im Frühjahr 2008 knapp 70%. Der Anteil der Internetnutzer lag bei den Befragten mit Hochschulabschluss oder höherer Berufsbildung deutlich über jenem von Personen, die nur die obligatorische Schule absolviert haben.

Indikatoren zur Informationsgesellschaft

Im August lancierten der Tages-Anzeiger, die Basler Zeitung und die Berner Zeitung ein gemeinsames Online-News-Netzwerk. Seit Oktober koordinieren auch die Luzerner Zeitung, das Sankt Galler Tagblatt, die Zürich Land Medien (Zürichsee-Zeitung, Zürcher Oberländer, Zürcher Unterländer), die Mittelland-Zeitung, die Schaffhauser Nachrichten und die Südostschweiz ihre Internetaktivitäten und betreiben mit „News1.ch“ ein gemeinsames Nachrichtenportal.

Verschiedene Zeitungen schliessen sich zu News-Portalen zusammen

Der Ständerat überwies im Berichtsjahr ein Postulat Frick (cvp, SZ) (Po. 08.3101). Der Bundesrat wird damit beauftragt, einen Bericht über den Stand und die Zukunft der öffentlichen Sicherheit der Schweiz im digitalen Zeitalter vorzulegen. Unter anderem sollen Wirksamkeit und Effizienz der präventiven und repressiven Massnahmen zur Bekämpfung von Internetkriminalität untersucht werden. Gegen den Willen der Regierung hiess der Rat auch eine Motion Burkhalter (fdp, NE) gut. Sie will den Bund dazu verpflichten, gemeinsam mit den Kantonen und der Wirtschaft eine nationale Strategie für die Bekämpfung der Internetkriminalität zu entwickeln.

Motion für eine Strategie zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (08.3100)

In der Frühjahrssession hiess der Nationalrat eine Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) gut, mit welcher der Bundesrat verpflichtet werden soll, unverzüglich das Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention des Europarats einzuleiten. Zudem wurde die Frist für eine parlamentarische Initiative Aeppli Wartmann (sp, ZH; Pa.Iv. 02.452) bis zur Frühjahrssession 2010 verlängert. Dieser Vorstoss zielt auf eine Verbesserung der Strafverfolgung im Bereich der Internetkriminalität.

Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention einleiten (Mo. 07.3629)
Dossier: Ratifizierung des Übereinkommens über Cyberkriminalität des Europarates (2011)

Der Bundesrat kündigte im Februar an, er werde die Ressourcen für die Überwachung jihadistischer und gewaltextremistischer Internetseiten aufstocken, um wirksamer gegen die Netzwerkkriminalität vorgehen zu können. Keinen Handlungsbedarf sah die Regierung auf gesetzlicher Ebene. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass das geltende Strafrecht die Verantwortlichkeit von Providern und Internetdiensten im Zusammenhang mit Internetkriminalität genügend regle und nahm damit Abstand vom Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2004.

Netzwerkkriminalität

Kinder sollen künftig besser vor harter Pornografie im Internet geschützt werden. Der Nationalrat nahm die Motion Schweiger (fdp, ZG; Mo. 06.3170) zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zum Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken an. Dabei folgte er dem Antrag des Bundesrates, für einen Teil der Massnahmenvorschläge lediglich einen Prüfungsauftrag zu erteilen. Der Ständerat stimmte dieser Änderung in der Wintersession zu und hiess auch die Motion Hochreutener (cvp, BE; Mo. 06.3554) gut, welche fordert, die gegen Internetpornographie getroffenen Massnahmen auch für Gewaltdarstellungen vorzusehen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes im April 2007 wurde das Verschicken von unerwünschten Werbemails (Spam) strafbar. Künftig wird es unter Geld- oder Freiheitsstrafe verboten sein, via E-Mail unaufgefordert Massenwerbung zu versenden oder solche Sendungen in Auftrag zu geben, ohne vorher die Einwilligung der Empfänger eingeholt zu haben. Zudem müssen immer ein korrekter Absender angegeben und eine Ablehnungsmöglichkeit angeboten werden.

Revision des Fernmeldegesetzes (03.073)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)

Der Ständerat überwies in der Sommersession die Motion Schweiger (fdp, ZG), welche Massnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und zum Schutz der Kinder auf elektronischen Netzwerken fordert. In der Wintersession wurde im Nationalrat überdies die Motion Hochreutener (cvp, BE; 06.3554) gutgeheissen, die den Bundesrat auffordert, die Massnahmen gegen Internetpornographie, die er aufgrund der Motion Schweiger treffen wird, auch für Gewaltdarstellungen vorzusehen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Die Swisscom lancierte 2006 ein digitales Fernsehangebot („Bluewin-TV“), das über Telefonleitungen verbreitet wird. Dieses umfasst über hundert Fernsehprogramme und 70 Radiokanäle. Dieses neue Angebot der Swisscom führte dazu, dass die Konkurrentin Cablecom die Preise für das digitale Fernsehen drastisch senkte.

digitales Fernsehangebot

Im Streit um die Internetdomain schweiz.ch kam es zu einer gütlichen Einigung. Die Adresse gehörte einem Privaten, der sich 1995 rechtmässig dafür hatte registrieren lassen. Der Bund will schweiz.ch in den vier Amtssprachen als offizielles Portal nutzen und versuchte vergeblich den Besitzer dazu zu bewegen, die Adresse abzutreten. Er leitete infolgedessen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum ein Verfahren ein. Daraufhin erklärte sich der Besitzer bereit, die Domain für 50'000 Franken abzutreten. Somit blieben dem Bund die Kosten für ein Gerichtsverfahren erspart und er willigte ein.

Einigung im Streit um die Internetdomain schweiz.ch

Der Bundesrat nahm 2006 den schnellen Internetzugang in die Grundversorgung auf. Ab 2008 müssen demnach alle Haushalte die Möglichkeit eines Breitbandanschlusses haben. Die Forderung geht auf die Motion Maissen (cvp, GR) zurück, die in der Frühjahrssession von Ständerat und in der Maisession von Nationalrat angenommen wurde. Der Bundesrat hatte die Motion ebenfalls befürwortet.

Breitbandkommunikation als Bestandteil der Grundversorgung (05.3863)

„Swissregio TV“ ging als erstes internetgestütztes Regionalfernsehen online und bedient die Regionen St. Gallen, Fürstenland und Toggenburg. Prinzip dieses Internetfernsehens ist die Möglichkeit für den Konsumenten, sich kostenlos sein eigenes Programm herunter zu laden. Noch ein weiteres internetgestütztes Projekt, das „Buureradio“, ging auf Sendung. Dieses von Nationalrat Toni Brunner (svp, SG) ins Leben gerufene Projekt will ein ländliches Publikum ansprechen und sich auf Landwirtschaftsthemen konzentrieren.

internetgestütztes Regionalfernsehen

Der Bundesrat gab gegen Jahresende zwei Vorentwürfe für neue Bestimmungen bei der Verfolgung der Internet-Kriminalität in die Vernehmlassung. Die Strafverfolgung würde in diesem Bereich weiterhin in der Kompetenz der Kantone bleiben, aber der Bund soll zusätzliche Koordinationsfunktionen erhalten. So sollen die Bundesstellen (Bundesanwalt und Bundeskriminalpolizei) erste Ermittlungen durchführen können, wenn noch Unklarheit über den zuständigen Kanton herrscht. Mit einer zweiten Gesetzesrevision möchte der Bundesrat die strafrechtliche Verantwortung der Provider von Internetleistungen präzisieren. Wie bisher sollen die Anbieter von Inhalten (Content-Provider) für die von ihnen ins Netz gestellten Informationen voll verantwortlich sein. Wer bloss Speicherplatz für Content-Provider anbietet (Hosting-Provider), macht sich nur bei vorsätzlichem Aufschalten von illegalen Inhalten strafbar; er ist zudem verpflichtet, den Zugang zu als illegal erkannten Inhalten zu sperren und diese den Behörden zu melden. Grundsätzlich nicht verantwortlich sollen die so genannten Access-Provider sein, welche in rein technischer und zudem automatisierter Manier den einzelnen Nutzern den Zugang ins Internet ermöglichen.

