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Auch 2012 führte der Bundesrat die Idee von Bundesratssitzungen ‚extra muros‘ fort, um seine Verbundenheit mit der Bevölkerung in allen Regionen der Schweiz zu bekunden. Die 2010 begonnene Tradition führte im Berichtsjahr nach Schaffhausen, wo die Regierung nach ihrer Sitzung mit der Bevölkerung zusammenkam und den Schaffhauser Regierungsrat zu einem Arbeitsessen einlud.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Eine parlamentarische Initiative Hodgers (gp, GE) wollte im Sprachengesetz regeln, dass öffentliche Ansprachen von Regierungsmitgliedern immer in einer offiziellen Amtssprache gehalten werden. Der Initiant stiess sich am Umstand, dass in den letzten Jahren Bundesrätinnen und Bundesräte an öffentlichen Veranstaltungen und in den Medien immer häufiger Dialekt sprechen würden. Dies vermittle nicht nur den Eindruck, dass Hochdeutsch eine zweitrangige Sprache in der Schweiz sei, sondern würde auch den Zugang zu den Äusserungen für die nicht dialektkundige Bevölkerung erschweren. Die WBK-NR begründete ihre Empfehlung, der Initiative nicht Folge zu geben, damit, dass keine stossende Verletzung des Prinzips eines übermässigen und unreflektierten Gebrauchs der Dialektsprache erkennbar sei, und dass die Regierungsmitglieder autonom und ohne gesetzliche Grundlage in der Lage seien, Sensibilitäten situativ richtig abzuwägen. Die grosse Kammer folgte dieser Argumentation mit 149 zu 24 Stimmen. Letztere stammten vorwiegend aus der Grünen Partei aber auch von Ratsmitgliedern der lateinischen Schweiz.

Benützung einer offiziellen Amtssprache bei öffentlichen Ansprachen von Bundesratsmitgliedern (10.476)

Die Übernahme eines Verwaltungsratsmandates von alt Bundesrat Moritz Leuenberger bei der Baufirma Implenia, die zur Amtszeit Leuenbergers einige wichtige Bundesaufträge erhalten hatte, hatte seit 2010 zu einigen Vorstössen geführt. Die staatspolitischen Kommissionen beider Räte hatten 2011 zwei parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, die eine Wartefrist für die Übernahme bezahlter Mandate durch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte fordern. Der Bundesrat hatte in der Folge angekündigt, in dieser Frage selber aktiv zu werden. Die Ergänzung seines „Aide-mémoires“ ging sowohl der SPK-NR als auch der SPK-SR aber zu wenig weit. Die Beratung der parlamentarischen Initiativen Binder (svp, ZH) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (10.517) wurden deshalb auf 2013 traktandiert.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Das Verwaltungsratsmandat, das alt Bundesrat Moritz Leuenberger 2010 bei der Baufirma Implenia übernommen hatte, beschäftigte im Berichtjahr die Räte. This Jenny (svp, GL) reichte im Ständerat eine Motion ein, die ehemaligen Bundesratsmitgliedern bis zu vier Jahren nach ihrem Rücktritt die Übernahme bezahlter Mandate verbieten wollte. Nach relativ langer Debatte, die gespickt war mit weiteren Vorschlägen, wurde die Motion per Ordnungsantrag an die staatspolitische Kommission zur Vorprüfung überwiesen. Die SPK-SR lehnte die Motion allerdings ab, worauf der Motionär sie zurückzog. Im April sprach sich die SPK-NR für strengere Regeln und für eine Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten aus und empfahl zwei parlamentarische Initiativen zur Annahme. Im Berichtjahr wurden die Vorstösse noch nicht im Plenum beraten. Im September erfragte Nationalrat Reimann (svp, SG) die aktuelle Summe an Rentenzahlungen an ehemalige Bundesräte. Der Bundesrat antwortete nicht nur mit dem exakten Betrag – rund 2.5. Mio. CHF pro Jahr an 13 ehemalige Magistratinnen und Magistraten bzw. 0.5 Mio. an vier Witwen – sondern präzisierte, dass das Ruhegehalt reduziert würde, wenn die Rentenzahlungen zusammen mit einem allfälligen Erwerbseinkommen die Jahresbesoldung eines amtierenden Bundesrates übersteige.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Bereits 2010 hatte der Bundesrat begonnen, einige Sitzungen ausserhalb des Bundeshauses abzuhalten. Die auf eine Idee von Micheline Calmy-Rey zurückgehenden Bundesratssitzungen ‚extra muros‘ sollen die Verbundenheit der Regierung mit der Bevölkerung in allen Regionen der Schweiz unterstreichen. Nachdem der Bundesrat 2010 in Bellinzona und Delémont getagt hatte, waren im März 2011 Altdorf, am 17. August Siders und am 19. Oktober Basel Schauplatz der Bundesratssitzungen, in deren Anschluss jeweils nicht nur Besprechungen mit den Regierungsbehörden, sondern auch Treffen mit der Bevölkerung stattfanden.

Bundesratssitzungen ‚extra muros‘

Mit der Finanzplatzkrise der Vorjahre und den Ereignissen rund um die Grossbank UBS befasste sich das Parlament auch im Berichtsjahr. Nachdem der Ständerat eine Motion seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK) bereits 2010 überwiesen hatte, behandelte der Nationalrat im Frühjahr eine gleichlautende Motion der GPK-NR. Durch diese Vorlagen wurde der Bundesrat aufgefordert, dem Parlament einen Revisionsentwurf des Regierungs- und Verwaltungsorganisationgesetzes zu präsentieren, durch welchen die Regierung verpflichtet werden sollte, ihre Besprechungen, auch bei geheimen Sachverhalten, schriftlich zu dokumentieren. Der Hintergrund dieser Parlamentsforderung lag darin, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit Übergabe von Bankkundendaten an die USA keine schriftlichen Aufzeichnungen über die Verhandlungen geführt hatte.

Verpflichtung des Bundesrates zur durchgehenden Schriftlichkeit seiner Beratungen und Beschlüsse

Auch im Berichtsjahr war die Idee eines Parlamentsvetos gegen Verordnungen des Bundesrates Gegenstand einer Kontroverse zwischen den beiden Kammern. Die parlamentarische Initiative Thomas Müller (svp, SG), die ein solches Veto vorsah, erlitt dabei das gleiche Schicksal wie ein ähnlicher Vorstoss seiner Fraktion ein Jahr zuvor (08.401): Sie wurde von der grossen Kammer angenommen, von den Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertretern jedoch abgelehnt. Die durch eine Vetomöglichkeit eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Regierung, die damit einhergehende Verzögerung und das bestehende, gut funktionierende System der Konsultation waren die Argumente, die die kleine Kammer zur Ablehnung bewegte.

Mitsprache des Parlaments bei Verordnungen des Bundesrates (Pa.Iv. 09.511)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Im Berichtsjahr hat der Bundesrat 55 Sitzungen abgehalten (40 ordentliche, 9 ausserordentliche und 6 Klausuren), 2'482 Geschäfte behandelt und 97 Botschaften ans Parlament überwiesen.

Geschäfte im Jahr 2010 (durch den Bundesrat behandelt)
Dossier: Geschäftsstatistik der Bundesversammlung

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats reichte 2009 eine parlamentarische Initiative ein, die eine bessere und schnellere Information des Parlaments bei Notverordnungen verlangt. So soll die Geltungsdauer für dringliche Verordnungen zur Wahrung der Landesinteressen im Ausland befristet werden. Für Verfügungen zur Wahrung der Interessen der Schweiz sowie zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit müsste das zuständige parlamentarische Organ konsultiert und informiert werden. Dringliche Finanzbeschlüsse würden die Zustimmung der Finanzdelegation bedingen und bei Bedarf in einer ausserordentlichen Session verhandelt werden können. Die SPK reagierte mit diesem Vorstoss auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission zum Fall Tinner sowie auf die Swissair- und die UBS-Krisen. In allen drei Fällen wurde der Bundesrat kritisiert, das Parlament umgangen zu haben. In der Beratung schloss sich der Nationalrat einem Minderheitsantrag Fluri (fdp, SO) an, der zusätzlich vorsieht, dass Notverordnungen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit nur in Kraft bleiben, wenn der Bundesrat dem Parlament innert sechs Monaten einen Gesetzesentwurf unterbreitet oder eine Parlamentsverordnung gefasst wird. Die Kommissionsmehrheit hatte lediglich einen Gesetzesentwurf vorgesehen und der Bundesrat hatte eine Frist von einem Jahr für einen Gesetzesentwurf beantragt. Der Ständerat folgte zuerst dem Antrag des Bundesrats, schwenkte aber im zweiten Durchgang auf die Linie des Nationalrats ein. Differenzen zwischen den Räten gab es zudem in Bezug auf die Konsultationspflicht. Der Nationalrat forderte, dass der Bundesrat spätestens 48 Stunden vor dem Erlass notrechtlicher Verfügungen das zuständige parlamentarische Organ zu konsultieren hätte. Der Ständerat begnügte sich mit der vom Bundesrat präferierten Informationspflicht spätestens 24 Stunden nach dem Beschluss. Der Nationalrat schloss sich in der zweiten Beratung dem Ständerat an. Nicht umstritten war die Forderung, dringliche Ausgaben der Zustimmung der Finanzdelegation zu unterstellen. Beschlossen wurde zudem, dass ein Viertel der Mitglieder eines Rats innerhalb einer Woche - statt wie vom Bundesrat vorgesehen von fünf Wochen - eine ausserordentliche Session zu dringlichen Ausgabebeschlüssen über CHF 500 Mio. beantragen kann. Keine Chance hatte ein Antrag einer links-grünen Minderheit im Nationalrat, solche Beschlüsse immer von der Zustimmung der Bundesversammlung abhängig zu machen. In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz schliesslich von beiden Kammern einstimmig bzw. mit einer Gegenstimme angenommen.

Bessere Informierung des Parlaments bei Notverordnungen (09.402)

Noch nicht endgültig vom Tisch ist die Idee eines Parlamentsvetos gegen Verordnungen des Bundesrates. Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Müller (svp, SG) Folge, die einer 2008 vom Nationalrat überwiesenen, aber vom Ständerat 2009 abgelehnten parlamentarische Initiative der SVP inhaltlich sehr ähnlich ist. Allerdings nimmt sie die Kritik des Ständerats an der ersten Initiative auf, indem sie das Veto von der übereinstimmenden Ablehnung beider Räte abhängig macht.

Mitsprache des Parlaments bei Verordnungen des Bundesrates (Pa.Iv. 09.511)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Für Erheiterung nicht nur im Nationalrat sondern in der gesamten Bevölkerung sorgte eine Antwort von Bundesrat Merz auf eine Frage Grin (svp, VD) zum Import von gewürztem Fleisch. Der Bundesrat erlitt einen Lachanfall beim Lesen der arg mit Beamtendeutsch gespickten Botschaft, der nachher sogar in der Werbung für „Bündnerfleisch“ verwendet wurde.

Bündnerfleisch

Die parlamentarische Beratung der Legislaturziele hatte sowohl 2004 als auch 2008 im Nationalrat zu tagelangen Debatten und Schaukämpfen zwischen der SVP und der Linken geführt. Daran hatte auch die 2008 erstmals praktizierte vereinfachte Differenzbereinigung zwischen den beiden Ratskammern nichts geändert. Die SVP-Fraktion forderte nun mit einer parlamentarischen Initiative, auf eine Detailberatung dieser Regierungsziele ganz zu verzichten und sie nicht mehr als Bundesbeschluss zu verabschieden, sondern nur noch zur Kenntnis zu nehmen. Die SPK-NR sprach sich dagegen aus, da gemäss Bundesverfassung das Parlament bei den wichtigen politischen Planungen mitzuwirken hat und sich nicht mit einer blossen Zurkenntnisnahme der Absichten der Regierung begnügen darf. Der Nationalrat schloss sich dieser Ansicht an und gab dieser auch von den Grünen und einer Minderheit der SP unterstützten parlamentarischen Initiative mit 87 zu 86 Stimmen keine Folge.

Keine Abschaffung der Legislaturplanungsbesprechung im Parlament (08.435)

Der Ständerat sprach sich dagegen aus, ein Veto des Parlaments gegen Verordnungen des Bundesrates einzuführen. Im Gegensatz zur grossen Kammer im Vorjahr gab er einer entsprechenden parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion mit 27 zu 6 Stimmen keine Folge. Nach Ansicht seiner SPK würde diese Neuerung die Kompetenzen von Regierung und Parlament zu sehr vermischen.

Veto des Parlaments gegen Verordnungen des Bundesrates (Pa.Iv. 08.401)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Die von der GPK-NR vorgeschlagene Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit der Departementsvorsteher bei der parlamentarischen Beratung ihrer Themen im Geschäftsbericht des Bundesrates konnte sich nicht durchsetzen. Es wird weiterhin grundsätzlich der Bundespräsident die Regierung vertreten; allerdings können die Reglemente der beiden Räte etwas anderes vorschreiben. Dieser Kompromiss war zustande gekommen, nachdem die GPK des Ständerates sich gegen die Änderung ausgesprochen hatte. Der Nationalrat nutzte diese Neuerung sofort und entschied mit einer Revision seines Geschäftsreglementes, dass in seinen Debatten über den Geschäftsbericht in der Regel der zuständige Departementsvorsteher für den Bundesrat sprechen soll.

Anwesenheit der Departementsvorsteher bei der Behandlung des Geschäftsberichtes (07.463)

Ohne grosse Diskussion gab der Nationalrat mit 152 zu 11 Stimmen einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge, die ein Veto des Parlaments gegen Verordnungen des Bundesrates einführen will. Konkret sieht der Text der Initiative vor, dass jeder Rat über ein Veto zu einer bundesrätlichen Verordnung abstimmt, wenn dies von einem Drittel seiner Mitglieder verlangt wird. Die SPK des Nationalrats unterstützte diesen Antrag, obwohl er von der Schwesterkommission des Ständerats aus Gründen der Gewaltenteilung abgelehnt worden war. Die Mehrheit der SPK-NR begründete ihre Unterstützung des SVP-Anliegens damit, dass in den letzten Jahren die Regierung oft Verordnungen zur Umsetzung von Gesetzen erlassen habe, welche nicht in allen Punkten den Intentionen des Gesetzgebers entsprochen hätten. Die Erfahrung im Kanton Solothurn, wo diese Regelung seit mehr als zwanzig Jahren besteht, hätte zudem die Praktikabilität dieses Instruments erwiesen. In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Kunz (svp, LU) (06.471) für einen Parlamentsentscheid über sämtliche Verordnungen als nicht praktikabel abgelehnt.

Veto des Parlaments gegen Verordnungen des Bundesrates (Pa.Iv. 08.401)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Das Parlament behandelte im Berichtsjahr die Legislaturplanung des Bundesrates 2007–2011. Im Nationalrat kam es in der Sommersession zur Wiederholung der Situation vor vier Jahren, als die beiden grössten Parteien, die SVP und die SP, versuchten, anstelle der bundesrätlichen Zielsetzung die Hauptelemente ihrer eigenen Parteiprogramme zum Legislaturprogramm zu erklären. Sie reichten zu diesem Zweck je einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat ein mit der Auflage, eine Liste mit 21 (SVP) resp. 16 (SP) zusätzlichen Zielen in die Legislaturplanung einzubauen. Das Plenum lehnte beide Anträge ab. In der anschliessenden Detailberatung stellten und begründeten die Vertreter der beiden Parteien ihre Anliegen noch einmal als Minderheitsanträge, was in der grossen Kammer zu einer sich über drei Tage hinwegziehenden Debatte führte. Dank dem im Vorjahr beschlossenen neuen Beratungsverfahren für die Legislaturplanung konnten die Differenzen zwischen National- und Ständerat rasch beigelegt werden. Gemäss dieser neuen Regelung gibt es bei diesem Geschäft keine Schlussabstimmung mehr und damit auch keine notwendige Einigung zwischen den beiden Räten. Es wird deshalb nach der ersten Lesung eine Einigungskonferenz über die strittigen Punkte durchgeführt, über deren Anträge dann in den beiden Kammern abgestimmt wird. Lehnt eine der beiden einen Antrag der Einigungskonferenz ab, so wird dieses Element aus dem Programm gestrichen.

Legislaturplanung 2007-2011 (BRG 08.007)
Dossier: Legislaturplanungsberichte

Bei der parlamentarischen Behandlung des jährlichen Geschäftsberichts des Bundesrates ist seit dem Jahr 2000 nicht mehr der jeweils zuständige Departementschef im Ratsplenum als Auskunftsperson anwesend, sondern die oder der Vorsitzende des Bundesrats. Viele Parlamentarier konnten sich mit dieser neuen Situation schlecht anfreunden. Sie bemängelten, dass die Debatte durch den Verzicht auf die Beiträge der kompetenten Fachminister an Substanz verloren habe und damit auch die Oberaufsicht des Parlaments über die Regierung beeinträchtigt werde. Die GPK des Nationalrats beantragte deshalb, dass jede Ratskammer in ihrem Reglement vorschreiben könne, dass die zuständigen Bundesräte bei der Behandlung der Berichte über ihre Departemente persönlich anwesend sein müssen. Der Bundesrat lehnte diese Rückkehr zu früheren Zuständen ab. Er finde die persönliche Anwesenheit der Departementsvorsteher bei der Vorberatung des Berichts in den Geschäftsprüfungskommissionen sehr sinnvoll. Bei der Debatte im Plenum bestünde jedoch die Gefahr einer ineffizienten Ausuferung der Diskussion in Detailfragen, wenn die Parlamentarier sich an die einzelnen Bundesräte wenden könnten. Der Vorschlag der GPK-NR ist im Plenum noch nicht beraten worden.

Anwesenheit der Departementsvorsteher bei der Behandlung des Geschäftsberichtes (07.463)

Das Parlament konnte die im letzten Jahr entstandenen Differenzen beim Versuch einer Neuorganisation der parlamentarischen Behandlung der Legislaturplanung des Bundesrates bereinigen. (Pa. Initiativen 04.438 (Lustenberger (cvp, LU)) und 04.449 (Rey (sp, VS))). Dabei setzte sich der Nationalrat durch, der beschlossen hatte, dass bei einer Nichteinigung der beiden Räte über eine Einzelbestimmung nicht das ganze Programm, sondern nur diese umstrittene Bestimmung gestrichen wird. Auf Antrag der kleinen Kammer wurde dann beschlossen, dass die Einigungskommission bereits nach der ersten Beratungsrunde im Plenum eingesetzt wird. Die Begründung dafür war, dass beim eben beschlossenen Wegfall eines Einigungzwangs ein mehrstufiges Verfahren für die Suche nach einem Kompromiss gar nicht erforderlich ist.

Neuorganisation der Legislaturplanung des Bundesrates (Pa.Iv. 04.438)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Die Ende 2005 publizierten Vorschläge der SPK des Nationalrats für eine Neuorganisation der parlamentarischen Behandlung der Legislaturplanung des Bundesrates kamen im Nationalrat gut an und wurden ohne erwähnenswerte Änderungen verabschiedet. Der Ständerat stimmte ihnen mit einer Ausnahme ebenfalls zu. Diese betraf allerdings ein Kernelement der Vorlage, nämlich die Neuerung, dass bei einer Nichteinigung der beiden Räte über eine Einzelbestimmung nicht das ganze Paket, sondern nur diese umstrittene Bestimmung wegfällt. Ein Verzicht auf die disziplinierende Wirkung der Drohung, dass bei Uneinigkeit in einem Punkt die ganze Vorlage scheitert, sabotiere nach Ansicht der kleinen Kammer die Kompromissbereitschaft in beiden Räten. Die Differenzen konnten im Berichtsjahr noch nicht beigelegt werden.

Neuorganisation der Legislaturplanung des Bundesrates (Pa.Iv. 04.438)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Im Zentrum von Diskussionen über die Zusammenarbeit im Bundesrat und über das Verhalten einzelner Mitglieder stand auch im Berichtsjahr Bundesrat Christoph Blocher. Besonders heftig waren die Reaktionen auf seine Rede an einer SVP-Veranstaltung am 20. Januar im Albisgüetli in Zürich. Er hatte dort zwei albanische Asylbewerber als Kriminelle tituliert und die Asylrekurskommission (ARK) angegriffen, welche zum Schluss gelangt war, dass die Anschuldigungen des albanischen Staates gegen die beiden aus politischen Gründen fingiert seien. Nachdem Blocher vor dem Ständerat abgestritten hatte, die beiden als Kriminelle bezeichnet zu haben, eröffnete die GPK des Ständerats eine Untersuchung. In ihrem Bericht kritisierte sie Blocher dafür, vor dem Ständerat die Unwahrheit gesagt zu haben. Sie rügte den Justizminister zudem wegen der Nichtbeachtung der Unschuldsvermutung bei den beiden Asylbewerbern und wegen seiner öffentlichen Kritik an den Urteilen der ARK. Derartige Aussagen beeinträchtigten, vor allem wenn sie vom Justizminister kämen, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtssprechung. Konkrete Massnahmen beantragte die GPK aber nicht. Der Bundesrat seinerseits „bedauerte“, dass es eines seiner Mitglieder an der gebotenen Ausgewogenheit und Sachlichkeit habe fehlen lassen und teilte die Haltung der GPK bezüglich der Respektierung der Gerichte durch die Exekutive. Auch der Präsident des Bundesgerichts, Guisep Nay, hatte Blocher für seine unvollständige Darstellung und seine Kritik an Gerichtsurteilen getadelt. Bundesrat Blocher selbst entschuldigte sich an einer Medienkonferenz Ende März dafür, dass er von „Kriminellen“ und nicht von „mutmasslichen Kriminellen“ gesprochen habe. (Zu den umstrittenen Äusserungen Blochers zum Anti-Rassismusgesetz anlässlich eines Besuchs in der Türkei siehe hier.)

Unvorbildliches Verhalten Blochers im Zusammenhang mit zwei albanischen Asylbewerbern (2006)

Der Nationalrat lehnte es mit 118 zu 34 Stimmen ab, ein von Simoneschi (cvp, TI) mit einer Motion gefordertes Gesetz mit Sanktionen für die Verletzung des Kollegialitätsprinzips zu schaffen. Auch der Bundesrat hatte dagegen opponiert und angeführt, dass sich die Regeln des Kollegialitätsprinzips nicht genau definieren lassen und die Anwendung des Gesetzes daher nicht praktikabel wäre. Zudem fand im Ständerat eine kurze Debatte über eine entsprechende Interpellation Inderkum (cvp, UR) (05.3817) mit Beteiligung von Bundesrat Leuenberger statt. Siehe dazu auch die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation Stöckli (sp, BE) (06.3073).

Vorstösse zur Verletzung des Kollegialitätsprinzips (2006)

Im Zusammenhang mit der von einer Subkommission der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte vorgenommenen Abklärung der Informationspolitik der Landesregierung Ende November 2005 bei ihren Entscheiden über die Geschäftsstrategie der Swisscom reichte die GPK des Nationalrats eine Motion ein. Sie verlangt darin vom Bundesrat eine klare Definition seiner Rolle als Eigner von Unternehmen, die sich mehrheitlich in Bundesbesitz befinden. Nachdem der Bundesrat erklärt hatte, Massnahmen zur Entwicklung einer genaueren Definition seiner Unternehmenspolitik seien bereits eingeleitet, überwiesen der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat die Motion. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst einen entsprechenden Bericht und leitete ihn dem Parlament zu. In ihrem eigenen Untersuchungsbericht kritisierte die GPK sowohl die Art der Beschlussfassung als auch die Kommunikationspolitik der Landesregierung im Fall Swisscom.

Verlässlichkeit der strategischen Ziele des Bundes (Kommunikationspolitik im Fall Swisscom)

Es ist zwar nicht neu, kommt aber im Vergleich zu früher wesentlich häufiger vor, dass den Medien Informationen aus den Bundesratsberatungen und den dazugehörenden Positionspapieren zugespielt werden. Beobachter führten dies auf die mit dem Amtsantritt Christoph Blochers verschärfte Polarisierung innerhalb der Regierung zurück. Vermutet wurde, dass in die Amtsgeschäfte eingeweihte Mitarbeiter der Verwaltung Indiskretionen mit dem Ziel begehen würden, der Position ihres Departementschefs grösseres Gewicht zu verleihen oder diese der Öffentlichkeit überhaupt klar zu machen. Bundeskanzlerin Huber reichte zu Jahresbeginn bei der Bundesanwaltschaft mehrere Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Als desaströs und für die Swisscom geschäftsschädigend bezeichneten Parlamentarier und Medien die Informationspolitik der Landesregierung Ende November im Zusammenhang mit ihren Entscheiden über die Geschäftsstrategie der Swisscom. Obwohl der Bundesrat vorläufiges Stillschweigen über sein Verbot eines Auslandengagements der Swisscom beschlossen hatte (er wollte zuerst die Swisscom selbst informieren), geriet diese Nachricht vorzeitig an die Öffentlichkeit. Dies geschah, weil Bundesrat Blocher sie in einem zum voraus produzierten Radio-Interview verraten hatte. Ob Absicht hinter dieser Indiskretion steckte, lassen die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte durch eine Subkommission abklären.

Amtsgeheimnisverletzung im Bundesrat (2005)

Der unbefriedigende Verlauf der parlamentarischen Diskussion der Legislaturplanung des Bundesrates im Sommer 2004 veranlasste die SPK des Nationalrats, konkrete Änderungen für das zukünftige Vorgehen vorzuschlagen. Es sei nicht zu erwarteten, dass sich die in ihren Programmen doch sehr stark unterscheidenden, aber zusammen eine Regierung bildenden Parteien im Parlament auf ein gemeinsames Programm einigen könnten. Für die Lösung von politischen Problemen seien in der schweizerischen Konkordanzdemokratie von Thema zu Thema wechselnde Koalitionen und Mehrheiten erforderlich. Deshalb solle bei der Beschlussfassung über die Legislaturplanung und -ziele auf eine Gesamtabstimmung verzichtet werden. Da die Beteiligung des Parlaments an der Politikplanung aber nicht nur von der Verfassung verlangt, sondern auch von ihm selbst gewünscht werde, soll es weiterhin mit einem einfachen Bundesbeschluss dazu Stellung nehmen. Diese Stellungnahme dürfe sich jedoch nicht auf die allgemeine Zielsetzung zu beschränken, sondern müsse auch die Liste der Richtliniengeschäfte (konkret geplante Gesetzgebungsmassnahmen) umfassen. Durch eine bessere Strukturierung der Debatte und gewissen restriktiven Vorgaben (z.B. Einreichung von Fraktionsanträgen vor Beginn der Kommissionsberatungen) sei zudem die Diskussionszeit im Plenum zu verkürzen.

Neuorganisation der Legislaturplanung des Bundesrates (Pa.Iv. 04.438)
Dossier: Verfahren bei der Legislaturplanung

Kommentatoren hielten zum ersten Amtsjahr des Bundesrates in neuer parteipolitischer Zusammensetzung und mit dem umstrittenen früheren Oppositionspolitiker Christoph Blocher (svp) fest, dass sich inhaltlich an der Regierungspolitik noch nichts Wesentliches geändert habe. Feststellbar war hingegen ein noch grösseres Interesse der Medien am Verhalten einzelner Bundesräte (v.a. Blocher) im Bundesratskollegium und an deren Stellungnahmen dazu sowie die ausführliche Berichterstattung über zum Teil vermutete, zum Teil nach aussen kommunizierte interne Konflikte. Zu grossen Diskussionen Anlass gaben nicht Projekte und Vorschläge aus Blochers Departement, sondern dessen Verhalten bei Volksabstimmungen. So hatte Blocher als Chef des EJPD drei Vorlagen in der Volksabstimmung zu vertreten, die von der Regierung vor seinem Eintritt beschlossen worden waren und die er als Parlamentarier bekämpft hatte (Verwahrungsinitiative, Einbürgerung). Bei seinen wenigen öffentlichen Auftritten im Rahmen dieser Abstimmungskampagnen warb er nicht um Zustimmung zur Bundesratsempfehlung, sondern beschränkte sich darauf, neutral die Gründe der Gesamtregierung dafür darzulegen und auf allfällige Vor- und Nachteile hinzuweisen. Keine Zurückhaltung legte er demgegenüber bei anderen, ihm genehmen Vorlagen, wie etwa dem Steuerpaket, an den Tag. Für einen Eklat sorgte sein expliziter Verzicht, beim gemeinsamen Medienauftritt mit den Bundesräten Leuenberger und Couchepin am Abstimmungssonntag vom 26. September das Volksnein zu den aus seinem Departement stammenden Einbürgerungsvorlagen zu kommentieren. Er begründete dies damit, dass die Regierung Volksentscheide zu akzeptieren habe, ohne sie zu kritisieren oder zu kommentieren. Insbesondere in der Westschweiz, welche an diesem Tag einmal mehr von der Deutschschweiz überstimmt worden war, wurde moniert, dass die Landesregierung gerade in solchen Fällen eine Stellungnahme abzugeben hätte. Sie müsste dabei auch erklären, was sie plane, um den offensichtlich unterschiedlichen Einstellungen und Interessen der Sprachregionen Rechnung zu tragen. (Siehe auch Ständeratspräsident Schiesser (fdp, GL) in seiner Mitteilung zu den Abstimmungen vom 26. September.)

Bilanz im Jahr 1 nach der Zauberformel