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Die UREK-NR plädierte im Januar 2017 für zwei Konkretisierungen der schwesterlichen Kommissionsmotion, welche die Bestimmungen zu Bauten für die hobbymässige Kleintierhaltung in Landwirtschaftszonen lockern wollte, und empfahl die so abgeänderte Motion mit 15 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen ihrem Rat zur Annahme. Zum einen soll mit den Änderungen sichergestellt werden, dass der Umbau von Bauten für die Kleintierhaltung nicht als Erweiterung der Wohnbauten gezählt wird, womit das Kontingent zur Erweiterung der Wohneinheiten eingeschränkt würde, und zum anderen soll es möglich sein, durch höhere Gewalt zerstörte Bauten für die Kleintierhaltung wieder aufzubauen.

Hobbymässige Kleintierhaltung im Raumplanungsrecht (Mo. 16.3622)
Dossier: 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und damit zu erfüllende Vorstösse
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

In Form des angenommenen Postulats „Pelzmarkt für einheimische Produkte stärken“ von Lorenz Hess (bdp, BE) forderte der Nationalrat den Bundesrat auf, zu prüfen, ob die Nachfrage nach Pelz in der Schweiz durch die inländische Pelzherstellung gedeckt werden könnte, um so künftig die potentiell aus tierschutzwidriger Haltung stammenden Importe umgehen zu können. Auch sollen diesbezüglich Fördermassnahmen geprüft werden, die nötig würden, falls in Zukunft komplett auf den Import von Pelzwaren verzichtet werden solle. Diesbezüglich äusserte der Bundesrat jedoch Bedenken: Obwohl er deutlich festhielt, dass er tierquälerische Pelzproduktion verurteile, stellte er die Durchführbarkeit eines Importverbots in Frage. So seien zum Einen nicht alle Tierarten, aus welchen Pelz hergestellt werde, in der Schweiz heimisch, zum Anderen würden Pelzteile auch oft in Form von Verzierungen von Kleidungsstücken und Schuhen importiert. Dies führe dazu, dass ein Importverbot grosse Auswirkungen auf verschiedenste Bereiche der Kleiderindustrie hätte. Trotz dieser Einwände stimmten 130 zu 56 Nationalratsmitglieder (4 Enthaltungen) für die Annahme des Postulats.

Pelzmarkt für einheimische Produkte stärken (Po. 14.4270)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zum Handel und Import mit Pelzprodukten

Im Ständerat stiess die Motion Barazzone (cvp, GE) „Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz“ in der Wintersession 2016 auf viel Zuspruch. Von der WBK-SR zur Annahme empfohlen und von niemandem in Frage gestellt, wurde die Motion nach drei befürwortenden Wortmeldungen auch von der kleinen Kammer angenommen.

Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz (Mo. 15.3958)

Im Herbst 2016 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative der Grünen „Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel", der sogenannten Fair-Food-Initiative. In dieser verlangt die Partei, dass tier- und umweltgerechte sowie unter fairen Arbeitsbedingungen produzierte Lebensmittel gefördert werden. Dies solle sowohl für inländisch produzierte Lebensmittel als auch für Importe gelten. Zudem sollen Anforderungen an die Produktion und die Verarbeitung festgelegt werden, welche für importierte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die als Lebensmittel verwendet werden, gelten sollen. Für verarbeitete Lebensmittel, sowie für Futtermittel soll dies zumindest angestrebt werden, so der Initiativtext. Konkret könnte dies bedeuten, dass Fleisch aus Massentierhaltung oder Gemüse, dass von ungenügend bezahlten Arbeitskräften geerntet wurde, nicht mehr importiert werden dürfte.
Obwohl der Bundesrat Verständnis für die Grundsätze der Volksinitiative zeigte und Bestrebungen in diese Richtung begrüsste, beantragte er den Räten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. In seiner Botschaft zur Volksinitiative schilderte der Bundesrat, dass die Umsetzung des Vorstosses zu Konflikten in der internationalen Handelspolitik führen würde und diverse Verträge mit anderen Staaten, der Welthandelsorganisation (WTO) sowie der EU gefährdet würden. Weiter wäre für die Umsetzung ein komplexes und teures Kontrollsystem vonnöten, das zusammen mit den Auswirkungen der zusätzlichen Handelshemmnisse die Preise steigern und die Problematik der Hochpreisinsel Schweiz verstärken würde. Aus diesen Gründen kam der Bundesrat zum Schluss, die Initiative nicht zu unterstützen.

Fair-Food-Initiative (BRG 16.073)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

Im Dezember 2015 reichte der CVP-Nationalrat Yannik Buttet (VS) eine parlamentarische Initiative ein, welche fordert, dass die Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden, stärker reguliert wird. Einerseits soll das Fleisch obligatorisch in der gesamten Verarbeitungskette als solches deklariert werden müssen, andererseits sollen die durchschnittlichen Zuschlagspreise für die Teilzollkontingente von Halalfleisch erhöht werden.
In der Schweiz ist es seit 1893 verboten Säugetiere ohne vorgängige Betäubung zu schlachten. Um aber die Religionsfreiheit nicht zu verletzen, wurde es den jüdischen und muslimischen Gemeinschaften erlaubt, im Ausland zu günstigen Zollkonditionen koscheres Fleisch bzw. Halalfleisch zuzukaufen. Diese vergünstigten Zollkonditionen für Halalfleisch werden mit der parlamentarischen Initiative in Frage gestellt. Problematisch sei laut Befürworter der Initiative vor allem, dass das geschächtete Fleisch dank den besseren Zollbedingungen, viel günstiger importiert werden könne als das übrige, nicht in religiösem Kontext geschlachtete Fleisch. Das Fleisch könne so billiger an den Endkunden verkauft werden und habe damit einen ungerechtfertigten Marktvorteil. Bisher wurde in der Gesetzgebung der Vertrieb von Halalfleisch nur bis zur ersten Stufe nach der Einfuhr geregelt. So sei es einfach, dass Fleisch auch ausserhalb der muslimischen Gemeinschaft zu verkaufen, so die Argumentation des Initianten.
Die WBK-Kommissionen des National- und Ständerates waren sich in der Vorberatung uneinig in ihrem Urteil. Die erstberatende WBK-NR hatte die Vorlage geprüft und fällte den Entschluss, sich der Einschätzung des Initianten anzuschliessen und beantragte Ende Juni 2016 der Initiative Folge zu geben. Nach gegensätzlichem Urteil der WBK-SR, wurde die parlamentarische Initiative am Mitte Februar 2017 nochmals von der WBK-NR besprochen und noch einmal mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen befürwortet. Die Minderheit der Kommission kritisierte, dass der alleinige Fokus der Vorlage auf Halalfleisch läge.
Dieser Ansicht schloss sich die Mehrheit der WBK-SR an. Sie sah keinen Handlungsbedarf und argumentierten weiter, dass die Preisunterschiede auch darauf zurückzuführen seien, dass es sich beim importierten Halalfleisch oft nicht um Edelstücke handle, sondern es in der Regel günstigere Stücke seien. Auch die WBK-SR beriet zweimal über das Anliegen und kam beide Male (am 10.10.2016 und am 15.05.2017) zum Entschluss der parlamentarischen Initiative keine Zustimmung zu geben.

