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Die meisten Behindertenverbände machten vor der Volksabstimmung gegen die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) mobil, die ihrer Ansicht nach zu einem massiven Sozialabbau führen würde. Gemäss NFA werden Bau und Betrieb von Wohnheimen und Werkstätten für erwachsene Behinderte, die Sonderschulung der behinderten Kinder und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr sowie die Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals für Behinderte vollumfänglich kantonalisiert. Insgesamt werden im Sozialbereich mit der NFA gegen 2 Mia Fr. vom Bund auf die Kantone umgelagert. Die Verbände äusserten die Befürchtung, dass die Belange der Behinderten kantonalen Sparübungen zum Opfer fallen könnten. Daran werde auch das in Vorbereitung begriffene eidgenössische Rahmengesetz „über die Institutionen zur sozialen Eingliederung von invaliden Personen“ nur wenig ändern.

Ausführungsgesetzgebung NFA

Am Parteitag in Naters bei Brig (VS) forderte der ehemalige SP-Präsident Peter Bodenmann bei seinem ersten Auftritt an einer nationalen SP-Versammlung seit seinem Rücktritt vor sieben Jahren eine mutigere Europa-Politik. Nach eingehender Debatte verabschiedeten die Delegierten ein Positionspapier, das den Bundesrat auffordert, nach der Inkraftsetzung der Bilateralen II noch in der laufenden Legislaturperiode Beitrittsverhandlungen mit der EU aufzunehmen; die konkreten Vor- und Nachteile einer EU-Mitgliedschaft könnten erst nach Abschluss der Verhandlungen beurteilt werden. In einem Thesenpapier „Umverteilung und Gleichstellung“ billigten die Sozialdemokraten eine Reihe von Vorschlägen, die von einer Steuerreform über die Entlastung von Familien, der effektiven Gleichstellung zwischen Mann und Frau bis hin zur Strukturreform der Altersvorsorge sowie zu Massnahmen gegen die Armut reichten. Für die Abstimmung vom November gaben die Delegierten mit 297:87 Stimmen die Nein-Parole zur NFA heraus; es überwogen die Warnungen vor der Gefahr des Sozialabbaus bei den Behindertenheimen, sollte sich der Bund bei deren Finanzierung zurückziehen. Diskussionslos stimmte die SP der neuen Finanzordnung zu. Auch beim Stammzellenforschungsgesetz setzten sich die Befürworter mit 246:101 Stimmen durch; die Geschäftsleitung hatte aus Respekt gegenüber persönlichen ethischen Werthaltungen für Stimmfreigabe plädiert, doch zeigte der Appell an die Verantwortung der Politik von Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss, in deren Amtszeit die Vorlage erarbeitet worden war, Wirkung.

Beitrittsverhandlungen mit der EU

Mitte Oktober beschloss der Zentralvorstand der SVP für alle drei Vorlagen vom 28. November die Ja-Parole. Der Entscheid zur NFA fiel mit 35:22 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Damit stellte sich der Zentralvorstand gegen die Kantonalparteien von Zürich und Zug, die bereits die Nein-Parole herausgegeben hatten. Die neue Finanzordnung wurde mit 40:11 Stimmen, die Vorlage zur Stammzellenforschung mit 38:4 Stimmen angenommen. Mit 217:44 Stimmen verabschiedeten die Delegierten in Schaffhausen ein ursprünglich für einen Sonderparteitag im Sommer traktandiertes Thesenpapier zur Armee, das gemäss dem parteiinternen Kritiker Hermann Weyeneth (BE) nicht nur die Volksentscheide von 2001 (bewaffnete Auslandeinsätze) und 2003 (Armeereform) missachtet, sondern auch der vom Bundesrat bekräftigten weiteren Umsetzung der Armee XXI diametral entgegensteht. Weyeneth forderte vergeblich die Rückweisung des Papiers und eine Vernehmlassung bei den Kantonalparteien.

