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Die SVP hatte ihren Ärger über die im Herbst 2007 veröffentlichten Berichte der GPK und einer von dieser gebildeten Subkommission über die Umstände der Demission von Bundesanwalt Valentin Roschacher noch nicht überwunden. Die in diesen Texten und in mündlichen Äusserungen enthaltenen Verdächtigungen und Anschuldigungen gegenüber dem damaligen Vorsteher des EJPD, Bundesrat Blocher, und überhaupt das Vorgehen dieser Kommissionen, stellten nach den Worten des SVP-Fraktionschefs Baader (BL) einen „der grössten Skandale der Geschichte des Schweizer Parlamentes“ dar. Dieses Vorgehen müsse deshalb von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) restlos aufgeklärt werden. Das Parlament lehnte die Einsetzung einer PUK mit 109 zu 51 Stimmen ab. Alt-Bundesrat Blocher reichte im September auch noch eine Strafklage gegen die beteiligten Angestellten der Bundesanwaltschaft und einzelne GPK-Mitglieder ein.

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)

Im September legte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft über die Anpassung der Bestimmungen über die Strafbehörden des Bundes an die neue schweizerische Strafprozessordnung vor. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass gemäss den Vorgaben der neuen Ordnung das eidgenössische Untersuchungsrichteramt aufgehoben wird und das Vorverfahren vollständig in den Händen der Bundesanwaltschaft liegt. Politisch am brisantesten war der Vorschlag des Bundesrates über die Reorganisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Trotz der im Vorjahr von den Parteien in der Vernehmlassung vorgebrachten Einwände hielt er daran fest, dass der Bundesanwalt allein der Exekutive unterstellt sein soll. Diese soll nicht nur die Tätigkeit der Bundesanwaltschaft überwachen, sondern dieser auch allgemeine Weisungen über die Aufgabenerfüllung erteilen dürfen. Um die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden zu garantieren sind hingegen konkrete Anweisungen in Einzelfällen explizit untersagt. Dieses Interventionsverbot betrifft sowohl die Einleitung, die Durchführung und den Abschluss eines Verfahrens als auch die Art und Weise der Vertretung der Anklage vor Gericht und das Ergreifen von Rechtsmitteln.

BRG Strafbehördenorganisationsgesetz (08.066) - das Parlament will den Bundesanwalt selber wählen
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts

Der Ständerat lehnte die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Baumann (svp, TG; Mo. 06.3240) für eine periodische Überprüfung der Berechtigung der Fortführung der Blockierung von Vermögenswerten im Rahmen der internationalen Rechtshilfe ab. Er anerkannte zwar das Anliegen als berechtigt, wertete es aber als überholt, da in der Zeit seit der Einreichung des Vorstosses das Bundesstrafgericht entschieden hatte, dass solche regelmässigen Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Als unnötig beurteilte die kleine Kammer auch eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion seiner WAK (Mo. 06.3005), welche eine genaue Definition der rechtsstaatlichen Anforderungen an die Gesuchsstaaten bei der internationalen Rechtshilfe verlangte. Diese Bedingungen seien nach Ansicht des Ständerates sowohl in den nationalen Gesetzen als auch in den internationalen Abkommen mit genügender Präzision formuliert.

Rechtshilfe, Blockierung von Vermögenswerten (Mo. 06.3005 und 06.3240)

Kurz nach der Publikation des Berichts der GPK-NR über den Abgang von Roschacher gab der Bundesrat einen neuen Vorschlag zur Reorganisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft in die Vernehmlassung. Er schlug darin vor, wieder zum Zustand der bis zum Jahr 2002 geherrscht hatte, zurück zu kehren und den Bundesrat zum alleinigen Aufsichtsorgan über die Bundesanwaltschaft zu machen. Er vertrat dabei die Auffassung, dass sich die Aufteilung der Aufsicht zwischen dem Bundesstrafgericht für fachliche und dem EJPD für administrative Belange nicht bewährt habe. Er rückte aber auch von seinem 2005 in die Vernehmlassung gegebenen Vorhaben ab, die Kontrolle vollständig dem EJPD zu übertragen. Wie bereits damals sprach sich auch jetzt eine Mehrheit der Parteien gegen die Absicht des Bundesrates aus und wünschte eine von der Exekutive unabhängige Stellung der Bundesanwaltschaft. Diese Unabhängigkeit könnte beispielsweise durch die Unterstellung unter einen Justizrat, der sich aus Personen aus dem Parlament, der Justiz und der Verwaltung zusammensetzt, garantiert werden.

BRG Strafbehördenorganisationsgesetz (08.066) - das Parlament will den Bundesanwalt selber wählen
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts

Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament die Schaffung eines eidgenössischen Patentgerichtes. Dieses würde anstelle der kantonalen Gerichte erstinstanzlich über alle patentrechtlichen Streitigkeiten entscheiden. Rekursinstanz bliebe das Bundesgericht. Der Bundesrat begründete die angestrebte Zentralisierung mit den sehr hohen und infolge des technologischen Fortschritts noch weiter ansteigenden fachlichen Anforderungen an die Richter und Richterinnen in diesem Bereich. Die kantonalen Gerichte seien, auch wegen der in vielen Kantonen sehr geringen Zahl von zu beurteilenden Fällen, nicht mehr in der Lage, die nötigen juristischen und vor allem technischen Kenntnisse zu erwerben und auf dem neuesten Stand zu halten. In der Vernehmlassung war diese Neuerung auch von fast allen Kantonen und von den interessierten Berufsorganisationen begrüsst worden. Einzig Appenzell-Innerrhoden sprach sich aus föderalistischen Gründen dagegen aus.

BRG Patentgerichtsgesetz (PatGG) (07.099)

Gleichzeitig mit der Einführung eines nationalen Patentgerichts beantragte der Bundesrat dem Parlament, den Titel eines Patentanwalts rechtlich zu schützen, und vom Bundesamt für geistiges Eigentum ein Register der zugelassenen Patentanwälte führen zu lassen. Voraussetzung für den Eintrag in dieses Register sind entsprechende Berufsqualifikationen und dabei insbesondere das Bestehen einer vom Bundesrat kontrollierten Patentanwaltsprüfung.

BRG Patentanwaltsgesetz (PAG) (07.098)

Der Bundesrat nahm Ende November Stellung zu den Vorwürfen der GPK (nicht aber zu den Verdächtigungen der Subkommission) und stellte sich hinter den Justizminister. Er stützte sich dabei nur teilweise auf das von ihm eingeholte Rechtsgutachten eines aussenstehenden Experten, der einige, allerdings nicht gravierende Kompetenzüberschreitungen Blochers moniert hatte.

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)

Am 19. September reichten die Fraktionen der SVP, der SP und der GP im Nationalrat Dringliche Interpellationen dazu ein, mit der Absicht, die Diskussion über die Affäre um Roschacher noch in der laufenden Herbstsession, das heisst vor den Nationalratswahlen durchführen zu können (07.3573 - 07.3577). Das Ratsbüro, die CVP und die FDP lehnten die Dringlichkeit dieser Vorstösse ab, und unterstellten der Linken und der SVP, diese Debatte für Wahlkampfzwecke instrumentalisieren zu wollen. Sie konnten sich aber nicht durchsetzen. Die Diskussion fand am 3. Oktober statt und wurde direkt vom Fernsehen übertragen. An der neunzig Minuten dauernden Debatte nahmen von Seiten des Bundesrates der direkt involvierte Justizminister Blocher und Bundespräsidentin Calmy-Rey teil. Bundesrat Blocher bezog in einem sehr ausführlichen Votum zu den Vorwürfen der GPK Stellung und rechtfertigte sich für das, was die GPK als Verstösse gegen die Gewaltenteilung und die Kompetenzordnung gerügt hatte. Die Diskussion im Plenum wurde wie erwartet voll in den Dienst des Wahlkampfs gestellt. So stellte die CVP kleine Plakate mit ihren Wahlkampfslogans auf ihre Pulte und SVP-Präsident Maurer (ZH) schloss seine Rede mit einem direkten Aufruf an das Fernsehpublikum, die SVP zu wählen. Als Replik darauf befasste sich SP-Präsident Fehr (SH) in seiner Rede statt mit dem GPK-Bericht mit allen bisherigen „Fehlleistungen“ von Bundesrat Blocher und rief das Parlament auf, ihn als Sanktion im nächsten Dezember nicht wieder zu wählen.

