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Afin de lutter contre la traite des femmes, le Conseil fédéral a décidé de ratifier la Convention du Conseil de l’Europe sur la traite des êtres humains. Témoins et victimes de tels actes seront désormais protégés et ne pourront plus être renvoyés pendant l’enquête.

Ratification de la convention du Conseil de l’Europe sur la traite des êtres humains

Das Parlament verabschiedete in der Sommersession die Verlängerung der Zusammenarbeit der Schweiz mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts um weitere fünf Jahre. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung einstimmig, im Nationalrat gegen den Widerstand der SVP.

Abkommen über Internationale Gerichte zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts

In der Differenzbereinigung strich der Ständerat die von der grossen Kammer geschaffene Möglichkeit, weiterhin eine herkömmliche Identitätskarte ohne Chip zu beziehen und diese von den Gemeinden ausstellen zu lassen. Begründet wurde diese Streichung mit dem Protest der Kantone gegen diese für sie kompliziertere Lösung, die zudem in ihre verfassungsmässig garantierte Autonomie bei der Organisation ihrer Verwaltung eingreift. Gegen den Widerstand der Linken schloss sich der Nationalrat diesem Entscheid an.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass

Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Frühjahr eine Reihe von Gesetzesrevisionen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofs. Die Schweiz ist diesem internationalen Übereinkommen zur Schaffung von internationalen Gerichten zur Verurteilung von Kriegsverbrechern bereits 2001 beigetreten. Um auch in der Schweiz eine effiziente und lückenlose Umsetzung des Statuts zu gewährleisten, sollen einige Strafrechtsbestimmungen präzisiert, der neue Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit geschaffen und Kriegsverbrechen genauer definiert werden. Zudem sollen die Zuständigkeiten von Zivil- und Militärjustiz zur Durchführung von Strafverfahren neu geregelt werden.

Gesetzesrevisionen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BRG 08.034)
Dossier: Internationaler Strafgerichtshof / Römer Statut

Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat mit der Übernahme der EU-Verordnung über biometrische Pässe und andere Reisedokumente. Grundsätzlich geht es dabei um die Aufnahme von biometrischen Daten (vorläufig nur Gesichtsmerkmale, ab 2009 auch zwei Fingerabdrücke) auf einem Chip in diesen Ausweisdokumenten und um die Speicherung dieser biometrischen Merkmale in der existierenden zentralen Datenbank über die ausgestellten Ausweise. Für die Reisepässe würde dieser Chip sofort eingeführt, für die Identitätskarten erhielte der Bundesrat die Kompetenz, ihn später als obligatorisch zu erklären. Nationalrat Zisyadis (pda, VD) stellte einen von respektablen Minderheiten der SVP und der GP unterstützten, aber letztlich erfolglosen Nichteintretensantrag. Die vorberatende Staatspolitische Kommission hatte aber auch einige Einwände, welche sie als Abänderungsanträge formulierte. Aus der Überlegung heraus, dass eine Mehrheit der Bevölkerung nie in die USA reist, wollte sie, dass neben den von diesem Land verlangten teuren neuen Ausweisdokumenten weiterhin eine herkömmliche Identitätskarte ohne Chip mit biometrischen Daten erhältlich sein soll. Im Sinn der Publikumsfreundlichkeit sollen zudem weiterhin die Gemeinden, und nicht nur die von den Kantonen bezeichneten regionalen Verwaltungsstellen diese nicht biometrischen Identitätskarten abgeben dürfen. Als Ergänzung der neuen biometrischen Ausweispapiere forderte die SPK zudem, dass dieser Chip auch Elemente für die Schaffung einer elektronischen Identität enthalten kann, wie sie für Transaktionen im Internet nützlich ist (so genannte elektronische Signatur). Alle drei Vorschläge akzeptierte der Rat oppositionslos. Der lauten Kritik in der Öffentlichkeit an den vorgesehenen hohen Ausgabepreisen für die Dokumente trug der Rat insofern Rechnung, als er festhielt, dass diese Gebühren „familienfreundlich“ ausgestaltet sein müssen. Die Grünen und die SP gingen mit ihrer Kritik weiter als die SPK. Sie lehnten auch die zentrale Datenbank ab, in der unter anderem die Fingerabdrücke aller Inhaber dieser neuen Ausweispapiere gespeichert werden. Diese zentrale Datenbank werde vom Schengen-Abkommen nicht verlangt und eröffne die Möglichkeit, dass diese später von der Polizei nicht nur wie gesetzlich erlaubt für die Identifikation von Opfern von Gewalttaten oder Katastrophen, sondern auch für andere Ermittlungsarbeiten beigezogen werden könnte. Ihr Antrag, dass die Fingerabdrücke nicht in die Datenbank aufgenommen resp. auf Wunsch gelöscht werden, konnte sich nicht durchsetzen. In der Gesamtabstimmung sprachen sich nicht nur die geschlossenen Grünen und eine starke Mehrheit der SP gegen die Vorlage aus, sondern auch ein Teil der SVP; in der Schlussabstimmung votierte neben der Linken fast die Hälfte der SVP dagegen. Der SVP-Protest richtete sich aber weniger gegen die Vorlage an sich, als gegen die Tatsache, dass die Schweiz wegen ihrer Teilnahme am Schengen-Abkommen zur Übernahme dieser neuen Passvorschriften verpflichtet ist.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass

Gegen die Anti-Rassismus-Norm im Strafgesetz (Art. 261bis) wurde nach diversen parlamentarischen Vorstössen nun auch eine Volksinitiative lanciert. Das von den Schweizer Demokraten gestartete Begehren mit dem Titel „Für freie Meinungsäusserung – weg mit dem Maulkorb!“ verlangt, dass keine Gesetzesbestimmung die Meinungsäusserungsfreiheit im Rahmen der politischen Auseinandersetzung beschränken darf. Als Übergangsbestimmung postuliert die Initiative die sofortige Streichung des Anti-Rassismus-Artikels im StGB. Bundesrat Blocher, der aus seiner Ablehnung dieser Strafnorm nie ein Hehl gemacht hatte, lud im Mai Experten ein, um über deren Abschaffung oder zumindest Einschränkungen zu diskutieren. Im Dezember lehnte der Gesamtbundesrat den Antrag Blochers auf die Ausarbeitung einer Vorlage für eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des Gesetzesartikels ab.

Volksinitiative zur Abschaffung der Rassismus-Strafnorm

Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der UNO gegen Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und hiess dieses oppositionslos gut.

Protocole facultatif se rapportant à la Convention contre la torture

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, den Bundesbeschluss über die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts um weitere fünf Jahre zu verlängern. Der ursprüngliche Beschluss stammt aus dem Jahr 1995 und war bereits 2003 um fünf Jahre verlängert worden. Er erlaubt die Kooperation der Schweiz mit den Gerichten, die in den neunziger Jahren vom Sicherheitsrat der UNO zur Verfolgung und Beurteilung der Menschenrechtsverletzungen in den Konflikten in Ex-Jugoslawien und Ruanda geschaffen worden waren.

Abkommen über Internationale Gerichte zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts

Die SVP machte sich im Berichtsjahr grosse Sorgen um den Fortbestand der Grund- und Menschenrechte in der Schweiz. In einer von 40 SVP-Nationalräten unterzeichneten Interpellation wollte Schlüer (svp, ZH) vom Bundesrat wissen, ob er es für möglich halte, dass in der Schweiz das islamische Rechtssystem Scharia eingeführt würde und ob dies mit der Verfassung kompatibel wäre. Der Bundesrat gab zur Antwort, dass er und das Parlament sich im Fall der Einreichung einer entsprechenden Volksinitiative dazu äussern müssten, jetzt aber dazu kein Anlass bestehe. Die von der SVP in der Herbstsession, also kurz vor den eidgenössischen Wahlen verlangte Diskussion über dieses Thema wurde auf später verschoben.

Interpellation Schlüer zur Einführung der Scharia

Mit zu den Vorkehrungen, um die Gesundheitsausgaben zu optimieren, gehört nach Meinung des Parlaments auch der Ausbau von E-Health, beispielsweise bei der Vernetzung von patientenrelevanten Daten zur Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen oder bei der Warnung der Bevölkerung vor einem (allenfalls nicht unbedingt notwendigen) Arztbesuch. 2006 hatte der Nationalrat im Einverständnis mit dem Bundesrat eine diesbezügliche Motion Noser (fdp, ZH) angenommen, die nun diskussionslos auch vom Ständerat überwiesen wurde. Im Juni verabschiedete der Bundesrat seine E-Health-Strategie. Diese soll dazu beitragen, den Zugang zu einem bezüglich Qualität, Effizienz und Sicherheit hoch stehenden und kostengünstigen Gesundheitswesen zu gewährleisten. Erleichtert werden soll dies mittelfristig auch durch den Ausbau der vom Parlament bereits beschlossenen „Versichertenkarte“, die allerdings infolge von datenschützerischen Bedenken vorderhand als rein administratorische Karte konzipiert wurde; weitergehende Daten dürfen nur mit Einwilligung der Patienten darauf gespeichert werden. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einer noch nicht behandelten Motion Humbel Näf (cvp, AG) darlegte, hatte sich das Parlament bewusst dafür entschieden, die Informationen direkt auf der Karte zu speichern, wozu die Regierung im Februar eine Verordnung erliess, die 2009 wirksam wird. Der Gebrauch der Karte als Zugangscode für eine generelle Vernetzung der Daten sei deshalb aus gesetzlicher Sicht im Augenblick nicht möglich.

Im September unterzeichneten das EDI und die GDK eine Rahmenvereinbarung zum Aufbau von E-Health. Die Versichertenkarte tritt auf Anfang 2009 obligatorisch in Kraft

Gesundheitspass

Der Nationalrat lehnte in der Frühjahrssession eine Motion der SVP für die Abschaffung der Eidgenössischen Kommission gegen den Rassismus mit 112 zu 62 Stimmen ab. Neben der fast geschlossenen SVP (4 Gegenstimmen), sprachen sich auch 8 Vertreter der CVP und 7 der FDP für die SVP-Motion aus. Eine anschliessend eingereichte Motion Dunant (svp, BS) (Mo. 07.3032) für die Reduktion des Bundesbeitrags an die Rassismuskommission von rund 180 000 Fr. auf 1 Fr. wurde im Rat bekämpft und deshalb noch nicht behandelt.

Abschaffung der Kommission gegen den Rassismus hat keine Chance

Der Bundesrat beantragte der Bundesversammlung die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der UNO gegen Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Dieses hatte die UNO-Generalversammlung im Jahr 2002 gutgeheissen und die Schweiz 2004 unterzeichnet. In der Vernehmlassung hatten sich mit Ausnahme der SVP praktisch alle für die Ratifizierung und Umsetzung ausgesprochen. Als Umsetzungsinstrument ist die Schaffung einer Kommission zur Verhütung von Folter vorgesehen.

Protocole facultatif se rapportant à la Convention contre la torture

Die schweizerisch-türkischen Beziehungen waren im Berichtsjahr getrübt, nachdem in der Schweiz Türkische Staatsbürger wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern Anfang des 20. Jahrhunderts verurteilt wurden. Grosses Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang EJPD-Vorsteher Blocher, als er sich auf einer Pressekonferenz in Ankara (Türkei) über die Antirassismus-Strafnorm beklagte und ohne Absprache mit seinen Regierungskollegen eine Revision in Aussicht stellte. Im Zentrum von Blochers Kritik stand die Strafbarkeit der Leugnung von Völkermord und die damit verbundene Problematik, wer darüber entscheidet, welche historischen Ereignisse als Völkermord zu taxieren sind. Eine vom EJPD geschaffene und mit externen Spezialisten ergänzte Arbeitsgruppe zur Überprüfung der umstrittenen Gesetzesbestimmungen nahm noch vor Jahresende ihre Tätigkeit auf. Die SVP, die sich in der Volksabstimmung von 1994 noch hinter die Anti-Rassismus-Strafnorm gestellt hatte, bekräftigte an einer Medienkonferenz im November ihre Forderung nach deren Abschaffung. Ihre im Vorjahr eingereichte diesbezügliche Motion hat das Parlament noch nicht behandelt; der Bundesrat hatte die Ablehnung beantragt.

Blocher will Antirassismus-Strafnorm auflösen

Einmal mehr sprach sich das Parlament gegen die Revision der Anti-Rassismus-Norm im Strafgesetz aus. Die von Hess (sd, BE) im Jahr 2004 eingereichte Motion für eine ersatzlose Streichung fand im Nationalrat keine Gnade. Er schrieb sie wegen Ablauf der Behandlungsfrist diskussionslos ab. Der Bundesrat hatte zuvor ihre Ablehnung beantragt.

Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern

Im Sommer gab das EJPD den Vorentwurf für eine Revision des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) in die Vernehmlassung. Hauptziel dieses Projekts ist es, angesichts der stark angestiegenen Gefahr des internationalen Terrorismus die Prävention zu verbessern. Zu diesem Zweck sollen die Behörden – bei Verdacht auf Terrorismus, internationalen Waffenhandel oder Spionage – auch ohne konkreten Tatverdacht Post- und Fernmeldeverkehr überwachen, Privaträume abhören und Computer durchsuchen dürfen. Die Staatsschützer erhalten allerdings nicht freie Hand beim Einsatz dieser ausserordentlichen präventiven Mittel. Das Bundesamt für Polizei muss deren Anordnung zuerst dem Bundesverwaltungsgericht zur Stellungnahme vorlegen. Dann müssen die Vorsteher des EJPD und des VBS den Einsatz bewilligen. Fällt die Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts negativ aus, müsste der Gesamtbundesrat die Überwachung beschliessen. Die Überwachung soll in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern und, wenn kein Strafverfahren eingeleitet wird, den Betroffenen mitgeteilt werden. Trotz diesen Einschränkungen kritisierten die Datenschutzbeauftragten die mangelhafte Kontrolle der Staatsschützer und insbesondere die Möglichkeit, auch Personen zu überwachen, bei denen kein konkreter Verdacht auf strafbares Handeln besteht. Auch die übrigen Reaktionen fielen vorwiegend kritisch aus. Nicht nur die Linke, sondern auch die SVP bezweifelten grundsätzlich die Notwendigkeit der neuen Aufklärungsmittel der Nachrichtendienste.

Revision des Staatsschutzgesetzes (BRG 07.057)
Dossier: Staatliche Überwachung

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat eine Motion Noser (fdp, ZH) an, die einen Ausbau der 2004 in der laufenden KVG-Revision beschlossenen Versichertenkarte zu einem eigentlichen Gesundheitspass verlangt, der die Patientenerkennung vereinfacht, medizinische Notfalldaten beinhaltet und einen sicheren Zugang zu persönlichen Gesundheitsinformationen ermöglicht. Es seien darüber hinaus Gesundheitsinformationsnetze zwischen den Versorgungsstationen (Krankenhäuser, Praxen, Laboratorien usw.) zu entwickeln, um den Informationsstand aller im schweizerischen Gesundheitswesen Beteiligten zu verbessern, aktuelle Daten zum Stand der Volksgesundheit zu eruieren und eine rasche Reaktion auf erkannte Gefahren bzw. Gefahrenquellen im Bereich der Gesundheit sicherzustellen. Teuscher (gp, BE), welche die Motion 2004 bekämpft hatte, plädierte erneut mit dem Argument des Datenschutzes gegen eine Annahme, unterlag jedoch mit 99 zu 46 Stimmen.(Für die Versichertenkarte vgl. hier)

Gesundheitspass

Im März verabschiedete der Bundesrat die Rechtsgrundlagen für ein Pilotprojekt zur Ausstellung eines neuen Passes mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten. Zu Reden gaben weniger die datenschutzspezifischen Aspekte als vielmehr der als viel zu hoch kritisierte Abgabepreis des neuen Dokuments.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Genehmigung des Protokolls Nr. 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser Zusatz, für den sich die Schweiz stark engagiert hatte, soll die Funktionsfähigkeit des Gerichtshofs, der sich einer grossen Beschwerdeflut gegenübersieht, verbessern. Das Parlament stimmte dem Antrag oppositions- und diskussionslos zu.

Parlament genehmigt EMRK-Zusatzprotokoll Nr.14
Dossier: EMRK Zusatzprotokolle

Die Umsetzung der vom Nationalrat gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Müller-Hemmi (sp, ZH) aus dem Jahre 2001 zur Schaffung einer eidgenössischen Menschenrechtskommission verzögerte sich weiter. Da das EDA, welches vom Ständerat 2002 mit einem Postulat dazu aufgefordert worden war, ein eigenes diesbezügliches Projekt verfolgt, stimmte der Nationalrat einer Verlängerung der Bearbeitungsdauer um zwei Jahre zu. Das EDA hatte ursprünglich im Sinn gehabt, diverse sich mit Menschenrechtsfragen befassende eidgenössische und kantonale Gremien und Personen mit einem gemeinsamen koordinierenden Sekretariat auszustatten. Nach dem Scheitern dieses Plans diskutierte das EDA im Berichtsjahr eine Lösung, welche vorsah, bei einer existierenden Kommission (z.B. derjenigen zu Bekämpfung von Rassismus) das Mandat auszuweiten.

Eidgenössische Kommission für Menschenrechte (Pa.Iv. 01.461)
Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte
Dossier: Nationale Menschenrechtsinstitution

Le Conseil fédéral a autorisé le DFJP à ouvrir une procédure de consultation portant sur le projet de ratification du protocole facultatif à la Convention de l’ONU contre la torture, signé par la Suisse le 25 juin 2004, et sur la législation d’application. Le Conseil fédéral propose notamment d’instituer une Commission nationale de prévention de la torture. Les cantons, qui s’étaient déjà prononcés dans le cadre d’une audition, ont préféré une solution fédérale à une solution à l’échelon cantonal ou de type concordataire.

Convention de l’ONU contre la torture

Die Schweiz setzte sich für die Reform der UNO-Menschenrechtskommission ein. Auf ihre Einladung trafen sich im Frühjahr 61 Staaten in Lausanne, um unter anderem über den ursprünglich vom Berner Staatsrechtler Walter Kälin stammenden Vorschlag der Ersetzung der Kommission durch einen Menschenrechtsrat zu diskutieren.

Schweiz lanciert Debatte über einen Menschenrechtsrat

Im Sommer gab der Bundesrat eine Anpassung des Strafrechts an das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in die Vernehmlassung. Es geht dabei um eine genauere Definition dieser Verbrechen, die in Form von Folter, Tötung, Sexualdelikten und so weiter bereits strafrechtlich erfasst sind. Werden sie systematisch und ausgedehnt gegen die Zivilbevölkerung verübt, so sollen sie einen neuen Straftatbestand bilden. Als weiteres Element enthält der Vorentwurf eine ausdrückliche Nennung der als Kriegsverbrechen geltenden Taten. Der seit Ende 2000 geltende Straftatbestand des Völkermordes soll zudem ausgedehnt werden und, neben ethnischen und religiösen, auch soziale und politische Gruppen umfassen.

Vernehmlassung zu Anpassungen an das Römer-Statut

Im Sommer beschloss der Bundesrat, das Projekt einer neuen einheitlichen Personenidentifikationsnummer (PIN), welche sich in verschiedenen Bereichen der Verwaltung einsetzen und unter Umständen auch verknüpfen lässt, nun doch weiter zu verfolgen. Im Vorjahr hatte er aufgrund des Widerstandes aus Datenschutzkreisen noch darauf verzichten wollen. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Hanspeter Thür, aber auch die SVP und die Linke protestierten erneut gegen diese Pläne, da die Barrieren gegen eine unerwünschte Verknüpfung von persönlichen Daten ihrer Meinung nach nicht hoch genug sind.

Registerharmonisierungsgesetz
Dossier: Harmonisierung der amtlichen Personenregister (2006)

Im Bestreben, griffigere rechtliche Mittel zur Bekämpfung von Rassismus und Gewaltpropaganda zu schaffen, nahm die Rechtskommission des Nationalrats das Anliegen einer Petition der Jugendsession 2003 auf und reichte eine Motion ein für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von Symbolen, welche für extremistische, gewalttätige oder rassistische Bewegungen stehen (z.B. Hakenkreuz). Im Einverständnis mit dem Bundesrat hiess der Nationalrat diese Motion gut. Bundesrat Blocher erläuterte in diesem Zusammenhang, dass er ein derartiges Verbot nicht wie ursprünglich geplant zusammen mit den Strafnormen zur Bekämpfung des Hooliganismus bei Sportveranstaltungen und der Propaganda für Gewalt vorlegen werde. Letztere seien wegen der in der Schweiz stattfindenden Fussballeuropameisterschaft 2008 vordringlich. Der Ständerat akzeptierte die Motion und die Petition in der Folge ebenfalls.

Bundesrätliche Unternehmungen zum Verbot von rassistischen Symbolen
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Das Bundesgerichtsurteil zur Auslegung des Antirassismusgesetzes, das im Vorjahr zu heftigen Diskussionen Anlass gegeben hatte, beschäftigte das Parlament auch im Berichtsjahr. Die von der SVP-Fraktion und von Nationalrat Hess (sd, BE) eingereichten Motionen für die Streichung des Antirassismusgesetzes wurden zwar noch nicht behandelt. Der Ständerat befasste sich aber mit einer weniger weit gehenden Motion Germann (svp, SH), welche verlangte, dass rassistische Äusserungen nur dann strafbar sein sollen, wenn sie den öffentlichen Frieden ernsthaft gefährden. Auf Antrag der Regierung lehnte der Ständerat diese Lockerung des Gesetzes ab. Der Bundesrat erklärte, dass er das Bundesgerichtsurteil so interpretiere, dass Diskussionen am Stammtisch nicht unter den Strafartikel fallen, solange sich die Beteiligten gut kennen und ihre Voten nicht mühelos auch von Dritten wahrgenommen werden können.

Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern