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Die Organisation und die Funktionsweise der wirtschaftlichen Landesversorgung soll mittels einer Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) gestärkt und an die neuen und gestiegenen Anforderungen angepasst werden. Bereits im März 2022 hatte der Bundesrat aufgrund der Erfahrungen aus der Coronapandemie erklärt, das zuständige BWL personell aufzustocken. Die Pandemie und der Krieg in der Ukraine hätten die Verwundbarkeit der Versorgungssysteme aufgezeigt, konstatierte die Westschweizer Zeitung «Le Temps». Im Januar 2023 beauftragte der Bundesrat das WBF nun damit, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage bis zum Jahresende auszuarbeiten. Diese soll zusätzlich Erfahrungen aus der Energiekrise miteinbeziehen und des Weiteren Straftatbestände ins LVG aufnehmen, die neu als Übertretungen im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können. Bisher müssten bereits geringfügige Widerhandlungen gegen das LVG im ordentlichen Strafverfahren sanktioniert werden, erklärte der Bundesrat in seiner Medienmitteilung.

Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG)
Dossier: Wirtschaftliche Abhängigkeit verringern
Dossier: Covid-19-Krise und Ukrainekrieg: Anpassung der wirtschaftlichen Landesversorgung

In der Herbstsession 2022 hiessen Stände- und Nationalrat die Gewährleistung der geänderten Kantonsverfassungen von Bern, Glarus, Appenzell Innerrhoden, dem Tessin und Neuenburg oppositionslos gut.
Im Ständerat erläuterten Kommissionssprecher Philippe Bauer (fdp, NE) und Justizministerin Karin Keller-Sutter, dass sowohl die einstimmige SPK-SR als auch der Bundesrat und das EJPD alle vorgelegten Verfassungsänderungen als bundesrechtskonform betrachteten. Bauer wies wie zuvor schon die bundesrätliche Botschaft lediglich noch darauf hin, dass die Kantone beim Erlass ihrer gesetzlichen Ausführungsbestimmungen auf die Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht achten müssten, wenn es um Bereiche gehe, die nicht einfach in die Autonomie der Kantone fallen, sondern in denen auch der Bund schon Gesetze erlassen hat – dies ist namentlich bei den neuen Berner Bestimmungen zum Energieverbrauch und bei den Tessiner Bestimmungen zur Ernährungssouveränität der Fall. Weitere Voten gab es im Ständerat nicht und der Nationalrat winkte das Geschäft als Zweitrat ganz ohne Wortmeldung durch.

Gewährleistung von Änderungen in den Kantonsverfassungen von Bern, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Tessin und Neuenburg (BRG 22.034)

Les chambres fédérales ont adopté le crédit d’engagement pour la participation de la Suisse à l’exposition universelle 2015 à Milan sur le thème « Nourrir la planète. Energie pour la vie ». Le crédit s’élevant à 23,1 millions de francs a été accepté à l’unanimité par la chambre haute et à l’unanimité moins 4 abstentions à la chambre basse.

Exposition universelle 2015 à Milan