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Die Affäre um den 2012 zurückgetretenen Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, beschäftigte auch im Berichtsjahr die Schweizer Politik. Hildebrand war Ende 2011 beschuldigt worden, die Einführung der Wechselkursuntergrenze zur persönlichen Bereicherung genutzt zu haben. Er hatte zwar immer abgestritten, von den kritisierten US-Dollar-Transaktionen Kenntnis gehabt zu haben, war im Januar 2012 aber trotzdem zurückgetreten. Im März 2013 veröffentlichte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ihren Bericht zur Causa Hildebrand. Darin monierte die Aufsichtskommission, dass der Bundesrat ohne gesetzliche Grundlage gehandelt habe, als er von sich aus die Überprüfung von Hildebrands Devisengeschäften angeordnet hatte. Die GPK war der Meinung, dass diese Aufgabe im Kompetenzbereich des Bankrats gelegen hätte. Zudem kritisierte die GPK die wenig aufschlussreiche Protokollierung der Bundesratssitzungen. Beispielhaft wurde das Protokoll eines vierstündigen Gesprächs des Bundesrats mit dem Bankratspräsidenten und Hildebrand angeführt. Es umfasste nur eine Seite. Der Bundesrat konterte die Kritik an der Verletzung des Legalitätsprinzips noch am Tag der Veröffentlichung des Berichts. Er verwies auf die Bundesverfassung und das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, das dem/der Bundespräsidenten/in „jederzeit“ das Recht auf Abklärungen einräume. Obwohl der GPK-Bericht einstimmig und ohne Enthaltungen verabschiedet wurde, bemängelte Nationalrat Blocher (svp, ZH) diesen öffentlich. Es sei „lächerlich“, dass die GPK nur die Rolle des Bundesrats und der Verwaltung, nicht aber das Verhalten des zurückgetretenen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank untersucht habe. Ähnlich äusserten sich auch weitere SVP-Vertreter im Nationalrat. Dieser beriet just am Tag der Veröffentlichung des GPK-Berichts eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die eine PUK zur Aufklärung des Falls Hildebrand forderte. Unter anderem sollten damit Abklärungen zu Devisen- und Wertschriftentransaktionen aller SNB-Kaderleute und deren Angehörigen ab 2003 angestellt werden. Das Geschäft scheiterte jedoch mit 129 zu 52 Stimmen deutlich.

Gerüchte um Insiderhandel
Dossier: Affäre Hildebrand

Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte gaben Mitte März in ihrem Bericht zum Rücktritt des SNB-Präsidenten Hildebrand einige Empfehlungen ab, wie sich der Bundesrat in Zukunft in ähnlichen Situationen verhalten soll. Nach Ansicht der GPK hatte der Bundesrat seine Kompetenzen überschritten. Die Kommissionen hielten fest, dass die Massnahmen, die von der damaligen Bundespräsidentin Calmy-Rey (sp) ergriffen wurden, einer rechtlichen Grundlage entbehrten. Eine der Empfehlungen der beiden GPK lautete deshalb, dass auch bei dringlichen Geschäften mit grosser politischer Tragweite die rechtliche Zuständigkeit abzuklären sei, um das Legalitätsprinzip – keine staatliche Handlung ohne Rechtsgrundlage – nicht zu verletzen. Zudem solle der Bundesrat auch in ausserordentlichen Situationen statt Ad-hoc-Ausschüsse reguläre Ausschüsse nutzen. Zudem wurde die ehemalige SP-Bundesrätin gerügt, weil sie den Gesamtbundesrat zu spät informiert habe; auch die Bundeskanzlei hätte früher einbezogen werden müssen. Es sei deshalb ein Kommunikationssystem zu schaffen, mit dem das gesamte Gremium einfach, schnell und sicher informiert werden könne. Dieses System soll zudem auch sicherstellen, dass bundesrätliche Telefonkonferenzen – eine solche hatte Anfang 2012 stattgefunden – abhörsicher sind. Gemahnt wurde von den beiden GPK zudem die schlechte Qualität der Bundesratsprotokolle. Diese seien zu knapp abgefasst und teilweise gar fehler- und lückenhaft gewesen. Nachvollziehbarkeit sei so nicht gegeben und die Arbeit der GPK werde damit erschwert. Nicht nur vom Bundesrat, sondern auch in der Presse wurde die Kritik der zuständigen Kommissionen als teilweise zu heftig erachtet: Ein gewisser Spielraum müsse der Regierung in Krisensituation eingeräumt werden. Sogar Christoph Blocher nahm das Vorgehen von Micheline Calmy-Rey in Schutz, die in der NZZ eine Plattform zu ihrer Verteidigung erhielt.

Bericht zum Rücktritt des SNB-Präsidenten Hildebrand
Dossier: Affäre Hildebrand

Le Conseil des Etats a adopté le projet – modifié par le Conseil national en 2012 – concernant l’octroi d’un crédit-cadre pour la poursuite de l’aide monétaire internationale.

Gewährung eines Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe

In der Frühjahrssession befasste sich der Ständerat als Zweitrat mit der bundesrätlichen Vorlage zur Gewährung eines Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe. Die Vorlage sah vor, dem Bundesrat für den Zeitraum von fünf Jahren die Kompetenz zur Gewährung einer Garantie gegenüber der SNB in Höhe von CHF 15 Mia. zu übertragen. Dadurch sollte der Nationalbank die Möglichkeit eingeräumt werden, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) bei Bedarf zusätzliche USD 10 Mia. (zum Zeitpunkt der ständerätlichen Beratung rund CHF 9,5 Mia.) an Krediten zur Verfügung zu stellen. Diesen Betrag hatte der Bundesrat im April 2012 im Zuge einer ausserordentlichen, zeitlich befristeten Erhöhung der IWF-Mittel unter Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung zugesichert. Der Rahmenkredit war gemäss bundesrätlicher Argumentation auf CHF 15 Mia. veranschlagt, um einerseits allfällige Währungsschwankungen abzufangen (CHF 2,5 Mia.) und andererseits den 2009 bis 2013 verlängerten Währungshilfekredit über CHF 2,5 Mia. weiterzuführen. Dem Nationalrat folgend beantragte die ständerätliche Kommissionsmehrheit (WAK) eine Reduktion des Rahmenkredits auf CHF 10 Mia. Sie war der Ansicht, dass dem Bundesrat keine „Vorratshaltung“ (Roland Eberle, svp, TG) genehmigt werden sollte. Die Ratslinke setzte sich mit der CVP für den bundesrätlichen Vorschlag ein, unterlag in der Detailberatung aber knapp mit 23 zu 16 Stimmen. Ein Mehrheitsantrag, der die Regierung aufforderte, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die IWF-Kreditauflagen nicht zu einer Verschlechterung der sozialen Lage in den Empfängerstaaten führten, wurde von den bürgerlichen Parteien unter Führung von FDP und SVP im Plenum abgelehnt (22 zu 17 Stimmen). Die Ratsmehrheit ging mit Bundesrätin Widmer-Schlumpf einig, dass eine solche Bestimmung nicht in einem Finanzbeschluss festgehalten werden sollte und materiell nicht notwendig sei, weil der IWF dieses Ziel ohnehin verfolge.

Gewährung eines Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe

Nachdem der Bundesrat 2012 einer Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) zugestimmt hatte, wurden die darin vorgesehenen Massnahmen im Berichtsjahr erstmals aktiviert. Im Februar 2013 beantrage die Nationalbank, nach Anhörung der Finma, dem Bundesrat die Aktivierung eines antizyklischen Eigenkapitalpuffers in Höhe von 1%. Damit sollten die Banken ab 30. September zum Halten eines zusätzlichen Kapitalpuffers von 1% ihrer direkt oder indirekt grundpfandgesicherten risikogewichteten Positionen (mit Wohnliegenschaften im Inland als Grundpfand) verpflichtet werden. Die SNB verwies darauf, dass sie aufgrund der Kursuntergrenze gegenüber dem Euro nur beschränkte Möglichkeiten hätte, den Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt mit Zinserhöhungen entgegenzutreten. Durch den Kapitalpuffer erhoffte sich die SNB zum einen eine Abschwächung des Wachstums auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt (durch die relative Verteuerung von Hypotheken gegenüber anderen Kreditformen) als auch eine Stärkung der Widerstandskraft der Finanzinstitute. Der Bundesrat zeigte sich von dieser Argumentation überzeugt, nahm den Antrag an und passte die ERV entsprechend an. Erst im Dezember 2013 verschärfte die SNB ihre Rhetorik bezüglich der Entwicklungen auf dem Schweizer Immobilienmarkt wieder leicht. Während sie im Sommer und Herbst die Gefahr für den weiteren Aufbau von Ungleichgewichten auf dem Immobilienmarkt ohne verstärkendes Adjektiv beschrieb, sprach sie nach der winterlichen geldpolitischen Lagebeurteilung von einer „erheblichen“ Gefahr.

Aktivierung eines antizyklischen Kapitalpuffers

Die Nationalbank verbuchte im Berichtsjahr einen Konzerngewinn von CHF 6,9 Mia. (Vorjahr: CHF 13,5 Mia.). Zins- und Kursgewinnen auf in- und ausländischen Zinsinstrumenten erwirtschafteten dabei den Hauptanteil des Ergebnisses. Der SNB StabFund (Stabilisierungsfonds) steuerte etwas unter CHF 1 Mia. zum Ergebnis bei. Auf den Fremdwährungsbeständen musste hingegen ein Buchverlust von CHF 10,6 Mia. hingenommen werden. Trotzdem konnte die Ausschüttung von CHF 1 Mia. an die öffentliche Hand vereinbarungsgemäss vorgenommen werden. Die Devisenanlagen beliefen sich zum Jahresende auf CHF 432,2 Mia. (Vorjahr: CHF 257,5 Mia.). Damit waren sie mit Abstand der grösste und am stärksten gestiegene Aktivposten und hauptverantwortlich für die Verlängerung der SNB-Bilanz von CHF 349 Mia. (Ende 2011) auf CHF 499,4 Mia. (Ende 2012). Das Darlehen an den SNB StabFund (Stabilisierungsfonds) nahm erneut ab und betrug zum Jahresende noch CHF 4,3 Mia. (Vorjahr: CHF 7.6 Mia.).

Performanz der SNB

Les chambres fédérales ont approuvé l’octroi d’un crédit-cadre à hauteur de 10 milliards de francs pour la poursuite de l’aide monétaire internationale.

Gewährung eines Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe

Die Volksinitiative „Unsere Nationalbank gehört uns allen“ scheiterte im Juli am Unterschriftenquorum. Das Volksbegehren wollte die Unabhängigkeit der Zentralbank beschneiden. Noch immer im Sammelstadium befand sich am Jahresende das von SVP-Exponenten getragene und 2011 lancierte Volksbegehren „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“. Das Begehren wollte der Nationalbank vorschreiben, mindestens 20% ihrer Aktiva in Gold zu halten.

Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“ (BRG 13.093)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Im Zusammenhang mit der aufkommenden Sorge um die Entwicklungen am Schweizer Immobilienmarkt erlangte der Hypothekarmarkt erhöhte Aufmerksamkeit. Er war unter anderem Gegenstand einer vom Bundesrat per 1.7.12 in Kraft gesetzten Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV), die die Aktivierung eines antizyklischen Kapitalpuffers von maximal 2,5% der risikogewichteten Bankaktiva ermöglichte. Mit diesem sollte bei Bedarf die Widerstandsfähigkeit der sich stärker exponierenden Banken gestärkt und/oder deren Kreditwachstum gebremst werden. Die Behörden erhofften sich dadurch eine Abschwächung der von einigen Experten als gefährlich eingestuften Dynamik auf dem Schweizer Immobilienmarkt. Die Bestimmung sah vor, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB), nach Absprache mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), dem Bundesrat den Antrag auf Aktivierung des antizyklischen Puffers stellen konnte. Die SNB, die sich schon länger für ein Instrument zur makroprudenziellen Regulierung der Finanzbranche starkgemacht hatte, begrüsste die Verabschiedung der Verordnung ausdrücklich. Bis zum Jahresende beantragte sie die Aktivierung des Kapitalpuffers jedoch nicht. In einem zweiten Teil der Verordnung wurde eine Verschärfung der Eigenmittelregeln für die Belehnung von Wohnliegenschaften beschlossen. Sie wurde via behördliche Genehmigung der von den Banken getroffenen Selbstregulierung implementiert und führte dazu, dass Risikohypotheken mit mehr Eigenkapital unterlegt werden mussten. Als Risikohypothek galt ein Darlehen an Personen, die weniger als 10% des Belehnungswerts als „hartes Eigenkapital“, also ohne Pensionskassenvorbezüge, aufbringen konnten oder die Hypothekarschuld nicht innert 20 Jahren auf maximal zwei Drittel des Belehnungswerts reduzieren wollten.

Aktivierung eines antizyklischen Kapitalpuffers

Eine aktivere Industriepolitik forderten die Genossen an ihrer Delegiertenversammlung Anfang April in La Chaux-de-Fonds. Die Nationalbank wurde aufgefordert, die Frankenuntergrenze auf 1.40 CHF anzuheben. Andernfalls solle die Vollbeschäftigung als Ziel der Währungspolitik im Gesetz verankert werden.

Industriepolitik

Der starke Schweizer Franken war auch 2012 Motiv für parlamentarische Vorstösse. Ein Postulat Leutenegger Oberholzer interessierte sich für zusätzliche politische Instrumentarien, die – neben den Interventionen durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) auf dem Währungsmarkt – der Frankenstärke entgegenwirken könnten. Der Vorstoss forderte die Landesregierung auf, die rechtlichen Grundlagen von Negativzinsen auf ausländischen Frankenguthaben, Spekulationsverbote für Banken und Kapitalverkehrskontrollen abzuklären. Der Bundesrat begrüsste das Postulat. Er hatte schon zuvor eine Task-Force bestehend aus Vertretern von EFD, EVD und SNB mit der Prüfung der genannten Interventionsmöglichkeiten beauftragt und kündigte an, entsprechenden Folgerungen der Expertengruppe dem Parlament vorzulegen. Das Postulat wurde diskussionslos überwiesen.

Negativzinsen auf ausländischen Frankenguthaben, Spekulationsverbote für Banken und Kapitalverkehrskontrollen

Anfang Jahr warf die BDP einigen Exponenten der SVP bei der Affäre Hildebrand eine Doppelmoral vor. Das Ziel sei ein persönlicher Rachefeldzug gewesen. Die BDP wolle sich hingegen für Sachpolitik einsetzen.

Affäre Hildebrand
Dossier: Affäre Hildebrand

Zu Jahresbeginn war der Präsident des SNB-Direktoriums, Hildebrand, harscher Kritik ausgesetzt. Dem Direktoriumspräsidenten wurde vorgeworfen, die Einführung der Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro zur persönlichen finanziellen Bereicherung genutzt zu haben. Konkret ging es um einen von Hildebrands Privatkonto ausgeführten USD-Kauf Mitte August 2011, der beim Kurs von rund CHF 0.80 pro Dollar getätigt wurde. Nur rund zwei Monate später, und nach zwischenzeitlich erfolgter Aufwertung des Schweizer Frankens um rund 15%, die hauptsächlich auf die Intervention der SNB zurückzuführen war, kaufte das Ehepaar Hildebrand Schweizer Franken mit US-Dollars. Der Vorwurf des Insiderhandels war erstmals von der Weltwoche in der Altjahrwoche 2011 vorgebracht worden und stützte sich auf entwendete Bankkundendaten der Familie Hildebrand. Auch National- und Alt-Bundesrat Blocher (svp, ZH) war im Besitz der Dokumente. Diese überreichte Blocher im Dezember 2011 dem Bundesrat, der eine Überprüfung veranlasste. Weil die Transaktionen als regelkonform einstuft wurden, hielt die Regierung am SNB-Präsidenten fest. Aufgrund der grossen öffentlichen Diskussion entschied sich der Beschuldigte am 9. Januar trotzdem zum Rücktritt. Die Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit der Nationalbank stünden auf dem Spiel, so seine Begründung. Er erklärte wiederholt und dezidiert, dass er von dem Dollar-Kauf nichts gewusst habe, weil der Auftrag von seiner Frau erteilt worden sei. Allerdings sei es ihm unmöglich, seine Unschuld zu beweisen. Kurz vor dem Dollar-Kauf hatte Hildebrand seinem Bankberater mitgeteilt, dass seine Frau den Dollar-Bestand erhöhen dürfe. Weil der Kaufauftrag mündlich erteilt worden war, konnten jedoch weder Hildebrand noch seine Kritiker beweisen, wer den Auftrag gegeben hatte. Eine externe Revisionsgesellschaft bestätigte später lediglich, dass das SNB-Reglement, das die Mindesthaltedauer von Devisen und anderen Anlagen regelt, nicht verletzt worden war. Hildebrand wurde im April durch den Vizepräsidenten Thomas Jordan ersetzt; neu ins SNB-Direktorium aufgenommen wurde Fritz Zurbrügg.

Gerüchte um Insiderhandel
Dossier: Affäre Hildebrand

Die Schweizer Volkswirtschaft wurde durch die Konjunkturabkühlung im internationalen Umfeld gebremst. Gemäss der Ende Februar 2013 durch das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) veröffentlichten Schätzung wuchs das Bruttoinlandprodukt 2012 um 1,0%. Somit halbierte sich die Wachstumsrate gegenüber dem Vorjahr. Dennoch vermochte sich die Schweiz ausgesprochen gut gegenüber den Turbulenzen im Ausland zu behaupten. In Anbetracht der hartnäckigen Euro-Krise und der rezessiven Tendenzen in Westeuropa stand die hiesige Wirtschaft auf einem gesunden Fundament. Der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gelang es, die im September 2011 eingeführte Wechselkursuntergrenze von CHF 1.20 gegenüber dem Euro zu verteidigen. Allerdings waren während der Sommermonate gezielte Devisenmarktinterventionen nötig. Die robuste konjunkturelle Entwicklung war hauptsächlich dem dynamischen Binnenmarkt zu verdanken. Die Konsumausgaben der Privathaushalte stiegen um 2,5%. Ursächlich für die starke Binnenkonjunktur war mitunter die dynamische Einwanderung. Wachstumsbeiträge lieferten auch der Staatskonsum und die Investitionen, wobei im Gegensatz zu den Vorjahren die Bauinvestitionen rückläufig waren. Die Exportwirtschaft erwies sich insgesamt als krisenresistent. Dank dem hohen Anteil der stabilen Pharmaindustrie an den schweizerischen Exporten und der boomenden Uhrenbranche blieb der befürchtete Exporteinbruch aus. Hingegen setzten das schwierige internationale Wirtschaftsumfeld und der starke Schweizer Franken der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie dem Tourismus zu. Beide Wirtschaftszweige verzeichneten schmerzhafte Umsatzeinbussen.

Schweizer Volkswirtschaft 2012

Ende Jahr gab der Bankrat der SNB bekannt, dass er Gerüchte um Insiderhandel durch den Präsidenten des Direktoriums, Philippe Hildebrand, auf dessen Antrag hin in Prüfung gegeben hatte, jedoch nichts zu beanstanden gehabt habe. Dem Direktoriumspräsident wurde vorgeworfen, die Einführung einer Kursuntergrenze des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro zur persönlichen finanziellen Bereicherung genutzt zu haben. Der Vorwurf konnte bis zum Jahresende weder erhärtet noch entkräftet werden.

Gerüchte um Insiderhandel
Dossier: Affäre Hildebrand

Der Bundesrat selber setzte im Berichtjahr einige Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat um, die im Rahmen der Berichte zur UBS- und zur Libyen-Krise sowie zur politischen Steuerung der Regierung gemacht wurden. Unter anderem beschloss die Regierung, dass die Nationalbank und die FINMA im Falle drohender Finanzkrisen einen Ausschuss einzuberufen haben, der laufend Lagebeurteilungen vornehmen und den Vorstehenden des EFD informieren muss, der wiederum die gesamte Regierung informiert. Zudem soll ein Ausbau der technischen Infrastruktur die Geschäftskontrolle effizienter und effektiver machen. Darüber hinaus beschloss der Bundesrat Änderungen der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung. Zwecks verbesserter Zuweisung von Geschäften sollen in ausserordentlichen Lagen Geschäfte eines Regierungsmitglieds vollständig oder teilweise der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten übertragen werden können. Die Sitzungsleitung und die Federführung über ein Geschäft kann zudem neu dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin übertragen werden, falls das Präsidium selber mit einem zentralen Geschäft beschäftigt ist.

Umsetzung einiger Empfehlungen der GPK durch den Bundesrat bezüglich einer Regierungsreform

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) gab 2011 einen Konzerngewinn von CHF 13.5 Mia. bekannt. Dieser war vor allem auf die Entwicklung des Goldpreises sowie auf Zinserträge zurückzuführen, während Wechselkurseffekte mit CHF 100 Mio. negativ zum Ergebnis beitrugen. Die Devisenanlagen der SNB betrugen Ende 2011 rund CHF 257.5 Mia. (Vorjahr: CHF 203.8 Mia.). Als weitere wichtige Bilanzposition schlug das Darlehen an den SNB StabFund (Stabilisierungsfonds), das die SNB im Zuge der UBS-Rettung gewährt hatte, Ende Jahr noch mit rund CHF 7.6 Mia. (Ende 2010: CHF 11.8 Mia.) zu Buche. Im Berichtsjahr wurde die Vereinbarung über die Gewinnausschüttung zwischen dem EFD und der SNB für die Jahre 2011 bis 2015 erneuert. Demnach sollten der Bund und die Kantone bei positiven Ausschüttungsreserven mit Zahlungen von CHF 1 Mia. rechnen können; bei einer Ausschüttungsreserve von über CHF 10 Mia. mit einem nicht definierten, höheren Betrag. Nachdem die SNB eine allfällige Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone im Herbst des Berichtsjahrs mit Verweis auf die negativen Ausschüttungsreserven noch offen gelassen hatte, konnte dank des überraschend guten Resultats der Betrag von CHF 1 Mia. ausbezahlt werden.

Performanz der SNB

Bereits Mitte Januar schaltete sich die SP in die Diskussionen um den starken Franken ein. In einem Papier forderte sie dringende Massnahmen und prangerte die Passivität und den mangelnden Mut der bürgerlichen und rechten Parteien an. Die Regierung solle die Banken auf der Basis eines „gentleman agreement“ von der Spekulation mit der Schweizer Währung abhalten. Die Nationalbank solle mit Stützungskäufen den Euro-Franken-Kurs auf CHF 1.40 halten und so Arbeitsplätze und Wachstum sichern. Über Monate übte Parteipräsident Levrat harsche Kritik an Bundesrat Schneider-Ammann, indem er diesem in der Sache unhaltbare Untätigkeit vorwarf. An der Delegiertenversammlung in Biel kurz vor den nationalen Wahlen im Herbst verabschiedeten die Genossen einen Sozial- und Wirtschaftspakt, in dem eine Weissgeldstrategie und das Verbot von Investmentbanking gefordert wurden. Die Gehälter von Bankmanagern seien auf das Lohnniveau von vergleichbaren Positionen in staatsnahen Betrieben zurückzufahren. Mit Massnahmen gegen die Spekulation auf den starken Franken und einem Fonds sollten Arbeitsplätze in exportabhängigen Branchen gesichert werden.

SP-Wirtschaftspolitik im Jahr 2011

Im Zusammenhang mit der SNB wurden im Berichtsjahr zwei Initiativen lanciert: Die Initiative „Unsere Nationalbank gehört uns allen!“ zielt in ihrem Kern auf die Unabhängigkeit der SNB. Während die heute gültige Verfassungsbestimmung (Art. 99 BV) lediglich festhält, dass die SNB als unabhängige Zentralbank im Gesamtinteresse des Landes handeln soll, wollte die Initiative den betreffenden Artikel neu enger fassen und konkretisieren. Zudem sollte die politische Kontrolle der SNB verstärkt werden. Die Unterschriftensammlung startete am 18.1.11. Die SVP-Initiative „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“ verlangt, dass die SNB-Goldreserven nicht veräussert werden dürfen, dass diese in der Schweiz zu lagern sind und dass mindestens 20% der SNB-Aktiven in Gold zu halten seien. Mit der Unterschriftensammlung wurde am 20.9.11 begonnen.

Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“ (BRG 13.093)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Bereits im Januar machte die FDP Vorschläge, wie mit dem starken Franken umgegangen werden könnte. Erfolgversprechender als eine interventionistische Politik sei die Bekämpfung der Produktionskosten im Inland. So sollten etwa Gewinnsteuern gesenkt und die Mehrwertsteuer einheitlich auf 5,5% verringert werden. Die Haltung des Freisinns zum 2-Milliarden-Paket des Bundesrats für die Wirtschaft war gespalten. Einerseits sprach man sich für kurzfristige Hilfsmassnahmen aus, andererseits herrschte Uneinigkeit darüber, wie diese auszusehen hätten. Langfristig wichtig sei eine „wirtschaftliche Fitnesskur“, wie sie etwa mit der Bürokratie-Initiative angeregt werde.

FDP-Vorschläge zur Bekämpfung des starken Franken

In Anbetracht des widrigen internationalen Umfeldes, hielt sich die Schweizer Wirtschaft erstaunlich gut. Gemäss den Ende Mai 2012 durch das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) publizierten Schätzungen belief sich das reale BIP-Wachstum im Jahre 2011 auf 2,1 Prozent. 2010 hatte es noch 2,7 Prozent betragen. Das von manchen Konjunkturforschern im Spätsommer befürchtete Rezessionsszenario trat nicht ein. Die robuste wirtschaftliche Entwicklung liess sich daran erkennen, dass das Bruttoinlandprodukt in allen Quartalen deutlich positive Wachstumsraten auswies. Nach einer schwächeren Periode im dritten Quartal zog das Tempo im vierten Quartal bereits wieder leicht an. Allerdings stellte das Berichtsjahr für den Exportsektor eine grosse Herausforderung dar. Dieser hatte gleich an zwei Fronten zu kämpfen. Zum einen belastete die Frankenstärke die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen. Die angespannte Währungssituation führte dazu, dass sich die Schweizerische Nationalbank (SNB) im September dazu gezwungen sah, einen Mindestkurs von 1,20 gegenüber dem Euro festzulegen. Zum anderen trübte die Krise in der Euro-Zone die Wachstumsaussichten in den wichtigsten Absatzmärkten der Schweizer Exporteure ein. Die Dynamik im Exportsektor liess denn auch markant nach. Gemäss der Eidgenössischen Zollverwaltung schrumpfte 2011 das Volumen der Warenausfuhren in acht der zehn ausgewiesenen Branchen. Wachstumsimpulse gingen nur von der chemischen und der pharmazeutischen Industrie sowie von der Uhrenindustrie aus. Letztere verzeichnete dank einer regen Nachfrage in den aufstrebenden Schwellenländern im Allgemeinen und in Asien im Besonderen gar einen Boom. Auf ein schwieriges Jahr musste hingegen die Maschinenindustrie zurückblicken. Gemäss einer Umfrage des Branchenverbandes Swissmem schrieb im September und Oktober jede dritte Firma Verluste. Auch bei den Dienstleistungsexporten hinterliessen die Frankenstärke und der Wachstumsrückgang in Europa deutliche Spuren. So klagte der Tourismus über Umsatzeinbussen. Insgesamt trug der Exportsektor keinen positiven Beitrag zum Wachstum des Bruttoinlandprodukts bei. Als wichtige Wachstumsstütze erwies sich hingegen die Binnenwirtschaft. Diese wurde angetrieben vom tiefen Zinsniveau, den tiefen Importpreisen und der intakten Konsumentenstimmung. Der Privatkonsum profitierte von der regen Zuwanderung, der guten realen Einkommensentwicklung sowie einer leicht gesunkenen Arbeitslosenrate.

Schweizer Volkswirtschaft 2011

Trotz der Stabilisierung der Schweizerischen Wirtschaftsleistung auf den Vorkrisenwerten hielt die Schweizerische Nationalbank (SNB) 2010 aufgrund der weltweit unsicheren und uneinheitlichen Konjunkturentwicklung an ihrer expansiven Geldpolitik fest. Da die SNB-Verantwortlichen nicht von einer nachhaltigen Erholung der Wirtschaft ausgingen, hielt die Nationalbank die Zielgrösse mit 0,25% im unteren Band des Richtwerts für den Dreimonats-Libor, den sie im März 2009 bei 0,0–0,75% festgesetzt hatte. Obschon sich die Deflationsgefahr aufgrund der wirtschaftlichen Erholung abschwächte, flüchteten zahlreiche Finanzmarktakteure vor den Auswirkungen der europäischen Staatsschuldenkrise und der anhaltend unsicheren Entwicklung der US-Wirtschaft in den Schweizer Franken, was die Nationalbank im April und Mai zu massiven Deviseninterventionen zwang. Sie suchte insbesondere die Exportwirtschaft zu stützen, deren Margen unter der fortdauernden Verteuerung des Frankens im Vergleich zum US-Dollar und insbesondere zum Euro litten. Die instabile Finanzlage im Euroraum und den USA sowie die tiefen Zinsen führten zu einer anhaltenden Nachfrage nach liquiden Vermögensanlagen und damit zum weiteren, wenn auch verlangsamten Zuwachs der Geldaggregate M1 und M2, die durchschnittlich 10,6% bzw. 10,2% über dem Vorjahresstand zu liegen kamen.

Dreimonats-Libor

Die Frankenstärke und die massiven Deviseninterventionen drückten auf die Performanz der SNB. Im Juli gab sie Wechselkursverluste auf den Fremdwährungsbeständen von über 14 Mia Fr. und einen erwarteten Halbjahresverlust (des Stammhauses) von rund 4 Mia Fr. bekannt. Dank der Gewinne aus dem UBS-Sonderfonds belief sich der Konzernverlust im ersten Halbjahr dann auf 2,8 Mia Fr. Aufgrund der Wechselkursverluste auf den im ersten Halbjahr angehäuften Devisenanlagen drehte sich die Negativspirale weiter, so dass das Stammhaus der SNB Ende 2010 einen Verlust von 21 Mia Fr., der Konzern von 19,2 Mia Fr. auswies, die ohne die Gewinne aus den Goldgeschäften noch höher ausgefallen wären. Die Darlehen der SNB an den Auffangfonds für toxische UBS-Papiere betrug Ende 2010 noch etwas unter 12 Mia. Fr. (Ende 2009: knapp 21 Mia Fr.).

Performanz der SNB

Le Conseil fédéral a présenté son message concernant l'octroi d'une garantie à la BNS dans le cadre d'un prêt au Fonds fiduciaire pour la réduction de la pauvreté et pour la croissance du FMI. Le projet consiste en l’ouverture d’un crédit d’engagement de 950 millions de francs afin de garantir un prêt visant les Etats à faible revenu du FMI. Au vote sur l’ensemble, le Conseil des Etats a adopté le projet à l’unanimité.

Treuhandfondsdarlehen der SNB an den IWF

Im Konzert mit der Europäischen Zentralbank, der US-Notenbank und der Bank of Japan hielt die Schweizerische Nationalbank (SNB) an ihrer expansiven Geldpolitik fest und beliess den Leitzins das ganze Jahr auf historisch tiefen 0,25%, im unteren Band des im Vergleich zu 2009 unveränderten Richtwerts für den Dreimonats-Libor von 0,0–0,75%. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Erholung, die sich Ende 2009 abzuzeichnen begann, und der damit gekoppelten Verringerung der Deflationsgefahr gab die SNB im Dezember 2009 bekannt, dass sie nur noch einer übermässigen Aufwertung des Frankens entgegenwirken wolle. Die europäische Staatsschuldenkrise, die in den Frühlingsmonaten entbrannte, und die Flucht der Finanzmarktakteure in sichere Anlagen, zwang die Nationalbank aber bereits im April und Mai zu massiven Devisenkäufen. Dadurch führte sie eine Entlastung des Frankenkurses und die Stützung der Exportwirtschaft herbei, blähte aber gleichzeitig ihre Bilanz auf. Die Konjunkturstabilisierung zur Jahresmitte bannte das Deflationsrisiko. In der Folge verzichtete die Nationalbank auf weitere Stützungskäufe. Im Jahresverlauf verteuerte sich der Franken gegenüber dem Euro um 17% (mittlerer Frankenkurs im Dezember 2010: 1.28; 2009: 1.50), gegenüber dem US-Dollar um rund 6% (mittlerer Frankenkurs im Dezember 2010: 0.97; 2009: 1.03). Der exportgewichtete Aussenwert des Frankens stieg real um 10,9% gegenüber einem Wert von 3,2% im Vorjahr.

expansiven Geldpolitik verteuerte sich der Franken gegenüber dem Euro um 17%