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Ende Oktober 2019 nahm der Bundesrat die Empfehlungen der GPK-SR zu administrativen Anpassungen bei der DNA-Analyse in Strafverfahren zur Kenntnis. Anstrengungen zur Harmonisierung der kantonalen Praxis, so die erste der vier Empfehlungen, erachtete der Bundesrat als nicht mehr notwendig, da mit der Anpassung der Strafprozessordnung auch die Rahmenbedingungen für die Anwendung von DNA-Analysen präzisiert würden. Die zweite Empfehlung, die periodische Überprüfung und allfällige Neuausschreibung des Auftrags an die Koordinationsstelle, die die DNA-Datenbank betreibt, wurde vom Bundesrat unterstützt. Er wollte die Periodizität und die Beurteilungskriterien neu ausdrücklich regeln. Auch bezüglich der dritten Empfehlung, der Sicherstellung der Unabhängigkeit der Koordinationsstelle sowie der unabhängigen Interessenvertretung der DNA-Analyselabore gegenüber dem Bund, erkannte die Regierung Handlungsbedarf. Schliesslich erklärte sich der Bundesrat bereit, der vierten Empfehlung insofern nachzukommen, als er den Umfang der vom Fedpol an die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) delegierten Aufsichtsaufgaben überprüfen wolle. Er beauftragte das EJPD, bis Ende 2020 einen Entwurf für eine Anpassung der DNA-Profil-Verordnung zur Umsetzung der Empfehlungen zwei bis vier vorzulegen.

DNA-Analysen in Strafverfahren: Administrative Anpassungen (Bericht der GPK-SR)

«En théorie, hommes et femmes sont égaux depuis 1971. Dans la pratique, c'est une autre histoire. Il est temps de concrétiser cette égalité» a déclaré Marina Carobbio, Première Citoyenne du pays, lors du lancement de la page «Femmes politiques» en décembre 2018. Elle a rappelé que les femmes ne représentaient que 30% du Conseil national et 15% du Conseil des Etats, qu'elles étaient peu nombreuses à revêtir des fonctions dirigeantes, et qu'elles étaient encore victimes d'inégalités salariales, de discriminations et de violences.
La page web, mise en ligne par les services du Parlement sur le site de l'Assemblé fédérale, a pour ambition d'«encourager les femmes à se lancer en politique et à suivre les pionnières qui sont entrées sous la Coupole en 1971». Deux de ces pionnières, Gabrielle Nanchen et Hanna Sahlfeld-Singer, étaient présentes au vernissage. Elles ont appelé leurs successeuses à poursuivre la lutte. La Conseillère fédérale Simonetta Sommaruga a également pris la parole, au sujet de l'égalité salariale. «37 ans d'attente (l'égalité salariale a été inscrite dans la Constitution en 1981), c'est trop long», a-t-elle dit, se réjouissant toutefois du «petit pas» que représentait la modification de la loi sur l'égalité.
Rédigée en langage inclusif, la page «Femmes politiques» propose diverses contributions, essais, images d'archives, interviews, s'appuyant sur les procès-verbaux du Parlement et des documents de la RTS, pour rendre visibles les manifestations du Parlement visant à promouvoir l'égalité.

Lancement de la page "Femmes politiques"

Die Problematik des Menschenhandels hat sich laut Fedpol in den vergangenen Jahren mit der Zunahme von Flucht und Migration zunehmend verstärkt, so auch in der Schweiz. Hierzulande tauchen vorwiegend zwei Formen von Menschenhandel auf: Zwangsprostitution und die Ausbeutung von Arbeitskräften durch schlechte Bezahlung, Bedrohung, Freiheitsberaubung und Einzug von Identitätsdokumenten. Wie aus einer Medienmitteilung vom April 2017 hervorgeht, erarbeitete das Fedpol im Kampf gegen dieses «menschenverachtende Verbrechen» den zweiten nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel 2017–2020, welcher als Fortsetzung des ersten Aktionsplans dient.
Der Aktionsplan 2017–2020 legt vier übergeordnete strategische Ziele fest, welche durch 28 konkrete Massnahmen erfüllt werden sollten: eine intensivere Sensibilisierung von Fachpersonen und der allgemeinen Öffentlichkeit, verstärkte Strafverfolgung, verbesserte Opferidentifizierung sowie eine koordiniertere Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und mit dem Ausland.

Zweiter nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel 2017–2020

Der Bundesrat beschloss Anfang November 2016, das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen sowie die gesamte innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Nebst einem eigenen Straftatbestand für das Verschwindenlassen wurde zur Umsetzung des Abkommens ein Netzwerk von Koordinationsstellen beim Bund und bei den Kantonen geschaffen, um bei einem Verdacht auf Verschwindenlassen den Aufenthaltsort der betroffenen Person rasch ermitteln zu können. Dabei agiert das Fedpol als Koordinationsstelle des Bundes und wird auf Ersuchen der Angehörigen der mutmasslich verschwundenen Person in enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Koordinationsstellen treten. Nach der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen durch das Parlament im Vorjahr hiess der Bundesrat Anfang November 2016 auch die Verordnung gut, die die Funktionsweise des Netzwerks im Detail regelt.
Am 2. Dezember 2016 hinterlegte der Bundesrat schliesslich die Ratifikationsurkunde bei der UNO. Damit leiste die Schweiz ihren Beitrag, das Verschwindenlassen weltweit möglichst zu verhindern, verschwundene Personen aufzufinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, kommentierte der Bundesrat diesen Schritt in seiner Medienmitteilung.

Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BRG 13.105)
Dossier: Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Zwei Jahre nach der Schaffung eines entsprechenden Fonds im April 2014 sind insgesamt CHF 8,7 Mio. Soforthilfe an Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in einer finanziellen Notlage ausgezahlt worden. Von den durch die Glückskette verwalteten Geldern wurde 1117 Personen mit Beträgen zwischen 4000 und 12'000 Franken geholfen. Der Soforthilfefonds dient als Überbrückungslösung, bis die gesetzlichen Grundlagen für die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen geschaffen sein werden.

Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Dossier: Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen

Der Bundesrat beschloss Ende Juni 2016 die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Die neue Institution wird das 2011 als befristetes Pilotprojekt lancierte Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) ablösen. Eine Evaluation des Pilotprojekts aus dem Jahr 2015 habe ergeben, dass ein Bedarf nach den Dienstleistungen des Kompetenzzentrums bestehe, so der Bundesrat in der entsprechenden Medienmitteilung. Wie das Pilotprojekt soll auch die neue Menschenrechtsinstitution universitär verankert werden und sowohl Empfehlungen an Behörden, die Zivilgesellschaft und den Privatsektor abgeben als auch eine Plattform zum Austausch für im Menschenrechtsbereich tätige Akteure bieten. Neben der freien Grundfinanzierung im Umfang von einer Million Franken jährlich aus der Bundeskasse – dieselben Mittel hatte der Bund bis anhin dem SKMR gewährt –, soll sich die Institution durch die Annahme von Dienstleistungsaufträgen finanzieren. Der Bundesrat beauftragte das EJPD und das EDA mit der Erarbeitung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Die Regierung kam damit einer seit langem erhobenen Forderung der UNO nach, eine unabhängige Institution für Menschenrechte zu etablieren. Die NZZ kommentierte denn auch, der Entschluss sei «zu einem Gutteil aussenpolitische Imagepflege», deren innenpolitischer Nutzen nicht über alle Zweifel erhaben sei.

Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI)
Dossier: Nationale Menschenrechtsinstitution

Um die Schweiz und ihre Interessen bestmöglich vor Terrorismus zu schützen, verabschiedete der Bundesrat Mitte September 2015 die Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung. Das unter der Leitung der Kerngruppe Sicherheit des Bundes erarbeitete Dokument schaffe eine gemeinsame Basis für Bund, Kantone und Gemeinden, um den Terrorismus und dessen Finanzierung im Rahmen der Verfassung und des Völkerrechts, insbesondere unter Wahrung der Menschen- und Grundrechte, zu bekämpfen, so der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Das Leitbild sieht vor, die Schweiz international als verlässliche, umsichtige und dem Völkerrecht verpflichtete Akteurin zu positionieren, die die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wahrt und im Zweifelsfall letztere höher gewichtet. Die Strategie nennt für den Kampf gegen den Terrorismus vier Handlungsfelder: Prävention, Repression, Schutz und Krisenvorsorge. Während die ersten drei Handlungsfelder darauf ausgerichtet sind, terroristische Anschläge in der Schweiz sowie den Export oder die Unterstützung terroristischer Anschläge von ihrem Territorium aus zu verhindern, soll mit der Krisenvorsorge sichergestellt werden, dass die Schweiz im Falle eines Anschlags dessen Auswirkungen bewältigen könnte.

Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung
Dossier: Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung

Die Tessiner Verfassungsbestimmung, wonach Gesichtsverhüllungen – beispielsweise durch eine Burka oder eine Vermummung bei Massenveranstaltungen – im öffentlichen Raum verboten sind, ist bundesrechtskonform. Zu diesem Schluss kam der Bundesrat bei der Gewährleistung der 2013 angenommenen Verfassungsänderung im Südkanton. Begründet wurde der Entscheid damit, dass die Tessiner Bestimmung sich eng an das französische Gesetz anlehne, welches vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2014 als mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar beurteilt worden war. Da sich die von der EMRK geschützten Grundrechte weitestgehend mit jenen der Bundesverfassung – unter anderem der Religionsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot – decken und die Tessiner Verfassungsbestimmung Ausnahmeregelungen auf Gesetzesstufe zulässt, beantragte der Bundesrat deren Gewährleistung. Er liess jedoch auch verlauten, dass er solche Bestimmungen weiterhin als wenig sinnvoll erachte.

Vermummungsverbot im Tessin
Dossier: Burkaverbot in den Kantonen

Mit den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen soll ein dunkles Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte aufgearbeitet werden. Dabei wird an verschiedenen Stellen angesetzt: Zum einen will der Staat durch Gedenkanlässe und die Einsetzung eines Runden Tisches das begangene Unrecht anerkennen. Der bekundete Wille zur Wiedergutmachung wird unterstützt durch die Einrichtung kantonaler Anlaufstellen, eine erleichterte Akteneinsicht für die Betroffenen, eine wissenschaftliche Untersuchung sowie die Information der breiten Öffentlichkeit. Zum anderen verabschiedete das Parlament ein Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen. Am meisten mediale Aufmerksamkeit erregte die durch den Runden Tisch für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen beschlossene Schaffung eines hauptsächlich staatlich finanzierten Solidaritätsfonds. Um Streitigkeiten über die Betroffenheit zu vermeiden, wird dabei allen Opfern ein einheitlicher Betrag ausgezahlt. Bis zur Verabschiedung einer gesetzlichen Grundlage für den Solidaritätsfonds sollten die Opfer finanzielle Unterstützung aus dem von der Glückskette verwalteten Soforthilfefonds beantragen können. Bis Oktober 2014 wurden bereits 500 Gesuche eingereicht.

Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Dossier: Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wies die Bahnbetreiber in einer Verfügung an, politische und religiöse Verteilaktionen in Bahnhöfen zuzulassen. Ein generelles Verbot sei in keinem vernünftigen Verhältnis zum damit bewirkten Eingriff in die Meinungsfreiheit. Erlaubt ist hingegen eine Bewilligungspflicht, solange diese nicht einem Verbot gleichkommt. Die Verfügung des BAV entspricht der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts. Die SBB wehrte sich mit dem Argument, dass der freie Zirkulationsfluss geschützt werden müsse und will erst den Entscheid des Bundesgerichts abwarten. Im März hatte die Bahngesellschaft ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Falle von Plakatierungen in Bahnhöfen an das Bundesgericht weitergezogen.

Verteilaktionen in Bahnhöfen

Das Mandat zur Gründung dieses Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte wurde vom EDA und dem EJPD im Herbst 2010 einem Verbund von vier Universitäten (Bern, Neuchâtel, Fribourg und Zürich) erteilt. Ziel des Instituts ist es, die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz zu fördern und zu erleichtern und sich entsprechende Kompetenzen anzueignen.

Gründung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte
Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte
Dossier: Nationale Menschenrechtsinstitution

Le brigadier Doris Portmann-Gilomen a remplacé Eugénie Pollak à la fonction de chef de service des Femmes dans l’armée (FDA) au sein de l’état-major général.

Nomination de Doris Portmann-Gilomen à la tête du service FDA

Die 1995 auf der Grundlage des Antirassismusgesetzes eingesetzte Eidgenössische Kommission gegen Rassismus lancierte im Sommer eine breite Inserat- und Plakataktion gegen rassistische und antisemitische Vorurteile und Diskriminierungen.

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus Inserat- und Plakataktion

Am 1. Juli des Berichtsjahres trat das neue Gleichstellungsgesetz in Kraft. Sowohl das Eidg. Gleichstellungsbüro wie auch der Gewerkschaftsbund veröffentlichten aus diesem Anlass Publikationen, welche das Gesetz präzisieren resp. Anleitungen zur Bewertung von Arbeitsplätzen anbieten. Zu der von Arbeitgeberseite während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes prognostizierten Flut von Lohngleichheitsklagen führte das neue Gesetz allerdings nicht.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann "Gleichstellungsgesetz"

Le commandant de corps des troupes d'aviation, Fernand Carrel, a annoncé que des femmes pourront à l'avenir piloter des avions à réaction. Leur activité se limitera néanmoins à celle de monitrice de vol, la Constitution fédérale excluant que les femmes soient engagées dans des missions de combat.

Introduction d'écoles de recrues mixtes
Dossier: Militärischer Frauendienst (MFD)

Kurz nach Inkrafttreten des neuen KVG wurde bekannt, dass die Leistungsverordnung zum KVG Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren nur mehr in Risikofällen vorsieht. Dies löste sowohl bei Patientinnen- und Frauenorganisationen wie auch bei den Fachärzten einen Sturm der Entrüstung aus und veranlasste das zuständige EDI, noch einmal über die Bücher zu gehen. Die Leistungsverordnung wurde per 15. Mai 1996 – und auf fünf Jahre befristet – dahingehend abgeändert, dass zwei Ultraschalluntersuchungen pro Schwangerschaft wieder zur Pflichtleistung der Kassen werden.

Übernahme von Ultraschalluntersuchungen durch die Krankenkassen (1996)

Als schweizerische Premiere erliess die Schuldirektion der Stadt Bern Richtlinien zur Anrechenbarkeit der Familienarbeit. Die mit externen Fachleuten ergänzte Arbeitsgruppe Frauenförderung erstellte einen Raster, der angibt, wie Erfahrungen in der Familien- und Betreuungsarbeit sowie in anderen ausserberuflichen Tätigkeiten in Dienstjahre umgerechnet und damit lohnwirksam werden können. Diese Richtlinien traten auf den 1. Februar des Berichtsjahres in Kraft und sollen zunächst in der Städtischen Schuldirektion erprobt und bei der Festsetzung der Anfangslöhne von Wiedereinsteigerinnen angewendet werden. Wenn sie sich bewähren, sollen sie später auf weitere Direktionen der Stadtverwaltung ausgedehnt werden.

Stadt Bern Anrechenbarkeit der Familienarbeit

Nach einem Parlamentsbeschluss vom Herbst 1992, welchem sich der Bundesrat im Sommer 1993 anschloss, sollen Erlasse und andere Texte des Bundes in ihrer deutschen Fassung auf kreative Weise geschlechtsneutral und gleichzeitig lesbar abgefasst werden. Im Sinn einer Hilfestellung publizierte die Bundeskanzlei Mitte Januar einen Leitfaden, der den Grundsatz der sprachlichen Gleichberechtigung in Erinnerung rief und konkrete Tips und Beispiele zu dessen Umsetzung anbot. Der Sprachdienst der Bundeskanzlei bietet zudem eine Beratung an, und in den Ausbildungskursen des Personalamts wird geschlechtergerechtes Formulieren ebenfalls ein Thema sein. Für das Französische und das Italienische ist kein entsprechender Leitfaden vorgesehen. Der Verzicht wurde damit begründet, dass linguistische Eigenarten dieser Idiome und eine gesellschaftlich und kulturell bedingte geringere Sensibilisierung für das Problem in den lateinischen Sprachgemeinschaften es verunmöglichten, die Empfehlungen telles quelles auf alle Amtssprachen zu übertragen.

geschlechtsneutralen Formulierung von Gesetzen
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung

In Ausführung eines Postulates Stamm (cvp, LU) aus dem Jahr 1993 erarbeitete das BIGA eine Weiterbildung im Baukastensystem, die bereits 1996 angeboten werden soll. Dieses modulare System kommt durch seine Flexibilität vor allem den spezifischen Berufs- und Lebenssituationen der Frauen entgegen. Das BIGA hob hervor, der etappenweise Wiedereinstieg werde damit zeitlich besser verkraftbar und die psychologische Hemmschwelle für die Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung kleiner. Auch die Finanzierung verursache weniger Probleme als jene von integralen Lehrgängen. Als besonders frauenfreundlich strich das BIGA die Anrechnung von Familien- und Betreuungspraxis hervor, da vorgesehen ist, dass Lernleistungen und Erfahrungen aus familiären oder gemeinnützigen Tätigkeiten ganz oder teilweise anerkannt werden.

Weiterbildung im Baukastensystem

L'entrée en vigueur de la réforme Armée 95 a signifié la fin du SFA en tant qu'entité distincte. Les soldats de sexe féminin sont désormais mélangés à leurs pairs masculins. Certaines différences demeurent néanmoins: les militaires féminins ne sont armés qu'à titre volontaire et, le cas échéant, uniquement d'un pistolet. De plus, seules les missions qui n'impliquent pas une activité de combat s'étendant au-delà de la défense personnelle et de celle de personnes qui leur ont été confiées (par exemple, la défense de patients) leur sont ouvertes. Enfin, il est à noter que cette intégration n'a pas posé de problèmes relatifs au bon déroulement de la vie militaire.

Abolition du Service féminin de l'armée (SFA)
Dossier: Militärischer Frauendienst (MFD)
Dossier: Armee 95

La réforme Armée 95 a profondément touché le SFA, en ce sens que ce dernier est aboli en tant qu'entité indépendante; dans un souci d'égalité des sexes, les femmes seront en effet désormais entièrement intégrées dans l'armée. Elles effectueront leur service militaire avec les hommes et appartiendront aux différentes armes, disposant des mêmes droits et obligations que leurs homologues masculins. Par ailleurs, la durée du service sera prolongée, l'école de recrues passant de quatre à huit semaines. Le total de jours obligatoires à effectuer (300) et la durée d'instruction des cadres seront sensiblement identiques à ceux des hommes.

Abolition du Service féminin de l'armée (SFA)
Dossier: Militärischer Frauendienst (MFD)
Dossier: Armee 95

Im Sommer konnte die Bundeskanzlei vermelden, der Frauenanteil in den 255 ausserparlamentarischen Kommissionen habe sich innerhalb der letzten vier Jahre von 8 auf 16% erhöht. Kurz darauf wurde dann allerdings bekannt, dass im Zug der Redimensionierung der AHV-Kommission drei grosse Frauenorganisationen (Bund Schweizerischer Frauenorganisationen, Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Evangelischer Frauenbund) über die Klinge springen mussten. Viele Frauen zeigten sich empört darüber, dass die Frauenorganisationen gerade während der parlamentarischen Beratungen der 10. AHV-Revision, die vielfach als "Frauen-Revision" betrachtet wird, aus diesem wichtigen Konsultativorgan ausgeschlossen wurden.

Frauenanteil in den 255 ausserparlamentarischen Kommissionen

In Locarno-Magadino (TI) wurden erstmals Frauen zu einer Militärpiloten-RS inklusive Unteroffiziersschule zugelassen. Die Frauen erhielten innerhalb von 18 Wochen die gleiche Fliegerausbildung auf PC-7-Maschinen wie ihre männlichen Kollegen. Nach einer weiteren Ausbildungsphase werden die Frauen vorerst nur Transporthelikopter fliegen, da sie laut Militärgesetz nicht bei Kampfhandlungen eingesetzt werden dürfen.

Introduction d'écoles de recrues mixtes
Dossier: Militärischer Frauendienst (MFD)

Erstmals wurden an verschiedenen Orten in der Schweiz gemischtgeschlechtliche Rekrutenschulen durchgeführt. In Burgdorf (BE) wurden junge Frauen an der Seite ihrer männlichen Kameraden zu Fahrerinnen für leichte Motorfahrzeuge ausgebildet, in Bülach (ZH) rückten weibliche Übermittlungstruppen ein. Zudem können die MFD-Angehörigen seit dem Berichtsjahr das Tragen einer Waffe beantragen. 50% der diensttuenden Frauen und 90% der Rekrutinnen stellten einen entsprechenden Antrag. Ab 1994 sollen auch gemischte Unteroffiziersschulen eingeführt werden.

Introduction d'écoles de recrues mixtes
Dossier: Militärischer Frauendienst (MFD)