Verfolgung von Internet-Kriminalität

Das Berichtsjahr stand ganz im Zeichen des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft, der im Dezember in Genf stattfand und grosse Erwartungen hinsichtlich einer Abschaffung des globalen Ungleichgewichts im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) schürte. Während den Vorbereitungen schlug dem Genfer Gipfel wie schon anderen internationalen Gipfeltreffen die öffentliche Skepsis gegenüber seiner realpolitischen Wirksamkeit entgegen. Seitens von Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen sowie Berufsverbänden aus dem Medienbereich wurden Befürchtungen laut, der Weltgipfel werde kaum einen Schritt zur Überwindung des globalen digitalen Grabens, als vielmehr einen Rückfall hinter bestehende UN-Grundsätze bedeuten. Unter anderem wurde der ausstehende Verweis auf die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit, die Unterordnung der Menschenrechte unter nationale Gesetzgebungen, die dominante Ausrichtung auf reine Marktmechanismen und die fehlende Anerkennung unabhängiger Medien beanstandet. Am 10. Dezember wurde der Gipfel offiziell von Bundespräsident Pascal Couchepin eröffnet. Die Formulierung konkreter Aktionsprogramme, die über die Beschreibung des Status quo hinausgegangen wären, blieb weitgehend aus. Dennoch konnten im Hinblick auf die Verabschiedung der Schlusstexte tragfähige Kompromisse erwirkt werden, was vor allem der Schweizer Verhandlungsleitung unter Marc Furrer, Direktor des Bakom, zugute gehalten wurde. Die Achtung der Menschenrechte, der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit sowie der Pressefreiheit fand Eingang in die gemeinsame Erklärung; mit der Ausarbeitung von Vorschlägen betreffend die Finanzierung der Stärkung von Medien in Entwicklungsländern und der Regulierung des Internets wurde eine UN-Arbeitsgruppe mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft zuhanden des Weltinformationsgipfels 2005 in Tunis beauftragt. Als eigentlicher Erfolg konnte auch der von der DEZA sowie dem Netzwerk „Global Knowledge Partnership“ organisierte und parallel zum abgeschirmten Gipfel stattfindende öffentliche Marktplatz verbucht werden. Nicht zuletzt auf das Drängen des Leiters der Schweizerischen Direktion für Zusammenarbeit DEZA, Walter Fust, war diese so genannte „ICT for Development Platform“ zustande gekommen und bot 250 Ausstellern aus 75 Ländern die Möglichkeit, an ihren Ständen konkrete Lösung aufzuzeigen, wie ICT zur Armutsverringerung und zur Entwicklung eingesetzt werden könnten. Auffallend klar wurde, dass das hohe Gefälle zwischen Industrie- und Drittweltländern auch im Kommunikations- und Informationssektor eine Frage der Ressourcenverteilung ist, und dass im weitern die Hoffnungen im Kampf gegen die Armut vorwiegend in das Internet und nicht in Mobilfunk oder Radio gesetzt werden.

Weltgipfel zur Informationsgesellschaft

Mitte des Berichtsjahres wurde ein Netzwerk aus Politikerinnen, Wirtschaftsfachleuten, Bildungsexperten und Forscherinnen gegründet – mit dem Ziel, die digitale Spaltung in der Schweiz zu bekämpfen. Zu diesem Zweck sollte möglichst allen Schweizerinnen und Schweizern der Zugang zu den ICT ermöglicht werden. Denn insbesondere untere Bildungsschichten und Personen über 50 Jahre fielen durch eine unter dem Schweizer Durchschnitt liegenden Internetnutzung auf.

Gründung eines Nezwerks gegen die digitale Spaltung in der Schweiz

Die Tatsache, dass Internetprovider seit dem 1. April des Berichtsjahres gezwungen waren, den Email-Verkehr ihrer Kundschaft zu speichern, stiess CVP-Ständerat Bruno Frick (SZ) sauer auf. In einer Interpellation bezeichnete er diese Kontrollmassnahme als polizeistaatliche Überwachung, die den Providern unverhältnismässig hohe Kosten verursache und dabei doch nur eine Überwachung biete, die leicht zu umgehen sei. In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, ohne Speicherung der entsprechenden Daten sei es den Strafverfolgungsbehörden im Nachhinein nicht mehr möglich auf diese Informationen zurückzugreifen; der Aufwand halte sich zudem insofern in Grenzen, als die Provider diese Daten zwecks Rechnungsstellung ihrer Kundschaft gegenüber sowieso speichern müssten. Frick sah sich mit dieser Antwort nicht zufrieden gestellt – erstens weil die Provider mitnichten ihre Rechnungen nach der Anzahl versandter oder eingegangener Emails stellten und zweitens weil die Überwachung des Fernmeldeverkehrs Sache des Staates sei, wofür dieser nicht die Kosten auf Private abwälzen könne, ohne den Verhältnismässigkeitsgrundsatz zu verletzen.

Email-Verkehr speichern polizeistaatliche Überwachung

Die Zunahme der täglichen Nutzungsdauer des Internets schürte die Angst, das Netz werde aufgrund seiner individuellen Nutzungsmöglichkeiten langsam aber sicher den gemeinsamen Erfahrungshintergrund und damit den Zusammenhalt der Gesellschaft zerstören. Zu einem gegenteiligen Schluss kam indessen eine in der Schweiz durchgeführte Studie: Die Themenagenda von Netznutzerinnen und -nutzern unterschied sich kaum von der jener Menschen, die das Internet nicht benutzen. Dem Internet konnten aufgrund dieses Ergebnisses kaum Substitutionstendenzen hinsichtlich traditioneller Medien zugeschrieben werden. Im weitern machte die Untersuchung Differenzen zwischen der Gewichtung gesellschaftspolitischer Probleme seitens des Medienpublikums (sowohl Netznutzerinnen als auch Netzabstinente) einerseits und seitens von Presse, Radio und Fernsehen andererseits aus.

Studie über den Zusammenhalt der Gesellschaft in Zusammenhang mit der Nutzung des Internets

Die Befragung der Wemf zur Internetnutzung wies eine steigende Nachfrage nach Informationen zur Tagesaktualität im Internet nach. Der engere Nutzerinnen- und Nutzerkreis klickte sich mindestens einmal wöchentlich auf entsprechende Websites ein. Die Online-Ausgabe des „Blick“ besuchten 366'000 Menschen; Platz zwei belegte die Internetseite von „20 Minuten“ mit 192'000 Besucherinnen und Besuchern – gefolgt von der NZZ (168'000) und vom „Tages-Anzeiger“ (156'000). Gemäss den anfangs des Berichtsjahres von der Wemf publizierten Ergebnissen der „Pan European Internet Survey 2004“ waren die Schweizerinnen und Schweizer im europäischen Vergleich die eifrigsten Surfer. 32% der Schweizer Bevölkerung gingen (fast) täglich ins Internet – verglichen mit 22% der britischen und französischen, 18% der belgischen und 13% der spanischen Bevölkerung. Die Reichweite des Internets betrug gemäss dieser Studie in der Schweiz 63%, in Deutschland 50%, in Grossbritannien 52%, in Frankreich 45%, in Österreich 41%, in Belgien 37% und in Spanien 30%. Höhere Werte als die Schweiz wiesen nur noch die skandinavischen Länder Schweden, Norwegen und Finnland aus, welche jedoch in der Untersuchung nicht mitberücksichtigt worden waren.

Internetnutzung Pan European Internet Survey 2004

Un rapport de l’Office fédéral de la statistique a dressé le portrait de l’utilisateur type d’Internet: un homme jeune à niveau de formation élevé et au bénéfice d’un revenu supérieur à la moyenne. Des disparités ont été constatées entre les sexes, les niveaux de formation et les revenus. Concernant l’équipement, près de deux tiers des ménages possédaient un ordinateur personnel et plus de la moitié de la population avait accès à Internet. C’est principalement le risque de voir cet outil devenir celui d’une classe privilégiée de citoyens qui a préoccupé les commentateurs. Concernant l’utilisation d’ordinateurs dans un cadre scolaire, elle a été jugée faible en comparaison internationale. La nécessité de faire des efforts dans ce domaine a été soulignée.

l’utilisateur type d’Internet