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Der Ständerat überwies in der Wintersession 2019 ein Postulat von Andrea Caroni (fdp, AR), das vom Bundesrat einen Bericht zur rechtlichen Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht forderte. Laut dem Postulanten müssten bestehende, direkte Ungleichbehandlungen von Männern und Frauen im Bundesrecht sowie auch die Auswirkungen davon vertieft untersucht werden. Caroni hatte bereits im Juni 2019 eine Interpellation (Ip. 19.3548) mit derselben Frage eingereicht. Als Antwort darauf hatte sich der Bundesrat bereit erklärt, ein Gutachten zur Thematik zu erstellen. Mit seinem Postulat wollte Caroni dieses Gutachten in einem Bericht verbindlich festhalten. Der Bundesrat erachtete die Annahme des Postulats aufgrund der bereits laufenden Arbeiten zum Gutachten als nicht notwendig, verzichtete letztlich aber auf eine Abstimmung im Rat. Weil kein Gegenantrag vorlag, wurde das Postulat stillschweigend angenommen.

Rechtliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht (Po. 19.4092)

C'est en 2015 qu'un programme d'intégration à la ferme a été lancé de concert entre la Confédération et les paysan.ne.s suisses. Ce projet pilote, qui aura duré deux ans, avait divers buts, dont celui d'intégrer sur le marché du travail les réfugié.e.s ainsi que les personnes admises temporairement qui le souhaitaient en leur donnant la possibilité de travailler sur des exploitations paysannes. Un autre but était de fournir une main-d'œuvre vivant sur le territoire suisse aux agricultrices et agriculteurs le demandant, répondant, par là-même, à l'initiative contre l'immigration de masse acceptée par le corps électoral en février 2014. En effet, il est de plus en plus compliqué de trouver des travailleurs et travailleuses saisonniers provenant des pays de l'Est, la Suisse étant devenue moins attractive pour elles et eux de par l'amélioration des conditions économiques de ces pays. Le potentiel parmi cette catégorie de la population est donc grand.
Lors du bilan, tant Mario Gattiker, chef du secrétariat d'Etat aux migrations (SEM), que Jacques Bourgeois, président de l'USP, ont fait part de leur enthousiasme. Bien qu'il n'y ait eu que 30 participants – dont 6 ont interrompu le programme de manière précoce – Mario Gattiker a estimé que les expériences récoltées permettaient de lancer un nouveau projet pilote, cette fois-ci, de préapprentissage destiné aux réfugié.e.s et personnes admises temporairement.

Programme d'intégration à la ferme

Um die Grundrechtskonformität in unterschiedlichen Einrichtungen des Freiheitsentzugs, der zwangsweisen Rückführung auf dem Luftweg und den Asylunterkünften zu gewährleisten, führt die Nationale Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF) jährlich Besuche in den Anstalten durch und veröffentlicht ihre Ergebnisse in einem Tätigkeitsbericht. Der vierte Bericht zeugte von einer raschen Umsetzung der Empfehlungen in den Flughafengefängnissen sowie von guten Bedingungen in den besuchten Asylzentren. Mängel wurden bei der Einzelhaft in Hochsicherheitsgefängnissen festgestellt. Weiter stellte die Kommission fest, dass es schweizweit an stationären Therapieplätzen fehlt und es zudem keine Einheitlichkeit bei den therapeutischen Konzepten gibt. Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse soll die Anwendbarkeit und Umsetzung von Art. 59 Abs. 3 StGB betreffend die stationären therapeutischen Massnahmen und die Behandlung von psychischen Störungen abgeklärt werden.

Nationale Kommission zur Verhütung der Folter

Im März legte eine vom EJPD eingesetzte Expertengruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Frauenschutzorganisationen im Erotikbereich, der Sozialpartner, der Kantone sowie der betroffenen Bundesstellen einen Bericht zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der im Erotikgewerbe tätigen Frauen vor. Bei den 26 vorgeschlagenen Massnahmen werden Instrumenten wie der Aufhebung der Sittenwidrigkeit von Prostitutionsverträgen und der Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Status der Vorzug gegenüber dem in anderen Ländern eingeführten Prostitutionsverbot gegeben.

