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Der Nationalrat nahm mit 101 zu 77 Stimmen die 2010 eingereichte Motion „Runter mit den Masken“ des Nationalrats Freysinger (svp, VS) an. Die Motion forderte, dass vermummte Personen sich nicht mehr an Behörden wenden, den öffentlichen Verkehr benutzen und an Veranstaltungen auf öffentlichem Grund teilnehmen dürfen, wobei von letztgenanntem Punkt Ausnahmen gemacht werden können, z.B. anlässlich der Fasnacht. Dem Motionär zufolge liege der Fokus des Begehrens nicht auf Muslimen, sondern auf Randalierern.

Runter mit den Masken (Mo. 10.3173)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Eine Motion der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats forderte die Umsetzung der von der parlamentarischen Versammlung des Europarates verabschiedeten Resolution 1782. Die Resolution wurde im Zusammenhang mit mutmasslichen Menschenrechtsverletzungen und illegalem Handel mit menschlichen Organen in Kosovo 2011 verabschiedet. Die Motion wurde im Nationalrat in der Frühjahrs- und im Ständerat in der Herbstsession angenommen.

Umsetzung einer Resolution des Europarats bezüglich mutmasslicher Menschenrechtsverletzungen und illegalen Organhandels im Kosovo

Das Vermummungsverbot wird auch 2012 auf der politischen Agenda bleiben. So reichte der Nationalrat Fehr (svp, ZH) eine Motion ein, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Vorlage für ein nationales Vermummungsverbot zu unterbreiten. Widersacher gegen das Verbot sollen mit Gefängnis bestraft werden. Auslöser dieser Motion war ein Angriff auf Fehr selbst, der im Januar 2011 auf dem Weg zu einer Versammlung der SVP Zürich am Albisgüetli von einem Demonstranten attackiert worden war.

Motionen fordern nationales Vermummungsverbot (Mo. 11.3043, Mo. 13.3520)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Eine Motion Gadient (bdp, GR) forderte den Bundesrat auf, das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, welches 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet wurde, zu ratifizieren. In seiner Stellungnahme im Jahr 2009 teilte der Bundesrat mit, dass er das Anliegen der Motion teile und die möglichen bundes- und kantonsrechtlichen Auswirkungen des Übereinkommens prüfe. Eine Umsetzung des Übereinkommens hätte sowohl Änderungen des Bundes- wie auch des Kantonsrechts zur Folge und wäre mit Mehrkosten verbunden. Nachdem die Diskussion im Nationalrat zuerst verschoben wurde, nahm die grosse Kammer die Motion 2009 mit 131 zu 42 Stimmen an, wobei die SVP geschlossen dagegen votierte. Im Dezember 2010 beschloss der Bundesrat das Übereinkommen zu unterzeichnen, was am 19. Januar 2011 geschah. Das EDA arbeitete dann an einem Vorentwurf für den Bundesbeschluss für die Genehmigung des Übereinkommens, welcher in die Vernehmlassung gegeben werden sollte. Der Ständerat folgte in der Frühjahrsession 2011 dem Antrag seiner Rechtskommission und überwies die Motion.

Die Schweiz soll das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ratifizieren (Mo. 08.3915)
Dossier: Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Im Ständerat zur Beratung stand die Motion Gadient (bdp, GR), welche eine möglichst rasche Ratifizierung des von der UNO-Generalversammlung angenommenen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen forderte. Das Begehren war bereits 2009 vom Nationalrat angenommen worden. Das internationale Abkommen verlangt Massnahmen zum Schutz aller Personen gegen Freiheitsentzug durch staatliche Organe oder mit Wissen des Staates – ohne dass der Staat diesen Freiheitsentzug bestätigt oder über das Schicksal der betroffenen Person Auskunft erteilt. Folglich wird durch dieses staatliche Handeln den Betroffenen der nötige rechtliche Schutz verweigert. Die Kommission für Rechtsfragen (RK-SR) machte bei der Beratung im Ständerat darauf aufmerksam, dass durch eine Ratifikation für die Kantone gewisse Vollzugsprobleme entstehen könnten. Diese sollten jedoch durch das Vernehmlassungsverfahren gelöst werden und einer Ratifikation nicht im Wege stehen. Die Ständevertreter folgten dieser Argumentation und überwiesen die Motion an den Bundesrat.

Die Schweiz soll das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ratifizieren (Mo. 08.3915)
Dossier: Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Contrairement au Conseil national l’année précédente, le Conseil des Etats a rejeté la motion de la CPE-CN chargeant le Conseil fédéral de s’engager auprès du gouvernement turc pour faire respecter les droits de propriété des monastères araméens et de reconnaître les droits de la minorité syriaque en Turquie.

Droits de propriété des monastères araméens

En novembre, le Conseil national a adopté une motion Gadient (pbd, GR) chargeant le Conseil fédéral de prendre les dispositions nécessaires afin que la Suisse ratifie le plus rapidement possible la Convention internationale pour la protection de toutes les personnes contre les disparitions forcées.

Die Schweiz soll das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ratifizieren (Mo. 08.3915)
Dossier: Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Les chambres ont adopté au cours de l’année sous revue une motion Leutenegger Oberholzer (ps, BL), qui demandait au Conseil fédéral de signer la convention du Conseil de l'Europe sur la lutte contre la traite des êtres humains et d'enclencher sans attendre les mesures de mise en œuvre nécessaires à sa ratification.

Demande de signer la convention du Conseil de l'Europe sur la lutte contre la traite des êtres humains

Der Nationalrat lehnte in der Frühjahrssession eine Motion der SVP für die Abschaffung der Eidgenössischen Kommission gegen den Rassismus mit 112 zu 62 Stimmen ab. Neben der fast geschlossenen SVP (4 Gegenstimmen), sprachen sich auch 8 Vertreter der CVP und 7 der FDP für die SVP-Motion aus. Eine anschliessend eingereichte Motion Dunant (svp, BS) (Mo. 07.3032) für die Reduktion des Bundesbeitrags an die Rassismuskommission von rund 180 000 Fr. auf 1 Fr. wurde im Rat bekämpft und deshalb noch nicht behandelt.

Abschaffung der Kommission gegen den Rassismus hat keine Chance

Einmal mehr sprach sich das Parlament gegen die Revision der Anti-Rassismus-Norm im Strafgesetz aus. Die von Hess (sd, BE) im Jahr 2004 eingereichte Motion für eine ersatzlose Streichung fand im Nationalrat keine Gnade. Er schrieb sie wegen Ablauf der Behandlungsfrist diskussionslos ab. Der Bundesrat hatte zuvor ihre Ablehnung beantragt.

Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern

Im Bestreben, griffigere rechtliche Mittel zur Bekämpfung von Rassismus und Gewaltpropaganda zu schaffen, nahm die Rechtskommission des Nationalrats das Anliegen einer Petition der Jugendsession 2003 auf und reichte eine Motion ein für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von Symbolen, welche für extremistische, gewalttätige oder rassistische Bewegungen stehen (z.B. Hakenkreuz). Im Einverständnis mit dem Bundesrat hiess der Nationalrat diese Motion gut. Bundesrat Blocher erläuterte in diesem Zusammenhang, dass er ein derartiges Verbot nicht wie ursprünglich geplant zusammen mit den Strafnormen zur Bekämpfung des Hooliganismus bei Sportveranstaltungen und der Propaganda für Gewalt vorlegen werde. Letztere seien wegen der in der Schweiz stattfindenden Fussballeuropameisterschaft 2008 vordringlich. Der Ständerat akzeptierte die Motion und die Petition in der Folge ebenfalls.

Bundesrätliche Unternehmungen zum Verbot von rassistischen Symbolen
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Das Bundesgerichtsurteil zur Auslegung des Antirassismusgesetzes, das im Vorjahr zu heftigen Diskussionen Anlass gegeben hatte, beschäftigte das Parlament auch im Berichtsjahr. Die von der SVP-Fraktion und von Nationalrat Hess (sd, BE) eingereichten Motionen für die Streichung des Antirassismusgesetzes wurden zwar noch nicht behandelt. Der Ständerat befasste sich aber mit einer weniger weit gehenden Motion Germann (svp, SH), welche verlangte, dass rassistische Äusserungen nur dann strafbar sein sollen, wenn sie den öffentlichen Frieden ernsthaft gefährden. Auf Antrag der Regierung lehnte der Ständerat diese Lockerung des Gesetzes ab. Der Bundesrat erklärte, dass er das Bundesgerichtsurteil so interpretiere, dass Diskussionen am Stammtisch nicht unter den Strafartikel fallen, solange sich die Beteiligten gut kennen und ihre Voten nicht mühelos auch von Dritten wahrgenommen werden können.

Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern

Ein Urteil des Bundesgerichts zum Antirassismusgesetz gab erneut zu politischen Diskussionen über die Auslegung dieses Gesetzes Anlass. Das Gericht hatte entschieden, dass auch rassistische oder antisemitische Äusserungen strafbar sind, die in einer geschlossenen, nur eingeladenen Gästen zugänglichen Veranstaltung gemacht werden. Rechtsextreme Gruppen (insbesondere sogenannte Skinheads) hatten in letzter Zeit ihre Propagandaveranstaltungen und Konzerte oft in derartiger Form abgehalten. Zulässig sind laut Bundesgericht rassistische oder antisemitische Sprüche nur im privaten Kreis unter Verwandten und Bekannten. Die SVP kritisierte dieses Urteil als nicht akzeptable Verschärfung der Gesetzesauslegung, da damit auch am Stammtisch im Restaurant gemachte Äusserungen strafbar würden, was der Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollt habe. Sie kündigte einen parlamentarischen Vorstoss für die Streichung des Antirassismusgesetzes an, den die Fraktion dann allerdings erst Anfang 2005 einreichte.

Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern

Die 2003 von der Schweiz eingereichte Kandidatur für die Mitgliedschaft in der UNO-Menschenrechtskommission fand auch im Ständerat Unterstützung. Er sprach sich für eine vom Nationalrat 2002 gutgeheissene Motion Gysin (sp, BS) aus, welche diesen Schritt verlangte. Er überwies diese allerdings bloss in Postulatsform, weil das Motionsbegehren mit der Einreichung der Kandidatur bereits erfüllt war.

Mitgliedschaft in der UNO-Menschenrechtskommission (Mo. 02.3093)
Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte

Nach der Zustimmung des Volkes zum UNO-Beitritt vom 3. März verlangte der Nationalrat mit der Überweisung einer Motion Gysin (sp, BS) (Mo. 02.3093) vom Bundesrat, dass dieser sich um die Mitgliedschaft der Schweiz in der Menschenrechtskommission der UNO bemühe, da das Engagement für diese Fragen einen der Schwerpunkte der schweizerischen UNO-Politik bilden müsse. Der Ständerat forderte überdies den Bundesrat mit einem Postulat seiner Aussenpolitischen Kommission (Po. 02.3394) auf, zu prüfen, ob es zur Verstärkung des Engagements der Schweiz für die Menschenrechte sinnvoll wäre, eine ausserparlamentarische Kommission für Menschenrechte zu bilden. Daraufhin zog Eugen David (cvp, SG) seine parlamentarische Initiative (01.463) für die Bildung einer derartigen Expertenkommission zurück.

Mitgliedschaft in der UNO-Menschenrechtskommission (Mo. 02.3093)
Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte

Der Nationalrat lehnte eine von der SVP und der FP unterstützte Motion Gusset (fp, TG) für eine Revision des Rassismusartikels im Strafgesetzbuch mit 96 zu 42 Stimmen ab. Gusset hatte dabei namentlich ein präzisere Fassung von einzelnen Bestimmungen wie etwa «Propagandaaktionen» verlangt, da sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Gerichten Unklarheit bestehe, welche Äusserungen in welchen Formen nun strafbar seien und welche nicht. Der Bundesrat teilte zwar die Meinung, dass der Rassismusartikel Auslegungsprobleme biete, dies sei jedoch bei neuen gesetzlichen Bestimmungen oft der Fall. Er beantragte, da ihm keine besser geeigneten Formulierungen bekannt seien, erfolgreich die Ablehnung der Motion.

Motion Gusset zum Antirassismusgesetz (Mo. 97.3327)
Dossier: Das Antirassismusgesetz von 1995 und dessen Folgen

Der Nationalrat überwies eine Motion Baumberger (cvp, ZH) für eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls von 1952 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, welches die Schweiz 1976 unterzeichnet hat. Inhaltlich geht es bei diesem Protokoll um den Schutz vor willkürlicher Enteignung, um das Recht auf Bildung und um die Durchführung von geheimen und freien Wahlen. Der Bundesrat erklärte sich mit der Motion einverstanden, will aber zuerst noch eine Konsultation der interessierten Kreise und der Kantone durchführen.

