Nachdem im April 2015 am Sechseläuten in Zürich ein 25-jähriges Pferd einen plötzlichen Herztod erlitten hatte und vor Publikum verstorben war, wurde medial die Frage debattiert, ob es sich bei dem Ritt um den brennenden Böögg um Tierquälerei handle. Während das Zentralkomitee der Zünfte (ZZZ) betonte, dass ihnen die Sicherheit der Tiere sehr am Herzen liege und das betroffene Tier schon mehrmals zuvor unbeschadet an der Tradition teilgenommen habe, kritisierte der Zücher Tierschutzverband, dass solche Veranstaltungen für die Tiere eine grosse Belastung bedeuteten.
Im Herbst desselben Jahres gelangte die Frage nach dem gesellschaftlichen Umgang mit Tieren erneut in die Medien. Wie eine Studie der Stiftung für das Tier zeigte, führten die Kantone im Jahr 2014 schweizweit 1709 Tierschutz-Strafverfahren durch. Diese Zahl lag 9.2 Prozent höher als noch im Vorjahr und dreimal höher als noch vor 10 Jahren. Als Grund für den Anstieg nannte die Co-Autorin der Studie, Nora Flückiger, dass sich die Durchsetzung des strafrechtlichen Tierschutzes verbessert habe und mehr Delikte konsequent untersucht würden als früher. Allerdings zeigten sich grosse Unterschiede zwischen den Kantonen: Während es im Kanton Zürich zu 337 Verfahren kam, waren es im Kanton Genf gerade mal 41 Fälle.

Frage nach dem gesellschaftlichen Umgang mit Tieren