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  • Militäreinsätze

Akteure

  • Müller, Walter (fdp/plr, SG) NR/CN
  • Clottu, Raymond (svp/udc, NE) NR/CN

Prozesse

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Im Juni wurde im Nationalrat die Botschaft des Bundesrates über Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden behandelt. Darin hat der Bundesrat dargelegt, wie die Missionen AMBA CENTRO und TIGER weitergeführt werden sollen, bis die Rechtsgrundlagen für die WEA umgesetzt werden. Damit wurde dem Parlament eine Übergangslösung unterbreitet, wie sie höchstens bis zum Jahresende 2018 gelten solle. Im Aufgabenbereich Botschaftsschutz sollen weiterhin maximal 80 Armeeangehörige eingesetzt werden können (wie im Jahr 2015), per Anfang 2017 und auch für 2018 soll diese Zahl jedoch auf 44 reduziert werden. Für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr sollen wie bis anhin maximal zehn Armeeangehörige verfügbar sein. Auf der Kostenseite umreisst die Vorlage Aufwendungen von CHF 40.5 Mio. für den Schutz ausländischer Vertretungen, was dem Aufwand von 2015 entspricht. Diese Ausgaben werden 2017 rund CHF 1 Mio. höher liegen. Für die Ausgabenseite Luftverkehr werden jährlich CHF 900'000 eingesetzt. In beiden Aufgabenbereichen werden die Dienste in der Folge über die WEA geregelt und nach wie vor Armeeangehörige einbinden. Diese Stossrichtung wird auch vom Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) unterstützt.
In der Volkskammer gab es einen Nichteintretensantrag Voruz (sp, VD), die Mehrheit der SiK war für Eintreten. Deren Sprecher Müller (fdp, SG) legte die Eckpunkte der Vorlage dar und lud die Räte ein, der SiK zu folgen, nicht ohne gleichzeitig jedoch anzumerken, dass die letztmalige Genehmigung dieser Einsätze 2012 hätte endgültig sein sollen und die Einsätze per Ende 2015 dadurch terminiert würden. Die Kantone hatten ihre Aufgaben nicht erledigt - es hätte an ihnen gelegen, genügend Personal für die Sicherheitseinsätze zu rekrutieren. Dieser Umstand war auch der Grund für den Nichteintretensantrag. Insofern stand er (und mit ihm die SP-Fraktion) dafür ein, dass die Innere Sicherheit in den Händen der kantonalen Polizeikorps liegen müsse und nicht der Armee. Ferner gab er zu bedenken, dass nach Umsetzung der WEA und der damit verkleinerten Armee eben nicht weiterhin Armeepersonal für solche Einsätze verfügbar sein wird. Nationalrätin Graf-Litscher (sp, TG) untermauerte diese Haltung mit ihrer Erinnerung an die Debatte von 2012, als mit Hilfe der SP-Fraktion die letztmalige Verlängerung dieser Subsidiäreinsätze hatte durchgebracht werden können. Das zeigte sich dann auch in der Eintretensabstimmung, wo Links-Grün fast geschlossen gegen das Geschäft war. Mit 44 zu 121 Stimmen unterlagen sie dennoch deutlich. Die Gesamtabstimmung zeigte am Ende gleiche Verhältnisse: Das Geschäft wurde mit 127 zu 43 Stimmen und 9 Enthaltungen dem Ständerat überwiesen.

Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden

Mitte März 2014 behandelte der Nationalrat als Erstrat einen Entscheid des Bundesrates. Dieser hatte Ende 2013 beschlossen, den Einsatz der Swisscoy im Rahmen der multinationalen Kosovo Force (KFOR) bis Ende 2017 zu verlängern. Die sicherheitspolitische Kommission (SiK-NR) hatte dem Ratsplenum Eintreten beantragt und gleichzeitig die volle Unterstützung für den Bundesratsentwurf signalisiert. Eine Minderheit Clottu (svp, NE) hatte Nichteintreten beantragt. Fünf SVP Angehörige gehörten dieser Minderheit an; sie sahen in der Weiterführung des Engagements der Schweizer Armee die Neutralität des Landes beeinträchtigt und beklagten die abermalige Verlängerung des Einsatzes. Stattdessen solle sich die Schweiz vermehrt auf diplomatischer Ebene engagieren. Die Sprecher der anderen Fraktionen zeigten sich mit dem Entwurf einverstanden und waren sich einig, dass die Schweiz den eingeschlagenen Weg nicht abrupt ändern könne. Darüber, dass die Stabilität im Kosovo auch für die Sicherheit in der Schweiz relevant sei, war man sich ebenfalls einig. Eintreten wurde schliesslich mit 166 zu 56 Stimmen deutlich beschlossen, wobei sich die SVP-Fraktion geschlossen dagegen wehrte. Die Detailberatung wurde neben dem Kommissionsantrag auf Zustimmung zum Bundesratsentwurf um zwei Anträge bereichert. Die gleiche Minderheit Clottu (svp, NE) wollte die Anzahl eingesetzter Armeeangehöriger auf 220 beschränken (entgegen dem Bundesratsentwurf, der die Zahl 235 vorsah) und ein Einzelantrag Rutz (svp, ZH) beantragte die Beendigung des Einsatzes per Ende 2017. Beide Anträge wurden abgelehnt. Mit 116 zu 52 Stimmen und damit immer noch gegen den Willen der Volkspartei wurde das Geschäft dem Ständerat überwiesen. Dieser hatte in der Sommersession darüber zu befinden. Ohne Änderungsantrag stimmte die SiK des Ständerates dem Entwurf zu und Kommissionssprecher Baumann (cvp, UR) unterstrich, dass sich auch die aussenpolitische sowie die Finanzkommission des Ständerates positiv zur Vorlage geäussert hätten. Ohne längere Diskussion wurde der Entwurf einstimmig mit 42 Stimmen angenommen. Der Einsatz der Schweizer Armee im Kosovo wird damit bis mindestens 2017 weiterlaufen und zudem können neu bis zu 235 Armeeangehörige eingesetzt werden. Dannzumal wird die Bundesversammlung erneut darüber befinden müssen. Ein vorzeitiger Abbruch des Einsatzes bleibt jedoch möglich.

Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis 2017 (BRG 13.104)
Dossier: Einsatz von Swisscoy im Rahmen der multinationalen Kosovo Force (KFOR)