Im Zuge der Eindämmung von missbräuchlichen Abrechnungen diverser Dienste über die Erwerbsersatzordnung (EO) hatte der Bundesrat Mitte 2013 zwei Verordnungen angepasst. In der neuen Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit Militärischen Mittel (VUM) wurden die Voraussetzungen für Unterstützungsleistungen, Bewilligungsverfahren und Kostentragung neu geregelt. Das VBS werde überdies künftig zurückhaltender mit der Unterstützung für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten sein. Insbesondere sollen insgesamt weniger Mittel zugunsten ziviler und ausserdienstlicher Tätigkeiten zur Verfügung gestellt werden. Weitere Änderungen fielen in der Verordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe (VATT) an, wo unter anderem die Förderung des Spitzensportes im Militärdienst geregelt wird. Bezüglich Missbrauch der EO wurde die Anzahl besoldeter Tage pro Jahr für die einzelnen ausserdienstlichen Kurs- und Wettkampftätigkeiten auf zehn beschränkt. Die genannte Verordnung wurde mit Inkrafttreten in „Verordnung über den Militärsport“ umbenannt.
missbräuchlichen Abrechnungen diverser Dienste über die Erwerbsersatzordnung (EO)- Schlagworte
- Datum
- 21. August 2013
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
-
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- Medienmitteilungen VBS vom 21.8.13
von Maximilian Schubiger
Aktualisiert am 08.07.2016
Aktualisiert am 08.07.2016