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Nachdem Volk und Stände am 9. Februar der Masseneinwanderungsinitiative zugestimmt hatten, sistierte die EU die laufenden Verhandlungen mit der Schweiz zur Erneuerung der im Dezember 2013 ausgelaufenen Schweizer Teilhabe am EU-Filmförderungsprogramm (MEDIA). Dieses fungiert neu ebenso wie das Programm "Kultur" als Subprogramm des EU-Rahmenprogramms zur Förderung der audiovisuellen und kulturellen Branche ("Creative Europe"). Im Juli verabschiedete der Bundesrat eine Verordnung zu MEDIA-Ersatzmassnahmen, die rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft trat. Die dort festgehaltenen Massnahmen würden lediglich als Übergangslösung dienen. Langfristig sei die Wiederaufnahme des Programms im Rahmen der möglichen Teilhabe an "Creative Europe" geplant.

EU-Filmförderungsprogramm (MEDIA)

Am 1. Juli 2006 erhielt die revidierte Filmförderungsverordnung (FiFV) des EDI Rechtsgültigkeit. Die Änderungen basieren auf einer Neuausrichtung der Filmpolitik, insbesondere im Filmförderbereich des BAK. Der kulturpolitischen Aufforderung nach einer Qualitätssteigerung wird durch eine Reorganisation der selektiven Förderstrukturen Rechnung getragen. Insbesondere werden die Aufgabenbereiche, die Beurteilungskriterien und die Zusammensetzung der Fachkommission neu geregelt. Die zweite kulturpolitische Vorgabe, die Forderung nach mehr Popularität für den Schweizer Film, findet ihre Entsprechung in den neuen oder überarbeiteten Promotionsinstrumenten und in der Anpassungen der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès Cinéma).

Neue Filmförderungsverordnung für die Verbesserung der Qualität der Schweizer Spielfilme und deren Marktanteil

Mit einer neuen Verordnung zum Filmgesetz ersetzte der Bundesrat auf den 1. Januar 1993 die bisherige Einfuhrkontingentierung für Filme durch ein Bewilligungssystem für Filmverleiher. Um den Monopolbestimmungen des Filmgesetzes auch nach dieser Liberalisierung gerecht zu werden, sollen allfällige Missbräuche mit kartellrechtlichen Massnahmen verhindert werden. Eine wichtige Neuordnung bringt die Verordnung bei der Filmförderung. Diese basiert nun auf einem umfassenden Förderungskonzept, welches den ganzen Produktionsablauf von den Vorarbeiten bis zum Verleih sowie auch die Aus- und Weiterbildung umfasst. Dabei wird das gesamte audiovisuelle Schaffen einbezogen, also auch Video- und Fernsehproduktionen.

Verordnung zum Filmgesetz angepasst