Verstärkte Regulierung der Einfuhr von Halalfleisch (Pa. Iv. 15.499)
Dossier: Transparenz bei Produktions- und Schlachtmethoden
Dossier: Deklaration von Herstellungsmethoden, die den Schweizer Standards nicht entsprechen

In Form einer Motion forderte Erich von Siebenthal (svp, BE) den Bundesrat auf, sicherzustellen, dass Anbindeställe auf keiner Gesetzes- oder Verordnungsebene gegenüber anderen Stallsystemen benachteiligt werden. Der Motionär gab zu bedenken, dass eine Tendenz dahingehend bemerkbar sei, dass Freilaufsysteme auf rechtlicher Ebene bevorzugt behandelt würden. Da Anbindeställe aber alle Anforderungen an das Tierwohl erfüllen, gebe es laut dem Motionär keinen Grund, diese Haltungsform gegenüber anderen Stallsystemen zu benachteiligen. In der nationalrätlichen Debatte wurde von Seiten des Motionärs unterstrichen, dass eine ungleiche Behandlung der Stallsysteme die Entscheidungsfreiheit der Landwirtinnen und Landwirte einschränke. Dem entgegnete Bundesrat Schneider-Ammann, dass es im Sinne der Bevölkerung sei, besonders tierfreundliche Haltungen zu fördern. Aus diesem Grund würden Stallsysteme, bei welchen Tiere ohne Fixierung in Gruppen gehalten werden könnten, mit finanziellen Anreizen unterstützt. Da er diese Massnahme weiterhin als sinnvoll erachtete, empfahl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat befürwortete den Vorstoss jedoch mit 99 zu 80 Stimmen (5 Enthaltungen).

Keine Benachteiligung der Anbindeställe (Mo. 14.3899)

Im Herbst 2016 befasste sich der Ständerat mit der Motion von Siebenthal (svp, BE) mit dem Titel „Kälber ab einem Alter von 121 Tagen an den öffentlichen Schlachtviehmärkten“. Die WAK-SR stellte sich hinter den Motionär und argumentierte für die Annahme des Geschäfts. Sie schlug aber eine Präzisierung des Motionstextes vor, wonach es sich bei den Tieren um solche der Handelsklasse „Jungvieh“ handeln solle. Dies aus dem Grund, dass mit dem Kauf eines Tieres zur Mast gleichzeitig auch Zollkontingentsanteile für den Import von gewissen Fleischwaren erworben werden. Wird das Tier geschlachtet, werden dem Schlachtbetrieb oder indirekt dem Händler des Tieres auch solche Anteile zugeteilt. Mit der genauen Nennung der Handelsklasse im Motionstext soll diese Doppelzählung vermieden und zudem verhindert werden, dass Tiere der Handelsklasse „Kälber“ mit einem Alter unter 161 Tagen an den Schlachtmärkten gehandelt werden.
Der Vorsteher des WBF, Johann Schneider-Ammann, stand dem Anliegen allerdings kritisch gegenüber. Er sah den Anreiz der Branche, auch jüngere Tiere an Schlachtviehmärkten handeln zu wollen, vor allem darin, dass der Käufer ein Recht auf eben diese Zollkontingentsanteile erhalte. Für ihn sei der Nutzen zu gering, als dass er diese mit einem hohen administrativen und finanziellen Aufwand verbundene Anpassung rechtfertigen würde. Mit 38 zu 0 Stimmen (2 Enthaltungen) sprach sich der Ständerat jedoch für den abgeänderten Motionstext aus.

Tiere ab einem Alter von 121 Tagen an den öffentlichen Schlachtviehmärkten (Mo. 14.3542)

Da die hobbymässige Kleintierhaltung in Bauzonen von den Anwohnern wegen verdichtetem Bauen immer öfters als geruchs- und lärmbelastend angesehen werde, bezweckte die UREK-SR mittels einer Änderung des Raumplanungsrechtes die Erleichterung der hobbymässigen Kleintierhaltung in der Landwirtschaftszone, jedoch ohne dass dies den Bau neuer Gebäude erlauben würde. Das in eine Motion verpackte Anliegen war die Folge einer weiter gehenden Motion Bischof (cvp, SO), welche 2015 verlangte, die hobbymässige Kleintierhaltung in den Landwirtschaftszonen im Raumplanungsrecht dem Landwirtschaftsbetrieb gleichzustellen, resp. Bauten für solche Kleintierhaltung als zonenkonform einzustufen (Mo. 15.3218). Bezüglich Ausgestaltung der mit der Kommissionsmotion verlangten Erleichterung, welche auch auf dem Verordnungsweg erfolgen könnte, blieb die UREK-SR in ihrem Text vage. Der Bundesrat stand jedoch auch diesem moderateren Anliegen wenig positiv gegenüber. Im Gegensatz zur Kommission betonte er die beruhigende und bereichernde Wirkung der Kleintierhaltung und verwies auf die bereits erfolgten Lockerungen in den RPG-Teilrevisionen im Jahr 2007 und 2013. Ferner sei der Grundtenor im Vernehmlassungsverfahren zur zweiten Etappe der RPG-Teilrevision im vergangenen Jahr eher in die Richtung gegangen, die Regelungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen zu entschlacken, weswegen von weiteren Ausnahmen abzusehen sei. Nichtsdestotrotz nahm der Ständerat das Anliegen in der Herbstsession 2016 einstimmig an. Die Motion Bischof wurde an derselben Sitzung vom Initianten, der sich mit der Kommissionsmotion zufrieden zeigte, zurückgezogen.

Hobbymässige Kleintierhaltung im Raumplanungsrecht (Mo. 16.3622)
Dossier: 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und damit zu erfüllende Vorstösse
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Im Nationalrat wurde der Motion Noser (fdp, ZH) zur Abschaffung des Hundekurs-Obligatoriums ein modifizierter Motionstext gegenübergestellt, welcher von einer Mehrheit der WBK-NR (12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen) und dem Bundesrat unterstützt wurde. Dieser sah vor, dass bei einer Annahme des Vorstosses der Bundesrat beauftragt würde, Massnahmen zu ergreifen, welche den Vollzug des Hundekurs-Obligatoriums verbessern. Zudem sollen nur noch Personen zu einem Kurs verpflichtet werden, welche zum ersten Mal einen Hund erwerben. Ein Gegenantrag einer von Marcel Dettling (svp, SZ) angeführten Kommissionsminderheit beantragte, beim originalen Motionstext zu bleiben und das Obligatorium ganz abzuschaffen. Dettling argumentierte mit Bezug auf den schon im Ständerat diskutierten Bericht, dass die Pflicht zum Kursbesuch wirkungslos und somit überflüssig sei. Die Mehrheit des Nationalrats folgte dieser Einschätzung und stimmte mit 93 zu 87 Stimmen (5 Enthaltungen) dafür, den ursprünglichen Motionstext der Motion Noser und somit die Abschaffung des Hundekurs-Obligatoriums anzunehmen.

Hundekurse

Die mit dem Titel "Wolf. Fertig lustig!" benannte Standesinitiative zur Aufhebung des Wolfsschutzes aus dem Kanton Wallis beschäftigte auch den Nationalrat und dessen UREK. Diese empfahl mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Standesinitiative Folge zu geben. Sie gab zu bedenken, dass die Berner Konvention in der Schweiz zu einem Zeitpunkt ratifiziert worden war, in der es in der Schweiz keine Wölfe gab. Da sich dies aber seit 1980 geändert hat und heute um die 40 Wölfe in der Schweiz leben, habe sich die Situation in eine Richtung entwickelt, welche eine rechtliche Anpassung fordere. Die steigende Wolfszahl führe dazu, dass immer mehr Tiere gerissen würden und sich Konflikte mit den Jägern, der Berglandwirtschaft, der Bevölkerung und dem Tourismus verschärften. Obwohl teilweise grosse Anstrengungen unternommen würden Herdenschutzmassnahmen mit Schutzhunden oder hohen elektrischen Zäunen umzusetzen, komme es immer wieder zu Zwischenfällen, bei welchen Nutztiere zu Schaden kommen. Dass sich die Wölfe immer wieder auch in die Nähe von Dörfern wagen, sei für die betroffene Bevölkerung nicht mehr tragbar. Aus diesem Grund sei es wichtig, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Wölfe ohne weitere Hürden jagen zu dürfen, so die Argumentation der Kommissionsmehrheit und der befürwortenden Ratsmitglieder.
Die Minderheit der Kommission, welche die Standesinitiative verwerfen wollte, kritisierte, dass es so zu einer erneuten Ausrottung der Wölfe in der Schweiz kommen könnte. Weiter erläuterte sie, dass die Zahl der gerissenen Schafe und Ziegen im Verhältnis zu den anderweitig verunfallten Tieren sehr klein sei. So würden in der Schweiz jährlich 200 bis 300 Nutztiere von Wölfen gerissen, während 4000 bis 5000 Schafe und Ziegen pro Jahr unabhängig vom Wolf verunfallten. Auf formaler Ebene mache es zudem keinen Sinn, einen weiteren Vorstoss zum Wolfsschutz anzunehmen, während sich die Umsetzung einer zuvor von beiden Kammern angenommenen Motion (14.3151) im Vernehmlassungsprozess befinde.

Bei der Abstimmung stimmte die Mehrheit der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, der FDP-Fraktion und der CVP-Fraktion für Folge geben der Standesinitiative und überstimmte damit die geschlossenen Fraktionen der Grünen, der Sozialdemokraten, der Grünliberalen und der Bürgerlich-Demokratischen Partei mit 101 zu 83 Stimmen (2 Enthaltungen). Damit ging das Geschäft zurück an den Ständerat, welcher sich als Erstrat gegen die Vorlage ausgesprochen hatte.

Standesinitiative „Wolf. Fertig lustig!“ zur Aufhebung des Wolfsschutzes (Kt.Iv. 14.320)
Dossier: Lockerung der Gesetzgebung über den Wolfschutz
Dossier: Berner Konvention: Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume

Zurück im Nationalrat wurde die abgeänderte Motion Aebi (svp, BE) „Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung“ ohne weitere Diskussion angenommen.

Adaptation de la législation sur la protection des eaux à la situation actuelle en matière d'élevage d'animaux de rente (Mo. 13.3324)

Nach wiederkehrenden Diskussionen um das 2008 im Rahmen der Revision des Tierschutzgesetzes eingeführte Hundekurs-Obligatorium forderte die Motion Noser (fdp, ZH) nach 9 Jahren die Aufhebung dieser Verpflichtung. Zuvor war ein vom Bund in Auftrag gegebener Bericht über die Akzeptanz und Wirkung der obligatorischen Kurse zum Schluss gekommen, dass zwar ein Grossteil der Bevölkerung die Kurse positiv bewerte, es aber zu keiner statistisch signifikanten Abnahme von Vorfällen mit Hunden gekommen sei.
Aus diesem Grund, so die Argumentation Nosers, sei das Obligatorium nicht gerechtfertigt. Es führe zu mehr Bürokratie und es sei nur mit viel Aufwand möglich, zu überprüfen, ob der Pflicht auch wirklich nachgekommen werde. Momentan werden die beiden Kurse etwa von einem Fünftel der Menschen, die dazu verpflichtet wären, nicht besucht – eine Zahl die ebenfalls im Bericht veröffentlicht wurde. In der Überzeugung, dass Betroffene auf freiwilliger Basis weiterhin die Kurse besuchen werden, stimmten 22 zu 18 Ständeratsmitglieder (2 Enthaltungen) gegen die Empfehlung des Bundesrates und für die Aufhebung des Obligatoriums.

