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Zurück im Nationalrat wurde die abgeänderte Motion Aebi (svp, BE) „Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung“ ohne weitere Diskussion angenommen.

Adaptation de la législation sur la protection des eaux à la situation actuelle en matière d'élevage d'animaux de rente (Mo. 13.3324)

Nach wiederkehrenden Diskussionen um das 2008 im Rahmen der Revision des Tierschutzgesetzes eingeführte Hundekurs-Obligatorium forderte die Motion Noser (fdp, ZH) nach 9 Jahren die Aufhebung dieser Verpflichtung. Zuvor war ein vom Bund in Auftrag gegebener Bericht über die Akzeptanz und Wirkung der obligatorischen Kurse zum Schluss gekommen, dass zwar ein Grossteil der Bevölkerung die Kurse positiv bewerte, es aber zu keiner statistisch signifikanten Abnahme von Vorfällen mit Hunden gekommen sei.
Aus diesem Grund, so die Argumentation Nosers, sei das Obligatorium nicht gerechtfertigt. Es führe zu mehr Bürokratie und es sei nur mit viel Aufwand möglich, zu überprüfen, ob der Pflicht auch wirklich nachgekommen werde. Momentan werden die beiden Kurse etwa von einem Fünftel der Menschen, die dazu verpflichtet wären, nicht besucht – eine Zahl die ebenfalls im Bericht veröffentlicht wurde. In der Überzeugung, dass Betroffene auf freiwilliger Basis weiterhin die Kurse besuchen werden, stimmten 22 zu 18 Ständeratsmitglieder (2 Enthaltungen) gegen die Empfehlung des Bundesrates und für die Aufhebung des Obligatoriums.

Hundekurse

In Form einer Motion forderte SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal (BE), dass Tiere ab einem Alter von 121 Tagen wieder an den öffentlichen Schlachtviehmärkten verkauft werden dürfen. Dies war früher zulässig gewesen, aber mit dem Inkrafttreten der Agrarpolitik 2014-2017 im Jahr 2014 verboten worden. Das Mindestalter für die an den Schlachtviehmärkten gehandelten Kälber war damals auf 161 Tage hochgesetzt worden. Begründung für die Forderung einer erneuten Anpassung war nun, dass die Regelung für den Markt von Kälbern behindernd sei, da diese nur noch direkt über den Hof verkauft werden könnten und keine Drittinstanz die Tiere beurteile, wie das bei den Schlachtviehmärkten der Fall sei. Dies stelle vor allem für Betriebe in entlegenen Regionen eine finanzielle Belastung dar, da die Kälber ohne die Möglichkeit des Verkaufs über den Schlachtviehmarkt entweder länger auf dem Betrieb behalten oder zu einem tendenziell tieferen Preis direkt über den Hof verkauft würden.
In der Diskussion um die Motion wurde immer wieder erwähnt, dass es nicht darum ginge, Kälber, die zur frühen Schlachtung bestimmt seien, auf den Märkten handeln zu dürfen. Die Forderung gelte einzig für sogenannte Fresser, welche aus der Milchviehhaltung stammen und zur Weitermast an den Märkten wieder jünger gehandelt werden sollen. Im Motionstext war generell von „Tieren“ die Rede; der Begriff wurde nicht weiter differenziert.
Gegen die Motion ausgesprochen hatte sich Bundesrat Schneider-Ammann. Er argumentierte, dass es noch zu früh sei, um eine Bilanz der neuen Regelung zu ziehen. Im Sinne des Tierschutzes mache es aber Sinn, Tiere, die weniger als 161 Tage alt sind, nicht auf Schlachtviehmärkten zu handeln. Auch würde es einen zusätzlichen administrativen Aufwand bedeuten, wenn Experten an den Schlachtviehmärkten in Zukunft zwischen Schlachtkälbern und Fressern unterscheiden müssten. Entgegen der bundesrätlichen Empfehlung stellte sich der Nationalrat nach kurzer Diskussion mit 106 zu 74 Stimmen hinter das Anliegen des Motionärs, womit das Geschäft an die kleine Kammer überwiesen wurde.

Tiere ab einem Alter von 121 Tagen an den öffentlichen Schlachtviehmärkten (Mo. 14.3542)

Par son postulat, la sénatrice jurassienne Anne Seydoux-Christe (pdc, JU) demande au Conseil fédéral d'examiner les mesures qu'il faudrait prendre afin de sauver la race de chevaux franches-montagnes et le savoir-faire des éleveurs. La sénatrice chrétienne-démocrate voit plus particulièrement deux mesures que le Conseil fédéral pourrait appliquer. Premièrement, une meilleure protection à la frontière et deuxièmement un plus grand soutien financier afin de promouvoir la vente de l'unique race de chevaux provenant de Suisse. Elle propose donc que le contingent d'importation de chevaux fixé lors de l'Uruguay Round du GATT en 1994 soit à nouveau en vigueur, celui-ci ayant été par la suite (en 2010) volontairement augmenté de 500 unités – passant à 3822 équidés.
Dans sa réponse, le Conseil fédéral – s'appuyant sur une étude menée par Agroscope – estimait qu'un abaissement de ce contingent n'amènerait pas à une amélioration de la situation pour les franches-montagnes, tout en péjorant par contre le marché d'autres races.
A cela, la sénatrice jurassienne répond que cette race suisse saurait parfaitement entrer en concurrence avec d'autres races, étant dans la même catégorie de prix que 65% des chevaux importés et pouvant être utilisée comme cheval de loisir, comme la plupart des chevaux existants en Suisse. Elle estime, de plus, que les importations de chevaux pérorent l'élevage du cheval des Franches-Montagnes, les importations ayant augmenté de 26% depuis 1995, le nombre de franches-montagnes ayant lui diminué de 44.5% durant la même période. De plus, comme rappelé par le sénateur jurassien Claude Hêche (ps, JU), le coût pour exporter un franches-montagnes à l'étranger revient à 40% du prix du cheval, alors qu'il n'est que d'une centaine de francs pour l'import de chevaux étrangers. Quant au soutien financier que la dépositaire du postulat estime trop bas, le conseiller fédéral Schneider-Ammann précise que celui-ci s'élève à 2,4 millions par années, sans compter les frais divers engendrés par la mise à disposition d'infrastructures et de conseils.
Au final, la chambre des cantons décide, par 33 voix contre 7 et 0 abstention, de soutenir la requête de la sénatrice jurassienne. Le Conseil fédéral ainsi que l'Administration sont donc chargés de se pencher plus amplement sur les mesures pouvant permettre de freiner la baisse de naissances du cheval des Franches-Montagnes.

Sauver la race de chevaux franches-montagnes et le savoir-faire des éleveurs

Der Initiant Armin Capaul und die Interessengruppe „Hornkuh“ konnten die Volksinitiative mit dem Titel „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“ erfolgreich einreichen. Diese forderte, dass ein Artikel in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll, welcher festhält, dass Halterinnen und Halter von Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken zusätzlich finanziell unterstützt würden, wenn deren Tiere Hörner tragen.
Grund für die Initiative ist, dass heute bei 90 Prozent der Kühe die Hörner abgenommen werden, da sie ohne Hörner in engeren Verhältnissen gehalten werden können und die Sicherheit der Menschen und anderer Tiere weniger gefährden. Die Befürworter und Befürworterinnen der Initiative argumentierten aber, dass die Hörner für das Sozialverhalten, die Kommunikation und das Wohlbefinden der Tiere von grosser Bedeutung sei. Die Initiative wurde im März 2016 eingereicht und kam gemäss offiziellen Angaben mit 119'626 gültigen von 120'130 gesammelten Unterschriften zustande.

Volksinitiative «für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»

Dass bei der Zucht von Legehennen auch männliche Küken schlüpfen, welche weder Eier legen noch für die Fleischproduktion verwendet werden können, weil sie zu wenig schnell Fleisch ansetzen, führte bisher dazu, dass in der Schweiz jährlich 2,4 Millionen Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet wurden. Um diese von Tierschutzorganisationen immer wieder kritisierte Praxis zu verhindern, entwickelten Forschende der Universitäten Leipzig und Dresden gemäss Medienberichten im März 2016 eine neue Technologie, welche die männlichen Embryonen in den Eiern schon wenige Tage nach der Befruchtung erkennen kann. So können die Eier mit männlichen Küken zu einem Zeitpunkt aussortiert werden, zu welchem sie noch kein Schmerzempfinden aufweisen, weil ihr Nervensystem noch zu wenig entwickelt ist. Technisch funktioniert die Methode so, dass mit Hilfe eines Lasers ein kleines Loch in die Schalen der Eier geschnitten wird. Durch dieses können die Embryonen mit Infrarotlicht bestrahlt werden. Da die Blutzellen der weiblichen Küken durch die etwas kleineren Geschlechtschromosomen das Licht anders reflektieren als die Blutzellen der männlichen Küken, kann ein Computer erkennen, ob das im Ei liegende Embryo weiblich oder männlich ist. Danach werden die Eier wieder verschlossen und die weiblichen Eier können weiter ausgebrütet werden. Versuche mit 1000 Eiern haben gezeigt, dass bei den so untersuchten Eiern nur wenige Prozent weniger Küken schlüpfen als bei unbehandelten Eiern. Cesare Sciarra vom Schweizer Tierschutz begrüsste diese neue Technologie und forderte, dass sie möglichst rasch in der Schweiz zum Einsatz komme. Er sehe die Technologie als enorme Verbesserung gegenüber dem Status quo, betonte er. Oswald Burch, Geschäftsführer der Vereinigung der Schweizer Geflügelproduzenten Gallosuisse, meinte dazu, dass eine Alternative zu der heutigen Praxis sehr zu begrüssen wäre. Allerdings müssten auch die Konsumentinnen und Konsumenten bereit sein, die etwas höher liegenden Kosten mitzutragen. Die Entwicklerinnen und Entwickler der Methode rechneten für die Verwendung in Deutschland mit Mehrkosten von 1 bis 2 Eurocent pro Ei.

Männliche Embryonen in den Eiern wenige Tage nach der Befruchtung erkennen

Nachdem die Motion Barazzone (cvp, GE) beim ersten Verhandlungstermin in der Wintersession 2015 von Felix Müri (svp, LU) bekämpft worden war, beriet der Nationalrat im Frühjahr 2016 über den Vorstoss „Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz“. Gefordert wurde vom Bundesrat, dass er die Gesetzgebung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten so anpasse, dass der Handel mit ihnen härter bestraft werde. Dies auch aus der Überlegung heraus, dass sich die Wege der Schmugglerware sehr schnell an die Gesetzgebung anpassen und Routen gewählt würden, bei welchen nur geringe Sanktionen zu erwarten seien. Da die Schweiz bisher eine deutlich weniger strikte Gesetzgebung habe als viele ihrer Nachbarländer, gerate sie in Gefahr, vermehrt Transitland für den illegalen Handel zu werden. Im Nationalrat wurde die Forderung vom Bundesrat unterstützt und mit 122 zu 57 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen.

Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz (Mo. 15.3958)

Wie in einem Votum von Seiten der Grünen im Nationalrat vorgeschlagen, wurde der Text der Motion Aebi (svp, BE) „Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung“ von der UREK-SR in seiner Formulierung angepasst. Mit dem abgeänderten Text war dann auch Bundesrätin Leuthard zufrieden und empfahl das Anliegen zur Annahme. Diesem Vorschlag folgte der Ständerat und nahm die im Kern des Anliegens unveränderte Motion an.

Adaptation de la législation sur la protection des eaux à la situation actuelle en matière d'élevage d'animaux de rente (Mo. 13.3324)

Im November 2014 beriet der Grosse Rat des Kantons Wallis über die Einreichung einer Standesinitiative mit dem Titel „Wolf. Fertig lustig!”, welche von drei Grossräten der CVP, FDP und SVP lanciert worden war. Der Entschluss, die Standesinitiative einzureichen, wurde nach sehr kurzer Beratung im Grossen Rat mit 89 zu 19 Stimmen gefällt und erzeugte kaum mediales Echo.

Auf nationaler Ebene wurde die Standesinitiative zur Aufhebung des Wolfsschutzes im Ständerat zusammen mit der Motion Imoberdorf (14.3570) behandelt, da die Forderungen der Vorstösse in eine sehr ähnliche Richtung zielten. Die Motion des Walliser Ständerates Imoberdorf forderte den Bundesrat auf, das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) so anzupassen, dass es erlaubt wird, den Wolf ganzjährig zu jagen. Der ursprüngliche Motionär war zum Zeitpunkt der Debatte nicht mehr im Parlament vertreten, da er bei den Wahlen 2015 nicht wieder angetreten war. Das Anliegen wurde aber von seinem Nachfolger, Beat Rieder (cvp, VS), übernommen.
Der Inhalt der Walliser Standesinitiative umfasste ebenso einen Absatz, mittels dem der Wolf als jagdbare Art eingestuft werden sollte. Der Begriff „ganzjährig” war aber nicht Teil der Formulierung des Initiativtextes. Dafür beinhaltete die Initiative einen Abschnitt, welcher den Bundesrat beauftragen sollte, die Berner Konvention, ein internationales Übereinkommen über den Schutz von wildlebenden Pflanzen und Tieren, zu kündigen. Ein möglicher Wiederbeitritt mit gelockertem Wolfsschutz solle aber möglich bleiben und wäre das Ziel von Verhandlungen mit den Abkommenspartnern. Die Forderung, Verhandlungen um die Berner Konvention aufzunehmen und zu ersuchen, dass für die Schweiz der Wolfsschutz nicht mehr bindend wäre, war schon einmal Teil einer Motion (10.3264). Auch nach diesem Anliegen, müsste die Berner Konvention gekündigt werden, so fern der Änderung nicht stattgegeben würde. Die Motion wurde 2010 von beiden Kammern angenommen, woraufhin der Bundesrat eine Anpassung der Berner Konvention beantragte. Dieser Wunsch von Seiten der Schweiz wurde damals aber abgelehnt. Die Berner Konvention wurde aber, trotz gegenteiliger Forderung der angenommenen Motion, nicht gekündigt.
In der Debatte um die aktuellen Vorstösse beantragte die UREK-SR ihrem Rat, die Motion Imoberdorf anzunehmen, dafür aber der Standesinitiative keine Folge zu geben, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. UVEK-Vorsteherin Leuthard machte darauf aufmerksam, dass der Bundesrat mit der Annahme der Motion Engler (cvp, GR) bereits beauftragt worden sei, eine Anpassung des Jagdgesetzes vorzunehmen, welche zum Zeitpunkt der Debatte gerade für die Vernehmlassung ausgearbeitet wurde. Bei einer Annahme der Motion Imoberdorf oder der Standesinitiative würde dieser Prozess gestoppt und das Ergebnis aus dem Nationalrat abgewartet werden, um Leerläufe zu vermeiden.
Nach ausführlicher und emotionaler Diskussion entschied der Ständerat die Motion mit 26 zu 17 Stimmen ohne Enthaltungen abzulehnen und der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Standesinitiative „Wolf. Fertig lustig!“ zur Aufhebung des Wolfsschutzes (Kt.Iv. 14.320)
Dossier: Lockerung der Gesetzgebung über den Wolfschutz
Dossier: Berner Konvention: Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume

Mit der Annahme der Motion Niederberger (cvp, NW) für eine sachgerechte Regulierung des Höckerschwanes drückte der Ständerat seinen Willen aus, das Tier als jagdbare Art einzustufen. Dies solle den Kantonen die Möglichkeit geben, proaktiv zu handeln und allfälligen Konfliktsituationen entgegenzuwirken. Der Nationalrat anerkannte die von Niederberger vorgelegte Problematik von zunehmenden Höckerschwanbeständen, empfand eine solche Massnahme jedoch als unnötig. Er sprach sich daher mit 91 zu 74 Stimmen (16 Enthaltungen) für eine von der UREK vorgelegte Abänderung der Motion aus. Der Bundesrat wurde darin beauftragt, den Höckerschwan in der eidgenössischen Jagverordnung auf die Liste der Arten zu setzen, deren Bestände im Rahmen des eidgenössischen Jagdgesetzes reguliert werden können, ehe sich Konflikte herausbilden. Gemäss dem geänderten Motionstext sollen die bestehenden Grundsätze zum Umgang mit dem Schwan nicht geändert werden. Der Höckerschwan bliebe geschützt, der Vollzug bliebe bei den Kantonen und die Oberaufsicht beim Bund. Der Nationalrat schlug damit eine Lösung vor, wie sie bereits zur Regulierung des Wolfsbestands im Rahmen der Motion Engler (cvp, GR) beschlossen worden war.
Obschon Einigkeit darüber bestand, dass eine zu grosse Schwanenpopulation schädlich sei, war die Einführung einer neuen Praxis umstritten. Eine Minderheit aus Mitgliedern der Grünen- und der SP-Fraktion empfand eine neue Verordnung zur Lösung des Problems als unnötig und lehnte die Motion ab. Vielmehr würden Fütterungsverbote und das Informieren der Bevölkerung lösungsorientierte und vor allem ausreichende Massnahmen darstellen, argumentierten sie.

Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen (Mo. 15.3534)

In einer Motion mit dem Titel „Bisonzucht. Wann endet die Diskriminierung?“ forderte Céline Amaudruz (svp, GE), dass der Bundesrat die Gesetzgebung so anpasse, dass die Zucht der existierenden Bisonarten vom Bund in derselben Weise subventioniert wird, wie dies bei den übrigen Rinderarten der Fall ist.
Dass sich die Verteilung von Subventionen durch die Agrarpolitik 2014-2017 verändert hat, habe dazu geführt, dass sich die Zucht von Bisons heute aus finanzieller Sicht schwierig gestalte, so die Begründung des Anliegens. Bei Inkrafttreten der Agrarpolitik 2014-2017 wurden die tierbezogenen Beiträge in sogenannte Versorgungssicherheitsbeiträge umgewandelt. Damit diese aber bezahlt werden, muss ein Mindesttierbesatz erreicht werden, welcher von der Anzahl Grossvieheinheiten (GVE) abhängig ist. Das System der Grossvieheinheiten lässt es zu, Tiere verschiedenster Gattungen miteinander zu vergleichen. Eine Grossvieheinheit von 1,0 entspricht dem Futterbedarf und dem Mistumfang einer 650 kg schweren Kuh, zum Beispiel einer Milchkuh. Entsprechend dieser Richtlinie wird für jede gängige Tierart, abhängig von Alter und teilweise Geschlecht, ein Faktor bestimmt. Einer Legehenne wird beispielsweise der Faktor 0,1 zugewiesen.
Halten Betriebe nur wenige Tiere und haben somit eine kleine Summe an Grossvieheinheiten, laufen sie Gefahr, keine Versorgungssicherheitsbeiträge mehr zu erhalten. Aus diesem Grund wäre eine Möglichkeit, die finanzielle Situation der Bisonhalter zu verbessern, die GVE-Faktoren für Bisons anzupassen. Der Bundesrat äusserte sich dieser Option gegenüber positiv in seiner Stellungnahme und stellte in Aussicht, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gruppierungen einen neuen GVE-Faktor für Bisons zu bestimmen. Auch bei den Tierwohlabgaben für regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS) sah der Bundesrat Spielraum. Die Branche der Bisonzüchter sei schon aufgefordert worden, Haltungsanforderungen auszuarbeiten, damit auch für Bisons RAUS-Beiträge gesprochen werden können.
Andere Subventionen, welche für andere Tiere der Rindviehgattung abgegeben werden, könnten aber gemäss dem Bundesrat nicht so einfach auf die Bisonhaltung übertragen werden. Tierwohlbeiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) würden für die Bisonhaltung keinen Sinn machen, da die Tierschutzgesetzgebung Stallhaltung von Bisons prinzipiell nicht zulässt. Alpungs- und Sömmerungsbeiträge könnten laut Bundesrat nicht ausbezahlt werden, da Bisons nach Tierschutzrichtlinien in festen Gehegen gehalten werden müssen und diese auf Sömmerungsflächen aus raumplanerischen Gründen kaum realisierbar sind.
Aus diesen Gründen empfahl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. Bei der Besprechung im Nationalrat wurde das Anliegen ohne längere Diskussion durch die Unterstützung der Mehrheiten der Grünen, der CVP, der SVP und der BDP mit 104 zu 75 (11 Enthaltungen) angenommen.

Bisonzucht. Wann endet die Diskriminierung? (Mo. 14.3310)

Nachdem im April 2015 am Sechseläuten in Zürich ein 25-jähriges Pferd einen plötzlichen Herztod erlitten hatte und vor Publikum verstorben war, wurde medial die Frage debattiert, ob es sich bei dem Ritt um den brennenden Böögg um Tierquälerei handle. Während das Zentralkomitee der Zünfte (ZZZ) betonte, dass ihnen die Sicherheit der Tiere sehr am Herzen liege und das betroffene Tier schon mehrmals zuvor unbeschadet an der Tradition teilgenommen habe, kritisierte der Zücher Tierschutzverband, dass solche Veranstaltungen für die Tiere eine grosse Belastung bedeuteten.
Im Herbst desselben Jahres gelangte die Frage nach dem gesellschaftlichen Umgang mit Tieren erneut in die Medien. Wie eine Studie der Stiftung für das Tier zeigte, führten die Kantone im Jahr 2014 schweizweit 1709 Tierschutz-Strafverfahren durch. Diese Zahl lag 9.2 Prozent höher als noch im Vorjahr und dreimal höher als noch vor 10 Jahren. Als Grund für den Anstieg nannte die Co-Autorin der Studie, Nora Flückiger, dass sich die Durchsetzung des strafrechtlichen Tierschutzes verbessert habe und mehr Delikte konsequent untersucht würden als früher. Allerdings zeigten sich grosse Unterschiede zwischen den Kantonen: Während es im Kanton Zürich zu 337 Verfahren kam, waren es im Kanton Genf gerade mal 41 Fälle.

Frage nach dem gesellschaftlichen Umgang mit Tieren

Einen Tag vor Ablauf der Sammelfrist reichte die Grüne Partei im November 2015 ihre Fair-Food-Initiative bei der Bundeskanzlei ein. Laut Partei wurden insgesamt 123'802 Unterschriften gesammelt, wovon schliesslich 105'801 eingereicht wurden. Mit 105'540 gültigen Unterschriften ist die Initiative zu Stande gekommen. Die Sammlung und Einreichung der Initiative wurde auch von verschiedenen Organisationen wie dem Schweizer Tierschutz, der Kleinbauernvereinigung, der Schweizer Stiftung für Entwicklungszusammenarbeit (Swissaid) sowie von Verbänden, welche gewerkschaftliche oder konsumentenorientierte Interessen vertreten, mitgetragen.

Fair-Food-Initiative (BRG 16.073)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

Im Herbst veröffentlichte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den Agrarbericht 2015, welcher die Entwicklungen im landwirtschaftlichen Sektor in der Schweiz zusammenfasst. Das Nettounternehmenseinkommen hatte sich im Jahr 2014 nochmals leicht vergrössert und war auf CHF 3,206 Milliarden angestiegen. Mehr zu reden gab aber die Schätzung des Nettounternehmenseinkommens, welche für das noch nicht ausgelaufene Jahr 2015 vorgelegt wurde. Laut dem Bericht sei ein Rückgang von 10,9% auf CHF 2,856 Milliarden zu erwarten, was der Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft Bernard Lehmann bei der Präsentation des Berichtes mit normalen Schwankungen aufgrund der zunehmenden Abhängigkeit vom Weltmarkt und der voranschreitenden Spezialisierung in der Schweiz erklärte. Die Reduktion ist sowohl auf weniger Produktion im Pflanzenbau als auch in der Tierproduktion zurückzuführen. Um diesen Schwankungen längerfristig weniger ausgeliefert zu sein, plädierte der BLW-Direktor an den Unternehmergeist der Bauern. Es sei wichtig die landwirtschaftlichen Betriebe so zu organisieren, dass sinkende Einnahmen eines Produktionszweiges durch verstärkte Konzentration auf einen anderen Bereich kompensiert werden können. So seien die Betriebe besser vor Schwankungen in Preis und Nachfrage geschützt.
Im Jahr 2014 nahm der Importüberschuss von Landwirtschaftsprodukten um CHF 0,1 Milliarden gegenüber dem Vorjahr leicht ab und lag bei CHF 3,3 Milliarden (CHF 12,1 Milliarden Importe gegenüber CHF 8,8 Milliarden Exporte).
Weiter ging aus dem Bericht hervor, dass im Jahr 2014 in der Schweiz 54'046 landwirtschaftliche Betriebe existierten, was 2,1% weniger sind als noch im Vorjahr. Vom Rückgang waren vor allem kleine und mittlere Betriebe betroffen, die Anzahl Betriebe mit einer Nutzfläche von mehr als 30 Hektaren nahm hingegen leicht zu (+ 3,05%).
Die Anzahl Grosstiereinheiten veränderte sich in der Bilanz im Vergleich zu 2013 nicht. Allerdings gab es Veränderungen in der Zusammensetzung. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 5,4 Prozent mehr Geflügeleinheiten gehalten, hingegen ging der Bestand von Rindvieh um 0,4 Prozent zurück. Dies entspricht dem Trend der letzten 14 Jahre.
Neben der Beschreibung der Entwicklungen im landwirtschaftlichen Sektor wurde auch eine Studie zu den Erwartungen der Schweizer Bevölkerung an die Landwirtschaft veröffentlicht. Die auf 727 persönlichen Interviews basierende Studie hatte zum Ergebnis, dass die tierfreundliche Haltung als wichtigstes Ziel der Schweizer Landwirtschaft angesehen wird. Als zweitwichtigstes Ziel wurde die Produktion von Nahrungsmitteln genannt, gefolgt von der Sicherung der Ernährung in Krisenzeiten.
Im Jahr 2014 kam zudem zum ersten Mal das neue Direktzahlungssystems zum Tragen, welches mit der Agrarpolitik 2014-2017 verabschiedet worden war. Während bis 2013 die Direktzahlungen in zwei Kategorien (allgemeine und ökologische Direktzahlungen) unterschieden worden waren, gab es ab 2014 sieben verschiedene Beitragsarten: Kulturlandschaftsbeiträge, Versorgungssicherheitsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge, Landschaftsqualitätsbeiträge, Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge sowie Beiträge für Gewässerschutz und Ressourcenprogramme. Mit einem Umfang von CHF 1,096 Milliarden und einem Anteil von fast 40% sind die Versorgungssicherheitsbeiträge die ausgabenstärkste Kategorie. Insgesamt wurden unter der neuen Regelung CHF 2,804 Milliarden Direktzahlungen ausbezahlt. Diese Zahl liegt leicht höher als die CHF 2,798 Milliarden des Vorjahres, sind im steigenden Trend der vergangenen Jahre aber nicht weiter auffällig.

