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  • Heimgartner, Stefan (cvp/pdc) BStGer/TPF

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Seit 2010 wählt das Parlament nicht nur den Bundesanwalt, sondern auch die Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Eine Gesamterneuerung für die Amtsdauer 2019–2022 wurde in der Herbstsession von der Vereinigten Bundesversammlung vorgenommen. Die AB-BA besteht aus sieben Mitgliedern: Das Bundesgericht und das Bundesstrafgericht stellen je eine Vertreterin oder einen Vertreter, hinzu kommen zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen oder Anwälte und drei Fachpersonen, die weder in einem Anwaltsregister eingetragen noch an einem eidgenössischen Gericht tätig sein dürfen. Sechs der sieben amtierenden Mitglieder stellten sich zur Wiederwahl. Einzig Niklaus Oberholzer, der Vertreter des Bundesgerichts, stellte sich nicht mehr zur Verfügung. Seinen Platz wollte Bundesrichterin Alexia Heine einnehmen. Die Wiederwahl der bestehenden Mitglieder und die Neuwahl von Heine wurde von der GK empfohlen und von allen Fraktionen unterstützt.
Bei der Wiederwahl schafften alle Bisherigen das absolute Mehr problemlos: Stefan Heimgartner als Vertreter des BStGer (205 Stimmen), Tamara Erez (205 Stimmen) und Cornel Borbély (204 Stimmen) als Anwältin bzw. Anwalt sowie die Fachpersonen Isabelle Augsburger-Bucheli (205 Stimmen) und Rolf Grädel (204 Stimmen) standen alle beinahe auf allen der 206 eingelangten Wahlzettel. Einzig Hanspeter Uster, die dritte Fachperson, erhielt lediglich 177 Stimmen. Dies dürfte vielleicht damit zusammenhängen, dass der ehemalige Zuger Regierungsrat damals der Sozialistisch-Grünen Alternative angehört hatte und von der Ratsrechten nicht gewählt wurde. Vielleicht waren dann die 15 leeren Stimmen bei der Ergänzungswahl von Alexa Heine, die der SVP angehört,– ihr Name stand auf 183 der 198 eingelangten Wahlzettel –, als Retourkutsche zu verstehen.

Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2019-2022
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Mit 183 von 183 gültigen Stimmen (6 der 190 eingelangten Wahlzettel blieben leer und einer war ungültig) wurde in der Wintersession Stefan Heimgartner für den Rest der Amtsperiode 2015 bis 2018 als Ersatz für den zurücktretenden Giorgio Bomio als Strafrichter in die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) gewählt. Ein Mitglied der AB-BA muss dem Bundesstrafgericht angehören. Heimgartner, der der CVP angehört – Bomio gehört der SP an – war im Juni 2016 zum Strafrichter gewählt worden. Die Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung war entsprechend unbestritten.

Ersatzwahl für zwei Mitglieder der AB-BA (2017)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Weil mit Peter Popp (cvp) und Walter Wüthrich (sp) per Ende 2016 zwei Bundesstrafrichter das Pensionierungsalter erreichten, stand in der Sommersession die Wahl zweier Bundesstrafrichter an. Die Gerichtskommission (GK) hatte auf ihre Ausschreibung 18 Bewerbungen erhalten (14 Männer und 4 Frauen), aus denen sie zwei Kandidaten auswählte und zur Wahl empfahl. Sowohl Stefan Heimgartner als auch Martin Stupf sind deutschsprachig und gehören der CVP an. Während die Sprache den Bedürfnissen des Bundesstrafgerichtes (BStGer) entspreche, sei auch die Parteizugehörigkeit gerechtfertigt – so die GK: Zu den momentan am BStGer untervertretenen Parteien gehöre neben der SVP (-0.71 Stellen), der SP (-1.08 Stellen), der BDP (-0.52 Stellen) und der GLP (-0.46 Stellen) eben vor allem auch die CVP (-1.00 Stellen).
Die Vereinigte Bundesversammlung bestätigte beide und von allen Fraktionen unterstützte Kandidaten diskussionslos. Auf den 202 eingelangten Wahlzetteln stand 190 Mal der Name Stefan Heimgartner und 197 Mal der Name Martin Stupf.

Wahl zweier Bundesstrafrichter