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Das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG), das bereits seit 2009 im Entwurf vorlag, wurde im Berichtsjahr von beiden Kammern durchberaten und verabschiedet. Im HFG wurden bereits vorhandene Elemente der Bundesregulierung (z.B. Transplantations- und Heilmittelgesetz) und der kantonalen Gesetzgebung zusammengezogen und vereinheitlicht. Dabei wollten es der Bundesrat und die vorbereitenden Gremien primär als Gesetz zum Schutz des Menschen in der Forschung und erst sekundär als Fördergesetz für den angesprochenen Forschungsbereich verstanden wissen. Gegen den Wunsch der Patientenorganisationen waren die Heilversuche (nicht-anerkannte bzw. standardisierte ärztliche Therapien, oft zur Behandlung unheilbarer Erkrankungen im fortgeschrittenen Stadium) aus der Vorlage ausgeklammert worden. Da die Räte sich dennoch über einen allfälligen Regulierungsbedarf im Bereich der Heilversuche informiert wissen wollten, lancierte die WBK-NR eine entsprechende Motion (Mo. 11.3001), die zusammen mit dem Gesetzesentwurf beraten und diskussionslos angenommen wurde.

Humanforschungsgesetz

Im Dezember verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für das Jahr 2012. Um nicht in Konflikt mit der nächsten Legislaturplanung zu kommen, hat er ausnahmsweise eine BFI-Botschaft für ein Jahr vorgelegt. Eine nächste wird dann für die Jahre 2013 bis 2016 folgen. Dabei hat er die Ziele und Massnahmen der BFI-Botschaft 2008 bis 2011 weitgehend übernommen. Er möchte Fördermittel im Umfang von 5,185 Mia Fr. einsetzen; 2,7% mehr als 2011. Eine besondere Bedeutung misst die neue BFI-Botschaft grossen Forschungsinfrastrukturen zu, so etwa dem Röntgenlaser am Paul-Scherrer-Institut.

Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für das Jahr 2012.

Der Verfassungsartikel wurde in sämtlichen Kantonen angenommen. Am höchsten waren die Ja-Anteile in Genf (88%), Waadt (87,6%) und Neuenburg (82,4%). Die schwächste Ja-Mehrheit wiesen Schaffhausen (67,9%), Schwyz (67%) und Uri (66,7%) aus. Laut Vox-Analyse spielten bei dieser Abstimmung politische und soziodemografische Faktoren nur eine geringe Rolle für den Stimmentscheid. Die Nähe zu einer Partei wirkte sich leicht auf das Verhalten der Stimmenden aus: So war die Ablehnung bei der Anhängerschaft der SVP am grössten, während Personen, die sich mit der CVP oder der FDP identifizieren den Verfassungsartikel am stärksten unterstützten. Einen leicht positiven Einfluss auf den Stimmentscheid hatte auch das Vertrauen in die Regierung. Personen die den Verfassungsartikel guthiessen, betonten insbesondere die Bedeutung der biomedizinischen Forschung für den wissenschaftlichen Fortschritt und die Notwendigkeit, die Gesetzgebung auf eidgenössischer Ebene zu vereinheitlichen. Die Nein-Stimmenden begründeten ihren Entscheid vor allem mit ethischen Motiven.

Mindeststandards

In der Volksabstimmung vom 7. März wurde ein neuer Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen mit 77,2% der Stimmen gutgeheissen. Die Bestimmung gibt dem Bund die Kompetenz, Forschungsvorhaben gesamtschweizerisch zu regeln und verankert den Schutz von Würde und Persönlichkeit des Menschen sowie die Gewährleistung der wissenschaftlichen Freiheit in der Verfassung. Unterstützt wurde die Vorlage vom Bundesrat sowie von FDP, CVP, SP, BDP und GLP. Einzig die EDU und die SVP lehnten den Verfassungsartikel ab. Die SVP argumentierte, der neue Artikel setze der biologischen und medizinischen Forschung zu enge Grenzen und sei letztlich forschungsfeindlich. Die Forschenden selbst stellten sich allerdings klar hinter die Vorlage und unterstrichen die Bedeutung einheitlicher und transparenter Rahmenbedingungen für den Forschungsplatz Schweiz. Den Grünen wiederum ging der Schutz der Betroffenen zu wenig weit, weil mit der neuen Bestimmung Forschung an kleinen Kindern, geistig behinderten oder anderen nicht urteilsfähigen Menschen auch zugelassen wird, wenn diesen aus den Forschungsprojekten kein unmittelbarer Nutzen erwächst. Die Partei entschied sich schliesslich für die Stimmfreigabe.


