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Die 2003 von der Schweiz eingereichte Kandidatur für die Mitgliedschaft in der UNO-Menschenrechtskommission fand auch im Ständerat Unterstützung. Er sprach sich für eine vom Nationalrat 2002 gutgeheissene Motion Gysin (sp, BS) aus, welche diesen Schritt verlangte. Er überwies diese allerdings bloss in Postulatsform, weil das Motionsbegehren mit der Einreichung der Kandidatur bereits erfüllt war.

Mitgliedschaft in der UNO-Menschenrechtskommission (Mo. 02.3093)
Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte

Der Kanton Zürich unternahm den Versuch, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat im Sinn einer Entflechtung und einer Anerkennung zusätzlicher Glaubensgemeinschaften grundsätzlich neu zu regeln. Diese Vorlage war im Kampf gegen die letzte Volksinitiative zur Trennung von Kirche und Staat in Aussicht gestellt worden, die 1995 mit zwei Drittel Nein-Stimmen verworfen worden war. Zentraler Streitpunkt in den Debatten war die staatliche Anerkennung ausserchristlicher Religionsgemeinschaftensowie die (eng damit zusammenhängende) Autonomie aller anerkannter Gruppen, auch ausländischen Mitgliedern das Stimm- und Wahlrecht zuzubilligen. Die Hürden für die Anerkennung neuer Glaubensgemeinschaften wären hoch gelegen: 30 Jahre Wirken in der Schweiz, mehr als 3000 Mitglieder im Kanton Zürich, Anerkennung der Grundwerte der Schweizer Rechtsordnung, Bejahen des Religionsfriedens, Pflege einer inneren Demokratie und Offenlegung der Finanzen, weshalb eine baldige Anerkennung des Islam wohl kaum in Frage gekommen wäre. Für die Anerkennung weiterer religiöser Gemeinschaften votierten im Kantonsrat SP, Grüne, CVP und eine Mehrheit der FDP; die SVP und eine Mehrheit der EVP stellten sich wegen einer möglichen Offizialisierung des Islam dagegen. Dem Souverän wurden drei zusammenhängende Vorlagen unterbreitet: eine Verfassungsänderung (Grundsatz der Anerkennung weiterer Glaubengemeinschaften und Ausländerstimmrecht) sowie zwei Gesetzesrevisionen (Verhältnis zwischen dem Kanton und den bereits anerkannten Kirchen sowie Verfahren der Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften). EVP, EDU und vor allem SVP bekämpften die Vorlage auch im Abstimmungskampf mit dem Slogan «Kein Geld für Koranschulen» aufs heftigste. Unterstützung erhielten sie von einem Teil der FDP, der eine völlige Trennung von Kirche und Staat anstrebt. Vor diesem Hintergrund hatten die Vorlagen keine Chance an der Urne: Die Verfassungsänderung scheiterte mit 55 Prozent Nein-Stimmen, das Kirchengesetz mit knapp 54 Prozent und das Anerkennungsgesetz mit 64 Prozent.

Anerkennung ausserchristlicher Religionsgemeinschaften

Nachdem der Ständerat im Vorjahr ein entsprechendes Postulat seiner aussenpolitischen Kommission (Po. 02.3394) überwiesen hatte, gab nun auch der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative (eingereicht von Müller-Hemmi, sp, ZH) Folge, welche die Schaffung einer Kommission für Menschenrechte fordert. Deren Tätigkeitsbereich war im Vorstoss noch vage gehalten; gemäss der Initiantin soll sie vor allem kontrollieren, wie die Schweiz die menschenrechtlichen Verpflichtungen, welche sich aus internationalen Konventionen und Verträgen ergeben, umsetzt. Die SVP und weitere bürgerliche Parlamentarier hielten die geforderte Kommission für überflüssig.

Eidgenössische Kommission für Menschenrechte (Pa.Iv. 01.461)
Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte
Dossier: Nationale Menschenrechtsinstitution

Die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) schaffte im zweiten Anlauf auch die Hürde des Ständerates. Dessen Kommission, an welche das Geschäft im Vorjahr zurückgewiesen worden war, hatte sich überzeugen lassen, dass die Entscheide des CERD keinen juristischen Charakter haben, sondern dazu dienen, den Dialog zwischen diesem Ausschuss und dem Vertragsstaat über die Elimination von rassendiskriminierenden Strukturen und Verhaltensweisen zu fördern. Relativ unzufrieden war die kleine Kammer jedoch mit den periodischen Berichten über Massnahmen zur Verhinderung von Rassendiskriminierung, welche die Bundesverwaltung in regelmässigen Abständen zuhanden des CERD ausarbeitet. In diesen Berichten war an mehreren Stellen die föderalistische Struktur der Schweiz (namentlich die Zuständigkeit der Kantone für die Polizei und die Gerichte) für Probleme bei der Bekämpfung von Rassendiskriminierung verantwortlich gemacht worden. Um solche seiner Ansicht nach unzulässigen und unkorrekten Schuldzuweisungen zu verhindern, überwies der Ständerat ein Postulat, welches verlangt, diese Berichte in Zukunft den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments zur Stellungnahme vorzulegen.

Schweizer Beitritt zum CERD

Im Februar gab der Bundesrat den Vorentwurf zu einem Gesetzespaket in die Vernehmlassung, welches griffigere rechtliche Mittel zur Bekämpfung von Rassismus und Gewaltpropaganda enthält. So soll namentlich die öffentliche Verwendung von Kennzeichen verboten werden, welche mit Rassismus assoziiert werden, wie etwa Hakenkreuze oder SS-Zeichen. Die Gesetzesrevision strebt zudem auch an, die Zugehörigkeit zu rassendiskriminierenden Vereinigungen oder zu Organisationen, welche zu Gewalt aufrufen, unter Strafe zu stellen. Im Hinblick auf die Durchführung der Fussball-Europameisterschaft in der Schweiz im Jahre 2008 schlug die Regierung auch die gesetzlichen Grundlagen für eine Datenbank vor, in der sogenannte Hooligans, aber auch andere gewalttätig vorgehende Individuen erfasst werden können.

Bundesrätliche Unternehmungen zum Verbot von rassistischen Symbolen
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Nach der Zustimmung des Volkes zum UNO-Beitritt vom 3. März verlangte der Nationalrat mit der Überweisung einer Motion Gysin (sp, BS) (Mo. 02.3093) vom Bundesrat, dass dieser sich um die Mitgliedschaft der Schweiz in der Menschenrechtskommission der UNO bemühe, da das Engagement für diese Fragen einen der Schwerpunkte der schweizerischen UNO-Politik bilden müsse. Der Ständerat forderte überdies den Bundesrat mit einem Postulat seiner Aussenpolitischen Kommission (Po. 02.3394) auf, zu prüfen, ob es zur Verstärkung des Engagements der Schweiz für die Menschenrechte sinnvoll wäre, eine ausserparlamentarische Kommission für Menschenrechte zu bilden. Daraufhin zog Eugen David (cvp, SG) seine parlamentarische Initiative (01.463) für die Bildung einer derartigen Expertenkommission zurück.

Mitgliedschaft in der UNO-Menschenrechtskommission (Mo. 02.3093)
Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte

Mit einem einjährigen Pilotprojekt läuteten die beiden Luzerner Gemeinden Kriens und Ebikon im Schuljahr 2002/2003 eine Schweizer Premiere ein, indem sie islamischen Schülerinnen und Schülern in der Unterstufe muslimischen Religionsunterricht anboten. Der Beauftragte für Religion der drei Landeskirchen im Kanton Luzern erklärte, die aus Deutschland stammenden Lehrmittel seien eingehend geprüft worden; es handle sich um modernes Unterrichtsmaterial ohne fundamentalistische Inhalte. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren begrüsste das Projekt, da sie grundsätzlich empfiehlt, dass Kinder fremder Kulturen auch in ihrer Sprache und Kultur unterrichtet werden.

Einjähriges Pilotprojekt für muslimischen Religionsunterricht in der Unterstufe

Die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD), welche der Nationalrat im Vorjahr beschlossen hatte, geriet im Ständerat unter Beschuss. Zwar lehnte der Rat einen Antrag seiner Kommissionsmehrheit auf Nichteintreten mit 23:15 Stimmen ab. Auf Antrag Pfisterer (fdp, AG) wies er das Geschäft aber an seine Aussenpolitische Kommission zurück mit der Auflage, weitere Abklärungen durchzuführen. Dabei soll insbesondere festgestellt werden, wie sich eine Ratifizierung aussenpolitisch auswirken würde und wie die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen konkret vollzogen werden sollen. Die Kommissionsmehrheit hatte damit argumentiert, dass für die Schweiz mit ihrer Anti-Rassismus-Strafnorm, den leistungsfähigen Gerichten und den ausgebauten Rechtsmitteln kein Handlungsbedarf bestehe, neben dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg noch eine zusätzliche UNO-Beschwerdeinstanz anzuerkennen.

Schweizer Beitritt zum CERD

Le Comité européen pour la prévention de la torture et des peines ou traitements inhumains ou dégradants, basant son action sur la Convention du même nom, avait effectué une visite (du 5 au 15 février 2001), entre autres, dans des pénitenciers, des locaux de détention de la police ou encore un centre de détention aux fins d’expulsion. Bien que globalement satisfait, il avait estimé dans son rapport que certaines pratiques policières étaient inacceptables. Dans sa réponse, le Conseil fédéral a souligné que certaines recommandations avaient déjà été suivies, par exemple en matière d’opérations d’éloignement d’étrangers par la voie aérienne. Il a ajouté que la procédure de consultation en cours concernant le Code de procédure pénal allait permettre d’autres adaptations allant dans la bonne direction.

Visite du comité européen pour la prévention de la torture

Auf Antrag des Bundesrats beschloss der Nationalrat – gegen den Widerstand der SVP – die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD). Damit erhalten von nationalen Gerichten abgewiesene Kläger das Recht, mit ihrem Fall an diese internationale Instanz zu gelangen. Diese amtet allerdings nicht als Gericht, sondern als Kontrollorgan, dessen Urteile auf die kritisierten Staaten moralischen Druck ausüben sollen.

Schweizer Beitritt zum CERD

Die Regierung des Kantons Zürich änderte die Bestattungsverordnung und schuf damit für die Gemeinden die Möglichkeit, separate Gräberfelder für Angehörige ausserchristlicher Glaubensgemeinschaften einzurichten. Sie kam damit einem Wunsch strenggläubiger Muslime nach, die eine gemeinsame Bestattung mit Angehörigen anderer Religionen ablehnen. In einer gemeinsamen Medienmitteilung befürworteten der Evangelisch-Reformierte Kirchenrat und die Römisch-Katholische Zentralkommission diese Liberalisierung als wichtigen Beitrag für das friedliche Nebeneinander der verschiedenen Religionen und Kulturen. In Basel setzten die Landeskirchen je einen Muslimbeauftragten ein, um die gegenseitige Verständigung zu fördern und in Genf beschloss der Kantonsrat, ein entsprechendes Integrationsbüro einzurichten.

Begräbnismöglichkeiten für ausserchristliche Glaubensgemeinschaften

Das Parlament stimmte den Anträgen des Bundesrats aus dem Vorjahr zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Beitritt zum zukünftigen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (NL) zu. Im Nationalrat war Eintreten unbestritten. Die SVP verlangte in der Detailberatung vergeblich, dass die Ratifizierung des Römer Statuts dem obligatorischen Referendum unterstellt wird. Ihre Argumentation, dass die Schweiz damit den Verfassungsgrundsatz aufweicht, wonach die Schweiz keine Bürger an fremde Gerichte ausliefert, wurde vom Bundesrat und der Parlamentsmehrheit als nicht stichhaltig taxiert. Da dieses Gericht erst in Aktion trete, wenn ein Staat sich weigere oder nicht in der Lage sei, Kriegsverbrecher strafrechtlich zu verfolgen, sei nicht anzunehmen, dass es sich je mit schweizerischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Schweiz befassen müsse.

Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof (BRG 00.090)
Dossier: Internationaler Strafgerichtshof / Römer Statut

Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament, die rechtliche Grundlage für die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (sog. Römer Statut) zu genehmigen. Dieses Statut war 1998 von einer UNO-Konferenz beschlossen worden. Der Gerichtshof soll zuständig sein für die Beurteilung besonders schwerer, die internationale Gemeinschaft betreffende Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Er wird nur dann tätig werden, wenn die Staaten, in welchen die Taten begangen wurden, nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die Strafverfolgung selbst durchzuführen. Neben der Beteiligung an diesem Gerichtshof beantragte die Regierung auch eine für den Vollzug erforderliche Revision des schweizerischen Strafrechts. Damit soll vor allem die Zusammenarbeit der schweizerischen Behörden mit dem Gerichtshof gewährleistet werden.

Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof (BRG 00.090)
Dossier: Internationaler Strafgerichtshof / Römer Statut

Aufgrund eines Postulats Bäumlin (sp, BE) legte der Bundesrat einen Bericht über die Menschenrechtspolitik der Schweiz vor. Dieser setzt sich insbesondere auch mit der Frage der Kohärenz dieser Politik mit den übrigen aussen-, wirtschafts- und entwicklungspolitischen Aktivitäten der Schweiz auseinander. Das Parlament nahm diesen Bericht nach eingehender Diskussion zur Kenntnis und der Nationalrat überwies ein Postulat, das für die Zukunft eine regelmässige Berichterstattung fordert.

Bericht über die Menschenrechtspolitik der Schweiz

Als Zweitrat stimmte auch der Ständerat der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und der entsprechenden Revision des Strafrechts zu. Ebenfalls als Zweitrat genehmigte die kleine Kammer den Rückzug der seinerzeit zu Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gemachten Vorbehalte und Erklärungen. Das Anliegen der 1998 vom Nationalrat überwiesenen Motion Baumberger (cvp, ZH) für eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls von 1952 zur EMRK wurde auch vom Ständerat gutgeheissen, allerdings nur in Postulatsform. Nicht zu übersehen war dabei eine recht starke Opposition, welche in einem der Prinzipien des Protokolls – die regelmässige Durchführung von allgemeinen und geheimen Wahlen – eine Bedrohung der Landsgemeindetradition sah.

Genozid-Konvention der UNO von 1948

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) rief zu mehr Toleranz gegenüber der muslimischen Bevölkerung auf, die mit 200'000 Personen eine der wichtigsten Religionsgemeinschaften der Schweiz ist. Insbesondere wurden die Medien kritisiert, die im Zusammenhang mit Gewalttaten fast immer die Zugehörigkeit zum Islam betonten, während bei Christen die Konfession meistens nicht erwähnt werde. Muslime seien wie Christen keine einheitliche ethnische Gruppe, weshalb Verallgemeinerungen nicht angebracht seien. Die EKR befand, der Entscheid muslimischer Frauen zum Tragen des Kopftuches in der Öffentlichkeit müsse respektiert werden und dürfe nicht zu einer Diskriminierung führen; allerdings sprach sie sich auch dafür aus, dass Frauen in symbolischen Rollen, beispielsweise als Lehrerinnen an konfessionell neutralen Schulen, darauf verzichten sollten, herausragende Zeichen religiöser Zugehörigkeit zu tragen. Kritisiert wurde von der ERK die restriktive Handhabung der Arbeitsbewilligung für muslimische Seelsorger. Die Schweiz verlangt von den islamischen Vorbetern den Nachweis einer theologischen Ausbildung sowie eine Zustimmung des Entsendungslandes. Damit soll verhindert werden, dass fundamentalistische und möglicherweise radikale Splittergruppen in der Schweiz aktiv werden können. Die ERK möchte hier eine liberalere Haltung, besteht aber dennoch darauf, dass sich die muslimischen Seelsorger der Integration ihrer Gläubigen verpflichten.

EKR ruft zu mehr Toleranz gegenüber der muslimischen Bevölkerung auf

Der Nationalrat genehmigte in der Dezembersession diese Uno-Übereinkunft einstimmig und hiess auch die entsprechende Strafgesetzrevision gut. Zu diskutieren gab einzig ein Antrag der SVP-Fraktion. Um die Durchführung von Friedenskonferenzen in der Schweiz nicht zu gefährden, wollte sie den Vorbehalt einfügen, dass mutmassliche Täter, welche an einer derartigen Veranstaltung teilnehmen, nicht verfolgt werden müssen. Mit dem Argument, dass die Schweiz in solchen Fällen vom zuständigen Uno-Tribunal von der Verpflichtung zur Strafverfolgung entbunden werden könnte, lehnte die Ratsmehrheit den SVP-Antrag ab.

Genozid-Konvention der UNO von 1948

Das Bundesgericht verneinte einen Anspruch von ausserchristlichen Glaubensgemeinschaften auf Begräbnismöglichkeiten im öffentlichen Raum, wenn deren Riten den Bestattungsverordnungen in der Schweiz widersprechen, befand aber, dass man insbesondere den Musulmanen die Möglichkeit geben sollte, eigene Friedhöfe zu eröffnen. Dieses Urteil bewog die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, den Wunsch der Muslime nach separaten Grabfeldern auf öffentlichen Friedhöfen endgültig abschlägig zu beantworten. Anders verhielt sich die Stadt Bern, welche den Moslems ab 2000 auf einem der städtischen Friedhöfe ein eigenes Gräberfeld zur Verfügung stellen wird, in welchem die Gläubigen des Islam zwar nicht vollumfänglich nach den Ritualen ihrer Religion, aber dennoch nach deren wichtigsten Regeln (Ausrichtung auf Mekka, möglichst lange – wenn auch nicht ewige – Grabesruhe) bestattet werden können. Nach wie vor keine Lösung ist für die Hindus abzusehen, welche die Asche ihrer Verstorbenen nach den Gesetzen ihres Glaubens einem fliessenden Gewässer übergeben sollten, was ihnen vom Schweizer Gewässerschutz her verboten ist.

Begräbnismöglichkeiten für ausserchristliche Glaubensgemeinschaften

Im Nationalrat setzte sich eine Koalition aus SP und CVP durch und gab auf Antrag seiner Kommission einer parlamentarischen Initiative Fankhauser (sp, BL) Folge, welche – in Form einer Anregung – die Einrichtung einer Ombudsstelle für Menschenrechte verlangte. Vertreter der SVP, der FDP und der LP hatten den Vorschlag als im Aufgabenbereich zu eingeschränkt und in der Funktionsbeschreibung zu vage bekämpft.

Ombudsstelle für Menschenrechte (Pa. Iv. 98.445)

Ende März legte der Bundesrat einen Beschluss betreffend der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vor. Gleichzeitig beantragte er entsprechende Strafgesetzänderungen. Diese Ratifizierung war 1996 vom Nationalrat angeregt worden und hatte in der Vernehmlassung ein durchwegs positives Echo erhalten. Es wird damit die Möglichkeit geschaffen, Völkermord nicht nur wie gemäss Genfer Konvention im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen zu bekämpfen. Mit einer Strafe von zehnjährigem bis lebenslänglichem Zuchthaus soll bestraft werden, wer Angehörige verfolgter Menschengruppen tötet oder verletzt, oder wer versucht, solchen Gruppen ihre Lebensgrundlagen zu entziehen. Diese Form des Genozids ausserhalb eines eigentlichen bewaffneten Konflikts hatte in den letzten Jahren in Ex-Jugoslawien und in Ruanda besondere Aktualität erhalten und zur Einrichtung eines Internationalen Tribunals zur Verfolgung der in diesen beiden Ländern begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt. Die neue Strafnorm soll auch gegen ausländische Staatsangehörige angewandt werden, die ihre Tat – was die Regel sein dürfte – im Ausland begangen haben und deren Staat keine Strafverfolgung wünscht. Mit dieser Gesetzesrevision würde ein erster Schritt zur Teilnahme der Schweiz am neu geschaffenen Internationalen Strafgerichtshof in Rom gemacht; erforderlich wäre dazu aber auch noch eine neue Gesetzesbestimmung zur Verfolgung weiterer „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

Genozid-Konvention der UNO von 1948

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die 1974 bei der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gemachten Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen zurückzuziehen. Diese betrafen Art. 6 und bezogen sich auf die Garantie einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung, welche die Schweiz im Falle von nach kantonalem Recht durchgeführten Verhandlungen vor Verwaltungsbehörden nicht gewährleisten konnte. Die Auslegenden Erklärungen bezogen sich auf die Garantie einer gerichtlichen Überprüfung von Verwaltungsentscheiden und die Verpflichtung, Angeklagten unentgeltlich Verteidiger und Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Die Rechtssprechung sowohl des europäischen Gerichtshofs als in der Folge auch des Bundesgerichts hatte diese Vorbehalte und Erklärungen als unzulässig beurteilt. Da sie damit ihre Existenzberechtigung verloren haben, schlug der Bundesrat vor, sie auch formal fallenzulassen. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag bei zwei Enthaltungen (Föhn, svp, SZ und Beck, lp, VD) zu.

Genozid-Konvention der UNO von 1948

Der Nationalrat lehnte eine von der SVP und der FP unterstützte Motion Gusset (fp, TG) für eine Revision des Rassismusartikels im Strafgesetzbuch mit 96 zu 42 Stimmen ab. Gusset hatte dabei namentlich ein präzisere Fassung von einzelnen Bestimmungen wie etwa «Propagandaaktionen» verlangt, da sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Gerichten Unklarheit bestehe, welche Äusserungen in welchen Formen nun strafbar seien und welche nicht. Der Bundesrat teilte zwar die Meinung, dass der Rassismusartikel Auslegungsprobleme biete, dies sei jedoch bei neuen gesetzlichen Bestimmungen oft der Fall. Er beantragte, da ihm keine besser geeigneten Formulierungen bekannt seien, erfolgreich die Ablehnung der Motion.

Motion Gusset zum Antirassismusgesetz (Mo. 97.3327)
Dossier: Das Antirassismusgesetz von 1995 und dessen Folgen

Der Nationalrat überwies eine Motion Baumberger (cvp, ZH) für eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls von 1952 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, welches die Schweiz 1976 unterzeichnet hat. Inhaltlich geht es bei diesem Protokoll um den Schutz vor willkürlicher Enteignung, um das Recht auf Bildung und um die Durchführung von geheimen und freien Wahlen. Der Bundesrat erklärte sich mit der Motion einverstanden, will aber zuerst noch eine Konsultation der interessierten Kreise und der Kantone durchführen.

Protocole 1 CEDH
Dossier: EMRK Zusatzprotokolle

Am 10. Dezember wurde der 50. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UNO gefeiert. Die Schweiz beging diesen Anlass mit diversen Symposien, Leitartikeln in der Presse und Ansprachen – unter anderem durch Bundespräsident Cotti und Ständeratspräsident Rhinow (fdp, BL) vor der Vereinigten Bundesversammlung. Bei dieser Gelegenheit erschien auch eine CD-ROM mit dem Titel «Isle of Right», welche primär einem jugendlichen Publikum auf spielerische Weise die Geschichte und die Bedeutung der Menschenrechte näherbringen will.

der 50. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte