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  • Rickli, Natalie Simone (svp/udc, ZH) NR/CN

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In Erfüllung zweier Postulate Rickli (svp, ZH; Po. 16.3637) und Jositsch (sp, ZH; Po. 16.3644) präsentierte der Bundesrat im September 2020 seinen Bericht über Präventionsangebote für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern. Darin wies er darauf hin, dass bisher keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Präventionsangeboten beratender oder therapeutischer Art im Sinne einer Reduktion oder Verhinderung von sexuellen Übergriffen auf Kinder vorlägen. Ein solcher Nachweis sei denn auch methodisch schwierig zu erbringen. Befragungen unter Personen, die bestehende Präventionsangebote nutzten, zeigten jedoch positive Effekte: Sie könnten etwa die psychische Belastung von Personen mit pädophilen Neigungen mindern und ihnen Strategien zur besseren Bewältigung von problematischen Alltagssituationen aufzeigen.
Das bestehende Angebot in der Schweiz beschränke sich bisher auf untereinander nicht vernetzte und grösstenteils wenig bekannte Einzelinitiativen. Therapieangebote seien primär in der Straftäterbehandlung angesiedelt, wodurch die Zugangshürde für nicht straffällige Betroffene hoch sei. Ausserdem sei die Anonymität nur gewährleistet, wenn die betroffene Person die Kosten der Therapie selber trage. Reine Beratungsangebote ohne Behandlungsoption – wie das Westschweizer Projekt «Dis No» – seien noch wenig verbreitet; insbesondere in der Deutschschweiz fehle ein solches gänzlich. Beratungsstellen hätten überdies Schwierigkeiten, behandlungswillige Personen an geeignete Therapeutinnen und Therapeuten weiterzuleiten, weil nur wenige bereit seien, Personen mit sexuellen Interessen an Kindern zu behandeln.
Die vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe, die die Grundlagen des Berichts erarbeitet hatte, erachtete es als angezeigt, in der ganzen Schweiz ein spezialisiertes Präventionsangebot, bestehend aus Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten, für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern aufzubauen. Sie empfahl zudem, das Thema verstärkt in die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen des Gesundheitswesens zu integrieren. Weiter sollen die Präventionsangebote evaluiert und mittels einer Öffentlichkeitskampagne bekannt gemacht werden.
Der Bundesrat befürwortete diese Massnahmenvorschläge der Expertengruppe und zeigte sich bereit, ein nationales oder mehrere sprachregionale Beratungsangebote sowie deren gesamtschweizerische Koordination finanziell zu unterstützen. Ebenfalls wolle er in Zusammenarbeit mit den für die Weiter- und Fortbildung zuständigen Berufsverbänden prüfen, wie die pädophile Neigung, die Stigmatisierung der Betroffenen und die Prävention von sexuellen Handlungen mit Kindern noch stärker in die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychologinnen und Psychologen integriert werden kann. Die Bereitstellung von Behandlungsangeboten, d.h. von Therapien, liege dagegen alleine in der Kompetenz der Kantone, die für das Gesundheitswesen zuständig seien.

Präventionsprojekt «Kein Täter werden» für die Schweiz (Po. 16.3637 und 16.3644)

In der Sommersession 2019 gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) keine Folge, mit der die Zürcher SVP-Nationalrätin die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten auf 16 Jahre erhöhen wollte. Mit 96 zu 83 Stimmen folgte der Rat dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit, die keinen Anlass sah, die im Rahmen der Umsetzung der Unverjährbarkeits-Initiative bereits geführte Debatte um die Altersgrenze erneut zu eröffnen.

Die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten auf 16 Jahre erhöhen (Pa.Iv. 17.510)

Zwei gleichlautende Postulate zum Thema Prävention pädosexueller Straftaten wurden im September 2016 von Natalie Rickli (svp, ZH) im Nationalrat (Po. 16.3637) und von Daniel Jositsch (sp, ZH) im Ständerat (Po. 16.3644) eingereicht. Demnach soll der Bundesrat in einem Bericht die Wirkung von Präventionsprojekten nach dem Vorbild von „Kein Täter werden“ in Deutschland oder „Dis No“ in der Romandie auf potenzielle pädosexuelle Straftäter sowie den Erfolg solcher Projekte in der Praxis darlegen. Die genannten Projekte ermöglichen es Personen mit pädophiler Neigung, die aber nicht straffällig werden wollen, eine Therapie in Anspruch zu nehmen. Zudem soll im Bericht die Frage erörtert werden, ob durch ein ausgebautes Präventionsangebot in der Schweiz solche Straftaten verhindert werden könnten und falls ja, wie ein entsprechendes Angebot gewährleistet werden könnte und welche Rolle dabei dem Bund zukäme. Im Dezember 2016 wurden beide Postulate vom jeweiligen Rat oppositionslos überwiesen.

Präventionsprojekt «Kein Täter werden» für die Schweiz (Po. 16.3637 und 16.3644)

Der Nationalrat war bezüglich der Schaffung eines nationalen Registers für verurteilte Pädophile bzw. für Sexual- und schwere Gewalttäter gespalten. Bereits 2009 hatte die grosse Kammer einer entsprechenden Motion Rickli (svp, ZH) äusserst knapp mit 88 zu 87 Stimmen zugestimmt. Eine ähnliche lautende parlamentarische Initiative der Zürcher SVP-Politikerin wurde im Berichtsjahr wieder nur knapp angenommen (89:80). Beide Vorlagen wurden vom Ständerat dann allerdings abgelehnt mit der Begründung, dass bereits genügend Informationen in alternativen Registern vorhanden seien und dass die Vorstösse aufgrund ihres Diskriminierungspotenzials zu weit gingen.

Mo. Rickli zur Einführung eines nationalen Pädophilenregisters

Mit knapper Mehrheit (89 zu 84 Stimmen) sprach sich der Nationalrat gegen eine Motion der SVP aus, welche eine obligatorische Nachbetreuung aller wegen Missbrauchs von Kindern Verurteilten verlangte. Die ablehnende Rechtskommission begründete ihren Antrag damit, dass diese Massnahme für schwere Taten bereits bestehe, für alle Delikte aber unverhältnismässig wäre. Mit einer noch knapperen Mehrheit (88 zu 87) stimmte er dagegen einer Motion Rickli (svp, ZH) zu, welche ein nationales Register für verurteilte Pädophile fordert.

Mo. Rickli zur Einführung eines nationalen Pädophilenregisters