SVP-Thesenpapier zur Armee

Ende September löste der Bundesrat sein während den parlamentarischen Beratungen zur NFA abgegebenes Versprechen ein und gab noch vor der Volksabstimmung über die Verfassungsänderung die Ausführungsgesetzgebung zur NFA in die Vernehmlassung. Die Änderungen von insgesamt gut 30 Bundesgesetzen werden in Form eines referendumsfähigen Mantelerlasses zusammengefasst, dem „Bundesgesetz über die Schaffung und die Änderung von Erlassen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)“. Einerseits handelt es sich um punktuelle Modifikationen, in einzelnen Politikbereichen wie den heutigen kollektiven IV-Leistungen hingegen schlägt der Bundesrat ein neues Rahmengesetz zur sozialen Integration Invalider vor.

Ausführungsgesetzgebung zur NFA

An der Delegiertenversammlung in Zofingen (AG) machte Parteipräsident Schweiger – nicht zuletzt im Hinblick auf die Sololäufe von Neu-Nationalrat Filippo Leutenegger (ZH) – klar, dass er von seiner Partei künftig einen einheitlichen Auftritt erwarte. Vor einem Sachentscheid seien Meinungsvielfalt und Debatten erwünscht, nach der Ausmarchung aber dürfe es kein Abweichlertum mehr geben. Mit 257:10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen die Freisinnigen die Ja-Parole zur NFA, die im November zur Abstimmung kam, und mit 263:25 Stimmen bei einer Enthaltung resp. 250:45 Stimmen die Annahme der Einbürgerungsvorlagen. Die Konferenz der Kantonalpräsidenten hatte die Nein-Parole zur Post-Initiative herausgegeben. Hauptgeschäft der Delegiertenversammlung bildete aber der Ausbau der Führungsstrukturen der Partei. Neu ins Vizepräsidium gewählt wurde der Kantonalpräsident der Walliser FDP, Léonard Bender. Er teilt sich das Amt mit der Tessiner Regierungsrätin Marina Masoni, die Gabriele Gendotti ablöste. Bestätigt wurden zudem der Zürcher Nationalrat Ruedi Noser und seine Ausserrhoder Kollegin Marianne Kleiner, die neu als Stellvertreterin Schweigers amtiert. Ausserdem nahmen Daniel Helfenfinger (SO) als Vertreter der Jungpartei sowie Marianne Dürst (GL) für die FDP-Frauen im siebenköpfigen Spitzengremium Einsitz. Die FDP-Frauen wählten mit der früheren FDP-Sprecherin Barbara Perriard erstmals eine eigene Generalsekretärin. Schliesslich bestellten die Freisinnigen einen für die politische Aussenwirkung der Partei zuständigen Koordinationsausschuss, der die Bundeshausfraktion stärker in die Führungsarbeit einbindet, sowie die mit 15 neuen Mitgliedern aufgestockte Geschäftsleitung.

Ausrichtungsdebatte in der FDP

Im Frühjahr sprachen sich die Delegierten der CSP für eine stärkere christliche Orientierung der Partei aus, das christlichsoziale Gedankengut werde innerhalb der CVP immer mehr verletzt – diese hatte für die Mietrechts- und die 11. AHV-Revision die Ja-Parole herausgegeben; und auch beim Steuerpaket, bei der Post-Initiative, der NFA und der Stammzellenforschung, die später im Jahr zur Abstimmung gelangten, gingen die Meinungen der beiden Parteien auseinander; die Empfehlungen der CSP deckten sich mit Ausnahme der Stammzellenforschung, zu der sie Stimmfreigabe beschloss, mit jenen der SP. Im Sommer sprach sich der Vorstand der CSP für den definitiven Ausstieg aus der Kernenergie bis ins Jahr 2015 aus. Die nach wie vor ungelösten Probleme bei der Endlagerung von radioaktiven Abfällen sowie der schnelle Technologiefortschritt alternativer Energiequellen sprächen für diesen Schritt. Gleichzeitig anerkenne die Partei die Notwendigkeit von Endlagern für radioaktive Abfälle in der Schweiz.
Bei den Wahlen in die Legislative der Stadt Luzern musste die CSP ihren einzigen Sitz abtreten.

Die CSP im Jahr 2004

Das im Vorjahr eingereichte Kantonsreferendum gegen das Steuerentlastungsprogramm des Bundes war erfolgreich. Das Volk lehnte am 16. Mai das Steuerpaket deutlich ab, in keinem einzigen Kanton ergab sich eine Ja-Mehrheit. (Zum Abstimmungsresultat siehe hier.)

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Anfang November legte der Bundesrat die Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2004 und 2005 fest. Dieser Index gilt als Schlüssel für den Finanzausgleich zwischen den Kantonen und beruht auf den vier Kriterien Volkseinkommen, Steuerkraft, Steuerbelastung und Anteil des Berggebiets. Verschiebungen ergaben sich in zwei Fällen: Basel-Landschaft steigt von den finanzstarken zu den mittelstarken Kantonen ab, Uri zählt wieder zu den finanzschwachen Kantonen.

Finanzkraft der Kantone

In der Sommersession befasste sich der Nationalrat als Zweitrat mit der „Neuausgestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen“ (NFA). Die grundsätzlich einen starken Zentralstaat bevorzugende linke Kommissionsminderheit verlangte, auf die Vorlage nicht einzutreten, oder aber sie an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die gesamte Sozialpolitik von der neuen Kompetenzverteilung auszunehmen. Die beiden Anträge wurden nach einer langen Eintretensdebatte mit 114:52 resp. 113:55 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung setzte sich praktisch überall die von der Kommissionsmehrheit unterstützte Ständeratsfassung durch. Insbesondere bestätigte der Rat gegen den Widerstand der SP den Beschluss des Ständerats, das in der Schweiz seit jeher praktizierte Subsidiaritätsprinzip erstmals explizit in die Verfassung aufzunehmen. Trotz staatsrechtlicher Bedenken von linker und bürgerlicher Seite beharrte er mit 94:75 Stimmen darauf, renitente Kantone mit einem Allgemeinverbindlichkeitsbeschluss zu zwingen, sich an der gemeinsamen Aufgabenlösung mit Lastenausgleich zu beteiligen; einzelne Kantone müssen in diesen Fällen Gesetze übernehmen, welche sie selbst in einer Volksabstimmung abgelehnt haben. Bei der neuen Kompetenzverteilung war, wie bereits im Ständerat, der Bereich der Behindertenpolitik am umstrittensten. Konkret kritisierte die Linke, unterstützt von Behindertenorganisationen, den Rückzug des Bundes aus der Mitfinanzierung (über die IV) von Schulen, Werkstätten und Heimen für Behinderte. Sie befürchtete, dass die Kantone nicht Willens oder nicht in der Lage wären, die bisherigen staatlichen Leistungen ohne Einschränkungen fortzuführen. Bei diesem Thema ergab sich im Nationalrat der einzige Abstimmungserfolg für die Linke. Mit Hilfe des Freisinns wurde die Möglichkeit geschaffen, dass gegen kantonale Regelungen, welche als ungenügend erachtet werden, an das Bundesgericht appelliert werden kann. Anders waren die Fronten bei der Festlegung der Beteiligung der reichen Kantone am Lastenausgleich. Hier verlief die Konfliktlinie quer durch das bürgerliche Lager, wo sich die SVP und weitere bürgerliche Abgeordnete aus den wohlhabenderen Kantonen einerseits und CVP- und FDP-Vertreter aus den ärmeren Kantonen sowie die Linke andererseits gegenüber standen. Die zweite Gruppe setzte sich durch und näherte die Obergrenze der Beteiligung der reichen Kantone, welche die kleine Kammer auf 75% der eingesetzten Bundesmittel beschränkt hatte, wieder dem bundesrätlichen Vorschlag einer gleich starken Beteiligung an. Der Rat beschloss, dass dieser Beitrag bis zu 100% ausmachen kann. Gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit hielt er an der bisherigen Regelung fest, dass 8 Kantone – und nicht wie vom Ständerat beschlossen lediglich 5 – das fakultative Referendum ergreifen können. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Nationalrat die neuen Verfassungsbestimmungen gegen die Opposition der SP und der GP mit 75:42 Stimmen.

