Diverse Bestimmungen fanden entgegen anfänglicher Ablehnung doch noch Eingang in das Gesetz: So beharrte die grosse Kammer auf ihrer Forderung, dass der Bundesrat Einzelkulturbeiträge auch für die Gewährleistung einer angemessenen Versorgung mit Nutztierfutter verwenden können soll. Ziel dieser Massnahme ist die Reduktion der Futtermittelimporte, deren Einsatz in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik gekommen war: Die dadurch bestehende Abhängigkeit vom Ausland wurde als zu gross beurteilt, ausserdem kritisierte man die damit einhergehende, indirekte Förderung von Monokulturen in Schwellenländern. Bundesrat Schneider-Ammann erläuterte, dass die inländische Futtermittelproduktion bereits mit den Versorgungssicherheitsbeiträgen gefördert werde. Eine bürgerliche Ratsmehrheit von 103 zu 76 Stimmen sowie im Ständerat eine Mehrheit von 23 zu 13 Stimmen beschlossen aber, dieses Anliegen auch bei den Einzelkulturbeiträgen zu verankern. Des Weiteren beschlossen die Räte, dass der Bund in Zukunft nicht nur die Verwertung von Kernobst, Steinobst und Trauben finanziell unterstützen kann, sondern auch jene von Beeren. Es handle sich hierbei um wichtige Produkte der Schweizer Landwirtschaft, deren Herstellung mit einem hohen Aufwand verbunden sei. Auf dem Markt sei ihre Position zudem fragil aufgrund der von den Konsumierenden verlangten Frische und Qualität: Eine Förderung der Verwertung sei daher notwendig. Der Bundesrat hatte diese Gesetzesänderung abgelehnt mit der Begründung, dass Beeren Premiumprodukte im Hochpreissegment seien. Eine Subvention würde falsche Anreize setzen und die Produktion in einen wertschöpfungsschwachen Bereich lenken. Er unterlag im Nationalrat aber deutlich und im Ständerat mit 19 Ja- gegenüber 15 Nein-Stimmen.
Argrarpolitik 2014 bis 2017