Jährlicher Agrarbericht

Der Kostendruck des tiefen Milchpreises hatte auch für die Kälber in der Milchwirtschaft negative Konsequenzen, wie der Tagesanzeiger in einem Artikel berichtete. Da die Jungtiere der Hochleistungs-Milchrassen wie Holstein oder Red Holstein weniger viel und weniger schnell Fleisch anlegten als ihre Artgenossen, welche für die Fleischproduktion gezüchtet wurden, rentiere sich ihre Aufzucht für die Bäuerinnen und Bauern immer weniger. Während die weiblichen Kälber für die Milchproduktion herangezüchtet werden könnten, würden die männlichen Jungtiere in der Regel nach 40 bis 50 Tagen geschlachtet und zu Wurstfleisch verarbeitet. Der Schweizer Tierschutz (STS) kritisierte diesen Umstand und befürchtete, dass der Preisdruck dazu führe, dass mehr Kälber schon vor der gesetzlich festgelegten Frist von 7 Tagen nach der Geburt getötet würden. Dies sei aus Insiderinformationen von Milchviehbetrieben bekannt geworden. So gäbe es Betriebe, die ihre Kälber kurz nach der Geburt töteten oder nicht mehr behandelten, wenn diese krank würden. Damit dies nicht auffalle, würden die Tiere in der Tierverkehrsdatenbank des Bundes als Totgeburt oder als binnen 3 Tagen verendet gemeldet. Dies schliesse man daraus, dass die Zahlen dieser Datenbank Auffälligkeiten zeigten. So sei die Zahl der Totgeburten und Jungtieren, welche innerhalb von drei Tagen gestorben sind, zwischen 2010 und 2014 bei den Rassen Red Holstein und Holstein um 4000 Jungtiere auf 10'100 Tiere angestiegen. Weiter verstarben bei den Geburten von Red-Holsteinkälbern 7 Prozent aller Jungtiere, während es bei den übrigen Rassen nur 4.6 Prozent waren. Erstaunlich sei dies, weil laut Fachleuten Geburten von Milchkuhrassen eigentlich weniger anfällig für Komplikationen seien als die Geburten von Rassen aus der Fleischindustrie. Kurt Nüesch, Direktor des Verbands der Schweizer Milchproduzenten (SMP), meinte dazu, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass es in der Schweiz Fälle gebe, in welchen Tiere nicht korrekt behandelt würden. Eine Lösung für die Problematik der kurzen Lebensdauer der männlichen Kälber könnte laut Nüesch eine «Spermasexing» genannte Methode sein. Mit ihr liesse sich das Geschlecht der Tiere bei der Befruchtung beeinflussen.
Diese Methode nannte auch der Bundesrat in der Stellungnahme zu einem Postulat (Po. 15.3343) von Maya Graf (gp, BL), in welchem die frühen Schlachtungen von Kälbern aus der Milchwirtschaft thematisiert wurden, als mögliche Lösung. Besonders geeignete Milchkühe könnten so besamt werden, dass sie ein weibliches Jungtier zur Welt bringen, und alle anderen Milchkühe könnten mit Spermien einer Fleischrasse befruchtet werden. Er sehe entsprechend diesbezüglich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, erklärte der Bundesrat im Rahmen des Postulats.
Um eine ethisch vertretbare Lösung für die unerwünschten männlichen Kälber von stark milchbetonten Kühen zu finden, wurde auch die Branche aktiv. Sie gründete unter der Leitung von Peter Schneider von Proviande eine Arbeitsgruppe mit dem Namen «Tränkergesundheit und Tränkerschlachtungen», welche vorschlug, die männlichen Jungtiere mit der richten Fütterung zu stärken und für alle Kälber aus der Milchwirtschaft eine Mindestdauer auf dem Geburtshof einzuführen. Dadurch sollte die kurze Lebensspanne der männlichen Kälber etwas verlängert werden.

Kälber in der Milchwirtschaft

Die WAK-NR forderte den Bundesrat mittels eines Postulats dazu auf, in einem Bericht darzulegen, welche Perspektiven er für den Milchmarkt sehen würde. Der Bericht soll über die aktuelle Situation sowie über die zukünftigen Herausforderungen auf dem Schweizer Milchmarkt Auskunft geben. Dazu wurden 12 konkrete Fragen formuliert, welche im Bericht beantwortet werden sollen. Insbesondere sollen Quervergleiche mit anderen Produktionsrichtungen der Land- und Ernährungswirtschaft aufzeigen, wie sich die Milchwirtschaft im direkten Vergleich entwickelt hat. Weiter sollen die Auswirkungen verschiedener staatlicher Instrumente und Gesetzesanpassung wie beispielsweise die marktwirtschaftlichen Konsequenzen des «Schoggi-Gesetzes» beschrieben werden. Als letzter Schwerpunkt fokussieren viele Fragen auf die Auswirkungen einer Marktöffnung und die Möglichkeiten, wie diese Stossrichtung in langfristiger Perspektive am erfolgreichsten verfolgt werden könnte. Im Nationalrat legte Beat Jans (sp, BS) als Sprecher der WAK-NR dar, dass die im Postulat versammelten Fragen ein Kompromiss der Parteien sei, um mehr Informationen darüber zu erhalten, wie der Milchwirtschaft am besten geholfen werden könne. FDP-Nationalrat und Direktor des Bauernverbandes Jacques Bourgeois (fdp, FR) forderte in einem Einzelantrag die Ziffer 11 des Fragekatalogs zu streichen, deren Beantwortung Auskünfte über verschiedene Öffnungsvarianten für den Milchmarkt liefern sollte. Der Freiburger argumentierte, dass ein im Vorjahr erschienener Bericht diesen Fragen schon genügend nachgegangen wäre und sich daraus erschliessen würde, dass eine zusätzliche Marktöffnung gegenüber der EU zu starke Konsequenzen für die Schweizer Milchbauern und Milchbäuerinnen hätte. Jans bezeichnete den Antrag als Denkverbot und konterte, dass der genannte Bericht lediglich die Frage kläre, wie den Bauern geholfen werden könnte sollte der Milchmarkt geöffnet werden, nicht aber wie verschiedene Öffnungsszenarien aussehen könnten. Bundesrat Schneider-Ammann empfahl das Postulat Zwecks Informationsgewinn zur Annahme. In der Abstimmung setzten sich 102 Nationalratsmitglieder gegen 63 Gegenstimmen (8 Enthaltungen) durch und verhalfen dem ungekürzten Postulat damit zum Erfolg.

Perspektiven im Milchmarkt (Po. 15.3380)
Dossier: Milchsteuerungskrise

Ein von der UREK-NR eingereichtes Postulat forderte vom Bundesrat eine Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern. Der Bericht sollte eine Übersicht darüber geben, wie sich die Fischerei in der Schweiz entwickelt habe. Zu diesem Zweck sollte er ökologische Themen wie die Gewässerqualität, Nährstoffvorkommen und Gewässerbiologie abdecken, aber auch Auskünfte über sozioökonomische Aspekte wie etwa die Berufsausbildung der Fischerinnen und Fischer oder die Einkünfte aus der Fischerei liefern. Schliesslich sollten Informationen über die Einfuhr und die Herkunftsdeklaration von Fischereiprodukten, die Konsumentwicklung sowie Empfehlungen zur nachhaltigen Nutzung der einheimischen Fischbestände enthalten sein. Der Bundesrat beantragte das Postulat mit Verweis auf das hydrologische Jahrbuch und die Eidgenössische Fischereistatistik abzulehnen, da die genannten Publikationen bereits umfangreiche Informationen über die ökologische Situation der Schweizer Seen und Fliessgewässer liefern. Im Nationalrat fand der Vorstoss aber Anklang und wurde mit 125 zu 47 Stimmen (2 Enthaltungen) angenommen.

Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern

La CFHA a examiné dans quelle mesure la définition d’une valeur limite d’immission pour l’ammoniac à l’annexe 7 de l’ordonnance sur la protection de l’air (OPair) pouvait simplifier la prescription et l’exécution de mesures visant à réduire les concentrations d’ammoniac d’origine agricole. A ce jour, aucune valeur limite d’immission pour l’ammoniac ne figure dans l’annexe de l’OPair. Au niveau international, la Convention sur la pollution atmosphérique transfrontière à longue distance a défini des critères, notamment les charges critiques pour les dépôts d’azote atmosphérique et les niveaux critiques pour l’évaluation des limites de concentration pour les effets directs de l’ammoniac gazeux sur la végétation. D’après l’analyse du CFHA, les charges critiques offrent une protection plus étendue que les niveaux critiques pour l’ammoniac gazeux. Les charges critiques pour les dépôts d’azote sont dépassées sur un plus grand nombre de surfaces que les niveaux critiques d’ammoniac. La commission recommande donc de ne pas définir de valeur limite d’immission pour l’ammoniac à l’annexe 7 OPair, afin que les niveaux critiques d’ammoniac n'aient pas la primauté sur les charges critiques d’azote. Pour déterminer si des immissions sont excessives, il faut selon elle, recourir en premier lieu aux charges critiques d’azote et dans des cas motivés, aux niveaux critiques d’ammoniac. La CFHA préconise, de plus, une nouvelle analyse dans 5 à 10 ans.
Quelques mois plus tard, Agroscope a proposé 20 mesures pour réduire les émissions de gaz à effet de serre dans l'agriculture sur lesquelles se fonde un système de points pour la protection climatique. Les agriculteurs sous label IP-Suisse devront sélectionner des mesures à mettre en œuvre sur leurs exploitations, cela dans le but de diminuer leurs émissions de gaz à effet de serre.

Studie zum Treibhausgas-Reduktionspotential in der Landwirtschaft

Die schon 2014 für Aufregung sorgende Studie zu den negativen Effekten von Kuhglocken auf Kühe wurde 2015 offiziell in Form eines wissenschaftlichen Papers publiziert. Für die Studie wurden 19 Schweizer Kühe untersucht, welche sich das Tragen von Glocken gewohnt waren. Alle Kühe wurden in drei verschiedenen, drei Tage dauernden Phasen untersucht. Drei Tage lang trugen die Tiere keine Glocke, dann folgten drei Tage, an welchen sie stumme Glocken trugen, und drei Tage, an welchen sie voll funktionsfähige Glocken angehängt bekamen. Gemessen wurden verschiedene Verhaltensparameter, wie die Zeit des Liegens, Kopfbewegungen oder die Zeit, welche die Tiere mit Fressen verbrachten. Die Glocken wogen um die 5.5 kg, hatten Frequenzen zwischen 532 Hz und 2.8 kHz und erreichten mit einem Abstand von 20 cm gemessen eine Lautstärke zwischen 90 und 113 dB. Die Resultate zeigten, dass die Zeit der Nahrungsaufnahme in der Periode, in welcher die Kühe eine stille Glocke trugen, um 115 Minuten und damit signifikant kürzer war (z=−3.0, p=0.008), als wenn sie keine Glocke trugen. Trugen sie eine funktionsfähige Glocke, frassen sie 40 Minuten weniger lange, als wenn sie keine Glocke trugen; dieser Effekt war jedoch nicht signifikant (z=−1.0, p=0.55), könnte also auch zufällig entstanden sein. Die Zeit des Wiederkäuens nahm sowohl mit stummer Glocke als auch mit funktionierender Glocke mit über 2 Stunden signifikant ab. Weiter konnten Effekte auf die Liegezeit und die Kopfbewegungen festgestellt werden. Die Studienautorinnen erklärten zum Schluss, dass die untersuchte Zeitspanne von nur drei Tagen eher kurz gewesen sei und für aussagekräftigere Ergebnisse eine Langzeit-Beobachtung wertvoll wäre.
Auch die gesellschaftliche Debatte zur Lärmbelastung durch Kuhglocken ging indes weiter. Ein Mitglied der IG Stiller, einer Organisation, welche sich für eine konsequent eingehaltene Nachtruhe und gegen Lärm einsetzt, hatte Ende Juli Kühe fotografiert, welche auf der Weide Glocken trugen, und hatte die Bilder an das zuständige Amt sowie an verschiedene Medien geschickt. Die IG Stiller argumentierte, dass es sich dabei um Tierquälerei handle und die Glocken die Würde der Tiere verletzte. Das zuständige kantonale Veterinäramt führte in der Folge auf verschiedenen Höfen unangemeldete Kontrollen durch, konnte aber keine Verstösse gegen die Tierschutzvorschriften feststellen. Das BLV verwies in einer Stellungnahme auf die in diesem Artikel zusammengefasste Studie, kritisierte aber, dass deren kurze Untersuchungsperiode für fundierte Aussagen nicht ausreiche. Falls Tiere jedoch Schürfwunden vom Tragen der Glocken erhielten, so könne dies durch das bestehende Tierschutzrecht geahndet werden.

Kuhglocken wirken sich negativ auf die Gesundheit der Tiere aus

Wie zuvor schon der Nationalrat kam auch der Ständerat der Empfehlung von Bundesrat und Kommission nach und nahm die Motion Hassler (bdp, GR) zur schweizweit koordinierten Bekämpfung der Moderhinke bei Schafen und anderen Huftieren ohne Gegenvotum an. Durch die Annahme der Motion in beiden Räten wird der Bundesrat nun beauftragt, Voraussetzungen zu schaffen, um die Moderhinke koordiniert bekämpfen zu können. Dies ist einerseits aus tierrechtlicher Perspektive von Bedeutung, da die Krankheit den Tieren starke Schmerzen zufügt, andererseits auch aus ökonomischen Gründen sinnvoll, da die Behandlung der Krankheit mit Medikamenten wie Antibiotika teuer ist und viel Zeit in Anspruch nimmt.

Lutte à l'échelle nationale contre le piétin des moutons (Mo. 14.3503)

Der Ständerat teilte die Ansicht der grossen Kammer nicht und entschied, die Motion Gschwind (cvp, JU) zur Senkung der Tierarzneimittel-Preise mit 26 zu 14 Stimmen (3 Enthaltungen) abzulehnen. Zwar werden laut SGK-Sprecherin Egerszegi-Obrist (fdp, AG) tiefere Tierarzneimittelpreise und vereinfachte Rahmenbedingungen für einen Marktzutritt für Tierarzneimittel von einer Kommissionsmehrheit befürwortet, der Vorschlag, die Preise generell auf das EU-Niveau zu senken, aber abgelehnt. Es sei wichtig den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier nicht für tiefere Preise aufs Spiel zu setzen. Eine von Graber (cvp, LU) angeführte Minderheit versuchte erfolglos die kleine Kammer von der Motion zu überzeugen. Die befürwortenden Ständeratsmitglieder argumentierten, dass in Anbetracht der Frankenstärke nichts unversucht bleiben dürfe, um das Preisniveau für Tierarzneimittel auf ein tieferes Niveau zu senken. Das Nein des Ständerates führte jedoch zur endgültigen Ablehnung der Motion.

Preisunterschiede von Tierarzneimitteln

In einer Motion forderte Isidor Baumann (cvp, UR) die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle so anzupassen, dass der Kreis der Personen, welche zugelassen sind, Schlachttieruntersuchungen durchzuführen, erweitert werde. Zusätzlich verlangte er die Einführung einer Regelung, gemäss der die Kosten der Anfahrt der Kontrollpersonen durch den Kanton nur noch maximal einmal pro Schlachttag verrechnet werden dürfen.
Die erste Forderung begründete der Urner damit, dass die Untersuchungen bisher nur von einem amtlichen Tierarzt oder einer amtlichen Tierärztin durchgeführt werden dürften. Da es oft nur wenige zulässige Personen gebe, seien diese häufig für mehrere Betriebe gleichzeitig zuständig. Dies führe dazu, dass sie zwischen den einzelnen Betrieben hin und her wechseln müssten und sich so die Logistik der Schlachtungen verkompliziere. Die jetzige Verordnung stelle gemäss Baumann für kleinere Schlachtbetriebe eine grosse organisatorische Herausforderung dar, da kleinere Betriebe oft im Dorf lägen und über wenig Platz verfügten. Dadurch sei es für diese Betriebe schwierig, die Tiere vor der Schlachtung über einen grösseren Zeitraum unterzubringen.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung und verwies auf die Rolle der amtlichen Fachassistenten, welche einen Teil der Untersuchungen durchführen könnten. Zwar anerkannte er die entsprechende Problematik für kleinere Betriebe, empfahl aber den Betroffenen, zusammen mit dem zuständigen kantonalen Veterinäramt eine praktikable Lösung zu finden. Bezüglich der zweiten Forderung, der Gebührenhöhe, verwies der Bundesrat auf die Kompetenz der Kantone in dieser Frage.
In der Frühjahrssession 2015 behandelte der Ständerat die Motion und nahm ihre erste Ziffer bezüglich der Erweiterung der zur Untersuchung berechtigten Personen an. Die zweite Ziffer zur Gebührenhöhe hatte der Motionär zuvor zurückgezogen. In der Herbstsession sprach sich auch der Nationalrat stillschweigend für Annahme der Motion aus.

Nachdem der Bundesrat die entsprechende Forderung Ende 2016 in die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle aufgenommen hatte, beantragte er die Motion im März 2017 im Bericht über die Motionen und Postulate 2016 zur Abschreibung. National- und Ständerat folgten dem entsprechenden Antrag diskussionslos.

Schlachttieruntersuchung. Was in der EU praktiziert wird sollte in der Schweiz auch möglich sein!

Der Ständerat diskutierte ein Postulat Bruderer Wyss (sp, AG), bei dessen Annahme der Bundesrat in einem Bericht klären müsste, welche Alternativen zur Deklarationspflicht für Pelzprodukte bestehen und welche Konsequenzen sich aus einer Änderung derselben ergeben würden. Gemäss der Postulantin soll es vor allem darum gehen, ein Verbot des Imports von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten zu prüfen. Als Grund für den Vorstoss nannte sie, dass das Ziel der Deklarationspflicht für Pelzwaren, nämlich mehr Transparenz in der Produktion zu schaffen und die Sensibilität der Konsumenten und Konsumentinnen zu erhöhen, nicht erreicht worden sei. Die aktuelle Gesetzgebung führe teilweise zu weniger verständlichen Informationen als vor der Anpassung. Als Beispiel führte sie an, dass es in der Pelzherstellung zwei Deklarationsbegriffe gebe: «Rudelhaltung» und «Käfighaltung». Während der Begriff der «Rudelhaltung» meist positivere Assoziationen wecke als der Begriff der «Käfighaltung», sei es in der Realität so, dass Tiere, die mindestens zu zweit in einem Käfig gehalten werden, mit «Rudelhaltung» deklariert werden dürfen – unabhängig davon, ob sie natürlicherweise als Einzelgänger oder Herdentiere lebten. Somit könne nicht zwingend von der Deklaration auf das Tierwohl geschlossen werden. In der parlamentarischen Debatte erklärte Bruderer Wyss, dass das Hauptproblem weniger bei kompletten Pelzmänteln liege als bei der Verbrämung von Modestücken wie Jacken, Mützen oder Stiefeln. Hier sei das Bewusstsein für die Rahmenbedingungen der Herstellung der Pelze bei den Konsumentinnen und Konsumenten am wenigsten stark ausgeprägt. Diskutiert wurde auch, ob es eine Möglichkeit gebe, eine Importrestriktion durchzusetzen, welche nicht gegen internationales Recht verstosse. Um die Möglichkeiten zum Umgang mit tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten zu prüfen, beantragte Bundesrat Alain Berset die Annahme des Postulates; ein Antrag, dem der Ständerat in der Folge stillschweigend nachkam.

Einfuhr und Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verhindern (Po. 14.4286)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zum Handel und Import mit Pelzprodukten
Dossier: Deklaration von Herstellungsmethoden, die den Schweizer Standards nicht entsprechen

Die Motion Engler (cvp, GR) zur Lockerung des Wolfsschutzes wurde im Frühjahr auch im Nationalrat debattiert. Inhaltlich ersucht die Motion den Bundesrat, einen Entwurf zur Anpassung des Jagdgesetzes (JSG) auszuarbeiten, um die Bestandsregulierung des Wolfes zu ermöglichen. Die Rechtslage solle so angepasst werden, dass Wölfe zukünftig geschossen werden dürfen, wenn sie geschützten Herden oder Weiden zu nahe kommen oder sie die Scheu vor dem Menschen verlieren. Das von der Kommission mit 21 zu 0 (2 Enthaltungen) zur Annahme empfohlene und vom Bundesrat unterstützte Anliegen fand auch in der Volkskammer keine grosse Opposition vor. Die Befürwortenden betonten, dass die Motion Engler mit der heutigen Rahmengesetzgebung der Berner Konvention vereinbar sei und dass es wichtig sei, neben dem Wolfsschutz auch die Ängste und Bedürfnisse der Bergbevölkerung zu berücksichtigen. In diesem Sinne wurde der Vorstoss als sinnvoller Kompromiss zwischen den Anliegen des Naturschutzes, der öffentlichen Sicherheit, der Landwirtschaft und dem Tourismus verstanden. In der Abstimmung wurde die Motion mit 151 zu 17 mit 21 sich enthaltenden Stimmen ziemlich deutlich und ohne eindeutige parteipolitische Polarisierung angenommen.

Lockerung des Wolfsschutzes (Mo. 14.3151)
Dossier: Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
Dossier: Lockerung der Gesetzgebung über den Wolfschutz
Dossier: Berner Konvention: Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume

Nach dem 1991 in Kraft getreten Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer ist es Bauernbetrieben, die eine erhebliche Anzahl an Schweinen oder Rindvieh halten, erlaubt, das häusliche Abwasser des Bauernbetriebes nicht in die öffentliche Kanalisation zu leiten, sondern es stattdessen der Gülle beizumischen und für den landwirtschaftlichen Betrieb zu nutzen.
Dass diese Möglichkeit Schweine- und Rindviehhaltern vorbehalten war, wollte Andreas Aebi (svp, BE) mit Hilfe der Motion „Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung“ ändern. In der modernen Landwirtschaft gäbe es immer mehr Betriebe, welche Schafe, Ziegen oder Pferde in grosser Anzahl halten und auch davon profitieren würden, wenn sie ihr Abwasser der Gülle beigeben könnten und somit keine Abwasserkosten bezahlen müssten. Auch müsste das Wasser ansonsten in vielen Fällen zugekauft werden, was bedeute, dass Trinkwasser der Gülle beigeführt würde. Der Bundesrat empfahl das Anliegen aus drei Gründen zur Ablehnung: Da menschliche Fäkalien ein bekannter Verbreiter von Krankheiten seien, steige das Risiko einer Verschmutzung mit Erregern mit der Häufigkeit der landwirtschaftlichen Verwendung von menschlichen Fäkalien. Weiter seien die Ausscheidungen von den genannten Tierarten viel trockener als der Mist von Kühen und Schweinen, was die Herstellung von Gülle mit ihrem Kot erschwere. Und letztlich sei ein grösserer Kontrollaufwand notwendig, wenn mehr Bauernbetriebe das eigene Abwasser für die landwirtschaftliche Produktion verwenden dürfen.
In der eher kurzen Diskussion im Rat wurde auch kritisiert, dass der Motionstext einen konkreten Textvorschlag mache, welcher keine Ausnahmen mehr möglich gemacht hätte. Nach einem Votum von Bastien Girod (gp, ZH), welcher vorschlug, dass der Ständerat den Motionstext später so anpassen könne, dass zwar die Forderung unverändert bliebe, die Formulierung des Anliegens aber praktikabler würde, entschied der Nationalrat die Motion mit 144 zu 32 Stimmen anzunehmen (17 Enthaltungen).

Adaptation de la législation sur la protection des eaux à la situation actuelle en matière d'élevage d'animaux de rente (Mo. 13.3324)