Protocole 1 CEDH
Dossier: EMRK Zusatzprotokolle

Das seit anfang 1995 geltende Antirassismusgesetz führt nach Ansicht eines Teils der bürgerlichen Nationalräte bei den Gerichten zu Auslegungsschwierigkeiten und bewirke damit nicht nur Rechtsunsicherheit, sondern bedrohe auch das Recht auf freie Meinungsäusserung. Eine von 17 Freisinnigen und 23 SVP-Politikern mitunterzeichnete Motion von Nationalrat Gusset (fp, TG) forderte deshalb eine Teilrevision. Der Vorstoss verlangt, dass die Bestimmungen namentlich bezüglich «Propagandaaktionen» präziser gefasst werden und die Vorsätzlichkeit stärker gewichtet wird. Der Bundesrat empfahl, die im Berichtsjahr noch nicht behandelte Motion abzulehnen.

Motion Gusset zum Antirassismusgesetz (Mo. 97.3327)
Dossier: Das Antirassismusgesetz von 1995 und dessen Folgen

Die Ständekammer trat auf das im Vorjahr vom Nationalrat im Eilverfahren, d.h. ohne Konsultation des Bundesrates beschlossene Gesetz zur Schaffung einer Ombudsstelle gegen Rassismus nicht ein. Sie forderte aber den Bundesrat mit einem Postulat (Po. 93.3041) auf, die Einrichtung einer derartigen Stelle zu überprüfen. Der Nationalrat forderte daraufhin die Schaffung einer Ombudsstelle mit einer Motion, was die kleine Kammer freilich mit dem Argument ablehnte, dass zuerst die Notwendigkeit und die Funktion einer derartigen Institution abzuklären seien.

Ombudsstelle gegen Rassismus

Mit relativ knappem Mehr lehnte der Nationalrat eine von der SP und der GP unterstützte Motion Weder (ldu, BS) für den Schutz der Grundrechte künftiger Generationen ab. Das Recht der in Zukunft lebenden Menschen auf ein menschenwürdiges Leben in einer möglichst unversehrten Umwelt sollte nach Ansicht des Motionärs in der Verfassung verankert werden. Bundesrat Koller (cvp) hatte sich dagegen ausgesprochen, einen neuen Rechtsbegriff zu kreieren. Zudem verpflichte der bestehende Verfassungsartikel über Umweltschutz die Behörden schon heute, die langfristigen Auswirkungen der Politik auf Mensch und Natur in Rechnung zu stellen.

Schutz der Grundrechte künftiger Generationen

Angesichts der Senkung des politischen Mündigkeitsalters auf 18 Jahre erachtet es das Parlament für sinnvoll, auch das zivilrechtliche Mündigkeitsalter von 20 auf 18 Jahre herabzusetzen. Der Ständerat überwies ohne Gegenstimme eine vom Nationalrat im Vorjahr verabschiedete entsprechende Motion. Bereits im Juni gab der Bundesrat einen Vorentwurf in die Vernehmlassung. Darin wies er auch auf gewisse Gefahren dieser Neuerung hin. So werden für die 18 und 19jährigen namentlich der Schutz vor Kreditgeschäften sowie arbeitsrechtliche Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer, die nicht Lehrlinge sind, dahinfallen.

Mündigkeits- und Ehemündigkeitsalter 18 (Pa.Iv. 89.229)
Dossier: Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeitsalters auf 18 Jahre

Der negative Entscheid der Landsgemeinde führte auch zu parlamentarischen Vorstössen auf Bundesebene. Mit Motionen forderten die Fraktionen der CVP und der GP sowie die Freisinnige Nabholz (ZH) Verfassungsänderungen, welche die politische Gleichberechtigung auch für die Kantone zwingend vorschreiben. Der Bundesrat beantragte anfangs Oktober, die Motionen bloss in Postulatsform zu überweisen, da nach dem Bundesgerichtsurteil über die erwähnten staatsrechtlichen Beschwerden auf eine aufwendige Verfassungsänderung eventuell verzichtet werden könne. Falls das Urteil negativ ausfalle und auch die Landsgemeinde die Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts 1991 nochmals ablehne, werde er unverzüglich die geforderte Verfassungsrevision einleiten.

Vorstösse auf Bundesebene Frauenstimmrecht