Abstimmung vom 7. März 2010

Beteiligung: 43,9%
Ja: 1 707 549 (77,2%) / 20 6/2 Stände
Nein: 504 460 (22,8%) / 0 Stände

Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SP (1)*, EVP, CSP, GLP, BDP, SD, economiesuisse.
– Nein: SVP (6)*, EDU.
– Stimmfreigabe: GP (5)*.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Mindeststandards

Im Berichtsjahr ging der Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen in die Differenzbereinigung. Der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession mit 107 zu 55 Stimmen dem Antrag seiner vorberatenden Kommission und hielt beim übergeordneten ersten Absatz des Artikels an einer Fassung fest, die neben dem Schutz der Würde und der Persönlichkeit des Menschen, auch die Wahrung der Forschungsfreiheit und die Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft festschreibt und insofern von der Variante des Ständerats abweicht. Bei der Festlegung von Grundsätzen für die Forschung am Menschen folgte die grosse Kammer dagegen dem Kompromissvorschlag des Ständerats; sie ersetzte einzig die ständerätliche Formulierung „biomedizinische Forschung mit Personen“ durch „Forschung mit Personen in der Biologie und der Medizin“, da letztere klarer sei und dem internationalen Sprachgebrauch entspreche, wie Kommissionssprecherin Bruderer (sp, AG) erklärte. Auf Antrag seiner vorberatenden Kommission wurde dieser Terminus vom Ständerat in der Sommersession übernommen. Beim ersten Absatz hielt die kleine Kammer dagegen an ihrem ursprünglichen Beschluss fest und wollte die Forschungsfreiheit nicht erneut aufnehmen, da diese in der Verfassung bereits verankert ist.

Mindeststandards

À la suite du Conseil des Etats l’année précédente, le Conseil national a approuvé, par 140 voix contre 30 et 7 abstentions, deux échanges de lettres entre le Conseil fédéral et la Communauté européenne de l’énergie atomique (Euratom) relatifs à la participation de la Suisse au projet de recherche sur la fusion nucléaire ITER. En votation finale, les deux chambres ont adopté le projet d’arrêté, respectivement à l’unanimité et par 152 voix contre 29.

projet de réacteur de fusion nucléaire ITER

Mit dem zweiten Konjunkturpaket, welches National- und Ständerat in der Frühjahrssession verabschiedeten, wurde das Budget der KTI für 2008-2011 um 21,5 Mio Fr. erhöht. Die zusätzlichen Mittel werden für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, welche einzelne Unternehmen zusammen mit Fachhochschulen, der ETH oder anderen Instituten betreiben, eingesetzt. Zudem haben kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die erstmals in Forschung und Entwicklung investieren wollen, die Möglichkeit, für Leistungen einer Hochschule oder eines anderen öffentlichen Forschungsinstitutes einen zusätzlichen Beitrag von maximal 7500 Fr. zu beantragen.

Budget der KTI

Als Erstrat befasste sich der Nationalrat in der Herbstsession mit dem Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen. Das Eintreten auf die Vorlage war nicht bestritten. Uneinig war sich die grosse Kammer aber in der Frage, wie detailliert der Verfassungsartikel sein soll. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragte, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen und die Grundsätze der Forschung auf Verfassungsstufe zu verankern. Eine Minderheit I, unterstützt von der Grünen Fraktion, verlangte, dass Forschungsvorhaben an Urteilsunfähigen nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie für die Betroffenen einen direkten Nutzen erwarten lassen. Dieser Vorschlag wurde vom Rat mit 121 zu 52 Stimmen abgelehnt. Dagegen sprach sich die grosse Kammer mit 105 zu 73 Stimmen für den Antrag einer Minderheit II aus, der die Verfassungsbestimmung auf eine blosse Kompetenznorm beschränkt. Die wichtigsten Anliegen in diesem Bereich seien bereits hinreichend geregelt, so dass für Doppelspurigkeiten im Verfassungstext keine Notwendigkeit bestehe, machte Füglistaler (svp, AG) als Sprecher der Minderheit II geltend. Die SP-Fraktion protestierte gegen den Entscheid und erklärte, dass sie einen derart geschwächten Artikel in der Volksabstimmung nicht mittragen werde. Am Ende hiess der Nationalrat die neue Verfassungsbestimmung mit 114 zu 45 Stimmen gut.

Mindeststandards

In der Wintersession befasste sich der Ständerat mit der Vorlage. Im Gegensatz zur grossen Kammer will er dem Bund nicht nur die Kompetenz für Gesetze erteilen, sondern die Grundsätze zur Forschung am Menschen bereits auf Verfassungsstufe festlegen. Der Rat stimmte mit 33 zu 0 Stimmen dem Vorschlag seiner vorberatenden Kommission zu. Dieser entspricht im Wesentlichen den ursprünglichen Plänen des Bundesrats. Die zwingenden Richtlinien auf Verfassungsstufe werden aber auf die biomedizinische Forschung beschränkt. Damit kam die vorberatende Kommission den Anliegen aus Kreisen der Sozial- und Geisteswissenschaften entgegen, die befürchteten, dass mit dem bundesrätlichen Vorschlag die sozialwissenschaftliche Forschung stark behindert werden könnte. Bundesrat Couchepin bezeichnete diesen Vorschlag als valabel, wies allerdings in der Ratsdebatte darauf hin, dass die Formulierung des Ständerats offen lasse, was unter biomedizinischer Forschung zu verstehen und wie die Abgrenzung zur psychologischen Forschung vorzunehmen sei.

Mindeststandards

Im Dezember verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Forschung. Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) des Bundes wird zu einer verwaltungsunabhängigen Behördenkommission mit eigenen Entscheidkompetenzen. Die Revision wurde in der Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst, es gab aber auch kritische Voten zum Entwurf des Bundesrates. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) und die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen (KFH) pochten auf mehr Unabhängigkeit für die KTI. Nach den Vorstellungen der CRUS sollte die KTI wie der Nationalfonds als privatrechtliche Stiftung organisiert werden. Positiv wurde die Vorlage von der SP, der CVP und den Grünen beurteilt. Die FDP verlangte dagegen eine Überarbeitung des Entwurfs und die SVP forderte eine Totalrevision des Forschungsgesetzes. Sie möchte insbesondere den Aufgabenbereich der KTI einschränken.

Kommission für Technologie und Innovation (KTI)

En février, le Conseil fédéral a approuvé le message relatif à l’octroi d’un prêt à la FIPOI destiné au financement d’un agrandissement du bâtiment n° 40 du Laboratoire européen pour la physique des particules (CERN) à Genève. Les chambres ont accepté sans opposition cet arrêté fédéral.

Prêt à la FIPOI en faveur du Laboratoire européen pour la physique des particules (CERN)

Die im Vorjahr verbliebenen Differenzen beim Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zwischen den Räten konnten im Berichtsjahr überwunden werden, indem sich der Nationalrat den Änderungen des Ständerates anschloss. Der Vorbehalt des Ständerates erlaubte es, bis zum Vorliegen des Erwachsenenschutzgesetzes in Bezug auf entscheidungsunfähige Personen, nicht nur die Bestimmungen des Übereinkommens in Anwendung zu bringen, sondern auch jene, die einzelne Kantone haben. Im Anschluss nahm der Nationalrat das Übereinkommen mit 168 zu 22 Stimmen und der Ständerat einstimmig an. Auch das Zusatzprotokoll nahmen beide Räte einstimmig an.

Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin

In der Sommersession wurden die Beratungen zur Ausführungsverordnung des Patentrechtsvertrages sowie zur Änderung des Patentgesetzes, welche 2006 aufgenommen worden waren, fortgesetzt und abgeschlossen. Im Zentrum stand bei diesen Vorlagen die Patentierbarkeit von biotechnologischen Erfindungen. Weitere wesentliche Aspekte der Revision waren die Genehmigung des Patentrechtsvertrages zur Harmonisierung der Formalitäten im Patentrecht sowie die Umsetzung der Entschliessung der Welthandelsorganisation zur Verbesserung der Verfügbarkeit pharmazeutischer Produkte in Entwicklungsländern.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Es gab im Wesentlichen zwei Differenzen zwischen den beiden Ratskammern. Zum einen ging es um einen Beschluss des Nationalrates, dem Nationalfonds zusätzlich 100 Mio Fr. für die Overhead-Kosten zuzusprechen. Damit würden die Gelder für die Forschungsförderung vollständig den forschenden Institutionen (v.a. Hochschulen) zukommen und nicht teilweise für die Verwaltungskosten des Nationalfonds verwendet werden. Der Ständerat lehnte zunächst ab und willigte erst ein, nachdem der Nationalrat in einer zweiten Runde an seinem Beschluss festhielt. Gleich verhielt es sich auch mit dem Zentrum für angewandte Humantoxikologie, welches der Nationalrat mit 8 Mio Fr. unterstützen wollte, während der Ständerat dies zunächst ablehnte, dann aber doch noch zustimmte.

Kredit für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Jahre 2008-2011 bis 8%

2001 hatte der Bundesrat dem Parlament zwei Übereinkommen des Europarats zur Genehmigung vorgelegt, einerseits das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin von 1997 und andererseits das erste Zusatzprotokoll dazu, welches das Klonen menschlicher Lebewesen verbietet. Mit der Konvention liegt erstmals ein eigenständiges Übereinkommen zur Biomedizin auf internationaler Ebene vor. Es handelt sich um ein Kernübereinkommen, das nur die wichtigsten Grundsätze enthält. Zusatzprotokolle sollen einzelne Bereiche näher regeln. Jeder Staat bleibt zudem frei, im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin über die Konvention hinausgehende Schutzbestimmungen aufzustellen. 2002 hatten die Kammern die Behandlung des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls bis zum Abschluss laufender Gesetzgebungsprozesse im Bereich von Transplantations- und Fortpflanzungsmedizin sistiert.

Im Nationalrat, der die Abkommen in der Herbstsession des Berichtsjahres als erster behandelte, beantragte eine Kommissionsminderheit um Graf (gp, BL), die Verhandlungen erneut bis zum Vorliegen des Verfassungsartikels und des geplanten Gesetzes über die Forschung am Menschen auszusetzen. Sie kritisierte zudem das zu geringe Schutzniveau der Konvention, welches fremdnützige Forschung an nicht einwilligungsfähigen Menschen, wie Kindern, Demenzkranken oder schwer behinderten Menschen rechtsverbindlich erlaube, weshalb sie gleichzeitig einen Antrag auf Nichteintreten stellte. Unterstützung fand sie in der eigenen Fraktion sowie bei Teilen der SP, die sich mehrheitlich aber doch, wenn auch ohne Begeisterung, für die Ratifikation aussprach. Die Fraktionen von FDP, CVP und SVP unterstützten die Vorlagen. Der Nationalrat lehnte schliesslich eine Sistierung der Beratung mit 121 zu 27 Stimmen ab und trat mit 120 zu 19 Stimmen auf das Geschäft ein. In der Gesamtabstimmung genehmigte er mit 121 zu 17 Stimmen (geschlossene GP und EVP) bei 13 Enthaltungen das europäische Biomedizin-Übereinkommen, allerdings mit zwei Vorbehalten aufgrund des Transplantationsgesetzes, wo die Schweizer Regelung weniger streng ist, und gab gleichzeitig dem Bundesrat die Ermächtigung für die Ratifizierung. Das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen nahm der Rat mit 144 zu 3 Stimmen an. Der Ständerat fügte einen weiteren Vorbehalt an, welcher es erlaubt, bis zum Vorliegen des revidierten Erwachsenenschutzrechtes in Bezug auf entscheidungsunfähige Personen nicht nur die Bestimmungen des Übereinkommens in Anwendung zu bringen, sondern auch jene, die einzelne Kantone haben; in der Gesamtabstimmung genehmigt er beide Abkommen einstimmig.

Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin

In der Botschaft vom 24. Januar formulierte der Bundesrat die Leitlinien, Ziele und Massnahmen zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Kreditperiode 2008-2011. Mit elf Finanzierungsbeschlüssen wurden Mittel in der Höhe von 20 Mia Fr. beantragt. Ausserdem unterbreitete der Bundesrat Entwürfe zur Änderung von vier bestehenden Gesetzen und für die Genehmigung eines neuen Bundesgesetzes. Das Gesamtkreditvolumen aller BFI-Fördermittel soll in den Jahren 2008-2011 jährlich um durchschnittlich 6% wachsen. Die Botschaft umfasste alle nationalen Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Hochschulen (ETH-Bereich, kantonale Universitäten, Fachhochschulen), Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Innovation und Transfer des Wissens in Gesellschaft und Wirtschaft. Sie ist im Rahmen der Entwicklung des Reformprozesses im BFI-Bereich zu sehen, welcher mit der Schaffung der Fachhochschulen 1996 und dem Universitätsförderungsgesetz von 1999 eingeleitet worden war.

Kredit für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Jahre 2008-2011 bis 8%

Seit Jahren wird von verschiedener Seite gefordert, der Bund solle ein Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz) erlassen, welches allgemeine Grundsätze zu den Bereichen Stammzellenforschung, Transplantation und genetische Untersuchungen beim Menschen bündelt. Im September leitete der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf für einen Verfassungsartikel zu, auf dessen Grundlage dann die weitere Gesetzgebung erfolgen soll. Zum einen enthält der Artikel die zentralen Grundsätze, die bei jedem Forschungsvorhaben unter Einbezug des Menschen einzuhalten sind. Er verfolgt insbesondere das Ziel, die Würde und Persönlichkeit des Menschen zu schützen. Zum anderen soll die Verfassung den Bundesrat ermächtigen, die Forschung am Menschen in einem speziellen Bundesgesetz zu regeln.

Mindeststandards

Le Département fédéral de justice et police a mis en consultation au mois de juin un projet de révision partielle du code des obligations relative à la responsabilité des détenteurs de chiens dangereux. Celui-ci visait à soumettre les personnes qui détiennent des chiens dangereux à une responsabilité à raison du risque. Il comportait deux variantes : une première qui étend cette responsabilité aggravée à tous les chiens et une seconde qui instaure une assurance responsabilité civile obligatoire. Si la simple responsabilité pour risque des détenteurs de chiens dangereux a été majoritairement rejetée par les organismes consultés, ces derniers ont approuvé majoritairement la responsabilité pour risque et l'obligation de contracter une assurance responsabilité civile pour tous les détenteurs de chiens. L’intérêt du lésé à être dédommagé a notamment été mis en avant dans les différentes prises de position.

consultation projet de révision partielle du code des obligations relative à la responsabilité des détenteurs de chiens dangereux

Par 110 voix contre 74, les députés ont suivi une minorité emmenée par Ruth Genner (pe, ZH) et rejeté la proposition visant à exclure du champ d’application de la loi les effectifs maximaux d´animaux par exploitation. Les radicaux, soutenus par le groupe UDC, ont plaidé à ce titre en faveur d’une suppression de ce qui constituait à leurs yeux un excès bureaucratique, alors que les Verts ont fait valoir que le caractère non industriel de l’agriculture suisse était précisément l’un des ses atouts. Pour ce qui est de la mise en valeur de la laine de mouton, le Conseil national a suivi, par 90 voix contre 77, une minorité Hildegard Fässler (ps, SG), qui proposait, contrairement à ce qu’avait fait le Conseil des Etats, de supprimer les contributions.

Politique agricole 2011: réalisation dans les chambres (BRG 06. 038)
Dossier: Agrarpolitik 2011

Während der Ständerat die erste Vorlage (Bundesgesetz über die Erfindungspatente) in der Schlussabstimmung mit 27 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen guthiess und die zweite Vorlage (Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrages und der Ausführungsordnung) einstimmig annahm, lehnten im Nationalrat die Sozialdemokraten und die Grünen beide Vorlagen ab. Dadurch wurde die erste Vorlage mit lediglich 110 zu 62 Stimmen und die zweite mit 113 zu 44 Stimmen angenommen.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Während die Vorlage im Nationalrat sehr umstritten gewesen war und die Meinungen weit auseinander gingen, gab die Vorlage im Ständerat weniger zu reden. Dieser stimmte allen Beschlüssen des Nationalrates zu und eine längere Debatte entzündete sich lediglich bei der Frage, ob bei der Erfindung einer Sequenz, die sich von einer natürlich vorkommenden Sequenz eines Gens ableitet, die Wirkung des Patents auch auf Sequenzen in Verbindung mit anderen Funktionen als der zunächst angenommenen bezieht. Aufgrund von Bedenken aus der Wissenschaft beantragte Stadler (cvp, UR) eine Rückweisung von Artikel 8c, welcher den Geltungsumfang von Ansprüchen auf Nukleotidsequenzen (DNA-Sequenzen) festlegt. Diesem Vorhaben leistete der Ständerat allerdings keine Folge.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Der Bundesrat veröffentlichte seine Botschaft über die Forschung am Menschen. Dabei änderte er den Vorentwurf aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung in einem Punkt ab. Stein des Anstosses war der Passus, dass niemand zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt gezwungen werden dürfe, Forschungsprojekte mit urteilsunfähigen Personen aber vorbehalten blieben, wenn diese eine Verbesserung ihrer Gesundheit erwarten lassen. Diese Ausnahme vom Grundsatz der Verpflichtung zur Einwilligung der betroffenen Person zu Forschungsprojekten, war in der Vernehmlassung auf deutliche Ablehnung gestossen. Zwang in der Forschung dürfe unter keinen Umständen zugelassen werden, weil sonst die Stellung gerade jener Menschen markant verschlechtert werde, die aufgrund ihrer Urteilsunfähigkeit eines besonderen Schutzes bedürfen. Der Bundesrat nahm diese Kritik auf und strich in seiner Botschaft zum Verfassungsartikel den Vorbehalt.

Botschaft über die Forschung am Menschen

In der Wintersession nahm der Nationalrat die Beratungen zur Ausführungsverordnung des Patentrechtsvertrags sowie zur Änderung des Patentgesetzes in Angriff. Im Zentrum steht die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Alle Fraktionen begrüssten die Vorlage; Grüne, SP und EVP unterlagen jedoch mit ihren Anträgen. Sie wehrten sich vergeblich dagegen, Körperteile zur Patentierung zuzulassen, die technisch bereitgestellt werden, weil dies gegen die Würde des Menschen verstosse. Patentierbar sind auch von einer natürlich vorkommenden Sequenz oder Teilsequenz abgeleitete Gensequenzen, wenn sie technisch bereitgestellt werden und ihre Funktion konkret angegeben wird; die Grünen wollten Entdeckungen von Genen der Allgemeinheit und nicht Privaten zugute kommen lassen. Keine Chancen hatten auch Anliegen, die bereits in der Beratung des Stammzellengesetzes erfolglos blieben: Von der Patentierbarkeit ausnehmen wollten SP und Grüne Tiere mit menschlichen Genen (sie gelten nicht als Mischwesen), ebenso wie nebst unveränderten auch veränderte menschliche embryonale Stammzellen und Stammzelllinien, ferner die Verwendung menschlicher Embryonen generell und nicht nur für nichtmedizinische Zwecke sowie alle Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren sowie die so erzeugten Tiere. Auf Ablehnung stiess ferner ein erweiterter Schutz genetischer Ressourcen indigener Völker und von traditionellem Wissen analog der Biodiversitätskonvention, welche die Benennung des Ursprungslandes und nicht der Quelle verlangt. Gemäss Nationalrat erstreckt sich die Wirkung eines Patents auch auf Erzeugnisse, die durch die Vermehrung von biologischem Material gewonnen werden und dieselben Eigenschaften aufweisen, also bspw. auf Saatgut aus Folgegenerationen. Nutzt ein Züchter die Vorteile eines patentierten Produkts kommerziell, soll er Lizenzgebühren bezahlen müssen. Bei den Parallelimporten überwies die grosse Kammer eine Motion der Kommissionsmehrheit und beauftragte die Regierung, bis Ende 2007 eine separate Vorlage zu dieser Frage auszuarbeiten. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 110:51 Stimmen bei 25 Enthaltungen, der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrages und der Ausführungsverordnung mit 183 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Mehrheit der SP hatte die Revision verworfen, weil sich ihrer Ansicht nach einseitig die Interessen der Pharma- und der chemischen Industrie durchgesetzt hätten, die Grünen bezeugten mit dem Nein ihren Widerstand gegen Patente auf Leben.

Revisionsentwurf des Patentgesetzes

Das Parlament genehmigte einen Verpflichtungskredit von 2,545 Mia Fr. für die integrale Beteiligung der Schweiz am 7. Forschungsrahmenprogramm der EU für die Jahre 2007-2013. Es ermöglicht der Schweiz die Fortsetzung der heutigen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. In der Eintretensdebatte bedauerten die Räte, dass die Botschaftzum BFI-Kredit 2008-2011 noch nicht vorliege. Bundesrat Couchepin wies darauf hin, dass sich dieser Kredit nicht über denselben Zeitraum erstrecke wie das EU-Programm; die Regierung werde die Botschaft deshalb erst im kommenden Jahr verabschieden. Im Nationalrat beantragte die SVP vergeblich Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat, um die Beratung bis zum Vorliegen der BFI-Botschaft auszusetzen. Das Anliegen der Grünen, den Kredit um den Betrag für die Euratom zu kürzen, blieb chancenlos, ebenso wie ein Antrag Müller (fdp, SG), der die Bedürfnisse der KMU bei den nationalen Begleitmassnahmen besonders berücksichtigen wollte. Bezüglich des Controlling beschloss das Parlament, ein System mit Indikatoren einzuführen, um die Kostenwirksamkeit und die konkreten positiven Auswirkungen der Schweizer Beteiligung an den verschiedenen Programmen und Projekten zu ermitteln.

7. Rahmenforschungsprogramm der EU für die Jahre 2007-2013