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Im Zusammenhang mit der SNB wurden im Berichtsjahr zwei Initiativen lanciert: Die Initiative „Unsere Nationalbank gehört uns allen!“ zielt in ihrem Kern auf die Unabhängigkeit der SNB. Während die heute gültige Verfassungsbestimmung (Art. 99 BV) lediglich festhält, dass die SNB als unabhängige Zentralbank im Gesamtinteresse des Landes handeln soll, wollte die Initiative den betreffenden Artikel neu enger fassen und konkretisieren. Zudem sollte die politische Kontrolle der SNB verstärkt werden. Die Unterschriftensammlung startete am 18.1.11. Die SVP-Initiative „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“ verlangt, dass die SNB-Goldreserven nicht veräussert werden dürfen, dass diese in der Schweiz zu lagern sind und dass mindestens 20% der SNB-Aktiven in Gold zu halten seien. Mit der Unterschriftensammlung wurde am 20.9.11 begonnen.

Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“ (BRG 13.093)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Bereits im Januar machte die FDP Vorschläge, wie mit dem starken Franken umgegangen werden könnte. Erfolgversprechender als eine interventionistische Politik sei die Bekämpfung der Produktionskosten im Inland. So sollten etwa Gewinnsteuern gesenkt und die Mehrwertsteuer einheitlich auf 5,5% verringert werden. Die Haltung des Freisinns zum 2-Milliarden-Paket des Bundesrats für die Wirtschaft war gespalten. Einerseits sprach man sich für kurzfristige Hilfsmassnahmen aus, andererseits herrschte Uneinigkeit darüber, wie diese auszusehen hätten. Langfristig wichtig sei eine „wirtschaftliche Fitnesskur“, wie sie etwa mit der Bürokratie-Initiative angeregt werde.

FDP-Vorschläge zur Bekämpfung des starken Franken

In Anbetracht des widrigen internationalen Umfeldes, hielt sich die Schweizer Wirtschaft erstaunlich gut. Gemäss den Ende Mai 2012 durch das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) publizierten Schätzungen belief sich das reale BIP-Wachstum im Jahre 2011 auf 2,1 Prozent. 2010 hatte es noch 2,7 Prozent betragen. Das von manchen Konjunkturforschern im Spätsommer befürchtete Rezessionsszenario trat nicht ein. Die robuste wirtschaftliche Entwicklung liess sich daran erkennen, dass das Bruttoinlandprodukt in allen Quartalen deutlich positive Wachstumsraten auswies. Nach einer schwächeren Periode im dritten Quartal zog das Tempo im vierten Quartal bereits wieder leicht an. Allerdings stellte das Berichtsjahr für den Exportsektor eine grosse Herausforderung dar. Dieser hatte gleich an zwei Fronten zu kämpfen. Zum einen belastete die Frankenstärke die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen. Die angespannte Währungssituation führte dazu, dass sich die Schweizerische Nationalbank (SNB) im September dazu gezwungen sah, einen Mindestkurs von 1,20 gegenüber dem Euro festzulegen. Zum anderen trübte die Krise in der Euro-Zone die Wachstumsaussichten in den wichtigsten Absatzmärkten der Schweizer Exporteure ein. Die Dynamik im Exportsektor liess denn auch markant nach. Gemäss der Eidgenössischen Zollverwaltung schrumpfte 2011 das Volumen der Warenausfuhren in acht der zehn ausgewiesenen Branchen. Wachstumsimpulse gingen nur von der chemischen und der pharmazeutischen Industrie sowie von der Uhrenindustrie aus. Letztere verzeichnete dank einer regen Nachfrage in den aufstrebenden Schwellenländern im Allgemeinen und in Asien im Besonderen gar einen Boom. Auf ein schwieriges Jahr musste hingegen die Maschinenindustrie zurückblicken. Gemäss einer Umfrage des Branchenverbandes Swissmem schrieb im September und Oktober jede dritte Firma Verluste. Auch bei den Dienstleistungsexporten hinterliessen die Frankenstärke und der Wachstumsrückgang in Europa deutliche Spuren. So klagte der Tourismus über Umsatzeinbussen. Insgesamt trug der Exportsektor keinen positiven Beitrag zum Wachstum des Bruttoinlandprodukts bei. Als wichtige Wachstumsstütze erwies sich hingegen die Binnenwirtschaft. Diese wurde angetrieben vom tiefen Zinsniveau, den tiefen Importpreisen und der intakten Konsumentenstimmung. Der Privatkonsum profitierte von der regen Zuwanderung, der guten realen Einkommensentwicklung sowie einer leicht gesunkenen Arbeitslosenrate.

Schweizer Volkswirtschaft 2011

Trotz der Stabilisierung der Schweizerischen Wirtschaftsleistung auf den Vorkrisenwerten hielt die Schweizerische Nationalbank (SNB) 2010 aufgrund der weltweit unsicheren und uneinheitlichen Konjunkturentwicklung an ihrer expansiven Geldpolitik fest. Da die SNB-Verantwortlichen nicht von einer nachhaltigen Erholung der Wirtschaft ausgingen, hielt die Nationalbank die Zielgrösse mit 0,25% im unteren Band des Richtwerts für den Dreimonats-Libor, den sie im März 2009 bei 0,0–0,75% festgesetzt hatte. Obschon sich die Deflationsgefahr aufgrund der wirtschaftlichen Erholung abschwächte, flüchteten zahlreiche Finanzmarktakteure vor den Auswirkungen der europäischen Staatsschuldenkrise und der anhaltend unsicheren Entwicklung der US-Wirtschaft in den Schweizer Franken, was die Nationalbank im April und Mai zu massiven Deviseninterventionen zwang. Sie suchte insbesondere die Exportwirtschaft zu stützen, deren Margen unter der fortdauernden Verteuerung des Frankens im Vergleich zum US-Dollar und insbesondere zum Euro litten. Die instabile Finanzlage im Euroraum und den USA sowie die tiefen Zinsen führten zu einer anhaltenden Nachfrage nach liquiden Vermögensanlagen und damit zum weiteren, wenn auch verlangsamten Zuwachs der Geldaggregate M1 und M2, die durchschnittlich 10,6% bzw. 10,2% über dem Vorjahresstand zu liegen kamen.

Dreimonats-Libor

Die Frankenstärke und die massiven Deviseninterventionen drückten auf die Performanz der SNB. Im Juli gab sie Wechselkursverluste auf den Fremdwährungsbeständen von über 14 Mia Fr. und einen erwarteten Halbjahresverlust (des Stammhauses) von rund 4 Mia Fr. bekannt. Dank der Gewinne aus dem UBS-Sonderfonds belief sich der Konzernverlust im ersten Halbjahr dann auf 2,8 Mia Fr. Aufgrund der Wechselkursverluste auf den im ersten Halbjahr angehäuften Devisenanlagen drehte sich die Negativspirale weiter, so dass das Stammhaus der SNB Ende 2010 einen Verlust von 21 Mia Fr., der Konzern von 19,2 Mia Fr. auswies, die ohne die Gewinne aus den Goldgeschäften noch höher ausgefallen wären. Die Darlehen der SNB an den Auffangfonds für toxische UBS-Papiere betrug Ende 2010 noch etwas unter 12 Mia. Fr. (Ende 2009: knapp 21 Mia Fr.).

Performanz der SNB

Le Conseil fédéral a présenté son message concernant l'octroi d'une garantie à la BNS dans le cadre d'un prêt au Fonds fiduciaire pour la réduction de la pauvreté et pour la croissance du FMI. Le projet consiste en l’ouverture d’un crédit d’engagement de 950 millions de francs afin de garantir un prêt visant les Etats à faible revenu du FMI. Au vote sur l’ensemble, le Conseil des Etats a adopté le projet à l’unanimité.

Treuhandfondsdarlehen der SNB an den IWF

Im Konzert mit der Europäischen Zentralbank, der US-Notenbank und der Bank of Japan hielt die Schweizerische Nationalbank (SNB) an ihrer expansiven Geldpolitik fest und beliess den Leitzins das ganze Jahr auf historisch tiefen 0,25%, im unteren Band des im Vergleich zu 2009 unveränderten Richtwerts für den Dreimonats-Libor von 0,0–0,75%. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Erholung, die sich Ende 2009 abzuzeichnen begann, und der damit gekoppelten Verringerung der Deflationsgefahr gab die SNB im Dezember 2009 bekannt, dass sie nur noch einer übermässigen Aufwertung des Frankens entgegenwirken wolle. Die europäische Staatsschuldenkrise, die in den Frühlingsmonaten entbrannte, und die Flucht der Finanzmarktakteure in sichere Anlagen, zwang die Nationalbank aber bereits im April und Mai zu massiven Devisenkäufen. Dadurch führte sie eine Entlastung des Frankenkurses und die Stützung der Exportwirtschaft herbei, blähte aber gleichzeitig ihre Bilanz auf. Die Konjunkturstabilisierung zur Jahresmitte bannte das Deflationsrisiko. In der Folge verzichtete die Nationalbank auf weitere Stützungskäufe. Im Jahresverlauf verteuerte sich der Franken gegenüber dem Euro um 17% (mittlerer Frankenkurs im Dezember 2010: 1.28; 2009: 1.50), gegenüber dem US-Dollar um rund 6% (mittlerer Frankenkurs im Dezember 2010: 0.97; 2009: 1.03). Der exportgewichtete Aussenwert des Frankens stieg real um 10,9% gegenüber einem Wert von 3,2% im Vorjahr.

expansiven Geldpolitik verteuerte sich der Franken gegenüber dem Euro um 17%

Nationalbankpräsident Jean-Pierre Roth trat auf Ende 2009 von seinem Amt zurück. Er war seit 1996 Mitglied des Direktoriums gewesen und 2001 zum Vorsitzenden ernannt worden. Der Bundesrat wählte den bisherigen Vize, Phillip Hildebrand, zu seinem Nachfolger. Der Lausanner Professor Jean-Pierre Danthine wurde neu ins Direktorium aufgenommen.

Nationalbankpräsident Phillip Hildebrand

Noch nicht beendet werden konnte das Engagement der Nationalbank zur Rettung der UBS. Zu Beginn des Berichtsjahres zeigte sich allerdings, dass die Nationalbank nicht ‚giftige‘ Wertpapiere im Umfang von USD 60 Mrd., sondern nur von knapp USD 40 Mrd. übernehmen musste. Diese Reduktion trat ein, weil ein Teil dieser Papiere sich als weniger riskant erwies, als ursprünglich erwartet worden war, und weil einige Positionen gemäss neuen internationalen Buchhaltungsvorschriften nicht mehr als zu Marktpreisen zu bewertende Vermögenspositionen geführt werden mussten. Die wieder liquider gewordenen Märkte erlaubten der Nationalbank, dieses Depot der hoch riskanten Anlagen bis zum Ende des Berichtsjahres durch Verkäufe zu halbieren.

Engagement des Bundes in der Höhe von CHF 6 Mrd. zur Rettung der UBS beendet
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Der Nationalrat lehnte drei parlamentarische Initiativen der SVP-Fraktion und eine von Stamm (svp, AG) ab, welche sich mit den Gold- und Währungsreserven der Nationalbank befassten. Im Einzelnen verlangten sie, die Goldverkäufe der Nationalbank zu stoppen resp. ihr einen Mindestgoldbestand von 1000 Tonnen vorzuschreiben, was etwa dem Stand vom Sommer 2009 entsprechen würde. Zudem sollte dieses Gold physisch in der Schweiz gelagert werden um zu verhindern, dass andere Staaten darauf Zugriff haben. Letztere Massnahme war auch als Reaktion auf das Vorgehen der USA gegen die der Beihilfe zum Steuerbetrug angeklagte Grossbank UBS gedacht.

Gold- und Währungsreserven

Eine Motion Rossini (sp, VS) forderte, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit der neue IV-Ausgleichsfonds mit CHF 5 Mrd. aus dem Gewinn der Nationalbank gespeist werden könne. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, mit der Begründung, dass er eine Verknüpfung von Nationalbankerträgen mit spezifischen Zwecken für gefährlich halte. Die Motion trage zudem der Unsicherheit der zukünftigen Entwicklung keine Rechnung. Der Nationalrat schloss sich dieser Ansicht an und lehnte die Motion mit 114 zu 55 Stimmen ab.

IV-Ausgleichsfonds

Au mois de mai, les chambres ont adopté le projet du Conseil fédéral présenté en décembre 2008 concernant la prolongation jusqu’à décembre 2013 du crédit cadre pour l’aide monétaire internationale. Conformément à la loi sur l’aide monétaire (LAMO), le projet prévoit l’allocation de 2,5 milliards de francs pour l’octroi de prêts, la prise en charge d’engagement de garantie et la fourniture de contributions à fonds perdu. Plus particulièrement, il comprend la coopération de la Suisse au sein du FMI, la participation aux accords généraux d’emprunt et aux nouveaux accords d’emprunt entre d’importants pays créanciers et le FMI et la participation de la BNS à la coopération monétaire internationale. Le Conseil fédéral a estimé que, de part les liens entre sa place financière et l’étranger, la Suisse était tributaire de la stabilité du système financier et monétaire international. Cette aide permettait donc de participer à la stabilisation du système au niveau international et de mettre en place une action ciblée lors d’un déséquilibre ponctuel et régional. Au Conseil national, le projet a été adopté par 114 voix contre 47. Les opposants étaient exclusivement issus de l’UDC. Au Conseil des Etats, le projet a été adopté à l’unanimité.

Verlängerung des Rahmenkredits für die internationale Währungshilfe

Die Wirtschaftskrise und die damit verbundene Deflationsgefahr veranlasste die Nationalbank, an ihrer sehr expansiven Geldpolitik festzuhalten. Sie senkte im März das Zielband für den Dreimonats-Libor noch einmal auf einen Richtwert von 0,0–0,75%. Darüber hinaus führte sie zugunsten der Exportindustrie und des Tourismus auch Interventionen am Devisenmarkt aus, um einen weiteren Anstieg des Frankenkurses zu verhindern.

Der Frankenkurs blieb 2009 gegenüber dem Euro relativ stabil und bewegte sich um rund 1.52; er nahm aber in Bezug auf den US-Dollar weiter zu. Im Dezember war ein Dollar noch 1.03 Fr. wert. Der exportgewichtete Aussenwert des Frankens stieg weiter an. Bis zum Jahresende betrug der Anstieg real 3,2%.

Geldpolitik und Frankenkurs

Um das Abgleiten der Schweiz in eine Rezession zu verhindern, setzte die Nationalbank ab Oktober ihre üblichen Mittel der Geldpolitik ein. In der ersten Jahreshälfte, als noch wenig auf eine sehr negative Wirtschaftsentwicklung hindeutete, musste sie sich allerdings noch gegen Vorwürfe wehren, ihre Politik sei zu wenig restriktiv um eine Konjunkturüberhitzung und damit die Teuerung zu dämpfen. Im Oktober, als auch in der Schweiz klar wurde, dass sich die Finanzkrise massiv auf die Realwirtschaft auswirken würde, senkte sie dann im Gleichschritt mit der Europäischen Zentralbank den Leitzins um 0,25% und anfangs November nochmal um ein halbes Prozent. Zwei Wochen später erfolgte eine weitere Reduktion um ein ganzes Prozent auf einen mittleren Wert von 1%. Die SNB begründete diesen nicht erwarteten Schritt mit der sich nun deutlich abzeichnenden grossen Rezessionsgefahr für die Schweiz. Es sei sehr wahrscheinlich, dass sich der massive Konjunktureinbruch in den für die Schweiz wichtigen Exportländern USA, Deutschland, Italien und Japan ab 2009 voll auf die Produktion, die Investitionen und die Beschäftigung auswirken werde. Auf der anderen Seite würde das Sinken der Rohstoff- und Energiepreise die von dieser Ausweitung der Geldmenge ausgehende Inflationsgefahr reduzieren. Im Dezember erfolgte dann nochmals eine Senkung des Leitzinses um ein halbes Prozent. Damit lag die angestrebte Zielgrösse für den Libor-Satz (Zins für Dreimonats-Gelder in Franken in London) zwischen 0,0% und 1%. Die Geldmengen M1 und M2 bildeten sich in der ersten Jahrshälfte leicht weiter zurück. Vor allem im Gefolge der Leitzinssenkungen vom vierten Quartal begannen sie dann wieder zu steigen.

Dreimonats-Libor

Am 16. Oktober war es dann soweit. Der Bundesrat kündigte ein Hilfspaket von rund 68 Mia Fr. für die in grosse Schwierigkeiten geratene UBS an. Dabei handelte sich aber nicht um einen à-fonds-perdu-Beitrag an die Bank, sondern um verzinsbare Darlehen und Investitionen von Bund und Nationalbank, welche bei Gelingen der Operation und einer Erholung der Finanzmärkte in einigen Jahren sogar Gewinn abwerfen könnten. Dieser vom Betrag her unvorstellbar grosse Staatseingriff sei notwendig, um den Zusammenbruch der Bank zu verhindern. Dabei gehe es gemäss Bundesrat weniger um die Rettung der Bank an sich, als vielmehr um die Rolle, welche diese über ihre Zahlungs- und Kreditfunktion für die gesamte nationale Wirtschaft spiele. Zusammen mit der Grossbank CS hält die UBS einen Anteil von rund 35% am einheimischen Kreditmarkt. Bei einem Ausfall einer der beiden Banken wären viele Unternehmen und Haushalte infolge der Blockierung ihrer Konten nicht mehr in der Lage, Einkäufe, Lohnzahlungen und Investitionen vorzunehmen. Die bestehende Einlagenversicherung von 30 000 Fr. würde daran wenig ändern, da die von der Gesamtheit der Banken dafür reservierte Garantiesumme von 4 Mia Fr. nur einen kleinen Teil der bei der UBS deponierten privilegierten Einlagen ausmacht. Der Bundesrat ging in seiner Botschaft zu den Hilfsmassnahmen davon aus, dass der Zusammenbruch einer der beiden Grossbanken einen kurzfristigen volkswirtschaftlichen Schaden von 75 bis 150 Mia Fr. (das sind 15-30% des jährlichen BIP) verursachen würde. Dass sich der Staat in diesem Ausmass an der Rettung einer durch eigenes Fehlverhalten in die Krise geratenen privaten Firma beteiligt, wurde zwar allgemein als Sündenfall bezeichnet. Dieser sei aber, so lautete der Tenor sowohl in den Medien als auch bei den Parteien, angesichts des Risikos eines Zusammenbruchs des gesamten Wirtschaftssystems notwendig gewesen. Der Bundesrat wurde in den Medien auch dafür gelobt, dass er trotz des Drucks von aussen nicht vorzeitig mit Absichtserklärungen und Teilinformationen die Gerüchteküche angeheizt und den Finanzmarkt verunsichert habe. Die SP war freilich mit der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen nicht einverstanden. Sie verlangte, dass sich der Bund mit 26 Mia Fr. direkt am Aktienkapital der UBS beteiligt und in dieser Funktion als Grossaktionär mit rund einem Drittel des Kapitals Einfluss auf die Geschäftspolitik nimmt.

Konkret beschloss der Bundesrat zusammen mit der Nationalbank und der Eidgenössischen Bankenkommission ein Massnahmenpaket zur Stabilisierung des schweizerischen Finanzsystems und zur Verbesserung des Vertrauens in die Banken. Das Paket bestand im Wesentlichen aus zwei Elementen: Einer Auffanggesellschaft zur Auslagerung von illiquiden Risikopapieren der UBS und einem Bundesdarlehen an die UBS, damit sie sich neben der Nationalbank an dieser Zweckgesellschaft beteiligen kann.

Die Nationalbank sollte gemäss dem Plan mit einem Einsatz von maximal 54 Mia Fr. zusammen mit der UBS eine Auffanggesellschaft gründen. Diese kauft von der UBS illiquide, das heisst mit grossem Risiko behaftete und zum aktuellen Zeitpunkt nicht oder nur mit grossen Verlusten verkäufliche Wertpapiere im Betrag von bis zu 60 Mia Fr. Zweck dieser Operation ist es, die Liquidität der Bank zu verbessern. Da die SNB langfristigere Perspektiven als eine private Bank hat und die Auffanggesellschaft mit dem Verkauf der schlechten Papiere warten kann, bis sich die Märkte wieder erholt haben, sind diese Anlagen für sie ein deutlich geringeres Risiko als für die UBS. Die Finanzierung und die Gründung einer Zweckgesellschaft fällt in die Kompetenz der SNB und benötigt keine Zustimmung der politischen Behörden. Die UBS selbst muss sich an dieser Gesellschaft mit einem Eigenkapital von 6 Mia Fr. beteiligen. Damit sie dies ohne Gefährdung ihrer Eigenkapitalbasis tun kann, soll der Bund den Betrag mit einem verzinsbaren Darlehen vorschiessen.

Dieses Darlehen gewährt die Eidgenossenschaft in Form einer Pflichtwandelanleihe im Umfang von 6 Mia Fr. mit einem Jahreszins von 12,5% und einer Laufzeit von 30 Monaten. Das Konstrukt der Pflichtwandelanleihe – also einer Optionsanleihe, die zwingend in Aktien umgewandelt werden muss – erlaubt es der UBS, das Darlehen von Anfang an in der Bilanz als Eigenkapital zu bewerten. Der Bund kann diese Anleihe bis zum Ende der Laufzeit halten und sie dann in Aktien umwandeln. Er kann sie aber auch nach einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zum Ende der Laufzeit in eine fixierte Anzahl Aktien umwandeln und beim Weiterverkauf von einem Kursanstieg profitieren. Schliesslich ist es auch möglich, die gesamte Wandelanleihe oder Teile davon (die Stückelung beträgt 100 Mio Fr.) nach der Sperrfrist an einen Dritten zu verkaufen. Mit dieser Pflichtwandelanleihe konnte vermieden werden, dass sich der Bund selbst als Aktionär (der Darlehensbetrag entsprach ca. 10% des Aktienkapitals) an der UBS beteiligen musste. Eine direkte längerfristige Beteiligung würde nicht nur eine Privilegierung der UBS gegenüber anderen Firmen bedeuten, sondern den Bund in seiner Funktion als Überwacher des Finanzmarktes in Interessenkonflikte bringen. Gemäss den Ausführungen des Bundesrates ist es nicht seine Absicht, längerfristig in die Sanierung der Bank involviert zu bleiben. Er sieht vielmehr vor, dass er sich unter Wahrung seiner wirtschaftlichen Interessen bereits vor dem Ende der Laufzeit zurückziehen will. Solange der Staat aber sein Engagement aufrecht erhält, wird er gemäss Bundesrat auf die Geschäftspolitik der UBS Einfluss nehmen. Dies wird zum Beispiel über regelmässige Kontakte mit der Bankleitung geschehen, aber auch über Richtlinien für die Entschädigung von Spitzenmanagern.

Die UBS verabschiedete noch vor den Parlamentsverhandlungen über das Hilfspaket ein neues Salärsystem für Manager. Dieses koppelt die Entschädigungen stärker an eine langfristig nachhaltige Geschäftsentwicklung als bisher. Einige frühere Spitzenmanager der UBS verzichteten unter dem Druck der Öffentlichkeit auf ihnen zugesicherte „Erfolgsprämien“ in Millionenhöhe.

Die rechtliche Grundlage für diese aussergewöhnliche Stützungsaktion waren Verordnungen, welche die Regierung gestützt auf die Verfassungsartikel über Notrecht zur Abwehr unmittelbarer Gefahr für das Land erlassen kann. Der erforderliche Kredit war als Nachtragskredit zum Budget 2008 von der Finanzdelegation des Parlaments noch vor dem definitiven Regierungsbeschluss bewilligt worden; die Bundesversammlung hat ihn in der Wintersession nachträglich genehmigt.

Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt (2007 & 2008)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Um ein Abgleiten der Schweiz in eine Rezession zu verhindern, setzte die Nationalbank ihre üblichen Mittel der Geldpolitik ein. Im Oktober, als auch in der Schweiz klar wurde, dass sich die Finanzkrise massiv auf die Realwirtschaft auswirken würde, senkte sie im Gleichschritt mit der Europäischen Zentralbank den Leitzins um 0,25% und anfangs November nochmals um ein halbes Prozent. Zwei Wochen später erfolgte eine weitere Reduktion um ein ganzes Prozent auf einen mittleren Wert von 1%. Die SNB begründete diesen unerwarteten Schritt mit der sich nun deutlich abzeichnenden grossen Rezessionsgefahr für die Schweiz. Es sei sehr wahrscheinlich, dass sich der massive Konjunktureinbruch in den für die Schweiz wichtigen Exportländern USA, Deutschland, Italien und Japan ab 2009 voll auf die Produktion, die Investitionen und die Beschäftigung auswirken werde. Auf der anderen Seite würden die sinkenden Rohstoff- und Energiepreise die von dieser Ausweitung der Geldmenge ausgehende Inflationsgefahr reduzieren. Im Dezember erfolgte dann nochmals eine Senkung des Leitzinses um ein halbes Prozent.

Geldpolitik

Der Nationalrat überwies gegen die Empfehlung des Bundesrates eine Motion, die verlangt, dass bei der Ausschüttung von zukünftigen Sondererlösen aus Goldverkäufen der Nationalbank das Parlament über die Auszahlungsmodalitäten und die Verwendung des Bundesanteils von einem Drittel entscheidet. Diese von der SVP, der SP und der GP unterstützte Motion hatte 2006 die GPK-NR eingereicht, nachdem sie in einem Bericht ihre Unzufriedenheit mit dem Vorgehen des Bundesrats und der Nationalbank bei der Verteilung der Einnahmen aus der Liquidierung eines Teils der in Gold angelegten Währungsreserven formuliert hatte. Der Ständerat lehnte die Motion ab, weil erstens keine Geldverteilungen aus neuen Goldverkäufen in Sicht seien und zweitens derartige Bestimmungen nur die Begehrlichkeit und Sonderfinanzierungswünsche bei den Parteien wecken würden. Wie auch der Bundesrat fand die kleine Kammer, dass der im Finanzhaushaltsgesetz für den Bundesanteil festgelegte Verwendungszweck von Sonderausschüttungen (Schuldenabbau) sinnvoll und ausreichend sei. Mit einem überwiesenen Postulat Stamm (svp, AG) verlangte der Nationalrat vom Bundesrat einen Bericht über die Hintergründe der Goldverkäufe der Nationalbank und dabei insbesondere eine Antwort auf die Frage, ob die Schweiz beim Verkauf dieses „Volksvermögens“ unter dem Druck ausländischer Institutionen (z.B. der Zentralbanken der USA oder der EU) gestanden habe.

Untersuchungsbericht zur Ausschüttung der ausserordentlichen Gewinne (2006)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Die weiterhin gute Konjunkturlage veranlasste die Nationalbank ihre seit 2004 praktizierte Politik der Abschöpfung der vorher zu stark expandierten Geldmenge fortzusetzen. Sie erhöhte dazu die angestrebte Zielgrösse für den Libor-Satz (Zins für Dreimonats-Gelder in Franken in London) im März, Juni und September in drei Schritten um je 0,25% auf einen Satz von 2,75% (Bandbreite 2,25-3,25%). Die beiden ersten Heraufsetzungen erfolgten im Gleichschritt mit der Europäischen Zentralbank; bei der Erhöhung im September handelte die SNB im Alleingang. Erstmals seit neun Quartalen verzichtete die SNB im Dezember auf eine weitere Erhöhung. Sie begründete dies mit den nun doch aufgetauchten Risiken einer Konjunkturabschwächung und mit der von ihr als relativ gering eingeschätzten Inflationsgefahr. Wie bereits 2006 entwickelten sich die Geldmengen M1 und M2 rückläufig und das Aggregat M3 wuchs nur noch leicht an. Nach Ansicht der Nationalbank ist damit der bis 2003 geschaffene Geldüberhang abgeschöpft.

Dreimonats-Libor

Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF um weitere fünf Jahre. Dieses Abkommen ist Teil des internationalen Sicherheitsdispositivs zur Bewältigung von gravierenden Währungs- und Zahlungsbilanzkrisen. Die Schweizerische Nationalbank als für die Schweiz teilnehmende Institution wird damit zu einer Darlehenszusage von rund 1,8 Mia Fr. verpflichtet. Zusammen mit dem Verlängerungsbeschluss schlug der Bundesrat dem Parlament auch eine neue Kompetenzregelung vor. In Zukunft soll nicht mehr dieses, sondern die Regierung in Absprache mit der Nationalbank für die Verlängerungsbeschlüsse zuständig sein.

Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF

Die anhaltend gute Konjunkturlage veranlasste die Nationalbank ihre seit 2004 praktizierte Politik der Abschöpfung der vorher zu stark expandierten Geldmenge fortzusetzen. Sie erhöhte dazu die angestrebte Zielgrösse für den Libor-Satz (Zins für Dreimonats-Gelder in Franken in London) in drei Schritten um je 0,25% auf einen Satz von 2,75% (Bandbreite 2,25-3,25%). Im Dezember verzichtete die SNB zum ersten Mal seit neun Quartalen auf eine weitere Erhöhung. Sie begründete dies mit den Risiken einer Konjunkturabschwächung und der von ihr als relativ gering eingeschätzten Inflationsgefahr. Wie bereits 2006 entwickelten sich die Geldmengen M1 und M2 rückläufig und das Aggregat M3 wuchs nur noch leicht an. Nach Ansicht der Nationalbank ist damit der bis 2003 geschaffene Geldüberhang abgeschöpft. Der Frankenkurs schwächte sich gegenüber dem Euro weiterhin leicht ab; gegenüber dem US-Dollar gewann er aber in der zweiten Jahreshälfte deutlich an Wert. Der handelsgewichtete Kurs des Frankens ging im ersten Halbjahr sowohl nominal als auch real leicht zurück und machte in der zweiten Jahreshälfte diese Verluste wieder weitgehend gut, wobei es das ganze Jahr über zu starken Schwankungen kam.

Abschöpfung der vorher zu stark expandierten Geldmenge Frankenkurs

Die Nationalbank setzte ihre seit 2004 verfolgte Politik der Abschöpfung der bis 2003 etwas zu stark expandierten Geldmenge fort. Dies tat sie primär mit ihrer Zinspolitik. Nach einer ersten Heraufsetzung der angestrebten Zielgrösse für den Libor-Satz (Zins für Dreimonats-Gelder in Franken in London) im März um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25% (Zielband: 0,75-1,75%) folgten im Gleichschritt mit der Europäischen Zentralbank drei weitere Anpassungen um jeweils 0,25%, bis im Dezember eine Bandbreite des Libor-Satzes von 1,5%-2,5% erreicht war.

Dreimonats-Libor

Gemäss Vox-Analyse hatten Personen aus dem linken Lager der Initiative weit überdurchschnittlich stark zugestimmt. Trotz des grossen Engagements der SP legten allerdings nur zwei von drei ihrer Sympathisanten ein Ja in die Urne. Bei den bürgerlichen Wählern kam die Forderung bei den SVP-Anhängern bedeutend besser an als beim Freisinn (30% resp. 15% Ja-Stimmen). Neben Linken stimmten Frauen, ältere Personen und Stimmende aus niedrigen Einkommensschichten überdurchschnittlich oft zu. Das Hauptargument für die Zustimmung war gemäss der Repräsentativbefragung die Sorge um die finanzielle Lage der AHV. Bei den Gegnern waren die Ablehnungsgründe vielfältiger; die Angst um die Unabhängigkeit der Politik der Nationalbank spielte dabei eine untergeordnete Rolle.

Bundesrätlicher Vorschlag zur Verwendung der Gewinne des Goldverkaufs & Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (BRG 03.049)

Nach der Ablehnung der Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (KOSA-Initiative) durch Volk und Stände konnte die 2005 vom Parlament beschlossene vollständige Überweisung des Bundesanteils von einem Drittel aus den ausserordentlichen Goldverkäufen in den AHV-Fonds in Kraft gesetzt werden.

Bundesrätlicher Vorschlag zur Verwendung der Gewinne des Goldverkaufs & Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (BRG 03.049)

Am 24. September entschieden Volk und Stände über die Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (KOSA-Initiative). Diese verlangte die Zuweisung der ordentlichen Jahresgewinne der SNB (minus eines Gewinnanteils von einer Mia Fr. an die Kantone) an die AHV.

Die Initiative wurde mit einem Nein-Stimmenanteil von 58,3% abgelehnt. Das Ergebnis fiel damit wesentlich klarer aus, als Meinungsumfragen, welche noch einen Monat vor dem Abstimmungstag die Befürworter in Front sahen, hatten erwarten lassen. Zustimmende Mehrheiten ergaben sich nur in den Kantonen Basel-Stadt, Genf und Tessin.


Abstimmung vom 24. September 2006

Beteiligung: 48,8%
Ja: 973 831 (41,7%) / 2 ½ Stände
Nein: 1 359 514 (58,3%) / 20 ½ Stände

Parolen:
– Ja: SP, GP, EVP (1*), SD, CSP; SGB, Travail Suisse.
– Nein: SVP, FDP, CVP, LP, EDU, Lega; Economiesuisse, SGV, SBV, Arbeitgeberverband.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Bundesrätlicher Vorschlag zur Verwendung der Gewinne des Goldverkaufs & Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ (BRG 03.049)