Hundekurse

In Form einer Motion forderte SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal (BE), dass Tiere ab einem Alter von 121 Tagen wieder an den öffentlichen Schlachtviehmärkten verkauft werden dürfen. Dies war früher zulässig gewesen, aber mit dem Inkrafttreten der Agrarpolitik 2014-2017 im Jahr 2014 verboten worden. Das Mindestalter für die an den Schlachtviehmärkten gehandelten Kälber war damals auf 161 Tage hochgesetzt worden. Begründung für die Forderung einer erneuten Anpassung war nun, dass die Regelung für den Markt von Kälbern behindernd sei, da diese nur noch direkt über den Hof verkauft werden könnten und keine Drittinstanz die Tiere beurteile, wie das bei den Schlachtviehmärkten der Fall sei. Dies stelle vor allem für Betriebe in entlegenen Regionen eine finanzielle Belastung dar, da die Kälber ohne die Möglichkeit des Verkaufs über den Schlachtviehmarkt entweder länger auf dem Betrieb behalten oder zu einem tendenziell tieferen Preis direkt über den Hof verkauft würden.
In der Diskussion um die Motion wurde immer wieder erwähnt, dass es nicht darum ginge, Kälber, die zur frühen Schlachtung bestimmt seien, auf den Märkten handeln zu dürfen. Die Forderung gelte einzig für sogenannte Fresser, welche aus der Milchviehhaltung stammen und zur Weitermast an den Märkten wieder jünger gehandelt werden sollen. Im Motionstext war generell von „Tieren“ die Rede; der Begriff wurde nicht weiter differenziert.
Gegen die Motion ausgesprochen hatte sich Bundesrat Schneider-Ammann. Er argumentierte, dass es noch zu früh sei, um eine Bilanz der neuen Regelung zu ziehen. Im Sinne des Tierschutzes mache es aber Sinn, Tiere, die weniger als 161 Tage alt sind, nicht auf Schlachtviehmärkten zu handeln. Auch würde es einen zusätzlichen administrativen Aufwand bedeuten, wenn Experten an den Schlachtviehmärkten in Zukunft zwischen Schlachtkälbern und Fressern unterscheiden müssten. Entgegen der bundesrätlichen Empfehlung stellte sich der Nationalrat nach kurzer Diskussion mit 106 zu 74 Stimmen hinter das Anliegen des Motionärs, womit das Geschäft an die kleine Kammer überwiesen wurde.

Tiere ab einem Alter von 121 Tagen an den öffentlichen Schlachtviehmärkten (Mo. 14.3542)

Par son postulat, la sénatrice jurassienne Anne Seydoux-Christe (pdc, JU) demande au Conseil fédéral d'examiner les mesures qu'il faudrait prendre afin de sauver la race de chevaux franches-montagnes et le savoir-faire des éleveurs. La sénatrice chrétienne-démocrate voit plus particulièrement deux mesures que le Conseil fédéral pourrait appliquer. Premièrement, une meilleure protection à la frontière et deuxièmement un plus grand soutien financier afin de promouvoir la vente de l'unique race de chevaux provenant de Suisse. Elle propose donc que le contingent d'importation de chevaux fixé lors de l'Uruguay Round du GATT en 1994 soit à nouveau en vigueur, celui-ci ayant été par la suite (en 2010) volontairement augmenté de 500 unités – passant à 3822 équidés.
Dans sa réponse, le Conseil fédéral – s'appuyant sur une étude menée par Agroscope – estimait qu'un abaissement de ce contingent n'amènerait pas à une amélioration de la situation pour les franches-montagnes, tout en péjorant par contre le marché d'autres races.
A cela, la sénatrice jurassienne répond que cette race suisse saurait parfaitement entrer en concurrence avec d'autres races, étant dans la même catégorie de prix que 65% des chevaux importés et pouvant être utilisée comme cheval de loisir, comme la plupart des chevaux existants en Suisse. Elle estime, de plus, que les importations de chevaux pérorent l'élevage du cheval des Franches-Montagnes, les importations ayant augmenté de 26% depuis 1995, le nombre de franches-montagnes ayant lui diminué de 44.5% durant la même période. De plus, comme rappelé par le sénateur jurassien Claude Hêche (ps, JU), le coût pour exporter un franches-montagnes à l'étranger revient à 40% du prix du cheval, alors qu'il n'est que d'une centaine de francs pour l'import de chevaux étrangers. Quant au soutien financier que la dépositaire du postulat estime trop bas, le conseiller fédéral Schneider-Ammann précise que celui-ci s'élève à 2,4 millions par années, sans compter les frais divers engendrés par la mise à disposition d'infrastructures et de conseils.
Au final, la chambre des cantons décide, par 33 voix contre 7 et 0 abstention, de soutenir la requête de la sénatrice jurassienne. Le Conseil fédéral ainsi que l'Administration sont donc chargés de se pencher plus amplement sur les mesures pouvant permettre de freiner la baisse de naissances du cheval des Franches-Montagnes.

Sauver la race de chevaux franches-montagnes et le savoir-faire des éleveurs

Der Initiant Armin Capaul und die Interessengruppe „Hornkuh“ konnten die Volksinitiative mit dem Titel „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“ erfolgreich einreichen. Diese forderte, dass ein Artikel in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll, welcher festhält, dass Halterinnen und Halter von Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken zusätzlich finanziell unterstützt würden, wenn deren Tiere Hörner tragen.
Grund für die Initiative ist, dass heute bei 90 Prozent der Kühe die Hörner abgenommen werden, da sie ohne Hörner in engeren Verhältnissen gehalten werden können und die Sicherheit der Menschen und anderer Tiere weniger gefährden. Die Befürworter und Befürworterinnen der Initiative argumentierten aber, dass die Hörner für das Sozialverhalten, die Kommunikation und das Wohlbefinden der Tiere von grosser Bedeutung sei. Die Initiative wurde im März 2016 eingereicht und kam gemäss offiziellen Angaben mit 119'626 gültigen von 120'130 gesammelten Unterschriften zustande.

Volksinitiative «für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»

Dass bei der Zucht von Legehennen auch männliche Küken schlüpfen, welche weder Eier legen noch für die Fleischproduktion verwendet werden können, weil sie zu wenig schnell Fleisch ansetzen, führte bisher dazu, dass in der Schweiz jährlich 2,4 Millionen Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet wurden. Um diese von Tierschutzorganisationen immer wieder kritisierte Praxis zu verhindern, entwickelten Forschende der Universitäten Leipzig und Dresden gemäss Medienberichten im März 2016 eine neue Technologie, welche die männlichen Embryonen in den Eiern schon wenige Tage nach der Befruchtung erkennen kann. So können die Eier mit männlichen Küken zu einem Zeitpunkt aussortiert werden, zu welchem sie noch kein Schmerzempfinden aufweisen, weil ihr Nervensystem noch zu wenig entwickelt ist. Technisch funktioniert die Methode so, dass mit Hilfe eines Lasers ein kleines Loch in die Schalen der Eier geschnitten wird. Durch dieses können die Embryonen mit Infrarotlicht bestrahlt werden. Da die Blutzellen der weiblichen Küken durch die etwas kleineren Geschlechtschromosomen das Licht anders reflektieren als die Blutzellen der männlichen Küken, kann ein Computer erkennen, ob das im Ei liegende Embryo weiblich oder männlich ist. Danach werden die Eier wieder verschlossen und die weiblichen Eier können weiter ausgebrütet werden. Versuche mit 1000 Eiern haben gezeigt, dass bei den so untersuchten Eiern nur wenige Prozent weniger Küken schlüpfen als bei unbehandelten Eiern. Cesare Sciarra vom Schweizer Tierschutz begrüsste diese neue Technologie und forderte, dass sie möglichst rasch in der Schweiz zum Einsatz komme. Er sehe die Technologie als enorme Verbesserung gegenüber dem Status quo, betonte er. Oswald Burch, Geschäftsführer der Vereinigung der Schweizer Geflügelproduzenten Gallosuisse, meinte dazu, dass eine Alternative zu der heutigen Praxis sehr zu begrüssen wäre. Allerdings müssten auch die Konsumentinnen und Konsumenten bereit sein, die etwas höher liegenden Kosten mitzutragen. Die Entwicklerinnen und Entwickler der Methode rechneten für die Verwendung in Deutschland mit Mehrkosten von 1 bis 2 Eurocent pro Ei.

Männliche Embryonen in den Eiern wenige Tage nach der Befruchtung erkennen

Nachdem die Motion Barazzone (cvp, GE) beim ersten Verhandlungstermin in der Wintersession 2015 von Felix Müri (svp, LU) bekämpft worden war, beriet der Nationalrat im Frühjahr 2016 über den Vorstoss „Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz“. Gefordert wurde vom Bundesrat, dass er die Gesetzgebung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten so anpasse, dass der Handel mit ihnen härter bestraft werde. Dies auch aus der Überlegung heraus, dass sich die Wege der Schmugglerware sehr schnell an die Gesetzgebung anpassen und Routen gewählt würden, bei welchen nur geringe Sanktionen zu erwarten seien. Da die Schweiz bisher eine deutlich weniger strikte Gesetzgebung habe als viele ihrer Nachbarländer, gerate sie in Gefahr, vermehrt Transitland für den illegalen Handel zu werden. Im Nationalrat wurde die Forderung vom Bundesrat unterstützt und mit 122 zu 57 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen.

Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz (Mo. 15.3958)

Wie in einem Votum von Seiten der Grünen im Nationalrat vorgeschlagen, wurde der Text der Motion Aebi (svp, BE) „Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung“ von der UREK-SR in seiner Formulierung angepasst. Mit dem abgeänderten Text war dann auch Bundesrätin Leuthard zufrieden und empfahl das Anliegen zur Annahme. Diesem Vorschlag folgte der Ständerat und nahm die im Kern des Anliegens unveränderte Motion an.

Adaptation de la législation sur la protection des eaux à la situation actuelle en matière d'élevage d'animaux de rente (Mo. 13.3324)

Im November 2014 beriet der Grosse Rat des Kantons Wallis über die Einreichung einer Standesinitiative mit dem Titel „Wolf. Fertig lustig!”, welche von drei Grossräten der CVP, FDP und SVP lanciert worden war. Der Entschluss, die Standesinitiative einzureichen, wurde nach sehr kurzer Beratung im Grossen Rat mit 89 zu 19 Stimmen gefällt und erzeugte kaum mediales Echo.

Auf nationaler Ebene wurde die Standesinitiative zur Aufhebung des Wolfsschutzes im Ständerat zusammen mit der Motion Imoberdorf (14.3570) behandelt, da die Forderungen der Vorstösse in eine sehr ähnliche Richtung zielten. Die Motion des Walliser Ständerates Imoberdorf forderte den Bundesrat auf, das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) so anzupassen, dass es erlaubt wird, den Wolf ganzjährig zu jagen. Der ursprüngliche Motionär war zum Zeitpunkt der Debatte nicht mehr im Parlament vertreten, da er bei den Wahlen 2015 nicht wieder angetreten war. Das Anliegen wurde aber von seinem Nachfolger, Beat Rieder (cvp, VS), übernommen.
Der Inhalt der Walliser Standesinitiative umfasste ebenso einen Absatz, mittels dem der Wolf als jagdbare Art eingestuft werden sollte. Der Begriff „ganzjährig” war aber nicht Teil der Formulierung des Initiativtextes. Dafür beinhaltete die Initiative einen Abschnitt, welcher den Bundesrat beauftragen sollte, die Berner Konvention, ein internationales Übereinkommen über den Schutz von wildlebenden Pflanzen und Tieren, zu kündigen. Ein möglicher Wiederbeitritt mit gelockertem Wolfsschutz solle aber möglich bleiben und wäre das Ziel von Verhandlungen mit den Abkommenspartnern. Die Forderung, Verhandlungen um die Berner Konvention aufzunehmen und zu ersuchen, dass für die Schweiz der Wolfsschutz nicht mehr bindend wäre, war schon einmal Teil einer Motion (10.3264). Auch nach diesem Anliegen, müsste die Berner Konvention gekündigt werden, so fern der Änderung nicht stattgegeben würde. Die Motion wurde 2010 von beiden Kammern angenommen, woraufhin der Bundesrat eine Anpassung der Berner Konvention beantragte. Dieser Wunsch von Seiten der Schweiz wurde damals aber abgelehnt. Die Berner Konvention wurde aber, trotz gegenteiliger Forderung der angenommenen Motion, nicht gekündigt.
In der Debatte um die aktuellen Vorstösse beantragte die UREK-SR ihrem Rat, die Motion Imoberdorf anzunehmen, dafür aber der Standesinitiative keine Folge zu geben, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. UVEK-Vorsteherin Leuthard machte darauf aufmerksam, dass der Bundesrat mit der Annahme der Motion Engler (cvp, GR) bereits beauftragt worden sei, eine Anpassung des Jagdgesetzes vorzunehmen, welche zum Zeitpunkt der Debatte gerade für die Vernehmlassung ausgearbeitet wurde. Bei einer Annahme der Motion Imoberdorf oder der Standesinitiative würde dieser Prozess gestoppt und das Ergebnis aus dem Nationalrat abgewartet werden, um Leerläufe zu vermeiden.
Nach ausführlicher und emotionaler Diskussion entschied der Ständerat die Motion mit 26 zu 17 Stimmen ohne Enthaltungen abzulehnen und der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Standesinitiative „Wolf. Fertig lustig!“ zur Aufhebung des Wolfsschutzes (Kt.Iv. 14.320)
Dossier: Lockerung der Gesetzgebung über den Wolfschutz
Dossier: Berner Konvention: Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume

Mit der Annahme der Motion Niederberger (cvp, NW) für eine sachgerechte Regulierung des Höckerschwanes drückte der Ständerat seinen Willen aus, das Tier als jagdbare Art einzustufen. Dies solle den Kantonen die Möglichkeit geben, proaktiv zu handeln und allfälligen Konfliktsituationen entgegenzuwirken. Der Nationalrat anerkannte die von Niederberger vorgelegte Problematik von zunehmenden Höckerschwanbeständen, empfand eine solche Massnahme jedoch als unnötig. Er sprach sich daher mit 91 zu 74 Stimmen (16 Enthaltungen) für eine von der UREK vorgelegte Abänderung der Motion aus. Der Bundesrat wurde darin beauftragt, den Höckerschwan in der eidgenössischen Jagverordnung auf die Liste der Arten zu setzen, deren Bestände im Rahmen des eidgenössischen Jagdgesetzes reguliert werden können, ehe sich Konflikte herausbilden. Gemäss dem geänderten Motionstext sollen die bestehenden Grundsätze zum Umgang mit dem Schwan nicht geändert werden. Der Höckerschwan bliebe geschützt, der Vollzug bliebe bei den Kantonen und die Oberaufsicht beim Bund. Der Nationalrat schlug damit eine Lösung vor, wie sie bereits zur Regulierung des Wolfsbestands im Rahmen der Motion Engler (cvp, GR) beschlossen worden war.
Obschon Einigkeit darüber bestand, dass eine zu grosse Schwanenpopulation schädlich sei, war die Einführung einer neuen Praxis umstritten. Eine Minderheit aus Mitgliedern der Grünen- und der SP-Fraktion empfand eine neue Verordnung zur Lösung des Problems als unnötig und lehnte die Motion ab. Vielmehr würden Fütterungsverbote und das Informieren der Bevölkerung lösungsorientierte und vor allem ausreichende Massnahmen darstellen, argumentierten sie.

Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen (Mo. 15.3534)

In einer Motion mit dem Titel „Bisonzucht. Wann endet die Diskriminierung?“ forderte Céline Amaudruz (svp, GE), dass der Bundesrat die Gesetzgebung so anpasse, dass die Zucht der existierenden Bisonarten vom Bund in derselben Weise subventioniert wird, wie dies bei den übrigen Rinderarten der Fall ist.
Dass sich die Verteilung von Subventionen durch die Agrarpolitik 2014-2017 verändert hat, habe dazu geführt, dass sich die Zucht von Bisons heute aus finanzieller Sicht schwierig gestalte, so die Begründung des Anliegens. Bei Inkrafttreten der Agrarpolitik 2014-2017 wurden die tierbezogenen Beiträge in sogenannte Versorgungssicherheitsbeiträge umgewandelt. Damit diese aber bezahlt werden, muss ein Mindesttierbesatz erreicht werden, welcher von der Anzahl Grossvieheinheiten (GVE) abhängig ist. Das System der Grossvieheinheiten lässt es zu, Tiere verschiedenster Gattungen miteinander zu vergleichen. Eine Grossvieheinheit von 1,0 entspricht dem Futterbedarf und dem Mistumfang einer 650 kg schweren Kuh, zum Beispiel einer Milchkuh. Entsprechend dieser Richtlinie wird für jede gängige Tierart, abhängig von Alter und teilweise Geschlecht, ein Faktor bestimmt. Einer Legehenne wird beispielsweise der Faktor 0,1 zugewiesen.
Halten Betriebe nur wenige Tiere und haben somit eine kleine Summe an Grossvieheinheiten, laufen sie Gefahr, keine Versorgungssicherheitsbeiträge mehr zu erhalten. Aus diesem Grund wäre eine Möglichkeit, die finanzielle Situation der Bisonhalter zu verbessern, die GVE-Faktoren für Bisons anzupassen. Der Bundesrat äusserte sich dieser Option gegenüber positiv in seiner Stellungnahme und stellte in Aussicht, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gruppierungen einen neuen GVE-Faktor für Bisons zu bestimmen. Auch bei den Tierwohlabgaben für regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS) sah der Bundesrat Spielraum. Die Branche der Bisonzüchter sei schon aufgefordert worden, Haltungsanforderungen auszuarbeiten, damit auch für Bisons RAUS-Beiträge gesprochen werden können.
Andere Subventionen, welche für andere Tiere der Rindviehgattung abgegeben werden, könnten aber gemäss dem Bundesrat nicht so einfach auf die Bisonhaltung übertragen werden. Tierwohlbeiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) würden für die Bisonhaltung keinen Sinn machen, da die Tierschutzgesetzgebung Stallhaltung von Bisons prinzipiell nicht zulässt. Alpungs- und Sömmerungsbeiträge könnten laut Bundesrat nicht ausbezahlt werden, da Bisons nach Tierschutzrichtlinien in festen Gehegen gehalten werden müssen und diese auf Sömmerungsflächen aus raumplanerischen Gründen kaum realisierbar sind.
Aus diesen Gründen empfahl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. Bei der Besprechung im Nationalrat wurde das Anliegen ohne längere Diskussion durch die Unterstützung der Mehrheiten der Grünen, der CVP, der SVP und der BDP mit 104 zu 75 (11 Enthaltungen) angenommen.

Bisonzucht. Wann endet die Diskriminierung? (Mo. 14.3310)

Nachdem im April 2015 am Sechseläuten in Zürich ein 25-jähriges Pferd einen plötzlichen Herztod erlitten hatte und vor Publikum verstorben war, wurde medial die Frage debattiert, ob es sich bei dem Ritt um den brennenden Böögg um Tierquälerei handle. Während das Zentralkomitee der Zünfte (ZZZ) betonte, dass ihnen die Sicherheit der Tiere sehr am Herzen liege und das betroffene Tier schon mehrmals zuvor unbeschadet an der Tradition teilgenommen habe, kritisierte der Zücher Tierschutzverband, dass solche Veranstaltungen für die Tiere eine grosse Belastung bedeuteten.
Im Herbst desselben Jahres gelangte die Frage nach dem gesellschaftlichen Umgang mit Tieren erneut in die Medien. Wie eine Studie der Stiftung für das Tier zeigte, führten die Kantone im Jahr 2014 schweizweit 1709 Tierschutz-Strafverfahren durch. Diese Zahl lag 9.2 Prozent höher als noch im Vorjahr und dreimal höher als noch vor 10 Jahren. Als Grund für den Anstieg nannte die Co-Autorin der Studie, Nora Flückiger, dass sich die Durchsetzung des strafrechtlichen Tierschutzes verbessert habe und mehr Delikte konsequent untersucht würden als früher. Allerdings zeigten sich grosse Unterschiede zwischen den Kantonen: Während es im Kanton Zürich zu 337 Verfahren kam, waren es im Kanton Genf gerade mal 41 Fälle.

Frage nach dem gesellschaftlichen Umgang mit Tieren

Einen Tag vor Ablauf der Sammelfrist reichte die Grüne Partei im November 2015 ihre Fair-Food-Initiative bei der Bundeskanzlei ein. Laut Partei wurden insgesamt 123'802 Unterschriften gesammelt, wovon schliesslich 105'801 eingereicht wurden. Mit 105'540 gültigen Unterschriften ist die Initiative zu Stande gekommen. Die Sammlung und Einreichung der Initiative wurde auch von verschiedenen Organisationen wie dem Schweizer Tierschutz, der Kleinbauernvereinigung, der Schweizer Stiftung für Entwicklungszusammenarbeit (Swissaid) sowie von Verbänden, welche gewerkschaftliche oder konsumentenorientierte Interessen vertreten, mitgetragen.

Fair-Food-Initiative (BRG 16.073)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

Im Herbst veröffentlichte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den Agrarbericht 2015, welcher die Entwicklungen im landwirtschaftlichen Sektor in der Schweiz zusammenfasst. Das Nettounternehmenseinkommen hatte sich im Jahr 2014 nochmals leicht vergrössert und war auf CHF 3,206 Milliarden angestiegen. Mehr zu reden gab aber die Schätzung des Nettounternehmenseinkommens, welche für das noch nicht ausgelaufene Jahr 2015 vorgelegt wurde. Laut dem Bericht sei ein Rückgang von 10,9% auf CHF 2,856 Milliarden zu erwarten, was der Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft Bernard Lehmann bei der Präsentation des Berichtes mit normalen Schwankungen aufgrund der zunehmenden Abhängigkeit vom Weltmarkt und der voranschreitenden Spezialisierung in der Schweiz erklärte. Die Reduktion ist sowohl auf weniger Produktion im Pflanzenbau als auch in der Tierproduktion zurückzuführen. Um diesen Schwankungen längerfristig weniger ausgeliefert zu sein, plädierte der BLW-Direktor an den Unternehmergeist der Bauern. Es sei wichtig die landwirtschaftlichen Betriebe so zu organisieren, dass sinkende Einnahmen eines Produktionszweiges durch verstärkte Konzentration auf einen anderen Bereich kompensiert werden können. So seien die Betriebe besser vor Schwankungen in Preis und Nachfrage geschützt.
Im Jahr 2014 nahm der Importüberschuss von Landwirtschaftsprodukten um CHF 0,1 Milliarden gegenüber dem Vorjahr leicht ab und lag bei CHF 3,3 Milliarden (CHF 12,1 Milliarden Importe gegenüber CHF 8,8 Milliarden Exporte).
Weiter ging aus dem Bericht hervor, dass im Jahr 2014 in der Schweiz 54'046 landwirtschaftliche Betriebe existierten, was 2,1% weniger sind als noch im Vorjahr. Vom Rückgang waren vor allem kleine und mittlere Betriebe betroffen, die Anzahl Betriebe mit einer Nutzfläche von mehr als 30 Hektaren nahm hingegen leicht zu (+ 3,05%).
Die Anzahl Grosstiereinheiten veränderte sich in der Bilanz im Vergleich zu 2013 nicht. Allerdings gab es Veränderungen in der Zusammensetzung. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 5,4 Prozent mehr Geflügeleinheiten gehalten, hingegen ging der Bestand von Rindvieh um 0,4 Prozent zurück. Dies entspricht dem Trend der letzten 14 Jahre.
Neben der Beschreibung der Entwicklungen im landwirtschaftlichen Sektor wurde auch eine Studie zu den Erwartungen der Schweizer Bevölkerung an die Landwirtschaft veröffentlicht. Die auf 727 persönlichen Interviews basierende Studie hatte zum Ergebnis, dass die tierfreundliche Haltung als wichtigstes Ziel der Schweizer Landwirtschaft angesehen wird. Als zweitwichtigstes Ziel wurde die Produktion von Nahrungsmitteln genannt, gefolgt von der Sicherung der Ernährung in Krisenzeiten.
Im Jahr 2014 kam zudem zum ersten Mal das neue Direktzahlungssystems zum Tragen, welches mit der Agrarpolitik 2014-2017 verabschiedet worden war. Während bis 2013 die Direktzahlungen in zwei Kategorien (allgemeine und ökologische Direktzahlungen) unterschieden worden waren, gab es ab 2014 sieben verschiedene Beitragsarten: Kulturlandschaftsbeiträge, Versorgungssicherheitsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge, Landschaftsqualitätsbeiträge, Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge sowie Beiträge für Gewässerschutz und Ressourcenprogramme. Mit einem Umfang von CHF 1,096 Milliarden und einem Anteil von fast 40% sind die Versorgungssicherheitsbeiträge die ausgabenstärkste Kategorie. Insgesamt wurden unter der neuen Regelung CHF 2,804 Milliarden Direktzahlungen ausbezahlt. Diese Zahl liegt leicht höher als die CHF 2,798 Milliarden des Vorjahres, sind im steigenden Trend der vergangenen Jahre aber nicht weiter auffällig.

Jährlicher Agrarbericht

Der Kostendruck des tiefen Milchpreises hatte auch für die Kälber in der Milchwirtschaft negative Konsequenzen, wie der Tagesanzeiger in einem Artikel berichtete. Da die Jungtiere der Hochleistungs-Milchrassen wie Holstein oder Red Holstein weniger viel und weniger schnell Fleisch anlegten als ihre Artgenossen, welche für die Fleischproduktion gezüchtet wurden, rentiere sich ihre Aufzucht für die Bäuerinnen und Bauern immer weniger. Während die weiblichen Kälber für die Milchproduktion herangezüchtet werden könnten, würden die männlichen Jungtiere in der Regel nach 40 bis 50 Tagen geschlachtet und zu Wurstfleisch verarbeitet. Der Schweizer Tierschutz (STS) kritisierte diesen Umstand und befürchtete, dass der Preisdruck dazu führe, dass mehr Kälber schon vor der gesetzlich festgelegten Frist von 7 Tagen nach der Geburt getötet würden. Dies sei aus Insiderinformationen von Milchviehbetrieben bekannt geworden. So gäbe es Betriebe, die ihre Kälber kurz nach der Geburt töteten oder nicht mehr behandelten, wenn diese krank würden. Damit dies nicht auffalle, würden die Tiere in der Tierverkehrsdatenbank des Bundes als Totgeburt oder als binnen 3 Tagen verendet gemeldet. Dies schliesse man daraus, dass die Zahlen dieser Datenbank Auffälligkeiten zeigten. So sei die Zahl der Totgeburten und Jungtieren, welche innerhalb von drei Tagen gestorben sind, zwischen 2010 und 2014 bei den Rassen Red Holstein und Holstein um 4000 Jungtiere auf 10'100 Tiere angestiegen. Weiter verstarben bei den Geburten von Red-Holsteinkälbern 7 Prozent aller Jungtiere, während es bei den übrigen Rassen nur 4.6 Prozent waren. Erstaunlich sei dies, weil laut Fachleuten Geburten von Milchkuhrassen eigentlich weniger anfällig für Komplikationen seien als die Geburten von Rassen aus der Fleischindustrie. Kurt Nüesch, Direktor des Verbands der Schweizer Milchproduzenten (SMP), meinte dazu, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass es in der Schweiz Fälle gebe, in welchen Tiere nicht korrekt behandelt würden. Eine Lösung für die Problematik der kurzen Lebensdauer der männlichen Kälber könnte laut Nüesch eine «Spermasexing» genannte Methode sein. Mit ihr liesse sich das Geschlecht der Tiere bei der Befruchtung beeinflussen.
Diese Methode nannte auch der Bundesrat in der Stellungnahme zu einem Postulat (Po. 15.3343) von Maya Graf (gp, BL), in welchem die frühen Schlachtungen von Kälbern aus der Milchwirtschaft thematisiert wurden, als mögliche Lösung. Besonders geeignete Milchkühe könnten so besamt werden, dass sie ein weibliches Jungtier zur Welt bringen, und alle anderen Milchkühe könnten mit Spermien einer Fleischrasse befruchtet werden. Er sehe entsprechend diesbezüglich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, erklärte der Bundesrat im Rahmen des Postulats.
Um eine ethisch vertretbare Lösung für die unerwünschten männlichen Kälber von stark milchbetonten Kühen zu finden, wurde auch die Branche aktiv. Sie gründete unter der Leitung von Peter Schneider von Proviande eine Arbeitsgruppe mit dem Namen «Tränkergesundheit und Tränkerschlachtungen», welche vorschlug, die männlichen Jungtiere mit der richten Fütterung zu stärken und für alle Kälber aus der Milchwirtschaft eine Mindestdauer auf dem Geburtshof einzuführen. Dadurch sollte die kurze Lebensspanne der männlichen Kälber etwas verlängert werden.

Kälber in der Milchwirtschaft