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Die 2013 von beiden Räten angenommene Motion Ribaux (fdp, NE), die verlangt, dass die Ahndung der Fälschung von Autobahnvignetten vom Bundesgericht auf die kantonalen Gerichte übertragen wird, wurde aufgrund der Behandlung des neuen Ordnungsbussengesetzes (OBG) abgeschrieben.

Fälschung von Autobahnvignetten (Mo. 13.3063)

Die Zusammensetzung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) wurde 2010 mit der Organisation der Strafbehörden geregelt. Die AB-BA, die 2014 vom Parlament neu bestellt wurde, setzt sich zusammen aus je einem Richter des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts, zwei praktizierenden Anwälten und drei Fachpersonen, die weder Richter noch Anwälte sein dürfen. Mit einer parlamentarischen Initiative will die RK-SR durch eine Änderung der Unvereinbarkeitsbestimmungen diese Zusammensetzung steuern. Weil in diesen Bestimmungen (noch) geregelt ist, dass die Anwältinnen und Anwälte, die in der AB-BA einsitzen, nicht als Parteivertung vor den Strafbehörden des Bundes auftreten dürfen, bewerben sich in der Regel keine auf Strafrecht spezialisierten Anwältinnen oder Anwälte für einen Sitz in der Aufsichtsbehörde. Damit entgeht dieser aber praktische Fachkenntnis im Gebiet der Strafverfolgung. Mit der angestrebten Änderung der Bestimmungen zu den Unvereinbarkeiten soll dies verhindert werden. Dem Beschluss der RK-SR im August 2015, eine Vorlage auszuarbeiten, stimmte die RK-NR noch im Oktober des gleichen Jahres einstimmig zu.

Zusammensetzung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (Pa.Iv. 15.473)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Mit dem Rücktritt von zwei SP-Mitgliedern waren die Sozialdemokraten beim Bundesverwaltungsgericht mit -2,43 Stellen untervertreten. Da allerdings auch die GLP (-1,87 Stellen) sowie die CVP (-0,91 Stellen) eher unterrepräsentiert waren, wurden die per Ende 2015 zurücktretende Ruth Beutler (sp) sowie der per Frühling 2016 abtretende Walter Stöckli (sp) nur mit einem SP-Richter ersetzt, nämlich mit Martin Kayser (sp). Die zweite vakante Stelle wurde mit Barbara Balmelli-Mühlematter von der GLP besetzt. Die beiden Kandidierenden wurden aus 15 Bewerbungen ausgewählt. Balmelli-Mühlematter wurde in der Herbstsession von der Bundesversammlung mit 171 von 187 gültigen Stimmen für Abteilung V (Asylrecht) und Kayser mit 182 von 187 Stimmen für Abteilung III (Ausländerrecht und Bürgerrecht) gewählt.

Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts

Präsident und Vizepräsident des Bundesstrafgerichts werden auf Vorschlag des Gesamtgerichtes von der Bundesversammlung aus den ordentlichen Bundesstrafrichterinnen und -richtern jeweils für zwei Jahre gewählt. Der bisherige Präsident, Daniel Kipfer Fasciati (gp), wurde für weitere zwei Jahre gewählt. Diese Wiederwahl ist einmal möglich. Zum neuen Vizepräsidenten wählte die vereinigte Bundesversammlung in der Herbstsession Tito Ponti (fdp). Kipfer Fasciati erhielt 180 Stimmen von den 191 eingelangten Wahlzetteln. Sechs waren leer eingelegt worden und auf fünf Wahlzetteln wurden andere amtierende Richter für das Präsidium vorgeschlagen. Ponti erhielt 187 Stimmen. Bei ihm waren von den eingelangten 191 Wahlzetteln vier leer.