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)

Seit mehreren Jahren befinden sich unter dem Oberbegriff „Justizreform“ sowohl die Organisation als auch der Ablauf der Rechtspflege auf Bundes- und Kantonsebene in einer tiefgreifenden Umgestaltung. Stichwörter dazu sind die neuen Bundesgerichte und die Vereinheitlichung der Prozessordnungen. Der Ständerat verlangte nun vom Bundesrat mit der Überweisung eines Postulats Pfisterer (fdp, AG) kurze Zwischenberichte und einen abschliessenden Bericht über die Wirksamkeit dieser Reformen.

Postulat Evaluation zur neuen Bundesrechtspflege (07.3420)

Der im Sommer 2006 erfolgte Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher hatte die GPK des Nationalrats veranlasst, eine Untersuchung über die Umstände dieser Demission durchzuführen. Der am 5. September des Berichtsjahres präsentierte Bericht stellte fest, dass Bundesrat Blocher bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses seine Kompetenzen überschritten habe, namentlich was die Ausrichtung einer Abgangsentschädigung betreffe. Indem er sich mit einem Vertreter des Bundesstrafgerichts, das die fachliche Aufsicht über den Bundesanwalt ausübt, über die Durchführung einer Überprüfung von Roschachers Amtstätigkeit abgesprochen habe, habe er überdies die Gewaltentrennung nicht beachtet. Und drittens habe Blocher unzulässig in die Kompetenzen des Bundesanwalts eingegriffen, als er ihm in einem Fall die Durchführung einer Medienkonferenz untersagte. Viel mehr Aufsehen als diese Vorwürfe erregten aber die Äusserungen von Lucrezia Meier-Schatz (cvp, SG), Präsidentin einer von der GPK gebildeten Subkommission. Sie stellte Dokumente vor, die beweisen sollten, dass der Abgang von Roschacher von langer Hand geplant gewesen sei. Neben einem Bankier namens Oskar Holenweger, gegen den die Bundesanwaltschaft ermittelte, seien daran Journalisten und Politiker und eventuell sogar Bundesrat Blocher selbst beteiligt gewesen. Die Subkommission schloss dies aus Notizen und der Skizze eines Terminplans, welche bei Holenweger von der Polizei beschlagnahmt worden waren, und die den zeitlichen Ablauf der Untersuchungen, politischen Interventionen, Medienenartikel und Massnahmen gegen den Bundesanwalt enthielten. Gemäss Holenweger handelte es sich dabei allerdings nicht um einen im voraus erstellten Aktionsplan, sondern um private Aufzeichnungen, deren Einträge er als persönliche Gedächtnisstütze jeweils nach den Ereignissen gemacht habe.

Die SVP bezeichnete diesen GPK-Subkommissions-Bericht als „Putschversuch gegen Bundesrat Blocher“ (so lautete der Titel der dazu im Nationalrat eingereichten Interpellation; 07.3573). Die Originale der von der GPK-Subkommission als kompromittierend beurteilten Dokumente hatte sich die SVP bei Holenweger beschafft, veröffentlicht und als irrelevant bezeichnet. Die SVP integrierte ihren Protest sofort in ihre kurz vorher gestartete, auf Bundesrat Blocher zentrierte neue Inseratekampagne zu den Nationalratswahlen.

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)

Anfang Juni hatte der Bundesrat den bisherigen ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, Erwin Beyeler, zum Nachfolger Roschachers als Bundesanwalt gewählt.

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)

Beide Parlamentskammern stimmten der Erhöhung der Taggelder und Reisespesen der nebenamtlichen Bundesrichter (diese sind nicht fix besoldet) oppositionslos zu.

Taggelder der nebenamtlichen Bundesrichter (06.104)

Das Parlament hiess eine Änderung der Verordnung über die Richterlöhne oppositionslos gut (06.016). Gegen Jahresende unterbreitete der Bundesrat dem Parlament auch noch eine Verordnung über die Taggelder und Reisespesen der nebenamtlichen Bundesrichter (diese sind nicht fix besoldet) zur Genehmigung.

