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Faudrait-il que les civilistes apportent un soutien aux proches aidants? Telle est la question à laquelle le DEFR devra répondre après avoir réalisé des affections pilotes en 2021. En parallèle, il a également été chargé par le Conseil fédéral d'examiner les adaptations légales nécessaires pour permettre des affectations ordinaires dans ce domaine. Jusqu'à présent, environ 1'000 affectations à plein temps par année sont dévolues au soutien des proches aidants, auprès d'établissements d'affectation actifs dans les soins ambulatoires et l'assistance. Mandatée par l'Office fédéral du service civil, la haute école de santé Careum avait – d'après son enquête réalisée en 2019 auprès des organisations spécialisées, des proches aidants et des personnes ayant besoin d'aide – montré qu'il y avait un réel besoin de soutien.

Service civil: soutien aux proches aidants

Einen obligatorischen Orientierungstag für Frauen einzuführen, war ein Jahr nach der Ankündigung nicht mehr mehrheitsfähig. Die Regierungskonferenz Militär Zivilschutz Feuerwehr (RK MZF) ist inzwischen von der Idee abgerückt und beschloss an der Jahreskonferenz 2018, dies nicht länger verfolgen zu wollen. Ausschlaggebend war, unter anderem, ein externes Rechtsgutachten. Darin wurde spezifiziert, dass eine Verfassungsänderung nötig wäre. Offensichtlich wollten die Militärdirektorinnen und Militärdirektoren diesen Weg nicht beschreiten. Stattdessen wurden die Kantone verpflichtet, alle jungen Frauen zum Orientierungstag einzuladen. Er soll jedoch nach wie vor freiwillig bleiben. Diverse Sicherheitspolitiker und -politikerinnen kamen in der Presse zu Wort. Einig war man sich, dass die Armee grundsätzlich noch mehr tun könnte, um Frauen anzusprechen. Corina Eichenberger (fdp, AG) regte in der Luzerner Zeitung an, dass die Armee mehr Werbung machen müsse. Beat Flach (glp, AG) könnte sich vorstellen, dass frauenspezifische Anlässe, etwa an Schulen, hilfreich sein könnten. Es reiche nicht, den Frauen «einfach einen Brief zu schreiben».

Die Kantone prüfen einen obligatorischen Orientierungstag für Frauen

Gut ein Jahr nach der ersten Stellungnahme des Bundesrates zur Zukunft der Dienstpflicht, respektive zum entsprechenden Bericht der Studiengruppe, äusserte sich die Regierung ausführlicher zum Stand der Arbeiten und zu den nächsten Schritten. Es ging dabei um die langfristige Entwicklung der personellen Alimentierung von Armee und Zivilschutz. Im Fokus stand nach wie vor das «norwegische Modell» mit einer Ausweitung der grundsätzlichen Militärdienst- und Schutzdienstpflicht auf Schweizer Frauen. Effektiv Dienst leisten müssten in diesem Modell aber nur diejenigen Personen, die in Armee und Zivilschutz tatsächlich gebraucht würden. Die Inklusion von Frauen – so die Argumentation des Bundesrates – sei jedoch sowohl von sicherheitspolitischer als auch von gesellschaftspolitischer Relevanz und sie müsse vertieft geprüft werden. Die Dienstpflicht auf junge Schweizerinnen auszudehnen, kam für die Regierung also grundsätzlich in Frage. Gleichzeitig hielt der Bundesrat fest, dass keine unmittelbare Notwendigkeit bestehe, die Dienstpflicht anzupassen. Das Prinzip des freiwilligen Dienstes der Frauen soll zu diesem Zeitpunkt nicht angetastet werden. Frauen, die Dienst leisten wollen, sollen dennoch verstärkt gefördert werden.
Im Vordergrund stand vorerst die personelle Sicherung des Armeebedarfs mit dem Ziel, die Quote der Dienstleistenden pro Jahrgang möglichst hoch zu halten. Dazu gehören auch Massnahmen, wie die Abgänge von der Armee hin zum Zivildienst zu verhindern oder die Zahl der medizinischen Abgänge aus Rekrutenschulen zu verringern.
Bezüglich der zur Disposition stehenden Dienstpflicht-Modelle setzte die Regierung vorerst auf das sogenannte Modell «Status quo plus», wobei jedoch nicht sämtliche von der Studiengruppe vorgeschlagenen Empfehlungen zur Umsetzung gebracht werden sollen. Damit wollte man eine Verfassungsänderung umgehen, oder zumindest noch hinausschieben. Einige Hoffnung setzte die Regierung ins norwegische Modell, respektive wurde dieses als «innovativ und zukunftsweisend» bezeichnet.
Bis 2020 sollen weitere Schritte erfolgen, namentlich wurde das VBS beauftragt, die langfristige Entwicklung der Alimentierung von Armee und Zivilschutz mit qualifizierten Dienstpflichtigen aufzuzeigen. Ebenfalls berücksichtigt werden sollen die Auswirkungen der WEA. Erst auf diesen Erkenntnissen beruhend soll in puncto Zukunft der Dienstpflicht weitergemacht werden.

Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems
Dossier: Weiterentwicklung der Dienstpflicht

Die Kantone prüfen einen obligatorischen Orientierungstag für Frauen. Dies wurde am Jahrestreffen 2017 der Regierungskonferenz Militär Zivilschutz Feuerwehr (RK MZF) in Lugano bekannt gegeben. Jungen Frauen steht es bereits offen, sich freiwillig an den Orientierungstagen zu beteiligen, neu sollte dieser Anlass jedoch obligatorisch erklärt werden. Der Militärdienst selbst wäre weiterhin fakultativ. Man wolle so das Potenzial junger Schweizerinnen besser ausschöpfen, hiess es seitens der Militärdirektorenkonferenz. Dafür soll eine Studie in Auftrag gegeben werden.
Mit dem Projekt sollen die personelle und finanzielle Umsetzbarkeit geprüft werden sowie die rechtlichen Bedingungen abgeschätzt werden, die eine Einführung eines obligatorischen Orientierungstages für Schweizerinnen bedingen würden. Eine mögliche Umsetzung war nicht für früher als 2020 erwartet worden.
Kritik liess nicht lange auf sich warten. In der NZZ äusserte Edith Graf-Litscher (sp, TG) ihr Unverständnis über «dieses verwässerte Obligatorium». Auch die GSoA äusserte sich gegen dieses Vorhaben. Die Armeegegner sahen darin die Absicht des VBS, «längerfristig auf eine Ausweitung der Wehrpflicht auf Frauen» hinzuarbeiten.
Der Vorschlag, der vom Verteidigungsminister unterstützt wurde, tangiert auch Fragen bezüglich der künftigen Ausgestaltung des Dienstpflichtsystems sowie auch genereller die Attraktivität des Militärdienstes. Eine Anfang Jahr von der SiK-NR eingereichte Motion «auch Frauen zu den Orientierungstagen der Armee einladen» (17.3005) war im April zurückgezogen worden.

Die Kantone prüfen einen obligatorischen Orientierungstag für Frauen

Mitte 2014 wurde der dritte Bericht zum Tatbeweis publiziert, worin festgestellt wurde, dass der Zivildienst keine Gefährdung für die Bestände der Armee darstellt. Deswegen sah der Bundesrat in der Folge auch von weiteren Massnahmen zur Reduktion der Zulassungen zum Zivildienst ab. Der Zivildienst schränke bei unveränderten Rahmenbedingungen weder die aktuellen Armeebestände noch die Bestände gemäss geplanter Weiterentwicklung der Armee ein. Im Bericht wurde weiter festgehalten, dass der Vollzug des Zivildienstes gewährleistet sei. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst (ZIVI) habe sowohl Effizienz als auch Qualität weiter steigern können und wende die vorgegebenen Regeln der Zivildienstgesetzgebung konsequent an.

Zivildienst keine Gefährdung
Dossier: Abschaffung der Gewissensprüfung für die Zulassung zum Zivildienst

Nachdem 2011 im Ständerat eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat, welche eine Revision des Zivildienstgesetzes verlangte, abgewiesen worden war, äusserte sich der Bundesrat im Juni 2012 nochmals zur Thematik. Im Nachgang zu einem 2011 publizierten Bericht hielt die Regierung daran fest, vorerst keine zusätzlichen Massnahmen zur Regulierung der Zulassungen zum Zivildienst zu ergreifen. Da die Zulassungen gegenüber den ersten Jahren nach der Abschaffung der Gewissensprüfung deutlich zurückgegangen waren, sah der Bundesrat keine Gefährdung der Armeebestände und wollte deswegen am bisherigen Zulassungsverfahren festhalten. Dies ging aus einem zweiten, vom Bundesrat gutgeheissenen, Bericht hervor. Die Empfehlungen deckten sich mit den Einschätzungen der beiden SiK. In einem dritten Bericht wird die Situation 2014 erneut evaluiert werden.

keine zusätzlichen Massnahmen zur Regulierung der Zulassungen zum Zivildienst
Dossier: Abschaffung der Gewissensprüfung für die Zulassung zum Zivildienst

Am 5. August 2011 eröffnete Bundesrat Schneider-Ammann in Schwarzenburg (BE) das neue Ausbildungszentrum für Zivildienstleistende. An diesem zentralen Standort werden neu alle einsatzspezifischen Ausbildungskurse organisiert. Die angehenden Dienstleistenden absolvieren dort Kurse in den Schwerpunktgebieten Natur- und Umweltschutz, gewaltfreier Umgang mit Konflikten sowie Betreuung von alten oder behinderten Menschen. Das Ausbildungszentrum bietet für bis zu 120 Zivildienstleistende Platz.

Ausbildungszentrum für Zivildienstleistende