Bundesstrafgericht - Wahlen

Weil Susanne Leuzinger (sp) per Ende 2015 ihr Amt als Bundesrichterin niederlegen wollte, wurden in der Herbstsession Neuwahlen nötig. Leuzinger war Präsidentin der ersten sozialrechtlichen Abteilung. Sie gehörte dem Bundesgericht seit 1996 an und war von 2007 bis 2010 Vizepräsidentin. Die GK empfahl Martin Wirthlin (sp), Richter am Kantonsgericht Luzern, zur Wahl. Diese Empfehlung wurde von allen Fraktionen gestützt und Wirthlin erhielt bei der Richterwahl Mitte September entsprechend 176 Stimmen. Von den 190 eingelangten Wahlzetteln waren 10 leer und vier mit anderen Namen versehen.

Richterwahl

Unter Dissenting Opinions werden in der Rechtslehre von der Mehrheit abweichende Meinungen eines oder mehrerer Richter bei einer Mehrheitsentscheidung verstanden. Es ist durchaus umstritten, ob ein Gerichtsmitglied bekannt geben darf, dass es nicht die gleiche Meinung wie seine Kolleginnen und Kollegen vertritt. Als Vorteil einer solchen Bekanntgabe wird die höhere Transparenz eines Urteils betrachtet. Zudem können Rechtsuchende anhand von Dissenting Opinions abschätzen, ob sich vielleicht in Bälde eine Praxisänderung abzeichnet. Schliesslich kann die Qualität der Rechtsprechung gesteigert werden, wenn auch abweichende Meinungen erläutert werden dürfen. Freilich werden auch Nachteile mit Dissenting Opinions verknüpft: eine mögliche Unterwanderung der Autorität der Justiz, die Gefährdung der Unabhängigkeit einzelner Richterinnen und Richter, weil aufgrund von abweichenden Meinungen ein Profil erstellt werden kann, oder auch der höhere administrative Aufwand, da Dissenting Opinions schriftlich begründet werden müssten.
In den Augen einer Mehrheit der RK-NR würden die Vorteile überwiegen, was sie dazu veranlasste, eine Motion einzureichen, mit der das Bundesgerichtsgesetz neu auch abweichende Meinungen zulassen soll. Bisher ist dies lediglich bei öffentlichen Urteilsberatungen und mündlich möglich, die freilich lediglich rund 1% aller gerichtlichen Beratungen ausmachen. Mit der Motion soll es Richterinnen und Richtern, die bei einem öffentlichen Urteil der Minderheit angehören, ermöglicht werden, dem schriftlichen Urteil eine schriftliche Dissenting Opinion beizufügen. Damit beschränkt sich die Motion also auf sehr wenige Fälle. Die Idee für die Motion war im Rahmen der Diskussion um eine mögliche Live-Übertragung von öffentlichen Urteilsberatungen des Bundesgerichtes aufgekommen. In beiden Kammern wurden die Vorteile höher gewichtet als die Nachteile. Während im Nationalrat vor allem die SVP und die BDP erfolglos opponierten, gab es auch im Ständerat einige Dissenting Opinions, die Motion passierte aber auch die kleine Kammer mit 26 zu 12 Stimmen deutlich.

Dissenting Opinions (Mo. 14.3667)
Dossier: Revision des Bundesgerichtsgesetzes

Weil aufgrund der Rücktritte von Robert Galliker (parteilos), Markus Metz (fdp) und André Moser (fdp) per Ende Juli drei Stellen vakant wurden, waren Ersatzwahlen für das Bundesverwaltungsgericht nötig. Das neue Mitglied in Abteilung III (Sozialversicherungen und öffentliche Gesundheit) sollte französischsprachig sein, die Stellen in Abteilung I (Infrastrukturprojekte, Umweltschutz, Enteignungen, Datenschutz, Bundespersonal, Raumplanung, Staatshaftung) und Abteilung IV (Asylrecht) waren mit deutschsprachigen Mitgliedern zu besetzen. Nachdem insgesamt über 30 Bewerbungen eingegangen waren (20 für Abteilung I, 4 für Abteilung III und 8 für Abteilung IV) empfahl die Gerichtskommission (GK-V) drei Frauen zur Wahl. Deren Parteizugehörigkeit käme der momentanen Unterrepräsentation von SVP, CVP und BDP entgegen, die Kandidatinnen würden den Sprachanforderungen entsprechen und mit der Wahl von drei Frauen könnte der Frauenanteil deutlich auf 37,5 Prozent erhöht werden. Christine Ackermann (cvp, Abteilung II), Caroline Bissegger (svp, Abteilung I) und Daniela Brüschweiler (bdp, Abteilung IV) wurden von allen Fraktionen unterstützt und in der Sommersession von der Bundesversammlung mit 208 (Ackermann und Bissegger) bzw. 205 (Brüschweiler) von 213 eingegangenen Stimmen gewählt.

Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts

Seit 2011 ist das Parlament für die Wahl einer Bundesanwältin oder eines Bundesanwaltes und den beiden Stellvertretungen zuständig. Bei der ersten Gesamterneuerungswahl war es mit der Nicht-Wiederwahl von Erwin Beyeler zu einem eigentlichen Eklat gekommen. Bei der zweiten vom Parlament verantworteten Gesamterneuerungswahl der Bundesanwaltschaft für die Amtsperiode 2016 bis 2019 kam es hingegen zu keinen Überraschungen. Der amtierende Bundesanwalt Michael Lauber – seines Zeichens also erster, vom Parlament bestätigter Bundesanwalt – und der eine der beiden stellvertretenden Bundesanwälte – Ruedi Montanari – wurden beide in ihrem Amt bestätigt. Lauber erhielt 195 von 216 eingelangten Stimmen und Montanari wurde mit 195 von 215 eingelangten Stimmen wiedergewählt. Da Paul-Xavier Cornu, der zweite stellvertretende Bundesanwalt, Ende 2015 das Pensionsalter erreichte, wurde ein neuer Kandidat in dieses Amt gewählt. Die Gerichtskommission (GK) hatte sich aus vier Bewerbungen (drei Männer und eine Frau) für Jacques Rayroud entschieden, der als leitender Staatsanwalt und Leiter der Zweigstelle Lausanne mit der Arbeitsweise der Bundesanwaltschaft vertraut war. Rayrouds Name stand auf 206 von 216 eingelangten Stimmzetteln.

Gesamterneuerungswahl der Bundesanwaltschaft 2015 - Michael Lauber wird bestätigt
Dossier: Wahlen des Bundesanwalts
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Alle 18 ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes stellten sich für die neue Amtsperiode 2016 bis 2021 wieder zur Verfügung. Da nichts dagegen sprach, empfahl die GK deren Wiederwahl. Dieser Empfehlung kam die Vereinigte Bundesversammlung in der Sommersession 2015 bei der Gesamterneuerung des Bundesstrafgerichtes nach. Das Bundesstrafgericht setzt sich für die Amtsperiode 2016 bis 2021 entsprechend aus fünf SVP-RichterInnen (Emmanuel Hochstrasser, 207 Stimmen; Sylvia Frei-Hasler, 214 Stimmen; Cornelia Cova, 214 Stimmen; Patrick Robert-Nicoud, 213 Stimmen; Stephan Blättler, 213 Stimmen), vier VertreterInnen der FDP (Tito Ponti, 214 Stimmen; Jean-Luc Bacher, 214 Stimmen; Giuseppe Muschietti, 214 Stimmen; Joséphine Contu, 214 Stimmen), vier RichterInnen der SP (Walter Wüthrich, 212 Stimmen; Miriam Forni, 212 Stimmen; Giorgio Bomio-Giovanascini, 210 Stimmen; Roy Garré, 211 Stimmen), drei Juristen der CVP (Peter Popp, 214 Stimmen; Andreas J. Keller, 214 Stimmen; David Glassey, 213 Stimmen) sowie zwei Angehörigen der Grünen (Nathalie Zufferey Franciolli, 209 Stimmen; Daniel Kipfer Fasciati, 212 Stimmen) zusammen. Ebenfalls wiedergewählt wurde die nebenamtliche Richterin Claudia Solcà (mit 214 Stimmen), die der CVP angehört.

Gesamterneuerung des Bundesstrafgerichtes

Mitte Juni wählte die Vereinigte Bundesversammlung drei neue nebenamtliche Richter für das Bundespatentgericht für den Rest der Amtsperiode von 2012 bis 2017. Zum einen musste ein Ersatz für den altershalber zurücktretenden Erich Wäckerlin gesucht werden. Zum anderen ersuchte der Gerichtspräsident des Bundespatentgerichts, Dieter Brändle, das Parlament um mehr Personal. Da fast die Hälfte aller Fälle des Bundespatentgerichtes Pharmaangelegenheiten beträfen, sollen die neuen nebenamtlichen Richter aus dem Fachgebiet Chemie stammen und deutschsprachig sein. Die neu gewählten Personen, namentlich Andreas Schöllhorn Savary (er erhielt 213 von 218 Stimmen), Martin Sperrle (214 von 218) und Hannes Spillmann (214 von 218), erfüllen diese Bedingungen. Das Bundespatentgericht besteht seit 2012 und behandelt als Vorinstanz des Bundesgerichtes zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente.

Bundespatentgericht - Wahlen

Laut Geschäftsbericht 2014 des Bundesgerichtes wurden die Gerichte im Jahr 2014 mit etwas weniger neuen Fällen (total 7'702 Fälle) belastet als im Vorjahr (7'918). Weil gleichzeitig weniger Fälle (7'563) erledigt werden konnten als noch 2013 (7'876) stiegen die Pendenzen gegenüber dem Vorjahr um 139 Fälle auf 2'650 leicht an. Die durchschnittliche Dauer eines Prozesses lag unverändert bei 131 Tagen. Bei elf Fällen hatte die Erledigung mehr als zwei Jahre gedauert. Der Bericht erwähnte auch die Zahl der Beschwerden gegen die Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Im Vergleich zu 2013 hatte diese Zahl von 514 auf 292 abgenommen. 2014 hatte der EGMR 386 Entscheide gefällt, davon 18 Urteile. In neun Fällen - diese Zahl blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert - hatte das internationale Gericht eine Verletzung der Menschenrechtskonvention festgestellt. Das Bundesgericht hatte 2014 zudem einige Vorschläge für eine Revision des Bundesgerichtsgesetzes angeregt, die im EJPD bearbeitet werden. Ziel ist nach wie vor eine Entlastung des obersten Gerichtes von Bagatellfällen.
Corina Eichenberger-Walther (fdp, AG) im Nationalrat bzw. Martin Schmid (fdp, GR) im Ständerat wies als KommissionssprecherIn darauf hin, dass sich die GPK-Subkommission dem Thema individuelle Erledigungsstatistik angenommen habe. Ab und zu werde der Wunsch nach einer Überprüfung der Effizienz der einzelnen Bundesrichterinnen und Bundesrichter laut. Zwar zeigten anonymisierte Zahlen eine grosse Diskrepanz in der Anzahl Mitwirkungen bei Entscheiden, dies liesse sich aber aufgrund der Schwere der Fälle erklären. Beide lobten die Arbeit der Gerichte und wiesen darauf hin, dass der Umstand, dass die Geschäftsführung der obersten Justizbehörden kaum medial beleuchtet werde, ein sehr gutes Zeichen sei. In beiden Kammern wurde der Bericht denn auch ohne Diskussion zur Kenntnis genommen.

Geschäftsbericht 2014 des Bundesgerichts
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Die 2013 eingereichte parlamentarische Initiative, die eine angemessene Vertretung von Frauen an den eidgenössischen Gerichten gefordert hätte, wurde von ihrer Urheberin, Margret Kiener Nellen (sp, BE), zurückgezogen. Die Sozialdemokratin anerkannte, dass sich die Gerichtskommission in dieser Sache in letzter Zeit vermehrt Mühe gegeben habe. Allerdings sei eine repräsentative Vertretung noch nicht erreicht – an den obersten Schweizer Gerichten arbeiten knapp ein Drittel Richterinnen. Weil sie aber in der Kommission zu wenig Unterstützung erhalten habe, ziehe sie den Vorstoss zurück.

Angemessene Vertretung von Frauen an den eidgenössischen Gerichten (13.482)
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

In extremis - nämlich mit 92 zu 91 Stimmen bei einer Enthaltung schloss sich der Nationalrat hinsichtlich der Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht dem Ständerat an und wies dieses in seiner Sondersession im Mai an den Bundesrat zurück. Damit muss die Regierung einen neuen Entwurf erstellen, der auch die Frage nach einer eigenständigen, neu zu schaffenden Berufungskammer am Bundesstrafgericht beinhaltet. Bereits in der RK-NR war der Rückweisungsantrag - nur dieser stand hier zur Debatte - umstritten. Die knappe Mehrheit, die für eine Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit argumentierte, überstimmte die Minderheit, die erfolglos Effizienzgründe ins Feld führte: Es sei nicht zu rechtfertigen, wenn für relativ wenige Berufungsfälle eine eigene Kammer eingerichtet werde. Die bereits bestehenden Vorschläge des Bundesrates müssen somit mit diesem zusätzlichen Punkt erweitert und noch einmal vorgelegt werden.

Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BRG 13.075)
Dossier: Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht

War 2014 ein Vorstoss für mehr Transparenz von Gerichtsverfahren im Nationalrat noch abgelehnt worden, verwahrte sich die grosse Kammer in der Sondersession im Mai auch gegen ein Verbot für die Benutzung von Kommunikationsmitteln während Gerichtsverhandlungen. Die Motion Ribaux (fdp, NE), aufgrund dessen Wahl in den Neuenburger Staatsrat in der Zwischenzeit übernommen von Olivier Feller (fdp, VD), wollte verhindern, dass mittels SMS oder Twitter in Echtzeit Informationen aus dem Gerichtssaal verbreitet werden, womit die Wahrheitsfindung beeinträchtigt würde, weil noch anzuhörende Zeugen durch solche Informationen allenfalls beeinflusst werden könnten. Die grosse Kammer folgte den Erwägungen des Bundesrates, der eine solche Massnahme als nicht angezeigt beurteilte, weil die meisten Beweise bereits im Vorverfahren erhoben würden und die Information auch ohne Kommunikationsmittel beispielsweise in Verhandlungspausen geschehen könnte: Mit 131 zu 50 Stimmen bei 5 Enthaltungen wurde die Motion abgelehnt.

Transparenz von Gerichtsverfahren
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)
Dossier: Revision der Zivilprozessordnung (2018–)

Auch im Nationalrat gab der Entwurf der RK-SR über die Einführung einer Möglichkeit für Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen in der Sondersession im Mai zwar zu reden, letztlich wurde aber sowohl die Verordnung über Entschädigungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses (mit 134 zu 49 Stimmen) als auch das revidierte Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (mit 131 zu 48 Stimmen) deutlich angenommen. Zu reden gegeben hatte ein Nichteintretensantrag einer vor allem aus SVP-Mitgliedern bestehenden Kommissionsminderheit: Das Parlament sei Wahlbehörde und man könne – einmal gewählt – nicht immer neue Forderungen stellen, so das zentrale Argument. Auf eine Abgangsentschädigung habe man 2005 bei der Diskussion um das Bundesgerichtsgesetz bewusst verzichtet. Pirmin Schwander (svp, SZ) machte als Fraktionssprecher den Alternativvorschlag, die Gesamterneuerungswahlen vom Herbst in den Sommer zu verlegen, damit bei einer allfälligen Nichtwiederwahl sogar sechs und nicht nur vier Monate Zeit blieben, um eine neue Beschäftigung zu suchen. Die restlichen Fraktionen gaben zu bedenken, dass es für eine Person in den Ämtern, um die es bei der Revision gehe, generell nicht einfach sei, eine neue Stelle zu finden, auch nach einem halben Jahr nicht, weswegen eine Abgangsentschädigung entrichtet werden soll. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wies zudem darauf hin, dass die neue Entschädigungsregelung auch einen Beitrag zur Unabhängigkeit der Gerichte und der Bundesanwaltschaft leiste: wer finanziell abgesichert sei, müsse seine Entscheidfindung nicht oder zumindest weniger stark im Hinblick auf eine allfällige Wiederwahl ausrichten.
In den Schlussabstimmungen, die in der Sommersession stattfanden, passierten die beiden Vorlagen den Nationalrat unter Opposition der SVP mit 140 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung (Verordnung) bzw. mit 139 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung (Gesetz). Im Ständerat waren die entsprechenden Stimmenverhältnisse 42 zu 3 und 41 zu 3 (bei einer Enthaltung).

Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen

In ihrem Jahresbericht 2014 sprach die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) von einem «positiven Eindruck», den sie von der bundesanwaltschaftlichen Tätigkeit der letzten vier Jahre habe. Es sei gelungen, einen grossen Teil alter Fälle abzuarbeiten, wobei auf ein «verantwortungsbewusstes Ressourcenmanagement» geachtet worden sei. Administration und Budgetdisziplin funktionierten sehr gut. Allerdings habe es die Bundesanwaltschaft bisher versäumt, Stellgrössen zu entwickeln, um die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Tätigkeiten überprüfen zu können.
Die NZZ urteilte, dass die schlechte Presse über die Bundesanwaltschaft der Vergangenheit angehöre, wofür die Zeitung verbesserte Strukturen, aber auch eine «umsichtige Kommunikation» des Bundesanwaltes Michael Lauber verantwortlich machte.

Jahresbericht 2014 der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Die Nicht-Wiederwahl des damaligen Bundesanwaltes Erwin Beyeler im Jahr 2011 hatte die RK-SR zu einer parlamentarischen Initiative veranlasst, um die Schaffung von Rechtsgrundlagen für Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen anzustossen. Nicht nur für die Bundesanwaltschaft, sondern auch für andere vom Parlament gewählte Funktionsträgerinnen und -träger - insbesondere Richterinnen und Richter an den obersten Gerichten - war die bisherige Rechtsgrundlage für eine Entschädigung im Falle einer Nicht-Wiederwahl unklar. Weil auch die RK-NR diese Ansicht teilte, legte die ständerätliche Rechtskommission Anfang 2015 einen Entwurf vor. Konkret sollen die Verordnungen, in denen Arbeitsverhältnis und Besoldung der hauptamtlichen Richterinnen und Richter der obersten Gerichte sowie der Bundesanwältin oder des Bundesanwaltes und deren Stellvertretung geregelt sind, ergänzt werden: Neu soll es möglich sein, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses maximal einen Jahreslohn als Entschädigung auszurichten, falls dies aufgrund des Alters, der Amtsdauer und der Umstände, die zur Auflösung geführt haben, gerechtfertigt ist.
Im Ständerat monierte Thomas Minder (parteilos, SH) mit Verweis auf die angenommene Abzockerinitiative und die im Falle Beyelers getätigte Abgangsentschädigung von CHF 286'000, dass man demokratisch gewählten Personen keinen goldenen Fallschirm hinterherwerfen solle: Wer gewählt werde wisse, dass er auch wieder abgewählt werden könne. Das Argument fand jedoch keine Unterstützung. Mit 29 zu 2 Stimmen wurde die Verordnung und mit 34 zu 1 Stimmen das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht, dessen Revision mit dem Entscheid nötig wurde, gutgeheissen.

Abgangsentschädigungen für von der Bundesversammlung gewählte Personen

Das ehemalige Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern wurde 2007 ins Bundesgericht integriert. Luzern war dabei allerdings Gerichtsstandort geblieben und beherbergt seit damals die beiden sozialrechtlichen Abteilungen. Bereits Ende 2014 waren Pläne des Bundesgerichtes publik geworden, den Standort Luzern aus Effizienzgründen aufzugeben und die bundesgerichtlichen Tätigkeiten vollständig in Lausanne zu konzentrieren. Eine im Ständerat breit diskutierte Interpellation von Konrad Graber (cvp, LU) zeigte nun allerdings, dass diese Idee starkem parlamentarischem und föderalistischem Gegenwind ausgesetzt sein wird. Der bei der Diskussion anwesende Bundesgerichtspräsident Gilbert Kolly erwähnte vergeblich, dass eine Kollegialbehörde auf regen Austausch angewiesen sei, was mit unterschiedlichen Standorten aber schwierig sei. Auf Kritik stiess Kollys Einschätzung, dass der Standort Lausanne allerdings zu klein sei. Für die rund 80 Mitarbeitenden aus Luzern müssten also gar neue Büroräumlichkeiten angemietet werden. Die Diskussion in der kleinen Kammer zeigte relativ deutlich, dass sich das Parlament wohl quer stellen wird: Ein Zusammenschluss in Lausanne bedingt nämlich eine vom National- und Ständerat zu bewilligende Revision des Bundesgerichtsgesetzes.

Gerichtsstandort Luzern

Der Ständerat wollte sich als Erstrat in der Wintersession 2014 nicht über die Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht beugen und beschloss auf Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen (RK), die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Zwar würde mit der Vorlage eine Verbesserung des Rechtsschutzes angestrebt, was im Sinne der RK sei. Das Ziel des besseren Rechtsschutzes könne aber mit einer neu zu schaffenden Berufungsinstanz noch besser verfolgt werden. Weil eine solche Instanz ebenfalls eine Änderung des Bundesgesetzes über das Bundesgericht bedingt, soll der Bundesrat mit einer Überarbeitung des Entwurfs beauftragt werden. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wies zwar darauf hin, dass der vorliegende Entwurf auf eine Motion Janiak (sp, BL) zurückgehe und eine solche Instanz dort nicht Gegenstand gewesen sei, sie zeigte sich aber mit der Rückweisung einverstanden. Im Nationalrat wurde das Geschäft 2014 nicht mehr behandelt.

Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BRG 13.075)
Dossier: Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht

In der Wintersession wurden der Präsident und der Vizepräsident des Bundesgerichtes für die Amtszeit 2015/2016 bestätigt. Gilbert Kolly (cvp) erhielt 193 von 210 eingegangenen Stimmen, wobei 13 Wahlzettel leer eingelegt wurden. Ulrich Meyer (sp) wurde mit 200 Stimmen als Vizepräsident bestätigt. Bei ihm waren fünf der 210 eingelangten Stimmzettel leer.

Präsident und der Vizepräsident des Bundesgerichtes
Dossier: Wahlen der Bundesgerichtspräsidenten

Eine von Andrea Caroni (fdp, AR) eingereichte Motion mit dem Ziel, die Bundesanwaltschaft zu entlasten, fand im Nationalrat keine Gnade. Caroni monierte, dass die Bundesanwaltschaft bei der ihr von Rechts wegen zustehenden Verfolgung von Sprengstoffdelikten mit zu vielen Bagatellfällen beschäftigt sei. So müssten nicht nur schwere Anschläge verfolgt werden, sondern auch die Zerstörung von Robidog-Behältern oder ähnlichen mit pyrotechnischen Materialien beschädigten Einrichtungen. Die grosse Kammer folgte der Argumentation des Bundesrates, der geltend machte, dass die Bundesanwaltschaft Bagatellfälle bereits an die Kantone delegieren könne und die Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung schon anderweitig überprüft werde. Die Motion wurde ohne Diskussion abgelehnt.

Bagatellfällen

Für das Bundesverwaltungsgericht wurden aufgrund des Rücktritts von Bruno Huber (cvp) und Jean-Daniel Dubey (parteilos) zwei neue Mitglieder gewählt. Yannick Antoniazza-Hafner (bdp) erhielt 213 Stimmen und David Wenger (svp) erhielt 220 Stimmen. Die Gerichtskommission machte geltend, dass sowohl die BDP als auch die SVP im Bundesverwaltungsgericht untervertreten sei.

Bundesverwaltungsgericht

In der Herbstsession nahm die Vereinigte Bundesversammlung die Wiederwahl der ordentlichen und nebenamtlichen Mitglieder des Bundesgerichtes vor. Die 35 zur Wiederwahl antretenden Bundesrichterinnen und Bundesrichter wurden zwar alle bestätigt, doch erhielten einzelne auffällig weniger Stimmen. Das Wahlprozedere sieht vor, dass nur die wieder amtierenden Personen auf einer Liste gewählt werden können. Diese Liste ist in globo abzugeben, wobei einzelne Namen gestrichen werden dürfen. Dies war in der Vergangenheit kaum jemals der Fall gewesen. Bei der Bestätigungswahl im Herbstsemester wurden allerdings zwei SP-, ein CVP- und ein GP-Richter von der SVP nicht gewählt, weil sie „ausländisches vor Schweizer Recht“ stellten, wie Christoph Mörgeli (svp, ZH) zu Protokoll gab. Ein SVP-Richter wurde umgekehrt von der Linken abgestraft. Freilich erreichten alle fünf das absolute Mehr trotzdem. Darüber hinaus wurden 2014 drei ordentliche Mitglieder in einer Ergänzungswahl bestimmt. Stephan Haag (glp) und Monique Jametti (svp), die beide in der Herbstsession gewählt wurden, ersetzten die zurücktretenden deutschsprachigen Heinz Aemisegger (cvp) und Hans Mathys (svp). Für den ebenfalls zurücktretenden, französischsprachigen Bundesrichter Yves Kernen (svp) fand die Kommission zuerst keine Kandidierenden und die Nachfolge musste noch einmal ausgeschrieben werden. Schliesslich wurde in der Wintersession Margit Moser-Szeless (svp) zur neuen Bundesrichterin bestimmt. Mit der Wahl der beiden Richterinnen wurde das Geschlechterverhältnis verbessert. Neu waren 13 Frauen und 25 Männer als Bundesrichterinnen und Bundesrichter tätig. Zudem konnte der Parteienproporz verbessert werden; mit Haag wurde zum ersten Mal ein Mitglied der GLP Bundesrichter. Neu besetzt wurden zudem vier nebenamtliche Richterstellen. Gewählt wurden Bernard Albrecht (sp), Federica De Rossa Gisimundo (sp), Yvona Griesser (svp) und Beatrice van de Graaf (svp).

Wiederwahl der ordentlichen und nebenamtlichen Mitglieder des Bundesgerichtes

Nach den Neu- und Bestätigungswahlen setzte sich das Bundesgericht parteipolitisch aus zehn SVP-Richtern (Anspruch 9,7), neun SP-Richtern (Anspruch 8,8), sieben CVP/EVP-Richtern (Anspruch 6,8), sechs FDP-Richtern (Anspruch 6,3), vier GP-Richtern (Anspruch 2,6) und je einem GLP- (Anspruch 2,2) und BDP-Richter (Anspruch 1,5) zusammen. Der Anspruch bestimmt sich aus der Fraktionsgrösse der jeweiligen Parteien bei total 38 Richterinnen und Richtern. Ende 2014 waren also die GP leicht über und die GLP leicht untervertreten.

Bundesgericht parteipolitisch

In der Sommersession wählte die Vereinigte Bundesversammlung turnusgemäss das Präsidium und das Vizepräsidium des Bundesverwaltungsgerichtes für 2015/2016. Der amtierende Vizepräsident, Jean-Luc Baechler (svp) wurde mit 152 von 159 gültigen Stimmen zum Präsidenten gewählt. Die 39 leeren und 10 ungültigen Stimmen stammten wahrscheinlich zu einem Grossteil aus der CVP/EVP-Fraktion, welche die Wahl von Baechler im Gegensatz zu allen anderen Fraktionen nicht unterstützt hatte. Baechler war 2004 von der CVP zur SVP übergetreten. Zur Vizepräsidentin wurde die amtierende Richterin Marianne Ryter (sp) bestimmt. Sie erhielt 205 der 205 gültigen Stimmen.

Bundesverwaltungsgerichtes