In der Differenzbereinigung lehnte der Ständerat die vom Nationalrat geschaffene Möglichkeit ab, Entscheide der Kantone im Bereich der Massnahmen zur Wiedereingliederung von Behinderten in letzter Instanz bis vor das Bundesgericht ziehen zu können. Obwohl er zugestand, dass es im Hinblick auf die Volksabstimmung taktisch sinnvoll wäre, diesen Passus beizubehalten, lehnte er ihn aus grundsätzlichen Überlegungen ab, da er den Zielen der aktuellen Justizreform widerspreche. Bei der Höhe der Beteiligung der reichen Kantone am Lastenausgleich sprach er sich gegen die Obergrenze von 100% der Bundesbeiträge aus und erhöhte sein Angebot von 75% auf 80%. In beiden Fragen gab die grosse Kammer auf Antrag ihrer Kommissionsmehrheit nach. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die NFA gegen den Widerstand der SP und der GP mit 126:54 Stimmen gut; in der kleinen Kammer lautete das Ergebnis 38:2.

BRG 01.074: Neugestaltung des Finanzausgleichs

In der Beratung des zur NFA gehörenden Finanzausgleichsgesetzes machte der Nationalrat gegen den Widerstand von SVP und FDP die explizite zeitliche Limitierung des Härteausgleichs, wie sie der Ständerat eingeführt hatte (Abbau um jährlich 5% nach vier Jahren), wieder rückgängig. In der Differenzbereinigung schlug der Ständerat eine Kompromisslösung vor, welche zwar eine Terminierung des Härteausgleichsfonds vorsieht, mit dem Abbau um jährlich 5% jedoch erst nach acht Jahren beginnt. Trotz Protesten der SVP und FDP, für welche diese Übergangsregelung viel zu lange dauerte, stimmte der Nationalrat dem Kompromissvorschlag zu. In der Gesamtabstimmung (121:52 im Nationalrat und 38:3 im Ständerat) ergaben sich dieselben Fronten wie bei der NFA. Das neue Gesetz wird erst nach dem obligatorischen Referendum über die NFA publiziert werden

BRG 01.074: Neugestaltung des Finanzausgleichs

Im Herbst befasste sich der Ständerat als Erstrat mit den Vorschlägen des Bundesrats zur "Neuausgestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen" (NFA). Namens der vorberatenden Spezialkommission hielten Inderkum (cvp, UR) und Cornu (fdp, FR) fest, dass als Alternative für das zur Debatte stehende Projekt aus finanzieller Sicht nur eine materielle Steuerharmonisierung, aus föderalistischer Sicht nur eine Neuaufteilung der Schweiz von den Kantonen in neue Regionen in Frage käme. In der Eintretensdebatte wurde die generelle Stossrichtung der NFA allgemein begrüsst. Einzig Gentil (sp, JU) kritisierte, dass die NFA zuviel Gewicht auf die positiven Effekte des Wettbewerbs zwischen den Kantonen lege und zuwenig auf die Festlegung von national gültigen Mindeststandards für staatliche Leistungen (z.B. im Sozialbereich).

In der Detailberatung fasste der Ständerat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission die Bedingungen enger, unter welchen der Bund vorschreiben kann, dass Kantonsaufgaben zwingend in Zusammenarbeit und mit Lastenausgleich erfüllt werden müssen: Er beschloss erstens, die für solche allgemeinverbindliche Abkommen in Frage kommenden neun Aufgabenbereiche Straf- und Massnahmenvollzug, kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung, Abfallbewirtschaftung, Abwasserreinigung, öffentlicher Agglomerationsverkehr, Spitzenmedizin und Spezialkliniken sowie Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden. abschliessend in der Verfassung (und nicht auf Gesetzesstufe) aufzulisten; und zweitens siedelte er die Kompetenz, diese Abkommen allgemeinverbindlich zu erklären (also renitente Kantone zum Beitritt zu verpflichten) bei der Bundesversammlung und nicht beim Bundesrat an. Mit Hinweis auf die Verpflichtung zur interkantonalen Zusammenarbeit verwarf der Rat einen Antrag Büttiker (fdp, SO), der den Befürchtungen von Behindertenorganisationen, bei alleiniger Zuständigkeit der Kantone käme es zu einem Leistungsabbau, Rechnung tragen wollte und deshalb verlangte, dass der Bund bei Kantonen in Notlagen Leistungen zugunsten der Eingliederung Invalider übernehmen sollte. Zum Schutz der ressourcenstarken Kantone vor überbordenden Wünschen der vom Finanzausgleich Profitierenden führte der Rat eine relative Begrenzung des Ressourcenausgleichs ein: Die Leistungen der finanzkräftigen Kantone sollten höchstens drei Viertel der Aufwendungen des Bundes betragen (der Bundesrat hatte diese Limite bei 100% angesetzt); ausserdem wurde die Rücksicht auf die internationale steuerliche Konkurrenzfähigkeit in der Verfassung verankert. Mit 22:16 Stimmen lehnte der Ständerat auf Antrag von Schmid (cvp, AI) die vom Bundesrat vorgesehene beschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit ab (Beurteilung wegen Verletzung verfassungsmässiger Kompetenzen der Kantone durch ein Bundesgesetz), kam den Ständen aber insofern entgegen, als er die Zahl der Kantone für das Kantonsreferendum von acht auf fünf reduzierte. In der Gesamtabstimmung hiess die kleine Kammer die Verfassungsbestimmungen zur NFA ohne Gegenstimme gut.

Die kleine Kammer stimmte auch dem zugehörigen Finanzausgleichsgesetz zu. Dabei beschloss sie, dass der mit CHF 430 Mio. dotierte Härteausgleich für Kantone, welche mit der neuen Regelung schlechter fahren, nach vier Jahren automatisch (um jährlich 5%) abgebaut werden soll und somit nach spätestens 24 Jahren ausläuft; Maissen (cvp, GR) hatte eine jährliche Abnahme von 10% gefordert, während der Bundesrat dem Parlament beim Abbau hatte freie Hand lassen wollen. In der Gesamtabstimmung gab es zwar keine Gegenstimmen, aber einige Enthaltungen. Diese wurden zum Teil damit begründet, dass der Rat einen Antrag Spoerry (fdp, ZH) abgelehnt hatte, welcher verlangte, dass der neue Finanzausgleich erst in Kraft tritt, wenn auch der neue Lastenausgleich (welcher die Sonderbelastungen der städtischen Agglomerationen ebenfalls berücksichtigt) eingeführt ist. Enthaltungen gab es zudem wegen der zeitlichen Begrenzung des Fonds für den Härteausgleich.

BRG 01.074: Neugestaltung des Finanzausgleichs

Mit einer Sonderregelung für die Verteilung der Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer für 2002/03 federte der Bund die Einbussen ab, welche die finanzschwachen Kantone wegen des Abstiegs des Kantons Bern in diese Gruppe hätten erleiden müssen. Bern steuerte einen wesentlichen Beitrag bei.

Verteilung der Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer

Im Frühling begann eine dreisprachige, mobile Informationsausstellung zum neuen Finanzausgleich, welche im Verlauf des Jahres in sämtlichen Kantonen zu sehen war. Sie wurde von Bund und Kantonen gemeinsam getragen und durchgeführt.

Informationsausstellung zum neuen Finanzausgleich

In seiner Antwort auf eine Interpellation Hess (fdp, OW) räumte der Bundesrat ein, dass die Familienbesteuerungsreform zu Ausfällen führe, welche die finanzschwachen Kantone besonders hart treffen könne. Es sei jedoch nicht sinnvoll, vor dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs noch Änderungen am geltenden System vorzunehmen.

Auswirkungen des Steuerpakets auf finanzschwache Kantone (Ip. 02.3029)
Dossier: Steuerpaket 2001

Mitte November leitete der Bundesrat dem Parlament seine Vorschläge zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) zu. Im Bereich der sozialen Sicherheit entsprach die Botschaft im Wesentlichen den Kernaussagen der Vernehmlassungsvorlage von 1999. Nach dem Grundsatz, wonach der Bund weiterhin die Aufgaben von nationaler Bedeutung übernimmt, werden ihm in drei Bereichen ausschliessliche Kompetenzen und die entsprechende Finanzierung übertragen, nämlich bei den individuellen AHV- und IV-Leistungen sowie bei der Unterstützung von Institutionen, die auf nationaler Ebene in der Alters- und Behindertenhilfe tätig sind. Im Gegenzug werden einige Aufgaben, die heute der Bund und die Kantone gemeinsam erfüllen, den Kantonen zugeordnet. Dabei handelt es sich im Bereich der IV um die Subventionen für den Bau und den Betrieb von Heimen, Behindertenwerkstätten und Einrichtungen für die medizinische und berufliche Eingliederung sowie um die Sonderschulung. Für die Ergänzungsleistungen gilt die Teilentflechtung. Abweichend vom Vernehmlassungsentwurf verzichtete der Bundesrat auf eine nationale Regelung der Familienzulagen. Die Lösungsvorschläge zur Senkung der Krankenkassenprämien und bezüglich Leistungen der Spitzenmedizin werden später unter Berücksichtigung der Ergebnisse der 2. KVG-Teilrevision vorgelegt.

BRG 01.074: Neugestaltung des Finanzausgleichs

Im November veröffentlichte der Bundesrat auch seine Botschaft zur „Neuausgestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen“ (NFA). Es geht dabei um Aufgaben, in welchen bisher beide Staatsebenen über Kompetenzen verfügten und bei denen der Verlauf der Finanzströme aus den unterschiedlichen Quellen oft wenig übersichtlich ist. Neu soll der Bund für sieben dieser Bereiche abschliessend zuständig sein (z.B. für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen oder die Landesverteidigung); in dreizehn Bereichen tragen hingegen die Kantone künftig allein die Verantwortung (z.B. bei den Sonderschulen, den Lehrmitteln für Turnen und Sport oder der Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten). In neun Bereichen (mit Bundesbeteiligung) werden die Kantone gesetzlich zur Zusammenarbeit und zum Lastenausgleich verpflichtet (z.B. Straf- und Massnahmenvollzug oder Hoch- und Fachhochschulen). Zwölf Bereiche bleiben Verbundaufgaben, wobei der Bund die Kantone mit Pauschalen für Mehrjahresprogramme anstatt mit Subventionen für Einzelprojekte unterstützen will (z.B. öffentlicher Regionalverkehr oder Prämienverbilligung in der Krankenversicherung).

Kernelement der Vorlage bildet das neue Ausgleichssystem, das nicht mehr auf der kantonalen Finanzkraft, sondern auf dem sogenannten Ressourcenindex beruht, welcher vom fiskalisch ausschöpfbaren Steuerpotential der Kantone ausgeht. Dieser aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse von 1999 revidierte Ressourcenindex enthält keine Lastenelemente. Doch will der Bund übermässige und unbeeinflussbare Lasten der Kantone, die sich aus ihren geographisch-topographischen Gegebenheiten oder ihrer Bevölkerungsstruktur ergeben, gezielt ausgleichen. Da das Parlament sowohl die Eckwerte des Ressourcenausgleichs als auch den Umfang des Lastenausgleichs festlegen kann, soll der Finanzausgleich, der die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und damit auch in der Steuerbelastung der Kantone verringern soll, politisch steuerbar werden. Um den Übergang von der heutigen Regelung zur NFA abzufedern und Härtefälle zu vermeiden, gewähren Bund und Kantone ressourcenschwachen Kantonen gezielte Übergangshilfen. Die Botschaft enthielt auch eine Wirkungsanalyse der vorgeschlagenen Instrumente. Diese ergab, dass wertmässig rund 40% der heutigen Aufgaben entflochten würden. Damit vergrössere sich der Handlungsspielraum von Bund und Kantonen und steigere ihre Effizienz. Die Vorlage erfordert eine Reihe von Verfassungsänderungen, welche im Rahmen der Botschaft beantragt wurden. Die nötigen Gesetzesanpassungen sollen im Anschluss an die Verabschiedung der NFA in einer zweiten Botschaft vorgeschlagen werden.

BRG 01.074: Neugestaltung des Finanzausgleichs

Anfangs November legte der Bundesrat die Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2002 und 2003 neu fest. Dieser Index gilt bis zur Inkraftsetzung des NFA und beruht auf den vier Kriterien Volkseinkommen, Steuerkraft, Steuerbelastung und Anteil des Berggebiets. Verschiebungen ergaben sich in drei Fällen: Die beiden Appenzell stiegen in die Gruppe der mittelstarken Kantone auf, derweil Bern neu zu den finanzschwachen Kantonen zählt.

legte Bundesrat Finanzkraft der Kantone neu fest

Mitten im Sommerloch verkündete die SP, sie erwäge, mit einer Volksinitiative die Steuern landesweit anzugleichen – dies als Ergänzung zum NFA oder an dessen Stelle. Sie befürworte zwar den Ressourcenausgleich, doch gehe dieser mit einer Reduzierung der Steuerbelastungsunterschiede um 10% bis 20% zu wenig weit. Der Finanzausgleich müsse mit einer materiellen Steuerharmonisierung verknüpft werden. Mit der Initiative, über die der Parteitag 2002 entscheiden soll, will die SP Druck machen auf die Parlamentsberatungen.

SP mit einer Volksinitiative die Steuern landesweit anzugleichen

Die Vorbereitungsarbeiten für die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) konnten im Berichtsjahr abgeschlossen werden; gegen Jahresende legte der Bundesrat seine Botschaft vor. Ende April gab die NFA-Delegation bekannt, mit einem „Härteausgleich“ in der Höhe von 525 Mio Fr. jährlich (Bund: 350 Mio, Kantone: 175 Mio) die politische Akzeptanz des Vorhabens sicherstellen zu wollen. Damit sollten die beim Übergang vom geltenden zum neuen System schlechter gestellten Kantone entlastet werden. Profitieren würden die finanzschwachen Kantone Obwalden, Freiburg, Appenzell Ausserrhoden, Neuenburg und Jura sowie die Waadt und die finanzstarken Kantone Zürich und Nidwalden. Der Härteausgleich führe dazu, dass alle Kantone mit einem unterdurchschnittlichen Steuerpotenzial beim NFA als Gewinner hervorgingen. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) erklärte sich grundsätzlich einverstanden, senkte aber den Betrag für Härtefälle auf 430 Mio Fr.; Ende Juni fand das Projekt auch die Billigung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Nein sagten Zug und Genf, der Stimme enthielten sich Neuenburg, Aargau, Jura und Zürich. Zug befürchtete einen Zwang zu Steuererhöhungen und als Folge die Abwanderung von Firmen ins Ausland, während Genf grundsätzliche Vorbehalte äusserte. Die Rhonestadt sei zwar bereit, ärmere Kantone zu unterstützen, aus Genfer Sicht benachteilige das neue System diese jedoch weiterhin, wie das Beispiel des Jura zeige. Ende August wurde auf Antrag Zugs eine ausserordentliche FDK einberufen. Diese entschied mit 22:2 Stimmen gegen den Antrag der Zuger Regierung, den NFA mit einer Belastungsobergrenze für finanzstarke Kantone zu ergänzen. Ein Gutachten der Universität St. Gallen hatte die Abwanderungsgefahr von juristischen Personen ins Ausland bei einer jährlichen Zusatzbelastung für Zug in der Höhe von 110 bis 120 Mio Fr. verneint.

BRG 01.074: Neugestaltung des Finanzausgleichs

CVP-Nationalrat Walker (SG) beantragte in einer Motion, zur besseren Akzeptanz der NFA eine Überbrückungshilfe zu schaffen, die aus der vorgesehenen Erhöhung der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank zu finanzieren sei. Der Bundesrat entgegnete, das bestehende Konzept des NFA sehe bereits eine degressiv ausgestaltete Überbrückungshilfe vor. Die potentiellen Gewinne der Nationalbank sollten allerdings nicht zum jetzigen Zeitpunkt bereits zweckgebunden werden. Der Rat überwies den Vorstoss als Postulat. 

zur besseren Akzeptanz der NFA eine Überbrückungshilfe zu schaffen

Der Nationalrat lehnte eine Motion Grobet (pda, GE) ab, die eine Aufteilung des Steuerertrages auf den Wohnkanton und den Kanton des Arbeitsortes verlangt hatte. Damit hätten Stadtkantone ihre Infrastrukturkosten teilweise auf die umliegenden Kantone überwälzen können. Der Bundesrat wies darauf hin, dass im Neuen Finanzausgleich eine Abgeltung von Zentrumslasten vorgesehen ist.

Aufteilung des Steuerertrages auf den Wohnkanton und den Kanton des Arbeitsortes

Im November teilte der Bundesrat der Öffentlichkeit mit, dass sich seine Botschaft um weitere neun Monate verzögert. Die Datenbasis sei zu aktualisieren und die Kantone müssten über die Auswirkungen des NFA im Detail informiert werden. Bundesrat Villiger bekräftigte aber, dass er am NFA in seiner jetzigen Form festhalte.

Schlussbericht zum Neuen Finanzausgleich

Im Mai nahm der Bundesrat den Vernehmlassungsbericht zum Neuen Finanzausgleich (NFA) entgegen. Seine Botschaft stellte er auf Ende Jahr in Aussicht. Kantone, Gemeinden und Verbände hatten rund 2000 Änderungsanträge eingereicht. Die Projektleitung teilte mit, die Rückmeldungen seien mehrheitlich positiv ausgefallen, ernst zu nehmende Kritik mache gewisse Nachbesserung jedoch notwendig. Die NFA-Delegation mit Vertretern aus Bund, Kantonen und Städteverband bezeichnete daraufhin erste Korrekturen, die zu einer verbesserten Akzeptanz beitragen sollen. Bei den Sozialleistungen soll der Bund Mindeststandards definieren, die allzu grosse kantonale Unterschiede einschränken. Die Aufgabenfelder der Berufsbildung und der Wohnbauförderung sollen von der „Grossbaustelle NFA“ abgekoppelt und separat reformiert werden. Beim Agglomerationsverkehr wollte die NFA-Delegation hingegen den Vorrang der interkantonalen Zusammenarbeit nicht preisgeben, stellte aber Bundesmittel für ausserordentliche Grossprojekte in Aussicht. Grundsätzliche staatspolitische Kritik kam allerdings von der SP, den Grünen und dem Gewerkschaftsbund, welche sich gegen Kompetenzverlagerungen vom Bund zu den Kantonen aussprachen. Einer der Hauptkritikpunkte von Seiten der Kantone war der sogenannte Ressourcenindex, die Bemessung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Kantons. Dieser Ressourcenindex soll neu aufgrund der direkten Bundessteuer ermittelt werden und der Zentrumslast der Städte mehr Gewicht geben. (Bereits im Januar war die Projektleitung NFA in ihrem Zwischenbericht zur Vernehmlassung zum Schluss gekommen, der NFA sei politisch noch nicht tragfähig.)

Schlussbericht zum Neuen Finanzausgleich

Im Rahmen der Vernehmlassung liefen verschiedene Sozialorganisationen gegen den NFA Sturm. Pro Infirmis, Pro Senectute, Spitex und Behindertenorganisationen befürchteten einen Rückgang der Subventionen dort, wo neu die Kantone anstelle des Bundes zuständig sind. Beim Ablauf der Vernehmlassungsfrist Ende November forderten zahlreiche Organisationen eine Fristverlängerung. Die kantonalen Finanzdirektoren hatten mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung ihre Zustimmung zum Bericht des Bundesrates beschlossen. Der Kanton Zug meldete in bezug auf den Ressourcenausgleich und insbesondere im soziodemographischen Belastungsausgleich Opposition an und Neuenburg wollte das Projekt in der vorliegenden Form überhaupt nicht akzeptieren. Die Sozialdemokraten lehnten alle Massnahmen, insbesondere bei der Neuschaffung kantonaler Kompetenzen, ab, die zu einem Leistungsabbau führen könnten. Umweltverbände warnten vor der geplanten Kantonalisierung von Aufgaben im Umweltbereich.

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)