Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Schengen/Dublin
  • Grundrechte

Akteure

Prozesse

451 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

In der Differenzbereinigung strich der Ständerat die von der grossen Kammer geschaffene Möglichkeit, weiterhin eine herkömmliche Identitätskarte ohne Chip zu beziehen und diese von den Gemeinden ausstellen zu lassen. Begründet wurde diese Streichung mit dem Protest der Kantone gegen diese für sie kompliziertere Lösung, die zudem in ihre verfassungsmässig garantierte Autonomie bei der Organisation ihrer Verwaltung eingreift. Gegen den Widerstand der Linken schloss sich der Nationalrat diesem Entscheid an.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass

Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Frühjahr eine Reihe von Gesetzesrevisionen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofs. Die Schweiz ist diesem internationalen Übereinkommen zur Schaffung von internationalen Gerichten zur Verurteilung von Kriegsverbrechern bereits 2001 beigetreten. Um auch in der Schweiz eine effiziente und lückenlose Umsetzung des Statuts zu gewährleisten, sollen einige Strafrechtsbestimmungen präzisiert, der neue Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit geschaffen und Kriegsverbrechen genauer definiert werden. Zudem sollen die Zuständigkeiten von Zivil- und Militärjustiz zur Durchführung von Strafverfahren neu geregelt werden.

Gesetzesrevisionen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BRG 08.034)
Dossier: Internationaler Strafgerichtshof / Römer Statut

Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat mit der Übernahme der EU-Verordnung über biometrische Pässe und andere Reisedokumente. Grundsätzlich geht es dabei um die Aufnahme von biometrischen Daten (vorläufig nur Gesichtsmerkmale, ab 2009 auch zwei Fingerabdrücke) auf einem Chip in diesen Ausweisdokumenten und um die Speicherung dieser biometrischen Merkmale in der existierenden zentralen Datenbank über die ausgestellten Ausweise. Für die Reisepässe würde dieser Chip sofort eingeführt, für die Identitätskarten erhielte der Bundesrat die Kompetenz, ihn später als obligatorisch zu erklären. Nationalrat Zisyadis (pda, VD) stellte einen von respektablen Minderheiten der SVP und der GP unterstützten, aber letztlich erfolglosen Nichteintretensantrag. Die vorberatende Staatspolitische Kommission hatte aber auch einige Einwände, welche sie als Abänderungsanträge formulierte. Aus der Überlegung heraus, dass eine Mehrheit der Bevölkerung nie in die USA reist, wollte sie, dass neben den von diesem Land verlangten teuren neuen Ausweisdokumenten weiterhin eine herkömmliche Identitätskarte ohne Chip mit biometrischen Daten erhältlich sein soll. Im Sinn der Publikumsfreundlichkeit sollen zudem weiterhin die Gemeinden, und nicht nur die von den Kantonen bezeichneten regionalen Verwaltungsstellen diese nicht biometrischen Identitätskarten abgeben dürfen. Als Ergänzung der neuen biometrischen Ausweispapiere forderte die SPK zudem, dass dieser Chip auch Elemente für die Schaffung einer elektronischen Identität enthalten kann, wie sie für Transaktionen im Internet nützlich ist (so genannte elektronische Signatur). Alle drei Vorschläge akzeptierte der Rat oppositionslos. Der lauten Kritik in der Öffentlichkeit an den vorgesehenen hohen Ausgabepreisen für die Dokumente trug der Rat insofern Rechnung, als er festhielt, dass diese Gebühren „familienfreundlich“ ausgestaltet sein müssen. Die Grünen und die SP gingen mit ihrer Kritik weiter als die SPK. Sie lehnten auch die zentrale Datenbank ab, in der unter anderem die Fingerabdrücke aller Inhaber dieser neuen Ausweispapiere gespeichert werden. Diese zentrale Datenbank werde vom Schengen-Abkommen nicht verlangt und eröffne die Möglichkeit, dass diese später von der Polizei nicht nur wie gesetzlich erlaubt für die Identifikation von Opfern von Gewalttaten oder Katastrophen, sondern auch für andere Ermittlungsarbeiten beigezogen werden könnte. Ihr Antrag, dass die Fingerabdrücke nicht in die Datenbank aufgenommen resp. auf Wunsch gelöscht werden, konnte sich nicht durchsetzen. In der Gesamtabstimmung sprachen sich nicht nur die geschlossenen Grünen und eine starke Mehrheit der SP gegen die Vorlage aus, sondern auch ein Teil der SVP; in der Schlussabstimmung votierte neben der Linken fast die Hälfte der SVP dagegen. Der SVP-Protest richtete sich aber weniger gegen die Vorlage an sich, als gegen die Tatsache, dass die Schweiz wegen ihrer Teilnahme am Schengen-Abkommen zur Übernahme dieser neuen Passvorschriften verpflichtet ist.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass

Le Conseil fédéral a approuvé en début d’année le message relatif à l'approbation et la mise en oeuvre de l'échange de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise du règlement portant création de FRONTEX et du règlement RABIT. Ces deux règlements constituent des développements de l’acquis de Schengen au sens de l’Accord d’association à Schengen. L’Agence européenne pour la gestion de la coopération opérationnelle aux frontières extérieures des Etats membres de l’Union européenne (FRONTEX) coordonne notamment la coopération opérationnelle entre les Etats membres en matière de gestion des frontières extérieures et les assiste pour la formation des gardes-frontière nationaux. L’adhésion à cette agence nécessite une contribution financière de 2,3 millions de francs par an et une modification de la loi sur les douanes. Le règlement RABIT (Rapid Border Intervention Teams), qui prévoit la création d’équipes d’intervention rapide aux frontières, imposera, en principe, à la Suisse de mettre des gardes-frontière suisses à disposition de FRONTEX pour une durée limitée si celle-ci le demande. L’envoi de gardes-frontière pour des engagements concrets peut toutefois être rejeté. Il est enfin prévu de déléguer dans la loi sur les douanes la compétence de conclure des traités internationaux au Conseil fédéral, pour les développements de l’acquis de Schengen qui concerneront l’engagement du personnel de l’administration des douanes aux frontières extérieures.

Règlement FRONTEX et RABIT (Schengen)

Gegen die Anti-Rassismus-Norm im Strafgesetz (Art. 261bis) wurde nach diversen parlamentarischen Vorstössen nun auch eine Volksinitiative lanciert. Das von den Schweizer Demokraten gestartete Begehren mit dem Titel „Für freie Meinungsäusserung – weg mit dem Maulkorb!“ verlangt, dass keine Gesetzesbestimmung die Meinungsäusserungsfreiheit im Rahmen der politischen Auseinandersetzung beschränken darf. Als Übergangsbestimmung postuliert die Initiative die sofortige Streichung des Anti-Rassismus-Artikels im StGB. Bundesrat Blocher, der aus seiner Ablehnung dieser Strafnorm nie ein Hehl gemacht hatte, lud im Mai Experten ein, um über deren Abschaffung oder zumindest Einschränkungen zu diskutieren. Im Dezember lehnte der Gesamtbundesrat den Antrag Blochers auf die Ausarbeitung einer Vorlage für eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des Gesetzesartikels ab.

Volksinitiative zur Abschaffung der Rassismus-Strafnorm

Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der UNO gegen Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und hiess dieses oppositionslos gut.

Protocole facultatif se rapportant à la Convention contre la torture

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Übernahme der EU-Verordnung über biometrische Pässe und andere Reisedokumente. Diese Verordnung erklärt die Aufnahme von biometrischen Daten (vorläufig nur Gesichtsmerkmale, später auch Fingerabdrücke) in diesen Ausweisdokumenten für obligatorisch. Inhaltlich steht diese neue Vorschrift in engem Zusammenhang mit den Abkommen der EU und auch der Schweiz mit den USA über den Verzicht auf ein Einreisevisum (Visa Waiver Programm). Die Schweiz hatte aus diesem Grund bereits seit Herbst 2006 Pässe mit biometrischen Daten ausgestellt. Formal muss die Schweiz die Normen der EU-Verordnung aber auch übernehmen, da sie eine Weiterentwicklung des Rechts-Besitzstandes im Rahmen des Schengen-Abkommens darstellt. Der Ständerat hiess das Geschäft in der Wintersession diskussions- und oppositionslos gut.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass

Au mois d’octobre, le Conseil fédéral a approuvé et transmis au parlement, le projet d'échange de notes avec l'UE concernant la reprise du code-frontières Schengen, ainsi que les modifications consécutives de la loi fédérale sur les étrangers (LEtr). D'après le code-frontière Schengen, une décision dûment motivée et sujette à recours doit être rendue au moyen d'un formulaire spécial dans tous les cas de refus d'entrée prononcé aux frontières extérieures de Schengen. La LEtr ne prévoyant une telle décision que sur demande expresse, elle doit par conséquent être modifiée dans ce sens. La Suisse aura la possibilité de renvoyer des clandestins qui n'ont pas déposé de demande d'asile sur son territoire dans l'Etat signataire des accords de Dublin compétent. En outre, en vertu de Schengen, les compagnies aériennes seront contraintes de communiquer aux autorités certaines données personnelles concernant leurs passagers, afin de renforcer la lutte contre l'immigration illégale. Les compagnies qui ne s'acquitteront pas de cette obligation pourront se voir infliger une amende.

Code-frontières Schengen et modifications de la loi fédérale sur les étrangers

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, den Bundesbeschluss über die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts um weitere fünf Jahre zu verlängern. Der ursprüngliche Beschluss stammt aus dem Jahr 1995 und war bereits 2003 um fünf Jahre verlängert worden. Er erlaubt die Kooperation der Schweiz mit den Gerichten, die in den neunziger Jahren vom Sicherheitsrat der UNO zur Verfolgung und Beurteilung der Menschenrechtsverletzungen in den Konflikten in Ex-Jugoslawien und Ruanda geschaffen worden waren.

Abkommen über Internationale Gerichte zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts

Die SVP machte sich im Berichtsjahr grosse Sorgen um den Fortbestand der Grund- und Menschenrechte in der Schweiz. In einer von 40 SVP-Nationalräten unterzeichneten Interpellation wollte Schlüer (svp, ZH) vom Bundesrat wissen, ob er es für möglich halte, dass in der Schweiz das islamische Rechtssystem Scharia eingeführt würde und ob dies mit der Verfassung kompatibel wäre. Der Bundesrat gab zur Antwort, dass er und das Parlament sich im Fall der Einreichung einer entsprechenden Volksinitiative dazu äussern müssten, jetzt aber dazu kein Anlass bestehe. Die von der SVP in der Herbstsession, also kurz vor den eidgenössischen Wahlen verlangte Diskussion über dieses Thema wurde auf später verschoben.

Interpellation Schlüer zur Einführung der Scharia

Le Département fédéral de justice et police a lancé une procédure de consultation relative à l’approbation et la mise en œuvre de l’échange de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise du code-frontières Schengen (développement de l’acquis de Schengen), et les modifications du droit sur les étrangers et sur l’asile qui en découlent. De manière générale, hormis quelques critiques d’ordre général émises par l’UDC, tous les partis politiques et une grande majorité des cantons se sont prononcés de manière favorable sur ces projets.

Code-frontières Schengen et modifications de la loi fédérale sur les étrangers

Dans sa réponse à une interpellation de la conseillère nationale Jasmin Hutter (udc, SG), le Conseil fédéral a indiqué que le montant que la Suisse doit verser à l'UE pour son association à Schengen/Dublin sera supérieur aux 8,2 millions de francs prévus dans le message sur ces accords, qui tablait sur leur entrée en vigueur au 1er janvier 2006. La ratification des accords d'association à Schengen/Dublin ayant toutefois pris plus de temps que prévu (ces accords devraient, selon le gouvernement, entrer en vigueur au deuxième semestre 2007 et être appliqués, au plus tôt, à l'automne 2008), il a précisé qu’au montant initial allaient s’ajouter (en additionnant les montants dus à l'UE et les coûts internes à la Confédération) 22 millions de francs pour l'année 2007 et 18 millions de francs pour l'année 2008.

Surcoûts de Schengen/Dublin
Dossier: Dublin-Verordnung

Pour des raisons pratiques et politiques, la Suisse a renoncé au mois de juin à prendre la présidence de la zone Schengen pour le second trimestre 2007. Le conseiller fédéral Christoph Blocher, en charge du dossier, a notamment justifié cette décision par le fait qu’il n’était pas aisé pour un Etat non membre de l’UE de présider un club de 30 pays, surtout lorsqu’il s’agit d’établir des relations avec le Parlement européen.

Renonciation à la présidence de la zone Schengen

Der Nationalrat lehnte in der Frühjahrssession eine Motion der SVP für die Abschaffung der Eidgenössischen Kommission gegen den Rassismus mit 112 zu 62 Stimmen ab. Neben der fast geschlossenen SVP (4 Gegenstimmen), sprachen sich auch 8 Vertreter der CVP und 7 der FDP für die SVP-Motion aus. Eine anschliessend eingereichte Motion Dunant (svp, BS) (Mo. 07.3032) für die Reduktion des Bundesbeitrags an die Rassismuskommission von rund 180 000 Fr. auf 1 Fr. wurde im Rat bekämpft und deshalb noch nicht behandelt.

Abschaffung der Kommission gegen den Rassismus hat keine Chance

Der Bundesrat beantragte der Bundesversammlung die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der UNO gegen Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Dieses hatte die UNO-Generalversammlung im Jahr 2002 gutgeheissen und die Schweiz 2004 unterzeichnet. In der Vernehmlassung hatten sich mit Ausnahme der SVP praktisch alle für die Ratifizierung und Umsetzung ausgesprochen. Als Umsetzungsinstrument ist die Schaffung einer Kommission zur Verhütung von Folter vorgesehen.

Protocole facultatif se rapportant à la Convention contre la torture

Le conseiller fédéral Christoph Blocher a déclaré en fin d’année que le Conseil fédéral avait l’intention de retarder l’entrée de la Suisse dans l’Espace Schengen d’une année au moins, la mise au point d’un nouveau « Système d’information Schengen » (SIS II), auquel la Confédération a prévu de participer, ayant accusé beaucoup de retard.

Retard de l’entrée dans l'Espace Schengen

Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Mai ein neues Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Mit diesem Gesetz will er die rechtlichen Grundlagen für die bestehenden Datenbanken wie z.B. RIPOL oder IPAS vereinheitlichen und aktualisieren. Zudem würden damit die Voraussetzungen für die Aufnahme des zusätzlichen Informationsflusses infolge der Integration der Schweiz in den Schengener Raum und in Europol geschaffen. Schliesslich möchte der Bundesrat mit dem neuen Gesetz auch noch die rechtliche Basis für eine neue Datenbank schaffen. In dieses Polizeiindex genannte Instrument sollen die Namen der Personen eingetragen werden, die in mehreren polizeilichen Informationssystemen erfasst sind. Der Index würde die Behörden automatisch darüber informieren, ob bei einer anderen nationalen oder kantonalen Polizeibehörde Erkenntnisse zu einer Person vorliegen. In der Vernehmlassung waren diese Vorschläge grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Einige Kantone fürchteten allerdings die finanziellen Konsequenzen der für die Schaffung dieses Polizeiindexes erforderlichen Vereinheitlichung ihrer eigenen Datenbanken. Gestützt auf einen Passus im revidierten Datenschutzgesetz, welcher es ermöglicht, Datenbanken versuchsweise noch vor dem Vorliegen einer gesetzlichen Basis in Betrieb zu nehmen, startete der Bundesrat am 15. Dezember einen Pilotversuch mit diesem neuen Polizeiindex.

Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes

Die schweizerisch-türkischen Beziehungen waren im Berichtsjahr getrübt, nachdem in der Schweiz Türkische Staatsbürger wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern Anfang des 20. Jahrhunderts verurteilt wurden. Grosses Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang EJPD-Vorsteher Blocher, als er sich auf einer Pressekonferenz in Ankara (Türkei) über die Antirassismus-Strafnorm beklagte und ohne Absprache mit seinen Regierungskollegen eine Revision in Aussicht stellte. Im Zentrum von Blochers Kritik stand die Strafbarkeit der Leugnung von Völkermord und die damit verbundene Problematik, wer darüber entscheidet, welche historischen Ereignisse als Völkermord zu taxieren sind. Eine vom EJPD geschaffene und mit externen Spezialisten ergänzte Arbeitsgruppe zur Überprüfung der umstrittenen Gesetzesbestimmungen nahm noch vor Jahresende ihre Tätigkeit auf. Die SVP, die sich in der Volksabstimmung von 1994 noch hinter die Anti-Rassismus-Strafnorm gestellt hatte, bekräftigte an einer Medienkonferenz im November ihre Forderung nach deren Abschaffung. Ihre im Vorjahr eingereichte diesbezügliche Motion hat das Parlament noch nicht behandelt; der Bundesrat hatte die Ablehnung beantragt.

Blocher will Antirassismus-Strafnorm auflösen

Einmal mehr sprach sich das Parlament gegen die Revision der Anti-Rassismus-Norm im Strafgesetz aus. Die von Hess (sd, BE) im Jahr 2004 eingereichte Motion für eine ersatzlose Streichung fand im Nationalrat keine Gnade. Er schrieb sie wegen Ablauf der Behandlungsfrist diskussionslos ab. Der Bundesrat hatte zuvor ihre Ablehnung beantragt.

Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern

Im Herbst trat die CSP des französischsprachigen Wallis, die im Frühling in den Grossratswahlen des Kantons einen Sitz hatte erringen können, der CSP Schweiz bei. Diese setzte sich bis anhin aus den Kantonalsektionen Jura, Zürich, Luzern, Obwalden (als assoziiertes Mitglied) und Freiburg zusammen. Die CSP Schweiz befürwortete einstimmig das Schengen/Dublin-Abkommen, mit lediglich einer Gegenstimme die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder sowie mit grosser Mehrheit das Partnerschaftsgesetz und das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft. Zu den Sonntagsverkäufen in Bahnhöfen gab sie die Nein-Parole heraus [53].

Die CSP im Jahr 2005

Die PdA lehnte die Schengen/Dublin-Abkommen ab; diese führten dazu, dass Unmengen von Personendaten gesammelt würden, was einen nicht tolerierbaren Eingriff in die Privatsphäre darstelle. Auch bei der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder hegte die Partei Vorbehalte; Sozial- und Lohndumping seien unbedingt zu verhindern. Da sie sich aber immer für eine Öffnung der Grenzen eingesetzt habe, gab die PdA zu dieser Vorlage die Ja-Parole heraus. Ebenfalls Unterstützung erhielt das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft, nicht jedoch die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen.

Personenfreizügigkeit Ja-Parole

Die EDU unterstützte die Referenden gegen das Polizei- und Asylabkommen von Schengen und Dublin und gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder. Dementsprechend empfahl sie, die Vorlagen in der Volksabstimmung abzulehnen. Zum Partnerschaftsgesetz gab sie die Nein-Parole heraus, da ihrer Meinung nach nur die Ehe als staatstragende Institution geschützt werden soll. Negativ beurteilte sie auch die Sonntagsverkäufe in Zentren des öffentlichen Verkehrs, das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft hiess sie hingegen gut.

EDU Parolen für das Jahr 2005

Der Bundesrat gab bekannt, dass er nach der Annahme des Schengen-Abkommens in der Volksabstimmung zwei Vorlagen zur Revision des Waffenrechts vorlegen werde. Davon soll sich die eine mit dem infolge des Schengen-Vertrags Notwendigen (Registrierung der Schusswaffen), die andere mit übrigen Anliegen (z.B. Regeln für den Erwerb von Soft-air-guns und Imitationen) befassen. Der ursprünglich für das Berichtsjahr geplante Entscheid des Bundesrates über die beiden Vorlagen verzögerte sich.

Teilrevision des Waffengesetzes
Dossier: Teilrevision des Waffengesetzes (2008)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Genehmigung des Protokolls Nr. 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser Zusatz, für den sich die Schweiz stark engagiert hatte, soll die Funktionsfähigkeit des Gerichtshofs, der sich einer grossen Beschwerdeflut gegenübersieht, verbessern. Das Parlament stimmte dem Antrag oppositions- und diskussionslos zu.

Parlament genehmigt EMRK-Zusatzprotokoll Nr.14
Dossier: EMRK Zusatzprotokolle

Die Umsetzung der vom Nationalrat gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Müller-Hemmi (sp, ZH) aus dem Jahre 2001 zur Schaffung einer eidgenössischen Menschenrechtskommission verzögerte sich weiter. Da das EDA, welches vom Ständerat 2002 mit einem Postulat dazu aufgefordert worden war, ein eigenes diesbezügliches Projekt verfolgt, stimmte der Nationalrat einer Verlängerung der Bearbeitungsdauer um zwei Jahre zu. Das EDA hatte ursprünglich im Sinn gehabt, diverse sich mit Menschenrechtsfragen befassende eidgenössische und kantonale Gremien und Personen mit einem gemeinsamen koordinierenden Sekretariat auszustatten. Nach dem Scheitern dieses Plans diskutierte das EDA im Berichtsjahr eine Lösung, welche vorsah, bei einer existierenden Kommission (z.B. derjenigen zu Bekämpfung von Rassismus) das Mandat auszuweiten.

Eidgenössische Kommission für Menschenrechte (Pa.Iv. 01.461)
Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte
Dossier: Nationale Menschenrechtsinstitution