Rahmenbedingungen im Erotikgewerbe

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Rassendiskriminierung vom 21. März äusserte sich die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) zustimmend zu den Empfehlungen des UNO-Ausschusses gegen Rassismus (CERD). Dieser hatte der Schweiz unter anderem empfohlen, eine zivilrechtliche Grundlage gegen rassistische Diskriminierung zu schaffen sowie Stereotypen und Stigmatisierungen in den Medien zu bekämpfen. Die EKR will das zwanzigjährige Jubiläum der Rassismusstrafnorm im kommenden Jahr 2015 zum Anlass nehmen, um eine Sensibilisierungskampagne zu lancieren.

Beseitigung der Rassendiskriminierung

Im Rahmen ihres OSZE-Vorsitzes 2014 unterstützte die Schweiz die Konferenz zur Bekämpfung des Menschenhandels „Not for Sale – Joining Forces Against Trafficking in Human Beings“ in Wien mit dem Motto „Eine Sicherheitsgemeinschaft im Dienste der Menschen schaffen“. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hielt die Eröffnungsrede und betonte darin die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels. Am Rande bot die Konferenz Gelegenheit für bilaterale Gespräche bezüglich internationaler Kooperation im Kampf gegen den Menschenhandel.

Bekämpfung des Menschenhandels

Nach wie vor grösste Sorge der Schweizer Bevölkerung war im Berichtjahr die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Seit elf Jahren findet sich die Sorge um Arbeitslosigkeit im Sorgenbarometer, einer im Auftrag der Crédit Suisse bei jeweils rund 1000 Personen von gfs.bern durchgeführten Langzeitbefragung, auf Platz eins; allerdings war der Anteil der Befragten im Vergleich zum Vorjahr relativ deutlich von 49% auf 44% gesunken, was seit 2000 den geringsten Anteil darstellte. In der Westschweiz (52%) war die Sorge um einen Jobverlust dabei nach wie vor grösser als in der Deutschschweiz (40%), der Sprachgraben hatte sich aber im Vergleich zum Vorjahr verkleinert. Unverändert an zweiter Stelle lag die Sorge um die Zuwanderung und die damit verbundenen Integrationsfragen (37%; 2012: 37%), gefolgt von Ängsten um die Altersvorsorge (29%; 2012: 32%), von den Sorgen um das Asylwesen (28%; 2012: 32%) und von den Sorgen um die persönliche Sicherheit (24%; 2012: 21%), die vor allem von Frauen und Männern im Pensionsalter geäussert wurden. Weiterhin rückläufig waren auch die Ängste um das Gesundheitswesen, die während Jahren einen der drei Spitzenplätze eingenommen hatten; 2013 gaben aber lediglich noch 21% der Befragten an, sich um das Gesundheitswesen zu sorgen (2012: 30%).

Sorgenbarometer

Der Bundesrat will sich verstärkt im Kampf gegen den Menschenhandel engagieren. Er verabschiedete einen mit jährlich bis zu CHF 200'000 dotierten nationalen Aktionsplan für die Repression von Menschenhandel, den Opferschutz und die Prävention solcher Delikte.

Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels

Au mois de décembre, le Conseil fédéral a accepté une ordonnance autorisant les jeunes étrangers sans-papiers à faire un apprentissage. Cette mesure vise à résoudre le problème que rencontrent les jeunes sans-papiers qui terminent l’école obligatoire et se retrouvent face à l’impossibilité d’entreprendre un apprentissage. Les jeunes devront cependant remplir certains critères dont la maîtrise d’une langue nationale, le respect de l’ordre juridique suisse et une scolarité de minimum 5 ans en Suisse. En cas d’acceptation, une autorisation de séjour pour cas de rigueur sera également délivrée aux parents et aux frères et sœurs du jeune. Cette mesure répond à une motion Barthassat (pdc, GE) acceptée par les chambres en 2010.

L’apprentissage professionnel pour les sans-papiers

L’intégration linguistique a également été à l’honneur au cours de l’année sous revue. Le nouveau système d’apprentissage des langues destiné aux migrants, « fide », a été lancé en mai lors de la première conférence nationale « fide », inaugurée par la conseillère fédérale Simonetta Sommaruga.

système d’apprentissage des langues destiné aux migrants

Die 2007 von den Schweizer Demokraten lancierte Volksinitiative für die Abschaffung des Antirassismusgesetzes kam nicht zustande. Die nur von der Freiheitspartei und der PNOS, nicht aber von der SVP unterstützte SD vermochte nicht genügend Unterschriften zu sammeln. Eine parlamentarische Initiative Hess (sd, BE) zur ersatzlosen Streichung der Rassismusstrafnorm lehnte der Nationalrat in der Frühjahrssession ab. Für diese Initiative hatte sich die SVP ausgesprochen.

Volksinitiative zur Abschaffung der Rassismus-Strafnorm

Die Räte hatten derweil über Vorstösse zu befinden, die in ähnliche Richtungen zielten. Die parlamentarische Initiative Moret (fdp, VD) hätte die Gültigkeitsprüfung einer Initiative einer richterlichen Instanz im Sinne eines Verfassungsgerichts unterstellen wollen (Pa.Iv. 09.521). Mit dem Argument, dass diese Prüfung erst nach der Sammlung der Unterschriften zur Anwendung käme, wurde der Vorstoss in der Sondersession im April vom Nationalrat verworfen. In der gleichen Debatte wurde in der grossen Kammer ein Postulat der SPK-NR (Po. 10.3885) überwiesen, das den Bundesrat beauftragte, mögliche Verfahren für eine Gültigkeitsprüfung vor der Unterschriftensammlung aufzuzeigen. Trotz des Hinweises von Bundesrätin Sommaruga, dass der Bundesrat diesem Anliegen bereits im Zusatzbericht nachgekommen sei, wurde der Vorstoss angenommen. Im Herbst lehnte der Ständerat die parlamentarische Initiative Vischer (gp, ZH) ab, die ein Volksbegehren auch dann für ungültig erklären lassen wollte, wenn es gegen den Grundrechtsschutz und Verfahrensgarantien des Völkerrechts verstösst (z.B. Menschenrechtskonvention). Der im Vorjahr vom Nationalrat noch überwiesene Vorstoss wurde in der kleinen Kammer als zu weit gehend beurteilt (Pa.Iv. 07.477). Dafür überwies der Ständerat in der gleichen Sitzung eine Motion seiner SPK-SR, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, auf der Basis des Zusatzberichtes eine Vorlage zu erarbeiten, in der die rechtlichen Grundlagen für die nichtbindende materielle Vorprüfung des Initiativtextes vor der Sammlung der Unterschriften erarbeitet werden (Mo. 11.3468). Die gleichlautende Motion der staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-NR) wurde dann in der Wintersession auch von der Volksvertretung überwiesen. Allerdings nahm die nationalrätliche Kommission auch den zweiten Punkt des Zusatzberichtes des Bundesrats auf und verlangte Vorschläge für eine Erweiterung des Katalogs der Gründe für die Ungültigkeit einer Volksinitiative (Mo. 11.3468).

Vorstösse zur materiellen Vorprüfung von Volksinitiativen
Dossier: Ungültigkeitsgründe von Volksinitiativen

Der Dialog, den das Bundesamt für Migration nach der Annahme der Minarettinitiative mit muslimischen Vertretern lanciert hatte, wurde von beiden Seiten als konstruktiv bezeichnet. Im Mai verabschiedeten die Gesprächsparteien einen im Konsensverfahren erstellten Bericht. Darin wurden Verfassungsgrundsätze wie die Demokratie, die Rechtsgleichheit und die Rechtsstaatlichkeit als allgemeinverbindliche politische Werte festgehalten und das integrationspolitische Instrumentarium ausgelegt, das die Chancengleichheit von Personen muslimischen Glaubens im öffentlichen Raum verankern soll. Der Bundesrat nahm den Bericht im Dezember zur Kenntnis. Das Bestreben des Bundes, ein ständiges Muslimforum zu gründen, war aufgrund des breiten innerislamischen Meinungsspektrums in den Gesprächen nicht mehrheitsfähig gewesen, obschon die beiden grössten islamischen Dachorganisationen KIOS (Koordination Islamischer Organisationen Schweiz) und FIDS (Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz) sich öffentlich für die religionspolitische Gleichstellung der Schweizer Muslime mit den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften (Landeskirchen) aussprachen.

Dialog muslimischen Vertretern

Das Parlament verabschiedete in der Sommersession die Verlängerung der Zusammenarbeit der Schweiz mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts um weitere fünf Jahre. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung einstimmig, im Nationalrat gegen den Widerstand der SVP.

Abkommen über Internationale Gerichte zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts

Der Bundesrat will gezielter gegen Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz vorgehen. Die geplanten Gesetzesänderungen verpflichten zum einen die ausländischen Brautleute, vor ihrer Heirat ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachzuweisen. Zum anderen ist vorgesehen, dass die Zivilstandsämter Zugriff auf das Zentrale Migrationssystem (ZEMIS) erhalten und dass sie der zuständigen Migrationsbehörde die Identität der Brautleute mitteilen, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten. Die neuen Bestimmungen sollen sinngemäss auch für Männer und Frauen gelten, die eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eintragen lassen wollen. Nach Ansicht des Bundesrates kann mit diesen Massnahmen die unterschiedliche Praxis in den einzelnen Kantonen vereinheitlicht werden.

Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt

Die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) wird auf Anfang 2008 mit der Flüchtlingskommission zusammengelegt. Der von Bundesrat Blocher vorgeschlagenen Fusion hatte sich die EKA vergebens widersetzt, da sie eine Politisierung der für die Integrationsförderung eingesetzten Mittel befürchtete, die neu vom BFM vergeben werden. Mitte Jahr stellte das BFM sein diesbezügliches Konzept vor. Es soll nur noch drei Schwerpunkte (bisher fünf) geben, und die Aufgaben werden künftig anders zwischen Bund und Kantonen verteilt. Anstatt Einzelprojekte zu unterstützen, soll der Bund vermehrt Gesamt-Vereinbarungen mit den Kantonen treffen. Für die Jahre 2008-2011 wird der Sprachvermittlung erste Priorität eingeräumt. Schon die EKA hatte für die sprachliche Integration einen Drittel ihrer Mittel aufgewendet. Der Anteil dieses Bereichs am Gesamtbudget wird neu auf zwei Drittel steigen.

Eidgenössische Ausländerkommission

Der Bundesrat hatte 2006 die Departemente und Ämter beauftragt, mögliche Massnahmen zur Verringerung der Integrationsdefizite bei der ausländischen Bevölkerung darzulegen. Einleitend zum Gesamtbericht hielt er fest, die Integration verlaufe insgesamt erfolgreich. Doch sollte die Sprachförderung künftig noch deutlicher einen Schwerpunkt der Integrationspolitik bilden. Das Beherrschen der Sprache sei eine unabdingbare Voraussetzung, um erfolgreich in Schule und Beruf bestehen zu können. Ausländerinnen und Ausländer trügen dabei auch eine Eigenverantwortung. Es sei erforderlich, dass sie sich mit den Verhältnissen in der Schweiz auseinander setzten und eine Landessprache erlernten. Insgesamt sind im Bericht 45 Massnahmen vorgesehen. Sie betreffen neben den Bereichen Sprache und Schule/Beruf Verbesserungen der Situation in Wohngebieten, spezifische Integrationsförderung, öffentliche Sicherheit, Sport, Gesundheit, Raumentwicklung, Statistik sowie die Rassismusbekämpfung. Der Bundesrat erteilte der bestehenden interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migrationsfragen den Auftrag, die Massnahmen zu begleiten, wobei die Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung einbezogen werden sollen.

Bericht über Massnahmen zur Verringerung der Integrationsdefizite

Mit einer Motion wollte Nationalrat Müller (fdp, SG) erreichen, dass die Fremdenpolizeibehörden vor ihrem Entscheid über Erteilen, Verlängern oder Entziehen einer Aufenthaltsbewilligung Auskünfte bei der Arbeitslosenversicherung anfordern können, um sich so ein Bild der Integrationsbemühungen einer ausländischen Person auf dem Arbeitsmarkt machen zu können. Der Bundesrat unterstützte dieses Anliegen grundsätzlich und erklärte, er werde es bei einer künftigen Revision des AVIG berücksichtigen. Die Motion wurde aber von links-grüner Seite bekämpft und so vorderhand der Diskussion entzogen.

Motion fordert die Weitergabe von Daten der Arbeitsvermittlungsstellen an die kantonale Fremdenpolizei (07.3055)

Per 1. Juni lief die Fünfjahresfrist aus, während der Arbeitssuchende aus den 15 EU-Kernstaaten aufgrund der Schutzklausel des Freizügigkeitsabkommens vorderhand nur beschränkt freien Zutritt zum Schweizer Arbeitsmarkt erhielten. 15'000 Personen konnten so jedes Jahr als Daueraufenthalter (und weitere 115'000 als Kurzaufenthalter) einreisen, unter der Bedingung, dass sie eine zugesicherte Stelle hatten. Das Kontingent für Daueraufenthalter war jeweils innert Kürze ausgeschöpft. Falls der Zustrom nach dem Wegfallen der Kontingentierung zu gross werden sollte, könnte die Schweiz sich auf eine „Ventilklausel“ berufen, die ihr ab Juni 2008 für zwei Jahre wieder eine Kontingentierung erlauben würde.

Kontingentierung

Ebenfalls zur Legislaturplanung reichte Hollenstein (gp, SG) eine Motion ein, mit welcher der Bundesrat verpflichtet werden sollte, Massnahmen einzuleiten, damit die Schweizer Bevölkerung die hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer nicht nur akzeptiert, sondern ihrerseits einen Beitrag zum besseren Zusammenleben leistet. Da der Bundesrat darauf verwies, dass dies dank dem neuen Integrationsartikel im revidierten ANAG durchaus so vorgesehen sei, wurde der Vorstoss lediglich als Postulat angenommen.

Beitrag zum besseren Zusammenleben

Anlässlich der ersten nationalen Integrationskonferenz betonten sowohl Bundespräsident Koller wie auch der Präsident der Eidgenössischen Ausländerkommission, Nationalrat Caccia (cvp, TI), eine möglichst rasche und gute Integration der ausländischen Wohnbevölkerung liege im Interesse beider Seiten. Spannungen und Konflikte im Zusammenleben könnten nur auf diese Weise abgebaut werden. Laut Koller kann und soll von den Ausländerinnen und Ausländern nicht erwartet werden, ihre angestammte kulturelle Eigenart aufzugeben. Aber jede Integration müsse zumindest dort mit gewissen Anpassungen verbunden sein, wo Teile der Herkunftskultur zentralen Werten und Normen des Aufnahmelandes widersprechen. Integration dürfe weder als absolute Toleranz der ansässigen Bevölkerung noch als völlige Unterordnung der Zugewanderten verstanden werden. Ähnlich sah es auch der Präsident der Ausländerkommission. Gefordert seien Aufnahmebereitschaft von den einen sowie Wille und Fähigkeit zur Anpassung von den anderen. Angesichts der hohen Arbeitslosenquote unter den ausländischen Arbeitskräften plädierte er für ein Umdenken in der Zulassungspolitik. In erster Linie müsse für die berufliche Wiedereingliederung der bereits hier Lebenden gesorgt werden; im Gegenzug sei es geboten, mit Bewilligungen für neue Arbeitskräfte aus dem Ausland noch zurückhaltender zu sein.

Sowohl Koller wie Caccia unterstrichen die Bedeutung eines Integrationsartikels in dem in Revision befindlichen Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag). Mit dieser Teilrevision des Ausländergesetzes möchte der Bund künftig eine grössere politische und finanzielle Mitverantwortung in diesem Bereich übernehmen. Bisher konnte er die Bemühungen in den Kantonen nur indirekt und punktuell unterstützen, beispielsweise in der Berufsbildung. Dabei wäre gerade in den Bereichen Information, Sprachförderung und Allgemeinbildung ein grösseres Engagement auf gesamtschweizerischer Ebene erforderlich. Koller versicherte, der Bund wolle sich keine zusätzlichen Kompetenzen anmassen. Die Hauptaufgabe bei der Integration müsse weiterhin von Kantonen, Gemeinden und Privaten geleistet werden. Caccia warf die umstrittene Frage nach der Mitverantwortung der Wirtschaft für die ausserberufliche Integration auf. Er erinnerte dabei an das Anfang der achtziger Jahre knapp gescheiterte Ausländergesetz, das die Kantone dazu ermächtigen wollte, die Arbeitgeber zur Mitfinanzierung der Integration und zur Betreuung zu verpflichten.

Integrationsartikels Bund künftig eine grössere politische und finanzielle Mitverantwortung

Ein vom italienischen Konsulat zusammen mit dem Basler Justizdepartement iniziiertes Pilotprojekt will dem Umstand Rechnung tragen, dass ausländische Jugendliche aufgrund ihres Identitätskonflikts zwischen dem traditionell geprägten elterlichen Umfeld und der Realität der schweizerischen Gesellschaft besonders suchtgefährdet sind. Das umfassende Bildungs- und Beratungsprojekt, das auch den Aspekt der Gewaltprävention umfasst, richtet sich vorerst an italienische Jugendliche sowie an deren Eltern und Lehrer und wird zu einem Drittel von der öffentlichen Hand und zu zwei Dritteln von privaten Stiftungen getragen.

ausländische Jugendliche besonders suchtgefährdet

Der Bundesrat beschloss eine weitere Erleichterung für die Stimmabgabe der ausländischen Bevölkerung. Bis 1989 mussten in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer in ihr Herkunftsland reisen, um sich an den dortigen Abstimmungen und Wahlen beteiligen zu können. Dann liess der Bundesrat die briefliche Stimmabgabe zu. In einem weiteren provisorischen Schritt durften russische Staatsangehörige im Dezember 1993 ihr Votum für Parlament und Verfassung auf der Botschaft in Bern und im Genfer Generalkonsulat abgegeben. Die Möglichkeit, beim EDA um eine entsprechende Bewilligung nachzusuchen, wurde in der Folge versuchsweise und bis Ende Oktober 1994 auch den anderen Ländern eingeräumt.

Stimmabgabe der ausländischen Bevölkerung

Auf der äussersten Rechten verlor nun auch die Nationale Aktion ihre führende Persönlichkeit.
Valentin Oehen (na, BE) gab seine politischen Ämter – mit Ausnahme des Nationalratsmandats – ab. Neuer Zentralpräsident wurde Hans Zwicky (TG, na). Seine Partei verfolgte weiterhin eine gegen die Einwanderung wie die Integration von Ausländern gerichtete Politik. Die Delegiertenversammlung beschloss die Ausarbeitung einer Initiative «Einwanderungsstopp» und stimmte der Referendumsdrohung gegen ein bevölkerungspolitisch unpräzises Ausländergesetz zu; sie wandte sich auch gegen das Ausländerstimmrecht.
Neben Wahlniederlagen schienen sie auch erneut persönliche Rivalitäten zu belasten.

Nationale Aktion (NA) 1980