Taggelder der nebenamtlichen Bundesrichter (06.104)

Anlässlich der parlamentarischen Behandlung des Geschäftsberichts der Bundesgerichte im Parlament beklagte sich der Präsident des Bundesgerichts, Guisep Nay, über den Druck, den einzelne Politiker und Parteien auf die Rechtssprechung ausübten (06.003). Dem in Pension gehenden Bündner Nay folgte der Berner Freisinnige Arthur Aeschlimann auf den Präsidentenstuhl. Dass dieser sowohl von den erstmals das Vorschlagsrecht ausübenden Richterkollegen als auch von der Vereinigten Bundesversammlung den Vorzug gegenüber dem amtierenden Vizepräsidenten Bernard Corboz (fdp) aus Genf erhielt, führte in der Romandie zu einiger Empörung.

Rücktritt Guisep Nay 2006
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten

Nach sehr kritischen Artikeln in den Medien über die Ermittlungsmethoden von Bundesanwalt Valentin Roschacher geriet dieser unter massiven Druck. Bundesrat Blocher ordnete aufgrund dieser Berichte am 5. Juni eine ausserordentliche Untersuchung an. Diese konzentriere sich auf führungstechnische, finanzielle und organisatorische Fragen, für deren Kontrolle nach geltender Ordnung das EJPD zuständig ist. Das Bundesstrafgericht als Kontrollinstanz für inhaltliche Belange leitete gleichzeitig eine fachliche Überprüfung der Arbeit der Bundesanwaltschaft ein. Diese Analysen konstatierten strukturelle und organisatorische Mängel, hingegen keine Verfehlungen der Bundesanwaltschaft und ihres Leiters. Anfang Juli erklärte Roschacher seinen Rücktritt auf Ende Jahr; die operative Führung gab er sofort ab. (Zu den Untersuchungen von Bundesrat Blocher siehe auch die Frage Vischer (gp, ZH) (06.5121) und die Interpellation Baumann (svp, TG) (06.3154)).

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)

Die Rechtskommission des Ständerates reichte im Februar eine parlamentarische Initiative für die genaue Festlegung der Zahl der Bundesrichter in Lausanne und Luzern (Bundesversicherungsgericht) ein. Das Gesetz spricht von 35-45 Richtern; die Kommission schlug nach eigenen Bedarfsabschätzungen 38 ordentliche und 19 nebenamtliche Richter vor, also eine Reduktion gegenüber den heute je 41 ordentlichen resp. nebenamtlichen Richtern. Da sich die von der Reform der Bundesrechtspflege erwarteten Entlastungen noch nicht genau abschätzen lassen, soll diese Regelung bis zum Jahr 2011 gelten. Die Reduktion soll bei der Neubesetzung der Gerichte im Jahr 2008 erfolgen, wobei bis zu diesem Zeitpunkt frei werdende Stellen nicht mehr ersetzt würden. Der Bundesrat war damit grundsätzlich einverstanden, ging aber von noch stärkeren Entlastungswirkungen der Reformen aus (Schaffung eines Bundesstrafgerichts, organisatorische Zusammenlegung der Gerichte von Lausanne und Luzern, Erschwerung des Zugangs für Kläger) und schlug deshalb nur 36 ordentliche Richterstellen vor. Beim Abbau über die Nichtersetzung von Vakanzen beantragte er eine gewisse Flexibilität. So soll darauf verzichtet werden, wenn die sprachliche oder fachliche Zusammensetzung des Gerichts dadurch so stark verändert würde, dass seine Funktionsfähigkeit nicht mehr garantiert wäre. Das Bundesgericht hingegen sprach sich strikte gegen eine Reduktion der heute 41 ordentlichen Richterstellen aus. Seiner Meinung nach wäre eine qualitativ hochstehende Gerichtstätigkeit bei einem Abbau nicht mehr gewährleistet.

Der Ständerat beriet die Vorschläge bereits in der Märzsession. Er folgte seiner Kommission und entschied sich für 38 Richter; einen Antrag Pfisterer (fdp, AG), die Zahl bis 2014 bei 41 zu belassen, scheiterte deutlich. Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Rat zudem, dass das Bundesgericht umfassend und detailliert Rechenschaft über die Art, den Umfang und den zeitlichen Aufwand der Arbeitsaktivitäten jedes seiner Mitglieder abzulegen habe, um eine Grundlage für Optimierungsmöglichkeiten zu erhalten.

Die Rechtskommission des Nationalrats zweifelte an den Annahmen der kleinen Kammer über die zukünftige Geschäftslast, welche die Basis für den Abbauentscheid gebildet hatten. Sie schlug vor, es bis Ende 2011 bei den gegenwärtigen 41 Richtern zu belassen und dann, in Kenntnis der Auswirkungen der Gerichtsreform, allfällige Reduktionen vorzunehmen. In der Abstimmung im Nationalrat unterlag dieser von der Linken und der Hälfte der CVP unterstützte Vorschlag knapp mit 91 zu 87 Stimmen gegenüber der von der SVP und der nahezu geschlossenen FDP befürworteten Lösung des Ständerats (38 Richter). Die Pflicht zur detaillierten Rechenschaftsablage über den Arbeitsaufwand ging dem Nationalrat zu weit. In einer Kompromisslösung einigten sich die beiden Kammern darauf, dass das Gericht dem Parlament zwar Rechenschaft über seinen Aufwand abzulegen hat. Verlangt werde aber nicht eine vollständige und detaillierte Aufwanderfassung, sondern nur Informationen, welche das Parlament für seine Entscheide benötigt.

Präzisierung der benötigten Zahl an Bundesrichterinnen und Bundesrichtern (Pa.Iv. 06.400)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament ein Bundesgesetz über die Bereinigung und Aktualisierung der Bundesrechtspflege. Die darin enthaltenen Vorschläge betreffen Kleinigkeiten, die bei der grossen Reformarbeit nicht beachtet worden waren, so etwa die Tatsache, dass die Amtsperioden der organisatorisch zusammengeführten Gerichte in Lausanne (Bundesgericht) und in Luzern (Versicherungsgericht) nicht gleichzeitig beginnen. Explizit festgehalten werden soll auch, dass die Bundesgerichte zwar autonom sind, das Immobilienmanagement aber wie bisher beim Finanzdepartement bleiben soll. Das Bundesgericht war mit diesem zweiten Punkt nicht einverstanden und lehnte eine gesetzlich fixierte Kompetenzzuweisung an die Exekutive ab. Sachlich sei an der Bereitstellung von Raum und Infrastruktur durch die Bundesverwaltung (Bundesamt für Bauten und Logistik, BBL) nichts einzuwenden. Dazu reichten nach Ansicht des Bundesgerichts aber Verträge zwischen dem in allen Verwaltungsfragen autonomen Bundesgericht und dem BBL aus. Das Parlament stimmte den Vorschlägen des Bundesrates zu. Insbesondere teilte es in der Frage des Immobilienmanagements die Auffassung der Regierung, dass dieser Bereich unter der Federführung des professionell mit Baufragen befassten Bundesamtes bleiben soll und die verfassungsmässig garantierte Autonomie sich auf die Rechtssprechung und nicht auf die Organisation bezieht.

Bundesgesetz über die Bereinigung und Aktualisierung der Bundesrechtspflege (06.023)

Das Parlament hiess die Teilrevision des Anwaltsgesetzes gut. Damit trug es der Tatsache Rechnung, dass mit der so genannten Bologna-Reform an den europäischen Hochschulen der Master-Abschluss das bisher geforderte Lizentiat ersetzt. Umstritten war im Nationalrat, ob das geforderte Praktikum bereits mit dem Bachelor- oder – wie dies Abgeordnete aus der Romandie verlangten – erst nach dem Master-Examen absolviert werden darf. Durchgesetzt hat sich, wie bereits im Ständerat, die weniger strenge Version.

Teilrevision des Anwaltsgesetzes bezüglich der Freizügigkeit (05.075)

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Zusammenfassung
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Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Das Parlament ist nicht nur zuständig für die personelle Bestellung der Bundesgerichte, sondern bestimmt auch, wie viele Stellen für ordentliche oder nebenamtliche Gerichtspersonen eingerichtet werden sollen. Die Stellenzahl der verschiedenen Gerichte hat über die Jahre zugenommen. So sassen 1848 am Bundesgericht (BGer) elf von der Bundesversammlung gewählte Milizrichter (und 11 Ersatzmänner); Ende 2023 waren 16 vollamtliche Bundesrichterinnen und 24 vollamtliche Bundesrichter sowie 17 nebenamtliche Richterinnen und Richter in Lausanne tätig. Ins Bundesstrafgericht (BStGer), das 2004 seine Tätigkeit aufnahm, wählte die Vereinigte Bundesversammlung im Jahr 2003 elf Strafrichterinnen und -richter; bis 2023 hat sich diese Zahl verdoppelt (7 Frauen und 15 Männer); zusätzlich arbeiten 13 nebenamtliche Richterinnen und Richter am BStGer in Bellinzona. Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) besteht seit 2004 und wurde zu Beginn mit 72 Richterinnen und Richtern bestückt; eine Zahl, die sich bis Ende 2023 nur marginal auf 73 erhöht hat (34 Frauen und 39 Männer). Im Bundespatentgericht (BPatGer) schliesslich – in Funktion seit 2012 – hat die Zahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richtern von 36 auf 41 zugenommen. Auch Ende 2023 sind zwei hauptamtliche Richter im BPatGer tätig.
Hauptgrund für die Erhöhung der Zahl der Richterinnen und Richterstellen war in den letzten rund 20 Jahren meist derselbe, nämlich die personelle Überlastung aufgrund einer zunehmenden Anzahl Fälle. Aber auch ganz konkrete und teilweise zeitlich befristete Anforderungen an die verschiedenen Gerichte können eine vorläufige Anhebung der Zahl der Gerichtspersonen nach sich ziehen. Beispiele sind hier die zunehmende Anzahl Asylrechtsbeschwerden aufgrund wachsenden Anzahl Asylgesuche (z.B. 2009, 2017 und 2023) oder der erhöhte Personalbedarf des BVGer aufgrund der zunehmenden Zahl an Amtshilfegesuchen aus den USA bei der Aufklärung von Steuerdelikten von Kunden der UBS. Schliesslich kann auch eine repräsentativere Verteilung der Stellen entsprechend der Landessprachen bzw. das Risiko von Engpässen aufgrund einer Untervertretung einzelner Sprachen oder die Schwierigkeit, geeignete Personen zu finden, Grund für einen Ausbau der Stellen darstellen.

Übersicht
2006: Präzisierung der Zahl der Stellen am BGer (38 ordentliche, 19 nebenamtliche Stellen; Pa.Iv. 06.400)
2009: BVGer erhält eine italienischsprachige Stelle zur Bewältigung der Pendenzen im Asylbereich (Pa.Iv. 08.501)
2009: BVGer braucht mehr Personal aufgrund der Amtshilfegesuche aus den USA zur UBS (Pa.Iv. 09.475)
2011: Festlegung der Zahl der Stellen am BGer (38 voll-, 19 nebenamtliche Stellen; Pa.Iv. 11.400)
2012: Erhöhung der Stellenzahl am BStGer (Pa.Iv. 12.462)
2013: Erhöhung der Zahl Vollzeitstellen am BVGer scheitert am SR (Pa.Iv. 12.425)
2017: Vorübergehende Aufstockung Stellen am BVGer (Pa.Iv. 16.486)
2017: Wahl von drei statt zwei nebenamtlichen Bundespatentrichtern (WG 17.202)
2018: Zusätzliche Richterstelle am BVGer wegen Mehraufwand durch Nachrichtendienstgesetz (Pa.Iv. 18.422; zurückgezogen)
2021: Erhöhung der ordentlichen Vollzeitstellen am BStrGer von drei auf vier (Pa.Iv. 21.401)
2022: Erhöhung der Zahl der ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter um zwei (Pa.Iv. 22.427)
2023: Zusätzliche nebenamtliche Stelle italienischer Sprache am BStGer (Pa.Iv. 23.431)
2023: Vollzeitstellen am BVGer vorübergehend anheben (Pa. Iv. 23.449)
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Zusammenfassung Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den Bundesgerichten (seit 2006)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Obwohl es in der Vernehmlassung über die Reorganisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft Kritik am Vorschlag gab, diese vollumfänglich beim EJPD anzusiedeln, hielt der Bundesrat an dieser Absicht fest. Diese Unterstellung der Anklagebehörde unter die Exekutive entspreche auch der Regelung in den meisten anderen europäischen Staaten.

BRG Strafbehördenorganisationsgesetz (08.066) - das Parlament will den Bundesanwalt selber wählen
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts

Noch bevor das Bundesverwaltungsgericht seine Arbeit aufgenommen hatte, erklärte der im Vorjahr zum Präsidenten gewählte Hans Urech seinen Rücktritt wegen Arbeitsüberlastung. Zum neuen Präsidenten wählte die Vereinigte Bundesversammlung den ebenfalls der SVP angehörenden Christoph Bandli.

Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts

Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Teilrevision des Anwaltsgesetzes. Diese soll insbesondere dem Umstand Rechnung tragen, dass mit der Umsetzung der so genannten Bologna-Reform an den europäischen Hochschulen der Master-Abschluss das bisher geforderte Lizentiat ersetzt. Dieser Master ist neu die Voraussetzung für den Eintrag in ein kantonales Anwaltsregister. Für die Zulassung zu einem in der Schweiz zu absolvierenden Anwaltspraktikum, welches für den Registereintrag ebenfalls verlangt wird, soll ein juristischer Bachelor-Abschluss genügen.

Teilrevision des Anwaltsgesetzes bezüglich der Freizügigkeit (05.075)

Das befristete Gesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts stiess auch im Nationalrat auf Zustimmung und wurde vom Parlament in der Frühjahrssession gutgeheissen. In der Herbstsession wählte die Vereinigte Bundesversammlung die neuen 72 Richterinnen und Richter dieser Institution; zum Präsidenten wurde Hans Urech erkoren. Das Gericht, das weitgehend die bestehenden Verwaltungsrekurskommissionen ersetzt, wird seine Arbeit im Jahr 2007 aufnehmen. Standort wird vorerst Bern sein; der Umzug nach St. Gallen, wo zuerst ein neues Gebäude erstellt werden muss, ist für 2011 vorgesehen.

Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts

Unmittelbar nach dem Abschluss der Parlamentsberatungen forderte Bundesrat Blocher das Bundesgericht auf, angesichts der beschlossenen Entlastungsmassnahmen Vorschläge für Kosteneinsparungen im Umfang von rund 20% zu machen. Formeller Anlass für diese Aufforderung war die Bestimmung der Zahl der Richter an dem organisatorisch um das Eidgenössische Versicherungsgericht erweiterten Bundesgericht. Darüber entscheidet zwar das Parlament, der Bundesrat muss dem Parlament aber einen Vorschlag unterbreiten. Gemäss dem neuen Gesetz kann die Zahl zwischen 35 und 45 variieren, aktuell sind es 41 Richter (30 beim Bundes- und 11 beim Versicherungsgericht). Bei den zwei Gerichten kam diese Aufforderung Blochers nicht gut an: Angesichts der Arbeitsüberlastung sei eine Reduktion der Richterzahl nicht möglich, und zudem sei es auch noch nicht klar, ob die vom Parlament beschlossenen Massnahmen Kosteneinsparungen zur Folge hätten. In einer gemeinsamen Erklärung gaben die Gerichte bekannt, dass sie in dieser Sache eine Zusammenarbeit mit dem Vorsteher des EJPD ablehnten; über allfällige Budgetkürzungen wolle man nur mit dem dafür allein zuständigen Parlament sprechen.

BRG Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023)

Im Juli gab der Bundesrat seinen Vorschlag für die Reorganisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft in die Vernehmlassung. Die bisherige Zweispurigkeit (administrative Aufsicht durch das EJPD, fachliche durch das Bundesstrafgericht) soll aufgehoben und die Kontrolle zur Gänze dem EJPD übertragen werden. Die mit den Vorarbeiten beauftragte Expertengruppe hatte im Vorentwurf zusätzliche Bestimmungen aufgenommen, um die Gefahr einer Einflussnahme der Regierung oder des Justizministers auf die Verfahren der Bundesanwaltschaft zu minimieren. Zudem überwies der Ständerat die vom Nationalrat im Vorjahr gutgeheissene Motion Hofmann (sp, AG) (04.3411) für eine Überprüfung der Aufsichtsstruktur der Bundesanwaltschaft ebenfalls.

BRG Strafbehördenorganisationsgesetz (08.066) - das Parlament will den Bundesanwalt selber wählen
Dossier: Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG)
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts