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Infolge der Nuklearkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 hatte der Bundesrat 2011 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um eine Verschärfung des Notfallschutzes um Kernanlagen zu prüfen. Nachdem der Bundesrat im Sommer 2017 eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt hatte, verabschiedete er im November 2018 die Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV). Kernelement der Totalrevision ist die Erhöhung des Referenzszenarios auf die höchste Stufe. Dies hat zur Folge, dass für die notwendigen Notfallschutzmassnahmen vom schlimmsten Szenario ausgegangen werden muss und somit auch Kantone, die in einem grösseren Radius um die Atomkraftwerke liegen, Massnahmen zum allfälligen Schutz der Bevölkerung treffen müssen. Die totalrevidierte Verordnung trat am 1. Januar 2019 in Kraft.

Verschärfung Notfallschutz um Kernanalgen

Im Januar 2018, mitten im Abstimmungskampf zur No-Billag-Initiative, liess die Spitze der SRG verlauten, dass die Radio- und Fernsehgesellschaft aus der zwei Jahre zuvor mit der Swisscom und Ringier gegründeten Werbeallianz Admeira auszusteigen plane. Der Werbeallianz war von Beginn weg heftiger Gegenwind vom Verband Schweizer Medien, von verschiedenen Medienhäusern und von politischer Seite entgegengeschlagen und sie hatte auch mit operativen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Im Februar 2018 unterlag die SRG zudem vor Bundesgericht, wo sie Beschwerde gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht war im Herbst 2016 – entgegen der Meinung des UVEK – zum Schluss gekommen, dass die beschwerdeführenden Medien im Verfahren betreffend die Beteiligung der SRG an Admeira als Partei anzuerkennen seien und aufgrunddessen in der Frage um die Teilhabe der SRG an Admeira von der Verwaltung hätten angehört werden müssen. Stattdessen hatte das UVEK zuvor lediglich von der Beteiligung der SRG an der Werbeallianz Kenntnis genommen und diese auch nicht an Auflagen geknüpft. Das Bundesgericht stützte den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Sofern Tätigkeiten der SRG, die ausserhalb ihres Konzessionsbereichs liegen, den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschneiden, seien diese zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Die beschwerdeführenden Akteure, der Verband Schweizer Medien und neun private Medienunternehmen, hätten gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht glaubhaft vorbringen können, dass ihnen eine erhebliche Einschränkung des Entfaltungsspielraums drohe, weswegen der Entscheid des UVEK aufzuheben und unter Anhörung der beschwerdeführenden Medien neu zu fassen sei.
Neben diversen Umbau- und Abbauplänen kommunizierte die SRG Ende Juni ihren definitiven Ausstieg aus der Werbeallianz. Man habe den Aktienanteil von 33.3 Prozent je hälftig an die beiden verbleibenden Aktionäre Ringier und Swisscom verkauft. Der Verband Schweizer Medien verlangte sogleich vom UVEK, dass die Neubeurteilung der Zulässigkeit der Teilhabe von SRG an Admeira deswegen nicht ausgesetzt werden solle. Zum einen sei der Verkauf noch nicht vollzogen, zum anderen bleibe die Gefahr von Marktverzerrungen intakt, da die SRG nach wie vor plane, die Vermarktung ihrer Werbezeiten über Admeira laufen zu lassen. Nachdem die SRG dem BAKOM den Vollzug des Verkaufs vom 29. Juni 2018 mitgeteilt hatte, verfügte das Bundesamt jedoch die Abschreibung des Verfahrens.

Joint Venture Vertrag der SRG mit Swisscom und Ringier

Verschiedene Medien berichteten über das Kernkraftwerk Mühleberg, welches in gut einem Jahr, am 20. Dezember 2019, als erstes kommerziell genutztes Kernkraftwerk der Schweiz vom Netz gehen wird. Es wird somit seit der Inbetriebnahme im Jahr 1972 eine Laufzeit von 47 Jahren aufweisen. Die Betreiberfirma BKW gab gegenüber den Medien an, die Kosten für die Abschaltung (CHF 927 Mio. für die Stilllegung und weitere CHF 1.427 Mrd. für die Entsorgung) selber stemmen zu können. Die NZZ berichtete, die BKW schule bestehende und mit dem Werk vertraute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Rückbau um und bereite für den «Tag X» eine Abschiedszeremonie vor.

2013-2019: Abschaltung des AKW Mühleberg im Jahr 2019
Dossier: Geschichte des Atomkraftwerks Mühleberg

Mit 159 von 159 gültigen Stimmen – von den 168 ausgeteilten waren ein Wahlzettel nicht eingegeben und 8 leer eingelegt worden – wurde Susanne Genner als Richterin mit Hauptsprache Deutsch in die Abteilung VI (Ausländer- und Bürgerrecht) des Bundesverwaltungsgerichts gewählt. Die Wahl war nötig geworden, weil ihr Vorgänger Philippe Weissenberger im Amt verstorben war. Genner, die sich gegen zwei Mitbewerberinnen und einen Mitbewerber durchsetzte, gehört wie ihr Vorgänger der SP an, jener Partei also, die am BVGer zum Zeitpunkt der Wahl untervertreten war.

Bundesverwaltungsgericht

Der Bundesrat kündigte im Dezember 2018 das Inkrafttreten der revidierten Kernenergieverordnung per 1. Februar 2019 an. Damit sollen diverse Präzisierungen vorgenommen und künftig Missverständnisse vermieden werden. Neu gilt bei einem 10'000-jährlichen naturbedingten Störfall (Bsp. starkes Erdbeben) klar ein Dosisgrenzwert von maximal 100 mSv. Wie bisher bestehen bleiben jedoch die Anforderungen bei technisch bedingten Störfällen, wobei das Werk allerdings neu bei Nichterfüllung der Forderungen nicht mehr sofort ausser Betrieb genommen werden muss, sondern nur eine Nachrüstung verlangt wird. Des Weiteren werden die Zuständigkeiten bei der Abklinglagerung schwacher radioaktiver Elemente geregelt.
Berichten der Basler Zeitung (BaZ) zufolge sei sich aber der Bundesrat gerade beim Kernelement, der Präzisierung des Grenzwerts auf 100 mSv, im Vorfeld nicht einig gewesen und Alain Berset habe eine Herabsetzung auf 20 bis 50 mSv gefordert – so wie dies die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz (KSR) bereits empfohlen hatte. In einer Medienmitteilung gab der Bundesrat aber am selben Tag bekannt, er wolle die heiss umstrittene, von Gegnern auch als «Lex Beznau» bezeichnete und in der Vernehmlassung scharf kritisierte Verordnungsrevision (gemäss der BaZ auf Antrag von Energieministerin Doris Leuthard) umsetzen. Gegen diesen Entscheid reichte die Nationalrätin Irène Kälin (gp, AG) eine Motion (Mo. 18.4233) ein und kritisierte den Bundesrat, dass dieser das Parlament in «unakzeptabler Art» übergehe, da die zuständige UREK-SR in Zusammenhang mit einem Postulat Müller (Po. 18.3175) vom Bundesrat einen Prüfbericht im Bereich Strahlenschutz verlange. Gemäss der BaZ soll es aufgrund dieses Vorstosses im September 2018 auch zu einem Gespräch zwischen Doris Leuthard und Damian Müller gekommen sein, in welchem die Energieministerin versucht haben soll, den Luzerner Ständerat zu überzeugen, den Vorstoss zurückzuziehen.

Revidierte Kernenergieverordnung / Lex Beznau
Dossier: Tätigkeitsberichte der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit KNS
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Das immer wieder in den Schlagzeilen stehende und unter Beschuss geratende französische Atomkraftwerk Fessenheim (F), das rund 40 km von Basel entfernt seit 1970 in Betrieb steht, vermag oft das Interesse der Schweizer Medien und von Vertreterinnen und Vertretern aus der Schweizer, der deutschen und der französischen Politik zu wecken. Im Jahr 2012 hatte der damalige französische Präsident François Hollande verkündet, Ende 2016 die beiden Reaktoren in Fessenheim vom Netz zu nehmen. Aus diesem Vorhaben war jedoch vorerst nichts geworden. Im April 2017 hatte die französische Regierung in einem Dekret erklärt, die Stilllegung des Atommeilers an die Inbetriebnahme des neuen Reaktors in Flamanville (F) zu knüpfen; es sei daher frühstens mit einer Abschaltung im Jahr 2019 zu rechnen. Im Oktober 2018 wurde das Regierungsdekret aus dem Vorjahr jedoch vom obersten französischen Verwaltungsgericht sistiert – dies auf Antrag der Gemeinde Fessenheim und von Gewerkschaften, die Beschwerde gegen den Regierungsentscheid aus Paris eingelegt hatten. Eine Kehrtwende folgte im Folgemonat, als der französische Präsident Emmanuel Macron den Sommer 2020 als neuen Termin für die Schliessung des Atomkraftwerks nannte. Der Gesundheitsdirektor des Kantons Basel-Stadt, Lukas Engelberger (BS, cvp), zeigte sich in der Basellandschaftlichen Zeitung positiv gestimmt und glaubte, dass dies nun der endgültige Abschalttermin sei, da diese Ankündigung an keine Bedingungen geknüpft sei und die Anlage in jenem Jahr eine Laufzeit von 50 Jahren aufweisen werde. Die Ankündigung des französischen Präsidenten bezeichnete er als «sehr gute Neuigkeiten für die Sicherheit und Gesundheit für die Bevölkerung in der Region».

Abschalttermin AKW Fessenheim (F) voraussichtlich 2020
Dossier: Geschichte des AKW Fessenheim (F)

Mit einer neuen Volksinitiative wollte der Zürcher Verein «Atomkraftwerke abschalten Schweiz» den Ausstieg der Schweiz aus der Atomenergie bis im Jahr 2029 in der Verfassung verankern. Die Initianten – allesamt Personen, die nicht auf der nationalen politischen Bühne standen – verfolgten eine Neuauflage der Ende 2016 abgelehnten Atomausstiegsinitiative mit dem Zusatz, dass nebst dem Verbot von Kernanlagen in der Schweiz auch Investitionen von juristischen Personen in den Bau von Kernanlagen im Ausland, welche die Schweiz mit Strom versorgen, verboten werden. Schon bei Beginn der Unterschriftensammlung im Sommer 2017 hatte sich aber abgezeichnet, dass sich weder bei den Grünen, noch bei den Grünliberalen oder den Sozialdemokraten Verbündete für dieses Begehren finden liessen. Diese monierten, dass sie nicht in die Lancierung und Formulierung des Anliegens einbezogen worden seien und das Nein-Votum des Stimmvolks bei der erst kürzlich durchgeführten Abstimmung zur Atomausstiegsinitiative zu respektieren sei. Im Herbst 2018 teilten die Initianten mit, dass die benötigte Unterschriftenzahl nicht erreicht werden konnte.

Volksinitiative Kernkraftwerke abschalten - Verantwortung für die Umwelt übernehmen (im Sammelstadium gescheitert)
Dossier: Volksinitiativen und Referenden zu Atomkraftwerken

Nachdem das Postulat Müller (fdp, LU) an die zuständige UREK-SR überwiesen worden war, beschloss diese einstimmig, ihrerseits ein Kommissionspostulat einzureichen, das vom Bundesrat einen im Vergleich zum Postulat Müller umfassenderen Bericht verlangt. Darin sollen die Auswirkungen der Teilrevision der Kernenergieverordnung auf die Bevölkerung aufzeigt, die Verhältnismässigkeit zwischen dem Schutz der Bevölkerung und dem gesellschaftlichen Nutzen von Technologien beachtet und gleichzeitig die Vorschriften und Strahlenschutzkonzepte der Schweiz mit internationalen Standards verglichen werden. Das Kommissionspostulat (Po. 18.4107) soll somit das Postulat Müller erweitern und ersetzen, weshalb die Kommissionsmehrheit mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen das Postulat Müller «Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken» zur Ablehnung empfahl.

Po. Müller Damian; Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Das St. Galler Tagblatt sowie die Aargauer Zeitung berichteten über die Auflösung der einst in Bern sehr einflussreichen Atomenergie-Dachlobbyorganisation Aves, die zu Spitzenzeiten über 100 Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier als Mitglieder verzeichnete. Der stetige Niedergang der Macht war geprägt von der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 und dem vom Volk angenommenen Energiegesetz im Jahr 2017, das den Bau neuer Atomkraftwerke in der Schweiz per Gesetz verbietet. Zuletzt war SVP-Präsident und Nationalrat Albert Rösti Präsident der Organisation. Weiterhin bestehen bleiben aber die Regionalgruppen, die sich womöglich neuen Schwerpunkten zuwenden wollen.

Atomlobby löst sich auf

Eine 2014 in Kraft getretene Verordnung sah vor, dass Schweizer Kernkraftwerkbetreiber die Kosten für die präventive Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten in einem Umkreis von 50 km um die Anlage ganz und ab einem Abstand von 50 km zur Hälfte tragen müssen. Gegen diese Verordnung wehrten sich Zeitungsberichten zu Folge die AKW-Betreiber (Axpo, BKW und KKW Gösgen-Däniken und Leibstadt) im Jahr 2016 zuerst vor dem Bundesverwaltungsgericht und in letzter Instanz 2018 vor dem Bundesgericht und bekamen Recht. Die Bundesrichter kamen zum Schluss, dass keine ausreichende gesetzliche Grundlage für diese zusätzlichen Abgaben bestehe und die Kernkraftwerkbetreiber die Kosten nur bis zu einem Umkreis von 20 km – wie dies in der alten Verordnung vorgesehen war – vollständig übernehmen müssen.

Jodtabletten um Kernenergieanlagen

In einem Bericht des ENSI zum 10'000-jährlichen Störfall erklärte Hans Wanner, Direktor des ENSI, dass unter realistischen Annahmen der (derzeit vom Inspektorat in der Praxis zwar angewandte, jedoch stark umstrittene und ungenau formulierte) Strahlungsgrenzwert von 100 mSv nicht überschritten und somit keine einzige Person im Falle eines solchen Störfalls einer Strahlendosis von 100 mSv ausgesetzt sei. Die durchschnittliche, tatsächlich austretende Strahlendosis bei einem solchen Auslegungsstörfall – beispielsweise einem Erdbeben, das durchschnittlich alle 10'000 Jahre stattfinde und kleinere Schäden an den Betriebsanlagen verursache, jedoch keine Kernschmelze zur Folge habe (also einem Gau, nicht aber einem Super-Gau) – betrage lediglich 0,3 mSv. Eine durchschnittliche Person in der Schweiz sei aber im Vergleich durch natürliche, medizinische und zivilisatorische Quellen einer zwanzigfachen Belastung von durchschnittlich 5,8 mSv ausgesetzt.
Angestossen worden war der Bericht u.a. von einem Gerichtsfall zwischen dem ENSI und verschiedenen Umweltorganisationen sowie Anwohnerinnen und Anwohnern rund um die Kernkraftwerke Beznau I und II. Berechnet wurden die vorliegenden Zahlen jedoch am Beispiel des Kernkraftwerks Gösgen für den regnerischen und stürmischen 11. Juni 2018. Das Inspektorat begründete diese Wahl damit, dass die Anlage Gösgen die am dichtesten besiedelte Umgebung (potenziell 95'000 Personen) aufweise und so das schlimmstmögliche Szenario (in diesem Fall 13 mSv für gewisse Anwohnerinnen und Anwohner) bei ungünstigen Wetterbedingungen aufzeigen könne.
Die Aargauer Zeitung berichtete von erstaunten Reaktionen auf den Bericht. Nationalrätin Irène Kälin (gp, AG) kritisierte beispielsweise, dass die Behörde nicht die älteste Anlage Beznau zur Berechnung herbeigezogen hatte und monierte zudem, der Bericht sei ein klarer Beweis dafür, dass das ENSI – angesichts der internationalen Behörden, die zu anderen Schlüssen gekommen seien – nicht unabhängig sei.
Der Bericht heizte gemäss St. Galler Tagblatt die Debatte um den Grenzwert weiter an. Ständerat und Axpo-Verwaltungsrat Roland Eberle (svp, TG) plädierte dafür, den Grenzwert nicht als ideologischen Zankapfel zu betrachten. Im Gegensatz dazu drohte Bastien Girod (gp, ZH), die Grünen würden gegen einen konkretisierten Dosisgrenzwert von 100 mSv eine Volksinitiative lancieren. Widerstand gegen einen 100-mSv-Grenzwert hatte sich aber auch schon von bürgerlicher Seite im Postulat Müller (Po.18.3175) bemerkbar gemacht.

Bericht des ENSI zum 10'000-jährlichen Störfall
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Eine parlamentarische Initiative Flach (glp, AG) forderte, dass Kernkraftwerken, welche zwei Jahre oder länger stillstehen, die Betriebsbewilligung (zumindest vorübergehend) automatisch entzogen wird. Der Initiant begründete sein Anliegen damit, dass durch die lange Ausserbetriebnahme gewisse Komponenten funktionsuntauglich werden könnten, wichtiges Know-how und Fachkräfte verloren gehen könnten und eine grosse Ungewissheit für die allgemeine Stromversorgung vorliege. Zudem bestünde auch seitens der Betreiberfirma ein buchhalterisches Interesse, das AKW nicht gänzlich abzuschreiben, endgültig stillzulegen und somit womöglich grosse Verluste in der Erfolgsrechnung auszuweisen, sondern dieses für längere Zeit im vorübergehenden Ausserbetriebsstand zu belassen. Das ENSI selbst verfüge in einem solchen Fall auch nicht die Macht, die Betriebsbewilligung auszusetzen oder die Stilllegung anzuordnen, um der Ungewissheit ein Ende zu setzen. Bei seiner Argumentation verwies der Initiant explizit auf das Kernkraftwerk Beznau I und fundierte sein Anliegen mit Erfahrungen, welche das Nachbarland Frankreich in diesem Bereich bereits gemacht hatte. Eine Mehrheit (17 zu 8 Stimmen) der vorprüfenden UREK-NR erkannte keinen Handlungsbedarf und unterstrich, dass unter geltendem Recht ein AKW nur in Betrieb sein dürfe, wenn die durch das ENSI zu überprüfenden Sicherheitsvorgaben gewährleistet seien. Eine Minderheit Bäumle (glp, ZH) beantragte die Annahme der Initiative mit dem Vermerk, dass für eine Wiederinbetriebnahme eine umfassendere Beurteilung der allgemeinen Betriebstüchtigkeit nötig sei, wie sie derzeit bei der erstmaligen Inbetriebnahme durchgeführt werde.

Klarheit und mehr Sicherheit für stillstehende AKWs (Pa.Iv. 17.487)

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG), das bei der Volksabstimmung vom 25. September 2016 Zuspruch erhalten hatte, sieht vor, dass zur Nutzung der damit geschaffenen neuen Massnahmen zur nachrichtendienstlichen Information eine Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts nötig wird. Weil diese Genehmigungen befristet sind und mit jeweiliger Zustimmung des Gerichts verlängert werden müssen, befürchtete die RK-SR einen Mehraufwand, der nur mit einer zusätzlichen Richterstelle am Bundesverwaltungsgericht bewältigt werden könne. Die Aufstockung soll laut der im März eingereichten parlamentarischen Initiative der Kommission aber befristet werden. Die angestrebten total 70 Richterstellen sollen dann nämlich ab 2019 durch Nichtbesetzung vakant werdender Stellen wieder auf 65 Vollzeitstellen gesenkt werden.
Allerdings beschloss die RK-NR im Mai 2018 mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Vorstoss keine Folge zu geben, so dass die RK-SR in einem Ende Juni vorgelegten Kommissionsbericht versuchte, der Forderung mit erneutem einstimmigen Folge geben Nachdruck zu verleihen. Zwar seien wohl nur rund ein Dutzend Fälle pro Jahr zu erwarten, der Arbeitsaufwand sei aber erheblich und die kurzen Fristen würden eine hohe Einsatzbereitschaft der zuständigen Richterin oder des zuständigen Richters verlangen. Die Vorlage wäre in der Folge in den Ständerat gelangt, wurde aber Mitte September 2018 zurückgezogen.

Richterstelle am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 18.422)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Neben der Motion Flückiger Bäni und der Standesinitiative des Kantons Genf beriet der Ständerat in der Herbstsession 2018 mit der Motion der KVF-NR ein weiteres Anliegen, das die Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Billag-Mehrwertsteuern forderte. Im Unterschied zur Motion der Aargauer SVP-Nationalrätin enthielt der Kommissionsvorstoss konkrete Forderungen zur Ausgestaltung der Rückerstattung: Die unrechtmässig bezahlte Mehrwertsteuer solle allen Konsumentinnen und Konsumenten für die letzten fünf Jahre zurückerstattet werden. Die vorberatende KVF-SR vertrat einstimmig die Meinung, dass die Gesetzgebung an das – zu gegebener Zeit noch hängige – Urteil des Bundesgerichts angepasst werden solle und die Kommissionsmotion hierfür nicht ausreichend Spielraum lasse. Der Ständerat folgte dieser Empfehlung stillschweigend und lehnte die Motion ab.

Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuer (Mo. 17.3266)
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Das UVEK erteilte im Sommer 2018 der NAGRA drei Bewilligungen für die Durchführung von Sondierbohrungen an den Standorten Bülach (ZH) im Standortgebiet «Nördlich Lägern» sowie in Trüllikon (ZH) und Marthalen (ZH) – beide im Standortgebiet «Zürich Nord-Ost». Die NAGRA hatte zuvor 22 Gesuche für Sondierbohrungen in den noch verbleibenden drei potentiellen Endlagergebieten «Jura Ost» im Kanton Aargau, «Nördlich Lägern» und «Zürich Nord-Ost» – beide im Kanton Zürich – eingereicht. Weitere Entscheide für zusätzliche Bohrungen in diesen drei Gebieten werden vom UVEK folgen. Mittels solcher Sondierbohrungen soll ermittelt werden, ob die gewählten Standorte zur Errichtung geologischer Tiefenlager für radioaktive Abfälle geeignet wären. Im Jahr 2022 will die NAGRA dann bekannt geben, für welche Standorte sie Rahmenbewilligungsgesuche ausarbeiten wird.

Endlager für radioaktive Abfälle (3. Etappe; 2018–2029)
Dossier: Debatte um die Entsorgung radioaktiver Abfälle ab dem Jahr 2000

Im Oktober 2017 hatte das Bundesamt für Verkehr bekannt gegeben, dass die Fernverkehrskonzession der SBB um zwei Jahre verlängert würde und das Amt 2018 über die Vergabe der Fernverkehrskonzession per Ende 2019 entscheiden werde. Aufgrund der konkurrierenden Gesuche von SBB und BLS brauche es vertiefte Abklärungen, hielt BAV-Direktor Füglistaler fest.
Im Mai 2018 legte das BAV einen Kompromissvorschlag vor, welcher der BLS statt der ersuchten fünf Linien nur die beiden Linien Bern-Biel und Bern-Olten zugestanden hätte. Die BLS lehnte dies ab und argumentierte, dass zwei RegioExpress-Linien nicht ausreichten, um einen wirklichen Mehrwert für die Passagiere zu schaffen.
Im Juni 2018 entschied das BAV jedoch nach dem vorgängig gemachten Kompromissvorschlag: Es erteilte der BLS die Fernverkehrskonzession für die RegioExpress-Linien Bern-Biel und Bern-Olten und beliess die übrigen Linien in der Konzession der SBB. Beide Bahngesellschaften waren darüber nicht glücklich: Die BLS hatte ja fünf Linien (davon zwei Intercity-Linien) beantragt und war über den Entscheid enttäuscht. Die SBB war unzufrieden mit dem Entscheid, weil sie die Fernverkehrskonzession nicht teilen wollte. Sie reichten deswegen im Juli 2018 beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid des BAV ein. Die Vergabe sei willkürlich, zudem sei die Aufteilung der Konzession ein Systemwechsel, der ohne politischen Entscheid vorgenommen werde, aber eines solchen bedürfe.

Vergabe der Fernverkehrskonzession

Wie bereits im Oktober 2013 angekündigt und mit dem Eingang des Stillegungsprojekts im Dezember 2015 nochmals verdeutlicht, will die BKW das Kernkraftwerk Mühleberg am 20. Dezember 2019 vom Netz nehmen. Das betroffene Projekt wurde öffentlich aufgelegt, durch das ENSI und die KNS eingehend geprüft, durch einige Auflagen ergänzt und dem BFE übergeben. Dieses hat die Stilllegungsverfügung verfasst, welche dann vom UVEK verordnet wurde. Der Rückbau der Anlage Mühleberg erfolgt dabei in zwei Teilen – einem nuklearen und einem konventionellen:
Der angeordnete nukleare Rückbau der Anlage ist in drei grobe Phasen aufgegliedert. Dabei steht die Etablierung eines sicheren technischen Nachbetriebs im Zentrum, sodass für Mensch und Umwelt keine Gefahr besteht. In einem ersten Schritt müssen die Brennelemente aus der Anlage abtransportiert werden. In einer zweiten Phase erfolgt der Rückbau aller Systeme und Grosskomponenten, bevor in der dritten und letzten Phase geprüft wird, dass keine radioaktiven Materialien mehr auf dem Gelände vorhanden sind. Erst nach dieser Überprüfung durch das ENSI und nach Gutheissen eines weiteren Gesuchs, das bis 2027 einzureichen ist, kann mit dem zweiten, konventionellen Rückbau der Anlage begonnen werden. Geplant ist somit ein Ende der Arbeiten bis im Jahr 2034. Die dabei anfallenden Kosten belaufen sich gemäss Verfügung des UVEK und Angaben der BKW auf CHF 611 Mio. für die Stilllegung, CHF 340 Mio. für den Nachbetrieb und CHF 35 Mio. für das Management.

2013-2019: Abschaltung des AKW Mühleberg im Jahr 2019
Dossier: Geschichte des Atomkraftwerks Mühleberg

Die geplanten Teilrevisionen der Kernenergieverordnung, der UVEK-Ausserbetriebnahmeverordnung und der UVEK-Gefährdungsannahmeverordnung sorgten in der Vernehmlassung für ausserordentlich viel Aufruhr und Kritik. Ständerat Damian Müller (fdp, LU) forderte deshalb mittels eines Postulats vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Berichts durch unabhängige Fachexperten im Bereich Strahlenschutz. Dieser Bericht soll die Konsequenzen der geplanten Teilrevisionen für die Bevölkerung aufzeigen und die neuen Grenzwerte beurteilen.
Aufmerksam wurde der sich selbst als Atomkraftbefürworter bezeichnende Müller auf die Problematik, da rund 16 Kantone, darunter auch sein Stand Luzern, in der Vernehmlassung ihre Bedenken an der Revision geäussert hatten und darin eine Verminderung des Strahlenschutzes sahen. Zudem erkannte er in der ganzen Revision ein rechtsstaatliches Problem, weil beim Bundesverwaltungsgericht ein Gerichtsverfahren gegen das ENSI im Bereich Strahlenschutz hängig war und das ENSI dem für die Teilrevisionen zuständigen UVEK angehörig ist. Gemäss einer Stellungnahme des Zürcher Anwaltsverbandes, auf die sich Müller in der Ständeratsdebatte stützte, ist die Änderung der rechtlichen Grundlagen mit dem Zweck, den Verfahrensausgang zu beeinflussen, während eines Gerichtsverfahrens rechtsstaatlich problematisch.
Der zur Ablehnung ratende Bundesrat betonte die Unabhängigkeit des ENSI. Die Anpassungen würden den Wortlaut der bisherigen Bestimmungen präzisieren, seien verhältnismässig, nachvollziehbar sowie auch praxisnah. Zudem habe die KNS den Bundesrat in dieser Sache beraten und diese Änderungen als sachgerecht eingestuft. Bundesrätin Doris Leuthard beteuerte im Rahmen der Ständeratsdebatte in der Sommersession 2018 des Weiteren, dass diese Änderungen nichts mit dem Gerichtsfall zu tun haben und das UVEK schon seit 2012 an dieser Anpassung arbeite. Weiter betonte sie, dass es hier nicht um Dosisgrenzwerte bei technischen Störfällen gehe, diese würden so bestehen bleiben wie bis anhin, sondern um Dosisgrenzen bei Naturereignissen. Dies sei in der Diskussion fälschlicherweise vermischt worden. Strittig seien folglich einzig die Dosisgrenzwerte bei Naturereignissen. Leuthard schlug deshalb vor, dieses Postulat in der zuständigen Kommission zu beraten. Ivo Bischofberger (cvp, AI) stellte daraufhin den Ordnungsantrag, das Postulat an die zuständige Kommission zu überweisen, womit sich Müller einverstanden erklärte.

Po. Müller Damian; Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Zwar erfolgte die Gesamterneuerungswahl des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) bereits in der Frühjahrssession, allerdings musste auch noch das Präsidium bestimmt und eine Nachfolge für die zurückgetretene Franziska Schneider (gp) gewählt werden. Die Gerichtskommission empfahl, Marianne Ryter (sp) – die bisherige Vizepräsidentin – zur Präsidentin und Vito Valenti (fdp) zum Vizepräsidenten zu wählen. Auf die Ausschreibung für die Nachfolge Schneider – gesucht wurde für eine 90%-Stelle in der Abteilung III eine Richterin oder ein Richter mit französischer Muttersprache – meldete sich einzig Caroline Gehring (cvp). Weil sie voll und ganz dem Anforderungsprofil entspreche und zudem den Frauenanteil erhöhe, empfehle die GK die Kandidatin, obwohl sie der im BVGer eher übervertretenen CVP angehöre.
Die Vereinigte Bundesversammlung schritt in der Sommersession zur Tat: Die neue Präsidentin Marianne Ryter erhielt 191 von 192 gültigen Stimmen – 8 der 200 eingelangten Wahlzettel waren leer eingegeben worden – und Vito Valentino wurde mit 199 von 199 gültigen Stimmen (2 leer bei 201 eingelangten) zum Vizepräsidenten gewählt. Der Name Caroline Gehring stand auf 194 von 194 gültigen Wahlzetteln; deren 7 blieben bei 201 eingelangten Zetteln leer.

Gesamterneuerungswahl des Bundesverwaltungsgerichts

Die Suche nach geeigneten Standorten für geologische Tiefenlager für nukleare Abfälle erfolgt gemäss dem Sachplan des BFE in drei Schritten: Nachdem die NAGRA in einer ersten Etappe (2008–2011) sechs potenzielle Standortgebiete vorgeschlagen hatte, begann 2011 in der zweiten Etappe (bis November 2018) die detailliertere Analyse der Standorte mit dem Ziel, in den sechs Gebieten Jura Ost (AG), Jura Südfuss (SO und AG), Nördlich Lägern (AG und ZH), Südranden (SH), Wellenberg (NW und OW) und Zürich Nord-Ost (TG und ZH) mindestens je zwei Standorte für hochradioaktive und schwach- bis mittelradioaktive Abfälle zu finden. In einer dritten Etappe (2018–2029) soll schliesslich vom Bundesrat ein definitiver Standortentscheid gefällt werden. Parallel zu den wissenschaftlichen Arbeiten wurden 2011 in den sechs Regionen sogenannte Regionalkonferenzen konstituiert, die als Organisationsstrukturen die Mitwirkung der Betroffenen sicherstellen sollen. In einem Dissertationsprojekt im Auftrag des BFE wurde diese Bürgerbeteiligung bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz genauer untersucht und der Frage nach den Stärken und Schwächen dieser partizipativen Prozesse nachgegangen. Zusammenfassend kam die Autorin zum Schluss, dass es vor allem in Sachen Repräsentativität Verbesserungspotential gebe und Menschen mit geringerem Einkommen, langfristige Interessen, Frauen, Jugendliche und Betroffene mit Migrationshintergrund zu wenig vertreten seien. Ebenso würden die tiefen Beteiligungsraten auf eine geringe Motivation hinweisen. Um diese Mängel zu beheben, sollten Informationen verständlicher übermittelt werden und das BFE eine verstärkte und attraktivere Öffentlichkeitsarbeit wahrnehmen, so die Empfehlungen an das Bundesamt. Des Weiteren sollten die Miliztauglichkeit mit einer angepassten Sitzungsplanung erhöht und der Austausch zwischen den Standortregionen verbessert werden. Die gewonnenen Erkenntnisse könnten auch für weitere partizipative Prozesse bei grosstechnischen Projekten hilfreich sein. Das Thema Partizipation bei der Suche nach Endlagern für radioaktive Abfälle hatte beispielsweise auch schon die Grüne Fraktion (Pa.Iv. 10.530) sowie die Kantone Nidwalden (Kt.Iv. 12.319) und Schaffhausen (Kt.Iv. 13.302) beschäftigt, die in einer entsprechenden parlamentarischen Initiative bzw. mit entsprechenden Standesinitiativen ein Mitspracherecht der Kantone bei der Standortsuche gefordert hatten.

Endlager für radioaktive Abfälle (3. Etappe; 2018–2029)
Dossier: Debatte um die Entsorgung radioaktiver Abfälle ab dem Jahr 2000

Die Diskussionen um zu hohe Wassertemperaturen der Aare im Sommer und um die Frage, welche Rolle dabei die Kühlsysteme der AKWs spielen, führten im Sommer 2018 zu einer Präzisierung der Gewässerschutzverordnung betreffend die AKW-Kühlwassertemperatur. Der Bundesrat verordnete, dass eingeleitetes Kühlwasser von AKWs dann die 30-Grad-Celsius-Marke überschreiten und maximal 33 Grad Celsius haben darf, wenn das Wasser bei Entnahme wärmer als 20 Grad Celsius ist. Zudem legte er fest, dass die maximal zulässige Gewässertemperatur nach Eingabe von Kühlwasser die 25 Grad Celsius Marke nur dann überschreiten darf, wenn eine Kühlwassereinleitung das Gewässer um nicht mehr als 0.01 Grad Celsius erwärmt. Nach dem aktuellen Stand der Technik sind Anlagen überdies so zu planen, dass möglichst wenig Abwärme in die Gewässer entlassen wird.

Anpassung Gewässerschutzverordnung AKW Kühlwassertemperatur

Die geplanten Teilrevisionen diverser Verordnungen im Kernenergiebereich sorgten in der Vernehmlassung für viel Aufruhr. Geplant waren einerseits Änderungen in den Kriterien zur Störfallanalyse und der dazugehörigen Ausserbetriebnahme und andererseits neue Regelungen zur Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen. Für viel Zündstoff sorgte hierbei vor allem die erste Änderung – auch bekannt unter dem Namen «Lex Beznau».

Die Betreiberfirmen von Kernkraftwerken sind verpflichtet, deterministische Störfallanalysen durchzuführen. Störfälle werden dabei in drei Kategorien unterteilt: Schwerwiegende naturbedingte Fälle, die jedoch nur sehr selten eintreten, erhalten die Ziffer drei. Mit der Ziffer zwei versehen werden schwerwiegende naturbedingte Störfälle, die etwas häufiger vorkommen als jene in Kategorie drei. Leichtere und häufige naturbedingte Störfälle bekommen die Ziffer eins. Zudem erhalten die jeweiligen Störfälle maximale Dosisgrenzwerte – also Richtlinien, wie viel Radioaktivität bei einem Störfall maximal austreten dürfte – zugeteilt.
Unklar formuliert war bisher jedoch die Kategorisierung der in der Natur auftretenden Ereignisse, die durchschnittlich einmal alle 10'000 Jahre stattfinden. Gemäss Zeitungsberichten beziehe sich dies vor allem auf schwerere Erdbeben. Diese seltenen Erdbeben bildeten in Art. 123 Abs. 2 der Strahlenschutzverordnung (StSV) den Übergang zwischen der Kategorie zwei, für die ein strenger Dosisgrenzwert von 1 mSv (Millisievert) pro Jahr gilt, und der Kategorie drei, für die ein viel höherer Grenzwert von 100 mSv pro Jahr gilt. Unklar war deshalb, zu welcher Kategorie und zu welchem Grenzwert die oben beschriebenen seltenen Erdbeben gehören. Dass hier eine rechtliche Unsicherheit bestand, erkannte die KNS bereits im Jahr 2012 und beantragte Klärungsbedarf. Mit einer Konkretisierung, dass für solche Ereignisse die einfacher einzuhaltende Kategorie drei gelten sollte, wollte der Bundesrat die bisherige Praxis in den Verordnungen verankern.
Anwohner rund um die Kernkraftwerke Beznau I und II sowie drei Umweltorganisationen hatten aber schon im Jahr 2015 beim ENSI ein Gesuch eingereicht mit dem Ziel, solche Ereignisse der Kategorie zwei und somit dem strengeren Dosisgrenzwert 1 mSv pro Jahr zuzuordnen. Bei einer solchen Zuordnung müssten beide Anlagen in Beznau bis zu einer allfälligen Nachrüstung vom Netz genommen werden, da sie diesen Grenzwert nicht einhalten könnten. Mittels einer Verfügung hatte das ENSI dieses Begehren jedoch abgelehnt und den Entscheid damit begründet, dass dies weder der bisherigen Praxis noch der ursprünglichen Regelungsabsicht des Bundesrates entspreche und womöglich sämtliche AKWs der Schweiz unmittelbar bei der Zuteilung zur Kategorie zwei vom Netz genommen werden müssten. Diese Verfügung war danach beim Bundesverwaltungsgericht angefochten worden. Zu erwarten ist auch ein allfälliger Weiterzug des noch ausstehenden Bundesverwaltungsgerichtsentscheids an das Bundesgericht.

In der Vernehmlassung, die bis Mitte April 2018 andauerte, meldeten sich sowohl Regierungen diverser Schweizer Kantone und Städte, als auch diverse Organisationen, Kommissionen, Parteien und Dachverbände aus der Schweiz und Deutschland, sowie viele Einzelpersonen aus der Schweiz, Deutschland und Frankreich zu Wort. So liess beispielsweise der Regierungsrat des Kantons Aargau – also dem Kanton, wo sich die Anlagen Beznau I und II sowie Leibstadt befinden – verlauten, dass er die Präzisierungen in den Verordnungen als sinnvoll erachte. Ähnlich klang es in den Stellungnahmen der Kantone Basel-Land, Freiburg und Graubünden. In den Kantonen Luzern, Appenzell-Ausserrhoden und Zürich erachtete man die Präzisierungen als sinnvoll, äusserte aber Bedenken an der Herabsetzung der Schutzbestimmungen und betonte deshalb die Wichtigkeit des Postulats Müller (fdp, LU, Po. 18.3175). Klar oder mehrheitlich klar gegen die genannte Konkretisierung/Herabsetzung der Sicherheitsanforderungen von 1 mSv auf 100 mSv äusserten sich die Regierungen der Kantone Appenzell-Innerrhoden, Basel-Stadt, Genf, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Schwyz, Tessin, Uri, Waadt und Wallis – sowie Bern und Solothurn, die Standortkantone der anderen beiden Atomkraftwerke.
Nebst den Kantonsregierungen liessen auch diverse Parteien von sich hören. Aussergewöhnlich war hierbei der einstimmige Tenor unter diversen Parteien von links bis rechts betreffend die zeitliche Komponente. Sowohl die SP, die Grünen und die GLP als auch die FDP und die SVP störten sich am Zeitpunkt der Vernehmlassung. Die SP und die GLP forderten eine Sistierung des Vorhabens bis zum Gerichtsentscheid aus St. Gallen. Auch die Grünen kritisierten, dass der Bundesrat das gerichtliche Verfahren nicht abwarte, verlangten aber darüber hinaus einen generellen Verzicht auf die Revision. Die FDP erklärte, die Beschwerde sei kein Grund, um die Vernehmlassung zu verzögern, jedoch sei die Dringlichkeit dieser Verordnungsanpassung zu wenig ersichtlich. Die SVP schrieb in einer kurzen Stellungnahme, dass wohl erst durch das Gerichtsverfahren Anpassungen in Angriff genommen worden seien. Die KNS habe ja schon im Jahr 2012 bemerkt, dass ein gewisser Klärungsbedarf bestehe. Eine Ausnahme im Tenor bildete die BDP. In ihrer offiziellen Stellungnahme erwähnte sie die mögliche Problematik betreffend den Rechtsstreit nicht. Sowohl die SP als auch die Grünen äusserten sich generell ablehnend zu den Verordnungsänderungen, was sie auch deutlich kundtaten. «Wir lehnen die vorgelegten Verordnungsänderungen mit Nachdruck ab und kritisieren die vorgeschlagenen inhaltlichen Anpassungen sowie das gewählte Vorgehen scharf», schrieb etwa die SP. Die Grünen gingen einen Schritt weiter und beschuldigten den Bundesrat, mit dieser Lex Beznau die Grundlagen schaffen zu wollen, um die alten Anlagen in Beznau weiter in Betrieb halten zu können. Die FDP und die SVP zeigten sich mit den Änderungen grundsätzlich einverstanden. Gemäss FDP würden die Anpassungen selber keine Abstriche bei der Sicherheit mit sich bringen sondern nur die heutige Praxis auf Verordnungsebene präzisieren. Nicht offiziell zur Vorlage äusserte sich die CVP, was Martin Bäumle (glp, ZH) in einer Anspielung im Tages-Anzeiger als Unterstützung für ihre Energieministerin Doris Leuthard wertete.
Eine weitere brisante kritische Stellungnahme kam schliesslich von André Herrmann, dem ehemaligen Präsidenten der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz (KSR). Er warf dem Bundesrat vor, das Vorsorgeprinzip zu verletzen: Die Kommission empfehle, solchen Ereignissen einen Grenzwert von 20 bis 50 mSv zuzuordnen und nicht 100 mSv, wie dies der Bundesrat vorsah.

Revidierte Kernenergieverordnung / Lex Beznau
Dossier: Tätigkeitsberichte der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit KNS
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

In der Frühjahrssession 2018 hatte die Vereinigte Bundesversammlung zur Gesamterneuerungswahl des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) anzutreten. 69 bisherige Richterinnen und Richter mussten dabei gesamthaft bestätigt und sieben neue gewählt werden. Die sieben neuen – es waren zwar acht Stellen zu besetzen, eine Vakanz hatte sich aber zu kurzfristig für die Wahlen im Frühling gebildet – hatten sich gegen 43 andere Bewerberinnen und Bewerber durchgesetzt. Da die CVP (-0.61 Stellen) und insbesondere die SP und die SVP (je -3.5 Stellen) im BVGer untervertreten seien, schlug die GK drei SP-, zwei SVP und zwei CVP-Vertreterinnen und Vertreter zur Wahl vor.
Am Wahltag erhielten die meisten der 69 Bisherigen mehr als 200 Stimmen – ausgeteilt worden waren 209 Wahlzettel. Sechs Richterinnen und zwei Richter erhielten freilich auffallend wenige Stimmen (zwischen 156 und 179). Der „Blick“ kolportierte, dass es sich dabei vor allem um „asylfreundliche Richterinnen“ handle, die von der SVP abgestraft worden seien. Die SVP-Fraktion habe die Qualität der Arbeit der verschiedenen Richterinnen und Richter eingehend besprochen, gab Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG) der Zeitung zu Protokoll. Es sei kein Geheimnis, dass die SVP mit der Arbeit einzelner Gerichtspersonen nicht einverstanden sei. Es habe eine SVP-interne Liste gegeben – so der „Blick“ weiter – auf der unliebsame Richterinnen und Richter zur Streichung vermerkt gewesen seien.
Ebenfalls aufhorchen liess die Berichterstattung des „Blick“ über die anschliessende Wahl der sieben neuen Bundesverwaltungsrichterinnen und -richter. Diese übersprangen das absolute Mehr zwar problemlos und wurden allesamt gewählt. Der Umstand, dass der erste farbige Richter am Bundesverwaltungsgericht in der Geschichte der Schweiz – Keita Mutombo (SP) – von allen sieben am wenigsten Stimmen erhielt (192 von 208 möglichen), liess die Boulevardzeitung die rhetorische Frage stellen, wie rassistisch das Parlament sei.

Gesamterneuerungswahl des Bundesverwaltungsgerichts

In einer Motion hatte Jonas Fricker (gp, AG) gefordert, dass der Bund sich verstärkt für die Sicherstellung von genügend inländischen Fachkräften für den Rückbau der Atomkraftanlagen einsetzt. Im November 2016 hatte der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfohlen, da bereits diverse Regelungen der Kernenergieverordnung von den AKW-Betreibern einen Nachweis für eine geeignete Anzahl an spezialisierten Fachkräften zum Rückbau der Kernanlagen forderten.

In der Nationalratsdebatte in der Frühjahrssession 2018 betonte Irène Kälin (gp, AG), welche als Nachfolgerin von Fricker auch dessen Motion übernommen hatte, dass die Anforderungen in den entsprechenden Verordnungen veraltet seien, sich seit dem Beschluss des Stilllegedatums des AKWs Mühleberg viel verändert habe und dass ein Rückbau einer Kernanlage auch neues Wissen voraussetze. Zudem hätte Fricker in seiner Motion auf das Problem verwiesen, dass in Zukunft viele Fachkräfte in diesem Bereich aus Altersgründen wegfallen werden. Im Rat wies Bundesrätin Leuthard darauf hin, dass die Unternehmen selber für die Rekrutierung und Ausbildung von ausreichend Fachkräften verantwortlich seien. Das Beispiel Mühleberg zeige auch, dass die Betreiberin BKW selbständig genügend Fachkräfte habe ausbilden und rekrutieren können. Das Begehren stiess auf klare Ablehnung in den Fraktionen der SVP, FDP, BDP und CVP, sodass die grosse Kammer die Motion mit 129 zu 63 (0 Enthaltungen) versenkte.

Mo. Fricker Jonas, Fachkräfte für AKW Rückbau

Die Kernkraftwerkbetreiber sind gemäss dem Kernenergiegesetz (KEG) und der Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV) dazu verpflichtet, Beiträge in die nationalen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einzuzahlen. Diese Fonds sollen gewährleisten, dass die zukünftig anfallenden Kosten für den Rückbau der Anlagen und für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle durch die Betreiber der Anlagen finanziert werden. Artikel 80 des KEG sieht zudem vor, dass bei höher anfallenden Kosten auch eine Nachschusspflicht möglich ist. Eine solche Nachschusspflicht sei gemäss Eric Nussbaumer (sp, BL) bei den Anlagen Gösgen und Leibstadt jedoch problematisch, da diese Kernanalagen zum einen nur wenig Eigenkapital besitzen und somit solche Kosten nicht decken könnten, und zum anderen, weil die beteiligten Partner nur mit ihrem Eigenkapital haften. Als Folge trägt der Bund ein grosses Haftungsrisiko. Eric Nussbaumer forderte deshalb in einem Postulat einen Bericht, der die rechtliche Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit der Nachschusspflicht für die beteiligten Partner aufzeigt.

Der Bundesrat anerkannte zwar das Problem, wies aber auf die parlamentarische Vorstösse Vischer (Po. 11.3356) sowie Fetz (Mo. 13.4185) hin, die Ähnliches verlangt hatten. Ein Durchgriff des Bundes auf die beteiligten Partner sei „verfassungsmässig problematisch und kaum praktikabel”, da der Bund nicht Vertragspartei sei und somit nicht in das privatrechtliche Verhältnis zwischen den Aktionären und den beiden Aktiengesellschaften eingreifen könne. Er beantragte deshalb die Ablehnung des Postulats. Der Nationalrat folgte im März 2018 der Empfehlung des Bundesrates und lehnte das Begehren mit 131 zu 62 Stimmen (0 Enthaltungen) ab. Zustimmung fand die Vorlage bei den Fraktionen der Grünen, der SP und der GLP, stiess jedoch bei den Fraktionen der SVP, CVP, FDP und BDP auf Widerstand.

Nachschusspflicht für Stilllegungsfonds bei Atomkraftwerken (Po. 16.3926)
Dossier: Finanzielle Pflichten von Atomkraftbetreibern und Aktionären
Dossier: Debatte um die Entsorgung radioaktiver Abfälle ab dem Jahr 2000