Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Öffentliche Ordnung
  • Grundrechte

Akteure

Prozesse

415 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Der Nationalrat überwies eine Motion Baumberger (cvp, ZH) für eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls von 1952 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, welches die Schweiz 1976 unterzeichnet hat. Inhaltlich geht es bei diesem Protokoll um den Schutz vor willkürlicher Enteignung, um das Recht auf Bildung und um die Durchführung von geheimen und freien Wahlen. Der Bundesrat erklärte sich mit der Motion einverstanden, will aber zuerst noch eine Konsultation der interessierten Kreise und der Kantone durchführen.

Protocole 1 CEDH
Dossier: EMRK Zusatzprotokolle

Am 10. Dezember wurde der 50. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UNO gefeiert. Die Schweiz beging diesen Anlass mit diversen Symposien, Leitartikeln in der Presse und Ansprachen – unter anderem durch Bundespräsident Cotti und Ständeratspräsident Rhinow (fdp, BL) vor der Vereinigten Bundesversammlung. Bei dieser Gelegenheit erschien auch eine CD-ROM mit dem Titel «Isle of Right», welche primär einem jugendlichen Publikum auf spielerische Weise die Geschichte und die Bedeutung der Menschenrechte näherbringen will.

der 50. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Die Rechtsprechung war weiterhin mit der Suche nach einer einheitlichen Auslegung des Antirassimusgesetzes befasst. In Genf wurde die erstinstanzliche Verurteilung eines Buchhändlers bestätigt, der ein antisemitische Passagen enthaltendes Buch des französischen Philosophen Roger Garaudy verkauft hatte. Da der Buchhändler nicht aus antisemitischen Gründen gehandelt habe, reduzierte das Gericht die Busse. In einem analogen Fall hatte demgegenüber das Waadtländer Kantonsgericht einen erstinstanzlich verurteilten Buchhändler mit der Begründung freigesprochen, dass nur der Autor und der Herausgeber derartiger Publikationen bestraft werden können. Das Bezirksgericht Baden (AG) sprach gegen zwei notorische Holocaust-Leugner, den Basler Publizisten Jürgen Graf und dessen Verleger, den im Aargau lebenden Deutschen Gerhard Förster, exemplarisch hohe Strafen aus. Sie wurden zu einem unbedingten Freiheitsentzug von 15 resp. 12 Monaten verurteilt.

Einheitliche Auslegung des Antirassismusgesetz von 1995
Dossier: Das Antirassismusgesetz von 1995 und dessen Folgen

Im Kanton Bern stimmte das Volk über eine 1994 eingereichte Volksinitiative für ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen ab. Obwohl sich Regierung und Parlament dagegen ausgesprochen hatten, wurde das von der SVP, der FDP, der FP, den SD und der EDU unterstützte Begehren mit einem Ja-Stimmenanteil von 52 Prozent angenommen.

Vermummungsverbot bei Demonstrationen, Kt. Bern
Dossier: Kantonale Vermummungsverbote bei Demonstrationen

Zu schweren Ausschreitungen mit Sachschäden von rund CHF fünf Mio., 151 Verhaftungen und elf verletzten Polizisten kam es am 16. Mai in Genf im Zusammenhang mit dem dort durchgeführten Ministertreffen zum 50jährigen Bestehen der WTO- resp. GATT-Verträge. Im Anschluss an eine von rund 4'000 aus ganz Europa angereisten Manifestanten durchgeführte Protestdemonstration gegen die Globalisierung der Wirtschaft randalierten einige Hundert Personen. Sie demolierten Autos, plünderten Läden und lieferten der Polizei Strassenkämpfe. Diese Unruhen setzten sich während mehrerer Nächte fort.
In Zürich kam es im Anschluss an die 1. Mai-Feier der Linken zu den traditionellen Ausschreitungen der sogenannten «Autonomen» und zu Schlägereien zwischen diesen und einer Gruppe von etwa 50 rechtsradikalen Skinheads. Mehr als die Hälfte der 22 von der Polizei verhafteten Randalierer gehörten zu dieser letzteren Gruppe.

Schwere Ausschreitungen 1998

Die im Vorjahr eingeleitete Vernehmlassung über einen Beitritt der Schweiz zum internationalen Übereinkommen zum Verbot und zur Verhütung des Völkermordes (Genozid-Konvention) der UNO von 1948 ergab breite Zustimmung. Die SP und Amnesty International verlangten, dass bei der notwendigen Anpassung der Strafrechtsnormen der Begriff Genozid nicht nur ethnische, sondern auch soziale und politische Gruppen einschliessen soll.

Genozid-Konvention der UNO von 1948

Bei den Grundrechten gaben namentlich das Diskriminierungsverbot und das Streikrecht zu reden. Bei ersterem ging die Auseinandersetzung nicht um das Verbot der Diskriminierung an sich, sondern um die Frage, ob die Gruppen, welche namentlich nicht diskriminiert werden dürfen, einzeln exemplarisch zu nennen seien, und wenn ja, welche dazugehören würden. Der Ständerat entschied sich gegen eine Aufzählung. Die CVP und die Linke setzten sich im Nationalrat hingegen erfolgreich für eine – nicht abschliessende – Aufzählung ein, da damit auch ein Signal an die Bevölkerung zugunsten dieser Gruppen ausgesendet werde. Der Ständerat fügte sich in der Differenzbereinigung diesem Entscheid. Das Recht auf Streik und Aussperrung (mit der Einschränkung, dass sie Arbeitsbeziehungen betreffen und keine vertraglichen Friedenspflichten verletzen dürfen) wurde vom Ständerat mit dem Argument gestrichen, dass dieses Recht zwar durch die Rechtsprechung gewährleistet sei, ihm aber kein Grundrechtscharakter zukomme. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formel setzte sich im Nationalrat jedoch gegen einen namentlich von der SVP und einer Mehrheit der FDP getragenen Streichungsantrag mit 91:67 Stimmen durch. In der Differenzbereinigung gab der Ständerat insofern nach, als er zwar kein Grundrecht auf Streik anerkannte, aber diesen unter den erwähnten Bedingungen für zulässig erklärte.

Grundrechte und Sozialstaatlichkeit in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Bei den Grundrechten wichen die Räte in zwei Punkten von ihrer Devise ab, keine materiellen Neuerungen gegenüber der bestehenden Verfassung und der Rechtspraxis einzuführen. Nachdem sich Redner aus allen Parteien dafür eingesetzt hatten, nahm der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission einen Artikel in die Verfassung auf, der den Bund verpflichtet, auf dem Gesetzesweg Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Behinderten zu treffen. Der Ständerat hatte einen entsprechenden Antrag Brändli (svp, GR) ursprünglich abgelehnt, lenkte dann aber ein. Der Nationalrat nahm zudem in erster Lesung einen von der SP geforderten speziellen Kinderartikel unter die Grundrechte auf. Danach sollen Kinder und Jugendliche Recht auf besonderen Schutz und Anspruch auf eine harmonische Entwicklung haben. Bundesrat Koller hatte vergeblich gegen den Anspruch auf harmonische Entwicklung argumentiert, dass damit ein einklagbares Grundrecht geschaffen werde, das gar nicht justiziabel sei. Der Ständerat reduzierte diesen Anspruch dann auf das Postulat der Förderung der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und konnte sich damit durchsetzen.

Grundrechte und Sozialstaatlichkeit in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Die Zahl der Grossdemonstrationen mit 1'000 und mehr Beteiligten nahm 1997 auf 21 ab (1996: 24). Nicht nur in bezug auf die Anzahl, sondern auch hinsichtlich der Beteiligtenzahl blieben die Kundgebungen im Berichtsjahr eher bescheiden. Die grösste mobilisierte rund 12'000 Personen (Kosovo-Albaner in Bern). Am meisten Grossdemonstrationen fanden in Genf (sieben) und in Bern (fünf) statt. In Zürich waren wie üblich viele kleine Manifestationen mit zum Teil heftigen Ausschreitungen zwischen Demonstranten und Gegenmanifestanten aus der rechts- bzw. linksradikalen Szene zu verzeichnen. Grosskundgebungen, die zudem relativ schwach besucht waren, wurden hingegen in Zürich nur zweimal durchgeführt. Eher aussergewöhnlich waren zwei, gemessen an der Bevölkerungszahl sehr gut besuchte Protestveranstaltungen in Kleinstädten des Kantons St. Gallen (Rorschach und Wil). Sie richteten sich gegen die Absicht der Kantonsregierung, die lokalen Spitäler zu schliessen. Wie im Vorjahr kam es auch 1997 lediglich zu vier grossen Kundgebungen von Ausländerorganisationen, welche auf die Unterdrückung in ihren Heimatländern aufmerksam machten (zweimal Tamilen, je einmal Kosovo-Albaner und Tibeter). Am aktivsten waren wie bereits 1996 die Angestellten des öffentlichen Sektors. Dabei konzentrierte sich ihr Protest gegen staatliche Sparmassnahmen auf die Kantone Genf und Waadt, wo fünf von insgesamt sechs dieser Manifestationen stattfanden. Mit vier weiteren, von anderen Personenkreisen getragenen Kundgebungen, richteten sich damit fast die Hälfte aller Grossdemonstrationen des Jahres 1997 gegen staatliche Sparmassnahmen.

In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Demonstrationen mit 1'000 und mehr Teilnehmenden:
Genf: 2'000/Tibeter, 5'500/Tamilen, 3'000/Tamilen, 1'000/Lesben und Homosexuelle für expliziten Diskriminierungsschutz in der BV), 1'000/Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen, 1'000/Studierende gegen Sparmassnahmen, 1'800/Rentner gegen städtische Sparmassnahmen;
Bern: 10'000/Bauarbeiter für Arbeitsplätze, 2'500/gegen Antisemitismus, 6'000/Lesben und Homosexuelle für expliziten Diskriminierungsschutz in der BV, 12'000/Kosovo-Albaner, 1'000/Staatsangestellte gegen kantonale Sparmassnahmen;
Lausanne: 2'000/Staatsangestellte gegen kantonale Sparmassnahmen, 10'000/Staatsangestellte und Studierende gegen kantonale Sparmassnahmen, 4'000/Staatsangestellte gegen kantonale Sparmassnahmen;
Zürich: 1'500/Bauarbeiter für neuen GAV, 2'000/Studierende gegen neues Unigesetz;
Rorschach (SG): 4'000/gegen Spitalschliessung;
Wil (SG): 2'000/gegen Spitalschliessung;
Freiburg: 1'500/gegen Schliessung der Brauerei Cardinal;
Aarau: 1'200/Mittelschüler gegen kantonale Sparmassnahmen.

Statistik Grossdemonstrationen 1997
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Das Urteil eines Schaffhauser Gerichtes gegen Emil Rahm wegen Verbreitung eines Buches, welches antisemitische Aussagen enthält, führte zu einer Petition des zu einer Busse von CHF 5'000 Verurteilten an die Bundesversammlung. Er verlangte darin eine Ergänzung des Antirassismusgesetzes für dessen Auslegung bei Klagen gegen Verleger und Buchhändler. Insbesondere forderte er, in diesen Fällen auch die Gesinnung des Angeklagten miteinzubeziehen und – bei nicht rassistischer Gesinnung – diesen für den Vertrieb von gerichtlich nicht verbotenen Büchern nicht zu bestrafen. Der Ständerat sah jedoch keinen Anlass, das Gesetz in diesem Sinne zu präzisieren. Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband erkannte allerdings ebenfalls Probleme bei der Auslegung der neuen Strafnorm, welche bereits mehrmals zur Verurteilung von Buchhändlern geführt hatte. Er beschloss deshalb, ein juristisches Gutachten in Auftrag zu geben. In der Westschweiz führte die erstinstanzliche Verurteilung eines Buchhändlers, der ein antisemitische Passagen enthaltendes Buch des französischen Philosophen Garaudy vertrieben hatte, zu einer grundsätzlichen Diskussion über die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch das Antirassismusgesetz.

Einheitliche Auslegung des Antirassismusgesetz von 1995
Dossier: Das Antirassismusgesetz von 1995 und dessen Folgen

Beim Paket «Nachführung» schlossen sich beide Kommissionen dem Bundesratsvorschlag für einen umfassenden Grundrechtskatalog an. Sie waren sich einig, dass in dieser Nachführung auch Platz für bestimmte konsensfähige Neuerungen sein soll. So nahmen sie ein explizites Diskriminierungsverbot auf, in dem die wichtigsten Tatbestände möglicher Diskriminierung (Rasse, Geschlecht, Religion etc.) beispielhaft aufgeführt sind. In einigen Bereichen der Grundrechte schwächte die ständerätliche Kommission die Version des Bundesrates leicht ab; so etwa bei der Garantie des Redaktionsgeheimnisses und des Streikrechts. An der von Wirtschaftsseite bekämpften Aufnahme von Sozialzielen in die Verfassung hielten beide Kommissionen fest, allerdings auch am Zusatz, dass daraus keine direkt anwendbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden können. In der Gesamtabstimmung passierte die Nachführung deutlich, wenn sich auch in der nationalrätlichen Kommission fünf der neun SP-Kommissionsmitglieder der Stimme enthielten. Diese Unzufriedenheit der Linken und die über hundert Minderheitsanträge kündigten an, dass die Debatte längst nicht abgeschlossen ist.

Grundrechte und Sozialstaatlichkeit in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Das seit anfang 1995 geltende Antirassismusgesetz führt nach Ansicht eines Teils der bürgerlichen Nationalräte bei den Gerichten zu Auslegungsschwierigkeiten und bewirke damit nicht nur Rechtsunsicherheit, sondern bedrohe auch das Recht auf freie Meinungsäusserung. Eine von 17 Freisinnigen und 23 SVP-Politikern mitunterzeichnete Motion von Nationalrat Gusset (fp, TG) forderte deshalb eine Teilrevision. Der Vorstoss verlangt, dass die Bestimmungen namentlich bezüglich «Propagandaaktionen» präziser gefasst werden und die Vorsätzlichkeit stärker gewichtet wird. Der Bundesrat empfahl, die im Berichtsjahr noch nicht behandelte Motion abzulehnen.

Motion Gusset zum Antirassismusgesetz (Mo. 97.3327)
Dossier: Das Antirassismusgesetz von 1995 und dessen Folgen

Die 1995 auf der Grundlage des Antirassismusgesetzes eingesetzte Eidgenössische Kommission gegen Rassismus lancierte im Sommer eine breite Inserat- und Plakataktion gegen rassistische und antisemitische Vorurteile und Diskriminierungen.

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus Inserat- und Plakataktion

Sowohl Bauernverbandspräsident Sandoz (fdp, VD), der anlässlich der Ausschreitungen an der Bauerndemonstration vom 23. Oktober 1996 in Bern selbst Bekanntschaft mit Tränengas gemacht hatte, als auch seine Ratskollegin Teuscher (gb, BE) verlangten mit Motionen (Mo. 96.3576 bzw. Mo. 96.3615), dass der Bundesrat den Einsatz toxischer Stoffe (namentlich CS- und CN-Gas) durch die Polizei verbiete. Der Nationalrat überwies diese Vorstösse als Postulate.

Tränengas

Die Walliser Bevölkerung befürwortet mehrheitlich die Kandidatur der Stadt Sitten für die Olympischen Winterspiele 2006. Anfangs Juni votierten 67% der Stimmenden für die dazu notwendige Kostenbeteiligung des Kantons und eine allfällige Defizitgarantie von insgesamt 60 Mio. Fr. Sämtliche Kantonsteile stimmten zu.

Olympische Winterspiele 2006 (BRG 97.069)
Dossier: Olympiakandidaturen

Insgesamt kam es im Berichtsjahr zu 24 Grosskundgebungen mit 1'000 und mehr Beteiligten (1995: 25). Davon fanden je fünf in Bern resp. Zürich statt, vier in Genf und drei in Lausanne. Deutlich abgenommen haben die von Ausländern durchgeführten grossen Manifestationen gegen die Zustände in ihren Heimatländern (vier), welche im Vorjahr noch mehr als die Hälfte aller Grosskundgebungen ausgemacht hatten. Am aktivsten waren 1996 die Angestellten des Bundes und der Kantone, welche zwölfmal an grossen Protestveranstaltungen ihre Unzufriedenheit zeigten. Der Höhepunkt dieser Mobilisierungswelle fand am 26. Oktober in Bern statt, wo rund 35'000 Angestellte des öffentlichen Dienstes aus der ganzen Schweiz gegen Spar- und Abbaumassnahmen demonstrierten. Es handelte sich dabei um die grösste Kundgebung seit 1982 (Friedensdemonstration in Bern mit rund 50'000 Beteiligten). Auch bei den beiden nächstgrössten Manifestationen des Berichtsjahres standen Sparmassnahmen und Angst um den Arbeitsplatz im Vordergrund: an einer Bauerndemonstration in Bern nahmen 15'000 Personen teil, und an einem Protestmarsch gegen die Schliessung der Brauerei Cardinal in Freiburg zählte man 10'000 Unzufriedene.

In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Demonstrationen mit 1'000 und mehr Teilnehmenden:
Bern: 8'000/Kosovo-Albaner, 8'000/Tamilen gegen Ausschaffung, 7'000/SBB-Angestellte gegen Lohnabbau, 15'000/Bauern, 35'000/Angestellte des öffentlichen Dienstes;
Zürich: 1'000/Tamilen, 2'000/gegen Polizeieinsatz bei 1. Mai-Demo, 2'000/Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen, 7'000/Studierende und Mittelschüler gegen Sparmassnahmen, 1'500/Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen;
Genf: 8'000/Tamilen, 7'000 und 5'000/Staatspersonal gegen Sparmassnahmen, 1'500/Rentner gegen Rentenkürzung;
Lausanne: 2'000, 2'000 und 3'000/Angestellte des öffentlichen Dienstes gegen Sparmassnahmen;
Freiburg: 10'000/gegen Schliessung der Brauerei Cardinal;
Basel: 3'000/Gewerkschafter Chemie;
Matran (FR): 2'500/Landwirte;
Schaffhausen: 1'500/gegen Gewalt an Kindern;
Lugano: 1'500/für autonomes Jugendzentrum;
Rheinfelden (AG): 1'500/gegen Schliessung der Brauerei Cardinal in Freiburg;
Solothurn: 1'500/Lehrer gegen Sparmassnahmen.

Statistik Grossdemonstrationen 1996
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Von den Grosskundgebungen waren nur die beiden Bauerndemonstrationen von Gewaltakten begleitet: 2'500 Landwirte aus der Westschweiz hatten im September gegen die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Rinderseuche BSE angekündigten Massenschlachtungen protestiert, indem sie mit 1'200 Traktoren die Autobahn A12 westlich von Freiburg für mehrere Stunden blockierten. Zu schweren Ausschreitungen kam es wenig später in Bern, als eine von rund 15'000 Personen besuchte nationale Kundgebung des Bauernverbandes von der Polizei mit Tränengas und Gummigeschossen aufgelöst wurde, nachdem einige Hundert Manifestanten versucht hatten, die Absperrung um das Bundeshaus gewaltsam zu durchbrechen. Zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen zumeist sehr jungen Demonstranten und der Polizei kam es auch mehrfach in Zürich. Dabei gerieten an der sogenannten Nachdemonstration zur 1. Mai-Veranstaltung der Gewerkschaften und der SP auch friedliche Kundgebungsteilnehmer zwischen die Fronten. Als Sprecherin der einige Hundert zählenden, und sich als Antirassisten und Antifaschisten bezeichnenden Manifestanten trat mehrmals eine Organisation «Revolutionärer Aufbau Zürich» in Erscheinung.

Bauerndemonstrationen Gewaltakten jungen Demonstranten Zürich

Wie bereits im Vorjahr beschränkte sich der Protest gegen die Zustände in der Türkei nicht auf friedliche Kundgebungen. Mit Brandanschlägen auf türkische Geschäfte sowie der Besetzung des türkischen Konsulats in Basel resp. der Parteibüros der schweizerischen SP in Bern und Zürich protestierten Türken gegen die Missachtung der Menschenrechte in ihrem Heimatland.

Protest gegen die Zustände in der Türkei

Am meisten Grosskundgebungen (1'000 und mehr Teilnehmende) fanden für einmal in Genf statt (sieben); je sechs waren es in Bern und Zürich. Insgesamt kam es zu 25 Grossdemonstrationen (1994: 26). Wie immer in den letzten Jahren standen mehrheitlich nicht die Verhältnisse in der Schweiz, sondern die Politik anderer Staaten betreffende Fragen im Vordergrund (14). Bei elf dieser Manifestationen protestierten in der Schweiz wohnende Ausländer (Albaner aus dem serbischen Kosovo, Kurden und Alewiten aus der Türkei, Tamilen aus Sri Lanka sowie Tibeter) gegen die Verhältnisse in ihren Heimatländern. Drei grosse und eine Vielzahl von kleineren lokalen Demonstrationen hatten die französischen Atomversuche im Pazifik zum Thema; auffallend war, dass sich dabei sehr viele Jugendliche engagierten. Bei den elf Grossdemonstrationen zu schweizerischen Themen standen die Proteste des Verwaltungspersonals gegen kantonale Sparmassnahmen (v.a. in der Waadt) sowie die Wünschbarkeit der Integration der Schweiz in die EU im Vordergrund. Die beiden grössten Kundgebungen fanden in Bern statt und mobilisierten je rund 12'000 Personen (Kosovo-Albaner resp. Gegner der französischen Atomversuche).

In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Demonstrationen mit 1'000 und mehr Teilnehmenden:
Genf: 2'000/Kurden, 4'000/Tamilen, 4'000/gegen franz. Atomversuche, 7'000/Kosovo-Albaner, 1'000/Gewerkschafter, 1'500/im Vorfeld eines Militär-Defilees, 2'000/gegen Verhaftungen anlässlich Militär-Defilee;
Bern: 2'500/Bosnier, 1'000/Exil-Tibeter, 12'000/Kosovo-Albaner, 6'000/gegen franz. Atomversuche, 12'000/gegen franz. Atomversuche, 4'000/Tamilen;
Zürich: 2'000/Alewiten aus der Türkei, 1'500/Kosovo-Albaner, 1'000/Schwule und Lesben, 3'000/gegen den Krieg in Bosnien, je 10'000/contra EU-Beitritt resp. für eine offene Schweiz);
Lausanne: 10'000/kantonale Angestellte gegen Sparmassnahmen, 10'000/kantonale Angestellte gegen Sparmassnahmen;
Amriswil (TG): 3'000/Landwirte;
Biel: 3'000/pro EU-Beitritt;
Basel: 1'000/Alewiten aus der Türkei;
Luzern: 1'000/kantonale Angestellte gegen Sparmassnahmen.

Statistik Grossdemonstrationen 1995
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Gleich wie in Deutschland kam es auch in der Schweiz zu mehreren Anschlägen gegen türkische Lokale und Geschäfte; die Täterschaft wurde in kurdischen Kreisen vermutet. Der Nationalrat lehnte eine Motion Moser (fp, AG) (Mo. 94.3397) für ein Verbot der militanten kurdischen Organisation PKK sowie der Tamil Tigers ab, welche beide im Verdacht stehen, mit Gewaltandrohungen bei ihren Landsleuten Geld einzutreiben. Auch der Protest gegen die Atomversuche Frankreichs im Pazifik bediente sich nicht allein friedlicher Mittel: bei Bern kam es zu zwei Anschlägen gegen französische TGV-Zugkompositionen. Landwirte führten aus Protest gegen die sinkenden Schweinefleischpreise zusätzlich zu Demonstrationen auch direkte Aktionen durch. An mehreren Orten blockierten sie mit Fahrzeugen die Auslieferung der Metzgereien und Verteilerzentren von Migros und Coop.

Anschlägen gegen türkische Lokale und Geschäfte Atomversuche Frankreichs Landwirte

Der Sicherheitsrat der UNO hatte 1993 resp. 1994 beschlossen, Internationale ad-hoc Gerichte zur Verfolgung von Kriegsverbrechern aus Ex-Jugoslawien bzw. Ruanda einzurichten. Der Bundesrat beantragte dem Parlament, mit einem auf acht Jahre beschränkten dringlichen Bundesbeschluss die Zusammenarbeit der Schweiz mit diesen beiden Institutionen zu regeln. Die Bestimmungen lehnen sich an diejenigen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe an. Beide Kammern verabschiedeten den Beschluss in der Wintersession.

Tribunaux pénaux internationaux pour l'Ex-Yougoslavie et pour le Rwanda (MCF 95.068)

Der Bundesrat beschloss, die im Vorjahr vom Parlament verabschiedete Senkung des Mündigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre auf den 1. Januar 1996 in Kraft zu setzen.

Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre
Dossier: Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeitsalters auf 18 Jahre

In einem Leitentscheid anerkannte das Bundesgericht erstmals ausdrücklich ein ungeschriebenes Verfassungsrecht auf ein Minimum an staatlicher Fürsorge, das aus der persönlichen Freiheit und aus der Menschenwürde abgeleitet wird. Auch wer durch sämtliche sozialen Sicherheitsnetze gefallen ist, soll keine Bettelexistenz führen müssen. Praktisch bedeutsam wird die Anerkennung dieses Grundrechtes vorwiegend in Ausnahmefällen, in denen die zahlreichen Gesetze von Bund, Kantonen und Gemeinden den Notbedarf einer Person nicht decken. Das Urteil wurde von drei Staatenlosen erfochten, denen der Kanton Bern aufgrund ihrer prekären fremdenpolizeilichen Situation Fürsorgeleistungen verweigert hatte.

Recht auf Existenzsicherung parlamentarische Initiative

Von der Rechtslehre als ungeschriebenes Grundrecht anerkannt, wird das Recht auf Existenzsicherung möglicherweise neu in der Verfassung (Art. 48 BV) verankert werden. Im Auftrag der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit schickte der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung. Gemäss Vorentwurf soll jede Person in Notlagen Anspruch auf soviel Sozialhilfe haben, wie sie für ein menschenwürdiges Leben braucht. Die Sozialhilfe soll als "Netz unter dem Netz" dienen, dort wo der Schutz der Sozialversicherungen gegen abschliessend definierte Risiken oder Ereignisse wie Tod, Unfall, Krankheit, Invalidität oder das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze nicht zum Tragen kommt, wo aber andere Formen von Bedürftigkeit auftreten können, beispielsweise als Folge von Langzeitarbeitslosigkeit oder aufgrund fehlender Alimentenzahlungen. In der Vernehmlassung lehnten die meisten Kantone, die Wirtschaftsverbände, FDP und SVP eine Verankerung des Grundrechts auf Existenzsicherung in der Verfassung ab und sprachen sich für die heutige föderale Regelung aus, die sich bewährt habe. Befürwortet wurde der Vorschlag hingegen von der CVP und der SP sowie von den Hilfswerken.

Recht auf Existenzsicherung parlamentarische Initiative

Die Hälfte der Grossdemonstrationen mit 1'000 und mehr Beteiligten fanden auch dieses Jahr am beliebtesten Ort für nationale Kundgebungen, dem Bundesplatz in Bern statt. Insgesamt kam es zu 26 grossen Kundgebungen (1993: 28): 13 davon in Bern, vier in Zürich und drei in Genf. Die beiden grössten Anlässe vermochten je 15'000 Personen zu mobilisieren; das eine Mal beim Protest von Kosovo-Albanern gegen die serbische Politik in ihrer Heimat, das andere Mal anlässlich einer Demonstration der Gewerkschaften der Bauarbeiter für ihre Forderungen bei den bevorstehenden Tarifvertragsverhandlungen. Proteste gegen sich verschlechternde Arbeitsverhältnisse (sechsmal), die Zustände im ehemaligen Jugoslawien sowie die Forderung nach einem unabhängigen Kurdenstaat (je dreimal) waren die häufigsten Themen bei den Grossdemonstrationen; viermal standen grössere Manifestationen im Zusammenhang mit eidgenössischen und zweimal (in Zürich) mit städtischen Volksabstimmungen.

In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Demonstrationen mit 1'000 und mehr Teilnehmenden:
Bern: 2'000/Studierende, 1'100/Kurden, 15'000/Kosovo-Albaner, 1'000/gegen Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, 1'000/European Kings Club, 15'000/Bauarbeiter, 7'000/gegen Erhöhung des AHV-Alters für Frauen, 1'000/Kurden, 8'000/Christen für Jesus, 6'000/für Antirassismus-Gesetz, 3'000/für Organspende, 2'000/gegen Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, 5'000/Neuenburger für Autobahnbau;
Zürich: 1'500/Bosnier, 1'000/Schwule und Lesben, 1'500/städtische Angestellte, 1'000/städtische Angestellte;
Genf: 4'000/AKW Creys-Malville, 2'000/Bosnier, 1'000/CERN-Angestellte;
Bodio/TI: 3'000/Gewerkschafter;
Lausanne: 2'000/Lehrer;
Aarau: 1'500/Frauen;
Basel: 1'500/Kurden;
Altdorf/UR: 1'500/pro Alpeninitiative;
Solothurn: 1'000/für Regionalspitäler.

Statistik Grossdemonstrationen 1994
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz